Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme ist der Zeitpunkt, an dem eine PV-Anlage erstmals betriebsbereit ans Netz geht. Sie markiert den Start der Meldefristen bei Netzbetreiber und Marktstammdatenregister sowie den Beginn der Einspeisevergütung.
Lieber gleich vergleichen als weiterlesen?
Kostenlose PV-Angebote von geprüften Solarteuren in Ihrer Nähe.
Die Inbetriebnahme ist der Tag, an dem eine fertig installierte PV-Anlage erstmals betriebsbereit ist und Strom erzeugt beziehungsweise ins Netz einspeisen kann. Dieses Datum ist keine reine Formalie, sondern der rechtliche Stichtag, ab dem mehrere Fristen zu laufen beginnen – unter anderem für die Anmeldung im Marktstammdatenregister und für die Höhe der Einspeisevergütung, die sich nach dem Inbetriebnahmemonat richtet.
Vor der eigentlichen Inbetriebnahme muss der Netzbetreiber die Anlage bereits kennen: Die Anmeldung zum Netzanschluss läuft in der Regel schon während der Planungsphase, und erst nach Freigabe darf der Solarteur den Zähler tauschen und die Anlage ans Netz nehmen. Der Netzbetreiber dokumentiert das im Inbetriebnahmeprotokoll, das auch als Nachweis für Förderungen und Steuervorteile dient. Danach bleibt genau ein Monat Zeit, die Anlage zusätzlich eigenständig im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren – unabhängig von der Meldung durch den Netzbetreiber.
Wird diese Frist versäumt, drohen handfeste Konsequenzen: Der Anspruch auf Einspeisevergütung kann rückwirkend entfallen, und nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind theoretisch Bußgelder bis 50.000 Euro möglich, auch wenn diese in der Praxis bei privaten Kleinanlagen selten verhängt werden. Seriöse Solarteure kümmern sich daher standardmäßig um beide Meldungen als Teil der Montage – prüfen solltest du es als Anlagenbetreiber trotzdem selbst. Die einzelnen Schritte der Anmeldung erklärt der Ratgeber zur Marktstammdatenregister-Anmeldung.
Ein häufiger Irrtum: Inbetriebnahme ist nicht gleichbedeutend mit dem Datum der Montage oder der Rechnung. Maßgeblich ist ausschließlich der Tag, an dem die Anlage nachweislich betriebsbereit war und erstmals Strom eingespeist oder verbraucht hat – dieses Datum trägt der Netzbetreiber ins Inbetriebnahmeprotokoll ein, und genau darauf beziehen sich alle weiteren Fristen und Vergütungssätze.
Vertiefende Ratgeber
Verwandte Begriffe
Regionale PV-Angebote zu Hause vergleichen?
Ein Mal Dach und Wünsche angeben, mehrere Solarteure planen lassen.
Kostenlos & unverbindlich · Geprüfte Fachpartner · DSGVO-konform