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Hagelschaden an der PV-Anlage: Versicherung, Gutachten, Nachweis

Nach einem Hagelschlag sieht die Anlage oft unversehrt aus und liefert trotzdem weniger. Was du melden musst, welches Messverfahren den Riss zeigt und wer den Gutachter bezahlt.

⏱️ 14 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 03. September 2026
Vergleich von vier Messverfahren nach einem Hagelereignis an der Photovoltaikanlage: Sichtpruefung, Kennlinienmessung, Thermografie und Elektrolumineszenz mit je einer Zeile, was das Verfahren zeigt und was nicht.

Foto: Eigene Grafik nach Fraunhofer CSP (Projekt PV-Riss, Direktabruf 03.09.2026) und pv magazine vom 13.03.2017

Nach einem Hagelschlag entscheidet sich in den ersten Tagen, ob die Versicherung zahlt. Nicht am Dach, sondern am Papier: Wann du gemeldet hast, was du fotografiert hast, welche Ertragsdaten du gesichert hast. Der Schaden selbst ist oft der unauffälligste Teil der Sache.

Ein Nachteil vorweg, weil er den meisten Ärger verursacht: Die Kosten für einen eigenen Gutachter bekommst du nach § 85 Absatz 2 VVG grundsätzlich nicht erstattet – es sei denn, dein Vertrag verpflichtet dich dazu oder der Versicherer hat dich ausdrücklich aufgefordert. Wer also auf eigene Faust ein Elektrolumineszenz-Gutachten beauftragt, trägt die Rechnung erst einmal selbst.

Vorsicht bei Anbietern, die das anders darstellen: Die Seiten, die bei dieser Frage ganz oben stehen, verkaufen fast alle selbst Gutachten oder Sanierungen.

Hagelschaden melden: was „unverzüglich“ nach § 30 VVG bedeutet

Die Anzeigepflicht steht nicht im Vertrag, sondern im Gesetz. § 30 Absatz 1 VVG in der Fassung von 2008 verlangt, den Eintritt des Versicherungsfalls „unverzüglich“ anzuzeigen, nachdem du davon Kenntnis erlangt hast. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern – nicht „sofort“, aber auch nicht „wenn ich Zeit habe“.

Viele Bedingungswerke konkretisieren das mit einer Frist von wenigen Tagen. Diese Zahlen stehen im jeweiligen Tarif, nicht im Gesetz. Lies deine Bedingungen nach, bevor du dich auf eine Wochenfrist verlässt, die du irgendwo gelesen hast.

Wichtig ist der Auslöser: Die Frist läuft ab deiner Kenntnis, nicht ab dem Unwetter. Bei Hagel ist genau das der Knackpunkt, denn ein Modulschaden fällt oft erst Wochen später im Monitoring auf. Wer nachweisen kann, wann er den Ertragsknick bemerkt hat, hat die bessere Position.

Wie häufig das vorkommt, zeigt die Naturgefahrenbilanz des Gesamtverbands der Versicherer (GDV): Sturm und Hagel verursachten 2025 rund eine Milliarde Euro Schaden in der Sachversicherung, verteilt auf etwa 479.000 Schäden mit durchschnittlich rund 2.100 Euro.

Zum Vergleich nennt der GDV für versicherte Elementarschäden 2025 rund 400 Millionen Euro bei etwa 88.000 Schäden, also rund 4.700 Euro je Fall. Der typische Sturm- und Hagelfall ist also ein kleiner bis mittlerer Schaden – und genau in dieser Größenordnung wird um jede Position gestritten.

💡 Melde den Verdacht, nicht den Beweis. Du musst beim Anruf nicht wissen, ob Module beschädigt sind. Melde: Datum des Unwetters, Anlage betroffen, Umfang noch unklar, Prüfung läuft. Damit ist die Anzeigepflicht erfüllt, und du hast Zeit für die Messung. Notiere dir Datum, Uhrzeit und den Namen des Mitarbeiters, und schick dieselbe Meldung anschließend in Textform hinterher.

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Fristversäumnis: wann der Versicherer kürzen darf und wann nicht

Eine verspätete Meldung führt nicht automatisch dazu, dass du leer ausgehst. Die Rechtsfolge regelt § 28 VVG, und sie ist abgestuft.

