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Wirtschaftlichkeit

PV-Anlage mieten oder kaufen: Was Mietmodelle wirklich kosten

Mietanbieter werben mit „keine Anschaffungskosten“, über 20 Jahre kostet die Miete aber in aller Regel mehr als der Kauf. Was die Modelle wirklich kosten und was bei Hausverkauf und Insolvenz gilt.

⏱️ 13 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht am 05. September 2026 · zuletzt geprüft am 13. Oktober 2026
Ein Paar sitzt auf der Terrasse an einem Tisch mit zwei Stapeln Angebotsunterlagen und einem Taschenrechner, über ihnen das Haus mit PV-Dach.

Mieten oder kaufen entscheidet sich an der Vertragsform und kann über 20 Jahre zehntausende Euro ausmachen. · KI-generierte Illustration

Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
  1. 1.PV-Anlage mieten: So sind Mietmodelle aufgebaut
  2. 2.PV-Anlage kaufen oder mieten: Die Gesamtkostenrechnung über 20 Jahre
  3. 3.Wer bekommt die Einspeisevergütung: Betreiberstatus entscheidet, nicht Eigentum
  4. 4.Wartung, Reparatur und Defekt im Mietmodell: Wer haftet wirklich
  5. 5.PV-Anlage mieten und das Haus verkaufen: Der Vertrag läuft mit
  6. 6.Kündigung und vorzeitiger Ausstieg aus dem Mietvertrag
  7. 7.Was bei Insolvenz des Anbieters mit deiner Anlage passiert
  8. 8.Steuer und Umsatzsteuer bei der Miete: 0-Prozent-Satz nicht garantiert
  9. 9.Für wen sich Miete trotzdem lohnt und wo der Kauf eigene Nachteile hat
  10. 10.Checkliste: Das musst du im Mietvertrag vor der Unterschrift prüfen
  11. 11.Häufige Fragen

PV-Anlage mieten oder kaufen entscheidet über zehntausende Euro. Den Unterschied macht nicht der Anlagenpreis, sondern die Vertragsform, die du unterschreibst.

Vorweg die Zahlen über 20 Jahre: Eine Anlage mit Speicher fürs Einfamilienhaus kostet bar in vielen Fällen 14.000 bis 20.000 Euro, mit Betriebskosten rund 18.200 bis 26.000 Euro (ohne Speichertausch). Über einen KfW-Kredit in der besten Preisklasse sind es mit Zinsen und Betriebskosten rund 26.000 bis 37.100 Euro. Zur Miete zahlst du für rund 10 kWp mit Speicher laut einem Beispiel des ADAC-Partners Otovo ab rund 135 Euro im Monat; der ADAC kommt damit auf mindestens 32.000 Euro. Auch die Verbraucherzentrale ordnet die Miete als „über die Vertragslaufzeit mit höheren Kosten verbunden“ ein.

Unsere Empfehlung: Wer bar kaufen kann, kauft, denn das ist klar am günstigsten. Bei voller Kreditfinanzierung wird es knapp; dann entscheidet, dass dir die Anlage nach 20 Jahren gehört und weiter Strom liefert. Miete passt vor allem, wenn du kein Eigenkapital binden und keinen Kredit aufnehmen willst und Wartung und Versicherung ganz abgeben möchtest. Der Kauf verlangt dafür Eigenkapital oder Kreditwürdigkeit und die volle Verantwortung für Wartung, Versicherung und Reparatur.

Mietanbieter werben mit "keine Anschaffungskosten". Wie das beim größten Anbieter konkret aussieht, zeigt unsere Auswertung der Enpal Erfahrungen und Kosten. Was die Modelle über 20 Jahre kosten, wer dabei die Einspeisevergütung bekommt und was bei einem Hausverkauf oder einer Anbieterinsolvenz passiert, rechnen wir hier nüchtern durch.

Wie sich der Kauf konkret finanzieren lässt, haben wir im Artikel zur PV-Finanzierung bereits durchgerechnet. Dieser Artikel setzt genau dort an und geht der Miete auf den Grund.

