Solarliebhaber.de
Recht & Streitfälle

Solarteur insolvent: Was jetzt mit Anzahlung, Anlage und Garantie passiert

Wenn der Solarteur insolvent wird, entscheiden wenige Tage über viel Geld: Baustand feststellen, den Verwalter nach § 103 InsO zur Erklärung zwingen, Forderung fristgerecht anmelden – und wissen, welche Ansprüche die Insolvenz überleben.

⏱️ 14 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 05. September 2026

Der Solarteur meldet sich nicht mehr, das Baugerüst steht seit drei Wochen unverändert am Haus, und im Netz kursiert das Wort Insolvenz. Für den Kunden entscheidet sich in den folgenden Tagen mehr, als er ahnt: Wer jetzt den Baustand dokumentiert, den Insolvenzverwalter zu einer Erklärung zwingt und die Frist im Eröffnungsbeschluss einhält, steht am Ende deutlich anders da als jemand, der abwartet.

Dieser Artikel ordnet die Lage entlang der Insolvenzordnung und des Werkvertragsrechts – und er sagt offen, wo die Aussichten schlecht sind. Die einzige amtliche Zahl dazu ist unangenehm: Bei Unternehmensinsolvenzen, die 2011 eröffnet und bis Ende 2018 abgeschlossen wurden, erhielten die Gläubiger im Schnitt 6,1 Prozent ihrer Forderungen zurück. Stand der Recherche: 05.09.2026, alle Rechts- und Statistikquellen wurden am selben Tag im Direktabruf gelesen.

Antrag, Eröffnung oder Gerücht: erst der Status, dann die Handlung

Die Insolvenzgerichte veröffentlichen ihre Bekanntmachungen zentral im Justizportal des Bundes und der Länder. Dort steht laut Portalbeschreibung genau das, „was nach der Insolvenzordnung vorgeschrieben ist" – also Eröffnungsbeschluss, Name des Verwalters und die Anmeldefrist.

Alles andere, was über einen Anbieter im Umlauf ist, ist kein Status: Ein Umsatzeinbruch ist keine Insolvenz, ein Verkauf des Unternehmens ist keine Insolvenz, und eine stille Abwicklung ist ebenfalls keine Insolvenz. Nur die Bekanntmachung des Gerichts entscheidet, welche Regeln ab wann gelten.

Für die Einordnung des eigenen Falls hilft die Größenordnung. Das Statistische Bundesamt zählte für 2025 insgesamt 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen, 10,3 Prozent mehr als im Vorjahr, mit Gläubigerforderungen von rund 47,9 Milliarden Euro.

Bezogen auf 10.000 Unternehmen lag die Insolvenzhäufigkeit im Baugewerbe bei 104 Fällen gegenüber 69 in der Gesamtwirtschaft – ein gutes Drittel über dem Durchschnitt. Wer einen Handwerksbetrieb beauftragt, trägt also ein messbar höheres Ausfallrisiko als bei einem beliebigen Vertragspartner.

Ein Detail derselben Statistik ist praktisch wichtiger als die Zahlen: Destatis weist ausdrücklich darauf hin, dass Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen und der tatsächliche Antragszeitpunkt „in vielen Fällen annähernd drei Monate davor" liegt. Wer eine Insolvenzstatistik oder eine Bonitätsauskunft als Frühwarnsystem für die Anbieterwahl benutzt, schaut auf einen Stand, der ein Vierteljahr alt sein kann. Für die Auswahl eines Solarteurs taugt sie deshalb kaum – für die Einordnung des eigenen laufenden Falls schon.

Drei Wörter, die im Alltag durcheinandergehen
Insolvenzantrag gestellt: Das Gericht prüft noch, oft mit einem vorläufigen Verwalter. Der Vertrag lebt.
Verfahren eröffnet: Ab jetzt gilt die Insolvenzordnung mit allen Fristen. Der Eröffnungsbeschluss nennt den Verwalter und die Anmeldefrist.
Mangels Masse abgewiesen: Es gibt kein Verfahren, keinen Verwalter, keine Quote.

