Schule mit PV-Anlage: Sommerferien, Eigenverbrauch und Steuern für Schulträger
Die Sommerferien liegen in den ertragsstärksten Wochen. Eigene PVGIS-Rechnung mit dem KMK-Ferienkalender: 44,7 bis 50,2 Prozent des Ertrags fallen auf Tage ohne Unterricht. Dazu Verbrauchskennwerte und die Steuerfragen für private und gemeinnützige Schulträger.
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
- 1.Schule mit PV-Anlage: Das Problem heißt Ferien
- 2.Wie viel Strom eine Schule braucht: Faktor 7 zwischen den Beispielen
- 3.Sommerferien: 15 bis 18 Prozent des Jahresertrags
- 4.Ferien plus Wochenenden: fast die Hälfte an Tagen ohne Unterricht
- 5.Was das für die Auslegung heißt
- 6.Wer ist Schulträger: Kommune, freier Träger oder Verein
- 7.Private Schule: § 4 Nr. 21 UStG und die Kleinunternehmergrenze
- 8.Nullsteuersatz: Das Schulgebäude ist ein Gemeinwohl-Gebäude
- 9.Gemeinnütziger Schulträger: Einspeisung und 50.000-Euro-Grenze
- 10.Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte
- 11.Häufige Fragen zu PV auf der Schule
Schuldächer sind groß, flach und gehören meist der öffentlichen Hand. Unterrichtet wird tagsüber, wenn die Sonne scheint. Auf den ersten Blick ist das der ideale Standort für Photovoltaik. Auf den zweiten Blick liegt mitten in den ertragsstärksten Wochen des Jahres eine Pause von sechs Wochen, in der das Gebäude fast leer steht: die Sommerferien.
Dieser Ratgeber rechnet mit dem Ferienkalender der Kultusministerkonferenz und einer eigenen PVGIS-Stundenreihe nach, wie viel Solarstrom auf Tage ohne Unterricht fällt. Er legt drei Quellen zum Stromverbrauch von Schulen nebeneinander, die sich um das Siebenfache unterscheiden, und geht die Steuerfragen für private und gemeinnützige Schulträger durch. Für kommunale Schulen verweist er auf den Ratgeber zu Kitas, wo § 2b UStG ausführlich steht.
Schule mit PV-Anlage: Das Problem heißt Ferien
Die Sommerferien vereinbart die Kultusministerkonferenz langfristig, die übrigen Ferien legen die Länder fest. Der Ferienkalender der KMK für das Schuljahr 2026/2027, Stand 9. Oktober 2025, zeigt, wie weit die Termine auseinanderliegen: Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland beginnen am 28. Juni 2027, Bayern endet am 13. September 2027.
Für eine PV-Anlage ist die Lage im Jahr entscheidend. Juni, Juli und August sind die ertragsstärksten Monate. Eine Anlage auf dem Schuldach produziert also genau dann am meisten, wenn die Schule am wenigsten braucht. Wie groß dieser Effekt ist, rechnen die folgenden Abschnitte aus.
Wie viel Strom eine Schule braucht: Faktor 7 zwischen den Beispielen
Die aktuellste Zahl liefert der „Schools for Earth“-Klimarechner von Greenpeace: im Durchschnitt 19,79 kWh Strom je Quadratmeter und Jahr, berechnet aus 337 Schulbilanzen, Stand 9. September 2026. Die Bilanzen werden nach eigener Angabe redaktionell auf Plausibilität geprüft.
Ältere Einzelwerte sammelt die Seite umweltschulen.de. Die Türmchenschule Rostock kam 1995 auf 6 kWh je Quadratmeter, die Gesamtschule Schwerte im selben Jahr auf 43 kWh, das Nelly-Pütz-Berufskolleg Düren 1998 auf 38 kWh. Die Seite warnt selbst, die Zahlen dürften „nicht als präzise Werte missverstanden werden“.