Nach § 28 Absatz 2 VVG ist der Versicherer nur dann vollständig leistungsfrei, wenn du die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hast. Bei grober Fahrlässigkeit darf er seine Leistung lediglich in einem Verhältnis kürzen, das der Schwere deines Verschuldens entspricht. Bei einfacher Fahrlässigkeit – du hast es schlicht vergessen – bleibt es bei der vollen Leistung.

Zwei weitere Absätze arbeiten für dich. § 28 Absatz 3 VVG: Der Versicherer muss trotzdem zahlen, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Ein Hagelkorn wird nicht kleiner, weil du erst nach drei Wochen angerufen hast.

Der zweite Absatz betrifft die Aufklärung nach dem Schadensfall. § 28 Absatz 4 VVG: Auf eine Verletzung deiner Auskunfts- oder Aufklärungspflicht nach dem Schadensfall kann er sich nur berufen, wenn er dich vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

⚠️ Die Beweislast liegt bei dir. § 28 Absatz 2 Satz 2 VVG sagt es ausdrücklich: Den Nachweis, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, musst du führen – nicht der Versicherer das Gegenteil. Deshalb ist die dokumentierte Meldung so viel wert. Eine E-Mail mit Datum schlägt jede Erinnerung an ein Telefonat.

Ein zweiter Paragraf wird oft übersehen: § 82 VVG verlangt, den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden und zu mindern, und Weisungen des Versicherers zu befolgen. Bei Hagel heißt das praktisch: gebrochene Module vom Netz nehmen, wenn Glasbruch sichtbar ist. Was du dafür aufwendest, muss der Versicherer nach § 83 VVG erstatten, selbst wenn die Maßnahme im Ergebnis nichts gebracht hat.

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Warum ein Hagelschaden ohne Elektrolumineszenz oft nicht anerkannt wird

Hagel trifft Solarmodule anders als Dachziegel. Das Frontglas hält dem Einschlag häufig stand, während die Siliziumzelle darunter reißt. Von außen ist nichts zu sehen: kein Sprung, keine Delle, kein Splitter. Der Ertrag sinkt trotzdem, oft nicht sofort, sondern über Monate, wenn sich der Riss unter Temperaturwechseln weiter öffnet. Eine Anlage mit 9,8 kWp verliert dann still ein paar hundert kWh im Jahr, ohne dass eine Störmeldung erscheint.

Genau hier steckt das Beweisproblem. Eine Sichtprüfung findet nichts, also gibt es aus Sicht des Versicherers keinen Schaden.

Sichtbar wird der Riss erst in der Elektrolumineszenz: Das Modul wird unter Spannung gesetzt und in Sperrrichtung betrieben, es erzeugt Licht aus Strom statt Strom aus Licht. Wo die Zelle geschädigt ist, leuchtet sie nicht – der Riss erscheint als dunkle Linie. Laut pv magazine funktioniert das im Feld nur nachts, weil Sonnenlicht die Aufnahme stört.

Erschwerend kam lange hinzu, dass ein Rissbefund allein noch keine Bewertung ist.

Das Fraunhofer CSP beschreibt in der Projektdokumentation zu PV-Riss (Laufzeit 09/2022 bis 08/2024, Fördervolumen 199.488 Euro) genau dieses Loch: Die Zahl der Module mit bekannten Zellrissen sei nach Einführung der Elektrolumineszenz-Messungen „explodiert“, ohne dass allgemein anerkannte, verbindliche Bewertungsmaßstäbe existierten. Der Befund „Zellriss“ führe deshalb regelmäßig zu langwierigen juristischen Streitigkeiten.

Aus dem Projekt ist die VDE SPEC 90031 hervorgegangen, „Electroluminescence (EL) of Photovoltaic Modules – Terms and Classification“. Sie liefert erstmals eine einheitliche Nomenklatur für Elektrolumineszenz-Bilder. Für die Datenbasis wurden nach Angaben des Fraunhofer CSP in Laborversuchen an über 200 Modulen gezielt Zellrisse erzeugt und ihr Verhalten bei unterschiedlichen Busbar-Zahlen und Rissmustern untersucht.