PV-Angebote zu Hause vergleichen?

Ein Mal dein Vorhaben beschreiben, mehrere geprüfte Solarteure planen lassen.

✓ Bis zu 3 lokale Solarteure vergleichen ✓ Nur Fachbetriebe aus deiner Region

Die ersten Tage: den Baustand feststellen, bevor er sich ändert

§ 648a Absatz 4 BGB regelt einen Schritt, den in dieser Lage fast niemand geht, obwohl er nichts kostet: die gemeinsame Feststellung des Leistungsstandes. Beide Vertragsparteien können sie verlangen. Und der Absatz enthält einen Zahn: Wer die Mitwirkung verweigert oder einem angemessen angesetzten Termin fernbleibt, den trifft die Beweislast für den Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung. Bei einer halb montierten Anlage ist das die entscheidende Frage – wie viel war fertig, als es stockte?

Solange niemand widerspricht, hilft die eigene Dokumentation. Fotografiere jede Modulreihe, den Zählerschrank, den Wechselrichterplatz und das gelieferte, aber noch nicht verbaute Material. Notiere das Datum. Fordere schriftlich einen Termin zur gemeinsamen Leistungsstandfeststellung. Kommt niemand, hast du nach § 648a Absatz 4 Satz 2 BGB die Beweislast von dir weg verschoben – und wenn später ein anderer Betrieb weiterbaut, ist die Abgrenzung zwischen Altleistung und Neuleistung überhaupt erst möglich.

Eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a Absatz 1 BGB ist ohne Frist möglich, aber sie ist kein Selbstläufer. Absatz 5 sagt klar, was danach gilt: Der Unternehmer bekommt die Vergütung für den bis zur Kündigung erbrachten Teil. Wer also zu 60 Prozent bezahlt hat und 40 Prozent Leistung erhalten hat, verbessert seine Lage durch die Kündigung nicht automatisch – er beendet nur die Bindung. Die reine Insolvenz ist übrigens für sich genommen kein anerkannter wichtiger Grund; die Rechtsprechung verlangt eine Abwägung im Einzelfall, wie es Absatz 1 Satz 2 ausdrücklich vorschreibt.

Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh nur noch bei Inbetriebnahme bis 31. Januar 2027 · danach sinkt der Satz erneut

Angebote von geprüften Solarteuren einholen – kostenlos und unverbindlich

Eine Anfrage, mehrere geprüfte Solarteure planen für dich.

MarkenunabhängigKostenlosUnverbindlich

Welche Dachform hat dein Haus?


Kostenlos & unverbindlich · Antwort innerhalb 72 Stunden

Das Wahlrecht des Verwalters: der Hebel, den kaum jemand zieht

§ 103 Absatz 1 der Insolvenzordnung gibt dem Insolvenzverwalter bei einem beiderseits nicht vollständig erfüllten Vertrag ein Wahlrecht: Er kann „anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung vom anderen Teil verlangen". Ein halb fertiges PV-Projekt ist genau dieser Fall – du hast angezahlt, der Betrieb hat teilweise montiert.

Der zweite Absatz enthält den Hebel. Lehnt der Verwalter ab, bleibt dem Kunden nur die Insolvenzforderung. Aber: „Fordert der andere Teil den Verwalter zur Ausübung seines Wahlrechts auf, so hat der Verwalter unverzüglich zu erklären, ob er die Erfüllung verlangen will. Unterläßt er dies, so kann er auf der Erfüllung nicht bestehen." Das Gesetz nennt keine Frist in Tagen – „unverzüglich" heißt ohne schuldhaftes Zögern. Solange niemand auffordert, kann der Verwalter das Projekt monatelang in der Schwebe lassen, während das Gerüst Miete kostet und das Dach offen ist.

