PV-Förderung 2027: Was dich ein Jahr Warten wirklich kostet
Der Kabinettsentwurf vom 29.07.2026 streicht die feste Einspeisevergütung für alle Anlagen ab 2027. Was die Differenz für ein normales Einfamilienhaus konkret kostet, welches Datum wirklich zählt (nicht das der Rechnung) — und warum der Wert einer PV-Anlage sich damit vom Einspeisen zum Eigenverbrauch verschiebt.
Foto: Eigene Grafik nach §§ 48, 53 EEG 2027 (Kabinettsentwurf 29.07.2026) und Bundesnetzagentur, Foerdersaetze fuer Solaranlagen
Inhaltsverzeichnis · 12 Abschnitte
- 1.Die Rechnung in zwei Zahlen
- 2.Warum die ehrliche Zahl kleiner ist als die Schlagzeile
- 3.Der Stichtag, den fast alle falsch verstehen
- 4.Wie lange die Kette wirklich dauert — rückwärts gerechnet
- 5.„Und wenn das Gesetz gar nicht kommt?"
- 6.Was sich ab 2027 sonst noch ändert
- 7.Der Teil der Rechnung, den die Reform nicht anfassen kann
- 8.Warum Speicher, Wärmepumpe und Energieberater ab 2027 zur PV-Frage gehören
- 9.Dein Fahrplan bis zum Stichtag
- 10.Woran du ein Angebot erkennst, das die Frist wirklich hält
- 11.Häufige Fragen
- 12.Quellen und Stand
Der Kabinettsentwurf vom 29. Juli 2026 streicht die feste Einspeisevergütung für alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2027 erstmals in Betrieb gehen. Wer vorher in Betrieb geht, behält nach § 100 EEG den Satz seines Inbetriebnahmejahres — 20 Jahre lang plus das Restjahr. Dieser Artikel rechnet vor, was die Differenz für ein normales Einfamilienhaus konkret bedeutet, warum die ehrliche Zahl kleiner ausfällt als die Schlagzeile, und warum der 31.12.2026 heute schon knapper ist, als er aussieht.
Die Rechnung in zwei Zahlen
Rechenbeispiel für den Normalfall: eine 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus, rund 9.500 Kilowattstunden Jahresertrag, kein Speicher, etwa 30 Prozent Eigenverbrauch. Es bleiben rund 6.650 Kilowattstunden, die ins Netz gehen.
| Was der Staat garantiert | Inbetriebnahme bis 31.12.2026 | Inbetriebnahme ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Satz je eingespeister kWh | 7,70 ct (Teileinspeisung bis 10 kWp) | 5,2 ct Übergangszahlung |
| Garantiedauer | 20 Jahre + Restjahr (§ 100 EEG) | 36 Monate (§ 25 Abs. 2 Entwurf) |
| Danach | — | Direktvermarktung zum Börsenpreis |
| Garantiesumme bei 6.650 kWh/Jahr | 10.241 € | 1.037 € |
Wer den gesamten Strom einspeist statt ihn selbst zu nutzen, bekommt bis 10 kWp derzeit 12,22 ct/kWh — auch dieser Satz ist an das Inbetriebnahmejahr gebunden. Und die 5,2 Cent für 2027 stehen so in keinem Paragrafen: Sie sind die Differenz aus dem anzulegenden Wert von 6,2 ct (§ 48 Abs. 1 des Entwurfs) abzüglich eines Cents nach § 53 Abs. 1.
Das ist der Faktor, mit dem gerade jede Solaranzeige in Deutschland arbeitet: Zehnmal so viel garantierter Ertrag, nur weil der Zähler ein paar Wochen früher zu zählen anfängt. Die Zahlen stimmen — beide stehen so im Gesetz beziehungsweise im Entwurf. Trotzdem wäre es unredlich, hier aufzuhören.
