PV-Rückruf: Dein Anspruch nach Artikel 37 der EU-Produktsicherheitsverordnung
Ein Produktsicherheitsrückruf ist kein Kulanzangebot. Die Verordnung (EU) 2023/988 gilt mit ihrem Kapitel VIII auch für Wechselrichter und Module und gibt dir einen eigenen Anspruch auf Abhilfe — neben der Gewährleistung, die daneben weiterläuft.
Ein Rückruf ist kein Kulanzangebot — er ist ein Anspruch
Ein Wechselrichter, ein Speichermodul oder eine Modulcharge wird zurückgerufen. Die Mail vom Hersteller klingt freundlich, ein bisschen nach Kulanz, und irgendwo steht, man werde sich melden. Genau an dieser Stelle wird meist zu wenig verlangt.
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit unmittelbar. Sie schreibt nicht nur vor, wie eine Rückrufanzeige aussehen muss — sie gibt dir einen eigenen Anspruch auf Abhilfe, und zwar zusätzlich zu allem, was du ohnehin gegen deinen Verkäufer hast.
Ein Wechselrichter mit 10 kW Nennleistung, der 4 Wochen stillsteht, kostet dich in dieser Zeit den vollen Ertrag — der Rückruf selbst ersetzt ihn nicht. Das ist der Punkt, den die meisten Rückrufschreiben nicht erwähnen: Deine Gewährleistung läuft daneben weiter. Bei einer Anlage, die fest mit dem Gebäude verbunden ist, beträgt die Frist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a BGB 5 Jahre — für eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist.
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Der Befund, der fast überall fehlt: Die Verordnung gilt auch für deinen Wechselrichter
Die verbreitete Auskunft lautet, die Produktsicherheitsverordnung greife bei elektrotechnischen Geräten nicht, weil dafür eigene EU-Richtlinien gelten. Das stimmt zur Hälfte — und die andere Hälfte entscheidet über deinen Anspruch.
Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 3 Buchstabe b nimmt Produkte, die unter Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen, ausdrücklich aus — aber nur von „Kapitel III Abschnitt 1, den Kapiteln V und VII und den Kapiteln IX bis XI".
Zählt man die Artikel den Kapitelüberschriften derselben Fassung zu, ergibt sich: Die Artikel 28 bis 32 bilden Kapitel VII, die Artikel 33 bis 39 bilden Kapitel VIII, und die Artikel 40 bis 52 verteilen sich auf die Kapitel IX bis XI. Das sind 7 Artikel, und darunter stehen genau die drei, um die es hier geht — Artikel 35 (Unterrichtung der Verbraucher), Artikel 36 (Rückrufanzeige) und Artikel 37 (Abhilfemaßnahmen).
Kapitel VIII steht nicht in der Ausnahmeliste. Für einen PV-Wechselrichter, der unter die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU fällt — sie ist in § 1 Abs. 1 Nr. 9 ProdSG als umgesetzte Richtlinie aufgeführt —, entfällt zwar Artikel 9 mit den Herstellerpflichten, weil der in Kapitel III Abschnitt 1 steht. Die Artikel 35 bis 37 gelten trotzdem.
| Vorschrift der Verordnung (EU) 2023/988 | Kapitel | Gilt für harmonisierte Produkte wie Wechselrichter? |
|---|---|---|
| Art. 5 allgemeines Sicherheitsgebot | II | nein, soweit die Richtlinie dasselbe Risiko erfasst (Art. 2 Abs. 1 UAbs. 3 lit. a) |
| Art. 9 Pflichten der Hersteller | III Abschnitt 1 | nein (ausdrücklich ausgenommen) |
| Art. 35 Unterrichtung der Verbraucher | VIII | ja |
| Art. 36 Rückrufanzeige | VIII | ja |
| Art. 37 Abhilfemaßnahmen | VIII | ja |
| Art. 40 bis 52 — Sanktionen, Durchführung | IX bis XI | nein (ausdrücklich ausgenommen) |
In der Praxis heißt das: Wer dir schreibt, die Verordnung sei auf sein Gerät nicht anwendbar, argumentiert mit der richtigen Vorschrift und der falschen Kapitelzahl.
