Freibad mit PV-Anlage: Badesaison, Nullsteuersatz und Querverbund für Bäder
In einer Freibadsaison entstehen 57,5 Prozent des PV-Jahresertrags. Vier dokumentierte Bäder-Anlagen, der Nullsteuersatz, den der Anwendungserlass für Schwimmbäder nicht vorsieht, und das BMF-Schreiben vom 10.10.2025 zur hybriden PV im Querverbund.
Inhaltsverzeichnis · 10 Abschnitte
- 1.Freibad mit PV-Anlage: Saison und Sonne fallen zusammen
- 2.Was dokumentierte Bäder-Anlagen zeigen
- 3.Kaufen oder mieten: das Modell aus Langenselbold
- 4.Nullsteuersatz: Warum er beim Freibad über 30 kW nicht sicher ist
- 5.Vorsteuer: Warum 19 Prozent nicht zwingend Kosten sind
- 6.Querverbund: Warum Bäder mit Stadtwerken verrechnet werden
- 7.BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2025: hybride PV statt Blockheizkraftwerk
- 8.Gemeinnütziger Badverein: Nullsteuersatz und 50.000-Euro-Grenze
- 9.Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte
- 10.Häufige Fragen zu PV am Freibad
Ein Freibad braucht Strom, wenn die Sonne scheint: Umwälzpumpen, Filter, Wellenanlage, von Mai bis September. Kaum ein Gebäude passt zeitlich so gut zur Photovoltaik. Das Gegenstück ist die Schule, deren Sommerferien mitten in die ertragsstarken Wochen fallen.
Dieser Ratgeber rechnet mit einer eigenen PVGIS-Stundenreihe nach, wie viel Solarstrom in eine Freibadsaison fällt, und legt vier dokumentierte Bäder-Anlagen nebeneinander. Danach geht es um zwei Steuerfragen, die es beim Einfamilienhaus nicht gibt: den Nullsteuersatz, den das BMF-Schreiben für Schwimmbäder nicht ausdrücklich vorsieht, und den steuerlichen Querverbund, zu dem das Finanzministerium im Oktober 2025 ein neues Schreiben veröffentlicht hat.
Freibad mit PV-Anlage: Saison und Sonne fallen zusammen
Die Stadtwerke Tübingen öffnen ihr Freibad nach eigener Mitteilung zur Saison 2026 spätestens am 1. Mai 2026 und schließen am 13. September 2026, dem letzten Tag der Sommerferien. Am Tag danach öffnen die Hallenbäder. Das sind 136 Tage oder 37,3 Prozent des Jahres, auf die übrigen 62,7 Prozent der Tage entfällt die Pause.
Für die Rechnung haben wir am 13. September 2026 bei PVGIS eine Stundenreihe abgerufen: 30 kWp in der Mitte Deutschlands, 35 Grad Neigung, Südausrichtung, 14 Prozent Systemverluste, Wetterjahr 2023. Von 31.542 kWh Jahresertrag entstehen 18.122 kWh in dieser Saison. Das sind 57,5 Prozent, außerhalb der Saison bleiben 42,5 Prozent.
Bei einer Schule ist es umgekehrt: Dort fallen je nach Land 44,7 bis 50,2 Prozent des Ertrags auf Ferien und Wochenenden, wie der Ratgeber Schule mit PV-Anlage zeigt. Ein Freibad nutzt dagegen genau die Wochen, in denen am meisten erzeugt wird. Für den privaten Pool gilt Ähnliches, das beschreibt der Ratgeber Pool mit PV-Überschuss heizen.
Was dokumentierte Bäder-Anlagen zeigen
Das Freibad in Langenselbold hat nach einer Mitteilung der Stadt vom 18. Oktober 2024 eine Anlage mit 52,07 kWp auf dem Dach des Eingangsbereichs. Sie erzeugt mehr als 40.000 kWh im Jahr, die Eigenverbrauchsquote liegt „bei über 86 Prozent“.
