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Module direkt importieren: Zoll, Steuer und die Adresse, die dir dann fehlt

Der Nullsteuersatz gilt beim Kauf im Inland genauso wie bei der Einfuhr — die erhoffte Ersparnis liegt also woanders. Was sich beim Direktimport wirklich verschiebt, ist der Zoll und die Frage, an wen du dich im Schadensfall halten kannst.

⏱️ 9 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 08. September 2026

Warum der Direktimport von Modulen so verlockend aussieht

Der Gedanke ist naheliegend: Wenn das Modul beim Hersteller im Ausland einen Bruchteil des Angebotspreises kostet, warum dann nicht selbst bestellen? Palette auf den Hof, Solarteur nur noch für die Montage.

Rechnerisch geht die Rechnung oft auf. Rechtlich verschiebt sich mit dem Direktimport aber mehr, als die meisten erwarten — und zwar in drei getrennten Ordnungen, die nichts miteinander zu tun haben: Umsatzsteuer, Zoll und Haftung. Dieser Ratgeber geht sie einzeln durch. Alle Normen wurden am 08.09.2026 im Volltext bei gesetze-im-internet.de abgerufen, die Zollangaben unmittelbar bei der Generalzolldirektion auf zoll.de.

Drei gleich große Felder für Kauf im Inland, Kauf im EU-Ausland und Einfuhr aus einem Drittland, alle mit 0 Prozent Umsatzsteuer nach § 12 Absatz 3 UStG.
Der Nullsteuersatz hängt am Gegenstand und an der 30-kWp-Grenze, nicht am Verkäufer. · Foto: Eigene Grafik
💡 Trenne die drei Fragen von Anfang an: Prüfe für jede Bestellung getrennt, was an Umsatzsteuer anfällt, was an Zoll anfällt und wer im Schadensfall dein Ansprechpartner ist. Die drei Antworten hängen an unterschiedlichen Gesetzen und fallen unterschiedlich aus, je nachdem, ob du im Inland, im EU-Ausland oder in einem Drittland kaufst.

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Die Umsatzsteuer: 0 Prozent gilt auch bei der Einfuhr

Der Nullsteuersatz für Photovoltaik ist der Punkt, an dem am meisten falsch erzählt wird. Er hängt nicht daran, bei wem du kaufst, sondern am Gegenstand und an der Anlagengröße.

§ 12 Absatz 3 UStG beginnt mit dem Satz: „Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze". Und dann folgen vier Nummern, die genau die drei Beschaffungswege plus die Montage abdecken:

NummerErfasster VorgangSteuersatz
Nr. 1Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern an den Betreiber0 Prozent
Nr. 2innergemeinschaftlicher Erwerb derselben Gegenstände0 Prozent
Nr. 3Einfuhr derselben Gegenstände0 Prozent
Nr. 4Installation der Anlage und der Speicher0 Prozent

Die Voraussetzung steht in Nummer 1 und gilt für alle vier: Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden, und sie „gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird".

Der Nullsteuersatz ist dabei keine Wahl, die du beim Finanzamt beantragst — er ergibt sich unmittelbar aus der Vorschrift. Für dich heißt das: Bestellst du Module in Polen oder in China für deine eigene Anlage unter 30 Kilowatt, fällt auf den Warenwert keine Einfuhrumsatzsteuer an. Der Vorteil, den viele als Argument für den Direktimport hören — „im Ausland ist keine Mehrwertsteuer drauf" —, existiert also gar nicht als Vorteil, weil im Inland ebenfalls 0 Prozent gelten.

Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh nur noch bei Inbetriebnahme bis 31. Januar 2027 · danach sinkt der Satz erneut

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💡 Prüfe die Grenze im eigenen Plan, nicht im Prospekt: Schau in deine Anlagenplanung und rechne die Bruttoleistung aller Module zusammen. Liegt sie bei 30 Kilowatt peak oder darunter, ist der Nullsteuersatz gesetzt. Wer knapp darüber plant, verliert ihn für die gesamte Anlage — das ist der teuerste Zentimeter Dachfläche, den man belegen kann.

Zoll ist etwas anderes als Einfuhrumsatzsteuer

In der Praxis werden diese beiden regelmäßig verwechselt, obwohl sie aus verschiedenen Rechtsordnungen kommen. Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer nach dem Umsatzsteuergesetz — und die steht nach § 12 Absatz 3 Nummer 3 UStG bei 0 Prozent. Der Zoll ist eine Abgabe nach dem Unionszollrecht, und über ihn sagt das Umsatzsteuergesetz nichts.

