Solarliebhaber.de
Recht & Förderung

Restzahlung einbehalten bei PV-Mängeln: wie viel, wann und mit welchem Schreiben

Bei Mängeln an der Photovoltaikanlage darfst du nach § 641 Abs. 3 BGB in der Regel das Doppelte der Mangelbeseitigungskosten zurückhalten – bezogen auf die Reparatur, nicht auf die Rechnungssumme. Noch stärker ist der Hebel vor der Abnahme.

⏱️ 15 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 03. September 2026
Kurz zusammengefasst: § 641 Abs. 3 BGB erlaubt dir, nach der Abnahme einen Teil der Vergütung zurückzuhalten – angemessen ist „in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten" (§ 641 BGB, gesetze-im-internet.de, Fassung Stand 2026, abgerufen am 03.09.2026). Das Doppelte bezieht sich auf die Reparaturkosten, nicht auf die Rechnungssumme: Bei 1.500 Euro Mangelbeseitigungskosten sind das 3.000 Euro – auch wenn die Anlage 22.000 Euro gekostet hat. Noch stärker ist der Hebel vor der Abnahme, denn nach § 641 Abs. 1 BGB wird die Vergütung überhaupt erst mit der Abnahme fällig.

§ 641 Abs. 3 BGB gibt dir das Doppelte der Mangelbeseitigungskosten

Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt in § 641 Abs. 3 eine konkrete Zahl, die in kaum einem Ratgebertext auftaucht: Wer die Beseitigung eines Mangels verlangen kann, darf „nach der Fälligkeit die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern; angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten". Dieser Faktor 2 heißt in der Baurechtspraxis Druckzuschlag. Er ist kein Schadensersatz und keine Minderung, sondern ein Druckmittel: Der Betrag bleibt dem Solarteur erhalten, sobald er nachbessert.

Der entscheidende Rechenschritt wird regelmäßig falsch gemacht. Bezugsgröße sind die Kosten der Mangelbeseitigung, nicht der Rechnungsbetrag und nicht der Wert des mangelhaften Bauteils. Ein falsch gesetzter Dachhaken, dessen fachgerechte Neusetzung samt Ziegeltausch und Gerüst 1.400 Euro kostet, rechtfertigt einen Einbehalt von rund 2.800 Euro – unabhängig davon, ob die Gesamtrechnung bei 18.000 oder bei 34.000 Euro liegt.

Die Formulierung „in der Regel" ist dabei wörtlich zu nehmen: Der Faktor 2 ist der gesetzliche Regelfall, keine feste Obergrenze und keine Garantie. Bei sehr kleinen Mängeln kürzen Gerichte ihn, bei schwer feststellbaren oder wiederholt erfolglos nachgebesserten Mängeln fällt er auch höher aus. Wer den doppelten Betrag ansetzt, bewegt sich aber im ausdrücklich vom Gesetz benannten Korridor – und muss das nicht weiter begründen.

⚠️ Der häufigste Fehler: Die Rechnung einfach gar nicht zu bezahlen. Ein Einbehalt ist immer ein Teil-Einbehalt. Wer 22.000 Euro schuldet und wegen eines 1.200-Euro-Mangels null überweist, gerät mit rund 19.600 Euro in Verzug – mit allen Folgen aus § 288 BGB. Bezahle den unstrittigen Teil, halte den berechneten Teil zurück, und schreibe genau das in den Verwendungszweck.

PV-Angebote zu Hause vergleichen?

Ein Mal dein Vorhaben beschreiben, mehrere geprüfte Solarteure planen lassen.

✓ Bis zu 3 lokale Solarteure vergleichen ✓ Nur Fachbetriebe aus deiner Region

Vor der Abnahme ist die Rechnung noch gar nicht fällig

§ 641 Abs. 1 BGB knüpft die Fälligkeit der Vergütung an einen einzigen Vorgang: „Die Vergütung ist bei der Abnahme des Werkes zu entrichten." Solange du nicht abgenommen hast, schuldest du die Schlusszahlung nicht – dann brauchst du den Druckzuschlag aus Absatz 3 nicht einmal, weil es nichts zurückzuhalten gibt. Aus dieser Reihenfolge folgt die praktisch wichtigste Regel dieses Artikels: Erst prüfen, dann abnehmen, dann zahlen. In Beratungen sehe ich diese Reihenfolge fast immer umgedreht: Erst wird gezahlt, weil die Rechnung da ist, dann fällt der Mangel auf – und damit ist der stärkste Hebel schon aus der Hand gegeben.