Wählt der Verwalter die Erfüllung, ändert sich die Rangfolge grundlegend. Nach § 55 Absatz 1 Nummer 2 InsO werden Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Verträgen zu Masseverbindlichkeiten, soweit die Erfüllung zur Masse verlangt wird. Masseverbindlichkeiten werden vor den einfachen Insolvenzforderungen bedient. Aus einer Quotenforderung mit einstelliger Aussicht wird damit ein Anspruch, der vorrangig aus der Masse zu befriedigen ist – vorausgesetzt, die Masse trägt es.

Die Rangfolge entscheidet über die Aussicht. Diese vier Positionen kommen bei einem abgebrochenen PV-Projekt typischerweise zusammen:

AnspruchRechtsgrundlageRang
Leistung nach Erfüllungswahl des Verwalters§ 55 Abs. 1 Nr. 2 InsOMasseverbindlichkeit, vorrangig
Anzahlung auf noch nicht erbrachte Leistung§ 103 Abs. 2, § 38 InsOInsolvenzforderung, Quote
Anzahlung auf bereits erbrachte Teilleistung§ 105 InsOInsolvenzforderung, Quote
Garantieanspruch gegen den Modulhersteller§ 443 Abs. 1 BGBaußerhalb des Verfahrens

Die letzte Zeile ist die einzige, die von der Insolvenz gar nicht berührt wird – dazu weiter unten mehr.

1 Aufforderung an den Verwalter – was hineingehört
1. Vertragsdatum, Auftragsnummer, Anschrift der Baustelle.
2. Aufstellung, was bezahlt wurde (Betrag, Datum, Beleg) und was montiert ist.
3. Die ausdrückliche Aufforderung nach § 103 Absatz 2 Satz 2 InsO, unverzüglich zu erklären, ob Erfüllung verlangt wird.
4. Eine selbst gesetzte, angemessene Frist mit Datum – sie ersetzt das Gesetz nicht, dokumentiert aber, ab wann du gewartet hast.
5. Versand nachweisbar: Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung, Kopie zur Akte.

Die Anzahlung: warum die Rückforderung meistens ins Leere läuft

§ 105 InsO betrifft teilbare Leistungen und ist der Grund für die häufigste Enttäuschung. Satz 1: Hat der andere Teil bei Verfahrenseröffnung bereits teilweise geleistet, ist er mit dem entsprechenden Betrag Insolvenzgläubiger – auch dann, wenn der Verwalter für den Rest Erfüllung verlangt.

Satz 2 schließt die Tür: Die Rückgabe einer vor der Eröffnung ins Schuldnervermögen übergegangenen Teilleistung aus der Masse ist nicht verlangbar. Die 12.000 Euro Anzahlung, die im Juli geflossen sind, kommen also nicht zurück, weil im September das Verfahren eröffnet wird.

Wie viel am Ende zurückfließt, beziffert die einzige amtliche Statistik dazu. Nach der Auswertung des Statistischen Bundesamtes vom 31.03.2020 lag die Deckungsquote über alle 2011 eröffneten und bis Ende 2018 beendeten Verfahren bei 3,8 Prozent: 547 Millionen Euro Verteilungsmasse gegen 14,5 Milliarden Euro quotenberechtigte Forderungen. Bei Unternehmensinsolvenzen allein waren es 6,1 Prozent, die Gläubigerverluste summierten sich dort auf knapp 6,2 Milliarden Euro.

Zwei Balken im selben Maßstab: eine Anzahlung von 12.000 Euro gegenüber 732 Euro rechnerischem Rückfluss bei einer Deckungsquote von 6,1 Prozent.
Bei der letzten amtlich erhobenen Deckungsquote von 6,1 Prozent für Unternehmensinsolvenzen bleiben von 12.000 Euro Anzahlung rechnerisch 732 Euro übrig.

Diese Zahl verdient eine Einschränkung, die selten mitgeliefert wird: Sie beschreibt Verfahren aus dem Jahr 2011, und eine neuere amtliche Deckungsquote gibt es nicht. Destatis erhebt sie nur für abgeschlossene Verfahren, und die brauchen Jahre. Wer heute mit 6,1 Prozent rechnet, rechnet mit dem besten verfügbaren Anhaltspunkt, nicht mit einem aktuellen Wert. Für die eigene Planung heißt das: Eine Anzahlung von 12.000 Euro ist rechnerisch mit rund 730 Euro zu bewerten, nicht mit 12.000 – und ob sie überhaupt fließen, hängt am Ausgang des konkreten Verfahrens.