In Hallstadt sind nach einer Meldung der Stadt von 2025 160 Module mit knapp 70 kWp auf 320 Quadratmetern verbaut, für rund 60.000 Euro. Das sind rechnerisch rund 857 Euro je kWp. Die Stadt erwartet bis zu 30 Prozent weniger Stromkosten. Das Schwimmbad Hochspeyer hat schon 2015 eine Anlage mit 10 kWp auf die Umkleiden gesetzt, so der Projektsteckbrief im Energieatlas Rheinland-Pfalz.
Das Kreuzsteinbad in Bayreuth braucht nach einem Bericht vom 12. März 2024 etwa 275.000 kWh Strom im Jahr. Die neue Anlage mit 540 Modulen für rund 200.000 Euro soll rund 240.000 kWh erzeugen. Die Stadtwerke rechnen damit, etwa die Hälfte des Strombedarfs zu decken.
| Bad | Anlage | Ertrag im Jahr | Angabe zur Nutzung | Kosten |
|---|---|---|---|---|
| Freibad Langenselbold | 52,07 kWp | über 40.000 kWh | Eigenverbrauchsquote über 86 % | Mietmodell |
| Freibad Hallstadt | knapp 70 kWp | nicht angegeben | bis zu 30 % weniger Stromkosten | rund 60.000 Euro |
| Kreuzsteinbad Bayreuth | 540 Module | rund 240.000 kWh | etwa die Hälfte von 275.000 kWh Bedarf | rund 200.000 Euro |
| Schwimmbad Hochspeyer | 10 kWp (2015) | nicht angegeben | Eigenstromversorgung | nicht angegeben |
Die Bayreuther Zahlen lassen sich nachrechnen. Die Hälfte von 275.000 kWh sind 137.500 kWh. Von 240.000 kWh Ertrag würden damit rund 57 Prozent selbst verbraucht, deutlich weniger als die 86 Prozent in Langenselbold. Der Grund steht nicht im Bericht; naheliegend ist, dass die größere Anlage auch außerhalb der Saison viel erzeugt.
Kaufen oder mieten: das Modell aus Langenselbold
Langenselbold hat die Anlage nicht selbst gekauft. Ein Tochterunternehmen der Kreiswerke Main-Kinzig pachtet das Dach, ist Investor und Anlagenbetreiber und übernimmt Wartung, Versicherung und Instandhaltung für 20 Jahre. Die Stadt zahlt eine feste monatliche Miete und bezieht den Solarstrom vergünstigt. Seit 2019 nutzt sie das Modell auf acht Liegenschaften.
Der Vorteil: keine Investition, kein Reparaturrisiko. Der Nachteil: Die Stadt ist nicht Betreiberin, die Einspeisevergütung und die steuerlichen Gestaltungen liegen beim Versorger. Ob ein solcher Vertrag ausgeschrieben werden muss, behandelt der Ratgeber zum Vergaberecht für Kommunen, Pacht- und Mietmodelle im Gewerbe der Ratgeber zu Contracting und Anlagenpacht.

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Nullsteuersatz: Warum er beim Freibad über 30 kW nicht sicher ist
Beim Kauf gilt nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG ein Steuersatz von 0 Prozent für Anlagen auf oder nahe bei Wohnungen und Gemeinwohl-Gebäuden. Welche Gebäude das sind, regelt Abschnitt 12.18 Abs. 3 Satz 5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, eingeführt mit dem BMF-Schreiben vom 27. Februar 2023.
