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Wirtschaftlichkeit

Klimaanlage mit Solarstrom kühlen: Warum Hitze und PV-Ertrag fast immer zusammenfallen

Kühlbedarf und Solarertrag fallen zusammen: Unsere Auswertung von DWD-Kühlgradstunden und einer PVGIS-Stundenreihe zeigt, wie gut Klimaanlage und PV-Anlage passen – und was Split, Monoblock und die F-Gas-Verbote ab 2027 bedeuten.

⏱️ 10 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 13. September 2026
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
  1. 1.Die Lage in drei Sätzen
  2. 2.Kühlgradstunden: wann Deutschland kühlen will
  3. 3.Die Stundenreihe: Hitze und Solarstrom zur selben Zeit
  4. 4.Wie viel Strom eine Klimaanlage braucht
  5. 5.Split oder Monoblock: der Nachteil des mobilen Geräts
  6. 6.Kältemittel: was die F-Gas-Verordnung ab 2027 verbietet
  7. 7.§ 14a EnWG: meist unter der Schwelle
  8. 8.Außengerät, Nachbarn und Mietwohnung
  9. 9.Wärmepumpe statt Klimaanlage?
  10. 10.Was wir nicht belegen konnten
  11. 11.Häufige Fragen

Im Juli zeigt die App der PV-Anlage mittags 7 kW Einspeisung, und im Dachgeschoss hat es 29 Grad. Die Klimaanlage wäre der Verbraucher, der genau dann laufen will, wenn die Anlage am meisten liefert. Anders als bei der Heizung passt die Richtung hier. Wie gut sie passt, haben wir nachgerechnet: mit zehn Jahren Kühlgradstunden des Deutschen Wetterdienstes und einer PVGIS-Stundenreihe für Kassel. Dazu kommt, was sich bei Kältemitteln bis 2035 ändert. Stand: 13.09.2026.

Die Lage in drei Sätzen

Rund 81 Prozent des Kühlbedarfs fallen nach den DWD-Kühlgradstunden in die Monate Juni bis August, in denen eine 10-kWp-Anlage in Kassel 36,3 Prozent ihres Jahresertrags liefert. In der Stundenreihe 2023 lagen 87,6 Prozent der Kühlgradstunden in Stunden, in denen die Anlage Strom erzeugte. Eine Klimaanlage ist damit einer der wenigen großen Verbraucher, deren Bedarf fast deckungsgleich mit dem Solarertrag ist — sofern du ein effizientes Splitgerät nimmst und die F-Gas-Fristen kennst.

Kurz gesagt: Klimaanlage und Photovoltaik passen zusammen, anders als Infrarotheizung und Photovoltaik. Entscheidend sind drei Dinge: Splitgerät statt Monoblock, eine hohe SEER-Klasse und das Kältemittel mit Blick auf die Verbote ab 2027 und 2029.
Säulendiagramm je Monat: Die Kühlgradstunden liegen zu 21,0, 31,0 und 28,8 Prozent im Juni, Juli und August, der PV-Ertrag verteilt sich breiter mit 12,5 Prozent im Juni.
Kühlbedarf nach DWD und Solarertrag nach PVGIS fallen in dieselben Monate. · Foto: Eigene Grafik

Kühlgradstunden: wann Deutschland kühlen will

Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht monatliche Kühlgradstunden nach ISO 15927-6. Gezählt wird für jede Stunde, um wie viel Grad die Lufttemperatur über einer Bezugstemperatur liegt; wir haben die Reihe mit 18 °C gewählt und die 120 Monatsdateien von 2014 bis 2023 ausgewertet.

Für die Station Schauenburg-Elgershausen bei Kassel entfallen 21,0 Prozent der jährlichen Kühlgradstunden auf den Juni, 31,0 Prozent auf den Juli und 28,8 Prozent auf den August — zusammen 80,9 Prozent. Mai und September bringen 6,4 und 10,4 Prozent, Oktober bis April zusammen 2,3 Prozent. Über 401 Stationen mit mindestens 108 Monatswerten liegt der Median für Juni bis August bei 80,8 Prozent.