💡 Frag nach der Klassifizierung, nicht nur nach dem Bild. Ein Elektrolumineszenz-Bild zeigt, dass ein Riss da ist. Erst die Einordnung nach einem benannten Maßstab sagt, was er für Leistung und Sicherheit bedeutet. Prüfe im Angebot des Gutachters, ob die Bewertung nach VDE SPEC 90031 erfolgt – ohne Klassifizierung ist das Bild vor der Versicherung nur die halbe Miete.

Die vier Messverfahren nach dem Hagel: was jedes zeigt und was nicht

In der Praxis werden vier Wege genutzt, und sie beantworten unterschiedliche Fragen. Wer das falsche Verfahren beauftragt, zahlt zweimal.

VerfahrenZeigtZeigt nichtSinnvoll wenn
Sichtprüfung und FotoGlasbruch, Dellen, Einschlagspuren am RahmenZellrisse unter intaktem Glasimmer, als erster Schritt am Schadenstag
Kennlinienmessung (I-U-Kennlinie)wie viel Leistung gegenüber dem Sollwert fehltdie Ursache des Verlustsder Ertrag ist messbar gesunken
Thermografiewarme Zellbereiche und Hot Spots unter Lastfeine Risse ohne elektrische AuswirkungVerdacht auf inaktive Zellen oder Kontaktfehler
Elektrolumineszenzden Zellriss selbst als dunkle Liniedas Alter des RissesHagelverdacht ohne sichtbaren Schaden

Die Reihenfolge ist keine Geschmacksfrage. Sichtprüfung und Ertragsdaten kosten nichts und begründen den Verdacht. Die Elektrolumineszenz kostet Geld und beweist ihn. Erfahrungsgemäß scheitern Meldungen nicht daran, dass das teure Verfahren fehlt, sondern daran, dass der billige erste Schritt nie sauber dokumentiert wurde.

Eine Lücke bleibt: Die Elektrolumineszenz zeigt den Riss, aber nicht sein Alter. Genau das will der Versicherer wissen – war der Riss vor dem Hagel schon da?

Das Institut für Solarenergieforschung ISFH in Hameln nutzt dafür die UV-Fluoreszenz der Einbettfolie. Nach einem neuen Riss diffundiert Sauerstoff ein und löscht die Fluoreszenz, ein Vorgang, der einige Wochen dauert. Laut pv magazine lässt sich daraus auf das Alter eines Risses bis zu acht Wochen zurück schließen; mit dem tragbaren System sollen bis zu 200 Module pro Stunde untersuchbar sein.

⚠️ Das Zeitfenster läuft, auch wenn du noch verhandelst. Acht Wochen sind die Obergrenze für die Altersbestimmung – danach ist diese Frage technisch nicht mehr zu klären, und es steht Aussage gegen Aussage. Wer erst nach drei Monaten Streit einen Gutachter holt, hat das beste Argument für die Ursächlichkeit des Hagels bereits verloren.

Wer zahlt was: Wohngebäudeversicherung, PV-Police, Neuwert und Zeitwert

Zwei Wege führen zur Deckung, und sie unterscheiden sich nach dem Hagel deutlich. Die Verbraucherzentrale (Stand: 5. November 2024) beschreibt beide: Der Einschluss in die Wohngebäudeversicherung kostet meist einen kleinen Aufpreis, eine eigenständige Photovoltaikversicherung ist teurer und lohnt sich nach dieser Einschätzung meist erst bei Anlagen über zehn Kilowatt Leistung.

Für den Hagelfall ist entscheidend, was die Police neben dem reinen Sachschaden trägt. Die Verbraucherzentrale nennt als Punkte, die eine Police abdecken sollte, unter anderem Sturm und Hagel, Ertragsausfall, Bedienungsfehler, grobe Fahrlässigkeit bis mindestens 2.500 Euro und Tierbisse bis mindestens 1.000 Euro. Das sind Orientierungswerte für den Vertragsvergleich, keine gesetzlichen Mindestsummen.