Forderung anmelden: zwei Wochen bis drei Monate, schriftlich

Die Frist steht nicht im Belieben des Verwalters. § 28 Absatz 1 Satz 2 InsO schreibt vor, dass die im Eröffnungsbeschluss gesetzte Anmeldefrist „auf einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monaten festzusetzen" ist. Die konkrete Frist steht im Beschluss – und der ist im Justizportal öffentlich einsehbar. Wer sie versäumt, ist nicht automatisch raus, muss aber mit einer nachträglichen Prüfung und zusätzlichen Kosten rechnen. Häufigster Fehler an dieser Stelle: auf eine Aufforderung des Verwalters zu warten, die nie kommt – die Frist läuft ab dem Beschluss, nicht ab einem Anschreiben.

Die Form regelt § 174 InsO: Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Insolvenzverwalter, nicht beim Gericht. Nach Absatz 1 Satz 2 sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Absatz 2 verlangt Grund und Betrag der Forderung.

Absatz 4 lässt die Übermittlung als elektronisches Dokument zu; der Verwalter darf dafür einen gängigen Übermittlungsweg und ein gängiges Dateiformat vorgeben, muss aber daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a ZPO anbieten. Ein Anwalt ist für die Anmeldung nicht vorgeschrieben.

FristDauerNorm
Anmeldung zur Insolvenztabelle2 Wochen bis 3 Monate (steht im Beschluss)§ 28 Abs. 1 Satz 2 InsO
Erklärung des Verwalters nach Aufforderungunverzüglich, keine Tagesangabe§ 103 Abs. 2 Satz 2 InsO
Mängelansprüche gegen den Betrieb2 oder 5 Jahre ab Abnahme§ 634a Abs. 1 BGB
Kündigung aus wichtigem Grundohne Frist, aber mit Abwägung§ 648a Abs. 1 BGB

Der Betrag ist die Stelle, an der Betroffene Geld verschenken. Angemeldet gehört nicht nur die Anzahlung, sondern alles, was aus dem geplatzten Vertrag folgt: Mehrkosten für den Betrieb, der die Anlage fertigstellt, Gerüstmiete für die Wartezeit, entgangene Einspeisevergütung für die Monate ohne Anlage, Kosten eines Gutachtens zur Feststellung des Leistungsstandes.

Was du im Einzelnen ansetzen kannst, hängt am Vertrag; die Aufstellung selbst kostet nichts außer Zeit. Wie ein Sachverständiger den Zustand belastbar festhält, steht in unserem Ratgeber zu Gutachterkosten bei PV-Anlagen.

Das gehört in die Aufstellung der Forderung – vollständig, weil eine Nachmeldung Aufwand kostet:

Deine Checkliste für: Forderung anmelden: zwei Wochen bis drei Monate, schriftlich

Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt
Erst den Leistungsstand feststellen, dann den Verwalter zur Erklärung auffordern, dann die Forderung anmelden. Wer zuerst anmeldet, legt sich auf einen Betrag fest, bevor er weiß, was der Verwalter mit dem Vertrag vorhat – und muss den Betrag später korrigieren.

Abweisung mangels Masse: wenn es gar kein Verfahren gibt

Nicht jeder Insolvenzantrag führt zu einem Verfahren. § 26 Absatz 1 Satz 1 InsO verpflichtet das Gericht, den Antrag abzuweisen, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Dann gibt es keinen Verwalter, keine Insolvenztabelle und keine Quote. Die Verbraucherzentrale formuliert die Folge nüchtern: Die eigenen Forderungen sind dann „wohl uneinbringlich, wenn nicht neben dem insolventen Unternehmen eine natürliche Person haftet".