Der DWD schreibt dazu selbst einen wichtigen Satz in die Datensatzbeschreibung: Kühlgradstunden seien „kein verläßlicher Index für den Energiebedarf zum Kühlen". Wir nutzen sie deshalb nur für die Verteilung über die Monate, nicht als Kilowattstunden.

MonatAnteil KühlgradstundenAnteil PV-Ertrag 10 kWpPV-Ertrag
Januar0,0 %3,1 %310 kWh
Februar0,0 %5,1 %514 kWh
März0,1 %9,1 %917 kWh
April1,2 %11,7 %1.190 kWh
Mai6,4 %12,4 %1.257 kWh
Juni21,0 %12,5 %1.263 kWh
Juli31,0 %12,4 %1.252 kWh
August28,8 %11,5 %1.161 kWh
September10,4 %9,8 %990 kWh
Oktober0,9 %6,6 %671 kWh
November0,0 %3,5 %354 kWh
Dezember0,0 %2,5 %255 kWh

Kühlgradstunden: DWD, Station Schauenburg-Elgershausen, Mittel 2014 bis 2023. PV-Ertrag: PVGIS 5.3, Kassel, 10 kWp, 35 Grad, Süd, 14 Prozent Systemverlust, Jahresertrag 10.132 kWh. Gerundete Anteile ergeben nicht exakt 100.

Die Stundenreihe: Hitze und Solarstrom zur selben Zeit

Monatswerte sagen nichts darüber, ob die Hitze tagsüber oder nachts auftritt. Deshalb haben wir bei PVGIS die Stundenreihe 2023 für dieselbe Anlage abgefragt. Sie enthält für jede der 8.760 Stunden die PV-Leistung und die Außenlufttemperatur.

2023 kamen in Kassel 5.196 Kühlgradstunden über 18 °C zusammen. 87,6 Prozent davon lagen in Stunden, in denen die Anlage Strom erzeugte. An den 114 Stunden mit mindestens 26 °C lieferte die Anlage in 98,2 Prozent der Fälle Strom, im Mittel 3,74 kW. Von den 10.104 kWh Jahresertrag 2023 entstanden 4.149 kWh in Stunden mit mehr als 18 °C Außentemperatur.

Ein Vorbehalt gehört dazu: Die Werte beschreiben die Außenluft. Ein Dachgeschoss heizt sich über den Tag auf und bleibt abends warm, wenn die Sonne schon tief steht. Der tatsächliche Kühlbedarf verschiebt sich deshalb etwas in den Abend.

Typischer Fehler: erst abends einschalten. Wer die Klimaanlage erst nach Feierabend startet, kühlt mit Netzstrom einen aufgeheizten Raum. Schalte sie an heißen Tagen schon mittags ein, solange die Anlage liefert, und halte die Temperatur, statt sie abends herunterzuziehen.
Zwei Balken: 87,6 Prozent der 5.196 Kühlgradstunden 2023 fallen in Stunden mit Solarstrom; an 114 Stunden mit mindestens 26 Grad liefert die Anlage in 98,2 Prozent Strom, im Mittel 3,74 kW.
Stundenreihe 2023 für Kassel: Hitze und Sonnenstrom kommen fast immer gemeinsam. · Foto: Eigene Grafik
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Wie viel Strom eine Klimaanlage braucht

Eine aktuelle, neutrale Verbrauchsmessung für Klimageräte in deutschen Haushalten haben wir nicht gefunden. Das Infoblatt „Energieverbrauch von Raumklimageräten" des Öko-Instituts ist mit Stand 09/2012 alt, zeigt aber die Größenordnung: Bei 500 Betriebsstunden verbraucht ein mobiles Kleinklimagerät mit 962 W rund 481 kWh, ein Splitgerät mit 781 W rund 391 kWh und ein Ventilator mit 50 W 25 kWh.

Mit dem heutigen Strompreis von 37,0 ct/kWh nach der BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026 kosten die 391 kWh des Splitgeräts aus dem Netz rund 145 Euro. Kommt der Strom aus der eigenen Anlage, fehlt nur die Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh für Gebäudeanlagen bis 10 kW mit Teileinspeisung laut Bundesnetzagentur (abgerufen am 13.09.2026), für 391 kWh also rund 30 Euro.

