Lastspitzenkappung mit PV und Speicher: was ein Kilowatt Jahreshöchstlast wirklich kostet
Der Leistungspreis hängt an einer einzigen Viertelstunde im Jahr. Drei Preisblätter 2026 im Vergleich, der Schnittpunkt der beiden Preisbänder bei 2.500 Stunden, die Rechenregel fürs Monatsleistungspreissystem und wie aus der Kappungshöhe die Speichergröße wird.
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Der teuerste Wert deiner Stromrechnung steht in einer einzigen Viertelstunde
Der Leistungspreis im Netzentgelt wird nicht auf den Verbrauch gerechnet, sondern auf einen einzigen Messwert: die höchste Viertelstundenleistung des Abrechnungsjahres. § 17 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung sagt das wörtlich — das Jahresleistungsentgelt ist „das Produkt aus dem jeweiligen Jahresleistungspreis und der Jahreshöchstleistung in Kilowatt der jeweiligen Entnahme im Abrechnungsjahr" (§ 17 StromNEV, gesetze-im-internet.de).
Der Zähler schreibt dafür 96 Werte am Tag mit, wie das Preisblatt der FairNetz GmbH in seiner Fußnote zur Lastgangmessung ausdrücklich festhält: „Aufzeichnung der ¼ h Lastzeitreihe (96 Werte / 24 h)". Von diesen rund 35.000 Werten im Jahr bestimmt genau einer den Leistungspreis. Wer den Kompressor, den Schnelllader und den Backofen einmal im Januar für zwanzig Minuten gleichzeitig laufen lässt, zahlt dafür zwölf Monate lang.
Lastspitzenkappung — im Englischen Peak Shaving — heißt: diesen einen Wert nach unten drücken, ohne die Produktion anzuhalten. PV-Anlage und Speicher sind dafür ein Werkzeug, aber nicht das einzige und nicht immer das billigste.
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Ab wann der Leistungspreis überhaupt gilt: die 100.000-Kilowattstunden-Grenze
Unterhalb einer bestimmten Größe existiert dieser Kostenblock gar nicht. § 17 Absatz 6 StromNEV bestimmt für Entnahmestellen im Niederspannungsnetz mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 Kilowattstunden, dass bei Zählerstandsgang- oder anderer Arbeitsmessung anstelle des Leistungs- und Arbeitspreises ein reiner Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde festzulegen ist. Für einen Haushalt oder ein kleines Büro gibt es also nichts zu kappen: dort kostet jede Kilowattstunde gleich viel, egal wann sie fließt.
Wie dein Zählpunkt gemessen und abgerechnet wird, steht im Messkonzept. Was dort welche Rolle spielt, haben wir in Messkonzept und Zähler verstehen auseinandergenommen.
Was ein Kilowatt Jahreshöchstlast 2026 kostet — drei Netzbetreiber, drei Antworten
Eine bundesweite Zahl gibt es nicht. Jeder Verteilnetzbetreiber veröffentlicht sein eigenes Preisblatt, und die Unterschiede sind größer, als die meisten Angebote unterstellen. Wir haben drei Preisblätter für 2026 im Volltext gelesen — FairNetz (Reutlingen), SWM Infrastruktur (München) und LSW Netz (Wolfsburg). Alle drei haben wir am 10. September 2026 im Volltext abgerufen; die Preisblätter selbst tragen den Stand: 16.12.2025 (FairNetz), 19.12.2025 (LSW) und das Ausgabejahr 2026 (SWM). Alle Werte gelten für die Niederspannung mit Lastgangmessung, netto:
| Preisblatt 2026, Niederspannung | unter 2.500 h: Leistungspreis | Arbeitspreis | ab 2.500 h: Leistungspreis | Arbeitspreis |
|---|---|---|---|---|
| FairNetz GmbH, Stand 16.12.2025 | 24,08 €/kW·a | 7,59 ct/kWh | 177,28 €/kW·a | 1,46 ct/kWh |
| SWM Infrastruktur, Preisblatt 2026 | 24,39 €/kW·a | 6,19 ct/kWh | 153,13 €/kW·a | 1,04 ct/kWh |
| LSW Netz, Stand 19.12.2025 | 32,15 €/kW·a | 6,22 ct/kWh | 91,41 €/kW·a | 3,85 ct/kWh |
Zwischen 91,41 Euro und 177,28 Euro je Kilowatt und Jahr liegt der Faktor 1,94. Dasselbe gekappte Kilowatt ist in einem Netzgebiet fast doppelt so viel wert wie im anderen — und das ist der Grund, warum eine Faustformel aus einem Vertriebsprospekt hier nichts taugt. Die Zahl steht in deinem Preisblatt, nicht in einer Branchenstatistik.
