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Wirtschaftlichkeit

Pool mit PV-Überschuss heizen: Was Poolpumpe, Wärmepumpe und Solarabsorber wirklich brauchen

Ein Pool braucht Strom für die Pumpe und Wärme fürs Wasser. Wir rechnen offen durch, was Heizstab, Wärmepumpe und Solarabsorber mit PV-Überschuss leisten – und warum die Abdeckung zuerst kommt.

⏱️ 12 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 13. September 2026
Inhaltsverzeichnis · 12 Abschnitte
  1. 1.Die Lage in drei Sätzen
  2. 2.Wie viel Wärme ein Pool wirklich braucht
  3. 3.Die Filterpumpe: der einfache Teil
  4. 4.Heizstab im Pool: die teuerste Lösung
  5. 5.Wärmepumpe: der COP im Datenblatt ist kein fester Wert
  6. 6.Was die Wärmepumpe an Solarstrom braucht
  7. 7.Solarabsorber: Wärme ohne Umweg über den Strom
  8. 8.Abdeckung: in der Schweiz Pflicht, in Deutschland der größte Hebel
  9. 9.§ 14a EnWG: gilt die Pool-Wärmepumpe als steuerbar?
  10. 10.Baurecht: Becken und Absorber sind meist verfahrensfrei
  11. 11.Was wir nicht belegen konnten
  12. 12.Häufige Fragen

Die Anlage auf dem Dach speist mittags ein, und im Garten steht ein Becken mit 45.000 Litern Wasser, das im Mai noch 17 Grad hat. Die naheliegende Idee: den Überschuss in den Pool schicken statt für ein paar Cent ins Netz. Die Idee ist gut, aber nur in einer bestimmten Reihenfolge — und mit dem richtigen Gerät. Ein Pool verbraucht Strom an zwei Stellen, die sich im Aufwand um den Faktor zehn unterscheiden: für die Umwälzung und für die Wärme. Dieser Ratgeber rechnet beides mit offenen Zahlen durch. Stand: 13.09.2026.

Die Lage in drei Sätzen

Ein Becken von 4 mal 8 Metern mit 44,8 m³ braucht nach der Rechnung des Schwimmbad Infozentrums rund 52 kWh Wärme, um ein einziges Grad wärmer zu werden. Mit einem Heizstab zahlst du diese 52 kWh vollständig in Strom, mit einer Wärmepumpe nur einen Bruchteil, mit einem Solarabsorber praktisch nur den Pumpenstrom. Die größte Einsparung bringt aber keines der drei Geräte, sondern die Abdeckung — in der Schweiz ist sie beim Heizen mit Wärmepumpe deshalb sogar vorgeschrieben.

Kurz gesagt: Erst abdecken, dann die Filterpumpe in die Mittagsstunden legen, dann über Absorber oder Wärmepumpe nachdenken. Einen Heizstab im Pool solltest du mit PV-Strom nicht betreiben.
Balkendiagramm: 130 kWh Wärme brauchen mit Heizstab 130 kWh Strom, mit Wärmepumpe bei COP 5 rund 26 kWh und bei COP 10 rund 13 kWh.
Beckenwasser mit 44,8 m³ braucht rund 52 kWh je Grad – der COP entscheidet, wie viel davon Strom ist. · Foto: Eigene Grafik

Wie viel Wärme ein Pool wirklich braucht

Die Wärmekapazität von Wasser setzt die Grenze, nicht die Technik. Das Schwimmbad Infozentrum rechnet in seinem Beitrag „Rund um Wassererwärmung" mit 1,16 kWh je Kubikmeter und Kelvin. Physikalisch passt das: 4,186 Kilojoule je Kilogramm und Kelvin mal 1.000 Kilogramm, geteilt durch 3.600, ergibt 1,163 kWh.

Für das Beispielbecken mit 4 × 8 m und 1,4 m Wassertiefe, also 44,8 m³, heißt das: 44,8 × 1,16 = rund 52 kWh je Grad. Wer das Wasser im Mai von 17 auf 24 Grad bringen will, braucht rund 364 kWh Wärme, ohne einen einzigen Verlust in der Zwischenzeit.