PV-Anlage mieten: So sind Mietmodelle aufgebaut

Bei einem Mietmodell bleibt der Anbieter Eigentümer der Anlage. Du zahlst über die gesamte Vertragslaufzeit eine feste monatliche Rate und bekommst dafür Installation, in der Regel Wartung und Versicherung sowie, je nach Vertrag, auch Reparaturen. Laut der Verbraucherzentrale (Stand 23. Juli 2026) sind Laufzeiten von 15 bis 25 Jahren typisch, am häufigsten liegen sie bei rund 20 Jahren.

Nach Vertragsende sollte die Anlage laut Verbraucherzentrale kostenfrei in dein Eigentum übergehen. Das muss aber ausdrücklich im Vertrag stehen, ein gesetzlicher Anspruch darauf existiert nicht automatisch. Wie teuer ein vorzeitiger Ausstieg wird, steht weiter unten bei der Kündigung.

💡 Vier Posten, die im Vertrag stehen müssen. Wer übernimmt Wartung, wer die Versicherung, wer haftet bei Minderertrag durch einen Defekt, und was passiert am Ende der Laufzeit mit dem Speicher? Prüfe im Angebot jeden dieser vier Punkte einzeln, denn "Rundum-Sorglos" ist keine Vertragsklausel, sondern ein Werbewort.

Zum Vergleich, wer im Alltag wofür zuständig ist:

PostenMietmodellKauf (bar oder Kredit)
Eigentum an der AnlageAnbieter, bis VertragsendeDu, sofort
Wartung und Versicherungmeist inbegriffen, im Vertrag prüfenträgst du selbst
Reparatur bei Defektmeist Anbieter, Ausnahmen möglichHerstellergarantie plus eigene Organisation
Risiko bei Minderertragliegt beim Anbieterliegt bei dir
Empfänger der Einspeisevergütungin der Regel du als Betreiber:indu als Eigentümer:in und Betreiber:in

PV-Anlage kaufen oder mieten: Die Gesamtkostenrechnung über 20 Jahre

Die entscheidende Zahl ist nicht die Monatsrate, sondern die Summe über die gesamte Laufzeit. Gerechnet wird mit einer Anlage mit Batteriespeicher für ein Einfamilienhaus und 20 Jahren Laufzeit; die Mietbeispiele beziehen sich auf rund 10 kWp.

Kauf: Eine PV-Anlage mit Speicher kostet laut Finanztip 2026 in vielen Fällen 14.000 bis 20.000 Euro, ermittelt aus realen Angeboten der Finanztip-Community.

Die Mittelwerte der Verbraucherzentrale NRW aus 71 Anlagen- und 70 Speicherangeboten (Januar 2025 bis August 2026) passen dazu: 1.410 Euro je kWp für Anlagen über 9 bis 10 kWp und 410 Euro je kWh für Speicher über 8 bis 10 kWh ergeben für 10 kWp und 10 kWh einen Kaufpreis von rund 18.200 Euro, noch ohne Betriebskosten.

Dazu kommen Versicherung, Wartung, Reparaturen und der Wechselrichtertausch. Finanztip rechnet dafür mit 1,5 Prozent des Kaufpreises pro Jahr, über 20 Jahre also 4.200 bis 6.000 Euro.

Kredit: Mit dem KfW-Kredit 270 in der besten Preisklasse (Sollzins 4,77 Prozent, effektiv 4,86 Prozent bei 20 Jahren Laufzeit, 3 tilgungsfreien Jahren und 10 Jahren Zinsbindung, KfW-Konditionen vom 9. Oktober 2026) zahlst du für 14.000 bis 20.000 Euro insgesamt rund 21.800 bis 31.100 Euro zurück. Die KfW tilgt in gleich hohen Quartalsraten, die Zinsen fallen auf die sinkende Restschuld an. Umgerechnet sind das in den drei tilgungsfreien Jahren rund 56 bis 80 Euro im Monat, danach anfangs rund 124 bis 178 Euro, bis zuletzt sinkend auf rund 70 bis 99 Euro.

Die Rechnung unterstellt, dass der Zins nach der zehnjährigen Zinsbindung gleich bleibt. Mit 20 Jahren fester Zinsbindung (5,26 Prozent Sollzins) wären es rund 22.600 bis 32.200 Euro. Mit schwächerer Bonität verlangt die Hausbank deutlich mehr.

Miete: Für rund 10 kWp mit Speicher nennt der ADAC als Beispiel seines Partners Otovo, eines Mietanbieters, Raten ab rund 135 Euro im Monat und rechnet über 20 Jahre mit Gesamtkosten von mindestens 32.000 Euro.