Grobe Näherung: Nimmt man die 87,6 Prozent aus der Stundenreihe als Anteil, der zeitgleich vom Dach kommt, stammen rund 343 kWh aus der Anlage und rund 48 kWh aus dem Netz. Das ergibt rund 26 Euro entgangene Vergütung plus rund 18 Euro Netzstrom, zusammen rund 44 Euro statt 145 Euro. Das ist eine Näherung, weil Kühlgradstunden kein Energiebedarf sind und der Hausverbrauch mittags mitläuft.

Gerät (Öko-Institut, 500 h)LeistungVerbrauchNetzstrom 37,0 ct/kWhSolarstrom 7,70 ct/kWh
Mobiles Kleinklimagerät962 W481 kWhrund 178 Eurorund 37 Euro
Splitgerät781 W391 kWhrund 145 Eurorund 30 Euro
Ventilator50 W25 kWhrund 9 Eurorund 2 Euro

Split oder Monoblock: der Nachteil des mobilen Geräts

Das mobile Monoblockgerät steht im Raum und bläst die warme Abluft durch einen Schlauch aus dem Fenster. Der Nachteil: Durch den Fensterspalt kann warme Luft nachströmen. Im Beispiel des Öko-Instituts braucht es für dieselben 500 Stunden 90 kWh mehr als das Splitgerät.

Wie effizient ein Gerät ist, zeigt der saisonale Wert SEER auf dem Energielabel. Die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 ordnet Klimageräten außer Ein- und Zweikanalgeräten in Anhang II Tabelle 1 die Klasse A+++ ab einem SEER von 8,50 zu, die Klasse A ab 5,10 bis unter 5,60. Für dieselbe Kältemenge braucht ein Gerät mit SEER 8,50 also nur 60 Prozent des Stroms eines Geräts mit SEER 5,10.

Beispielannahme: 1.000 kWh Kälte im Sommer. Bei SEER 8,50 sind das rund 118 kWh Strom, bei SEER 5,10 rund 196 kWh. Rechne das mit deinem Datenblatt nach: Kältebedarf geteilt durch SEER ergibt den Strombedarf.

Beim Kauf: Achte auf den SEER-Wert, nicht nur auf die Klasse, und vergleiche die Kühlleistung mit der Faustformel des Öko-Instituts von 60 bis 100 W je Quadratmeter. Ein typischer Fehler ist, das Gerät nach dem Preis statt nach der Raumfläche auszuwählen.

Kältemittel: was die F-Gas-Verordnung ab 2027 verbietet

Die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase legt in Anhang IV fest, ab wann bestimmte Geräte mit bestimmten Kältemitteln nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Für Klimageräte im Haushalt sind vier Stichtage wichtig, jeweils mit einer Ausnahme, wenn Sicherheitsanforderungen am Standort es erfordern:

  • 1. Januar 2025 (Nr. 9 a): Mono-Splitsysteme mit Kältemitteln ab einem Treibhauspotenzial (GWP) von 750, bei weniger als 3 kg Füllmenge.
  • 1. Januar 2027 (Nr. 8 b): steckerfertige Raumklimageräte, Monoblock-Klimaanlagen und andere in sich geschlossene Geräte bis 12 kW mit F-Gasen ab GWP 150.
  • 1. Januar 2029 (Nr. 9 c): Luft-Luft-Splitsysteme bis 12 kW mit F-Gasen ab GWP 150.
  • 1. Januar 2035 (Nr. 9 d): Splitsysteme bis 12 kW, die überhaupt fluorierte Treibhausgase enthalten.

Für Käufer heißt das: Ein mobiles Gerät mit fluoriertem Kältemittel ab GWP 150 wird ab 2027 nicht mehr neu angeboten, ein Splitgerät dieser Art ab 2029. Welches Kältemittel und welchen GWP ein Gerät hat, steht auf dem Typenschild und im Datenblatt. Die GWP-Werte einzelner Kältemittel haben wir für diesen Artikel nicht aus dem Anhang I der Verordnung ausgelesen; frag im Angebot ausdrücklich danach.

