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Eishalle mit PV-Anlage: Saisonkalender, Sommerstrom, Dachpacht und Umsatzsteuer

Eine Eishalle braucht Strom im Winter, die PV-Anlage liefert ihn im Sommer. Eigene PVGIS-Rechnung mit dem Frankfurter Saisonkalender, Verbrauchswerte aus Frankfurt und Düsseldorf, das Dachpachtmodell und die Umsatzsteuer für Eintritt und Kurse.

⏱️ 10 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 13. September 2026
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
  1. 1.Eishalle gegen Freibad: der umgekehrte Nutzungskalender
  2. 2.Eigene PVGIS-Rechnung: 45,2 Prozent des Ertrags fallen in die Eiszeit
  3. 3.Was eine Eissporthalle verbraucht: 211 kWh je Quadratmeter in Frankfurt
  4. 4.Dezember im Vergleich: eine kleine Eisbahn gegen 99,9 kWp
  5. 5.Wohin mit dem Sommerstrom der Eissporthalle
  6. 6.Dachpacht wie in Frankfurt: Wer Betreiber ist, entscheidet über die Stromsteuer
  7. 7.Umsatzsteuer: kein ermäßigter Eintritt, aber § 4 Nr. 22 bei Kursen
  8. 8.Querverbund: Das BMF-Schreiben nennt nur Bäder
  9. 9.Checkliste für Sportamt und Hallenbetreiber
  10. 10.Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte
  11. 11.Häufige Fragen zu PV an der Eishalle

Eine Eishalle braucht am meisten Strom, wenn die Sonne am wenigsten scheint. Die Kältemaschine hält das Eis von Spätsommer bis ins Frühjahr, im Juni steht die Fläche oft leer. Damit ist die Eishalle das Gegenstück zum Freibad, dessen Pumpen genau in den ertragsstarken Wochen laufen.

Dieser Ratgeber legt den Saisonkalender der Eissporthalle Frankfurt über eine eigene PVGIS-Stundenreihe und rechnet nach, wie viel Solarstrom in die Eiszeit fällt. Danach geht es um die Frage, wohin der Sommerstrom soll, um das Dachpachtmodell aus Frankfurt und um die Umsatzsteuer, die bei der Eishalle anders liegt als beim Schwimmbad.

Kurz gesagt: Nach dem Kalender 2026/27 der Eissporthalle Frankfurt gibt es an 62,0 Prozent der Tage Eis, in diese Zeit fallen nach unserer PVGIS-Rechnung aber nur 45,2 Prozent des Solarertrags. In der Haupt-Saison sind es 17,0 Prozent des Ertrags an 37,2 Prozent der Tage. Eine Eishalle rechnet sich mit PV deshalb nur, wenn im Sommer jemand den Strom abnimmt. Der ermäßigte Steuersatz für Schwimmbäder gilt für den Eislauf nicht, Kurse mit Teilnehmergebühren können aber unter § 4 Nr. 22 UStG fallen.

Eishalle gegen Freibad: der umgekehrte Nutzungskalender

Die Eissporthalle Frankfurt nennt für 2026/27 eine Vor- und Zwischen-Saison vom 29. August bis 30. Oktober 2026, eine Haupt-Saison vom 31. Oktober 2026 bis 14. März 2027 und eine Nach-Saison bis 11. April 2027. Frankfurt fängt früh an. Mannheim startet am 10.10.2026, Landshut mit dem Publikumslauf am 1. Oktober.

Beim Freibad ist es umgekehrt: Dort fallen in eine Saison von Mai bis Mitte September nach unserer Rechnung 57,5 Prozent des Ertrags, nachzulesen im Ratgeber zum Freibad mit PV. Wer beides betreibt, hat damit einen Sommer- und einen Winterverbraucher.