Die Verluste sind aber der eigentliche Posten. Dieselbe Quelle nennt als Erfahrungswert, dass ein Becken in den Übergangsmonaten September und Oktober trotz Abdeckung etwa 2,5 Grad pro Nacht verliert. Beim Beispielbecken sind das 2,5 × 52 = rund 130 kWh Wärme, die am nächsten Tag wieder hineinmüssen, nur um den Stand vom Vorabend zu halten.

GrößeWertRechenweg
Beckenvolumen44,8 m³4 m × 8 m × 1,4 m
Wärme je Gradrund 52 kWh44,8 m³ × 1,16 kWh
Aufheizen 17 → 24 Gradrund 364 kWh7 K × 52 kWh
Nachtverlust im Herbst, abgedecktrund 130 kWh2,5 K × 52 kWh
Vorsicht bei Faustformeln aus dem Handel: Die Werte in dieser Tabelle gelten für ein abgedecktes Becken. Ohne Abdeckung liegt der Verlust höher; eine belastbare, frei zugängliche Messung für private Freibecken in Deutschland haben wir nicht gefunden.

Die Filterpumpe: der einfache Teil

Die Filterpumpe muss ohnehin jeden Tag laufen, und ihre Laufzeit lässt sich meist frei verschieben. Genau das macht sie zum idealen Verbraucher für den Mittagsüberschuss. Ihre Leistungsaufnahme steht auf dem Typenschild; eine neutrale Messreihe zum Jahresverbrauch privater Poolpumpen in Deutschland haben wir nicht gefunden, deshalb rechnen wir mit einer offen benannten Annahme.

Beispielannahme: Pumpe mit 400 W, 8 Stunden am Tag, 120 Tage Badesaison. Das ergibt 0,4 kW × 8 h × 120 = 384 kWh im Jahr. Läuft die Pumpe mittags vollständig aus eigenem Solarstrom, kostet dich jede dieser Kilowattstunden nur die entgangene Einspeisevergütung. Für eine Gebäudeanlage bis 10 kW mit Teileinspeisung nennt die Tabelle der Bundesnetzagentur 7,70 ct/kWh (abgerufen am 13.09.2026). 384 kWh × 7,70 ct sind 29,57 Euro. Aus dem Netz bezogen wären es bei einem angenommenen Arbeitspreis von 30 ct/kWh 115,20 Euro — setz hier deinen eigenen Tarif ein.

Ohne Energiemanager geht es auch: Eine Zeitschaltuhr, die die Pumpe von 10 bis 18 Uhr laufen lässt, holt an sonnigen Tagen schon den größten Teil. Eine Überschussschaltung lohnt sich erst, wenn zusätzlich eine Wärmepumpe im Spiel ist. Mehr zur Verbrauchsverschiebung steht im Ratgeber Eigenverbrauch optimieren.
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Heizstab im Pool: die teuerste Lösung

Ein elektrischer Heizstab setzt 1 kWh Strom in 1 kWh Wärme um, also mit einem COP von 1. Für die 130 kWh Nachtverlust aus dem Beispiel bräuchte er 130 kWh Strom; ein Heizstab mit 3 kW müsste dafür gut 43 Stunden laufen — länger, als ein Herbsttag Sonne hat. Selbst mit eigenem Solarstrom zu 7,70 ct/kWh entgangener Vergütung wären das 10,01 Euro für eine einzige Nacht.

Die Schweiz zieht daraus eine harte Konsequenz. Die Vollzugshilfe EN-135 „Beheizte Freiluftbäder" der Konferenz Kantonaler Energiefachstellen (Ausgabe Juni 2017) erklärt die elektrische Widerstandsheizung für Freiluftbäder mit mehr als 8 m³ ausdrücklich für verboten. In Deutschland haben wir keine vergleichbare Vorschrift gefunden; wirtschaftlich gilt die Rechnung trotzdem.