Warum es zwei Preisbänder gibt und warum 2.500 Stunden keine Klippe sind
Jede Tabelle in jedem Preisblatt hat dieselbe Trennlinie: unter 2.500 Jahresbenutzungsstunden gilt ein anderer Preis als ab 2.500. Die Jahresbenutzungsdauer ist dabei keine Messgröße, sondern ein Quotient — Jahresarbeit geteilt durch Jahreshöchstlast. Wer seine Spitze kappt und gleich viel Strom bezieht, erhöht also seine Benutzungsstundenzahl und kann dabei über die Grenze rutschen.
Das klingt nach einer Falle, ist aber keine. Anlage 4 StromNEV schreibt der Gleichzeitigkeitsfunktion drei Randbedingungen vor: Der Gleichzeitigkeitsgrad bei null Jahresbenutzungsstunden beträgt maximal 0,2, bei 8.760 Stunden genau 1 — und die beiden Geraden „schneiden sich in einem Punkt, der durch die Jahresbenutzungsdauer 2.500 Stunden definiert ist" (Anlage 4 StromNEV).
Das lässt sich mit den Preisblättern nachrechnen. Wir haben für jeden der drei Netzbetreiber den Punkt bestimmt, an dem beide Bänder dasselbe kosten — Differenz der Leistungspreise geteilt durch Differenz der Arbeitspreise. Eigene Rechnung aus den Zahlen der Tabelle oben: FairNetz 153,20 Euro geteilt durch 6,13 Cent ergibt 2.499 Stunden, SWM 128,74 durch 5,15 Cent ergibt 2.500 Stunden, LSW 59,26 durch 2,37 Cent ergibt ebenfalls 2.500 Stunden. Drei unabhängige Preisblätter, dreimal der Schnittpunkt, den die Verordnung vorschreibt.
Was die Kappung im Jahr bringt: zwei Rechnungen mit gegenläufigem Ergebnis
Beide folgenden Rechnungen sind unsere eigenen, auf Basis der drei Preisblätter. Sie halten die bezogene Arbeit bewusst konstant und zeigen nur den Effekt der Spitze — ein Speicher, der aus PV-Überschuss lädt, senkt den Netzbezug zusätzlich, ein Speicher, der aus dem Netz lädt, hebt ihn leicht an.
Fall A, mit Bandwechsel. Ein Betrieb im Niederspannungsnetz bezieht 400.000 Kilowattstunden im Jahr, Jahreshöchstlast 200 Kilowatt. Das sind 2.000 Benutzungsstunden, also unteres Band. Nach der Kappung auf 150 Kilowatt sind es 2.667 Stunden — oberes Band. Bei FairNetz: vorher 200 mal 24,08 Euro plus 400.000 mal 7,59 Cent gleich 35.176 Euro; nachher 150 mal 177,28 Euro plus 400.000 mal 1,46 Cent gleich 32.432 Euro. Ersparnis: 2.744 Euro im Jahr. Dieselbe Rechnung ergibt bei SWM 2.509 Euro und bei LSW 2.199 Euro.
Fall B, ohne Bandwechsel. Ein Betrieb bezieht 600.000 Kilowattstunden bei 200 Kilowatt Höchstlast, also 3.000 Stunden. Nach der Kappung auf 170 Kilowatt sind es 3.529 Stunden — beide Male oberes Band. Hier ist die Ersparnis schlicht der Leistungspreis mal 30 Kilowatt: 5.318 Euro bei FairNetz, 4.594 Euro bei SWM, 2.742 Euro bei LSW.