Balkendiagramm: In der Eiszeit der Eissporthalle Frankfurt liegen 62,0 Prozent der Tage, aber nur 45,2 Prozent des PV-Ertrags; in der Haupt-Saison 37,2 Prozent der Tage und 17,0 Prozent des Ertrags.
Eis im Winter, Solarstrom im Sommer: eigene PVGIS-Rechnung mit dem Frankfurter Kalender. · Foto: Eigene Grafik

Eigene PVGIS-Rechnung: 45,2 Prozent des Ertrags fallen in die Eiszeit

Für die Rechnung haben wir eine Stundenreihe aus PVGIS 5.3 gezogen: Frankfurt, 99,9 kWp wie auf der Eissporthalle, Südausrichtung, 30 Grad, 14 Prozent Verluste, Wetterjahr 2020. Die Anlage liefert 111.298 kWh im Jahr, 1.114 kWh je kWp. Den Frankfurter Kalender haben wir auf dieses Jahr gelegt.

ZeitraumErtragAnteil am ErtragTageAnteil der Tage
Haupt-Saison (31.10. bis 14.03.)18.962 kWh17,0 %13637,2 %
Vor- und Zwischen-Saison (29.08. bis 30.10.)17.082 kWh15,3 %6317,2 %
Nach-Saison (15.03. bis 11.04.)14.310 kWh12,9 %287,7 %
Eiszeit gesamt50.355 kWh45,2 %22762,0 %
eisfrei (12.04. bis 28.08.)60.943 kWh54,8 %13938,0 %

Die frühe Vor-Saison hilft Frankfurt: September bringt noch 11.624 kWh. Eine Halle, die erst im Oktober öffnet und Ende März schließt, erreicht nach derselben Reihe nur 28,9 Prozent des Ertrags an 183 Tagen. Mehr als die Hälfte des Solarstroms entsteht in jedem Fall, wenn kein Eis liegt.

Typischer Fehler: die Anlage am Winterverbrauch ausrichten. Die Eishalle braucht im Dezember viel Strom, die Anlage liefert dann am wenigsten. Wer die Modulfläche erhöht, um den Winter zu decken, erzeugt im Sommer vor allem Überschuss. Lass dir im Angebot den Ertrag der eisfreien Monate getrennt ausweisen.
Säulendiagramm: PV-Ertrag einer 99,9-kWp-Anlage in Frankfurt je Monat, von 2.327 kWh im Dezember bis 15.504 kWh im April, gefärbt nach Monaten mit und ohne Eisbetrieb.
Die ertragsstarken Monate Mai bis Juli sind in Frankfurt eisfrei. · Foto: Eigene Grafik

Was eine Eissporthalle verbraucht: 211 kWh je Quadratmeter in Frankfurt

Der Energieausweis der Eissporthalle Frankfurt nennt für den Strom einen Verbrauchskennwert von 211 kWh je Quadratmeter im Jahr bei 13.427 m² Nettogrundfläche, dazu 312.741 Euro Stromkosten im Jahr. Hochgerechnet sind das 2.833.097 kWh. Die Werte stammen allerdings aus 2005 bis 2007, neuere Zahlen sind im Ausweis nicht veröffentlicht.

Die neue Eissporthalle in Düsseldorf-Benrath verbraucht nach den Stadtwerken Düsseldorf vom 23.11.2023 etwa 500.000 kWh im Jahr; die PV-Anlage auf dem Dach decke davon einen kleinen Teil. Die 99,9 kWp in Frankfurt entsprechen rechnerisch 3,9 Prozent des alten Frankfurter Verbrauchs.

Wo der Strom hingeht, beschreibt das IHKS-Fachjournal nach einer Studie der Fachhochschule Erfurt: Die Kälteerzeugung verursacht rund 35 Prozent der Betriebskosten, die Beheizung 32 Prozent. Die Wärme, die ins Eis gelangt, kommt zu 44 Prozent aus Konvektion, 19 Prozent aus Strahlung und 16 Prozent aus Reifbildung. Nach Sportplatzwelt steigt der Energiebedarf um 4 Prozent je Grad tieferer Verdampfertemperatur.

