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Förderung & Recht

Photovoltaik-Förderung 2026: Welche Zuschüsse gibt es noch?

Nullsteuersatz, KfW 270, Landes- und Kommunalprogramme, Einspeisevergütung: Was es 2026 für eine Photovoltaikanlage noch an Förderung gibt, welche Programme still eingestellt wurden und in welcher Reihenfolge Sie beantragen müssen, damit der Anspruch nicht verfällt.

⏱️ 12 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 10. September 2026
Wohnhaus mit vollflächiger Photovoltaikanlage auf dem Dach

Foto: Pixabay / RoyBuri

Inhaltsverzeichnis · 13 Abschnitte
  1. 1.Welche Förderungen gibt es 2026 überhaupt noch?
  2. 2.Wie funktioniert der Nullsteuersatz von 0 Prozent Umsatzsteuer?
  3. 3.Was bringt der KfW-Kredit 270 — und für wen lohnt er sich?
  4. 4.Welche Bundesländer fördern 2026 noch?
  5. 5.Gibt es noch eine Förderung für den Batteriespeicher?
  6. 6.Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 — und warum läuft sie aus?
  7. 7.Welche Förderung gibt es für die Kombination mit einer Wärmepumpe?
  8. 8.Muss ich die Anlage versteuern?
  9. 9.In welcher Reihenfolge beantrage ich die Förderungen?
  10. 10.Welche Fehler kosten die Förderung?
  11. 11.Checkliste: Förderung 2026 optimal nutzen
  12. 12.Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung 2026
  13. 13.Quellen und Stand

Für Photovoltaik gibt es 2026 keinen einzelnen großen Zuschuss mehr, sondern ein Bündel aus Steuerbefreiung, zinsgünstigem Kredit, wenigen regionalen Programmen und der Einspeisevergütung. Der finanziell größte Posten ist dabei kein Zuschuss, sondern eine Frist. Dieser Ratgeber ordnet alle Bausteine mit Beträgen, Voraussetzungen und Antragsreihenfolge — Stand: 10. September 2026.

Das Wichtigste in Kürze: Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG spart bei einer 15.000-Euro-Anlage rund 2.850 Euro und gilt ohne Antrag. Einen Bundeszuschuss für reine Dachanlagen gibt es nicht mehr — geblieben ist der KfW-Kredit 270. Zuschüsse kommen nur noch von einzelnen Ländern und Kommunen, und die meisten Übersichtstabellen im Netz sind veraltet. Der größte Hebel ist derzeit die Einspeisevergütung: Wer bis zum 31.12.2026 in Betrieb geht, sichert 7,70 ct/kWh für 20 Jahre; ab 2027 sind nur noch 5,2 ct/kWh für 36 Monate vorgesehen.

Welche Förderungen gibt es 2026 überhaupt noch?

Die Förderlandschaft hat sich in den vergangenen drei Jahren stark ausgedünnt. Was 2026 tatsächlich noch verfügbar ist:

BausteinArtHöhe / VorteilAntrag nötig?
Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)Steuerbefreiung0 % Umsatzsteuer auf Kauf und MontageNein
Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG)SteuerbefreiungEinnahmen steuerfrei bis 30 kWp je EinheitNein
Einspeisevergütung (EEG)Vergütung7,70 ct/kWh, 20 Jahre garantiertAnmeldung beim Netzbetreiber
KfW-Kredit 270Förderkreditab 4,24 % eff. JahreszinsJa, vor Vorhabenbeginn
LandesprogrammeZuschuss oder Kreditstark unterschiedlich, viele eingestelltJa
Kommunale ProgrammeZuschussmeist 200–5.000 €, Budgets begrenztJa
KfW-Heizungsförderung (bei Wärmepumpe)Zuschussbis zu 70 %, max. 22.400 €Ja

Eine direkte Investitionsförderung des Bundes für reine Photovoltaikanlagen existiert nicht mehr. Das Programm KfW 442 („Solarstrom für Elektroautos") wurde 2023 nach wenigen Stunden ausgeschöpft und nicht neu aufgelegt, die Speicherförderung KfW 275 bereits davor eingestellt.