| Ersparnis je Jahr | FairNetz | SWM Infrastruktur | LSW Netz | Spannweite |
|---|---|---|---|---|
| Fall A: 200 → 150 kW, Bandwechsel | 2.744 € | 2.509 € | 2.199 € | Faktor 1,25 |
| Fall B: 200 → 170 kW, gleiches Band | 5.318 € | 4.594 € | 2.742 € | Faktor 1,94 |
Der Vergleich der letzten Spalte ist der eigentliche Befund. Im Fall B schlägt die Streuung der Leistungspreise voll durch — Faktor 1,94, genau der Unterschied aus der ersten Tabelle. Im Fall A schrumpft sie auf Faktor 1,25, weil der niedrige Leistungspreis bei LSW mit einem hohen Arbeitspreis erkauft wird und beide Effekte gegeneinanderlaufen. Wer nur auf den Leistungspreis im Preisblatt schaut, schätzt den Wert einer Kappung im Bandwechselfall deutlich falsch ein.
Was der Lastgang beantworten muss, bevor jemand ein Angebot rechnet
Die Lastgangdaten gehören dir, und dein Messstellenbetreiber gibt sie heraus. Ohne sie ist jede Speicherdimensionierung geraten. In Beratungen scheitert die Kappung selten an der Technik, sondern daran, dass niemand die Viertelstundenwerte angefordert hat und deshalb alle Beteiligten über eine geschätzte Spitze reden. Wer seinen Messstellenbetrieb ohnehin überprüft, findet die Rahmenbedingungen in Messstellenbetreiber wechseln.
- Lastgang anfordern: Viertelstundenwerte des vollen letzten Abrechnungsjahres, 96 Werte je Tag, als Datei. Ein Monat reicht nicht — gesucht ist ein Jahresmaximum.
- Die zehn höchsten Viertelstunden markieren: Wie weit liegt der höchste Wert über dem zehnthöchsten? Liegen sie dicht beieinander, muss der Speicher oft ran; ist der Höchstwert ein Ausreißer, reicht wenig Energie für viel Ersparnis.
- Uhrzeit und Monat notieren: Fällt die Spitze in eine Stunde, in der deine PV-Anlage liefert? Nur dann kappt die Anlage selbst mit. Fällt sie in den Winterabend, kappt allein der Speicher.
- Beide Bänder rechnen: Jahresarbeit geteilt durch die geplante neue Höchstlast ergibt die neue Benutzungsstundenzahl. Liegt sie jenseits von 2.500, gilt die andere Preiszeile.
Wie groß der Speicher sein muss: Kilowatt und Kilowattstunden sind zwei Fragen
Ein Batteriespeicher für die Lastspitzenkappung wird über zwei Größen bestimmt, die nichts miteinander zu tun haben. Die Leistung in Kilowatt muss mindestens so groß sein wie die Differenz, die gekappt werden soll — bei einer Kappung von 200 auf 170 Kilowatt also 30 Kilowatt Entladeleistung, dauerhaft, nicht als Spitzenwert aus einer Datenblattfußnote. Begrenzt wird dieser Wert meist vom Batterie-Wechselrichter und nicht von den Zellen. Die nutzbare Energie in Kilowattstunden ergibt sich aus der Dauer: Wer 30 Kilowatt über anderthalb Stunden abfangen muss, braucht 45 Kilowattstunden nutzbar aus dem Speicher.
Aus nutzbarer Energie wird Nennkapazität, indem man durch Entladetiefe und Entladewirkungsgrad teilt. Beide Werte stehen im Datenblatt des konkreten Geräts und sind keine Konstanten — wir setzen hier bewusst keine ein, weil eine erfundene Zahl an dieser Stelle die ganze Auslegung verschiebt. Wie die Rechenkette bei Heimspeichern aussieht, steht in Speichergröße berechnen; die Systematik ist dieselbe, nur die Zielgröße ist eine andere.
Der Hebel ohne Batterie: Monatsleistungspreis nach § 19 Absatz 1 StromNEV
Bevor irgendjemand einen Speicher kauft, lohnt ein Blick auf einen Anspruch, der seit Jahren im Verordnungstext steht und selten genutzt wird. § 19 Absatz 1 StromNEV verpflichtet den Netzbetreiber, Letztverbrauchern „mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht", neben dem Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung auf Grundlage von Monatsleistungspreisen anzubieten (§ 19 StromNEV).
