Photovoltaik-Förderung 2026: Welche Zuschüsse gibt es noch?
Nullsteuersatz, KfW 270, Landes- und Kommunalprogramme, Einspeisevergütung: Was es 2026 für eine Photovoltaikanlage noch an Förderung gibt, welche Programme still eingestellt wurden und in welcher Reihenfolge Sie beantragen müssen, damit der Anspruch nicht verfällt.

Foto: Pixabay / RoyBuri
Inhaltsverzeichnis · 13 Abschnitte
- 1.Welche Förderungen gibt es 2026 überhaupt noch?
- 2.Wie funktioniert der Nullsteuersatz von 0 Prozent Umsatzsteuer?
- 3.Was bringt der KfW-Kredit 270 — und für wen lohnt er sich?
- 4.Welche Bundesländer fördern 2026 noch?
- 5.Gibt es noch eine Förderung für den Batteriespeicher?
- 6.Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 — und warum läuft sie aus?
- 7.Welche Förderung gibt es für die Kombination mit einer Wärmepumpe?
- 8.Muss ich die Anlage versteuern?
- 9.In welcher Reihenfolge beantrage ich die Förderungen?
- 10.Welche Fehler kosten die Förderung?
- 11.Checkliste: Förderung 2026 optimal nutzen
- 12.Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung 2026
- 13.Quellen und Stand
Für Photovoltaik gibt es 2026 keinen einzelnen großen Zuschuss mehr, sondern ein Bündel aus Steuerbefreiung, zinsgünstigem Kredit, wenigen regionalen Programmen und der Einspeisevergütung. Der finanziell größte Posten ist dabei kein Zuschuss, sondern eine Frist. Dieser Ratgeber ordnet alle Bausteine mit Beträgen, Voraussetzungen und Antragsreihenfolge — Stand: 10. September 2026.
Welche Förderungen gibt es 2026 überhaupt noch?
Die Förderlandschaft hat sich in den vergangenen drei Jahren stark ausgedünnt. Was 2026 tatsächlich noch verfügbar ist:
| Baustein | Art | Höhe / Vorteil | Antrag nötig? |
|---|---|---|---|
| Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) | Steuerbefreiung | 0 % Umsatzsteuer auf Kauf und Montage | Nein |
| Einkommensteuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 EStG) | Steuerbefreiung | Einnahmen steuerfrei bis 30 kWp je Einheit | Nein |
| Einspeisevergütung (EEG) | Vergütung | 7,70 ct/kWh, 20 Jahre garantiert | Anmeldung beim Netzbetreiber |
| KfW-Kredit 270 | Förderkredit | ab 4,24 % eff. Jahreszins | Ja, vor Vorhabenbeginn |
| Landesprogramme | Zuschuss oder Kredit | stark unterschiedlich, viele eingestellt | Ja |
| Kommunale Programme | Zuschuss | meist 200–5.000 €, Budgets begrenzt | Ja |
| KfW-Heizungsförderung (bei Wärmepumpe) | Zuschuss | bis zu 70 %, max. 22.400 € | Ja |
Eine direkte Investitionsförderung des Bundes für reine Photovoltaikanlagen existiert nicht mehr. Das Programm KfW 442 („Solarstrom für Elektroautos") wurde 2023 nach wenigen Stunden ausgeschöpft und nicht neu aufgelegt, die Speicherförderung KfW 275 bereits davor eingestellt.

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Wie funktioniert der Nullsteuersatz von 0 Prozent Umsatzsteuer?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von null Prozent (§ 12 Abs. 3 UStG). Das ist der Reihe nach der einfachste Baustein: Er wirkt automatisch, es gibt keinen Antrag, keine Frist und kein Budget, das ausgeschöpft werden könnte.
- Was erfasst ist: Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Montage, Netzanschluss — und Batteriespeicher, auch wenn sie später nachgerüstet werden.
- Voraussetzung: Die Anlage befindet sich auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder eines dem Gemeinwohl dienenden Gebäudes. Bei Anlagen bis 30 kWp gilt diese Voraussetzung laut Bundesministerium der Finanzen regelmäßig als erfüllt.
- Wirkung: Bei einer Anlage für 15.000 Euro entfallen rund 2.850 Euro Umsatzsteuer.
