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Schule mit PV-Anlage: Sommerferien, Eigenverbrauch und Steuern für Schulträger

Die Sommerferien liegen in den ertragsstärksten Wochen. Eigene PVGIS-Rechnung mit dem KMK-Ferienkalender: 44,7 bis 50,2 Prozent des Ertrags fallen auf Tage ohne Unterricht. Dazu Verbrauchskennwerte und die Steuerfragen für private und gemeinnützige Schulträger.

⏱️ 12 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 13. September 2026
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
  1. 1.Schule mit PV-Anlage: Das Problem heißt Ferien
  2. 2.Wie viel Strom eine Schule braucht: Faktor 7 zwischen den Beispielen
  3. 3.Sommerferien: 15 bis 18 Prozent des Jahresertrags
  4. 4.Ferien plus Wochenenden: fast die Hälfte an Tagen ohne Unterricht
  5. 5.Was das für die Auslegung heißt
  6. 6.Wer ist Schulträger: Kommune, freier Träger oder Verein
  7. 7.Private Schule: § 4 Nr. 21 UStG und die Kleinunternehmergrenze
  8. 8.Nullsteuersatz: Das Schulgebäude ist ein Gemeinwohl-Gebäude
  9. 9.Gemeinnütziger Schulträger: Einspeisung und 50.000-Euro-Grenze
  10. 10.Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte
  11. 11.Häufige Fragen zu PV auf der Schule

Schuldächer sind groß, flach und gehören meist der öffentlichen Hand. Unterrichtet wird tagsüber, wenn die Sonne scheint. Auf den ersten Blick ist das der ideale Standort für Photovoltaik. Auf den zweiten Blick liegt mitten in den ertragsstärksten Wochen des Jahres eine Pause von sechs Wochen, in der das Gebäude fast leer steht: die Sommerferien.

Dieser Ratgeber rechnet mit dem Ferienkalender der Kultusministerkonferenz und einer eigenen PVGIS-Stundenreihe nach, wie viel Solarstrom auf Tage ohne Unterricht fällt. Er legt drei Quellen zum Stromverbrauch von Schulen nebeneinander, die sich um das Siebenfache unterscheiden, und geht die Steuerfragen für private und gemeinnützige Schulträger durch. Für kommunale Schulen verweist er auf den Ratgeber zu Kitas, wo § 2b UStG ausführlich steht.

Kurz gesagt: Die Sommerferien 2027 decken je nach Land 14,9 bis 17,6 Prozent des Jahresertrags einer PV-Anlage ab. Zählt man alle Ferien und die Wochenenden eines Schuljahres dazu, fallen in Nordrhein-Westfalen 44,7 Prozent und in Bayern 50,2 Prozent des Ertrags auf Tage ohne Unterricht. Eine Schule verbraucht im Mittel von 337 Schulbilanzen 19,79 kWh Strom je Quadratmeter. Private Ersatzschulen sind nach § 4 Nr. 21 UStG steuerfrei, und das Schulgebäude ist beim Kauf ein Gemeinwohl-Gebäude.

Schule mit PV-Anlage: Das Problem heißt Ferien

Die Sommerferien vereinbart die Kultusministerkonferenz langfristig, die übrigen Ferien legen die Länder fest. Der Ferienkalender der KMK für das Schuljahr 2026/2027, Stand 9. Oktober 2025, zeigt, wie weit die Termine auseinanderliegen: Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland beginnen am 28. Juni 2027, Bayern endet am 13. September 2027.

Für eine PV-Anlage ist die Lage im Jahr entscheidend. Juni, Juli und August sind die ertragsstärksten Monate. Eine Anlage auf dem Schuldach produziert also genau dann am meisten, wenn die Schule am wenigsten braucht. Wie groß dieser Effekt ist, rechnen die folgenden Abschnitte aus.

Wie viel Strom eine Schule braucht: Faktor 7 zwischen den Beispielen

Die aktuellste Zahl liefert der „Schools for Earth“-Klimarechner von Greenpeace: im Durchschnitt 19,79 kWh Strom je Quadratmeter und Jahr, berechnet aus 337 Schulbilanzen, Stand 9. September 2026. Die Bilanzen werden nach eigener Angabe redaktionell auf Plausibilität geprüft.