MonatPV-Ertrag 99,9 kWpMonatPV-Ertrag 99,9 kWp
Januar3.834 kWhJuli13.700 kWh
Februar4.935 kWhAugust11.309 kWh
März11.052 kWhSeptember11.624 kWh
April15.504 kWhOktober5.145 kWh
Mai15.139 kWhNovember4.840 kWh
Juni11.889 kWhDezember2.327 kWh
Balkendiagramm: Eine 420 Quadratmeter große Eisbahn braucht im Dezember rund 15.035 kWh, eine 99,9-kWp-Anlage liefert im selben Monat 2.327 kWh, 15,5 Prozent.
Ein Dezember: Verbrauch einer kleinen Eisbahn gegen den Solarertrag. · Foto: Eigene Grafik

Dezember im Vergleich: eine kleine Eisbahn gegen 99,9 kWp

Wie weit Winterbedarf und Winterertrag auseinanderliegen, zeigt eine mobile Eisbahn. Die 420 m² große Bahn auf dem Braunschweiger Kohlmarkt verbrauchte nach regionalHeute vom 03.07.2020 im Dezember im Mittel 485 kWh je Tag. Über 31 Tage sind das 15.035 kWh.

Die 99,9-kWp-Anlage unserer Rechnung liefert im Dezember 2.327 kWh, das sind 15,5 Prozent des Bedarfs dieser einen kleinen Bahn. Der Vergleich hinkt, denn die Braunschweiger Bahn liegt im Freien und die Monate stammen aus verschiedenen Jahren. Die Größenordnung zeigt er trotzdem: Im Winter ist PV an der Eisfläche ein kleiner Beitrag.

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Wohin mit dem Sommerstrom der Eissporthalle

Damit der Strom der eisfreien Monate nicht nur eingespeist wird, müsste die Halle in unserer Rechnung von April bis August 60.943 kWh in 139 Tagen aufnehmen, rund 438 kWh je Tag und fast nur tagsüber. In der Praxis gibt es drei Wege. Düsseldorf plant nach den Stadtwerken im Sommer eisfreie Angebote wie Inline-Skaten. Frankfurt versorgt mit der Anlage das Funktionsgebäude, das auch außerhalb der Saison genutzt wird. Und die Kombination mit einem Bad nutzt beide Jahreszeiten.

Sportplatzwelt nennt die bauliche Zusammenfassung von Eissportanlage und Schwimmbad ökonomisch und ökologisch sinnvoll und rät dafür zu einer Wärmepumpe, die bei der Kälteerzeugung Wärme entzieht. Für die PV heißt das, dass der Winterstrom ins Eis und der Sommerstrom ins Bad geht. Wie sich Eigenverbrauch und Einspeisung allgemein rechnen, steht unter Eigenverbrauch oder Volleinspeisung.

Dachpacht wie in Frankfurt: Wer Betreiber ist, entscheidet über die Stromsteuer

Die Stadt Frankfurt hat die Anlage nicht selbst gekauft. Nach stadt+werk vom 29.06.2026 setzte das Sportamt das Projekt über einen Dachpachtvertrag mit dem Energiedienstleister NSK Energie um, seit April 2026 liefert sie Strom. Auf städtischen Gebäuden sind danach 128 Anlagen mit 13.330 kWp installiert.

Bei der Dachpacht ist der Dienstleister Betreiber, die Halle kauft seinen Strom. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG befreit beides, wenn die Anlage höchstens 2 Megawatt hat: Buchstabe a den Eigenerzeuger, der selbst verbraucht, Buchstabe b den Betreiber, der an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang liefert.

Dachpacht oder Kauf: Die Dachpacht spart der Kommune die Investition, der Nachteil ist, dass sie den Solarstrom zu einem vereinbarten Preis kauft statt ihn selbst zu erzeugen. Prüfe im Vertrag, ob der Preis für die Wintermonate gilt, in denen fast nichts erzeugt wird, und wer den Überschuss im Sommer vermarktet. Die Anzeigen beim Zoll beschreibt der Ratgeber zur Stromsteuer.