Nach § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB kannst du die Abnahme allerdings „wegen unwesentlicher Mängel" nicht verweigern. Ein fehlender Kabelkanaldeckel trägt eine Abnahmeverweigerung nicht; eine 20 Prozent unter Auslegung liegende Erzeugung, ein undichter Dachdurchbruch oder ein nicht angemeldeter Zählerplatz sehr wohl. Die Grenze verläuft dort, wo die Funktion oder die Gebäudesubstanz betroffen ist.

Und § 640 Abs. 3 BGB enthält eine Falle, die im Termin selbst zuschnappt: Wer ein Werk abnimmt, obwohl er einen Mangel kennt, behält die Rechte aus § 634 Nr. 1 bis 3 – Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung – nur dann, wenn er sich diese Rechte bei der Abnahme vorbehält. Ein Satz im Protokoll genügt. Fehlt er, sind drei von vier Mängelrechten weg. Nicht aufgezählt ist § 634 Nr. 4, der Schadensersatz – der bleibt.

ZeitpunktDein InstrumentRechtsgrundlageHöhe
Vor Abnahme, AbschlagsrechnungTeil des Abschlags verweigern§ 632a Abs. 1 S. 2 und 4 BGBangemessener Teil, Druckzuschlag gilt entsprechend
Vor Abnahme, SchlussrechnungFälligkeit fehlt schlicht§ 641 Abs. 1 BGBgesamte Schlussrate
Nach Abnahme mit VorbehaltDruckzuschlag§ 641 Abs. 3 BGBin der Regel 2 × Mangelbeseitigungskosten
Nach erfolgloser NachfristSelbstvornahme + Vorschuss§ 637 Abs. 1 und 3 BGBerforderliche Aufwendungen
Statt NachbesserungMinderung§ 638 BGB über § 634 Nr. 3Minderwert, endgültig

PV-Angebote zu Hause vergleichen?

Eine Anfrage, mehrere geprüfte Solarteure planen für dich.

MarkenunabhängigKostenlosUnverbindlich

Welche Dachform hat dein Haus?


Kostenlos & unverbindlich · Antwort innerhalb 72 Stunden

Die Abnahmefiktion nach § 640 Abs. 2 BGB bestraft Schweigen

§ 640 Abs. 2 BGB verwandelt Untätigkeit in eine Abnahme. Ein Werk gilt auch dann als abgenommen, „wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat". Zwei Wochen sind bei einer Aufdachanlage eine übliche Fristlänge. Wer den Brief liegen lässt, hat nach Ablauf abgenommen – mit voller Fälligkeit der Schlussrechnung und laufender Verjährung.

Für Verbraucher enthält Satz 2 eine Schutzklausel, die du kennen solltest: Die Fiktion greift nur, wenn der Unternehmer dich „zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat", und dieser Hinweis „muss in Textform erfolgen". Fehlt der Hinweis oder steht er nur mündlich im Raum, ist die Frist wirkungslos. Prüfe deshalb zuerst das Anschreiben, bevor du in Panik gerätst.

Ein Mangel reicht. Das Gesetz verlangt „mindestens einen Mangel" – nicht eine vollständige Mängelliste, kein Gutachten, keine Kostenschätzung. Ein Zweizeiler, der einen konkreten Mangel benennt und die Abnahme verweigert, hält die Frist auf. Die restlichen Punkte kannst du nachreichen.

Werkvertrag oder Kaufvertrag: Zwei BGH-Senate, zwei Ergebnisse

Der Bundesgerichtshof hat sich über die rechtliche Einordnung einer Dach-Photovoltaikanlage öffentlich uneinig gezeigt – und diese Uneinigkeit entscheidet darüber, ob deine Mängelrechte nach zwei oder nach fünf Jahren verjähren. § 634a Abs. 1 BGB kennt beide Fristen: zwei Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung oder Veränderung einer Sache besteht (Nr. 1), fünf Jahre „bei einem Bauwerk" (Nr. 2), jeweils beginnend mit der Abnahme.