Ältere Einzelwerte sammelt die Seite umweltschulen.de. Die Türmchenschule Rostock kam 1995 auf 6 kWh je Quadratmeter, die Gesamtschule Schwerte im selben Jahr auf 43 kWh, das Nelly-Pütz-Berufskolleg Düren 1998 auf 38 kWh. Die Seite warnt selbst, die Zahlen dürften „nicht als präzise Werte missverstanden werden“.

Eine absolute Größe nannte das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, zitiert in einer Pressemitteilung von co2online vom 9. August 2017: Eine mittelgroße Schule verbrauche circa 100.000 kWh Strom im Jahr. Mit dem Greenpeace-Mittel entspricht das rechnerisch einer Schule mit 5.053 Quadratmetern.

QuelleStromkennwertStand
Greenpeace-Klimarechner, 337 Schulbilanzen19,79 kWh je m² und Jahr09.09.2026
umweltschulen.de, Gesamtschule Schwerte43 kWh je m² und Jahr1995
umweltschulen.de, Berufskolleg Düren38 kWh je m² und Jahr1998
umweltschulen.de, Gymnasium Franzburg12 kWh je m² und Jahr1996
Bekanntmachung Vergleichswerte, nur Beleuchtung5,5 kWh je m² und Jahr03.05.2021
ifeu via co2online, mittelgroße Schule100.000 kWh im Jahr09.08.2017

Die Bekanntmachung der Vergleichswerte für Nichtwohngebäude nennt für Schulen nur Teilkennwerte, etwa 5,5 kWh je Quadratmeter für die eingebaute Beleuchtung. Das ist ein Baustein, nicht der Verbrauch des ganzen Hauses.

Maßstäbliche Balken: Stromkennwerte von Schulen je Quadratmeter, 5,5 kWh nur Beleuchtung, 12 kWh Franzburg, 19,79 kWh Greenpeace-Mittel, 38 kWh Düren und 43 kWh Schwerte.
Faktor 7 zwischen Schulen: Stromkennwerte je Quadratmeter. Nach Greenpeace-Klimarechner 2026, umweltschulen.de und BAnz 2021. · Foto: Eigene Grafik
Typischer Fehler: mit dem Durchschnitt planen. Zwischen 6 und 43 kWh je Quadratmeter liegt das Siebenfache. Eine Schule mit Mensa, Sporthalle und Ganztag verbraucht anders als eine kleine Grundschule. Vergleiche das Angebot mit den Zählerwerten der eigenen Schule.

Sommerferien: 15 bis 18 Prozent des Jahresertrags

Für die Rechnung haben wir am 13. September 2026 bei PVGIS eine Stundenreihe abgerufen: 30 kWp in der Mitte Deutschlands, 35 Grad Neigung, Südausrichtung, 14 Prozent Systemverluste, Wetterjahr 2023. Die Anlage erzeugte 31.542 kWh. Diese Stundenwerte haben wir auf die Sommerferien 2027 jedes Landes gelegt.

LandSommerferien 2027Ertrag in den FerienAnteil am Jahr
Berlin, Brandenburg01.07. bis 14.08.5.543 kWh17,6 %
Baden-Württemberg29.07. bis 11.09.5.359 kWh17,0 %
Schleswig-Holstein03.07. bis 14.08.5.313 kWh16,8 %
Hamburg01.07. bis 11.08.5.224 kWh16,6 %
Bayern02.08. bis 13.09.5.154 kWh16,3 %
Mecklenburg-Vorpommern05.07. bis 14.08.4.991 kWh15,8 %
Bremen, Niedersachsen08.07. bis 18.08.4.950 kWh15,7 %
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland28.06. bis 06.08.4.868 kWh15,4 %
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen10.07. bis 20.08.4.844 kWh15,4 %
Nordrhein-Westfalen19.07. bis 31.08.4.698 kWh14,9 %

Sechs Wochen sind 11,5 Prozent der Tage eines Jahres. Weil sie im Sommer liegen, tragen sie aber 14,9 bis 17,6 Prozent des Ertrags. Früh beginnende Ferien treffen die sonnigsten Wochen um den Juni-Juli-Wechsel, späte Ferien reichen in den September.