- Befristung: Eine zeitliche Begrenzung ist nicht beschlossen. Der Nullsteuersatz hängt nicht am 31.12.2026.
Was bringt der KfW-Kredit 270 — und für wen lohnt er sich?
Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard" ist das zentrale Finanzierungsinstrument für Photovoltaik in Deutschland. Wichtig zur Einordnung: Es handelt sich um einen Kredit, nicht um einen Zuschuss — Sie zahlen jeden Euro zurück.
| Merkmal | Konditionen (Stand: 05.09.2026) |
|---|---|
| Effektiver Jahreszins | tagesaktuell, kein fester Programmzins. Beispielsätze am 05.09.2026: ab 4,24 %, in der Praxis 4,37 % bis 4,45 % je nach Bonität, Besicherung und Laufzeit |
| Kreditbetrag | bis 150 Mio. € je Vorhaben, Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten |
| Laufzeit | 5 bis 30 Jahre, bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre |
| Förderfähig | Anlage, Batteriespeicher, Netzanschluss, Montage |
| Antragsweg | über die Hausbank, vor Vorhabenbeginn |

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Welche Bundesländer fördern 2026 noch?
Hier liegt der häufigste Fehler in den Förderübersichten, die man im Netz findet: Sie führen Programme, die es längst nicht mehr gibt, oder nennen Beträge aus dem Vorjahr. Der tatsächliche Status ist von Land zu Land völlig verschieden — und ändert sich mehrmals im Jahr. Prüfen Sie deshalb jede Zahl, die Sie irgendwo lesen, auf der Programmseite selbst nach, bevor Sie darauf planen.
Von dreizehn geprüften Länderprogrammen ist derzeit nur eines ein echter, offener Direktzuschuss: Berlin. Der Rest sind zinsvergünstigte Kredite, ausgelaufene Programme oder ausgeschöpfte Töpfe.
| Ebene | Programm | Status (Stand: 10.09.2026) |
|---|---|---|
| Berlin | SolarPLUS | Aktiv — 250 €/kWp, gedeckelt auf 4.750 €, plus 750 € für den Zählerschrank. Ein Speicher ist seit 2026 Fördervoraussetzung. Budget 13 Mio. €, Richtlinie bis 31.12.2026 |
| Hessen | WIBank PV-Anlagen-Darlehen | Aktiv, aber Kredit: 10.000–50.000 € mit Landes-Zinszuschuss von 1,5 % p. a., Speicher eingeschlossen |
| Baden-Württemberg | L-Bank „Wohnen mit Zukunft" | Aktiv, aber nur zinsgünstiger Kredit. Einen Zuschuss für Batteriespeicher gibt es nach Auskunft des Ministeriums nicht |
| Sachsen | SAB „Energie und Speicher" | Aktiv, aber erst ab 30 kWp gekoppelter PV-Leistung — für Einfamilienhäuser praktisch nie erreichbar |
| Nordrhein-Westfalen | progres.NRW | Pausiert seit dem 10.12.2025 zur Neukonzeption |
| Bayern | 10.000-Häuser-Programm | Beendet am 24.04.2022, keine Wiederaufnahme vorgesehen |
| Köln (kommunal) | Photovoltaik-Förderung der Stadt | Aktiv seit 05.01.2026 — 300 €/kWp bis 10 kWp, 250 €/kWh für den Speicher, Budget 8 Mio. € |
| Freiburg (kommunal) | Klimafreundlich Wohnen | Programm läuft, aber die Mittel für 2026 sind ausgeschöpft — nächstes Antragsfenster ab 01.01.2027 |
Das ist bewusst keine vollständige Liste aller 16 Länder, sondern der geprüfte Ausschnitt. Die verbindliche Auskunft liefert die Förderdatenbank des Bundes unter foerderdatenbank.de — dort sind Bundes-, Landes- und EU-Programme zusammengeführt und werden laufend aktualisiert. Eine ausführliche Länderübersicht speziell für Speicher finden Sie in Speicherförderung der Bundesländer.
Gibt es noch eine Förderung für den Batteriespeicher?
