Wasserwerk mit PV-Anlage: Pumpen verschieben, Versorgungsbetrieb und Umsatzsteuer
Ein Wasserwerk braucht rund 0,5 kWh je Kubikmeter, vor allem für Pumpen, und kann Pumparbeit über den Hochbehälter in die Sonnenstunden legen. Eigene Modellrechnung, fünf Praxisanlagen und der steuerliche Gegenfall zur Kläranlage.
Inhaltsverzeichnis · 9 Abschnitte
- 1.Das Wasserwerk als Stromverbraucher: 0,5 kWh je Kubikmeter Trinkwasser
- 2.Hochbehälter statt Batterie: Pumpen in die Sonnenstunden legen
- 3.Fünf Anlagen im Vergleich: Wasserwerk, Brunnen und Pumpstation
- 4.Versorgungsbetrieb nach § 4 Abs. 3 KStG: der Gegenfall zur Kläranlage
- 5.Umsatzsteuer: Beim Trinkwasser ist die Kommune stets Unternehmer
- 6.Nullsteuersatz über 30 kW: für das Wasserwerk nicht vorgesehen
- 7.Checkliste für Stadtwerk und Wasserzweckverband
- 8.Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte
- 9.Häufige Fragen zu PV am Wasserwerk
Ein Wasserwerk pumpt Tag und Nacht: Brunnenpumpen fördern Rohwasser, Netzpumpen drücken Trinkwasser in die Leitungen und in den Hochbehälter. Anders als die Kläranlage kann ein Wasserwerk einen Teil dieser Arbeit zeitlich verschieben, denn der Hochbehälter ist ein Speicher, nur eben für Wasser statt für Strom.
Dieser Ratgeber rechnet mit einer eigenen PVGIS-Stundenreihe nach, wie viel die Verschiebung der Pumpenlast in die Sonnenstunden bringt, und legt fünf dokumentierte Anlagen nebeneinander. Danach geht es um den steuerlichen Unterschied zur Kläranlage: Das Wasserwerk ist im Körperschaftsteuergesetz ausdrücklich ein Betrieb gewerblicher Art, und beim Wasser ist eine Kommune für die Umsatzsteuer stets Unternehmer.
Das Wasserwerk als Stromverbraucher: 0,5 kWh je Kubikmeter Trinkwasser
Nach einem Projekteinblick von energieforschung.de zum Forschungsprojekt ENERWAG brauchte die deutsche Wasserversorgung 2020 rund 8,35 TWh. Je Kubikmeter sind das durchschnittlich rund 0,5 kWh, bei großen Höhenunterschieden über 1 kWh.
Wassergewinnung und -aufbereitung machen danach rund 15 Prozent des kommunalen Strombedarfs aus, etwa 80 Prozent davon entfallen auf Pumpen. Zum Vergleich: Kläranlagen kommen nach dem Umweltbundesamt auf durchschnittlich 20 Prozent, die Zahlen stehen im Ratgeber zur Kläranlage mit PV.
Nicht optimierte Pumpprozesse verlieren nach derselben Quelle bis zu 50 Prozent der Energie, Praxismessungen zeigten bis zu 30 Prozent Einsparung. Wer eine PV-Anlage plant, sollte deshalb erst die Pumpen prüfen: Jede eingesparte Kilowattstunde verschiebt die sinnvolle Anlagengröße nach unten.
Hochbehälter statt Batterie: Pumpen in die Sonnenstunden legen
Die Stadtwerke Traunreut haben das vorgemacht. Nach ihrer Meldung vom 11.06.2024 versorgt eine 215-kWp-Anlage die Brunnengalerie Traunwalchen, und zwar ohne Batteriespeicher. Die Betriebsweise der Brunnenpumpen werde dafür von Nacht- auf Tagbetrieb umgestellt, geplant und simuliert seit 2022.
Wie viel das bringt, haben wir für ein Musterwasserwerk gerechnet: 1 Million Kubikmeter im Jahr mal 0,5 kWh ergeben 500.000 kWh, im Mittel 56,9 kW. Die Stundenreihe stammt aus PVGIS 5.3 für Nordhessen, Südausrichtung, 30 Grad, Wetterjahr 2020, 1.052 kWh je kWp. Im Modell „verschoben“ bleibt die Tagesmenge gleich, die Pumpen dürfen aber mit dem 2- oder 3-Fachen der mittleren Leistung laufen, solange die Sonne scheint.
| Anlage | Ertrag | konstante Last | verschoben bis 2-fach | verschoben bis 3-fach |
|---|---|---|---|---|
| 50 kWp | 52.583 kWh | 10,5 % Deckung, 100 % Eigenverbrauch | 10,5 % | 10,5 % |
| 100 kWp | 105.165 kWh | 19,5 % Deckung, 92,5 % Eigenverbrauch | 21,0 % | 21,0 % |
| 200 kWp | 210.331 kWh | 26,8 % Deckung, 63,7 % Eigenverbrauch | 38,9 %, Eigenverbrauch 92,5 % | 42,1 %, Eigenverbrauch 100 % |
| 300 kWp | 315.496 kWh | 30,5 % Deckung, 48,3 % Eigenverbrauch | 47,9 %, Eigenverbrauch 75,9 % | 55,7 %, Eigenverbrauch 88,3 % |
Bis 100 kWp ändert die Verschiebung wenig, weil die Anlage die mittlere Last ohnehin kaum überschreitet. Bei 200 und 300 kWp wird sie zum eigentlichen Hebel: Mehr als die Hälfte des Verbrauchs aus Solarstrom ist bei einem Wasserwerk ohne Batterie rechnerisch erreichbar, bei einer Kläranlage mit fester Last nicht.