Statt einer Jahresspitze werden dann zwölf Monatsspitzen abgerechnet. Ob sich das lohnt, lässt sich exakt beantworten, und die Antwort ist bei allen drei geprüften Netzbetreibern dieselbe. Eigene Rechnung: FairNetz verlangt in der Niederspannung 29,55 Euro je Kilowatt und Monat, SWM 25,52 Euro, LSW 15,24 Euro. Teilt man den jeweiligen Jahresleistungspreis durch den Monatsleistungspreis, kommt dreimal 6,00 heraus — 177,28 zu 29,55, 153,13 zu 25,52, 91,41 zu 15,24.
Der Wechsel hat eine Frist. Das FairNetz-Preisblatt formuliert sie so: Der Netznutzer teilt den Wunsch „verbindlich einen Monat vor Beginn des Abrechnungszeitraumes" mit, „die Einteilung ist jeweils für das laufende Abrechnungsjahr bindend". Wer im Februar merkt, dass er im falschen System ist, wartet also bis zum nächsten Jahreswechsel. Das ist der Nachteil des Monatssystems: Es verlangt eine Prognose der eigenen Saison, und wer sich irrt, zahlt zwölf Monate lang den doppelten Preis.
Individuelles Netzentgelt nach § 19 Absatz 2: 20 Prozent, aber nur mit Antrag
Der zweite Weg im selben Paragrafen zielt auf Betriebe, deren Höchstlast vorhersehbar erheblich von der Jahreshöchstlast des Netzes abweicht — die sogenannte atypische Netznutzung. Dann muss der Netzbetreiber ein individuelles Netzentgelt anbieten, das „nicht weniger als 20 Prozent des veröffentlichten Netzentgeltes betragen darf". Für Bandlastkunden gilt eine zweite Tür: mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mehr als zehn Gigawattstunden Verbrauch an einer Abnahmestelle, gestaffelt auf 20 Prozent ab 7.000 Stunden, 15 Prozent ab 7.500 und 10 Prozent ab 8.000 Stunden.
Entscheidend ist die Verfahrensseite, die im Verordnungstext oft überlesen wird: Antrag und Anzeige haben „durch den Letztverbraucher zu erfolgen" — nicht durch den Netzbetreiber. Dieser muss dem Kunden allerdings alle zur Beurteilung nötigen Unterlagen „unverzüglich zur Verfügung stellen". Es passiert also nichts von allein, aber die Datengrundlage kannst du einfordern.
Der Aufschlag, den die anderen dafür zahlen — und warum eine Gigawattstunde die Grenze ist
Die Entlastung der einen ist ein Aufschlag für alle anderen. Er läuft unter „Aufschlag für besondere Netznutzung" auf Grundlage von § 19 Absatz 2 StromNEV und wird nach Verbrauchszonen gestaffelt. Im FairNetz-Preisblatt 2026 stehen dafür drei Werte: 1,559 Cent je Kilowattstunde für alle Kunden mit einer Verbrauchszone bis 1.000.000 Kilowattstunden im Jahr, 0,050 Cent oberhalb davon und 0,025 Cent für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkostenanteil 4 Prozent des Umsatzes übersteigt.
Die Spreizung ist bemerkenswert: Ab der ersten Gigawattstunde fällt der Aufschlag auf gut ein Dreißigstel. Für einen Betrieb, der knapp unter dieser Grenze liegt, ist das ein Argument, das mit dem Speicher nichts zu tun hat — es zählt der Jahresverbrauch, nicht die Spitze. Zum Vergleich stehen im selben Preisblatt 0,446 Cent KWK-Umlage und 0,941 Cent Offshore-Netzumlage.
Eine dritte Position im selben Preisblatt hängt dagegen direkt an der Messung: Die Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden beträgt 0,11 Cent je Kilowattstunde, und für den Nachweis des verminderten Satzes nach § 7 der Konzessionsabgabenverordnung ist eine Viertelstunden-Leistungsmessung nötig, sobald eine Jahreshöchstlast von 30 Kilowatt und ein Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden überschritten werden.