Sieben Punkte, die in der Rückrufanzeige stehen müssen
Artikel 36 Absatz 2 zählt auf, was eine schriftliche Rückrufanzeige enthalten muss. Die Liste ist abschließend genug, um ein Schreiben daran zu messen:
- Eine Überschrift, die aus den Worten „Produktsicherheitsrückruf" besteht — nicht „Serviceinformation", nicht „Wichtiger Hinweis".
- Eine klare Beschreibung des Produkts mit Abbildung, Name, Marke, Chargen- oder Seriennummer und gegebenenfalls einer grafischen Darstellung, wo diese am Gerät zu finden ist.
- Angaben dazu, wann, wo und von wem das Produkt verkauft wurde, sofern verfügbar.
- Eine klare Beschreibung der Gefahr.
- Die Anweisung, die Verwendung unverzüglich einzustellen.
- Eine klare Beschreibung der Abhilfemaßnahmen nach Artikel 37.
- Eine gebührenfreie Telefonnummer oder einen interaktiven Online-Dienst — und die Aufforderung, die Information weiterzugeben.
Ein typischer Fehler auf Seiten der Betroffenen ist, das Schreiben abzulegen, weil es keine Seriennummer nennt. Fehlt die Nummer, fehlt ein Pflichtbestandteil — das ist ein Grund nachzufragen, kein Grund abzuwarten.
Die Wörter, die in einer Rückrufanzeige nicht vorkommen dürfen
Dieser Absatz ist der schärfste der ganzen Verordnung, und er steht in keinem Herstellerschreiben. Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe c verlangt eine klare Beschreibung der Gefahr — und zwar so, dass „Elemente zu vermeiden sind, die die Risikowahrnehmung der Verbraucher beeinträchtigen können".
Die Verordnung nennt sie beim Namen: „freiwillig", „vorsorglich", „im Ermessen", „in seltenen Situationen", „in spezifischen Situationen" — und Hinweise darauf, dass keine Unfälle gemeldet wurden.
Dein Anspruch: die Wahl zwischen mindestens zwei Abhilfemaßnahmen
Artikel 37 Absatz 1 verlangt vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur eine „wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe" — ausdrücklich unbeschadet der kaufrechtlichen Richtlinien. Absatz 2 wird dann konkret.
Angeboten werden müssen mindestens zwei dieser drei Maßnahmen, zur Wahl:
| Abhilfe nach Art. 37 Abs. 2 | Was sie mindestens umfassen muss |
|---|---|
| Reparatur | des zurückgerufenen Produkts |
| Ersatz | ein sicheres Produkt desselben Typs mit mindestens demselben Wert und derselben Qualität |
| Erstattung | ein Betrag, der mindestens dem gezahlten Preis entspricht — also 100 Prozent, nicht der Zeitwert |
Nur eine einzige Maßnahme darf angeboten werden, wenn die anderen unmöglich wären oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würden. Und ein Satz sichert den Rest ab: Der Verbraucher hat stets Anspruch auf Erstattung, wenn Reparatur oder Ersatz nicht innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten abgeschlossen wurden.
Der Wert „mindestens der gezahlte Preis" ist der praktisch wichtigste Punkt. Ein 6 Jahre alter Wechselrichter hat einen Zeitwert deutlich unter dem Kaufpreis — die Verordnung kennt bei der Erstattung im Rückruffall keinen Abzug für Alter. Bei linearer Abschreibung über 20 Jahre wären nach 6 Jahren rechnerisch nur noch 70 Prozent übrig; Artikel 37 Absatz 2 Buchstabe c nennt trotzdem 100 Prozent des gezahlten Preises als Untergrenze.
Wer das Gerät vom Dach holt — und wer die Rücksendung zahlt
Absatz 5 des Artikels 37 ist der Absatz, den man bei einer fest montierten Anlage zuerst braucht. Er lautet in zwei Teilen.
Achte auf die Formulierung im Schreiben: Wird dir ein Rücksendeetikett geschickt, ist das bei einem Gerät auf dem Dach die falsche Variante.
Erstens: Die Abhilfemaßnahme darf keine erheblichen Unannehmlichkeiten mit sich bringen, und der Verbraucher trägt nicht die Kosten für den Versand oder die anderweitige Rückgabe des Produkts.
Zweitens: „Bei Produkten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht transportabel sind, sorgt der Wirtschaftsakteur dafür, dass das Produkt abgeholt wird." Ein auf dem Dach verschraubtes Modul und ein an der Wand hängender Wechselrichter fallen darunter.