PunktEinschluss in die WohngebäudeversicherungEigene Photovoltaikversicherung
Sturm und Hagel an der Anlagemeist eingeschlossen, wenn die Anlage gemeldet isteingeschlossen
Ertragsausfalloft nicht enthaltenje nach Tarif enthalten, meist zeitlich begrenzt
Diebstahl einzelner Modulemeist nicht enthaltenhäufig enthalten
Grobe FahrlässigkeittarifabhängigVerbraucherzentrale nennt mindestens 2.500 Euro als Zielgröße
Tierbiss an Kabelnselten enthaltenVerbraucherzentrale nennt mindestens 1.000 Euro als Zielgröße
Wirtschaftlich sinnvoll abjeder Anlagengrößelaut Verbraucherzentrale meist erst über 10 Kilowatt

Deine Checkliste für: Wer zahlt was: Wohngebäudeversicherung, PV-Police, Neuwert und Zeitwert

Der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert entscheidet bei einer 12 Jahre alten Anlage über vierstellige Beträge. Neuwertentschädigung bedeutet: Du bekommst, was ein gleichwertiges neues Modul heute kostet. Zeitwert bedeutet: abzüglich Alterswertminderung. Bei Modulen wirkt das doppelt unangenehm, weil identische Typen nach zehn Jahren meist nicht mehr lieferbar sind und ein Teiltausch die Strings elektrisch schlechter stellt.

Den zweiten Posten unterschätzen viele: den Ertragsausfall.

Der GDV-Verbraucherdienst dieversicherer.de beschreibt ihn als zweiteiligen Schaden – die entgangene Einspeisevergütung und die Mehrkosten für den Strom, den du während des Stillstands zukaufen musst. Ob und wie lange dieser Baustein greift, steht ausschliesslich in deinem Vertrag. Welche Bausteine sich für welche Anlagengröße rechnen, haben wir im Ratgeber zur PV-Versicherung durchgerechnet.

💡 Prüfe die Deckungssumme gegen den heutigen Wiederbeschaffungswert. Viele Policen wurden mit der Investitionssumme von damals abgeschlossen. Wenn dein Gerüst, der Kran und die Entsorgung nicht eingerechnet sind, deckt die Summe im Totalschadensfall die Anlage, aber nicht die Baustelle. Vergleiche den vereinbarten Betrag mit einem aktuellen Angebot für dieselbe Anlagengröße.

Der Nachweisweg nach dem Hagelschaden: fotografieren, sichern, protokollieren

Die Beweisführung entsteht in den ersten 48 Stunden nach dem Unwetter, nicht im Gutachten drei Monate später. Was du in dieser Zeit sicherst, kann dir später niemand mehr streitig machen.

1 Schritt 1: Das Wetterereignis belegen

Notiere Datum und Uhrzeit. Fotografiere Hagelkörner mit einem Größenvergleich, etwa einer Münze, solange sie liegen. Sichere Schäden an anderen Bauteilen – Dachfenster, Fallrohr, Autodach, Gartenmöbel. Sie belegen die Intensität am Standort, wenn später bestritten wird, dass es bei dir überhaupt stark gehagelt hat.

2 Schritt 2: Die Anlage dokumentieren

Fotografiere jedes Modul, möglichst frontal und mit erkennbarer Position im Feld. Ein Übersichtsbild plus Detailaufnahmen. Halte die Seriennummern fest, soweit erreichbar. Ein Foto mit sichtbarem Datum ist mehr wert als zehn ohne.

3 Schritt 3: Die Ertragsdaten einfrieren

Exportiere in der App oder im Portal deines Wechselrichters die Daten der letzten 12 Monate auf Stringebene, nicht nur die Tagessummen. Viele Portale halten hochaufgelöste Daten nur einige Wochen vor und verdichten sie danach. Genau die feine Auflösung brauchst du, um einen Ertragsknick auf den Hageltag zu legen.

4 Schritt 4: Melden und Frist dokumentieren

Meldung an den Versicherer, dann dieselbe Meldung in Textform hinterher. Damit ist § 30 VVG erfüllt und du hast den Nachweis. Lass die Anlage nicht reparieren, bevor der Versicherer den Zustand kennt oder auf eine Besichtigung verzichtet hat.

Der häufigste Fehler an dieser Stelle ist ein anderer als vermutet: nicht die zu späte Meldung, sondern die zu frühe Reparatur. Wer die beschädigten Module abbauen und entsorgen lässt, bevor jemand sie gemessen hat, vernichtet das einzige Beweismittel. Die Elektrolumineszenz braucht das Modul, nicht das Foto davon.