Fünf Anlagen im Vergleich: Wasserwerk, Brunnen und Pumpstation
| Anlage | Leistung | Jahresertrag | Angabe zur Nutzung |
|---|---|---|---|
| Wasserwerk Hohe Ward, Münster | zwei Dachanlagen | fast 100.000 kWh | direkt vor Ort genutzt |
| Wasserwerk Am Hillenberg, Warstein | 240 Module je 405 W | bis zu 85.000 kWh | weitgehend Eigenbedarf |
| Wasserwerk Süd, Speyer | 2,2 MWp Freifläche | rund 2,5 Millionen kWh | mehr als 50 % im Wasserwerk |
| Brunnengalerie, Traunreut | 215 kWp | nicht angegeben | Pumpen auf Tagbetrieb |
| Abwasser-Pumpstation, Ibbenbüren | 246 Module | rund 98.500 kWh | knapp die Hälfte direkt genutzt |
Münster: Die Stadtwerke Münster meldeten am 26.10.2022 zwei Anlagen auf Nebengebäuden. Der Rundbau des Wasserwerks von 1906 steht unter Denkmalschutz und eignet sich schon wegen seiner Form nicht.
Warstein: 240 Module mit je 405 Watt ergeben 97,2 kWp. Nach stadt+werk vom 15.01.2025 sind sie so ausgerichtet, dass über den ganzen Tag Strom entsteht; die Investition lag bei etwa 180.000 Euro. Aus 85.000 kWh folgen 874 kWh je kWp, deutlich weniger als die 1.052 kWh unserer Südrechnung. Das passt zu einer Ausrichtung auf den Tagesverlauf: weniger Spitze, dafür mehr Strom am Morgen und am Abend, wenn die Pumpen auch laufen.
Speyer: Die Freiflächenanlage liegt nach stadt+werk vom 22.05.2026 in einer Wasserschutzzone. Vor dem Bau waren Artenschutzgutachten, archäologische Prüfungen und Behördenabstimmungen nötig. 2,5 Millionen kWh aus 2,2 MWp sind 1.136 kWh je kWp.
Ibbenbüren: Die Anlage an der Abwasser-Pumpstation Bockraden steht nach stadt+werk vom 01.06.2026 auf dem Gelände einer ehemaligen Kläranlage, 216 Module auf der Freifläche, 30 auf Dächern. Knapp die Hälfte des Stroms nutze die Pumpstation, der Rest gehe in die Direktvermarktung.

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Versorgungsbetrieb nach § 4 Abs. 3 KStG: der Gegenfall zur Kläranlage
§ 4 Abs. 3 KStG zählt Betriebe, die der Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Gas, Elektrizität oder Wärme dienen, ausdrücklich zu den Betrieben gewerblicher Art. Absatz 5 nimmt Hoheitsbetriebe aus und fügt hinzu, dass Zwangs- oder Monopolrechte dafür nicht ausreichen. Der Anschlusszwang ans Wassernetz macht das Wasserwerk also nicht hoheitlich.
Das hat Folgen für die Zusammenfassung mehrerer Betriebe. Nach Absatz 6 Satz 1 Nr. 3 können Betriebe im Sinne des Absatzes 3 ohne weitere Voraussetzung zusammengefasst werden, etwa Wasser- und Stromversorgung eines Stadtwerks. Satz 2 schließt die Zusammenfassung mit einem Hoheitsbetrieb aus, und genau das ist die Kläranlage.
Für das Freibad verlangt das BMF-Schreiben vom 10.10.2025 dagegen mehr.
Nach Randnummer 11 kommt für die Zusammenfassung über eine hybride PV-Anlage nur ein Energieversorgungsbetrieb in Betracht, dessen Umsatz regelmäßig mindestens 10 % des Gesamtumsatzes ausmacht. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Freibad und Querverbund. Ob eine PV-Anlage, deren Strom fast vollständig im Wasserwerk verbraucht wird, selbst ein Betrieb zur Elektrizitätsversorgung der Bevölkerung ist, beantwortet der Gesetzeswortlaut nicht; näher liegt, dass sie zu dem Betrieb gehört, dem sie dient.
Umsatzsteuer: Beim Trinkwasser ist die Kommune stets Unternehmer
Für die Kläranlage gilt § 2b Abs. 1 UStG, die Kommune ist dort kein Unternehmer. Beim Wasser greift § 2b Abs. 4 Nr. 5 UStG: Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten mit den Tätigkeiten aus Anhang I der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie stets als Unternehmer, sofern deren Umfang nicht unbedeutend ist.