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Wie funktioniert der Nullsteuersatz von 0 Prozent Umsatzsteuer?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent (§ 12 Abs. 3 UStG). Das ist der Reihe nach der einfachste Baustein: Er wirkt automatisch, es gibt keinen Antrag, keine Frist und kein Budget, das ausgeschöpft werden könnte.

  • Was erfasst ist: Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Montage, Netzanschluss — und Batteriespeicher, auch wenn sie später nachgerüstet werden.
  • Voraussetzung: Die Anlage befindet sich auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder eines dem Gemeinwohl dienenden Gebäudes. Bei Anlagen bis 30 kWp gilt diese Voraussetzung laut Bundesministerium der Finanzen regelmäßig als erfüllt.
  • Wirkung: Bei einer Anlage für 15.000 Euro entfallen rund 2.850 Euro Umsatzsteuer.
  • Befristung: Eine zeitliche Begrenzung ist nicht beschlossen. Der Nullsteuersatz hängt nicht am 31.12.2026.
Prüfen Sie, dass es im Angebot richtig steht. In der Praxis tauchen immer wieder Angebote auf, die 19 Prozent Umsatzsteuer ausweisen und den Betrag anschließend „als Rabatt" wieder abziehen. Das ist keine Ersparnis, sondern eine Rechenkosmetik. Auf einer korrekten Rechnung steht schlicht ein Steuersatz von 0 Prozent. Vergleichen Sie deshalb immer Bruttobeträge, nie Nettobeträge.

Was bringt der KfW-Kredit 270 — und für wen lohnt er sich?

Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard" ist das zentrale Finanzierungsinstrument für Photovoltaik in Deutschland. Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um einen Kredit, nicht um einen Zuschuss — Sie zahlen jeden Euro zurück.

MerkmalKonditionen (Stand: 05.09.2026)
Effektiver Jahreszinstagesaktuell, kein fester Programmzins. Beispielsätze am 05.09.2026: ab 4,24 %, in der Praxis 4,37 % bis 4,45 % je nach Bonität, Besicherung und Laufzeit
Kreditbetragbis 150 Mio. € je Vorhaben, Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten
Laufzeit5 bis 30 Jahre, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre
FörderfähigAnlage, Batteriespeicher, Netzanschluss, Montage
Antragswegüber die Hausbank, vor Vorhabenbeginn
Der Nachteil, den kaum ein Anbieter erwähnt: Verlassen Sie sich auf keine Zinsangabe aus einem Ratgeber — auch nicht auf diese. Die KfW legt den Satz am Tag der Zusage fest; verbindlich ist allein der Konditionenanzeiger der KfW. Und bei Sätzen um 4,24 Prozent ist der KfW-Kredit gegenüber einem normalen Bankdarlehen oder einer Eigenfinanzierung häufig kein Vorteil mehr. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie den Antrag stellen — der Aufwand über die Hausbank lohnt sich nur, wenn die Kondition tatsächlich besser ist als Ihre Alternative. Vorsicht bei Verkaufsgesprächen, in denen „KfW-gefördert" wie ein Zuschuss klingt.
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Welche Bundesländer fördern 2026 noch?

Hier liegt der häufigste Fehler in den Förderübersichten, die man im Netz findet: Sie führen Programme, die es längst nicht mehr gibt, oder nennen Beträge aus dem Vorjahr. Der tatsächliche Status ist von Land zu Land völlig verschieden — und ändert sich mehrmals im Jahr. Prüfen Sie deshalb jede Zahl, die Sie irgendwo lesen, auf der Programmseite selbst nach, bevor Sie darauf planen.

Von dreizehn geprüften Länderprogrammen ist derzeit nur eines ein echter, offener Direktzuschuss: Berlin. Der Rest sind zinsvergünstigte Kredite, ausgelaufene Programme oder ausgeschöpfte Töpfe.