Im Urteil vom 02.06.2016 (VII ZR 348/13) entschied der Bausenat über eine 2004 auf einem Tennishallendach errichtete Anlage aus 335 Modulen zum Preis von 286.461,12 Euro. Die Betreiberin klagte im Juli 2011 – also sieben Jahre nach der Rechnung – auf Minderung um 25 Prozent, das waren 71.615,28 Euro. Sie bekam recht.

Der Senat qualifizierte den Vertrag als Werkvertrag, weil der Betrieb „nicht nur einzelne Teile liefern, sondern diese zu einer individuell dimensionierten Anlage zusammenfügen und funktionsfähig auf und in der Tennishalle einbauen sollte", und wandte die fünfjährige Frist an. Der zweite amtliche Leitsatz enthält den Satz, der die Sache für Hausbesitzer entscheidet: „Unerheblich ist, dass die Photovoltaikanlage der Stromversorgung der Tennishalle nicht dient."

Dem war der Kaufsenat des BGH knapp drei Jahre zuvor ausdrücklich entgegengetreten. Im Urteil vom 09.10.2013 (VIII ZR 318/12) hatte er zu einer Scheunenanlage befunden, die Solaranlage diene „dem eigenen Zweck der Stromerzeugung" und sei für Bestand oder Benutzbarkeit der Scheune nicht wesentlich; mangels Verbindung zum Erdboden sei sie auch selbst kein Bauwerk.

Der Bausenat schrieb dazu 2016 in Randnummer 27 wörtlich: „Diese Auffassung teilt der erkennende Senat nicht." Eine Vorlage an den Großen Senat vermied er mit dem Hinweis, im Scheunenfall habe der Landwirt lediglich Einzelteile gekauft und selbst montiert – dort fehlte die feste Verbindung von vornherein.

Für dich folgt daraus ein handfestes Prüfkriterium, das über drei Jahre Gewährleistung entscheidet: Nicht „Photovoltaik ja oder nein" ist die Frage, sondern ob Lieferung und Montage aus einer Hand kamen und dabei in Dachhaut, Statik und Gebäudeaußenhaut eingegriffen wurde. Genau diese Eingriffe – Durchdringungen, Unterkonstruktion, Kabelkanäle ins Innere – führt der Bausenat als Begründung an. Ein Vertrag über bloße Modullieferung, die ein Dritter montiert, liegt näher an zwei Jahren.

⚠️ Die pauschale Fünf-Jahres-Angabe ist zu kurz gegriffen. Die Verbraucherzentrale schreibt auf ihrer Seite zur Planung einer Solaranlage: „Üblicherweise gilt für Solarstromanlagen eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren" (verbraucherzentrale.de, Stand 2026, abgerufen am 03.09.2026). Das trifft den Normalfall der schlüsselfertigen Aufdachanlage – aber „üblicherweise" trägt eine Bedingung, die der Satz nicht nennt. Nach dem Kaufsenatsurteil VIII ZR 318/12 bleibt es bei reiner Teilelieferung bei zwei Jahren. Wer sich auf fünf verlässt, ohne seinen Vertrag anzusehen, kann drei Jahre zu spät reklamieren.

Bei Abschlagszahlungen trägt der Solarteur die Beweislast

§ 632a Abs. 1 BGB regelt den Zeitraum, in dem die meisten PV-Streitigkeiten eskalieren: zwischen Montage und Abnahme, wenn die zweite oder dritte Abschlagsrechnung im Briefkasten liegt. Satz 2 erlaubt dir ausdrücklich, „die Zahlung eines angemessenen Teils des Abschlags" zu verweigern, wenn die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß sind. Satz 4 verweist auf § 641 Abs. 3 – der Druckzuschlag mit dem Faktor 2 gilt hier also entsprechend.