Maßstäbliche Balken: Anteil der Sommerferien 2027 am PV-Jahresertrag je Land, von 14,9 Prozent in Nordrhein-Westfalen bis 17,6 Prozent in Berlin und Brandenburg.
Sechs Wochen, bis zu 17,6 Prozent des Ertrags. Eigene PVGIS-Stundenreihe mit dem KMK-Ferienkalender 2026/2027. · Foto: Eigene Grafik

Ferien plus Wochenenden: fast die Hälfte an Tagen ohne Unterricht

Die Sommerferien sind nicht die einzige Lücke. Für drei Länder haben wir ein ganzes Schuljahr vom 14. September 2026 bis 13. September 2027 durchgerechnet, mit allen Ferien aus dem KMK-Kalender und allen Wochenenden. Gesetzliche Feiertage sind nicht mitgezählt, der Anteil liegt also eher höher.

In Nordrhein-Westfalen fallen 22,0 Prozent des Ertrags in die Ferien und 22,7 Prozent auf die übrigen Wochenenden, zusammen 44,7 Prozent. Nur 55,3 Prozent entstehen an Unterrichtstagen. In Hessen sind es 23,0 und 22,4 Prozent, zusammen 45,4 Prozent, an Unterrichtstagen 54,6 Prozent.

Bayern liegt am höchsten: 27,6 Prozent in den Ferien, 22,6 Prozent an Wochenenden, zusammen 50,2 Prozent. Nur 49,8 Prozent des Solarstroms entstehen dort an Tagen, an denen unterrichtet wird. Das liegt an den späten Sommerferien bis 13. September und den zwei Wochen Pfingstferien im Mai.

Maßstäbliche gestapelte Balken für Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern: Anteil des PV-Ertrags an Unterrichtstagen, Wochenenden und Ferien, zusammen 44,7, 45,4 und 50,2 Prozent ohne Unterricht.
In Bayern entsteht die Hälfte des Solarstroms an Tagen ohne Unterricht. Eigene Rechnung, Schuljahr 2026/2027, ohne Feiertage. · Foto: Eigene Grafik
Rechne nach, bevor jemand eine Eigenverbrauchsquote verspricht. Leg die Ferientermine deines Landes neben die Monatserträge im Angebot. Zieh Wochenenden und Feiertage ab. Was übrig bleibt, ist die Obergrenze dessen, was die Schule selbst nutzen kann.

Was das für die Auslegung heißt

Ein Speicher überbrückt Stunden, keine sechs Wochen. Wie groß ein Speicher sinnvoll ist, rechnet der Ratgeber zur Speichergröße vor. Für die Ferien bleibt nur die Einspeisung. Wie sich Eigenverbrauch und Volleinspeisung wirtschaftlich unterscheiden, erklärt der Ratgeber Eigenverbrauch oder Volleinspeisung.

Eine Kita in Börnecke hat ihre Anlage deshalb in eine Volleinspeise- und eine Überschussanlage geteilt, beschrieben im Ratgeber Kita mit PV-Anlage. Der Nachteil jeder Teilung: mehr Technik und mehr Zählerplätze. Achte darauf, dass im Angebot die Einspeisung in den Ferien getrennt ausgewiesen wird.

Typischer Fehler: Rechner für Wohnhäuser benutzen. Eigenverbrauchsrechner gehen von einem Haushalt aus, der auch im August Strom braucht. Eine Schule ist im August weitgehend leer. Prüfe, ob der Planer mit einem Lastgang der Schule oder mit einem Standardprofil gerechnet hat.
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Wer ist Schulträger: Kommune, freier Träger oder Verein

Öffentliche Schulen gehören meist Gemeinden, Städten oder Kreisen. Für sie gelten § 2b UStG und die Frage nach dem Betrieb gewerblicher Art nach § 4 KStG. Beides steht mit den Normtexten im Ratgeber Kita mit PV-Anlage, die Übergangsregel zu § 2b im Ratgeber Photovoltaik auf dem Kirchendach. Ob eine Ausschreibung nötig ist, zeigt der Ratgeber zum Vergaberecht für Kommunen.