Der Anbieter 1KOMMA5, der selbst Anlagen verkauft, kommt in einer eigenen Auswertung von über 100 Mietangeboten von 10 Anbietern für 10 kWp mit oder ohne Speicher auf 36.000 bis 53.000 Euro nach 20 Jahren, je nach Ausstattung. Wartung und Versicherung sind in der Miete meist enthalten.

ModellEigentumMonatlichKosten über 20 Jahre
Barzahlungsofort dein Eigentumkeine Rate14.000 bis 20.000 € Kaufpreis, mit Betriebskosten rund 18.200 bis 26.000 € (ohne Speichertausch)
KfW-Kredit 270 (beste Preisklasse)sofort dein Eigentumrund 56 bis 80 € in den 3 tilgungsfreien Jahren, danach anfangs rund 124 bis 178 €, sinkend auf rund 70 bis 99 €rund 21.800 bis 31.100 € Rückzahlung, mit Betriebskosten rund 26.000 bis 37.100 € (ohne Speichertausch)
Miete (10 kWp mit Speicher)erst nach Vertragsende, kostenfrei nur, wenn der Vertrag es regeltab rund 135 € (Otovo-Beispiel)ab rund 32.000 € (ADAC, Otovo-Beispiel); Anbieter-Auswertung für 10 kWp mit oder ohne Speicher: 36.000 bis 53.000 €; Wartung und Versicherung meist enthalten

Wer bar kauft, zahlt über 20 Jahre in der Regel deutlich weniger als zur Miete. Bei voller Kreditfinanzierung schrumpft der Abstand; eine teure Anlage kann dann sogar mehr kosten als ein günstiges Mietangebot (bis rund 37.100 Euro gegen ab rund 32.000 Euro).

Entscheidend ist dann, was nach 20 Jahren bleibt. Die gekaufte Anlage gehört dir und liefert weiter Strom; Finanztip hält 30 Jahre Betriebsdauer für durchaus realistisch. Einen Speichertausch nach rund 15 Jahren rechnet Finanztip beim Kauf allerdings zusätzlich ein.

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⚠️ Vorsicht bei langen Betrachtungszeiträumen. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich davor, dass manche Anbieter den Kostenvorteil über 25 oder sogar 30 Jahre vorrechnen, also deutlich länger als die tatsächliche Vertragslaufzeit von meist 15 bis 20 Jahren. Über den kürzeren, echten Zeitraum ergibt sich dabei häufig kein Vorteil, sondern ein Verlust gegenüber dem Kauf. Rechne deshalb nur über die reale Vertragsdauer, nicht über die vom Anbieter gewählte Schauperiode.
Bar gekauft ist die Anlage klar am günstigsten; bei vollem Kredit überlappt sie mit günstigen Mietangeboten. · Eigene Grafik nach Finanztip (Kaufpreis, Betriebskosten), KfW-Konditionen 270 vom 09.10.2026, ADAC und 1KOMMA5 (Miete), Abruf 13.10.2026Seitlich wischen oder antippen zum Vergrößern

Wer bekommt die Einspeisevergütung: Betreiberstatus entscheidet, nicht Eigentum

Die vielleicht wichtigste Klarstellung zuerst: Die Einspeisevergütung folgt der Betreiberrolle im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, nicht dem Eigentum an der Anlage. Laut der Verbraucherzentrale gilt: "Die Einspeisevergütung erhält in der Regel die Mieterin oder der Mieter der Anlage – außer es ist vertraglich etwas anderes vereinbart." Du bist also im Regelfall Betreiber:in, obwohl der Anbieter Eigentümer bleibt, und meldest dich entsprechend im Marktstammdatenregister an.

Wie hoch die Vergütung aktuell ausfällt, hat die Bundesnetzagentur direkt festgelegt: Für eine Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Dezember 2026 gelten bei Anlagen bis 10 Kilowatt 7,70 Cent je Kilowattstunde in der Überschusseinspeisung und 12,22 Cent je Kilowattstunde in der Volleinspeisung (§ 48 Absatz 2, 2a EEG 2023).

Dieser Satz gilt unabhängig davon, ob du Eigentümer oder Mieter:in der Anlage bist. Entscheidend ist allein, wer als Anlagenbetreiber:in registriert ist.