Einen bundesweiten Zuschuss allein für einen Heimspeicher gibt es 2026 nicht. Was bleibt, sind drei indirekte Wege: der Nullsteuersatz (der Speicher ist mit erfasst, auch bei Nachrüstung), der KfW-Kredit 270 und die wenigen Landes- beziehungsweise Kommunalprogramme aus der Tabelle oben.
Bei kommunalen Programmen ist das Budget der entscheidende Punkt, nicht die Förderhöhe. Zwei Beispiele aus dem Sommer 2026: In Göttingen waren die Mittel zum 08.06.2026 ausgeschöpft, in Freiburg ebenfalls; Regensburg fördert seit dem 01.01.2026 nur noch die Photovoltaikanlage selbst und keinen Speicher mehr. Köln dagegen hat sein Programm am 05.01.2026 mit 8 Mio. Euro neu aufgelegt — im Vorjahr war derselbe Topf vorzeitig leer. Erfahrungsgemäß sind kommunale Töpfe binnen weniger Wochen nach Jahresbeginn leer.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026 — und warum läuft sie aus?
Die Einspeisevergütung ist kein Zuschuss, sondern eine gesetzlich garantierte Vergütung je eingespeister Kilowattstunde. Sie ist finanziell der größte Posten in dieser Aufstellung — und der einzige, der an eine Frist gebunden ist.
| Merkmal | Teileinspeisung bis 10 kWp | Volleinspeisung bis 10 kWp |
|---|---|---|
| Satz (Stand: 01.08.2026) | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| Garantiedauer | 20 Jahre plus das Restjahr der Inbetriebnahme (§ 100 EEG) | |
| Nächste Absenkung | 1. Februar 2027, halbjährliche Degression von einem Prozent | |
| Geplant ab 2027 | 5,2 ct/kWh Übergangszahlung für 36 Monate, danach Direktvermarktung | |
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die feste Einspeisevergütung für Anlagen streicht, die ab dem 1. Januar 2027 erstmals in Betrieb gehen. Zusätzlich soll die Einspeiseleistung neuer Dachanlagen unter 100 kW dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht: Bundestag und Bundesrat beraten seit September 2026, und die EU-Kommission muss das Modell beihilferechtlich genehmigen.
Was der Unterschied für eine normale Anlage bedeutet, haben wir in PV-Förderung 2027: Was ein Jahr Warten kostet durchgerechnet; den juristischen Verfahrensstand behandelt EEG-Reform 2027.

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Welche Förderung gibt es für die Kombination mit einer Wärmepumpe?
Hier liegt der größte noch verfügbare Zuschuss — er gilt allerdings der Heizung, nicht der Photovoltaik. Über die KfW-Heizungsförderung sind bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Seit der Novelle vom 21.07.2026 liegen die förderfähigen Höchstkosten bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit — 70 Prozent davon sind 19.600 Euro. Die oft zitierten 22.400 Euro entsprechen 80 Prozent und gelten ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro. Die Kombination ist auch technisch sinnvoll: Eine Wärmepumpe verbraucht Strom, den die eigene Anlage teilweise liefert — und selbst verbrauchter Strom ist mit rund 37 Cent je Kilowattstunde (BDEW-Strompreisanalyse 2026) etwa fünfmal so viel wert wie eingespeister.
Für Dämmung, Fenster und Türen gilt eine andere Regel als für die Heizung: Bei diesen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte Fördervoraussetzung — ohne ihn gibt es keinen Cent. Beim Heizungstausch ist er dagegen nicht vorgeschrieben, dort genügt die Fachunternehmererklärung. Die Energieberatung selbst wird vom BAFA mit 50 Prozent des Honorars bezuschusst — bis 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis 850 Euro ab drei Wohneinheiten.
Muss ich die Anlage versteuern?
In den allermeisten Fällen nicht. Seit 2022 sind Einnahmen und Entnahmen aus Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei — bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem. Die frühere Unterscheidung mit nur 15 kWp bei Mehrfamilien- und gemischt genutzten Gebäuden ist entfallen; die einheitliche 30-kWp-Grenze gilt für Anlagen, die ab dem 01.01.2025 installiert oder erweitert wurden — eine Zahl, die in vielen älteren Ratgebern noch falsch steht. Wer unter diesen Grenzen bleibt, muss weder eine Gewinnermittlung erstellen noch die Anlage abschreiben. Umsatzsteuerlich bleibt es beim Nullsteuersatz. Ausführlich in Photovoltaik und Steuern.

