Blindleistung bei der PV-Anlage: cos phi, Q(U) und wer sie vorgibt
Die EU-Netzanschlussverordnung verlangt von einer Hausanlage keine Blindleistung — Artikel 13 nennt sie fuer Typ A nicht. Die Vorgabe kommt aus der VDE-Anwendungsregel, die seit der Fassung 2026-03 Q(U) als Standardverfahren im Auslieferungszustand fuehrt. Was das kostet, steht in der Scheinleistung: bei cos phi 0,95 sind es 5,3 Prozent mehr Geraetegroesse.
Ein Wechselrichter im Keller liefert nicht nur Kilowattstunden. Er stellt am Netzanschlusspunkt auch eine zweite Größe ein, die auf keiner Abrechnung auftaucht und die trotzdem darüber mitentscheidet, wie groß das Gerät sein muss: die Blindleistung. Sie ist der Grund, warum im Datenblatt hinter der Leistung ein VA steht und nicht ein W, und sie ist der Grund, warum zwei Anlagen mit identischen Modulen unterschiedlich große Wechselrichter brauchen können.
Dieser Ratgeber ordnet ein, was hinter cos φ, Q(U) und der Blindleistungskennlinie steckt, wer die Vorgabe macht und was sie deine Anlage kostet. Die kurze Antwort vorweg: Die europäische Verordnung verlangt von einer Hausanlage in Sachen Blindleistung nichts. Die Vorgabe, die dein Solarteur einstellt, kommt aus einer ganz anderen Quelle.
Blindleistung in einem Absatz: die Größe, die pendelt
Wirkleistung ist der Teil, der Arbeit leistet — Licht, Wärme, Bewegung. Blindleistung leistet keine Arbeit. Sie entsteht, wenn Strom- und Spannungsverlauf gegeneinander verschoben sind, und pendelt zwischen Erzeuger und Netz hin und her. Das SMA-Technikkompendium Blindleistung — Grundlagen, Anwendungen und SMA Lösungen formuliert es so: Sie verbraucht sich nicht, sie belastet das Netz zusätzlich.
Beide zusammen ergeben die Scheinleistung, und zwar nicht durch Addition, sondern geometrisch: S² = P² + Q². Der Verschiebungsfaktor cos φ ist das Verhältnis von Wirk- zu Scheinleistung — ein einheitenloser Faktor zwischen 0 und 1. Bei cos φ = 1,00 ist die Blindleistung null. Bei cos φ = 0,90 muss der Wechselrichter neben der Wirkleistung zusätzlich Blindleistung stemmen, ohne dass eine einzige Kilowattstunde mehr im Zähler landet.
Die Richtung hat zwei Namen. Nimmt der Wechselrichter induktive Blindleistung auf, wirkt er spannungssenkend — genau das, was ein Netzstrang mit viel Einspeisung an einem Sonntagmittag braucht. Gibt er kapazitive Blindleistung ab, wirkt er spannungshebend. Erwägungsgrund 24 der EU-Netzanschlussverordnung nennt das nacheilenden und voreilenden Leistungsfaktor und weist ausdrücklich darauf hin, dass beides nicht überall gebraucht wird.
PV-Angebote zu Hause vergleichen?
Ein Mal dein Vorhaben beschreiben, mehrere geprüfte Solarteure planen lassen.
Die EU-Verordnung verlangt von deiner Anlage keine Blindleistung
Die Verordnung (EU) 2016/631 teilt Erzeugungsanlagen in vier Typen. Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a zieht die unterste Grenze bei 0,8 Kilowatt Maximalkapazität unterhalb von 110 Kilovolt: Typ A. Jede Hausanlage fällt hinein.
Die Anforderungen an Typ A stehen in Artikel 13. Dort geht es um Frequenzbereiche, um die stetige Wirkleistungsrücknahme bei Überfrequenz und um eine Schnittstelle, die die Einspeisung in fünf Sekunden beendet. Eine Anforderung zu Blindleistung oder Leistungsfaktor enthält Artikel 13 nicht — im Volltext der Verordnung taucht in diesem Artikel weder das Wort Blindleistung noch das Wort Leistungsfaktor auf.
Erst eine Stufe höher wird es konkret. Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a gilt für nichtsynchrone Anlagen des Typs B und lautet: „Der relevante Netzbetreiber kann die Fähigkeit einer nichtsynchronen Stromerzeugungsanlage zur Abgabe von Blindleistung festlegen." Ein Kann, keine Pflicht — und eine Stufe, in der eine Dachanlage nicht liegt.