Warum die ehrliche Zahl kleiner ist als die Schlagzeile
Die 1.037 Euro sind nur der garantierte Teil. Nach den 36 Monaten Übergangszahlung ist eine Anlage aus 2027 nicht wertlos — sie rutscht in die Direktvermarktung. Dort gibt es den Marktwert Solar, für Anlagen unter 25 kW zusätzlich vier Jahre lang einen Bonus von 1,5 ct/kWh. Der Jahresmarktwert Solar lag 2025 bei rund 4,5 ct/kWh; Studien erwarten wegen des Kannibalisierungseffekts bis 2028 einen Rückgang um mehr als ein Viertel. Rechnet man konservativ weiter, sieht die Sache so aus:
| Zeitraum | Inbetriebnahme 2026 | Inbetriebnahme 2027 (Szenario) |
|---|---|---|
| Jahr 1–3 | 1.536 € (7,70 ct) | 1.037 € (5,2 ct Übergangszahlung) |
| Jahr 4–7 | 2.048 € (7,70 ct) | 1.330 € (3,5 ct Marktwert + 1,5 ct Bonus) |
| Jahr 8–20 | 6.657 € (7,70 ct) | 2.594 € (3,0 ct Marktwert) |
| Summe über 20 Jahre | 10.241 € | 4.961 € |
| Unterschied | rund 5.280 € | |
Also nicht zehnmal weniger, sondern etwa halb so viel. Rund 5.300 Euro Unterschied für dieselbe Anlage auf demselben Dach — nur weil der Kalender umgeschlagen hat. Das ist immer noch die Größenordnung eines kompletten Batteriespeichers oder eines guten Drittels der Anlagenkosten.

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Der Stichtag, den fast alle falsch verstehen
Hier liegt der häufigste Fehler in der ganzen Debatte — und der teuerste. In Anzeigen und Verkaufsgesprächen ist ständig vom Auftrag, vom Angebot oder vom Rechnungsdatum die Rede. Keines dieser Daten spielt eine Rolle.
Maßgeblich ist ausschließlich die Inbetriebnahme im Sinne des § 3 Nummer 30 EEG: die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage, nachdem die technische Betriebsbereitschaft hergestellt ist. Betriebsbereit heißt: fest am vorgesehenen Standort montiert und dauerhaft mit dem Zubehör ausgestattet, das für die Erzeugung von Wechselstrom nötig ist.
Daraus folgen zwei Dinge, und das zweite ist eine gute Nachricht:
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Wie lange die Kette wirklich dauert — rückwärts gerechnet
Die Montage selbst dauert zwei bis fünf Werktage. Deshalb klingt „bis Silvester" nach viel Zeit. In der Praxis scheitert die Frist aber nie an der Montage, sondern an den Schritten davor.
Angebot und Vertrag brauchen ein bis drei Wochen. Planung, Materialbeschaffung und ein freier Montagetermin liegen in normalen Zeiten bei 13 bis 26 Wochen, in Stoßzeiten bei vier bis zwölf Monaten. Die Netzanmeldung läuft parallel, der Netzbetreiber hat allein für den Zeitplan bis zu acht Wochen. In Summe: drei bis sieben Monate von der Unterschrift bis zur betriebsbereiten Anlage.
Rechne das rückwärts vom 31. Dezember 2026. Selbst die schnelle Variante der Kette — drei Monate — bedeutet Vertragsunterschrift bis Ende September. Die realistische Variante bedeutet: Der Zug ist für viele Dächer bereits abgefahren, und für den Rest schließt sich das Fenster in wenigen Wochen. Und 2026 ist keine normale Saison: Derselbe Stichtag treibt gerade bundesweit alle in dieselben Auftragsbücher.

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„Und wenn das Gesetz gar nicht kommt?"
Berechtigte Frage, und die ehrliche Antwort lautet: Möglich ist das. Der Stand der Dinge:
- Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 29. Juli 2026 beschlossen.
- Bundestag und Bundesrat beraten seit September 2026. Ein Kabinettsbeschluss ist kein geltendes Recht — im Verfahren sind Änderungen möglich, und Fachleute rechnen damit.
- Zusätzlich muss die EU-Kommission das Fördermodell beihilferechtlich genehmigen. Ohne diese Genehmigung kann die Novelle nicht wie geplant in Kraft treten.
Warum das gegen das Abwarten spricht statt dafür: Das Risiko ist nicht symmetrisch.
| Reform kommt wie geplant | Reform wird entschärft oder scheitert | |
|---|---|---|
| Du gehst 2026 in Betrieb | 7,70 ct für 20 Jahre gesichert | 7,70 ct für 20 Jahre gesichert |
| Du wartest bis 2027 | rund 5.300 € weniger | bestenfalls dasselbe wie heute |
In der einen Zeile steht in beiden Spalten dasselbe. In der anderen kannst du nur verlieren oder auf null herauskommen. Wer 2026 in Betrieb geht, muss den Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens nicht kennen — der Bestandsschutz nach § 100 EEG greift in jedem Szenario. Eine ausführliche, angebotsfreie Darstellung des Verfahrensstands haben wir separat in EEG-Reform 2027: Was sich für deine PV-Anlage wirklich ändert aufgeschrieben.