💡 Frag konkret nach der Betreiberrolle. Steht im Vertrag ausdrücklich, dass du als Anlagenbetreiber:in im Marktstammdatenregister eingetragen wirst und die Einspeisevergütung erhältst? Lass dir diesen Satz zeigen, statt dich auf eine mündliche Zusage zu verlassen. Wie die Anmeldung im Marktstammdatenregister im Detail abläuft, zeigt unser Schritt-für-Schritt-Ratgeber.
Wer die Vergütung bekommt, entscheidet die Eintragung im Marktstammdatenregister, nicht das Eigentum. · Eigene Grafik nach Paragraf 48 Absatz 2 und 2a EEG 2023 und der Festlegung der Bundesnetzagentur, Abruf 13.10.2026Seitlich wischen oder antippen zum Vergrößern

Wartung, Reparatur und Defekt im Mietmodell: Wer haftet wirklich

Dass der Anbieter "sich um alles kümmert", ist das zentrale Verkaufsargument der Miete, und in weiten Teilen auch zutreffend. Die Verbraucherzentrale bestätigt: Anbieter übernehmen in der Regel Wartung und Versicherung. Aber sie schränkt gleich ein: "Je nach Vertrag kann es zudem sein, dass Sie Kosten für bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten, zumindest zum Teil, selbst übernehmen müssen." Eine pauschale Aussage wie "alles inklusive" reicht als Vertragsprüfung nicht aus.

Besonders beim Speicher lohnt sich ein genauer Blick: Ein Batteriespeicher hat laut Verbraucherzentrale eine deutlich kürzere Lebensdauer als die PV-Anlage selbst, vermutlich nur 10 bis 15 Jahre. Bei einem 20-Jahres-Vertrag also ein Wechsel mitten in der Laufzeit. Ungeklärt bleibt sonst: Tauscht der Anbieter den Speicher aus, wenn die Leistung nachlässt? Musst du selbst nachweisen, dass er nicht mehr die vereinbarte Kapazität liefert?

1 Schritt: Vor der Unterschrift im Angebot nachfragen

Frag ausdrücklich, was bei einem Speicherausfall vor Vertragsende passiert, wer die Beweislast für Minderleistung trägt und ob ein Austausch automatisch oder erst nach Reklamation erfolgt. Lass dir die Antwort schriftlich im Vertrag ergänzen, nicht nur im Verkaufsgespräch zusagen.

Bei einem 20-Jahres-Vertrag fällt der Speicherwechsel mitten in die Laufzeit. Kläre vorher, wer ihn bezahlt. · Eigene Grafik nach der Verbraucherzentrale zu Mietmodellen und Speicherlebensdauer (Stand 23. Juli 2026)Seitlich wischen oder antippen zum Vergrößern

PV-Anlage mieten und das Haus verkaufen: Der Vertrag läuft mit

Ein Mietvertrag über 15 bis 25 Jahre endet nicht automatisch, wenn du das Haus verkaufst. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin: "Beachten Sie, dass Sie sich in der Regel auch vertraglich verpflichten, dafür zu sorgen, dass der PV-Mietvertrag bei einem Verkauf oder der Vererbung des Hauses weitergeführt wird." Das heißt konkret: Du musst einen Käufer finden, der bereit ist, in einen laufenden Mietvertrag samt Restlaufzeit und Betreiberpflichten einzusteigen.

Wie der eigentliche Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister technisch abläuft, welche vier Meldestellen dabei informiert werden müssen und in welcher Reihenfolge, haben wir bereits ausführlich im Artikel zum Betreiberwechsel beim Hausverkauf beschrieben und wiederholen es hier nicht. Bei einer gemieteten Anlage kommt als zusätzlicher Schritt hinzu, dass auch der Vermieter der Übertragung des Mietvertrags zustimmen und den neuen Eigentümer prüfen muss. Frag nach, welche Unterlagen der Käufer dafür vorlegen muss.

Kündigung und vorzeitiger Ausstieg aus dem Mietvertrag

Ein PV-Mietvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis über viele Jahre.

Hast du den Vertrag an der Haustür, beim Vertreterbesuch zu Hause oder online geschlossen, steht dir nach § 312g BGB ein Widerrufsrecht zu.

Die Frist beträgt nach § 355 BGB 14 Tage und beginnt nach § 356 BGB nicht, bevor du ordnungsgemäß belehrt wurdest. Fehlt die Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.