Nummer 2 dieses Anhangs I nennt die Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität und thermischer Energie. Leitungswasser ist nach Anlage 2 Nr. 34 UStG ermäßigt besteuert; ausgenommen sind nur Wasser in Fertigpackungen, Heilwasser und Wasserdampf.
Nullsteuersatz über 30 kW: für das Wasserwerk nicht vorgesehen
§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG gewährt 0 Prozent für Anlagen auf oder nahe bei Wohnungen und Gebäuden für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten; bis 30 kW (peak) gilt das als erfüllt. Welche Tätigkeiten gemeint sind, zählt Abschnitt 12.18 Abs. 3 Satz 5 UStAE auf: bestimmte steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG, Umsätze nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG sowie hoheitliche und ideelle Tätigkeiten. Die Wasserlieferung steht nicht darin.
Über 30 kW fällt beim Wasserwerk deshalb in der Regel der volle Steuersatz an. Für einen Versorger mit Vorsteuerabzug ist das meist neutral. Der Nachteil liegt in der Liquidität: Die Umsatzsteuer muss erst gezahlt und dann über die Voranmeldung zurückgeholt werden.
- Pumpen prüfen: Wirkungsgrade und Fahrweise vor der PV-Planung untersuchen.
- Verschiebbare Menge klären: mit dem Wassermeister festlegen, wie viel Pumparbeit in den Tag wandern darf.
- Anlage auslegen: Größe gegen den verschobenen Fahrplan rechnen, nicht gegen die mittlere Last.
- Ausrichtung wählen: Ost-West oder Tagesausrichtung prüfen, wenn Morgen- und Abendlast hoch sind.
- Steuer klären: Zuordnung zum Wasserbetrieb, Vorsteuer und Stromsteuer vor der Vergabe festhalten.

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Checkliste für Stadtwerk und Wasserzweckverband
- Prüfe den spezifischen Verbrauch in kWh je Kubikmeter und vergleiche ihn mit rund 0,5 kWh.
- Notiere, wie viele Stunden die Brunnen- und Netzpumpen heute nachts laufen.
- Schau im Behälterfahrplan nach, welche Reserve jederzeit vorgehalten werden muss.
- Welche Dachflächen von Nebengebäuden eignen sich, und steht ein Hauptgebäude unter Denkmalschutz?
- Liegt eine mögliche Freifläche in einer Wasserschutzzone?
- Ist die Wasserversorgung mit anderen Versorgungsbetrieben zusammengefasst?
- Überschreitet die Anlage 30 kW (peak) oder 2 Megawatt?
Wie eine Kommune ausschreiben muss, steht im Ratgeber zum Vergaberecht. Die Direktvermarktung des Überschusses erklärt der Ratgeber zur Direktvermarktung, die Grundrechnung zu Eigenverbrauch oder Volleinspeisung.
Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte
Unser Verschiebungsmodell ist eine Näherung. Es kennt weder Mindestfüllstände noch Druckzonen, Pumpenkennlinien oder Rohwasserqualität, die eine gleichmäßige Förderung verlangen kann. Einen veröffentlichten Pumpenfahrplan eines deutschen Wasserwerks vor und nach einer PV-Anlage haben wir nicht gefunden.
Die Münsteraner Meldung nennt keine Leistung in kWp, die Warsteiner keinen Verbrauch des Wasserwerks. Die DVGW-Regelwerke zur Behälterbemessung sind nicht frei zugänglich und wurden nicht gelesen. Ob eine eigene PV-Anlage des Wasserwerks als Elektrizitätsversorgungsbetrieb im Sinne des § 4 Abs. 3 KStG gilt, lässt auch das BMF-Schreiben vom 10.10.2025 offen.
Häufige Fragen zu PV am Wasserwerk
Wie viel Strom braucht ein Wasserwerk? +
Braucht ein Wasserwerk einen Batteriespeicher? +
Wie viel bringt die Verschiebung der Pumpen? +
Ist das Wasserwerk ein Betrieb gewerblicher Art? +
Ist die Kommune beim Wasser für die Umsatzsteuer Unternehmer? +
Gilt der Nullsteuersatz für PV auf dem Wasserwerk? +
Kann das Wasserwerk mit der Stromsparte zusammengefasst werden? +
Welche Ausrichtung passt zu einem Wasserwerk? +
Wer eine Anlage mit Lastspitzen und Speicher plant, findet die Grundlagen im Ratgeber zur Lastspitzenkappung.
Quelle: energieforschung.de, Projekteinblick ENERWAG (2023); § 4 KStG, § 2b und § 12 UStG, Anlage 2 UStG (gesetze-im-internet.de); Richtlinie 2006/112/EG, Anhang I (EUR-Lex); BMF-Schreiben vom 10.10.2025, IV C 2 - S 2706/00061/003/134; Stadtwerke Münster vom 26.10.2022; stadt+werk vom 15.01.2025, 22.05.2026 und 01.06.2026; Stadtwerke Traunreut vom 11.06.2024; PVGIS 5.3, eigene Stundenreihe und Modellrechnung. Abruf aller Quellen am 13.09.2026.
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