Das Splitsystem definiert die Verordnung in Art. 2 Nr. 39 als System, dessen Kältemittelkreislauf am Ort der Verwendung installiert und verbunden werden muss. Nach Art. 20 Abs. 4 müssen Verkäufer solcher befüllten, nicht hermetisch geschlossenen Einrichtungen Aufzeichnungen über die zertifizierten Unternehmen führen, die die Installation durchführen. Ein Splitgerät ist deshalb kein Selbstbauprojekt.

Zeitachse der Kältemittel-Verbote für Klimageräte bis 12 kW: 2025 Mono-Split ab GWP 750, 2027 Monoblock ab GWP 150, 2029 Luft-Luft-Split ab GWP 150, 2035 Split mit F-Gasen überhaupt.
Nach Anhang IV der F-Gas-Verordnung: vier Stichtage, die beim Kauf zählen. · Foto: Eigene Grafik
Vorsicht bei Restposten: Die Verbote betreffen das Inverkehrbringen. Ein günstiges Gerät mit altem Kältemittel kann kurz vor dem Stichtag noch angeboten werden — wie Wartung und Nachfüllen in zehn Jahren geregelt sind, solltest du vor dem Kauf klären.

§ 14a EnWG: meist unter der Schwelle

Anlagen zur Raumkühlung gehören nach Anlage 1 zum Beschluss BK6-22-300 der Bundesnetzagentur zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen — allerdings nur mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. Das Splitgerät im Beispiel des Öko-Instituts hat 781 W elektrische Leistung und liegt damit weit darunter.

Relevant wird die Schwelle bei Multisplit-Anlagen für mehrere Räume oder bei großen Geräten. Schau dir die elektrische Anschlussleistung auf dem Typenschild an. Mehrere Geräte können unter Umständen rechnerisch zusammengefasst werden; wie das im Einzelfall gilt, erklärt der Ratgeber § 14a EnWG und Netzentgelte.

Außengerät, Nachbarn und Mietwohnung

Das Außengerät eines Splitsystems ist hörbar. Das Öko-Institut rät, die Lärmentwicklung des Außengeräts zu beachten und Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen; mehr als 60 Dezibel würden als laut empfunden. Grundregeln zum Verhältnis zwischen Nachbarn stehen im Ratgeber Nachbarschaftsrecht bei PV-Anlagen.

In der Mietwohnung braucht ein Splitgerät mit Wanddurchbruch die Abstimmung mit dem Vermieter, darauf weist auch das Infoblatt hin. Ein mobiles Gerät ist ineffizienter und fällt ab 2027 unter das Verbot für fluorierte Kältemittel ab GWP 150.

1 So planst du die Klimaanlage zur PV-Anlage:
  1. Raumfläche messen und mit 60 bis 100 W je Quadratmeter die Kühlleistung abschätzen.
  2. Splitgerät mit hohem SEER wählen und Kältemittel samt GWP im Datenblatt prüfen.
  3. Elektrische Leistung mit dem Mittagsüberschuss deiner Anlage im Juli vergleichen.
  4. Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb beauftragen, in der Mietwohnung vorher den Vermieter fragen.
  5. Betrieb auf die Mittagsstunden legen: Zeitschaltung oder Freigabe über den Energiemanager. Wie du Verbraucher in die Sonnenstunden verschiebst, steht im Ratgeber Eigenverbrauch optimieren.
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Wärmepumpe statt Klimaanlage?

Manche Splitgeräte können auch heizen. Ihre Heizfunktion bewertet das Energielabel mit dem SCOP; die Klasse A+++ beginnt nach Tabelle 1 der Verordnung 626/2011 bei 5,10. Wie eine Wärmepumpe mit der PV-Anlage zusammenspielt, erklärt der Ratgeber PV mit Wärmepumpe kombinieren. Warum das Heizen mit Direktstrom im Winter nicht aufgeht, zeigt unsere Rechnung zur Infrarotheizung mit Photovoltaik.