Die Liste nennt Umsätze nach § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 UStG, Umsätze nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG sowie hoheitliche und ideelle Tätigkeiten. Die Umsätze eines Schwimmbads fallen aber unter § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, den ermäßigten Satz für Schwimmbäder. Diese Nummer steht nicht in der Liste.
| Konstellation | Nullsteuersatz nach dem Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|
| Anlage bis 30 kW (peak) | Gebäudeart gilt als erfüllt | 12.18 Abs. 5 UStAE |
| Kommunales Freibad über 30 kW | nicht ausdrücklich erfasst | 12.18 Abs. 3 Satz 5, § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG |
| Gemeinnütziger Badverein | über § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG erfasst | 12.18 Abs. 3 Satz 5 UStAE |
| Wohnung auf dem Gelände | Nähe zur Wohnung, auch einheitliches Areal | 12.18 Abs. 3 Satz 2, 7 und 8 UStAE |
Vorsteuer: Warum 19 Prozent nicht zwingend Kosten sind
Für ein Bad mit Eintritt ist das Problem kleiner, als es klingt. § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG schließt die Vorsteuer nur für Leistungen aus, die für steuerfreie Umsätze verwendet werden. Der Badeintritt ist nicht steuerfrei, sondern mit dem ermäßigten Satz steuerpflichtig.
Ist der Bäderbetrieb Unternehmer, kann er die Umsatzsteuer auf die Anlage deshalb grundsätzlich als Vorsteuer abziehen. Ob eine Gemeinde mit ihrem Bad Unternehmer ist, hängt an § 2b UStG, den der Ratgeber Kita mit PV-Anlage erklärt.
Querverbund: Warum Bäder mit Stadtwerken verrechnet werden
Öffentliche Bäder machen fast immer Verluste. Kommunen und Stadtwerke verrechnen sie deshalb mit Gewinnen aus der Energieversorgung, das mindert die Ertragsteuer, erklärt der BBH-Blog am 18. Oktober 2024. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 6 KStG: Betriebe gewerblicher Art dürfen zusammengefasst werden, wenn sie gleichartig sind, Versorgungsbetriebe sind oder eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht.
Ein Bad ist kein Versorgungsbetrieb. Es braucht also die Verflechtung nach Nummer 2. Bisher galt dafür vor allem ein Blockheizkraftwerk, das Strom erzeugt und das Bad mit Wärme versorgt.
Wie eng der Bundesfinanzhof das sieht, zeigt das Urteil vom 29. August 2024, V R 43/21. Eine Anstalt hatte auf dem Freibadgelände ein Biogas-BHKW mit 537 kW elektrischer Leistung gebaut, das in der etwa fünfmonatigen Saison vor allem das Bad beheizte. Leitsatz: Bei mehr als zwei Betrieben müssen die Voraussetzungen „jeweils zwischen allen“ einzeln vorliegen. Die Verrechnung der Freibadverluste scheiterte.
BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2025: hybride PV statt Blockheizkraftwerk
Das BMF-Schreiben vom 10. Oktober 2025 lässt neben dem BHKW auch eine Wärmepumpe, ein Fernwärmenetz oder eine hybride PV-Anlage als Verflechtung zu. Hybride Anlagen bestehen nach Randnummer 10 aus einem Solarpanel und einem Wärmetauscher, erzeugen also zugleich Strom für den Versorger und Wärme für das Bad.
Die Bedingungen stehen in den Randnummern 11 bis 13. Der Energieversorgungsbetrieb darf nicht untergeordnet sein, regelmäßig heißt das mindestens 10 Prozent des Gesamtumsatzes. Die Anlage muss zu seinem Betriebsvermögen gehören und mindestens 50 kW elektrisch leisten. Für das Bad muss sie ihre Wärme vollständig abgeben und mindestens 10 Prozent des rechnerischen Gesamtwärmebedarfs decken, ohne Sauna, Kiosk und Büros.
Beim Freibad sind die Schwellen nach Randnummer 13 in der Zeit zu prüfen, in der das Bad betrieben wird. Nach Randnummer 4 zählt die Zusammenfassung erst ab der tatsächlichen Inbetriebnahme, nach Randnummer 3 ist die Höhe der Steuerersparnis kein Kriterium.
Gemeinnütziger Badverein: Nullsteuersatz und 50.000-Euro-Grenze
Viele kleine Freibäder werden von Vereinen betrieben. Für sie ist die Lage beim Kauf einfacher: Leistungen gemeinnütziger Körperschaften fallen unter § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG, und diese Nummer steht in der Liste von Abschnitt 12.18 Abs. 3 Satz 5 UStAE.