Acht Karten ohne gemeinsame Skala zeigen den Förderstatus für PV-Speicher zum 05.09.2026: Bund (KfW-Kredit, kein Zuschuss), Berlin (SolarPLUS läuft), Sachsen (SAB-Tilgungszuschuss läuft, nur ab 30 kWp), Baden-Württemberg (kein Programm), Bayern (kein Programm), Nordrhein-Westfalen (Status unklar), Hessen (WIBank-Kredit mit Zinszuschuss läuft) und zwei Kommunen (Göttingen ausgeschöpft, Regensburg Speicherförderung gestrichen).
Acht Förderquellen, acht unterschiedliche Zustände — bewusst ohne gemeinsame Skala, weil Kreditzins, Tilgungszuschuss, Pauschale und bloßer Status nicht auf einer Achse vergleichbar sind. · Foto: Eigene Grafik nach den im Artikel genannten Primärquellen, Direktabruf 05.09.2026
EbeneProgrammStatus (Stand: 10.09.2026)
BerlinSolarPLUSAktiv — 250 €/kWp, gedeckelt auf 4.750 €, plus 750 € für den Zählerschrank. Ein Speicher ist seit 2026 Fördervoraussetzung. Budget 13 Mio. €, Richtlinie bis 31.12.2026
HessenWIBank PV-Anlagen-DarlehenAktiv, aber Kredit: 10.000–50.000 € mit Landes-Zinszuschuss von 1,5 % p. a., Speicher eingeschlossen
Baden-WürttembergL-Bank „Wohnen mit Zukunft"Aktiv, aber nur zinsgünstiger Kredit. Einen Zuschuss für Batteriespeicher gibt es nach Auskunft des Ministeriums nicht
SachsenSAB „Energie und Speicher"Aktiv, aber erst ab 30 kWp gekoppelter PV-Leistung — für Einfamilienhäuser praktisch nie erreichbar
Nordrhein-Westfalenprogres.NRWPausiert seit dem 10.12.2025 zur Neukonzeption
Bayern10.000-Häuser-ProgrammBeendet am 24.04.2022, keine Wiederaufnahme vorgesehen
Köln (kommunal)Photovoltaik-Förderung der StadtAktiv seit 05.01.2026 — 300 €/kWp bis 10 kWp, 250 €/kWh für den Speicher, Budget 8 Mio. €
Freiburg (kommunal)Klimafreundlich WohnenProgramm läuft, aber die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft — nächstes Antragsfenster ab 01.01.2027

Das ist bewusst keine vollständige Liste aller 16 Länder, sondern der geprüfte Ausschnitt. Die verbindliche Auskunft liefert die Förderdatenbank des Bundes unter foerderdatenbank.de — dort sind Bundes-, Landes- und EU-Programme zusammengeführt und werden laufend aktualisiert. Eine ausführliche Länderübersicht speziell für Speicher finden Sie in Speicherförderung der Bundesländer.

Gibt es noch eine Förderung für den Batteriespeicher?

Einen bundesweiten Zuschuss allein für einen Heimspeicher gibt es 2026 nicht. Was bleibt, sind drei indirekte Wege: der Nullsteuersatz (der Speicher ist mit erfasst, auch bei Nachrüstung), der KfW-Kredit 270 und die wenigen Landes- beziehungsweise Kommunalprogramme aus der Tabelle oben.

Bei kommunalen Programmen ist das Budget der entscheidende Punkt, nicht die Förderhöhe. Zwei Beispiele aus dem Sommer 2026: In Göttingen waren die Mittel zum 08.06.2026 ausgeschöpft, in Freiburg ebenfalls; Regensburg fördert seit dem 01.01.2026 nur noch die Photovoltaikanlage selbst und keinen Speicher mehr. Köln dagegen hat sein Programm am 05.01.2026 mit 8 Mio. Euro neu aufgelegt — im Vorjahr war derselbe Topf vorzeitig leer. Erfahrungsgemäß sind kommunale Töpfe binnen weniger Wochen nach Jahresbeginn leer.