Zwei Zähler, ein Leistungspreis: Pooling nach § 17 Absatz 2a
Wer mehrere Entnahmestellen hat, zahlt in der Grundeinstellung für jede einzeln den Leistungspreis — und damit für Spitzen, die nie gleichzeitig auftreten. § 17 Absatz 2a StromNEV verlangt die zeitgleiche Zusammenführung solcher Stellen zu einer, und zwar „unabhängig von einem entsprechenden Verlangen des jeweiligen Netznutzers", wenn vier Bedingungen zusammen erfüllt sind: derselbe Netznutzer, derselbe Netzbetreiber, dieselbe Netz- oder Umspannebene und entweder derselbe Netzknoten oder eine kundenseitige galvanische Verbindung.
Zusammengeführt wird durch Addition der Lastgangzeitreihen „innerhalb des zeitgleichen Messintervalls der Lastgangzählung", also viertelstundenscharf. Zwei Punkte sind wichtig: Der Nachweis der Voraussetzungen liegt beim Netznutzer, und außerhalb dieser vier Bedingungen ist Pooling ausdrücklich unzulässig — zwei Standorte in verschiedenen Straßen lassen sich also nicht zusammenrechnen, so ähnlich ihre Lastgänge auch sein mögen.
Wenn der Speicher nur ins Netz zurückspeist: § 19 Absatz 4
Für Speicher, die dem Netz Strom „ausschließlich zur Speicherung" entnehmen und den zurückgewonnenen Strom wieder einspeisen, gilt eine eigene Regel. Das Netzentgelt besteht dann abweichend von § 17 Absatz 2 nur aus einem Jahresleistungspreis in Euro pro Kilowatt; der Netzbetreiber wendet die Gleichzeitigkeitsfunktion des oberen Benutzungsdauerbereichs an und reduziert den Preis auf den Anteil der Strommenge, der nicht wieder eingespeist wird. Bei gleichzeitig netzdienlichem Verhalten sind es mindestens 20 Prozent dieses Jahresleistungspreises.
Für die klassische Lastspitzenkappung im Betrieb ist das nicht einschlägig — dort wird der gespeicherte Strom ja gerade selbst verbraucht, nicht zurückgespeist. Wer den Speicher zusätzlich vermarkten will, verlässt damit den Anwendungsbereich dieser Regel und landet bei der Direktvermarktung. Für die kleineren Steuerungsfälle in der Niederspannung gilt ein anderes Regime, das wir in § 14a EnWG und die Netzentgelte beschrieben haben.
Was wir hier bewusst nicht beziffern
In diesem Artikel steht keine Amortisationszeit. Das ist Absicht: Für Gewerbespeicher in der Größenordnung von 50 bis 200 Kilowattstunden haben wir keine datierte, neutrale Preiserhebung gefunden, die wir im Volltext lesen konnten. Alles, was dazu kursiert, sind Anbieterangaben und Portalschätzungen — und eine Amortisationsrechnung, deren Investitionsseite geschätzt ist, sieht genauer aus, als sie ist.
Ebenso wenig behaupten wir, die PV-Anlage kappe die Spitze „in der Regel" mit. Ob sie das tut, entscheidet allein die Uhrzeit deiner höchsten Viertelstunde — und dafür gibt es keinen Durchschnittswert, sondern nur deinen Lastgang. Wie viel eine Anlage an einem konkreten Standort überhaupt liefert, ist eine eigene Rechnung; die Grundlagen dazu stehen in Anlagengröße in kWp berechnen und Eigenverbrauch optimieren.
Die Zahlen im Überblick
- 100.000 kWh — bis dahin gilt in der Niederspannung ein reiner Arbeitspreis, § 17 Absatz 6 StromNEV. Darunter gibt es keinen Leistungspreis zu kappen.
- 96 Werte je Tag — die Viertelstunden-Lastzeitreihe. Genau einer davon bestimmt den Leistungspreis des ganzen Jahres.
- 2.500 Stunden — die Grenze zwischen unterem und oberem Benutzungsdauerbereich, an der sich beide Preisgeraden laut Anlage 4 StromNEV schneiden.
- 91,41 bis 177,28 €/kW·a — Spannweite des Jahresleistungspreises Niederspannung bei drei Netzbetreibern 2026, Faktor 1,94.
- 6,00 — Verhältnis von Jahres- zu Monatsleistungspreis bei allen drei geprüften Netzbetreibern. Das Monatssystem lohnt unterhalb dieses Faktors.
