PV-Anlage mieten oder kaufen: Was Mietmodelle wirklich kosten
Mietanbieter werben mit "keine Anschaffungskosten". Die Gesamtkostenrechnung über 20 Jahre, die Einspeisevergütung, der Hausverkauf und der Insolvenzfall – nüchtern durchgerechnet.
Foto: Eigene Grafik nach Marktbeobachtungen aus dem Finanzierungs-Ratgeber sowie den Fördersätzen der Bundesnetzagentur (§ 48 Absatz 2, 2a EEG 2023), Direktabruf 05.09.2026
PV-Anlage mieten oder kaufen entscheidet über zehntausende Euro – nicht am Anlagenpreis, sondern an der Vertragsform, die du unterschreibst. Mietanbieter werben mit "keine Anschaffungskosten". Was das über 20 Jahre wirklich kostet, wer dabei die Einspeisevergütung bekommt und was bei einem Hausverkauf oder einer Anbieterinsolvenz passiert, rechnen wir hier nüchtern durch.
Vorweg der unbequeme Teil, weil er in Verkaufsgesprächen selten zur Sprache kommt: Ein Nachteil der Miete steht schon in der offiziellen Einordnung der Verbraucherzentrale – über die Vertragslaufzeit liegen die Gesamtkosten fast immer höher als beim Kauf. Der Kauf hat im Gegenzug einen eigenen Kritikpunkt: Er verlangt Eigenkapital oder Kreditwürdigkeit und die volle Verantwortung für Wartung, Versicherung und Reparatur.
Wie sich der Kauf konkret finanzieren lässt, haben wir im Artikel zur PV-Finanzierung bereits durchgerechnet – dieser Artikel setzt genau dort an und geht der Miete auf den Grund.
PV-Anlage mieten: So sind Mietmodelle aufgebaut
Bei einem Mietmodell bleibt der Anbieter Eigentümer der Anlage. Du zahlst über die gesamte Vertragslaufzeit eine feste monatliche Rate und bekommst dafür Installation, in der Regel Wartung und Versicherung sowie – je nach Vertrag – auch Reparaturen. Laut der Verbraucherzentrale (Stand 23. Juli 2026) sind Laufzeiten von 15 bis 25 Jahren typisch, am häufigsten liegen sie bei rund 20 Jahren.
Nach Vertragsende sollte die Anlage laut Verbraucherzentrale kostenfrei in dein Eigentum übergehen – das muss aber ausdrücklich im Vertrag stehen, ein gesetzlicher Anspruch darauf existiert nicht automatisch. Ein vorzeitiger Ausstieg per Abkauf wird häufig angeboten, ist laut Verbraucherzentrale aber "bedeutend teurer" als ein direkter Kauf zum selben Zeitpunkt gewesen wäre.
Zum Vergleich, wer im Alltag wofür zuständig ist:
| Posten | Mietmodell | Kauf (bar oder Kredit) |
|---|---|---|
| Eigentum an der Anlage | Anbieter, bis Vertragsende | Du, sofort |
| Wartung und Versicherung | meist inbegriffen, im Vertrag prüfen | trägst du selbst |
| Reparatur bei Defekt | meist Anbieter, Ausnahmen möglich | Herstellergarantie plus eigene Organisation |
| Risiko bei Minderertrag | liegt beim Anbieter | liegt bei dir |
| Empfänger der Einspeisevergütung | in der Regel du als Betreiber:in | du als Eigentümer:in und Betreiber:in |
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PV-Anlage kaufen oder mieten: Die Gesamtkostenrechnung über 20 Jahre
Die entscheidende Zahl ist nicht die Monatsrate, sondern die Summe über die gesamte Laufzeit. Unser Finanzierungs-Ratgeber hat dafür Marktbeobachtungen zu einer typischen 10-kWp-Anlage mit 10-kWh-Speicher zusammengetragen, keine Werbezahlen eines einzelnen Anbieters: Eine Monatsrate von rund 240 Euro ohne Wallbox ergibt über 20 Jahre 57.600 Euro (240 mal 12 mal 20). Die am Markt beobachtete Spanne der Gesamtkosten reicht von grob 19.000 bis 48.000 Euro und entspricht Monatsraten von etwa 79 bis 200 Euro – die 240 Euro liegen an deren oberem Rand.