Wo der Heizstab im Haus sinnvoll sein kann, nämlich im Warmwasserspeicher mit kleinem Volumen, erklärt der Ratgeber Heizstab für Warmwasser mit PV-Überschuss. Ein Becken mit 44,8 m³ ist das Gegenteil davon.

Drei Kästen: COP 10 bis 16 bei 26 Grad Luft und Wasser, Norme Française bei 26 Grad Luft, 15 Grad Wasser und 70 Prozent Feuchte, COP 5 bis 9 bei 15 Grad Luft und 18 Grad Wasser.
Dieselbe Pool-Wärmepumpe kann je nach Messbedingung doppelt so effizient erscheinen. · Foto: Eigene Grafik

Wärmepumpe: der COP im Datenblatt ist kein fester Wert

Die Pool-Wärmepumpe holt den Großteil der Wärme aus der Außenluft und braucht Strom nur für Verdichter und Lüfter. Wie viel Wärme sie je Kilowattstunde Strom liefert, hängt nach Angaben des Herstellers Zodiac Poolcare von Luft- und Wassertemperatur und von der Luftfeuchte ab. Zodiac beschreibt, dass mehrere Hersteller mit dem französischen Normungsinstitut AFNOR eine einheitliche Messbedingung nach „Norme Française" entwickelt haben: 26 °C Luft, 15 °C Wasser, 70 % Luftfeuchte. Diese Bedingung ist laut Zodiac aber nicht verbindlich und wird nur von einem Teil der Hersteller genutzt.

Wie weit die Angaben auseinanderliegen, zeigt der Händler primepool: Bei 26 °C Luft und 26 °C Wasser nennt er für moderne Inverter-Geräte einen COP von 10 bis 16, bei 15 °C Luft und 18 °C Wasser — also zum Saisonstart — nur noch 5 bis 9. Beides sind Händlerangaben, keine unabhängigen Prüfwerte. Sie zeigen aber, dass dasselbe Gerät je nach Tabellenzeile doppelt so effizient erscheinen kann.

MessbedingungLuftWasserCOP-AngabeQuelle
Sommernachmittag26 °C26 °C10–16primepool (Händler)
Norme Française26 °C15 °C, 70 % Feuchteje GerätZodiac (Hersteller)
Saisonstart15 °C18 °C5–9primepool (Händler)
Faustwert Branchenportalca. 5Schwimmbad Infozentrum
Typischer Fehler: auf den höchsten COP hereinfallen. Frag im Angebot nach, bei welcher Luft- und Wassertemperatur der genannte Wert gemessen wurde. Ein COP ohne diese beiden Temperaturen ist für die Planung wertlos.

Was die Wärmepumpe an Solarstrom braucht

Mit den 130 kWh Nachtverlust aus dem Beispiel lässt sich der Strombedarf direkt ausrechnen. Bei einem COP von 5, dem Faustwert des Schwimmbad Infozentrums, sind es 130 ÷ 5 = 26 kWh Strom. Bei einem COP von 10 wären es 13 kWh. Gegenüber dem Heizstab mit 130 kWh ist das ein Fünftel bis ein Zehntel.

Das Schwimmbad Infozentrum rechnet für diesen Fall mit einer Wärmepumpe von 13 kW Heizleistung, die während einer Filterlaufzeit von 10 Stunden die 130 kWh ausgleicht. Bei COP 5 zieht ein solches Gerät rund 2,6 kW elektrisch. Diese Leistung muss deine Anlage in den Mittagsstunden neben dem Hausverbrauch übrig haben, sonst kommt der Rest aus dem Netz. Ob das an deinem Dach klappt, zeigt nur ein Blick auf die Erzeugungskurve eines typischen Septembertags, nicht die Jahressumme.