Innerhalb der EU stellt sich die Zollfrage nicht: Der Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten ist kein Einfuhrvorgang. Kaufst du in Polen, in den Niederlanden oder in Spanien, ist der Vorgang ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach Nummer 2 — ohne Zollanmeldung.

Bei einer Bestellung aus einem Drittland ist das anders. Welcher Zollsatz für Solarmodule oder Wechselrichter gilt, hängt an der Codenummer des Zolltarifs. Diesen Satz haben wir für diesen Ratgeber nicht gelesen und nennen ihn deshalb nicht — frag ihn vor der Bestellung selbst beim Zoll ab, mit der Codenummer, die dir dein Verkäufer nennt.

⚠️ Der Nachteil einer geschätzten Zollabgabe: Prüfe die Codenummer, bevor du bestellst, nicht danach. Kommt die Palette an und stimmt die Tarifierung nicht, liegt die Ware beim Zoll, während die Gerüstfirma schon steht. Achte im Angebot des ausländischen Verkäufers darauf, ob der Preis als DDP verzollt oder als reiner Warenwert angegeben ist — der Unterschied entscheidet, wer die Anmeldung macht und wer die Abgaben schuldet.

Was sich am 1. Juli 2026 für kleine Sendungen geändert hat

Für Ersatzteile, Optimierer, Stecker und einzelne Bauteile aus Fernost galt lange eine bequeme Regel: Sendungen bis 150 Euro Gesamtwert waren von Einfuhrabgaben befreit. Diese Regel ist weg.

Die Generalzolldirektion schreibt dazu: „Mit der Verordnung 2026/382 des Rates der Europäischen Union wurde die Verordnung 1186/2009 (ZollbefreiungsVO) mit Wirkung zum 1. Juli 2026 geändert. Die bislang in der ZollbefreiungsVO vorgesehenen Einfuhrabgabenfreiheit für Waren in Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro entfällt ab dem genannten Datum vollständig."

An ihre Stelle tritt eine Pauschale: „Ein pauschaler Zoll von 3 Euro pro Warenkategorie (das bedeutet je angemeldeter Position der Zollanmeldung) ist vorgesehen", wenn die Einfuhr über das Import-One-Stop-Shop-Verfahren mehrwertsteuerbefreit ist oder es sich um eine Postsendung im Fernabsatz handelt.

Was „pro Warenkategorie" bedeutet, erklärt der Zoll an einem eigenen Beispiel: Für „zehn Paar Socken, zwei Kabelbinder und vier Hosen, die in einer Sendung sind und jeweils der gleichen Tarifierung unterliegen", würde „ein Pauschalzoll von insgesamt neun Euro erhoben". Drei Positionen, drei mal 3 Euro. Bei einer Sendung mit Modulklemmen, Steckern und einem Optimierer rechnest du also mit drei Positionen, nicht mit einer.

Gegenüberstellung: bis 30. Juni 2026 waren Sendungen bis 150 Euro abgabenfrei, ab 1. Juli 2026 gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro je angemeldeter Position.
Die 150-Euro-Freigrenze ist weg — für eine Sendung mit drei Warenkategorien werden 9 Euro fällig. · Foto: Eigene Grafik

Die Haftungslücke, die beim Privatimport entsteht

Hier liegt der Punkt, der in keiner Preistabelle auftaucht. Das Produkthaftungsgesetz zieht bei importierten Waren einen Ersatzschuldner ein: Wer die Ware in den Europäischen Wirtschaftsraum bringt, gilt als Hersteller. Damit muss der Geschädigte nicht in China klagen.

Der Wortlaut hat aber eine Bedingung, die beim Privatimport nicht erfüllt ist. § 4 Absatz 2 ProdHaftG: „Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt."

Wer für das eigene Dach einführt, handelt nicht im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit. Zwei Folgen ergeben sich daraus, und sie zeigen in dieselbe Richtung: Du wirst dadurch nicht selbst zum Hersteller im Sinne des Gesetzes — aber es entsteht auch kein inländischer Anspruchsgegner, der diese Rolle sonst ausfüllt. § 4 Absatz 3 verweist dann auf den Lieferanten, und der sitzt im Ausland. Was das Produkthaftungsgesetz sonst leistet und wo seine Zehnjahresgrenze liegt, steht im Ratgeber zur Produkthaftung bei PV-Schäden.