Satz 3 enthält den Satz, der deine Verhandlungsposition vor der Abnahme so viel besser macht als danach: „Die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung verbleibt bis zur Abnahme beim Unternehmer." Vor der Abnahme muss der Betrieb beweisen, dass er mangelfrei gearbeitet hat. Nach der Abnahme musst du beweisen, dass er es nicht hat – in aller Regel über ein Sachverständigengutachten, das du zunächst selbst bezahlst.

Ergänzend verlangt Satz 5, dass der Betrieb seine Abschlagsforderung „durch eine Aufstellung nachzuweisen" hat, „die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermöglichen muss". Eine Abschlagsrechnung über „70 % gemäß Vertrag" ohne Leistungsaufstellung erfüllt das nicht. Diesen Einwand kannst du erheben, ohne über Mängel überhaupt zu streiten. Worauf ein belastbares Angebot sonst noch achten muss, steht im Ratgeber PV-Angebot vergleichen.

§ 650m BGB gilt bei einer Aufdachanlage meist nicht

§ 650m BGB ist die Vorschrift, die in Ratgebertexten am häufigsten falsch auf Photovoltaik angewendet wird. Sie enthält drei attraktive Zahlen: Abschlagszahlungen dürfen 90 Prozent der Gesamtvergütung nicht übersteigen (Abs. 1), dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 Prozent der Gesamtvergütung zu leisten, „auf Verlangen des Unternehmers" durch Einbehalt (Abs. 2), und Sicherheitsvereinbarungen zulasten des Verbrauchers über der nächsten Abschlagszahlung oder über 20 Prozent sind unwirksam (Abs. 4).

Der Haken steht drei Paragrafen früher. § 650i Abs. 1 BGB definiert den Verbraucherbauvertrag als Vertrag, „durch die der Unternehmer von einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet wird". Eine nachgerüstete Aufdachanlage auf einem bewohnten Einfamilienhaus ist regelmäßig weder ein neues Gebäude noch eine erhebliche Umbaumaßnahme im Sinne dieser Norm. Damit greifen die 5-Prozent-Sicherheit und die 90-Prozent-Grenze in den allermeisten privaten PV-Projekten nicht.

Anders liegt der Fall, wenn die Anlage Teil eines Neubauvertrags ist oder im Rahmen einer Komplettsanierung mit Dachneueindeckung errichtet wird. Dann kann der Verbraucherbauvertrag einschlägig sein – und mit ihm die Textform-Pflicht aus § 650i Abs. 2 BGB. Verlass dich nicht auf die Bezeichnung im Briefkopf; maßgeblich ist der Umfang der geschuldeten Bauleistung.

Die 5-Prozent-Sicherheit lässt sich trotzdem vereinbaren. Was das Gesetz für Aufdachanlagen nicht anordnet, darfst du verhandeln. Ein Sicherheitseinbehalt von 5 Prozent der Auftragssumme für 24 Monate, im Vertrag vor Unterschrift festgeschrieben, kostet dich nichts und erspart dir später die gesamte Diskussion über § 641 Abs. 3. Bei 22.000 Euro Auftragssumme sind das 1.100 Euro.

Drei durchgerechnete Fälle: So viel darfst du einbehalten

Die Rechnung nach § 641 Abs. 3 BGB besteht aus zwei Schritten – Mangelbeseitigungskosten schätzen, verdoppeln. Die folgenden Beträge sind Rechenbeispiele zur Veranschaulichung der Methode, keine Marktpreise; die realistischen Beseitigungskosten in deinem Fall nennt dir ein Kostenvoranschlag eines zweiten Betriebs, und genau den solltest du auch einholen.

FallRechnungssummeGeschätzte BeseitigungskostenEinbehalt nach § 641 Abs. 3Zu überweisen
Zwei Dachhaken ohne Sparrenkontakt, Ziegeltausch und Gerüst nötig21.000 €1.400 €2.800 €18.200 €
Wechselrichter falsch dimensioniert, Austausch inkl. Elektroarbeiten26.500 €2.900 €5.800 €20.700 €
Dachdurchdringung undicht, Feuchteschaden noch nicht beziffert19.800 €unbekanntAbnahme verweigern statt einbehalten0 € Schlussrate

Der dritte Fall zeigt die wichtigste Ausnahme. Solange der Schadensumfang unklar ist, ist der Einbehalt das schwächere Werkzeug: Du müsstest eine Zahl nennen, die du noch nicht kennst. Verweigere stattdessen die Abnahme unter Angabe des Mangels – dann wird die Schlussrechnung nach § 641 Abs. 1 BGB gar nicht erst fällig, und die Beweislast bleibt nach § 632a Abs. 1 Satz 3 BGB beim Betrieb.