Woher die Vorgabe dann kommt: eine Kette aus drei Gliedern
Dass an deinem Wechselrichter trotzdem ein Blindleistungsverfahren eingestellt ist, hat einen nationalen Grund. § 19 Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet die Netzbetreiber, gemeinsam allgemeine technische Mindestanforderungen zu erstellen, und bestimmt den VDE als beauftragte Stelle, diese unter anderem nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/631 zu verabschieden. Das Ergebnis für die Niederspannung heißt VDE-AR-N 4105.
Die Kette hat damit drei Glieder: Die EU-Verordnung setzt den Rahmen, die VDE-Anwendungsregel füllt ihn national aus, und die technischen Anschlussbedingungen des einzelnen Netzbetreibers setzen darauf auf. Nur das zweite und dritte Glied sprechen für deine Hausanlage überhaupt über Blindleistung.
Was der Netzbetreiber obendrauf verlangen darf — und was unwirksam ist
Für das dritte Glied gibt es eine Grenze, die selten zitiert wird. § 19 Absatz 1a Satz 1 EnWG: „Anforderungen in den technischen Anschlussbedingungen, die im Widerspruch zu den allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach Absatz 4 stehen, sind unwirksam." Ergänzungen sind nur in zwei Fällen zulässig — wenn sie wegen technischer Besonderheiten des Netzes für Sicherheit oder Zuverlässigkeit notwendig sind, oder wenn Rechtsvorschriften sie gebieten.
Praktisch heißt das: Ein Netzbetreiber darf für sein Gebiet ein bestimmtes Blindleistungsverfahren vorgeben und begründen. Er darf aber nichts fordern, was der Anwendungsregel widerspricht, und eine Ergänzung braucht einen der beiden Gründe. Wer eine ungewöhnliche Vorgabe im Anschlussverfahren erhält, kann genau danach fragen — nach der Fundstelle in der Anwendungsregel und nach der Begründung für eine Ergänzung.
Die vier Verfahren, zwischen denen entschieden wird
Die Begriffe stammen aus der Regelungstechnik und stehen im Wortlaut in Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe d der EU-Verordnung, dort für Typ C. Für die Hausanlage sind sie deshalb interessant, weil die Wechselrichter-Menüs dieselben Bezeichnungen benutzen.
| Verfahren | Was der Wechselrichter tut | Wovon es abhängt |
|---|---|---|
| Fester cos φ | Hält den Verschiebungsfaktor konstant, zum Beispiel auf 1,00 oder 0,95 | Von nichts — der Wert steht fest |
| cos φ(P) | Fährt den Verschiebungsfaktor entlang einer Kennlinie über der Wirkleistung | Von der eigenen Einspeiseleistung |
| Q(U) | Stellt die Blindleistung abhängig von der gemessenen Spannung ein | Von der Spannung am Anschlusspunkt |
| Feste Blindleistung Q | Hält einen festen Wert in kvar | Von nichts — der Wert steht fest |
Der Unterschied ist nicht akademisch. Ein festes cos φ und eine cos-φ(P)-Kennlinie reagieren auf die eigene Leistung. Q(U) reagiert auf die Spannung — also auf das, was das Problem tatsächlich ausmacht. Nur das vierte Verfahren trifft das Ziel direkt, und genau darin liegt die Änderung der letzten Jahre.
Was sich mit der Fassung 2026-03 geändert hat
Die VDE-AR-N 4105 ist im März 2026 in komplett überarbeiteter Form erschienen, die zugehörige Anschlussregel VDE-AR-N 4100 im April 2026. Die MEBEDO Akademie führt in ihrer Übersicht vom 23. März 2026 die inhaltlichen Änderungen auf. Einer der Punkte lautet wörtlich: „Q(U) als Standardverfahren für die Blindleistung (Auslieferungszustand)".
Das ist der eigentliche Kern für Betreiber. Was bisher als feste Kennlinie ab Werk mitkam, ist jetzt die spannungsabhängige Regelung. Im selben Änderungskatalog stehen zwei weitere Punkte, die Hausanlagen betreffen: vereinfachte technische Mindestanforderungen für Erzeugungsanlagen und Speicher bis 800 VA und eine erweiterte Überwachung der Einspeiseleistung bis hin zur Nulleinspeisung.