Private Schulen, Ersatzschulen in freier Trägerschaft und Berufsbildungsträger rechnen anders. Um sie geht es in den nächsten drei Abschnitten.

Private Schule: § 4 Nr. 21 UStG und die Kleinunternehmergrenze

§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG befreit die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein- oder berufsbildender Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass sie als Ersatzschulen nach Artikel 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder dass die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie Schulunterricht, Ausbildung oder Fortbildung erbringen.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zieht Umsätze nach § 4 Nr. 11 bis 29 vom Gesamtumsatz ab. Die Grenzen liegen bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Um mit den 31.542 kWh der Beispielanlage allein über 25.000 Euro zu kommen, müsste jede Kilowattstunde mehr als 79 Cent bringen. Übrige steuerpflichtige Umsätze des Trägers zählen mit.

Frag nach der Bescheinigung. Ob die Befreiung nach Doppelbuchstabe aa oder bb greift, steht in der Genehmigung als Ersatzschule oder in der Bescheinigung der Landesbehörde. Ohne sie ist die Kleinunternehmerrechnung nicht belastbar.

Nullsteuersatz: Das Schulgebäude ist ein Gemeinwohl-Gebäude

Beim Kauf gilt nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG ein Steuersatz von 0 Prozent. Das BMF-Schreiben vom 27. Februar 2023 zählt in Abschnitt 12.18 Abs. 3 Satz 5 UStAE Gebäude, die für Umsätze nach § 4 Nr. 20 bis 25 UStG oder für hoheitliche Tätigkeiten verwendet werden, zu den Gemeinwohl-Gebäuden. Die öffentliche Schule ist über die hoheitliche Tätigkeit erfasst, die Ersatzschule über Nummer 21.

Bis 30 kW (peak) gilt die Gebäudeart nach Absatz 5 ohne weitere Prüfung als erfüllt. Größere Anlagen auf Schuldächern liegen schnell darüber, dann muss der Träger die Nutzung belegen. Prüfe, ob die Rechnung auf den Betreiber lautet, denn die Vereinfachung gilt nach Absatz 5 Satz 3 nicht für die Betreiberfrage.

Gemeinnütziger Schulträger: Einspeisung und 50.000-Euro-Grenze

Für einen gemeinnützigen Schulverein oder eine gemeinnützige GmbH ist die Einspeisung ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Nach § 64 Abs. 3 AO fallen weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer an, solange die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zusammen 50.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Wie das im Verein aussieht, zeigt der Ratgeber zur PV-Anlage im gemeinnützigen Verein.

§ 68 AO nennt Schullandheime und Volkshochschulen als Zweckbetriebe, eine allgemeinbildende Schule nennt die Vorschrift nicht ausdrücklich. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 kW (peak) je Einheit und höchstens 100 kW (peak) steuerfrei, nach Randnummer 1 des BMF-Schreibens vom 17. Juli 2023 auch für Körperschaften.

1 So gehst du die Frage vor der Bestellung an
  1. Verbrauch klären: Zählerwerte der letzten zwei Jahre durch die Nettogrundfläche teilen und mit 19,79 kWh je Quadratmeter vergleichen.
  2. Ferien gegenrechnen: Ferientermine des Landes aus dem KMK-Kalender neben die Monatserträge legen.
  3. Wochenenden abziehen: Mit 22 bis 23 Prozent des Ertrags auf Wochenenden rechnen.
  4. Konzept wählen: Überschuss, Volleinspeisung oder beides.
  5. Träger klären: Kommune, Ersatzschule oder gemeinnütziger Verein, jeweils mit eigener Steuerfrage.
  6. Rechnung prüfen: Nullsteuersatz und Betreiber auf der Rechnung.
Fragen an Schulträger, Planer und Steuerberatung
  • Mit welchem Lastprofil wurde die Eigenverbrauchsquote berechnet?
  • Wie viel Strom würde in den Sommerferien eingespeist?
  • Gibt es Ganztag, Ferienbetreuung oder Vermietung der Sporthalle in den Ferien?
  • Liegt eine Genehmigung als Ersatzschule oder eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 UStG vor?
  • Wie hoch sind die Einnahmen aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben?
  • Bleibt die Anlage bei 30 kW (peak) je Einheit, oder wird sie größer?

Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte

Die Ferienrechnung beruht auf einem Wetterjahr und ohne Feiertage. Wie viel Strom eine Schule in den Ferien tatsächlich verbraucht, etwa für Kühlung, Server oder Ferienbetreuung, nennt keine gelesene Quelle. Eine amtliche Gesamtzahl zum Stromverbrauch von Schulen haben wir nicht gefunden.

Die Einzelwerte bei umweltschulen.de stammen aus den Jahren 1993 bis 2003. Ob eine allgemeinbildende Ersatzschule Zweckbetrieb im Sinne der Abgabenordnung ist, beantwortet § 68 AO nicht ausdrücklich. Wie viele Einheiten ein Schulgebäude im Sinne von § 3 Nr. 72 EStG hat, sagt das BMF-Schreiben nicht.

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Häufige Fragen zu PV auf der Schule

Wie viel Solarstrom fällt in die Sommerferien? +
Nach unserer PVGIS-Rechnung für die Sommerferien 2027 zwischen 14,9 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 17,6 Prozent in Berlin und Brandenburg des Jahresertrags.
Wie viel Ertrag entsteht an Tagen ohne Unterricht? +
Mit allen Ferien und Wochenenden eines Schuljahres 44,7 Prozent in Nordrhein-Westfalen, 45,4 Prozent in Hessen und 50,2 Prozent in Bayern. Feiertage sind dabei nicht mitgezählt.
Wie viel Strom verbraucht eine Schule? +
Im Mittel von 337 Schulbilanzen im Greenpeace-Klimarechner 19,79 kWh je Quadratmeter und Jahr. Einzelne Schulen lagen zwischen 6 und 43 kWh.
Hilft ein Speicher über die Ferien? +
Nein. Ein Speicher verschiebt Strom um Stunden, nicht um Wochen. In den Ferien bleibt die Einspeisung.
Gilt der Nullsteuersatz für eine Schule? +
Ja. Gebäude für hoheitliche Tätigkeiten und für Umsätze nach § 4 Nr. 20 bis 25 UStG sind nach Abschnitt 12.18 Abs. 3 UStAE Gemeinwohl-Gebäude.
Ist eine Privatschule Kleinunternehmer für die PV-Anlage? +
Das kann sie sein. Die nach § 4 Nr. 21 UStG steuerfreien Schulleistungen zählen nicht zum Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG.
Was gilt für eine kommunale Schule? +
Dann gelten § 2b UStG und § 4 KStG. Beides erklärt der Ratgeber zur PV-Anlage auf der Kita.
Wann sind die Sommerferien 2027? +
Laut KMK-Kalender beginnen sie am 28. Juni 2027 in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland und enden am 13. September 2027 in Bayern.

Quelle: Kultusministerkonferenz, Ferienkalender Schuljahr 2026/2027, Stand 09.10.2025; Greenpeace, „Schools for Earth“-Klimarechner, Schul-Kennwerte, Stand 09.09.2026; umweltschulen.de, Indikatoren Elektroenergie; co2online, Pressemitteilung vom 09.08.2017; Bekanntmachung der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand, BAnz AT 03.05.2021 B1; PVGIS 5.3, eigene Stundenreihe; § 4 Nr. 21 und § 19 UStG, § 3 Nr. 72 EStG, §§ 64 und 68 AO (gesetze-im-internet.de); BMF-Schreiben vom 17.07.2023 und vom 27.02.2023. Abruf aller Quellen am 13.09.2026.