Das Musterschreiben: sechs Bestandteile, die drinstehen müssen

Ein wirksames Einbehaltsschreiben braucht keine Anwaltssprache, aber sechs Angaben – ohne sie ist es rechtlich ein unbestimmtes Beschwerdeschreiben. Die Reihenfolge unten entspricht dem, was du später im Streitfall vorlegen musst.

1 Schritt 1: Mangel benennen, nicht bewerten

Beschreibe, was du siehst, nicht was du vermutest. „Die Dachhaken in Reihe 2, Positionen 4 und 5, liegen laut beigefügtem Foto nicht auf dem Sparren auf" ist verwertbar. „Die Montage ist Pfusch" ist es nicht. Foto mit Datum und ein Maßstab im Bild – ein Zollstock genügt.

2 Schritt 2: Nacherfüllung verlangen und Frist setzen

Fordere ausdrücklich Nacherfüllung nach § 635 BGB und setze eine kalendermäßig bestimmte Frist („bis zum 24.09.2026"), keine Zeitspanne. Zwei bis drei Wochen sind bei einem Dachmangel angemessen, bei einem stillstehenden Wechselrichter kürzer.

3 Schritt 3: Den Einbehalt beziffern und begründen

Schreibe die Rechnung hin: geschätzte Beseitigungskosten, Faktor 2, Ergebnis, ausdrücklicher Verweis auf § 641 Abs. 3 BGB. Nenne die Grundlage deiner Schätzung – Kostenvoranschlag eines Drittbetriebs, Handwerkerangebot, Sachverständigenschätzung.

4 Schritt 4: Den unstrittigen Teil überweisen

Überweise am selben Tag den Restbetrag und schreibe in den Verwendungszweck: „Rechnung Nr. ... , Teilzahlung unter Einbehalt gemäß § 641 Abs. 3 BGB". Damit ist dokumentiert, dass du nicht die Zahlung verweigerst, sondern ein gesetzliches Recht ausübst.

5 Schritt 5: Zugang sichern

Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung. E-Mail allein beweist den Zugang nicht. Bei der Fristsetzung entscheidet der Zugangsnachweis später über den Verzugsbeginn.

6 Schritt 6: Rechte vorbehalten, falls du abnimmst

Nimmst du trotz des Mangels ab, schreibe in das Abnahmeprotokoll: „Abnahme unter Vorbehalt sämtlicher Rechte wegen der oben genannten Mängel (§ 640 Abs. 3 BGB)". Ohne diesen Satz verlierst du bei bekannten Mängeln die Rechte aus § 634 Nr. 1 bis 3.

Was du bis dahin zusammengetragen haben solltest, ist überschaubar:

Deine Checkliste für: Das Musterschreiben: sechs Bestandteile, die drinstehen müssen

Was passiert, wenn der Solarteur mahnt: 6,52 Prozent Verzugszins

Der Verzugszinssatz beträgt nach § 288 Abs. 1 BGB „für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz". Die Deutsche Bundesbank weist den Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 01.07.2026 mit 1,52 Prozent aus (Stand 2026, Deutsche Bundesbank, abgerufen am 03.09.2026). Für Verbraucher ergibt das derzeit 6,52 Prozent p. a.

Die höheren neun Prozentpunkte aus § 288 Abs. 2 BGB und die 40-Euro-Pauschale aus Absatz 5 gelten ausdrücklich nicht gegenüber Verbrauchern.

Wichtig ist die Bezugsgröße: Verzugszinsen laufen nur auf den Betrag, den du tatsächlich schuldest. Ein berechtigter Einbehalt nach § 641 Abs. 3 BGB löst keinen Verzug aus, weil dir insoweit ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht. Genau deshalb ist die saubere Aufteilung in Schritt 4 des Musterschreibens so viel wert: Wer den unstrittigen Teil pünktlich zahlt, riskiert höchstens Zinsen auf die Differenz zwischen deiner und der gerichtlichen Bewertung des Mangels.