Nach Absatz 3 zählt eine Reparatur durch dich selbst nur dann als wirksame Abhilfe, wenn sie leicht und sicher durchführbar ist und in der Rückrufanzeige vorgesehen wurde; dann sind Anleitung, Ersatzteile und Software-Aktualisierungen kostenlos. Bei einem Gerät auf der Gleichstromseite einer Anlage ist „leicht und sicher" für Laien in aller Regel nicht erfüllt.
Absatz 4 stellt zusätzlich klar: Wenn du das Produkt selbst entsorgen sollst, berührt das deinen Anspruch auf Erstattung oder Ersatz nicht. Wie die Entsorgung technisch läuft, steht in Speicher entsorgen und zurückgeben.
Wenn kein Rückruf läuft: der Weg über die Marktüberwachung
Was, wenn du ein Problem siehst, aber niemand ruft zurück? Dann führt der Weg nicht über den Hersteller, sondern über die Behörde — und die ist Ländersache.
§ 25 Abs. 1 ProdSG weist die Marktüberwachung den nach Landesrecht zuständigen Behörden zu. Es gibt keine Bundesstelle, die deinen Einzelfall bearbeitet.
Wie dicht dieses Netz ist, sagt Absatz 2 derselben Vorschrift: Die Länder gehen bei Stichproben von einem Richtwert von 0,5 Stichproben pro 1.000 Einwohner und Jahr aus. Das entspricht nach unserer Rechnung 0,05 Prozent der Einwohnerzahl — Stichproben, nicht Geräteprüfungen bei dir zu Hause. Auf eine Stadt mit 100.000 Einwohnern entfallen damit rechnerisch 50 Stichproben im Jahr — über alle Produktgruppen hinweg, vom Spielzeug bis zum Leuchtmittel. Wer darauf wartet, dass eine Behörde von allein auf sein Gerät stößt, wartet lange.
Nach § 25 Abs. 3 ProdSG können die Behörden Anbietern von Online-Marktplätzen aufgeben, Inhalte zu entfernen, den Zugang zu sperren oder einen Warnhinweis anzuzeigen. Das ist der Hebel bei Ware aus einem Marktplatz-Angebot; zur Einfuhr selbst siehe Module direkt importieren.
Was dem Hersteller droht — und warum das dein Argument ist
Zwei Vorschriften geben der Sache Gewicht. Nach § 28 Abs. 3 ProdSG kann eine Ordnungswidrigkeit in den schwereren Fällen mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden, in den übrigen Fällen bis zu zehntausend Euro.
§ 29 ProdSG geht weiter: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe, wenn jemand eine solche vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt oder dadurch Leben, Gesundheit oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
Für dich ist das kein Selbstzweck. Es erklärt, warum ein Hersteller eine Meldung an die Marktüberwachungsbehörde ernst nimmt — und warum es sich lohnt, den Vorgang dort aktenkundig zu machen, statt nur mit dem Servicecenter zu telefonieren.
Wo du nachsiehst, ob dein Gerät betroffen ist
Es gibt zwei öffentliche Verzeichnisse, und beide sind kostenlos.
Das Safety-Gate-Portal der EU-Kommission beruht auf Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung: Die Kommission unterhält ein Portal, das der Öffentlichkeit „kostenlosen und freien Zugang" zu ausgewählten gemeldeten Informationen bietet. Gesucht wird dort nach Marke und Modell.
Für Deutschland kommt das Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hinzu. § 26 Abs. 4 ProdSG verpflichtet die BAuA, ihre Erkenntnisse regelmäßig in dem von ihr betriebenen zentralen Produktsicherheitsportal zu veröffentlichen.
Wie groß der Bestand ist, sagt die BAuA selbst: Auf ihrer Seite zum Rückrufmanagement heißt es, seit 2010 seien über 2.300 Rückrufe unsicherer Produkte bekannt gemacht worden, „und die Tendenz ist steigend". Das sind rund 16 Jahre Sammlung, im Mittel also etwa 144 Rückrufe je Jahr über alle Produktgruppen hinweg — eine eigene Rechnung aus den beiden Angaben.