Umsatzsteuer: kein ermäßigter Eintritt, aber § 4 Nr. 22 bei Kursen

Beim Schwimmbad sind die unmittelbar mit dem Betrieb verbundenen Umsätze nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG ermäßigt. Die Vorschrift nennt nur Schwimmbäder und Heilbäder, eine Eishalle steht dort nicht. Für den Eintritt zum öffentlichen Lauf bleibt es nach dem Wortlaut beim Regelsteuersatz.

Anders kann es bei Kursen liegen. § 4 Nr. 22 UStG befreit Kurse belehrender Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützigen Einrichtungen, wenn die Einnahmen überwiegend die Kosten decken, und nach Buchstabe b sportliche Veranstaltungen dieser Träger, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht.

Das hat eine Folge für den Nullsteuersatz. Abschnitt 12.18 Abs. 3 Satz 5 UStAE zählt Umsätze nach § 4 Nr. 20 bis 25 UStG zu den Gemeinwohl-Tätigkeiten, § 12 Abs. 2 Nr. 9 dagegen nicht. Für eine Anlage über 30 kW auf der Eishalle eines öffentlichen oder gemeinnützigen Trägers kann der Nullsteuersatz also über die Eislaufkurse begründet sein, beim Freibad fehlt dieser Weg.

Für die Praxis: Notiere, welche Einnahmen der Halle aus Kursen mit Teilnehmergebühren stammen und welche aus Eintritt und Vermietung. Das Finanzamt wird fragen, wofür das Gebäude genutzt wird. Dass Kurse den Nullsteuersatz tragen, ist unsere Lesart der Vorschriften, keine veröffentlichte Verwaltungsauffassung zur Eishalle.

Querverbund: Das BMF-Schreiben nennt nur Bäder

Das BMF-Schreiben vom 10.10.2025 erkennt Wärmepumpe, hybride PV-Anlage und Fernwärmenetz als Grundlage an.

Ausdrücklich geht es dort aber um die Zusammenfassung eines Bad-Betriebs mit einem Versorgungsbetrieb. Eine Eishalle erwähnt das Schreiben nicht. Für sie bleibt es bei der allgemeinen Voraussetzung des § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG, einer engen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung von einigem Gewicht im Einzelfall.

Vorsicht bei Querverbund-Versprechen. Wer eine Eishalle über eine PV-Anlage mit den Stadtwerken zusammenfassen will, kann sich nicht auf das Schreiben vom 10.10.2025 berufen. Lass die Verflechtung vor der Investition steuerlich prüfen.
1 So gehst du die Planung an
  1. Saisonkalender festhalten: Eisbeginn und Eisende der letzten Jahre heraussuchen.
  2. Sommerlast messen: Verbrauch von April bis August getrennt auswerten.
  3. Anlage auslegen: Größe am Sommerverbrauch ausrichten, nicht am Dezember.
  4. Abnehmer suchen: Bad, Funktionsgebäude oder Nachbarliegenschaft für den Sommerstrom prüfen.
  5. Modell wählen: Kauf oder Dachpacht, und die Steuerfragen zu Kursen und Querverbund vorab klären.
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Checkliste für Sportamt und Hallenbetreiber

Vor der Ausschreibung klären
  • Prüfe den Stromverbrauch der Halle getrennt nach Eiszeit und eisfreier Zeit.
  • Schau im Energieausweis nach, aus welchen Jahren der Verbrauchskennwert stammt.
  • Notiere die Einnahmen aus Kursen mit Teilnehmergebühren.
  • Gibt es im Sommer Nutzungen wie Inline-Skaten, Veranstaltungen oder Büros?
  • Liegt ein Bad oder eine andere Liegenschaft nahe genug für den Sommerstrom?
  • Wird die Anlage größer als 30 kW (peak)?
  • Wer vermarktet bei Dachpacht den Überschuss?