Genau dieser Zusatz ist der Punkt, an dem sich Rechtsformen auszahlen oder rächen. Bei einem Einzelunternehmen oder einer GbR haftet eine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen, bei einer GmbH oder UG grundsätzlich nicht. Wer vor der Beauftragung in den Handelsregisterauszug schaut, sieht nicht nur den Namen, sondern die Haftungslage. Bei einer UG mit 1 Euro Stammkapital ist die Masse im Zweifel schon aufgebraucht, bevor ein Verfahren beginnt.

Zwei Werkzeuge bleiben auch nach einer Abweisung. § 26 Absatz 2 InsO ordnet die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO an – die Information ist damit dauerhaft dokumentiert. Und § 26 Absatz 4 InsO gibt jeder Person, die einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat, das Recht, von demjenigen einen Verfahrenskostenvorschuss zu verlangen, der den Insolvenzantrag pflichtwidrig und schuldhaft nicht gestellt hat.

Ist streitig, ob pflichtwidrig gehandelt wurde, trägt diese Person die Beweislast. Das ist der Ansatzpunkt für eine Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung – ein Weg für einen Anwalt, aber ein Weg.

Gewährleistung weg, Garantie bleibt: der Unterschied entscheidet über alles

Die Verbraucherzentrale stellt in ihrem Beitrag vom 26.02.2025 den Unterschied heraus, an dem bei einer PV-Anlage praktisch alles hängt: Nacherfüllungsansprüche muss man gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen, der sie erfüllen oder ablehnen kann – „von der Insolvenz unberührt bleiben jedoch die Ansprüche, die sich aus den freiwilligen Garantien der Hersteller ergeben".

Auf dem Dach liegt genau deshalb mehr Sicherheit, als es zunächst aussieht. Module, Wechselrichter und Speicher stammen nicht vom Solarteur, sondern von Herstellern, die eigene Produkt- und Leistungsgarantien geben. § 443 Absatz 1 BGB stellt klar, dass die Rechte aus einer Garantie „gegenüber demjenigen zu[stehen], der die Garantie gegeben hat" – also gegenüber dem Hersteller, unabhängig davon, was aus dem Verkäufer geworden ist.

Bei einer Haltbarkeitsgarantie kommt nach Absatz 2 die Vermutung hinzu, dass ein während der Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Garantierechte auslöst. Die konkrete Laufzeit steht im Garantiedokument des jeweiligen Herstellers, nicht im Gesetz; sie ist der erste Ordner, den du nach einer Insolvenz suchen solltest.

Die gesetzliche Mängelhaftung gegen den ausführenden Betrieb ist demgegenüber ein Anspruch gegen eine Firma, die es womöglich nicht mehr gibt. Ihre Frist regelt § 634a BGB und hängt an einer Einordnung, die bei PV-Anlagen bis heute nicht einheitlich beantwortet ist: zwei Jahre bei einem Werk an einer Sache, fünf Jahre bei einem Bauwerk, gerechnet ab der Abnahme.

Aufdachanlagen werden von Gerichten je nach Ausführung und Verbindung mit dem Gebäude unterschiedlich eingeordnet, und wir geben hier bewusst keine pauschale Antwort – wer sich auf fünf Jahre verlässt, ohne den eigenen Fall geprüft zu haben, kann sich irren. Der Unterschied zwischen beiden Fristen steht ausführlicher in unserem Ratgeber zu Garantie und Gewährleistung bei PV-Anlagen.

Der Ordner, der nach einer Insolvenz zählt
Herstellergarantie-Urkunden für Module, Wechselrichter und Speicher – mit Seriennummern. Diese Ansprüche überleben die Insolvenz des Installateurs. Fehlen die Seriennummern, fotografiere sie vom Modulrahmen und vom Typenschild des Wechselrichters, bevor Dritte auf dem Dach arbeiten.
Typischer Fehler nach einer Insolvenzmeldung
Die Anlage wird schnell von einem anderen Betrieb fertiggestellt, bevor der Leistungsstand dokumentiert ist. Danach lässt sich nicht mehr trennen, welche Arbeit von wem stammt – und beide Seiten verweisen bei jedem späteren Mangel auf die jeweils andere. Der Nachteil trifft ausschließlich den Betreiber, weil er beweispflichtig bleibt.