Was sich ab 2027 sonst noch ändert
Die Vergütungshöhe ist nur der sichtbarste Punkt. Drei weitere Änderungen des Entwurfs treffen Neuanlagen ebenfalls — Bestandsanlagen und alle, die 2026 ans Netz gehen, sind davon nicht betroffen:
- 50-Prozent-Kappung der Einspeiseleistung. Neue Dachanlagen unter 100 kW dürfen am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft nur noch die Hälfte ihrer installierten Leistung einspeisen. Eine 10-kW-Anlage also höchstens 5 kW. Eigenverbrauch und Speicherladung sind ausgenommen — ohne Speicher wird die Mittagsspitze aber schlicht abgeregelt.
- Direktvermarktung wird der Grundsatz. Der Entwurf streicht die Einspeisevergütung in § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und macht die Direktvermarktung für Neuanlagen zur Regel. Was das im Alltag bedeutet — Vertrag, Dienstleister, Kosten — steht in Direktvermarktung für Kleinanlagen.
- Die Anspruchsgrenze sinkt jedes Jahr. Die Übergangszahlung gibt es 2027 für Anlagen bis 50 kW, 2028 nur noch bis 25 kW, 2029 nur noch bis 7 kW. Wer heute über „dann eben in zwei Jahren" nachdenkt, sollte diese Staffel kennen.
Der Teil der Rechnung, den die Reform nicht anfassen kann
Bis hierhin ging es nur um die Kilowattstunden, die ins Netz gehen. Die sind aber nur eine Hälfte des Geschäfts — und die schlechtere. Stell die beiden Hälften nebeneinander:
- Eine eingespeiste Kilowattstunde bringt 2026 7,70 Cent. Ab 2027 5,2 Cent, danach Börsenpreis.
- Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom. Der kostete Haushalte 2026 im Schnitt 37,0 Cent (BDEW), in der Grundversorgung eher 42,8 Cent.
Selbst verbrauchen ist heute also rund fünfmal so viel wert wie einspeisen — und ab 2027 etwa siebenmal. Und jetzt der entscheidende Punkt: An dieser zweiten Hälfte ändert die EEG-Novelle nichts. Kein Paragraf des Entwurfs berührt den Wert einer selbst genutzten Kilowattstunde. Er hängt am Strompreis, nicht am Fördersystem.
Das dreht die Frage um. Der Reform entkommt man nicht nur, indem man schneller baut. Man entkommt ihr vor allem, indem man weniger einspeist — und stattdessen mehr selbst verbraucht.
| Ausbaustufe | Eigenverbrauchsquote (typisch) | selbst genutzt | Wert bei 37 ct/kWh |
|---|---|---|---|
| PV allein | 25–30 % | ca. 2.850 kWh/Jahr | ca. 1.055 €/Jahr |
| PV + Speicher (8 kWh) | 55–65 % | ca. 5.700 kWh/Jahr | ca. 2.110 €/Jahr |
| PV + Speicher + Wärmepumpe | 65–75 % | ca. 6.650 kWh/Jahr | ca. 2.460 €/Jahr |
Warum Speicher, Wärmepumpe und Energieberater ab 2027 zur PV-Frage gehören
Solange die Einspeisung ordentlich vergütet wurde, konnte man eine Anlage einfach aufs Dach legen und den Überschuss verkaufen. Ab 2027 funktioniert das nicht mehr: Die Vergütung sinkt, die Einspeiseleistung wird auf 50 Prozent gekappt, und ohne Speicher wird die Mittagsspitze abgeregelt. Eine Anlage aus 2027 muss deshalb anders geplant werden als eine aus 2026 — Eigenverbrauch ist dann kein Nice-to-have mehr, sondern der Kern des Geschäftsmodells.