Dieselbe Anlage in Eigentum, bar oder per Kredit finanziert, liegt laut denselben Marktbeobachtungen bei 14.000 bis 20.000 Euro Anschaffungspreis – Details zur Zusammensetzung stehen im Kosten-Ratgeber.
Damit diese Rechnung transparent bleibt, hier die Annahmen, die dahinterstecken: 10 kWp Modulleistung, 10 kWh Speicherkapazität, 20 Jahre Vertrags- beziehungsweise Kreditlaufzeit, Marktdurchschnittswerte für Eigenverbrauch und Strompreis – keine Einzelfallberechnung für ein konkretes Angebot. Deine eigenen Zahlen können je nach Dachfläche, Region und Anbieter spürbar abweichen.
| Modell | Eigentum | Gesamtkosten ca. über 20 Jahre |
|---|---|---|
| Barzahlung | sofort dein Eigentum | 14.000 – 20.000 € |
| KfW-Förderkredit oder Bankkredit | sofort dein Eigentum | ca. 17.000 – 28.000 € |
| Miete/Leasing (rund 240 €/Monat) | erst nach Vertragsende, teils gegen Restzahlung | ca. 19.000 – 48.000 € |
Wer bekommt die Einspeisevergütung: Betreiberstatus entscheidet, nicht Eigentum
Die vielleicht wichtigste Klarstellung zuerst: Die Einspeisevergütung folgt der Betreiberrolle im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, nicht dem Eigentum an der Anlage. Laut der Verbraucherzentrale gilt: "Die Einspeisevergütung erhält in der Regel die Mieterin oder der Mieter der Anlage – außer es ist vertraglich etwas anderes vereinbart." Du bist also im Regelfall Betreiber:in, obwohl der Anbieter Eigentümer bleibt, und meldest dich entsprechend im Marktstammdatenregister an.
Wie hoch die Vergütung aktuell ausfällt, hat die Bundesnetzagentur direkt festgelegt: Für eine Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 gelten bei Anlagen bis 10 Kilowatt 7,70 Cent je Kilowattstunde in der Überschusseinspeisung und 12,22 Cent je Kilowattstunde in der Volleinspeisung (§ 48 Absatz 2, 2a EEG 2023, Direktabruf 05.09.2026). Dieser Satz gilt unabhängig davon, ob du Eigentümer oder Mieter:in der Anlage bist – entscheidend ist allein, wer als Anlagenbetreiber:in registriert ist.
Wartung, Reparatur und Defekt im Mietmodell: Wer haftet wirklich
Dass der Anbieter "sich um alles kümmert", ist das zentrale Verkaufsargument der Miete – und in weiten Teilen auch zutreffend. Die Verbraucherzentrale bestätigt: Anbieter übernehmen in der Regel Wartung und Versicherung. Aber sie schränkt gleich ein: "Je nach Vertrag kann es zudem sein, dass Sie Kosten für bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten, zumindest zum Teil, selbst übernehmen müssen." Eine pauschale Aussage wie "alles inklusive" reicht als Vertragsprüfung nicht aus.
Besonders beim Speicher lohnt sich ein genauer Blick, erfahrungsgemäß der häufigste blinde Fleck in Mietverträgen: Ein Batteriespeicher hat laut Verbraucherzentrale eine deutlich kürzere Lebensdauer als die PV-Anlage selbst, vermutlich nur 10 bis 15 Jahre – bei einem 20-Jahres-Vertrag also ein Wechsel mitten in der Laufzeit. Ungeklärt bleibt sonst: Tauscht der Anbieter den Speicher aus, wenn die Leistung nachlässt? Musst du selbst nachweisen, dass er nicht mehr die vereinbarte Kapazität liefert?
Frag ausdrücklich, was bei einem Speicherausfall vor Vertragsende passiert, wer die Beweislast für Minderleistung trägt und ob ein Austausch automatisch oder erst nach Reklamation erfolgt. Lass dir die Antwort schriftlich im Vertrag ergänzen, nicht nur im Verkaufsgespräch zusagen.