Wenn dein Solarteur behauptet, ein Ertragsknick sei „normal“, hilft der Blick in die Vergleichsdaten der Vorjahre. Wie du eine Nachbesserung sauber einforderst und welche Fristen dabei gelten, steht im Ratgeber zu Nachbesserung und Fristsetzung. Ob die Ursache statt Hagel eine mangelhafte Montage ist, lässt sich am schnellsten an den Dachhaken prüfen.

Eigenes Gutachten oder Versicherer-Gutachter: wer die Kosten trägt

Der Versicherer schickt bei größeren Schäden einen eigenen Sachverständigen. Der wird von ihm beauftragt und bezahlt – und arbeitet in seinem Auftrag. Das macht ihn nicht automatisch parteiisch, aber es macht ihn auch nicht zu deinem Gutachter.

Die Kostenfrage regelt § 85 VVG eindeutig, und die Antwort fällt selten zugunsten des Versicherungsnehmers aus. Nach Absatz 1 sind Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens zu erstatten, soweit ihre Aufwendung geboten war. Absatz 2 nimmt davon aber ausdrücklich die Kosten aus, die dir „durch die Zuziehung eines Sachverständigen oder eines Beistandes“ entstehen – es sei denn, du bist vertraglich dazu verpflichtet oder der Versicherer hat dich dazu aufgefordert.

Praktisch heißt das: Lass dir eine Aufforderung geben. Wenn der Versicherer ein Gutachten verlangt oder dich auffordert, den Schaden nachzuweisen, dokumentiere das in Textform. Das ist der Unterschied zwischen einer erstattungsfähigen und einer selbst getragenen Rechnung.

Der zweite Weg ist das Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG. Viele Bedingungswerke sehen es vor: Jede Seite benennt einen Sachverständigen, beide benennen einen Obmann. Eine so getroffene Feststellung ist nicht verbindlich, wenn sie offenbar erheblich von der wirklichen Sachlage abweicht – dann entscheidet das Gericht.

Als Preisanker taugt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.

In Anlage 1 zum JVEG steht unter Sachgebiet 24.1 „Photovoltaikanlagen“ ein Stundensatz von 120 Euro. Das ist der Satz, den ein gerichtlich bestellter Sachverständiger erhält; ein frei beauftragter Privatgutachter kann darüber liegen.

Ältere Quellen führen Photovoltaik unter der Nummer 26.1 – das ist die frühere Nummerierung derselben Position, kein Widerspruch. Was eine Begutachtung insgesamt kostet und wann sie sich rechnet, haben wir im Ratgeber zu Gutachterkosten bei Minderertrag aufgeschlüsselt.

⚠️ Rechne die Begutachtung gegen den Streitwert. Bei einem Durchschnittsschaden in der Größenordnung von rund 2.100 Euro, wie ihn der GDV für Sturm und Hagel ausweist, kann ein mehrtägiges Gutachten den strittigen Betrag aufzehren. Kritikpunkt an der gängigen Empfehlung „immer einen eigenen Gutachter“: Sie stammt oft von denen, die das Gutachten verkaufen. Bei zwei bis drei betroffenen Modulen ist eine Kennlinienmessung durch den Fachbetrieb meist die wirtschaftlichere Antwort.

Wenn der Versicherer nur einen Teil der Module ersetzen will

Der häufigste Streitpunkt nach einem Hagelereignis ist nicht das Ob, sondern das Wieviel. Der Versicherer erkennt die Module mit sichtbarem Glasbruch an und lehnt die übrigen ab, weil dort „kein Schaden feststellbar“ sei. Dahinter steht eine echte Sachfrage: Ob und wie stark sich ein Riss auf den Ertrag auswirkt, war bis zur VDE SPEC 90031 fachlich nicht einheitlich beantwortet.

Was du dagegensetzen kannst, ist Systematik statt Empörung. Eine Stichprobe reicht nicht – wenn nur die auffälligen Module gemessen werden, misst du deine eigene Vorauswahl. Sinnvoll ist eine Messung über das gesamte betroffene Feld mit dokumentierter Modulposition, damit die räumliche Verteilung der Befunde sichtbar wird. Hagel trifft flächig und richtungsabhängig; ein Rissmuster, das zur Einschlagrichtung passt, ist ein starkes Indiz.