Für die Steuerung auf Überschuss gibt es zwei Wege: einen Energiemanager, der die Wärmepumpe über einen Freigabekontakt einschaltet, oder eine Wärmepumpe mit eigener PV-Funktion. Ob dein Gerät einen solchen Eingang hat, steht im Datenblatt. Bei Heizungswärmepumpen übernimmt das oft das Label SG Ready; was es kann und was nicht, erklärt der Ratgeber SG Ready und PV-Überschuss.

1 So planst du die Wärmepumpe für den Pool:
  1. Beckenvolumen ausrechnen und mit 1,16 kWh je Kubikmeter und Grad multiplizieren.
  2. Gewünschte Temperatur und Saison festlegen: Soll das Becken nur im Sommer oder schon ab April warm sein?
  3. Im Datenblatt Heizleistung und COP bei 15 °C Luft suchen, nicht nur bei 26 °C.
  4. Elektrische Leistungsaufnahme mit dem Mittagsüberschuss deiner Anlage im September vergleichen.
  5. Klären, ob das Gerät einen Freigabeeingang für eine Überschussschaltung hat.

Solarabsorber: Wärme ohne Umweg über den Strom

Der Solarabsorber ist die direkteste Art, Sonne in den Pool zu bringen. Das Beckenwasser fließt nach Beschreibung des Fachhändlers FKB Schwimmbadtechnik direkt durch schwarze Platten aus Polyethylen, ohne Frostschutzkreislauf und ohne Wärmetauscher, und kommt erwärmt zurück. Strom braucht dabei nur die Filterpumpe, die ohnehin läuft.

Wie groß die Absorberfläche sein soll, beantworten die Quellen unterschiedlich — und genau diese Streuung ist für die Planung wichtig. Das Schwimmbad Infozentrum nennt pauschal ca. 60 % der Beckenoberfläche bei abgedeckten und ca. 100 % bei offenen Becken. FKB gibt eine Tabelle nach Neigung und Himmelsrichtung an, die von 45 % (Süd, 30 Grad Neigung) bis 90 % (Ost, senkrecht an der Wand) reicht. Die Produktdaten des Absorberherstellers OKU, die FKB wiedergibt, empfehlen 50 bis 75 %, abhängig davon, ob das Becken nachts abgedeckt wird.

Für das Beispielbecken mit 32 m² Wasseroberfläche heißt das: 14 bis 19 m² Absorber bei guter Südlage mit Abdeckung, bis zu 32 m² bei offenem Becken. Ein typischer Fehler ist, nur mit der Pauschalzahl zu rechnen: Laut FKB-Tabelle braucht eine Ostfläche mit 45 Grad Neigung 70 % statt 50 % bei Südlage. FKB nennt für ein solches Becken mit 15 bis 17 m² Absorber in Süd-Südwest-Lage eine Temperaturerhöhung von 4 bis 7 °C in der Saison von Mai bis September gegenüber einem unbeheizten Becken.

Die Grenze zeigt die Herbstrechnung. OKU gibt als Rechenwert 4 bis 5 kWh Wärme je Quadratmeter an einem Sonnentag an. 16 m² liefern damit 64 bis 80 kWh — gegen die 130 kWh Nachtverlust im Oktober reicht das nicht. Im Hochsommer genügt der Absorber oft allein, für Frühjahr und Herbst braucht es eine Wärmepumpe oder den Verzicht auf die Wunschtemperatur.

Dachfläche teilen: Absorber und PV-Module konkurrieren um dieselben Südflächen. Ein Garagen- oder Carportdach mit geringer Neigung eignet sich laut FKB-Tabelle mit 50 % der Beckenoberfläche fast genauso gut und lässt das Hauptdach für die Stromerzeugung frei.
Vier Stufen: Abdeckung, Filterpumpe mittags, Solarabsorber, Wärmepumpe auf PV-Überschuss; daneben durchgestrichen der Heizstab im Pool.
Die Reihenfolge entscheidet: Erst die Abdeckung, dann die Geräte. · Foto: Eigene Grafik

Abdeckung: in der Schweiz Pflicht, in Deutschland der größte Hebel

Die Abdeckung entscheidet mehr über den Energiebedarf als jedes Heizgerät, weil der Wärmeverlust an der Wasseroberfläche entsteht. Die Schweizer Kantone haben das in Recht gegossen. Nach der Vollzugshilfe EN-135 dürfen elektrische Wärmepumpen Freiluftbäder mit mehr als 8 m³ nur beheizen, wenn eine Abdeckung der Wasserfläche gegen Wärmeverluste vorhanden ist.