Die halbfertige Anlage: bezahlt, geliefert, nicht verbaut

Bei den bereits gelieferten Modulen entscheidet ein einziger Halbsatz. § 632a Absatz 1 Satz 6 BGB erlaubt Abschlagszahlungen für angelieferte oder eigens angefertigte Stoffe und Bauteile nur dann, wenn dem Besteller nach seiner Wahl Eigentum an diesen Bauteilen übertragen oder entsprechende Sicherheit geleistet wird.

Steht das im Vertrag und wurde es umgesetzt, gehören die Module dir und fallen nicht in die Masse. Steht es nicht drin, sind sie im Zweifel Eigentum des insolventen Betriebs – und der Verwalter kann sie verwerten, auch wenn sie in deiner Garage liegen.

Für die schon montierten Teile gilt eine andere Logik: Was fest mit dem Gebäude verbunden ist, wird in aller Regel Bestandteil des Grundstücks und damit Eigentum des Hauseigentümers. Der Verwalter baut kein montiertes Modulfeld ab. Für die Vergütung des montierten Teils bleibt es aber bei § 105 InsO – der Betrieb hat teilweise geleistet, du hast teilweise gezahlt, und der Ausgleich läuft über die Quote.

Vor der Abnahme lohnt ein Blick auf § 641 Absatz 3 BGB: Bei einem behebbaren Mangel darf ein angemessener Teil der Vergütung zurückbehalten werden, und angemessen ist „in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten". Solange noch Geld offen ist, ist das der stärkste Hebel überhaupt – stärker als jede Quotenforderung.

Wie er sich praktisch anwenden lässt, steht in unserem Ratgeber zum Einbehalt der Restzahlung bei PV-Mängeln. Die Verbraucherzentrale rät im Insolvenzfall zum selben Muster: offene Zahlungen in Höhe der Reparaturkosten zurückbehalten und die Verrechnung mit dem Verwalter abstimmen.

Was du beim nächsten Vertrag anders machst

Das Insolvenzrecht kann nur verteilen, was da ist. Verhindern lässt sich der Schaden nur im Vertrag – und das Gesetz stellt dafür beim Verbraucherbauvertrag drei Schranken bereit, die viele Bauherren nicht kennen. § 650m Absatz 1 BGB deckelt die Summe aller Abschlagszahlungen auf 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung.

Absatz 2 Satz 1 verpflichtet den Unternehmer, dem Verbraucher bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 Prozent der Gesamtvergütung zu leisten – auf Verlangen des Unternehmers durch schlichten Einbehalt. Absatz 4 erklärt jede Vereinbarung für unwirksam, die den Verbraucher zu einer Sicherheitsleistung von mehr als der nächsten Abschlagszahlung oder mehr als 20 Prozent der Vergütung verpflichtet.

Ob diese Regeln greifen, hängt an der Vertragsart – und das ist die Stelle, an der bei PV-Aufträgen die meiste Unsicherheit herrscht. Der Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB setzt den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen voraus; die reine Montage einer Aufdachanlage auf einem Bestandsgebäude fällt oft nicht darunter.

Für alle Werkverträge gilt aber § 632a Absatz 1 BGB: Abschlagszahlungen nur „in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen", nachgewiesen durch eine Aufstellung, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht, und mit Beweislast beim Unternehmer bis zur Abnahme. Eine Vorkasse von 30 Prozent bei Auftragserteilung, bevor irgendetwas geliefert ist, entspricht dieser Regel nicht.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt für den Umgang mit einem bereits angeschlagenen Unternehmen die einfachste aller Regeln: Leistung nur Zug um Zug anbieten, also erst zahlen, wenn im selben Moment die Leistung ankommt. Auf ein insolventes Unternehmen soll man sich „auf keinen Fall auf Vorkasse einlassen", weil die Zahlung bei ausbleibender Lieferung in die Insolvenzmasse fällt. Worauf im Angebot sonst noch zu achten ist, steht in unserem Ratgeber zum Vergleich von PV-Angeboten.