Eine absolute Größe nannte das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg, zitiert in einer Pressemitteilung von co2online vom 9. August 2017: Eine mittelgroße Schule verbrauche circa 100.000 kWh Strom im Jahr. Mit dem Greenpeace-Mittel entspricht das rechnerisch einer Schule mit 5.053 Quadratmetern.
| Quelle | Stromkennwert | Stand |
|---|---|---|
| Greenpeace-Klimarechner, 337 Schulbilanzen | 19,79 kWh je m² und Jahr | 09.09.2026 |
| umweltschulen.de, Gesamtschule Schwerte | 43 kWh je m² und Jahr | 1995 |
| umweltschulen.de, Berufskolleg Düren | 38 kWh je m² und Jahr | 1998 |
| umweltschulen.de, Gymnasium Franzburg | 12 kWh je m² und Jahr | 1996 |
| Bekanntmachung Vergleichswerte, nur Beleuchtung | 5,5 kWh je m² und Jahr | 03.05.2021 |
| ifeu via co2online, mittelgroße Schule | 100.000 kWh im Jahr | 09.08.2017 |
Die Bekanntmachung der Vergleichswerte für Nichtwohngebäude nennt für Schulen nur Teilkennwerte, etwa 5,5 kWh je Quadratmeter für die eingebaute Beleuchtung. Das ist ein Baustein, nicht der Verbrauch des ganzen Hauses.
Sommerferien: 15 bis 18 Prozent des Jahresertrags
Für die Rechnung haben wir am 13. September 2026 bei PVGIS eine Stundenreihe abgerufen: 30 kWp in der Mitte Deutschlands, 35 Grad Neigung, Südausrichtung, 14 Prozent Systemverluste, Wetterjahr 2023. Die Anlage erzeugte 31.542 kWh. Diese Stundenwerte haben wir auf die Sommerferien 2027 jedes Landes gelegt.
| Land | Sommerferien 2027 | Ertrag in den Ferien | Anteil am Jahr |
|---|---|---|---|
| Berlin, Brandenburg | 01.07. bis 14.08. | 5.543 kWh | 17,6 % |
| Baden-Württemberg | 29.07. bis 11.09. | 5.359 kWh | 17,0 % |
| Schleswig-Holstein | 03.07. bis 14.08. | 5.313 kWh | 16,8 % |
| Hamburg | 01.07. bis 11.08. | 5.224 kWh | 16,6 % |
| Bayern | 02.08. bis 13.09. | 5.154 kWh | 16,3 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 05.07. bis 14.08. | 4.991 kWh | 15,8 % |
| Bremen, Niedersachsen | 08.07. bis 18.08. | 4.950 kWh | 15,7 % |
| Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | 28.06. bis 06.08. | 4.868 kWh | 15,4 % |
| Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 10.07. bis 20.08. | 4.844 kWh | 15,4 % |
| Nordrhein-Westfalen | 19.07. bis 31.08. | 4.698 kWh | 14,9 % |
Sechs Wochen sind 11,5 Prozent der Tage eines Jahres. Weil sie im Sommer liegen, tragen sie aber 14,9 bis 17,6 Prozent des Ertrags. Früh beginnende Ferien treffen die sonnigsten Wochen um den Juni-Juli-Wechsel, späte Ferien reichen in den September.
Ferien plus Wochenenden: fast die Hälfte an Tagen ohne Unterricht
Die Sommerferien sind nicht die einzige Lücke. Für drei Länder haben wir ein ganzes Schuljahr vom 14. September 2026 bis 13. September 2027 durchgerechnet, mit allen Ferien aus dem KMK-Kalender und allen Wochenenden. Gesetzliche Feiertage sind nicht mitgezählt, der Anteil liegt also eher höher.
In Nordrhein-Westfalen fallen 22,0 Prozent des Ertrags in die Ferien und 22,7 Prozent auf die übrigen Wochenenden, zusammen 44,7 Prozent. Nur 55,3 Prozent entstehen an Unterrichtstagen. In Hessen sind es 23,0 und 22,4 Prozent, zusammen 45,4 Prozent, an Unterrichtstagen 54,6 Prozent.