Der Nachteil: Ein Rückruf ersetzt dir den Ertragsausfall nicht
Artikel 37 regelt Reparatur, Ersatz und Erstattung. Er regelt nicht, was mit dem Strom ist, den deine Anlage in der Zwischenzeit nicht erzeugt.
Das ist ein echter Nachteil dieses Wegs. Wer den Ausfall ersetzt haben will, muss dafür eine andere Anspruchsgrundlage bemühen — kaufrechtlichen Schadensersatz gegen den Verkäufer nach § 437 BGB oder die Produkthaftung, und Letztere deckt Schäden an der Sache selbst gerade nicht ab.
Ein zweiter Nachteil: Der Anspruch richtet sich gegen den „für den Rückruf verantwortlichen Wirtschaftsakteur". Ist das ein Hersteller ohne Sitz in der EU und ohne greifbaren Bevollmächtigten, ist die Verordnung auf dem Papier stark und in der Durchsetzung schwach. Dann bleibt der Weg über den Verkäufer — und wenn der insolvent ist, siehe Anbieter insolvent.
Was wir nicht belegen konnten
Vier Punkte, die dieser Ratgeber offen lässt, statt sie zu füllen:
- Keine Zahl zu PV-spezifischen Rückrufen. Das Safety-Gate-Portal ist eine JavaScript-Anwendung; weder die Suchseite noch der versuchte Schnittstellenpfad lieferten am 08.09.2026 im Direktabruf auswertbare Treffer. Eine Aussage wie „X Prozent der Rückrufe betreffen Photovoltaik" wäre geraten.
- Keine Rücklaufquote. Wie viele Betroffene ein Rückruf tatsächlich erreicht, ließ sich für Deutschland nicht mit einer öffentlich lesbaren Erhebung belegen.
- Kein Preis für Ausbau und Wiedereinbau. Artikel 37 Absatz 5 regelt die Abholung, sagt aber nichts über Montagekosten. Eine belastbare Marktzahl dazu wurde nicht gefunden.
- Keine Entscheidung zu Artikel 37 bei PV-Komponenten. Die Verordnung gilt erst seit dem 13.12.2024; ein im Volltext lesbares deutsches Urteil dazu wurde nicht gefunden.
Die Reihenfolge, wenn dich ein Rückruf erreicht
- Betrieb einstellen, wenn die Anzeige es verlangt. Artikel 36 Absatz 2 Buchstabe d verlangt genau diese Anweisung. Wer weiterbetreibt, riskiert im Schadensfall Ärger mit der Versicherung.
- Seriennummer und Kaufbeleg sichern. Die Anzeige muss Chargen- oder Seriennummer nennen; du brauchst deine zum Abgleich und den Preis für die Erstattungsvariante.
- Die Anzeige an Artikel 36 Absatz 2 messen. Fehlen Pflichtbestandteile oder stehen die verbotenen Beschwichtigungswörter darin, schriftlich nachfragen.
- Die Abhilfe verlangen, die du willst. Es müssen mindestens zwei zur Wahl stehen; die Erstattung entspricht mindestens dem gezahlten Preis.
- Abholung fordern, nicht Rücksendung organisieren. Bei nicht transportablen Produkten sorgt der Wirtschaftsakteur für die Abholung, und Versandkosten trägst du nicht.
- Parallel die Landes-Marktüberwachungsbehörde informieren, wenn der Hersteller nicht reagiert — und die kaufrechtlichen Fristen im Blick behalten, die davon unberührt weiterlaufen. Was du bei laufender Rechnung zurückhalten darfst, steht in Restzahlung einbehalten.
Häufige Fragen
Gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung überhaupt für Wechselrichter und Module? +
Muss der Hersteller mir Geld erstatten oder reicht ein Ersatzgerät? +
Bekomme ich den Kaufpreis oder den Zeitwert? +
Wer baut das Gerät ab und wer zahlt den Versand? +
Verliere ich meine Gewährleistung, wenn ich die Rückrufabhilfe annehme? +
Darf im Rückrufschreiben „rein vorsorglich" stehen? +
An wen wende ich mich, wenn der Hersteller nicht reagiert? +
Wie finde ich heraus, ob mein Modell zurückgerufen wurde? +
Wie viele Rückrufe gibt es überhaupt? +
Bekomme ich den entgangenen Solarertrag ersetzt? +
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