Halte Garantie und Versicherung dabei auseinander. Eine Leistungsgarantie des Herstellers deckt Degradation, nicht Hagel – ein äußeres Ereignis ist typischerweise ausgeschlossen. Was Garantie und Gewährleistung wirklich abdecken, steht im Ratgeber zu Garantie und Gewährleistung; wie sich ein dauerhafter Minderertrag auf die Rechnung der Anlage auswirkt, zeigt der Ratgeber zur Wirtschaftlichkeit.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich einen Hagelschaden der Versicherung melden? +
§ 30 Absatz 1 VVG verlangt eine unverzügliche Anzeige, nachdem du vom Versicherungsfall Kenntnis erlangt hast. Eine feste Tagezahl steht nicht im Gesetz, sondern gegebenenfalls in deinen Vertragsbedingungen. Melde im Zweifel sofort den Verdacht und liefere die Details nach.
Verliere ich den Anspruch, wenn ich zu spät melde? +
Nicht automatisch. Vollständig leistungsfrei wird der Versicherer nach § 28 Absatz 2 VVG nur bei Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit darf er nur anteilig kürzen, bei einfacher Fahrlässigkeit gar nicht. Nach § 28 Absatz 3 VVG muss er zudem zahlen, soweit die Verspätung für die Feststellung des Schadens nicht ursächlich war.
Zahlt die Versicherung Module ohne sichtbaren Schaden? +
Nur, wenn der Schaden nachgewiesen ist. Zellrisse unter intaktem Glas werden in der Elektrolumineszenz sichtbar. Ohne diese Messung steht dem Ablehnungsgrund „kein Schaden feststellbar“ nichts entgegen. Die Bewertung des Befunds sollte einem benannten Maßstab folgen, seit der VDE SPEC 90031 der Klassifizierung von Elektrolumineszenz-Bildern.
Kann man feststellen, ob ein Riss vom Hagel stammt oder älter ist? +
In einem begrenzten Zeitfenster ja. Das ISFH nutzt die UV-Fluoreszenz der Einbettfolie; laut pv magazine lässt sich das Alter eines Risses damit bis zu acht Wochen zurück eingrenzen. Die Elektrolumineszenz allein kann das nicht. Nach Ablauf des Fensters ist die Frage technisch nicht mehr zu klären.
Wer bezahlt den Gutachter? +
Den Sachverständigen des Versicherers bezahlt der Versicherer. Deinen eigenen bezahlst du: § 85 Absatz 2 VVG nimmt die Kosten der Zuziehung eines Sachverständigen ausdrücklich von der Erstattung aus – ausser du bist vertraglich dazu verpflichtet oder wurdest vom Versicherer dazu aufgefordert. Lass dir eine solche Aufforderung in Textform geben.
Deckt die Wohngebäudeversicherung meine PV-Anlage bei Hagel automatisch mit? +
Das hängt vom Vertrag ab. Sturm- und Hagelschäden am Gebäude sind nach Angaben des GDV in der Wohngebäudeversicherung meist automatisch mitversichert, die Anlage auf dem Dach ist es nicht zwangsläufig. Die Verbraucherzentrale rät, die Installation dem Versicherer schon vor Arbeitsbeginn zu melden, weil manche Gesellschaften sie als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung werten.
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert? +
Neuwert ersetzt, was ein gleichwertiges neues Modul heute kostet. Zeitwert zieht die Alterswertminderung ab. Bei einer Anlage von 10 Jahren ist das ein erheblicher Unterschied, verschärft dadurch, dass identische Modultypen dann meist nicht mehr lieferbar sind.
Muss ich vor der Reparatur auf den Versicherer warten? +
Sichernde Sofortmaßnahmen sind nach § 82 VVG sogar deine Pflicht, und der Versicherer muss die Aufwendungen dafür nach § 83 VVG erstatten. Die endgültige Reparatur solltest du zurückstellen, bis der Zustand dokumentiert ist. Abgebaute und entsorgte Module lassen sich nicht mehr messen.

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