1 Zahlungsplan, der die Insolvenz übersteht
1. Keine Zahlung vor Lieferung. Anzahlung bei Vertragsschluss ohne Gegenwert ablehnen.
2. Zahlung für geliefertes Material nur gegen Eigentumsübertragung nach § 632a Absatz 1 Satz 6 BGB – schriftlich im Vertrag.
3. Schlussrate von mindestens 10 Prozent bis zur mangelfreien Abnahme, angelehnt an den 90-Prozent-Deckel des § 650m Absatz 1 BGB.
4. Bei Verbraucherbauverträgen die 5-Prozent-Fertigstellungssicherheit einbehalten – sie steht dir zu, ohne dass du sie verhandeln musst.
5. Rechtsform prüfen: GmbH, UG oder Einzelunternehmen? Der Handelsregisterauszug kostet wenige Euro und zeigt, ob im Ernstfall jemand persönlich haftet.
Vorsicht bei einer pauschalen Fünf-Jahres-Annahme
Ob eine Aufdachanlage als Bauwerk im Sinne des § 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB gilt, ist nicht allgemein entschieden. Wer die längere Frist unterstellt und erst im vierten Jahr reklamiert, kann mit einer Verjährungseinrede konfrontiert werden. Der sichere Weg ist, Mängel innerhalb von zwei Jahren ab Abnahme zu rügen – und für alles darüber hinaus anwaltlich prüfen zu lassen, wie der eigene Vertrag einzuordnen ist.

Nach der Bekanntmachung: die Rechnungen, die keine sind

Sobald eine Insolvenz öffentlich bekannt gemacht ist, ist auch bekannt, wer betroffen ist. Das Justizportal warnt auf seiner Startseite ausdrücklich vor „Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von Justizbehörden stammen" und die durch ihre Gestaltung den Anschein amtlicher Formulare erwecken – teils unter Domainnamen, die den offiziellen ähneln. Solche Schreiben entfalten laut Portal „für sich allein keinerlei Rechtswirkungen".

Die Erkennungsmerkmale nennt das Portal gleich mit: Gerichte verfügen über eigene Domains und verwenden keine privaten E-Mail-Provider; ihre Adressen tragen länderspezifische Endungen wie .nrw.de oder .bayern.de. Gerichte sind nicht über Sonderrufnummern oder Mobiltelefone erreichbar.

Und der Satz, den man sich merken sollte: „Gerichte werden auch niemals telefonisch zur Zahlung von Gebühren oder Kosten auffordern." Wer nach einer Insolvenz Post bekommt, prüft also zuerst die Absenderadresse – und ruft im Zweifel beim zuständigen Gericht an, dessen Kontaktdaten über die Justizadressensuche zu finden sind.

Dasselbe gilt für Kontoänderungen. Nennt ein Schreiben eine neue Bankverbindung für offene Raten, empfiehlt die Verbraucherzentrale ausdrücklich, die Angaben zu überprüfen, etwa durch einen Anruf, „so fallen Sie nicht auf eventuelle Trittbrettfahrer rein". Wer typische Muster unseriöser Ansprache im Solarvertrieb kennenlernen möchte, findet sie in unserem Ratgeber zu schwarzen Schafen der Solarbranche.