So finden Sie Ihr lokales Programm in fünf Minuten: Öffnen Sie die Förderdatenbank des Bundes, filtern Sie auf Ihr Bundesland und den Bereich Energieeffizienz, und rufen Sie parallel die Seite Ihrer Stadtwerke und Ihres Landkreises auf. Notieren Sie zu jedem Treffer zwei Dinge: das Antragsdatum vor Auftragsvergabe und die Restlaufzeit des Budgets. Beides entscheidet öfter über die Förderung als die Fördersumme selbst.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 — und warum läuft sie aus?

Die Einspeisevergütung ist kein Zuschuss, sondern eine gesetzlich garantierte Vergütung je eingespeister Kilowattstunde. Sie ist finanziell der größte Posten in dieser Aufstellung — und der einzige, der an eine Frist gebunden ist.

MerkmalTeileinspeisung bis 10 kWpVolleinspeisung bis 10 kWp
Satz (Stand: 01.08.2026)7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
Garantiedauer20 Jahre plus das Restjahr der Inbetriebnahme (§ 100 EEG)
Nächste Absenkung1. Februar 2027, halbjährliche Degression von einem Prozent
Geplant ab 20275,2 ct/kWh Übergangszahlung für 36 Monate, danach Direktvermarktung

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die feste Einspeisevergütung für Anlagen streicht, die ab dem 1. Januar 2027 erstmals in Betrieb gehen. Zusätzlich soll die Einspeiseleistung neuer Dachanlagen unter 100 kW dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht: Bundestag und Bundesrat beraten seit September 2026, und die EU-Kommission muss das Modell beihilferechtlich genehmigen.

Maßgeblich ist die Inbetriebnahme, nicht der Auftrag. Für die Frist zählt allein die Inbetriebnahme nach § 3 Nr. 30 EEG, also die erstmalige Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft. Das Datum von Angebot, Auftrag oder Rechnung spielt keine Rolle. Der Netzanschluss ist umgekehrt nicht erforderlich — läuft die Anlage bis zum 31.12.2026 und wird der Zähler erst im Januar getauscht, bleibt der Bestandsschutz erhalten (Clearingstelle EEG, Rechtsfragen 79 und 80). Rechnen Sie von der Unterschrift bis zur betriebsbereiten Anlage mit drei bis sieben Monaten.

Was der Unterschied für eine normale Anlage bedeutet, haben wir in PV-Förderung 2027: Was ein Jahr Warten kostet durchgerechnet; den juristischen Verfahrensstand behandelt EEG-Reform 2027.

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Welche Förderung gibt es für die Kombination mit einer Wärmepumpe?

Hier liegt der größte noch verfügbare Zuschuss — er gilt allerdings der Heizung, nicht der Photovoltaik. Über die KfW-Heizungsförderung sind bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Seit der Novelle vom 21.07.2026 liegen die förderfähigen Höchstkosten bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit — 70 Prozent davon sind 19.600 Euro. Die oft zitierten 22.400 Euro entsprechen 80 Prozent und gelten ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro. Die Kombination ist auch technisch sinnvoll: Eine Wärmepumpe verbraucht Strom, den die eigene Anlage teilweise liefert — und selbst verbrauchter Strom ist mit rund 37 Cent je Kilowattstunde (BDEW-Strompreisanalyse 2026) etwa fünfmal so viel wert wie eingespeister.

Damit die Erwartung stimmt: Eine Wärmepumpe hebt Ihre Eigenverbrauchsquote weniger stark, als es in Verkaufsgesprächen klingt. Sie zieht ihren Strom im Winter, also genau dann, wenn die Anlage am wenigsten liefert. Realistisch sind eher zehn zusätzliche Prozentpunkte als dreißig — der große Hebel bleibt der Speicher. Details in PV mit Wärmepumpe kombinieren.