Erst verschatten, dann kühlen: Außenliegender Sonnenschutz und nachts gelüftete Räume senken den Kühlbedarf, bevor ein Gerät Strom braucht. Ein Ventilator mit 50 W kommt im Beispiel des Öko-Instituts auf 25 kWh in 500 Stunden.
Vor dem Kauf prüfen:
  • Bauart: Splitgerät oder mobiles Monoblockgerät
  • SEER-Wert und Energieeffizienzklasse auf dem Label
  • Kältemittel und GWP laut Datenblatt, Stichtag 2027 oder 2029
  • Elektrische Anschlussleistung in W, bei Multisplit gegen 4,2 kW prüfen
  • Zertifizierter Fachbetrieb für die Installation
  • Standort des Außengeräts mit Abstand zum Nachbarn

Was wir nicht belegen konnten

  • Keine aktuelle Verbrauchsmessung. Die Gerätewerte des Öko-Instituts stammen von 2012. Eine neutrale Feldmessung zu Klimageräten in deutschen Haushalten haben wir nicht gefunden.
  • Kein Kühlbedarf in kWh. Kühlgradstunden zeigen die Verteilung, nicht die Energiemenge; der DWD warnt ausdrücklich davor, sie als Energiebedarf zu lesen.
  • Keine GWP-Tabelle. Die Treibhauspotenziale einzelner Kältemittel stehen in Anhang I der Verordnung; wir haben sie nicht ausgelesen.
  • Keine Lärmgrenzwerte. Die zulässigen Immissionswerte am Nachbargrundstück haben wir für diesen Artikel nicht im Normtext geprüft.

Häufige Fragen

Lohnt sich eine Klimaanlage mit PV-Anlage? +
Beim Stromverbrauch ja. In der PVGIS-Stundenreihe 2023 für Kassel fielen 87,6 Prozent der Kühlgradstunden in Stunden, in denen eine 10-kWp-Anlage Strom erzeugte. Der Solarstrom kostet dich dann nur die entgangene Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh statt 37,0 ct/kWh aus dem Netz.
Wie viel Strom braucht eine Split-Klimaanlage? +
Im Beispiel des Öko-Instituts (Stand 2012) 391 kWh in 500 Betriebsstunden bei 781 W. Moderne Geräte mit SEER 8,50 brauchen für dieselbe Kälte rund 40 Prozent weniger Strom als Geräte mit SEER 5,10.
Kann ich ein mobiles Klimagerät weiter kaufen? +
Ab 1. Januar 2027 dürfen steckerfertige Raumklimageräte und Monoblock-Klimaanlagen bis 12 kW mit fluorierten Kältemitteln ab GWP 150 nicht mehr in Verkehr gebracht werden (Verordnung (EU) 2024/573, Anhang IV Nr. 8 b). Ab 1. Januar 2032 gilt nach Nr. 8 c das Verbot für diese Geräte mit fluorierten Treibhausgasen überhaupt.
Darf ich eine Split-Klimaanlage selbst installieren? +
Ein Splitsystem muss nach der Definition der F-Gas-Verordnung am Ort der Verwendung im Kältemittelkreislauf verbunden werden, und Verkäufer müssen das zertifizierte Installationsunternehmen dokumentieren. Beauftrage deshalb einen zertifizierten Fachbetrieb.
Fällt meine Klimaanlage unter § 14a EnWG? +
Nur mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung. Ein typisches Einraum-Splitgerät wie im Beispiel mit 781 W liegt deutlich darunter; bei Multisplit-Anlagen lohnt der Blick aufs Typenschild.
Wann sollte die Klimaanlage laufen, um Solarstrom zu nutzen? +
Mittags und am frühen Nachmittag, wenn die Anlage liefert. An den 114 Stunden mit mindestens 26 °C lieferte die Beispielanlage 2023 im Mittel 3,74 kW. Wer erst abends kühlt, zieht den Strom aus dem Netz.
Ist ein Ventilator die bessere Wahl? +
Für leichte Hitze oft ja. Das Öko-Institut rechnet für 500 Stunden mit 25 kWh beim Ventilator gegenüber 391 kWh beim Splitgerät. Ein Ventilator kühlt die Luft aber nicht, er bewegt sie nur.