⚠️ Erfahrungsgemäß fällt dieser Punkt erst im Schadensfall auf: Beim Kauf über einen deutschen Händler hast du im Zweifel drei Adressen — Verkäufer, Importeur und Hersteller. Beim Direktimport bleibt eine, und die liegt außerhalb der EU. Der Nachteil betrifft nicht den Normalbetrieb, sondern genau den Tag, an dem etwas schiefgeht. Wer diesen Weg trotzdem geht, sollte den Preisvorteil gegen genau dieses Risiko rechnen und nicht gegen null.

ElektroG: kein Hersteller — und kein Rücknahmepartner

Dieselbe Logik wiederholt sich im Elektrogesetz, nur mit anderem Vorzeichen. § 3 Nummer 9 ElektroG nennt unter Buchstabe c als Hersteller denjenigen, der „erstmals aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem Drittland stammende Elektro- oder Elektronikgeräte auf dem Markt im Geltungsbereich dieses Gesetzes anbietet".

Ein Import für die eigene Anlage ist kein Anbieten auf dem Markt. Du wirst also nicht registrierungspflichtig. Am Ende der Anlagenlebensdauer fehlt dir aber der registrierte Hersteller im Inland, an den sich die Rückgabe sonst richtet. Wie die Entsorgung von Modulen geregelt ist, steht im Ratgeber zum Rückbau und der Entsorgung von PV-Modulen; für Speicher gelten wieder andere Regeln, nachzulesen im Ratgeber zur Rücknahme von Heimspeichern.

💡 Notiere die EU-Adresse, bevor du bestellst: Lies im Impressum oder im Datenblatt nach, ob der Anbieter eine Niederlassung oder einen Bevollmächtigten im Europäischen Wirtschaftsraum nennt. Fotografiere die Seite mit Datum. Existiert keine solche Adresse, weißt du vorher, was du im Schadensfall hast — und was nicht.

Die drei Beschaffungswege nebeneinander

FrageKauf im InlandKauf im EU-AuslandEinfuhr aus Drittland
Umsatzsteuer auf die Ware0 Prozent (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG)0 Prozent (Nr. 2)0 Prozent (Nr. 3)
Zollanmeldungentfälltentfällterforderlich
Zollabgabekeinekeinenach Codenummer; für Kleinsendungen 3 Euro je Position
Ansprechpartner bei Produkthaftung im InlandHersteller, Importeur, VerkäuferVerkäufer im EU-Auslandkeiner im Inland
Registrierter Hersteller für die spätere Rücknahmevorhandenabhängig vom Verkäufernicht vorhanden

Die Tabelle zeigt, warum die Ersparnis beim Direktimport aus einem Drittland nicht mit der aus dem EU-Ausland vergleichbar ist. Der EU-Kauf verliert dir nur den deutschen Ansprechpartner; die Drittlandeinfuhr verliert dir die Kette insgesamt.

Drei Felder mit den Ziffern 3, 1 und 0: drei Anspruchsgegner beim Inlandskauf, einer beim EU-Kauf, keiner beim Privatimport aus einem Drittland.
§ 4 Absatz 2 ProdHaftG erfasst nur, wer im Rahmen geschäftlicher Tätigkeit einführt — der Privatimport fällt heraus. · Foto: Eigene Grafik

Was wir nicht belegen konnten

  • Der Zollsatz für Solarmodule. Wir haben den Zolltarif nicht gelesen und nennen deshalb weder Prozentsatz noch Codenummer. Frag beide vor der Bestellung selbst beim Zoll ab.
  • Antidumping- oder Ausgleichszölle. Nicht geprüft, deshalb keine Aussage dazu — in keine Richtung.
  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand bei einem Vertrag mit einem Händler außerhalb der EU. Das ist eine Frage des internationalen Privatrechts, die wir nicht geprüft haben.
  • Preisunterschiede. Wie groß der Vorteil eines Direktimports tatsächlich ist, lässt sich ohne aktuelle, nachprüfbare Preisquellen nicht seriös beziffern. Rechne mit deinen eigenen zwei Angeboten; die Größenordnungen für eine komplette Anlage stehen im Ratgeber zu den Kosten einer PV-Anlage.

Was du vor der Bestellung prüfst

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Schritt 1 — Anlagengröße festhalten. Notiere die geplante Bruttoleistung. Bleibt sie bei höchstens 30 Kilowatt peak, greift der Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 UStG auf allen drei Wegen.

Schritt 2 — Herkunft klären. Frag den Verkäufer, aus welchem Land die Ware physisch versendet wird. Ein Händler mit deutscher Webadresse kann aus einem Drittland liefern; dann ist es eine Einfuhr.