- 20 Prozent — Untergrenze des individuellen Netzentgelts nach § 19 Absatz 2 StromNEV; Bandlaststaffel 20, 15 und 10 Prozent ab 7.000, 7.500 und 8.000 Stunden.
- 1,559 ct/kWh — Aufschlag für besondere Netznutzung bis zur Verbrauchszone von 1.000.000 kWh im Jahr, darüber 0,050 Cent.
Häufige Fragen
Was ist Lastspitzenkappung überhaupt?
Das gezielte Absenken der höchsten Viertelstundenleistung eines Jahres, ohne den Betrieb zu drosseln. Weil das Netzentgelt einen Teil seiner Kosten an genau diesen einen Wert hängt — § 17 Absatz 2 StromNEV nennt ihn Jahreshöchstleistung —, spart jedes gekappte Kilowatt zwölf Monate lang Geld.
Lohnt sich Peak Shaving auch für ein Einfamilienhaus?
Nein. Nach § 17 Absatz 6 StromNEV wird in der Niederspannung bis 100.000 Kilowattstunden Jahresentnahme ein reiner Arbeitspreis abgerechnet. Ohne Leistungspreis gibt es keine Ersparnis durch das Kappen einer Spitze.
Wie viel spart ein gekapptes Kilowatt?
Das hängt vom Netzgebiet ab. In der Niederspannung reichten die Jahresleistungspreise der drei von uns gelesenen Preisblätter 2026 von 91,41 bis 177,28 Euro je Kilowatt und Jahr. Wenn die Kappung zusätzlich das Preisband wechselt, gilt diese Zahl nicht mehr direkt — dann muss beides gerechnet werden.
Kann die PV-Anlage allein die Lastspitze kappen?
Nur wenn die Spitze in eine Stunde mit Sonneneinstrahlung fällt. Das steht in deinem Lastgang, nicht in einer Statistik: Uhrzeit und Monat der höchsten Viertelstunde entscheiden. Fällt sie in den Winterabend, hilft nur ein Speicher oder eine Verschiebung des Verbrauchs.
Wie groß muss der Speicher sein?
Über zwei getrennte Größen: Die Entladeleistung in Kilowatt muss mindestens der Kappungshöhe entsprechen, die nutzbare Energie in Kilowattstunden der Kappungshöhe mal Dauer. 30 Kilowatt über anderthalb Stunden sind 45 Kilowattstunden nutzbar — die Nennkapazität liegt darüber, um Entladetiefe und Wirkungsgrad des konkreten Geräts.
Was ist die Jahresbenutzungsdauer und warum steht sie im Preisblatt?
Jahresarbeit geteilt durch Jahreshöchstlast. Sie entscheidet, welche Preiszeile gilt: unter 2.500 Stunden ein niedriger Leistungspreis mit hohem Arbeitspreis, ab 2.500 Stunden umgekehrt. Anlage 4 StromNEV schreibt vor, dass sich beide Geraden bei genau 2.500 Stunden schneiden.
Wann lohnt sich das Monatsleistungspreissystem?
Wenn die Summe der zwölf Monatshöchstlasten unter dem Sechsfachen der Jahreshöchstlast liegt. Bei allen drei geprüften Netzbetreibern entspricht der Jahresleistungspreis exakt sechs Monatsleistungspreisen, deshalb ist die Regel überall dieselbe. Der Anspruch steht in § 19 Absatz 1 StromNEV; der Wechsel muss laut FairNetz-Preisblatt einen Monat vor Beginn des Abrechnungszeitraums verbindlich erklärt werden.
Kann ich zwei Betriebsstätten zusammen abrechnen lassen?
Nur unter den vier Bedingungen des § 17 Absatz 2a StromNEV: derselbe Netznutzer, derselbe Netzbetreiber, dieselbe Netz- oder Umspannebene und derselbe Netzknoten oder eine kundenseitige galvanische Verbindung. Den Nachweis musst du führen; darüber hinaus ist Pooling ausdrücklich unzulässig.
Wie komme ich an meine Viertelstundenwerte?
Über den Messstellenbetreiber, der den Lastgang aufzeichnet und per Datenfernübertragung überträgt. Frage das volle letzte Abrechnungsjahr als Datei an — 96 Werte je Tag. Ein einzelner Monat beantwortet die entscheidende Frage nach dem Jahresmaximum nicht.
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