Wie eine Kommune ausschreiben muss, steht im Ratgeber zum Vergaberecht. Weitere kommunale Verbraucher mit ganz anderem Lastprofil sind die Kläranlage und das Wasserwerk.

Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte

Den Verbrauch einer deutschen Eissporthalle je Monat haben wir nicht gefunden, nur Jahreswerte und einen Tageswert einer mobilen Bahn. Der Frankfurter Energieausweis beruht auf Daten von 2005 bis 2007, seitdem dürften sich Technik und Verbrauch geändert haben. Wie viel Strom das Frankfurter Funktionsgebäude im Sommer abnimmt und welcher Preis in der Dachpacht vereinbart ist, nennt die Meldung nicht.

Ob die Finanzverwaltung Eislaufkurse für den Nullsteuersatz genügen lässt, ist nicht veröffentlicht; die Aussage beruht auf dem Wortlaut von § 4 Nr. 22 UStG und Abschnitt 12.18 UStAE. Die Kombination von Eis und Bad über eine Wärmepumpe haben wir nur aus einer Fachquelle, nicht aus einem dokumentierten Projekt mit Zahlen.

Häufige Fragen zu PV an der Eishalle

Wie viel Solarstrom fällt in die Eissaison? +
Mit dem Frankfurter Kalender vom 29. August bis 11. April nach unserer PVGIS-Rechnung 45,2 Prozent des Jahresertrags, an 62,0 Prozent der Tage.
Wie viel Strom verbraucht eine Eissporthalle? +
Die Halle in Düsseldorf-Benrath etwa 500.000 kWh im Jahr. Für Frankfurt nennt der Energieausweis 211 kWh je Quadratmeter bei 13.427 m², allerdings aus 2005 bis 2007.
Deckt eine PV-Anlage den Winterbedarf? +
Nein. 99,9 kWp liefern in Frankfurt im Dezember 2.327 kWh, eine kleine Eisbahn mit 420 m² braucht im selben Monat rund 15.035 kWh.
Wie groß sollte die Anlage sein? +
So groß, wie der Verbrauch in den eisfreien Monaten tagsüber aufnimmt. In unserer Rechnung bräuchte eine 99,9-kWp-Anlage dafür rund 438 kWh je Tag von April bis August.
Gilt der ermäßigte Steuersatz wie beim Schwimmbad? +
Nein. § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG nennt nur Schwimmbäder und Heilbäder.
Kann der Nullsteuersatz über 30 kW gelten? +
Nach dem Wortlaut möglich, wenn ein öffentlicher oder gemeinnütziger Träger in der Halle Kurse oder Veranstaltungen nach § 4 Nr. 22 UStG anbietet. Eine Verwaltungsauffassung zur Eishalle gibt es nicht.
Was ist Dachpacht? +
Ein Dienstleister baut und betreibt die Anlage auf dem Dach und verkauft den Strom an die Halle. Frankfurt hat die 99,9 kWp so umgesetzt.
Gilt das BMF-Schreiben zum Querverbund auch für Eishallen? +
Nein, es nennt nur die Zusammenfassung eines Bad-Betriebs mit einem Versorgungsbetrieb. Für die Eishalle zählt der Einzelfall nach § 4 Abs. 6 KStG.

Quelle: Eissporthalle Frankfurt, Öffnungszeiten 2026/27; Stadt Mannheim und Stadt Landshut, Eislaufsaison 2026/27; Energieausweis Eissporthalle Frankfurt (Verbrauch 2005 bis 2007); Stadtwerke Düsseldorf vom 23.11.2023; IHKS-Fachjournal; Sportplatzwelt; regionalHeute vom 03.07.2020; stadt+werk vom 29.06.2026; § 4 und § 12 UStG, § 9 StromStG (gesetze-im-internet.de); BMF-Schreiben vom 10.10.2025; PVGIS 5.3, eigene Stundenreihe. Abruf aller Quellen am 13.09.2026.