Warum die alte Standardkennlinie ein Problem hatte
Die Umstellung auf Q(U) kommt nicht aus dem Nichts. Andreas Heier von den Stadtwerken Pfarrkirchen hat auf dem 16. Symposium Energieinnovation vom 12. bis 14. Februar 2020 an der TU Graz gemessene Lastgänge mehrerer süddeutscher Verteilnetze ausgewertet. Die Standardkennlinie beschreibt er so: Ab 50 Prozent Wirkleistung bezieht der Wechselrichter induktive Blindleistung, mit dem Ziel, die Spannung zu senken und mehr PV-Strom unterzubringen.
Für die einzelne Anlage funktioniert das. Die zitierte Prognose, auf die sich das Papier beruft, nennt eine bis zu 48 Prozent höhere Einspeiseleistung durch Aufnahme induktiver Blindleistung. In der Summe kippt der Effekt aber die Ebene darüber: Für den Blindleistungsaustausch mit dem vorgelagerten Netz „wird keine Entlastung erreicht, sondern eine Zunahme", und die Standardkennlinie „wird sich verschärfend auf die Situation auswirken".
Das ist der Befund, der in kaum einer Anleitung steht: Eine Maßnahme, die jede Anlage für sich netzdienlich macht, kann sich eine Netzebene höher gegen das Ziel richten — weil alle Wechselrichter gleichzeitig ab derselben Leistungsschwelle in dieselbe Richtung regeln. Für das untersuchte Beispielnetz prognostiziert die Arbeit eine Verdopplung der installierten PV-Leistung binnen zehn Jahren gegenüber nur etwa 15 Prozent Zuwachs der Netzlast.
Was Blindleistung deine Anlage kostet: die Scheinleistungsrechnung
Hier wird es für die Auslegung konkret. Das SMA-Kompendium rechnet ein Beispiel vor: 600 Kilowatt Wirkleistung bei einem Verschiebungsfaktor von 0,95 erfordern zusätzlich 197,2 kvar Blindleistung; die geometrische Summe ergibt 631,6 kVA Scheinleistung, und auf diesen Wert müssen die Wechselrichter ausgelegt werden. Der Satz, auf den es ankommt: „Die Wirkleistung des PV-Generators bleibt in voller Höhe erhalten, der Wechselrichter muss allerdings auf die größere Scheinleistung dimensioniert werden."
Dieselbe Formel auf Hausgröße heruntergerechnet — eigene Herleitung nach S = P / cos φ und Q = √(S² − P²), gegengeprüft am Originalbeispiel:
| Wirkleistung P | cos φ | Scheinleistung S | Blindleistung Q | Aufschlag auf die Gerätegröße |
|---|---|---|---|---|
| 10,0 kW | 1,00 | 10,00 kVA | 0 kvar | — |
| 10,0 kW | 0,95 | 10,53 kVA | 3,29 kvar | +5,3 Prozent |
| 10,0 kW | 0,90 | 11,11 kVA | 4,84 kvar | +11,1 Prozent |
Häufig unterschätzt wird dieser Punkt beim Angebotsvergleich: Die Leistung eines blindleistungsfähigen Wechselrichters ist laut Kompendium „generell als Scheinleistung zu verstehen und muss immer in VA angegeben werden". Ein Gerät mit 10 kVA liefert bei cos φ 0,90 eben keine 10 Kilowatt Wirkleistung mehr, sondern 9,0. Wie das mit der Auslegung des Generators zusammenspielt, steht in Wechselrichter-Dimensionierung; welche Werte im Datenblatt sonst noch zählen, in Wechselrichter-Datenblatt lesen.
Woran du erkennst, welches Verfahren bei dir läuft
In der Praxis steht im Inbetriebnahmeprotokoll häufig nur ein Kreuz bei „cos φ fest" und daneben kein Wert. Dann bleibt der Weg über das Wechselrichtermenü — und ein Anruf beim Netzbetreiber, wenn beide Angaben auseinandergehen.
- Inbetriebnahmeprotokoll suchen: Dort steht der Ländercode beziehungsweise das Netzanschlussregelwerk, das der Installateur gesetzt hat, und in der Regel das gewählte Blindleistungsverfahren.