Diese zwei Wochen solltest du nutzen, wenn du dir bei einem unterschriebenen Angebot nachträglich unsicher wirst.

Danach wird es teurer: In der Praxis ist ein vorzeitiger Ausstieg meist nur durch einen Abkauf der Restlaufzeit möglich, und dieser Abkaufpreis liegt laut Verbraucherzentrale "bedeutend höher" als der Preis, den eine gleichwertige Anlage im Direktkauf gekostet hätte. Eine ordentliche Kündigung aus reiner Unzufriedenheit sieht das Modell in der Regel nicht vor. Du bist an die vereinbarte Mindestlaufzeit gebunden.

⚠️ Vorsicht bei "günstigen" Ausstiegsklauseln. Bietet dir ein Vertrag an, die Anlage vorzeitig zum Restwert zu übernehmen, prüfe, wie dieser Restwert berechnet wird: Wird er linear über die Laufzeit abgeschrieben oder pauschal hoch angesetzt, kann eine vorzeitige Übernahme teurer sein als ein neuer Kauf derselben Anlagengröße zum aktuellen Marktpreis.

Was bei Insolvenz des Anbieters mit deiner Anlage passiert

Verlust und Insolvenz gehen in Diskussionen häufig durcheinander, deshalb die Klarstellung vorweg: Ein wirtschaftlicher Verlust eines Unternehmens ist keine Insolvenz, und ein Verkauf oder Investorenwechsel ist ebenfalls keine Insolvenz. Eine Insolvenz liegt erst vor, wenn beim zuständigen Amtsgericht tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Was rechtlich passiert, wenn ein PV-Vermieter tatsächlich insolvent wird, hat sich an einem realen, dokumentierten Fall gezeigt: Die RexXSPI GmbH, vormals als MEP Solar Miet & Service III GmbH firmierend, geriet in die Insolvenz; seit dem 4. Februar 2020 läuft beim Amtsgericht München das Insolvenzverfahren.

Laut der Berichterstattung von pv magazine, gestützt auf eine Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW, galt damals: Kund:innen hatten kein Sonderkündigungsrecht allein wegen der Insolvenz.

Ob der Mietvertrag fortgeführt wurde, entschied der Insolvenzverwalter. Lehnte er die Fortführung ab (sogenannte Nichterfüllungswahl), wurde der Vertrag abgewickelt und offene Guthaben mussten zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die Verbraucherzentrale NRW rechnete damals vor, dass Gläubiger im Zweifel mit "weniger als fünf Prozent" ihrer Forderung rechnen mussten.

Häufig ist allerdings ein anderer Ausgang zu erwarten, wie eine Einordnung von photovoltaik.info beschreibt: Weil laufende Mietverträge dem Insolvenzverwalter regelmäßige Einnahmen sichern, wird das gesamte Vertragsportfolio häufig an einen anderen Anbieter oder Investor verkauft, statt einzelne Verträge zu kündigen. Für dich würde sich dabei nur der Vertragspartner ändern, die Konditionen liefen unverändert weiter.

Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Der Insolvenzverwalter entscheidet nach § 103 der Insolvenzordnung von Fall zu Fall, ob er den noch nicht vollständig erfüllten Vertrag fortführt oder abwickelt.

Dieses Wahlrecht hat allerdings eine Ausnahme, die gerade Mietanlagen betrifft. § 108 Absatz 1 InsO lässt Miet- und Pachtverhältnisse über unbewegliche Gegenstände mit Wirkung für die Insolvenzmasse fortbestehen.

Satz 2 zieht ausdrücklich eine zweite Gruppe hinein: Verhältnisse, „die der Schuldner als Vermieter oder Verpächter eingegangen war und die sonstige Gegenstände betreffen, die einem Dritten, der ihre Anschaffung oder Herstellung finanziert hat, zur Sicherheit übertragen wurden“.

Genau so sind viele Mietmodelle gebaut: Die Anlage wird über einen Dritten finanziert und diesem zur Sicherheit übereignet. Trifft das zu, besteht dein Mietvertrag nach dem Wortlaut fort. Abwählen kann ihn der Verwalter über § 103 InsO dann nicht. Deine Ansprüche gegen den Anbieter aus der Zeit vor der Eröffnung, etwa Guthaben, bleiben nach § 108 Absatz 3 InsO bloße Insolvenzforderungen.