Bei 2.800 Euro strittigem Einbehalt und sechs Monaten Streitdauer stehen rechnerisch rund 91 Euro Zinsen im Raum – ein Risiko, das die Sache selten entscheidet. Teuer wird es erst, wenn der Betrieb den gesamten offenen Betrag einklagt, weil du gar nichts überwiesen hast.

Der 15-Prozent-Einbehalt, der nichts mit Mängeln zu tun hat

§ 48 Abs. 1 EStG verpflichtet bestimmte Auftraggeber von Bauleistungen, „von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen" – die sogenannte Bauabzugsteuer. Diese Pflicht trifft ausdrücklich nur Auftraggeber, die „Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes" oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind. Wer Solarstrom gegen Vergütung einspeist, ist umsatzsteuerlich in der Regel Unternehmer – auch als Kleinunternehmer.

Der Abzug entfällt nach § 48 Abs. 2 EStG in zwei Fällen: Der Betrieb legt eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor, oder die Gegenleistung übersteigt im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 5.000 Euro nicht (15.000 Euro bei ausschließlich steuerfreien Vermietungsumsätzen nach § 4 Nr. 12 UStG). Eine typische PV-Rechnung liegt deutlich über 5.000 Euro – die Freistellungsbescheinigung ist also der Normalweg.

Absatz 3 stellt klar: Bemessungsgrundlage ist „das Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer" (§ 48 EStG, gesetze-im-internet.de, Fassung Stand 2026, abgerufen am 03.09.2026).

⚠️ Hier endet, was dieser Artikel leisten kann. Ob du im konkreten Fall Unternehmer im Sinne des § 2 UStG bist und ob deine Anlage eine Bauleistung nach § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG darstellt, hängt an deiner steuerlichen Einordnung und am Vertragsgegenstand. Das ist eine Frage für deinen Steuerberater, nicht für eine Faustregel – und es ist eine steuerliche Abzugspflicht, kein Druckmittel gegen Mängel. Verwechsle die beiden Einbehalte nicht: Die 15 Prozent gehen ans Finanzamt, nicht auf dein Konto.

Wann Einbehalt der falsche Weg ist

Der Druckzuschlag setzt voraus, dass der Betrieb noch nachbessern will und kann. Verweigert er die Nacherfüllung ernsthaft, ist er insolvent, oder ist die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen, hilft dir das Zurückhalten nicht mehr weiter – dann brauchst du Geld für einen anderen Handwerker.

§ 637 Abs. 1 BGB erlaubt dir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, den Mangel selbst beseitigen zu lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Absatz 3 ergänzt den in der Praxis wichtigsten Punkt: „Der Besteller kann von dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen." Du musst also nicht in Vorleistung gehen. Nach Absatz 2 entfällt die Fristsetzung, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.

Ist der Betrieb insolvent, läuft der Weg über Hersteller- und Produktgarantien statt über die Gewährleistung – der Unterschied zwischen beiden ist im Ratgeber Garantie und Gewährleistung bei PV-Anlagen auseinandergezogen. Wie du Betriebe erkennst, bei denen es gar nicht erst so weit kommt, steht unter schwarze Schafe der Solarbranche; welcher Gewerkezuschnitt überhaupt zuständig ist, klärt Solarteur oder Elektriker.