PV-Anlage mieten und das Haus verkaufen: Der Vertrag läuft mit
Ein Mietvertrag über 15 bis 25 Jahre endet nicht automatisch, wenn du das Haus verkaufst. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin: "Beachten Sie, dass Sie sich in der Regel auch vertraglich verpflichten, dafür zu sorgen, dass der PV-Mietvertrag bei einem Verkauf oder der Vererbung des Hauses weitergeführt wird." Das heißt konkret: Du musst einen Käufer finden, der bereit ist, in einen laufenden Mietvertrag samt Restlaufzeit und Betreiberpflichten einzusteigen – ein Punkt, der Verhandlungen erfahrungsgemäß in der Praxis verzögert oder den Verkaufspreis drückt.
Wie der eigentliche Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister technisch abläuft, welche vier Meldestellen dabei informiert werden müssen und in welcher Reihenfolge – das haben wir bereits ausführlich im Artikel zum Betreiberwechsel beim Hausverkauf beschrieben und wiederholen es hier nicht. Bei einer gemieteten Anlage kommt als zusätzlicher Schritt hinzu, dass auch der Vermieter der Übertragung des Mietvertrags zustimmen und den neuen Eigentümer prüfen muss – oft eine Bonitätsprüfung, ähnlich wie bei Vertragsbeginn.
Kündigung und vorzeitiger Ausstieg aus dem Mietvertrag
Ein PV-Mietvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis über viele Jahre. Innerhalb der ersten 14 Tage nach Vertragsschluss steht dir laut Verbraucherzentrale ein gesetzliches Widerrufsrecht zu – diese zwei Wochen solltest du nutzen, wenn du dir bei einem unterschriebenen Angebot nachträglich unsicher wirst.
Danach wird es teurer: Ein vorzeitiger Ausstieg ist meist nur durch einen Abkauf der Restlaufzeit möglich, und dieser Abkaufpreis liegt laut Verbraucherzentrale "bedeutend höher" als der Preis, den eine gleichwertige Anlage im Direktkauf gekostet hätte. Eine ordentliche Kündigung aus reiner Unzufriedenheit sieht das Modell in der Regel nicht vor – du bist an die vereinbarte Mindestlaufzeit gebunden.
Was bei Insolvenz des Anbieters mit deiner Anlage passiert
Hier eine Klarstellung vorweg, weil beide Begriffe in Diskussionen häufig durcheinandergehen: Ein wirtschaftlicher Verlust eines Unternehmens ist keine Insolvenz, und ein Verkauf oder Investorenwechsel ist ebenfalls keine Insolvenz. Eine Insolvenz liegt erst vor, wenn beim zuständigen Amtsgericht tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ohne dieses konkrete, datierte Verfahren bleibt jede Aussage über die "Schieflage" eines bestimmten Anbieters Spekulation – und genau deshalb nennt dieser Artikel an dieser Stelle keine aktuell tätigen Unternehmen.
Was rechtlich passiert, wenn ein PV-Vermieter tatsächlich insolvent wird, hat sich an einem realen, dokumentierten Fall gezeigt: Die RexXSPI GmbH, vormals als MEP Solar Miet & Service III GmbH firmierend, meldete am 4. Februar 2020 beim Amtsgericht München Insolvenz an. Laut der Berichterstattung von pv magazine, gestützt auf eine Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW, galt damals: Kund:innen hatten kein Sonderkündigungsrecht allein wegen der Insolvenz.
Ob der Mietvertrag fortgeführt wurde, entschied der Insolvenzverwalter – lehnte er die Fortführung ab (sogenannte Nichterfüllungswahl), wurde der Vertrag abgewickelt und offene Guthaben mussten zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die Verbraucherzentrale NRW rechnete damals vor, dass Gläubiger im Zweifel mit "weniger als fünf Prozent" ihrer Forderung rechnen mussten.