Was du dafür im Vertrag suchst: Ob die Anlage sicherungsübereignet ist, steht in aller Regel in den Bestimmungen zu Eigentum, Finanzierung oder Sicherheiten, nicht im Preisteil. Prüfe das vor der Unterschrift, weil es im Insolvenzfall über Fortbestand oder Abwicklung entscheidet. Was passiert, wenn nicht der Anbieter, sondern du selbst zahlungsunfähig wirst, steht im Ratgeber zur PV-Anlage in der Privatinsolvenz.
⚠️ Bei Zahlungsunfähigkeit sofort handeln. Zahle nicht weiter auf das alte Konto, sobald ein Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ist. Im RexXSPI-Fall wurde ausdrücklich empfohlen, Einzugsermächtigungen zu widerrufen und stattdessen auf ein vom Insolvenzverwalter benanntes Konto zu überweisen. Wer nach Eröffnung des Verfahrens und in Kenntnis davon weiter an das alte Konto zahlt, riskiert, die Rate ein zweites Mal an den Insolvenzverwalter zahlen zu müssen (§ 82 InsO).

Steuer und Umsatzsteuer bei der Miete: 0-Prozent-Satz nicht garantiert

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für den Kauf kleiner Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 UStG: keine Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Installation; bei Anlagen bis 30 Kilowatt Peak gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Bei der Miete ist das laut Verbraucherzentrale nicht automatisch genauso geregelt: "Auch viele Mietanbieter haben ihre Verträge so umgestellt, dass – bis auf einen Anteil für Serviceleistungen – der Nullsteuersatz ebenfalls für die Miete gilt." Das Wort "viele" ist hier wörtlich zu nehmen: nicht alle.

Frag im Angebot ausdrücklich nach, ob und in welchem Umfang die Monatsrate dem Nullsteuersatz unterliegt. Bei der Einkommensteuer sind Mieter:innen wie Käufer:innen gleichermaßen entlastet: Nach § 3 Nummer 72 EStG sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 Kilowatt Peak je Wohneinheit steuerfrei. Wer als Betreiber:in eingetragen ist, profitiert davon unabhängig vom Eigentum an der Anlage.

💡 Steueranteil schriftlich festhalten. Lass dir im Angebot exakt beziffern, welcher Anteil der Monatsrate als Serviceleistung gilt und damit umsatzsteuerpflichtig bleibt. Ohne diese Aufschlüsselung lässt sich hinterher nicht nachprüfen, ob der Anbieter den Nullsteuersatz korrekt angewendet hat.

Für wen sich Miete trotzdem lohnt und wo der Kauf eigene Nachteile hat

Bar gekauft ist die Zahlenlage eindeutig, mit vollem Kredit knapp. Teurer heißt aber nicht „für niemanden sinnvoll“. Miete passt am ehesten für Haushalte, die kein Eigenkapital binden und keinen Kredit aufnehmen wollen, oder die maximale Kalkulierbarkeit ohne jedes eigene Investitionsrisiko wollen. Wer sich nicht um Wartung, Versicherung und Ausfälle kümmern will oder kann, zahlt für genau diese Entlastung.

Vor der Frage "Kauf oder Miete" steht eine unbequemere: Lohnt sich das Mietangebot überhaupt gegenüber gar keiner Anlage? Die Verbraucherzentrale schreibt in ihrer Übersicht zu Mietmodellen (Stand 23. Juli 2026), das Preisniveau liege häufig so hoch, dass das Mieten „nicht günstiger oder sogar teurer ist als der Bezug von Strom aus dem Netz“. Der Hebel, mit dem eine Beispielrechnung das Gegenteil zeigt, ist fast immer derselbe: die unterstellte jährliche Strompreissteigerung. Üblich sind laut Verbraucherzentrale 2 bis 3 Prozent pro Jahr; Anbieter rechnen „teilweise mit einer doppelt bis dreifach so hohen Steigerungsrate“. Frag diesen einen Prozentwert im Angebotsgespräch ab und lass die Rechnung zusätzlich mit gleichbleibendem Strompreis aufstellen. Trägt sie sich auch dann, ist das Angebot belastbar.