Für Dämmung, Fenster und Türen gilt eine andere Regel als für die Heizung: Bei diesen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte Fördervoraussetzung — ohne ihn gibt es keinen Cent. Beim Heizungstausch ist er dagegen nicht vorgeschrieben, dort genügt die Fachunternehmererklärung. Die Energieberatung selbst wird vom BAFA mit 50 Prozent des Honorars bezuschusst — bis 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis 850 Euro ab drei Wohneinheiten.

Muss ich die Anlage versteuern?

In den allermeisten Fällen nicht. Seit 2022 sind Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei — bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem. Die frühere Unterscheidung mit nur 15 kWp bei Mehrfamilien- und gemischt genutzten Gebäuden ist entfallen; die einheitliche 30-kWp-Grenze gilt für Anlagen, die ab dem 01.01.2025 installiert oder erweitert wurden — eine Zahl, die in vielen älteren Ratgebern noch falsch steht. Wer unter diesen Grenzen bleibt, muss weder eine Gewinnermittlung erstellen noch die Anlage abschreiben. Umsatzsteuerlich bleibt es beim Nullsteuersatz. Ausführlich in Photovoltaik und Steuern.

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In welcher Reihenfolge beantrage ich die Förderungen?

Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung — bei fast allen Programmen gilt: Antrag vor Auftragsvergabe. Ein nachträglicher Antrag wird abgelehnt, ohne Ermessensspielraum.

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Fördercheck durchführen. Bundesebene (KfW), Landesprogramm und kommunales Programm parallel prüfen. Notieren Sie zu jedem Programm die Antragsfrist und ob das Budget noch offen ist.

Angebote einholen — aber noch nicht beauftragen. Für den KfW-Antrag brauchen Sie ein belastbares Angebot, nicht bereits einen Vertrag. Mindestens drei Angebote vergleichen, die Preisspanne für dieselbe Anlage liegt regelmäßig bei mehreren tausend Euro.

KfW-Antrag über die Hausbank stellen. Vor Vertragsabschluss mit dem Installateur. Die Bank reicht den Antrag bei der KfW ein, das dauert je nach Institut ein bis drei Wochen.

Landes- und Kommunalförderung beantragen. Direkt bei der Landesbank oder der Kommune, ebenfalls vor Auftragsvergabe. Bei Wärmepumpe zusätzlich die KfW-Heizungsförderung über das KfW-Portal.

Erst jetzt den Fachbetrieb beauftragen. Nach Zusage beziehungsweise nach schriftlicher Bestätigung, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn unschädlich ist.

Netzanschlussbegehren stellen und Inbetriebnahme dokumentieren. Anschließend innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister melden — nach der Inbetriebnahme, nicht davor (Anleitung).

Welche Fehler kosten die Förderung?

Vier Fehler tauchen in der Praxis immer wieder auf, und alle vier sind vermeidbar:

  • Zu früh beauftragt. Der häufigste Fehler überhaupt. Wer den Installateur vor dem Förderantrag beauftragt, verliert den Anspruch — bei KfW ebenso wie bei den meisten Landesprogrammen.
  • Auf den Auftrag statt auf die Inbetriebnahme geschaut. Für die Einspeisevergütung zählt allein die Inbetriebnahme. Ein Vertrag vom Dezember über eine im Februar montierte Anlage fällt vollständig unter das neue Recht.
  • Kommunales Budget nicht geprüft. Ein laufendes Programm bedeutet nicht, dass noch Geld darin ist. Achten Sie auf den Vermerk „Mittel ausgeschöpft" auf der Programmseite.
  • Marktstammdatenregister versäumt. Die Meldung ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme fällig. Versäumnisse können die Vergütung kosten.