In der Praxis ist die andere Richtung sogar wahrscheinlicher, wie eine Einordnung von photovoltaik.info beschreibt: Weil laufende Mietverträge dem Insolvenzverwalter regelmäßige Einnahmen sichern, wird das gesamte Vertragsportfolio häufig an einen anderen Anbieter oder Investor verkauft, statt einzelne Verträge zu kündigen. Für dich würde sich dabei nur der Vertragspartner ändern, die Konditionen liefen unverändert weiter.
Eine Garantie dafür gibt es aber nicht – der Insolvenzverwalter entscheidet nach § 103 der Insolvenzordnung von Fall zu Fall, ob er den noch nicht vollständig erfüllten Vertrag fortführt oder abwickelt.
Steuer und Umsatzsteuer bei der Miete: 0-Prozent-Satz nicht garantiert
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für den Kauf kleiner Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 UStG – keine Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Installation bis 30 Kilowatt Peak je Wohneinheit. Bei der Miete ist das laut Verbraucherzentrale nicht automatisch genauso geregelt: "Auch viele Mietanbieter haben ihre Verträge so umgestellt, dass – bis auf einen Anteil für Serviceleistungen – der Nullsteuersatz ebenfalls für die Miete gilt." Das Wort "viele" ist hier wörtlich zu nehmen – nicht alle.
Frag im Angebot ausdrücklich nach, ob und in welchem Umfang die Monatsrate dem Nullsteuersatz unterliegt. Bei der Einkommensteuer sind Mieter:innen wie Käufer:innen gleichermaßen entlastet: Nach § 3 Nummer 72 EStG sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 Kilowatt Peak je Wohneinheit steuerfrei. Wer als Betreiber:in eingetragen ist, profitiert davon unabhängig vom Eigentum an der Anlage.
Für wen sich Miete trotzdem lohnt – und wo der Kauf eigene Nachteile hat
Die reine Zahlenlage ist eindeutig zugunsten des Kaufs, aber "eindeutig teurer" heißt nicht "für niemanden sinnvoll". Miete passt am ehesten für Haushalte, die keinen Kredit bekommen, etwa wegen Bonität oder fehlendem Eigenkapital, oder die maximale Kalkulierbarkeit ohne jedes eigene Investitionsrisiko wollen. Wer sich nicht um Wartung, Versicherung und Ausfälle kümmern will oder kann, zahlt für genau diese Entlastung.
Der Kauf hat im Gegenzug einen Nachteil, den Kaufbefürworter gern unterschlagen: Er bindet entweder Eigenkapital, das dann als finanzieller Puffer fehlt, oder er verlangt einen Kredit mit eigener Bonitätsprüfung – Details dazu stehen im Finanzierungs-Ratgeber. Zusätzlich trägst du als Eigentümer:in das komplette Risiko bei Minderertrag, Hagelschaden oder Defekt selbst, sofern keine Versicherung oder Garantie greift.
Wie sich die Investition unabhängig von der Finanzierungsform über die Laufzeit amortisiert, rechnen wir im Artikel zur PV-Wirtschaftlichkeit vor. Wer sich zwischen mehreren Angebotstypen noch nicht entschieden hat, findet eine Einordnung im Vergleich der Anbieter-Typen.
Checkliste: Das musst du im Mietvertrag vor der Unterschrift prüfen
Bevor du unterschreibst, arbeite die folgenden Punkte im Vertrag einzeln ab – nicht nur im mündlichen Verkaufsgespräch nachfragen, sondern die Formulierung im Dokument selbst lesen.
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Häufige Fragen
Ist PV-Anlage mieten oder kaufen über 20 Jahre günstiger? +
Wer bekommt bei einer gemieteten PV-Anlage die Einspeisevergütung? +
Was passiert mit meiner gemieteten PV-Anlage, wenn ich das Haus verkaufe? +
Kann ich einen PV-Mietvertrag vorzeitig kündigen? +
Was passiert mit meiner gemieteten PV-Anlage, wenn der Anbieter insolvent wird? +
Zahle ich bei der Miete einer PV-Anlage Umsatzsteuer? +
Lohnt sich eine PV-Miete, wenn ich keinen Kredit bekomme? +
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