Bayern liegt am höchsten: 27,6 Prozent in den Ferien, 22,6 Prozent an Wochenenden, zusammen 50,2 Prozent. Nur 49,8 Prozent des Solarstroms entstehen dort an Tagen, an denen unterrichtet wird. Das liegt an den späten Sommerferien bis 13. September und den zwei Wochen Pfingstferien im Mai.
Was das für die Auslegung heißt
Ein Speicher überbrückt Stunden, keine sechs Wochen. Wie groß ein Speicher sinnvoll ist, rechnet der Ratgeber zur Speichergröße vor. Für die Ferien bleibt nur die Einspeisung. Wie sich Eigenverbrauch und Volleinspeisung wirtschaftlich unterscheiden, erklärt der Ratgeber Eigenverbrauch oder Volleinspeisung.
Eine Kita in Börnecke hat ihre Anlage deshalb in eine Volleinspeise- und eine Überschussanlage geteilt, beschrieben im Ratgeber Kita mit PV-Anlage. Der Nachteil jeder Teilung: mehr Technik und mehr Zählerplätze. Achte darauf, dass im Angebot die Einspeisung in den Ferien getrennt ausgewiesen wird.

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Wer ist Schulträger: Kommune, freier Träger oder Verein
Öffentliche Schulen gehören meist Gemeinden, Städten oder Kreisen. Für sie gelten § 2b UStG und die Frage nach dem Betrieb gewerblicher Art nach § 4 KStG. Beides steht mit den Normtexten im Ratgeber Kita mit PV-Anlage, die Übergangsregel zu § 2b im Ratgeber Photovoltaik auf dem Kirchendach. Ob eine Ausschreibung nötig ist, zeigt der Ratgeber zum Vergaberecht für Kommunen.
Private Schulen, Ersatzschulen in freier Trägerschaft und Berufsbildungsträger rechnen anders. Um sie geht es in den nächsten drei Abschnitten.
Private Schule: § 4 Nr. 21 UStG und die Kleinunternehmergrenze
§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG befreit die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein- oder berufsbildender Einrichtungen. Voraussetzung ist, dass sie als Ersatzschulen nach Artikel 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder dass die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie Schulunterricht, Ausbildung oder Fortbildung erbringen.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zieht Umsätze nach § 4 Nr. 11 bis 29 vom Gesamtumsatz ab. Die Grenzen liegen bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Um mit den 31.542 kWh der Beispielanlage allein über 25.000 Euro zu kommen, müsste jede Kilowattstunde mehr als 79 Cent bringen. Übrige steuerpflichtige Umsätze des Trägers zählen mit.
Nullsteuersatz: Das Schulgebäude ist ein Gemeinwohl-Gebäude
Beim Kauf gilt nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG ein Steuersatz von 0 Prozent. Das BMF-Schreiben vom 27. Februar 2023 zählt in Abschnitt 12.18 Abs. 3 Satz 5 UStAE Gebäude, die für Umsätze nach § 4 Nr. 20 bis 25 UStG oder für hoheitliche Tätigkeiten verwendet werden, zu den Gemeinwohl-Gebäuden. Die öffentliche Schule ist über die hoheitliche Tätigkeit erfasst, die Ersatzschule über Nummer 21.
Bis 30 kW (peak) gilt die Gebäudeart nach Absatz 5 ohne weitere Prüfung als erfüllt. Größere Anlagen auf Schuldächern liegen schnell darüber, dann muss der Träger die Nutzung belegen. Prüfe, ob die Rechnung auf den Betreiber lautet, denn die Vereinfachung gilt nach Absatz 5 Satz 3 nicht für die Betreiberfrage.