Es gibt keine Schlichtungsstelle für diesen Fall. Die Schlichtungsstelle Energie ist für Streit mit Energieversorgern und Netzbetreibern zuständig, nicht für Werkverträge mit einem Montagebetrieb. Für PV-Baumängel bleibt der Weg über das selbständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO – genau diesen Weg ging auch die Klägerin im BGH-Fall VII ZR 348/13, bevor sie Klage erhob. Das ist unbequem, aber die ehrliche Auskunft: Eine bequeme außergerichtliche Instanz existiert hier nicht.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich bei einem Mangel von der PV-Rechnung einbehalten? +
Nach § 641 Abs. 3 BGB ist „in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten" angemessen. Bezugsgröße sind die Reparaturkosten, nicht die Rechnungssumme: Bei 1.400 Euro Beseitigungskosten sind das rund 2.800 Euro, unabhängig davon, ob die Anlage 19.000 oder 30.000 Euro gekostet hat.
Darf ich die komplette Schlussrechnung zurückhalten? +
Nach der Abnahme in aller Regel nicht – dort gilt der Teil-Einbehalt nach § 641 Abs. 3 BGB. Vor der Abnahme sieht es anders aus: § 641 Abs. 1 BGB macht die Vergütung erst mit der Abnahme fällig. Wer die Abnahme wegen eines wesentlichen Mangels berechtigt verweigert, schuldet die Schlussrate noch gar nicht.
Was passiert, wenn ich auf die Abnahmeaufforderung nicht reagiere? +
Nach § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB gilt das Werk als abgenommen, wenn du innerhalb der gesetzten Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigerst. Als Verbraucher greift diese Fiktion nur, wenn der Betrieb dich zusammen mit der Aufforderung in Textform auf genau diese Folge hingewiesen hat (Satz 2). Fehlt der Hinweis, läuft die Frist ins Leere.
Verjähren meine Mängelansprüche bei einer PV-Anlage nach zwei oder nach fünf Jahren? +
§ 634a Abs. 1 BGB kennt beide Fristen, gerechnet ab Abnahme. Der BGH-Bausenat hat am 02.06.2016 (VII ZR 348/13) für eine fest eingebaute Dachanlage mit Eingriffen in Dachhaut und Statik fünf Jahre angenommen. Der Kaufsenat war 2013 (VIII ZR 318/12) bei einer reinen Teilelieferung, die der Kunde selbst montierte, zum Gegenteil gekommen. Entscheidend ist, ob Lieferung und Montage aus einer Hand kamen.
Muss mir mein Solarteur eine Sicherheit von 5 Prozent stellen? +
Nur beim Verbraucherbauvertrag. § 650m Abs. 2 BGB ordnet die 5-Prozent-Sicherheit an, aber § 650i Abs. 1 BGB begrenzt den Anwendungsbereich auf den „Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude". Eine nachgerüstete Aufdachanlage fällt regelmäßig nicht darunter. Vereinbaren darfst du einen Sicherheitseinbehalt trotzdem – vor Vertragsschluss.
Wie hoch sind die Verzugszinsen, wenn ich zu Unrecht einbehalte? +
Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 BGB. Die Bundesbank weist den Basiszinssatz zum 01.07.2026 mit 1,52 Prozent aus (Stand 2026), das ergibt 6,52 Prozent im Jahr. Zinsen laufen nur auf den Teil, den du zu Unrecht zurückhältst – ein berechtigter Einbehalt löst keinen Verzug aus.
Verliere ich Rechte, wenn ich trotz eines bekannten Mangels abnehme? +
Ja, sofern du dir nichts vorbehältst. Nach § 640 Abs. 3 BGB stehen dir die Rechte aus § 634 Nr. 1 bis 3 – Nacherfüllung, Selbstvornahme sowie Rücktritt und Minderung – bei Abnahme in Kenntnis des Mangels nur zu, wenn du dir diese Rechte bei der Abnahme vorbehältst. Ein Satz im Protokoll genügt. Der Schadensersatzanspruch nach § 634 Nr. 4 ist in der Aufzählung nicht enthalten.
Der Betrieb bessert nicht nach – muss ich die Reparatur vorstrecken? +
Nein. § 637 Abs. 3 BGB gibt dir nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist einen Anspruch auf Vorschuss für die zur Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen. Du kannst das Geld also vorher verlangen und musst nicht darauf hoffen, es nach der Reparatur erstattet zu bekommen.

Lokale PV-Angebote vergleichen

Dachtyp und Vorhaben angeben – bis zu 3 geprüfte Solarteure planen für dich, du vergleichst in Ruhe.

3 lokale Solarteure vergleichenNur Fachbetriebe aus Ihrer RegionVerbindliche Festpreis-Angebote

Kostenlos & unverbindlich · Geprüfte Fachpartner