Der Stromverkauf ist beim Verein ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Nach § 64 Abs. 3 AO fallen weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer an, solange die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben 50.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Einnahmen aus Anlagen bis 30 kW (peak) je Einheit befreit zusätzlich § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes. Mehr dazu im Ratgeber zur PV-Anlage im gemeinnützigen Verein.
- Saisonverbrauch messen: Monatswerte des Zählers von Mai bis September heraussuchen.
- Anlage auf die Saison auslegen: Ertrag der Saisonmonate gegen den Saisonverbrauch rechnen, nicht gegen das Jahr.
- Betreiber klären: selbst kaufen, mieten wie in Langenselbold oder über die Stadtwerke.
- Umsatzsteuer prüfen: bis 30 kW Nullsteuersatz, darüber Vorsteuerabzug klären.
- Querverbund nur mit Wärme: Nur eine hybride Anlage ab 50 kW elektrisch kommt nach dem BMF-Schreiben in Frage.
- Verein: Grenzen halten: Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe gegen 50.000 Euro prüfen.
- Wie viel Strom verbraucht das Bad in der Saison, und wie viel im Rest des Jahres?
- Ist der Bäderbetrieb zum Vorsteuerabzug berechtigt?
- Wird die Anlage größer als 30 kW (peak), und wie wird der Nullsteuersatz dann begründet?
- Gibt es einen Querverbund, und mit welcher technischen Anlage ist er begründet?
- Deckt eine hybride Anlage mindestens 10 Prozent des Wärmebedarfs in der Saison?
- Rechnet sich ein Mietmodell gegen den Kauf über 20 Jahre?
Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte
Eine Kennzahl zum Stromverbrauch von Freibädern je Wasserfläche oder je Besucher haben wir nicht gefunden, die vier Beispiele stammen aus Mitteilungen von Städten und Stadtwerken. Ob der Nullsteuersatz für ein kommunales Freibad über 30 kW gilt, entscheidet keine gelesene Quelle; unsere Aussage ist eine Lesart des Anwendungserlasses.
Die Bayreuther Eigenverbrauchsquote von rund 57 Prozent ist unsere Rechnung aus zwei Angaben des Berichts. Wie die Finanzverwaltung reine PV-Anlagen ohne Wärmetauscher beim Querverbund behandelt, sagt das BMF-Schreiben nicht. Die PVGIS-Rechnung beruht auf einem Wetterjahr.

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Häufige Fragen zu PV am Freibad
Wie viel Solarstrom fällt in eine Freibadsaison? +
Wie hoch ist die Eigenverbrauchsquote bei einem Freibad? +
Was kostet eine PV-Anlage auf einem Freibad? +
Gilt der Nullsteuersatz für ein Freibad? +
Kann das Bad die Umsatzsteuer auf die Anlage zurückholen? +
Begründet eine PV-Anlage einen steuerlichen Querverbund? +
Was hat der BFH zum Querverbund entschieden? +
Lohnt sich ein Mietmodell? +
Quelle: BMF-Schreiben vom 10.10.2025, IV C 2 - S 2706/00061/003/134; BMF-Schreiben vom 27.02.2023 (Abschnitt 12.18 UStAE); BFH, Urteil vom 29.08.2024, V R 43/21; § 4 Abs. 6 KStG, § 12 Abs. 2 und § 15 Abs. 2 UStG, § 64 AO (gesetze-im-internet.de); BBH-Blog vom 18.10.2024; Stadt Langenselbold vom 18.10.2024; Stadt Hallstadt, Meldung 2025; treffpunkt-kommune.de vom 12.03.2024; Energieatlas Rheinland-Pfalz, Projektsteckbrief Hochspeyer; Stadtwerke Tübingen, Saison 2026; PVGIS 5.3, eigene Stundenreihe. Abruf aller Quellen am 13.09.2026.
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