Checkliste: Förderung 2026 optimal nutzen

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Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung 2026

Gibt es 2026 noch einen Zuschuss vom Bund für eine Solaranlage? +
Nein. Eine direkte Investitionsförderung des Bundes für reine Photovoltaikanlagen existiert nicht mehr; KfW 442 und KfW 275 wurden eingestellt. Auf Bundesebene bleiben der Nullsteuersatz von 0 Prozent Umsatzsteuer, die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG, die Einspeisevergütung und der KfW-Kredit 270. Zuschüsse gibt es nur noch von einzelnen Ländern und Kommunen.
Muss ich den Nullsteuersatz beantragen? +
Nein. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG wirkt automatisch, wenn die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Bei Anlagen bis 30 kWp gilt diese Voraussetzung laut Bundesministerium der Finanzen regelmäßig als erfüllt. Der Fachbetrieb weist auf der Rechnung schlicht 0 Prozent aus.
Wie viel spare ich durch die Mehrwertsteuerbefreiung? +
Rund 19 Prozent des früheren Nettopreises. Bei einer Anlage für 15.000 Euro sind das etwa 2.850 Euro. Erfasst sind Module, Wechselrichter, Montage, Netzanschluss und Batteriespeicher — auch bei späterer Nachrüstung eines Speichers an eine bestehende Anlage.
Kann ich KfW-Kredit und Landesförderung kombinieren? +
In der Regel ja, solange kein Programm die Kumulierung ausdrücklich ausschließt. Häufig ist die Kombination eines Kredits mit einem Zuschuss zulässig, die Kombination zweier Zuschüsse für dieselben Kosten dagegen nicht. Prüfen Sie die Kumulierungsregeln in den Programmbedingungen, bevor Sie beide Anträge stellen.
Bis wann muss die Anlage laufen, um die Einspeisevergütung zu sichern? +
Bis zum 31. Dezember 2026. Maßgeblich ist die Inbetriebnahme nach § 3 Nr. 30 EEG, nicht das Datum von Angebot, Auftrag oder Rechnung. Der Netzanschluss muss dafür noch nicht hergestellt sein. Da von der Unterschrift bis zur betriebsbereiten Anlage typischerweise drei bis sieben Monate vergehen, ist der Auftrag im Herbst 2026 der eigentliche Engpass.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage ohne Zuschuss überhaupt noch? +
Ja, aber die Rechnung verschiebt sich. Der Wert liegt zunehmend im Eigenverbrauch statt in der Einspeisung: Eine selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für rund 37 Cent, eine eingespeiste bringt 7,70 Cent — ab 2027 noch 5,2 Cent. Wer heute plant, sollte deshalb Speicher und Verbrauchszeiten mitdenken. Ausführlich in Lohnt sich Photovoltaik noch?
Ändert sich am Nullsteuersatz etwas zum 1. Januar 2027? +
Nein. Der Nullsteuersatz ist unbefristet und hängt nicht am EEG-Stichtag. Zum 1. Januar 2027 soll ausschließlich die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen entfallen. Auch der KfW-Kredit 270 bleibt bestehen.

Quellen und Stand

Stand aller Angaben: 10. September 2026. Förderprogramme von Ländern und Kommunen ändern sich laufend und sind häufig budgetiert — prüfen Sie vor der Auftragsvergabe immer die Programmseite selbst. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

  1. Bundesministerium der Finanzen: Anwendung des Nullsteuersatzes auf Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
  2. § 3 Nr. 72 EStG — Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
  3. § 3 Nr. 30 EEG — Definition der Inbetriebnahme; § 100 EEG — Übergangsbestimmungen
  4. Clearingstelle EEG|KWKG, Rechtsfragen 79 und 80 — technische und kaufmännische Inbetriebnahme
  5. Bundesnetzagentur — Fördersätze für Solaranlagen, Abruf 2026
  6. Förderdatenbank des Bundes — Bundes-, Landes- und EU-Programme
  7. KfW — Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard"; KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen
  8. BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude
  9. IBB Business Team — SolarPLUS Berlin; Stadt Köln und Stadt Freiburg — kommunale Programme
  10. Energie-Atlas Bayern und Bezirksregierung Arnsberg — Programmstatus Bayern und NRW
  11. BDEW-Strompreisanalyse 2026 — Haushaltsstrompreis