Häufige Fragen

Bekomme ich meine Anzahlung zurück, wenn der Solarteur insolvent ist? +
In aller Regel nicht in voller Höhe. § 105 Satz 2 InsO schließt die Rückgabe einer vor Verfahrenseröffnung ins Schuldnervermögen übergegangenen Teilleistung aus der Masse aus. Die Anzahlung wird zur Insolvenzforderung und nimmt an der Quote teil. Die letzte amtliche Deckungsquote von Destatis lag bei Unternehmensinsolvenzen bei 6,1 Prozent – bezogen auf Verfahren, die 2011 eröffnet und bis 2018 beendet wurden.
Wie lange habe ich Zeit, meine Forderung anzumelden? +
Die Frist steht im Eröffnungsbeschluss und muss nach § 28 Absatz 1 Satz 2 InsO zwischen zwei Wochen und drei Monaten liegen. Den Beschluss findest du im Justizportal des Bundes und der Länder. Angemeldet wird nach § 174 Absatz 1 InsO schriftlich beim Insolvenzverwalter, nicht beim Gericht; Belege gehören in Kopie dazu.
Muss ich einen Anwalt einschalten, um die Forderung anzumelden? +
Nein. § 174 InsO verlangt nur die schriftliche Anmeldung mit Grund und Betrag der Forderung und den zugehörigen Urkunden in Abdruck. Absatz 4 lässt auch die Übermittlung als elektronisches Dokument zu. Ein Anwalt lohnt sich erst, wenn es um eine Geschäftsführerhaftung, eine strittige Leistungsstandfeststellung oder größere Beträge geht.
Gilt meine Herstellergarantie für Module und Wechselrichter weiter? +
Ja. Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass Ansprüche aus freiwilligen Herstellergarantien von der Insolvenz des Verkäufers unberührt bleiben; § 443 Absatz 1 BGB weist die Garantierechte demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat. Betroffen ist nur die gesetzliche Mängelhaftung gegen den insolventen Betrieb. Sichere dir die Garantieurkunden und die Seriennummern.
Was passiert, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse gar nicht eröffnet wird? +
Dann gibt es keinen Verwalter und keine Quote. § 26 Absatz 1 InsO verpflichtet das Gericht zur Abweisung, wenn das Vermögen die Verfahrenskosten voraussichtlich nicht deckt. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale sind die Forderungen dann meist uneinbringlich, sofern nicht neben dem Unternehmen eine natürliche Person haftet. Der Schuldner wird nach § 26 Absatz 2 InsO ins Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Kann ich den Vertrag wegen der Insolvenz einfach kündigen? +
Die Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a Absatz 1 BGB ist ohne Frist möglich, verlangt aber eine Abwägung im Einzelfall – die Insolvenz allein genügt nicht automatisch. Und sie löst das Geldproblem nicht: Nach Absatz 5 bleibt die Vergütung für den bis zur Kündigung erbrachten Teil geschuldet. Vor jeder Kündigung gehört der Leistungsstand nach Absatz 4 festgestellt.
Wer baut die Anlage zu Ende, und wer haftet dann für was? +
Ein neuer Betrieb übernimmt die Gewährleistung nur für die eigene Leistung, nicht für die Arbeit des Vorgängers. Genau deshalb ist die gemeinsame Leistungsstandfeststellung nach § 648a Absatz 4 BGB so wichtig: Sie zieht die Grenze zwischen Alt- und Neuleistung. Ohne diese Grenze wird jeder spätere Mangel zur Zuständigkeitsfrage – und der einzige, der sie beantworten könnte, ist insolvent.
Wie erkenne ich vor der Beauftragung, ob ein Solarteur wackelt? +
Vollständig gar nicht. Die Destatis-Insolvenzstatistik hinkt dem tatsächlichen Antragszeitpunkt nach eigener Angabe um annähernd drei Monate hinterher, taugt also nicht als Frühwarnsystem. Praktisch bleiben drei Dinge: der Handelsregisterauszug für die Haftungslage, ein Zahlungsplan ohne Vorkasse und die 5-Prozent-Fertigstellungssicherheit, wo § 650m BGB anwendbar ist.

Ein Angebot ist kein Vergleich.

Hol zwei weitere ein, dann weißt du, ob der Preis stimmt – von geprüften Solarteuren aus deiner Region.

3 lokale Solarteure vergleichenNur Fachbetriebe aus deiner RegionVerbindliche Festpreis-Angebote

Kostenlos & unverbindlich · Geprüfte Fachpartner