Nullsteuersatz
Der Nullsteuersatz ist die seit 1. Januar 2023 geltende Umsatzsteuerbefreiung nach § 12 Abs. 3 UStG für Kauf und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp: 0 Prozent statt 19 Prozent Mehrwertsteuer.
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Der Nullsteuersatz senkt die Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage von den sonst üblichen 19 Prozent auf 0 Prozent – eingeführt zum 1. Januar 2023 über § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG). Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder eines dem Gemeinwohl dienenden Gebäudes installiert wird und die im Marktstammdatenregister eingetragene Bruttoleistung 30 Kilowatt-Peak nicht übersteigt – für die allermeisten Einfamilienhaus-Anlagen also unproblematisch erfüllt. Erst bei Anlagen oberhalb dieser Grenze, etwa bei größeren Mehrfamilienhäusern oder Gewerbedächern, greift wieder die reguläre Umsatzsteuer.
Vom Nullsteuersatz erfasst sind nicht nur die Solarmodule selbst, sondern alle wesentlichen Komponenten: Wechselrichter, Montagesystem, Verkabelung und – das wird in Beratungsgesprächen oft übersehen – auch der Batteriespeicher, sofern er zusammen mit der Anlage oder auch nachträglich zu ihr angeschafft wird. Auf der Rechnung deines Solarteurs taucht dadurch gar kein Umsatzsteuer-Posten mehr auf; der Brutto- entspricht dem Nettopreis, ohne dass du dafür etwas gesondert beantragen musst.
Vor 2023 mussten Käufer, die sich die Vorsteuer erstatten lassen wollten, den Umweg über die umsatzsteuerliche Regelbesteuerung gehen: selbst zum Unternehmer werden, jährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und nach einigen Jahren oft wieder zurück in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Dieser bürokratische Aufwand entfällt mit dem Nullsteuersatz komplett, weil von vornherein keine Steuer anfällt, die man sich zurückholen müsste. Wichtig für die Praxis: Der Nullsteuersatz betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer beim Kauf – die davon unabhängige Einkommensteuerbefreiung auf laufende Einnahmen aus dem Anlagenbetrieb ist eine zweite, separate Regelung. Den vollständigen Überblick über beide Steuerarten inklusive aller Schwellenwerte findest du in unserem Steuer-Ratgeber für PV-Anlagen.
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