Der Kauf hat im Gegenzug einen Nachteil, den Kaufbefürworter gern unterschlagen: Er bindet entweder Eigenkapital, das dann als finanzieller Puffer fehlt, oder er verlangt einen Kredit mit eigener Bonitätsprüfung. Details dazu stehen im Finanzierungs-Ratgeber. Zusätzlich trägst du als Eigentümer:in das komplette Risiko bei Minderertrag, Hagelschaden oder Defekt selbst, sofern keine Versicherung oder Garantie greift.

Wie teuer dieser Kredit ausfällt, entscheidet die Bonität, und die Spanne ist deutlich größer, als das Wort „Förderkredit“ vermuten lässt. Laut KfW-Konditionenanzeiger (Zeile PV-Aufdach) weist die KfW für ihren Kredit 270 für PV-Dachanlagen bei 20 Jahren Laufzeit und 20 Jahren Zinsbindung einen effektiven Jahreszins von 5,37 bis 12,18 Prozent pro Jahr aus, bei 5 Jahren Laufzeit 4,45 bis 11,22 Prozent (KfW-Konditionenanzeiger, Stand 9. Oktober 2026). Welcher Wert innerhalb dieser Spanne gilt, legt nicht die KfW fest, sondern deine Hausbank anhand deiner wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherheiten. Dazu kommt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat, die sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach der Zusage zu laufen beginnt. Am oberen Rand dieser Spanne ist der Kreditkauf teurer als ein günstiges Mietangebot: Bei 11,66 Prozent Sollzins (20 Jahre Bindung) kosten 14.000 bis 20.000 Euro mit Betriebskosten rund 37.200 bis 53.100 Euro (eigene Rechnung).

Wie sich die Investition unabhängig von der Finanzierungsform über die Laufzeit amortisiert, rechnen wir im Artikel zur PV-Wirtschaftlichkeit vor. Wer sich zwischen mehreren Angebotstypen noch nicht entschieden hat, findet eine Einordnung im Vergleich der Anbieter-Typen.

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Der Hebel jeder Beispielrechnung ist eine einzige Annahme. Lass die Rechnung auch mit gleichbleibendem Strompreis aufstellen. · Eigene Grafik nach der Verbraucherzentrale, Solaranlage mieten (Stand 23. Juli 2026)Seitlich wischen oder antippen zum Vergrößern

Checkliste: Das musst du im Mietvertrag vor der Unterschrift prüfen

Bevor du unterschreibst, arbeite die folgenden Punkte im Vertrag einzeln ab, nicht nur im mündlichen Verkaufsgespräch nachfragen, sondern die Formulierung im Dokument selbst lesen.

✅ Ihre Checkliste für: Checkliste: Das musst du im Mietvertrag vor der Unterschrift prüfen

Es gibt einen dritten Weg, der hier bewusst außen vor bleibt: das Dach an einen Betreiber zu verpachten, statt selbst zu betreiben oder zu mieten. Welche Klauseln ein solcher Vertrag braucht und wem die Anlage am Ende gehört, steht im Ratgeber zum Verpachten des eigenen Dachs.

Ein dinglicher Unterschied kommt hinzu, der in Wirtschaftlichkeitsrechnungen selten auftaucht: Eine gemietete Anlage fällt nach dem Ausnahmesatz des § 1120 BGB nicht in den Haftungsverband der Grundschuld, eine gekaufte schon. Was daraus folgt, steht im Beitrag zu PV-Anlage und Grundschuld.