Gemeinnütziger Schulträger: Einspeisung und 50.000-Euro-Grenze
Für einen gemeinnützigen Schulverein oder eine gemeinnützige GmbH ist die Einspeisung ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Nach § 64 Abs. 3 AO fallen weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer an, solange die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zusammen 50.000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Wie das im Verein aussieht, zeigt der Ratgeber zur PV-Anlage im gemeinnützigen Verein.
§ 68 AO nennt Schullandheime und Volkshochschulen als Zweckbetriebe, eine allgemeinbildende Schule nennt die Vorschrift nicht ausdrücklich. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 kW (peak) je Einheit und höchstens 100 kW (peak) steuerfrei, nach Randnummer 1 des BMF-Schreibens vom 17. Juli 2023 auch für Körperschaften.
- Verbrauch klären: Zählerwerte der letzten zwei Jahre durch die Nettogrundfläche teilen und mit 19,79 kWh je Quadratmeter vergleichen.
- Ferien gegenrechnen: Ferientermine des Landes aus dem KMK-Kalender neben die Monatserträge legen.
- Wochenenden abziehen: Mit 22 bis 23 Prozent des Ertrags auf Wochenenden rechnen.
- Konzept wählen: Überschuss, Volleinspeisung oder beides.
- Träger klären: Kommune, Ersatzschule oder gemeinnütziger Verein, jeweils mit eigener Steuerfrage.
- Rechnung prüfen: Nullsteuersatz und Betreiber auf der Rechnung.
- Mit welchem Lastprofil wurde die Eigenverbrauchsquote berechnet?
- Wie viel Strom würde in den Sommerferien eingespeist?
- Gibt es Ganztag, Ferienbetreuung oder Vermietung der Sporthalle in den Ferien?
- Liegt eine Genehmigung als Ersatzschule oder eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 UStG vor?
- Wie hoch sind die Einnahmen aus allen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben?
- Bleibt die Anlage bei 30 kW (peak) je Einheit, oder wird sie größer?
Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte
Die Ferienrechnung beruht auf einem Wetterjahr und ohne Feiertage. Wie viel Strom eine Schule in den Ferien tatsächlich verbraucht, etwa für Kühlung, Server oder Ferienbetreuung, nennt keine gelesene Quelle. Eine amtliche Gesamtzahl zum Stromverbrauch von Schulen haben wir nicht gefunden.
Die Einzelwerte bei umweltschulen.de stammen aus den Jahren 1993 bis 2003. Ob eine allgemeinbildende Ersatzschule Zweckbetrieb im Sinne der Abgabenordnung ist, beantwortet § 68 AO nicht ausdrücklich. Wie viele Einheiten ein Schulgebäude im Sinne von § 3 Nr. 72 EStG hat, sagt das BMF-Schreiben nicht.

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Häufige Fragen zu PV auf der Schule
Wie viel Solarstrom fällt in die Sommerferien? +
Wie viel Ertrag entsteht an Tagen ohne Unterricht? +
Wie viel Strom verbraucht eine Schule? +
Hilft ein Speicher über die Ferien? +
Gilt der Nullsteuersatz für eine Schule? +
Ist eine Privatschule Kleinunternehmer für die PV-Anlage? +
Was gilt für eine kommunale Schule? +
Wann sind die Sommerferien 2027? +
Quelle: Kultusministerkonferenz, Ferienkalender Schuljahr 2026/2027, Stand 09.10.2025; Greenpeace, „Schools for Earth“-Klimarechner, Schul-Kennwerte, Stand 09.09.2026; umweltschulen.de, Indikatoren Elektroenergie; co2online, Pressemitteilung vom 09.08.2017; Bekanntmachung der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand, BAnz AT 03.05.2021 B1; PVGIS 5.3, eigene Stundenreihe; § 4 Nr. 21 und § 19 UStG, § 3 Nr. 72 EStG, §§ 64 und 68 AO (gesetze-im-internet.de); BMF-Schreiben vom 17.07.2023 und vom 27.02.2023. Abruf aller Quellen am 13.09.2026.
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