Das Infoblatt „Beheizte Schwimmbäder" der Energieagentur St. Gallen (Ausgabe August 2021) zeigt, wie ein Kanton das umsetzt: Beheizte Schwimmbäder ab 8 m³ sind bewilligungspflichtig, im Freien ist nach Artikel 12c Absatz 2 des St. Galler Energiegesetzes eine Abdeckung vorgeschrieben. Ausgenommen ist nach Artikel 8c der Energieverordnung ein Becken, das nur im Sommerhalbjahr genutzt und ausschließlich mit Solarthermie erwärmt wird.

Diese Ausnahme ist die eigentliche Pointe: Der Gesetzgeber hält den reinen Absorberbetrieb im Sommer für unkritisch, die Wärmepumpe ohne Abdeckung dagegen nicht. In Deutschland haben wir keine vergleichbare Pflicht gefunden. Wer mit PV-Strom über eine Wärmepumpe heizt, sollte sich die Schweizer Regel trotzdem zum Maßstab nehmen.

Vor dem Kauf einer Poolheizung prüfen:
  • Beckenvolumen in m³ und Wasseroberfläche in m²
  • Abdeckung vorhanden oder eingeplant, nachts konsequent geschlossen
  • Freie Dachfläche mit Neigung und Himmelsrichtung für Absorber
  • Mittagsüberschuss der PV-Anlage an einem Septembertag in kW
  • COP der Wärmepumpe bei 15 °C Luft, nicht nur bei 26 °C
  • Elektrische Anschlussleistung der Wärmepumpe laut Typenschild

§ 14a EnWG: gilt die Pool-Wärmepumpe als steuerbar?

Die Frage klingt formal, entscheidet aber über Netzentgelt und Steuerbarkeit. Das Gesetz fasst den Begriff weit: Nach § 14a Abs. 3 EnWG gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen „insbesondere Wärmepumpen", Ladepunkte, Kälteanlagen, Stromspeicher und Nachtstromspeicherheizungen — soweit die Bundesnetzagentur nichts anderes festlegt.

Die Festlegung ist enger. Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 vom 27.11.2023 nennt unter Nr. 2.4.1 eine „Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen", eine Anlage zur Raumkühlung, nicht öffentliche Ladepunkte und Stromspeicher, jeweils mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung in der Niederspannung. Die Pool-Wärmepumpe wird dort nicht genannt.

Ob eine Wärmepumpe, die nur Beckenwasser erwärmt, eine „Wärmepumpenheizung" im Sinne der Festlegung ist, haben wir weder in der Festlegung noch in einer Mitteilung der Bundesnetzagentur beantwortet gefunden. Liegt die Anschlussleistung deines Geräts bei höchstens 4,2 kW, stellt sich die Frage nicht. Liegt sie darüber, frag schriftlich beim Netzbetreiber nach, bevor du anmeldest. Die Grundlagen stehen im Ratgeber § 14a EnWG und Netzentgelte.

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Baurecht: Becken und Absorber sind meist verfahrensfrei

Die Musterbauordnung in der beim Deutschen Institut für Bautechnik veröffentlichten Fassung, zuletzt geändert am 26./27.09.2024, stellt Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ nach § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe a verfahrensfrei — außer im Außenbereich. Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a ebenfalls verfahrensfrei; das betrifft auch Absorber auf dem Dach.

Die Musterbauordnung ist nur ein Muster. Maßgeblich ist die Bauordnung deines Bundeslandes, die abweichen kann. Verfahrensfrei heißt außerdem nicht regellos: Abstandsflächen, Bebauungsplan und Nachbarrecht gelten weiter. Die Außeneinheit einer Wärmepumpe an der Grundstücksgrenze ist ein typischer Streitpunkt; die Grundregeln stehen im Ratgeber Nachbarschaftsrecht bei PV-Anlagen.