Schritt 3 — Codenummer erfragen. Lass dir die Zolltarifnummer schriftlich geben und prüfe den Satz vor der Bestellung beim Zoll nach.

Schritt 4 — Lieferbedingung lesen. Steht im Angebot DDP oder ein reiner Warenwert? Davon hängt ab, wer anmeldet und wer die Abgaben zahlt.

Schritt 5 — Ansprechpartner prüfen. Gibt es eine Niederlassung oder einen Bevollmächtigten in der EU? Notiere Namen und Anschrift, bevor du bestellst — nicht danach.

Schritt 6 — Montagebetrieb einbinden. Frag deinen Solarteur vorher, ob er beigestellte Module montiert und was das für seine Gewährleistung bedeutet. Viele Betriebe lehnen das ab, und das erfährst du besser vor der Bestellung.

Größe: Bruttoleistung höchstens 30 Kilowatt peak, im Marktstammdatenregister so geplant.

Versandland: schriftlich bestätigt, nicht aus der Domain geschlossen.

Codenummer: vom Verkäufer genannt und beim Zoll gegengeprüft.

Lieferbedingung: geklärt, wer anmeldet und wer die Abgaben schuldet.

EU-Adresse: Niederlassung oder Bevollmächtigter notiert — oder bewusst akzeptiert, dass es keine gibt.

Montage: Bereitschaft des Fachbetriebs zur Montage beigestellter Ware geklärt.

Häufige Fragen

Spare ich beim Direktimport die Mehrwertsteuer? +
Nein, denn es gibt nichts zu sparen. § 12 Absatz 3 UStG setzt den Steuersatz für Module, wesentliche Komponenten und Speicher auf 0 Prozent — bei der Lieferung im Inland (Nummer 1), beim innergemeinschaftlichen Erwerb (Nummer 2) und bei der Einfuhr (Nummer 3) gleichermaßen.
Gilt der Nullsteuersatz auch für meinen Speicher? +
Ja, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Nummer 1 nennt ausdrücklich „die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern". Die Anlage muss an einem Wohngebäude installiert sein und die Grenze von 30 Kilowatt peak einhalten.
Muss ich Zoll zahlen, wenn ich in Polen bestelle? +
Nein. Der Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten ist keine Einfuhr, es gibt keine Zollanmeldung. Umsatzsteuerlich ist es ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 12 Absatz 3 Nummer 2 UStG, ebenfalls mit 0 Prozent.
Was kostet eine kleine Ersatzteilsendung aus China seit Juli 2026? +
Die Freigrenze von 150 Euro ist zum 1. Juli 2026 entfallen. Nach Angaben der Generalzolldirektion greift stattdessen ein Pauschalzoll von 3 Euro je angemeldeter Position, wenn die Sendung über das Import-One-Stop-Shop-Verfahren läuft oder als Postsendung im Fernabsatz eingeht.
Werde ich durch den Import selbst zum Hersteller? +
Nach dem Produkthaftungsgesetz nicht: § 4 Absatz 2 ProdHaftG verlangt eine Einfuhr „im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit". Nach dem Elektrogesetz ebenfalls nicht, weil § 3 Nummer 9 Buchstabe c ElektroG ein Anbieten „auf dem Markt" voraussetzt. Der Preis dafür ist, dass es im Inland auch keinen gibt, an den du dich halten kannst.
Montiert mein Solarteur Module, die ich selbst bestellt habe? +
Das ist eine Frage seiner Geschäftspolitik, keine des Gesetzes. Viele Betriebe lehnen beigestellte Ware ab oder schränken ihre Gewährleistung darauf ein. Kläre das schriftlich, bevor du bestellst.
Was ist mit der Gewährleistung gegenüber dem ausländischen Verkäufer? +
Welches Recht auf einen Kaufvertrag mit einem Verkäufer außerhalb der EU anwendbar ist und wo geklagt werden müsste, haben wir für diesen Ratgeber nicht geprüft. Behandle diesen Punkt vor der Bestellung als offen und nicht als geklärt.
Ändert der Direktimport etwas an der Anmeldung meiner Anlage? +
An den Pflichten gegenüber Netzbetreiber und Marktstammdatenregister ändert die Herkunft der Module nichts. Die Anlage wird angemeldet wie jede andere — die Schritte stehen im Ratgeber zur Anmeldung im Marktstammdatenregister. Die Angabe der Bruttoleistung ist zugleich die Größe, an der der Nullsteuersatz hängt.

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