Häufige Fragen

Ist PV-Anlage mieten oder kaufen über 20 Jahre günstiger? +
Meistens ist der Kauf günstiger. Für eine Anlage mit Speicher fürs Einfamilienhaus kostet der Barkauf in vielen Fällen 14.000 bis 20.000 Euro, mit Betriebskosten über 20 Jahre rund 18.200 bis 26.000 Euro. Zur Miete rechnet der ADAC mit mindestens 32.000 Euro über 20 Jahre. Mit voller Kreditfinanzierung wird der Abstand kleiner. Auch die Verbraucherzentrale bestätigt, dass Miete „über die Vertragslaufzeit mit höheren Kosten verbunden“ ist als der Kauf.
Ist die Kreditrate höher als die Miete? +
Zu Beginn der Tilgung ist sie ähnlich hoch oder höher, danach sinkt sie. Ein KfW-Kredit 270 über 14.000 bis 20.000 Euro kostet in der besten Preisklasse (4,77 Prozent Sollzins, 20 Jahre, 3 tilgungsfrei) umgerechnet rund 56 bis 80 Euro im Monat in den ersten drei Jahren, dann anfangs rund 124 bis 178 Euro und zuletzt rund 70 bis 99 Euro. Das Mietbeispiel des ADAC-Partners Otovo beginnt bei rund 135 Euro. Mit schwächerer Bonität steigt der Kreditzins allerdings deutlich. Der Unterschied: Die Kreditrate endet nach 20 Jahren, und die Anlage gehört dann dir.
Wer bekommt bei einer gemieteten PV-Anlage die Einspeisevergütung? +
Meist du als Mieter:in, nicht der Anbieter, obwohl er Eigentümer bleibt. Das gilt laut Verbraucherzentrale nur dann nicht, wenn der Vertrag ausdrücklich etwas anderes regelt. Prüfe diesen Punkt deshalb konkret im Vertragstext.
Was passiert mit meiner gemieteten PV-Anlage, wenn ich das Haus verkaufe? +
Der Mietvertrag endet nicht automatisch. Du bist in der Regel vertraglich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er beim Verkauf oder bei der Vererbung weitergeführt wird, und der Käufer muss vom Vermieter geprüft und akzeptiert werden. Den technischen Ablauf des Betreiberwechsels im Marktstammdatenregister erklärt unser Artikel zum Hausverkauf mit Photovoltaikanlage im Detail.
Kann ich einen PV-Mietvertrag vorzeitig kündigen? +
Eine ordentliche Kündigung aus Unzufriedenheit sieht das Modell in der Regel nicht vor. Möglich ist meist nur ein Abkauf der Restlaufzeit, der laut Verbraucherzentrale deutlich teurer ausfällt als ein direkter Kauf. Hast du außerhalb von Geschäftsräumen (etwa an der Haustür) oder im Fernabsatz (online, per Telefon) abgeschlossen, kannst du 14 Tage widerrufen. Die Frist läuft erst ab einer ordnungsgemäßen Belehrung, ohne sie bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss; mehr dazu im Ratgeber zum Haustürverkauf.
Was passiert mit meiner gemieteten PV-Anlage, wenn der Anbieter insolvent wird? +
Die Anlage verschwindet nicht vom Dach. Der Insolvenzverwalter entscheidet nach § 103 InsO, ob der Mietvertrag fortgeführt wird. Hat ein Dritter die Anlage finanziert und ist sie ihm zur Sicherheit übereignet, besteht der Vertrag nach § 108 Abs. 1 Satz 2 InsO fort. Häufig wird das gesamte Vertragsportfolio an einen anderen Anbieter verkauft, weil laufende Mieteinnahmen für einen Käufer attraktiv sind. Ein Sonderkündigungsrecht allein wegen der Insolvenz gibt es nicht, wie der dokumentierte Fall der RexXSPI GmbH 2020 gezeigt hat.
Zahle ich bei der Miete einer PV-Anlage Umsatzsteuer? +
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Mietanbieter haben ihre Verträge an den seit 1. Januar 2023 geltenden Nullsteuersatz für den Kauf angepasst, sodass bis auf einen Serviceanteil keine Umsatzsteuer anfällt. Das ist aber keine gesetzliche Pflicht für Mietmodelle. Frag im Angebot konkret nach dem genauen Steueranteil auf die Monatsrate.
Lohnt sich eine PV-Miete, wenn ich keinen Kredit bekomme? +
Das ist der Hauptfall, für den Mietmodelle sinnvoll sein können: Sie brauchen kein Eigenkapital und keinen Bankkredit. Frag den Mietanbieter vorab, ob er vor einem Vertrag über 20 Jahre deine Bonität prüft; eine Absage der Bank heißt nicht automatisch, dass ein Mietvertrag zustande kommt.

Dafür zahlst du über die Laufzeit spürbar mehr als beim Kauf. Prüfe vorher trotzdem, ob ein KfW-Förderkredit oder eine 0-Prozent-Finanzierung des Installationsbetriebs nicht doch infrage kommt. Beide sind im Finanzierungs-Ratgeber eingeordnet, die 0-Prozent-Finanzierung zusätzlich im Ratgeber zum neuen Verbraucherkreditrecht.