Vor dem Bau kurz anfragen: Liegt dein Grundstück am Ortsrand, frag beim Bauamt nach, ob es als Außenbereich gilt. Dort entfällt die Verfahrensfreiheit für das Becken nach dem Muster der MBO.

Was wir nicht belegen konnten

  • Kein neutraler Verbrauchswert für Poolpumpen. Die Ökodesign-Überprüfung der EU zu Pumpen von 2018 nennt für Schwimmbadpumpen nur EU-weite Einsparpotenziale in TWh, keinen Verbrauch je Gerät. Die Rechnung oben arbeitet deshalb mit einer offen benannten Annahme von 400 W.
  • Keine unabhängigen COP-Prüfwerte. Die Wertebereiche stammen von Hersteller und Händler. Eine öffentliche Prüfstandsliste für Pool-Wärmepumpen haben wir nicht gefunden.
  • Keine Auskunft zu § 14a. Ob Pool-Wärmepumpen unter die Festlegung fallen, ist nach unserer Recherche nicht amtlich beantwortet.
  • Keine deutsche Abdeckpflicht gefunden. Wir haben keine Norm gefunden, die für private Freibecken in Deutschland eine Abdeckung verlangt.

Häufige Fragen

Lohnt es sich, die Poolpumpe nur mittags laufen zu lassen? +
Ja, wenn die Anlage mittags Überschuss hat. Jede selbst genutzte Kilowattstunde kostet dann nur die entgangene Einspeisevergütung, bei kleinen Gebäudeanlagen mit Teileinspeisung 7,70 ct/kWh laut Bundesnetzagentur. Eine Zeitschaltuhr reicht dafür meist aus.
Kann ich den Pool mit einem Heizstab und PV-Strom heizen? +
Technisch ja, sinnvoll kaum. Ein Heizstab braucht für 1 kWh Wärme 1 kWh Strom; ein Becken mit 44,8 m³ braucht rund 52 kWh je Grad. In der Schweiz ist die elektrische Widerstandsheizung für Freiluftbäder über 8 m³ verboten.
Wie viel Strom braucht eine Pool-Wärmepumpe? +
Das hängt vom COP bei der jeweiligen Außentemperatur ab. Für 130 kWh Wärme sind es bei COP 5 rund 26 kWh, bei COP 10 rund 13 kWh. Achte darauf, bei welchen Temperaturen der COP im Datenblatt gemessen wurde.
Wie groß muss ein Solarabsorber sein? +
Die Angaben streuen: ca. 60 % der Beckenoberfläche bei abgedeckten und ca. 100 % bei offenen Becken nach dem Schwimmbad Infozentrum, 45 bis 90 % je nach Neigung und Himmelsrichtung nach der Tabelle von FKB.
Reicht ein Solarabsorber allein? +
Im Sommer oft ja. FKB nennt für ein Becken mit 32 m² und 15 bis 17 m² Absorber 4 bis 7 °C mehr als ohne Heizung. Für Frühjahr und Herbst reicht die Wärme meist nicht, um die Nachtverluste auszugleichen.
Brauche ich eine Baugenehmigung für Pool und Absorber? +
Nach der Musterbauordnung sind Schwimmbecken bis 100 m³ außerhalb des Außenbereichs und Solaranlagen auf Dächern verfahrensfrei. Maßgeblich ist aber die Bauordnung deines Bundeslandes.
Muss ich die Pool-Wärmepumpe beim Netzbetreiber nach § 14a anmelden? +
Das ist nicht eindeutig geklärt. Die Festlegung der Bundesnetzagentur nennt die Wärmepumpenheizung, nicht die Pool-Wärmepumpe, und gilt nur über 4,2 kW Anschlussleistung. Frag im Zweifel schriftlich beim Netzbetreiber nach.