- Im Wechselrichter-Menü nachsehen: Die Bezeichnungen folgen der Verordnung — Spannungsregelung, Blindleistungsregelung oder Leistungsfaktorregelung. Steht dort ein fester cos φ von 1,00, arbeitet die Anlage ohne Blindleistungsbeitrag.
- Beim Netzbetreiber gegenprüfen: Frage nach der Vorgabe für deinen Anschlusspunkt und nach der Fundstelle. Weicht die eingestellte Betriebsart davon ab, ist das ein Parametrierungsfehler des Installateurs — kein Gerätedefekt.
Der letzte Punkt ist mehr als Formalie. Steht die Anlage regelmäßig wegen zu hoher Spannung still, ist ein nicht aktiviertes Q(U)-Verfahren eine der Ursachen, die sich ohne Baumaßnahme beheben lassen — der Zusammenhang ist in Netzspannung zu hoch ausführlich beschrieben.
Zahlt jemand für die Blindleistung?
Für Haushaltsanschlüsse lautet die Antwort nach allem, was hier belegbar war: nein. Das SMA-Kompendium beschreibt die Abrechnung von Blindenergie als Sache gewerblicher und industrieller Großverbraucher, weil sich dort ein eigener Blindenergiezähler lohnt. Eine Vergütung für die Blindleistungsbereitstellung einer Dachanlage ist im EEG jedenfalls nicht angelegt.
Das lässt sich am Gesetzestext nachvollziehen: § 9 EEG 2023 regelt die technischen Vorgaben für Anlagenbetreiber vollständig über die Wirkleistung — ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung, Abruf der Ist-Einspeisung, die Stufen ab 100 Kilowatt und ab 25 Kilowatt, die 60-Prozent-Begrenzung für Bestandsfälle. Das Wort Blindleistung kommt in der Vorschrift nicht vor.
- 0,8 Kilowatt — ab hier ist die Anlage Typ A nach der EU-Verordnung.
- Artikel 13 — die Typ-A-Anforderungen enthalten keine Blindleistungsvorgabe.
- § 19 Absatz 4 EnWG — hier kommt die VDE-Anwendungsregel her.
- § 19 Absatz 1a EnWG — widersprechende Anschlussbedingungen sind unwirksam.
- Q(U) — seit der Fassung 2026-03 das Standardverfahren im Auslieferungszustand.
- +5,3 Prozent — Aufschlag auf die Gerätegröße bei cos φ 0,95.
Was dieser Ratgeber offen lässt
Erstens: Der Volltext der VDE-AR-N 4105:2026-03 ist kostenpflichtig und wurde nicht gelesen. Alle Aussagen zu ihrem Inhalt stammen aus der genannten Fachdarstellung vom 23. März 2026 und sind dort als Änderungsliste, nicht als Normtext, veröffentlicht.
Zweitens: Ob und in welcher Höhe Blindarbeit bei Haushaltsanschlüssen in Rechnung gestellt werden kann, ließ sich nicht anhand einer aktuellen, frei abrufbaren Netzentgeltquelle klären. Der Ratgeber sagt deshalb, was das Herstellerkompendium zur Praxis beschreibt, und keine Zahl darüber hinaus.
Drittens: Es gibt keine öffentlich prüfbare Statistik dazu, wie viele Hausanlagen mit einem falsch gesetzten Blindleistungsverfahren laufen. Der Hinweis auf die Parametrierung als Fehlerquelle stützt sich auf den beschriebenen Regelmechanismus, nicht auf eine Häufigkeitsangabe.
Häufige Fragen zur Blindleistung bei PV-Anlagen
Muss meine Hausanlage Blindleistung liefern? +
Was bedeutet cos φ 0,95 für die Größe meines Wechselrichters? +
Was ist der Unterschied zwischen cos φ(P) und Q(U)? +
Warum wurde auf Q(U) als Standard umgestellt? +
Bekomme ich Geld für bereitgestellte Blindleistung? +
Darf mein Netzbetreiber ein bestimmtes Verfahren vorschreiben? +
Kostet Blindleistung mich Ertrag? +
Kann eine falsche Blindleistungseinstellung Abschaltungen auslösen? +
Gilt das alles auch für meinen Batteriespeicher? +
Ein Angebot ist kein Vergleich.
Hol zwei weitere ein, dann weißt du, ob der Preis stimmt – von geprüften Solarteuren aus deiner Region.
Kostenlos & unverbindlich · Geprüfte Fachpartner