Drei Maßnahmen zahlen auf dieselbe Rechnung ein, und für alle drei gibt es Geld vom Staat — unabhängig vom EEG-Stichtag:
| Maßnahme | Wirkung auf deine PV-Rechnung | Förderung (Stand 2026) |
|---|---|---|
| Batteriespeicher | Verdoppelt die Eigenverbrauchsquote und puffert genau die Mittagsspitze, die ab 2027 sonst abgeregelt würde | Kein Bundeszuschuss; Programme einzelner Länder und Kommunen, dazu KfW 270 als Kredit (Übersicht nach Bundesland) |
| Wärmepumpe | Macht aus Solarstrom Wärme statt Einspeisung — und ersetzt Gas oder Öl durch etwas, das dein Dach teilweise selbst produziert | KfW-Heizungsförderung: bis zu 70 % Zuschuss, maximal 22.400 € (Stand 21.07.2026) |
| Energieberatung | Bestimmt, in welcher Reihenfolge sich die Maßnahmen rechnen — und ist bei Dämmung und Fenstern Fördervoraussetzung | BAFA: 50 % des Honorars, bis 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern |
Deshalb fragen wir am Ende der Anfrage genau danach — nachdem deine PV-Angebote raus sind, mit je einer Ja/Nein-Frage und ohne zweites Formular. Wenn du bei Wärmepumpe oder Energieberatung „ja" klickst, kommen die passenden Angebote im selben Aufwasch mit. Sagst du nichts, passiert nichts.
Dein Fahrplan bis zum Stichtag
Angebote einholen — jetzt, nicht im November. Drei Angebote sind das Minimum. Vergleiche sie nicht am Endpreis, sondern an Modulleistung, Wechselrichter und Speichergröße — die Spanne für dieselbe Anlage liegt regelmäßig bei mehreren tausend Euro. Wichtiger als der Preis ist in diesem Herbst die Frage, ob der Betrieb den Montagetermin vor Silvester überhaupt noch frei hat.
Auf die Fristzusage bestehen. Lass dir den Fertigstellungstermin schriftlich in den Vertrag schreiben, nicht als „voraussichtlich" in die Angebotsmail. Ein Betrieb, der den Slot wirklich hat, hat damit kein Problem.
Netzanschlussbegehren früh stellen. Das übernimmt in der Regel der Fachbetrieb — frag trotzdem nach, wann es rausgeht. Der Netzbetreiber hat für den Zeitplan bis zu acht Wochen, und diese Wochen laufen parallel zur Planung, nicht danach.
Inbetriebnahme dokumentieren. Lass dir ein datiertes Inbetriebnahmeprotokoll geben, fotografiere die laufende Anlage und notiere den Zählerstand. Das ist dein Beleg für den Bestandsschutz nach § 100 EEG — unabhängig davon, wann der Zähler getauscht wird.
Innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister melden. Nach der Inbetriebnahme, nicht davor. Versäumnisse können die Vergütung kosten.

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Woran du ein Angebot erkennst, das die Frist wirklich hält
Im Herbst 2026 verkauft jeder Betrieb „Inbetriebnahme noch dieses Jahr". Achte auf fünf Punkte, dann trennt sich die Zusage von der Absicht:
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Genau danach filtern wir die Betriebe, die dir Angebote schicken: regional, mit freier Montagekapazität für 2026, Festpreis statt Schätzung. Du bekommst bis zu drei Angebote zum Vergleichen und entscheidest allein, ob und mit wem du sprichst.

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Häufige Fragen
Fällt die PV-Förderung 2027 komplett weg? +
Zählt für den Stichtag das Datum von Angebot, Auftrag oder Rechnung? +
Was passiert, wenn der Netzbetreiber den Zähler erst 2027 tauscht? +
Wie viel Zeit brauche ich realistisch noch? +
Lohnt sich eine Anlage ab 2027 überhaupt noch? +
Gilt die 50-Prozent-Einspeisekappung auch für meine bestehende Anlage? +
Ist die Reform schon beschlossen? +
Quellen und Stand
Stand aller Angaben: 10. September 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
- Regierungsentwurf zur Änderung des EEG, Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026, dem Bundesrat zugeleitet als BR-Drucksache 470/26
- § 3 Nr. 30 EEG — Definition der Inbetriebnahme; § 100 EEG — Übergangsbestimmungen
- Clearingstelle EEG|KWKG, Rechtsfragen 79 und 80 — technische versus kaufmännische Inbetriebnahme
- Bundesnetzagentur — Fördersätze für Solaranlagen und Monatsmarktwerte Solar
- BDEW-Strompreisanalyse — Haushaltsstrompreis 2026
- § 12 Abs. 3 UStG — Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