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In welcher Reihenfolge beantrage ich die Förderungen?
Die Reihenfolge entscheidet über die Förderung — bei fast allen Programmen gilt: Antrag vor Auftragsvergabe. Ein nachträglicher Antrag wird abgelehnt, ohne Ermessensspielraum.
Fördercheck durchführen. Bundesebene (KfW), Landesprogramm und kommunales Programm parallel prüfen. Notieren Sie zu jedem Programm die Antragsfrist und ob das Budget noch offen ist.
Angebote einholen — aber noch nicht beauftragen. Für den KfW-Antrag brauchen Sie ein belastbares Angebot, nicht bereits einen Vertrag. Mindestens drei Angebote vergleichen, die Preisspanne für dieselbe Anlage liegt regelmäßig bei mehreren tausend Euro.
KfW-Antrag über die Hausbank stellen. Vor Vertragsabschluss mit dem Installateur. Die Bank reicht den Antrag bei der KfW ein, das dauert je nach Institut ein bis drei Wochen.
Landes- und Kommunalförderung beantragen. Direkt bei der Landesbank oder der Kommune, ebenfalls vor Auftragsvergabe. Bei Wärmepumpe zusätzlich die KfW-Heizungsförderung über das KfW-Portal.
Erst jetzt den Fachbetrieb beauftragen. Nach Zusage beziehungsweise nach schriftlicher Bestätigung, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn unschädlich ist.
Netzanschlussbegehren stellen und Inbetriebnahme dokumentieren. Anschließend innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister melden — nach der Inbetriebnahme, nicht davor (Anleitung).
Welche Fehler kosten die Förderung?
Vier Fehler tauchen in der Praxis immer wieder auf, und alle vier sind vermeidbar:
- Zu früh beauftragt. Der häufigste Fehler überhaupt. Wer den Installateur vor dem Förderantrag beauftragt, verliert den Anspruch — bei KfW ebenso wie bei den meisten Landesprogrammen.
- Auf den Auftrag statt auf die Inbetriebnahme geschaut. Für die Einspeisevergütung zählt allein die Inbetriebnahme. Ein Vertrag vom Dezember über eine im Februar montierte Anlage fällt vollständig unter das neue Recht.
- Kommunales Budget nicht geprüft. Ein laufendes Programm bedeutet nicht, dass noch Geld darin ist. Achten Sie auf den Vermerk „Mittel ausgeschöpft" auf der Programmseite.
- Marktstammdatenregister versäumt. Die Meldung ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme fällig. Versäumnisse können die Vergütung kosten.
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Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung 2026
Gibt es 2026 noch einen Zuschuss vom Bund für eine Solaranlage? +
Muss ich den Nullsteuersatz beantragen? +
Wie viel spare ich durch die Mehrwertsteuerbefreiung? +
Kann ich KfW-Kredit und Landesförderung kombinieren? +
Bis wann muss die Anlage laufen, um die Einspeisevergütung zu sichern? +
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage ohne Zuschuss überhaupt noch? +
Ändert sich am Nullsteuersatz etwas zum 1. Januar 2027? +
Quellen und Stand
Stand aller Angaben: 10. September 2026. Förderprogramme von Ländern und Kommunen ändern sich laufend und sind häufig budgetiert — prüfen Sie vor der Auftragsvergabe immer die Programmseite selbst. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
- Bundesministerium der Finanzen: Anwendung des Nullsteuersatzes auf Photovoltaikanlagen (§ 12 Abs. 3 UStG)
- § 3 Nr. 72 EStG — Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
- § 3 Nr. 30 EEG — Definition der Inbetriebnahme; § 100 EEG — Übergangsbestimmungen
- Clearingstelle EEG|KWKG, Rechtsfragen 79 und 80 — technische und kaufmännische Inbetriebnahme
- Bundesnetzagentur — Fördersätze für Solaranlagen, Abruf 2026
- Förderdatenbank des Bundes — Bundes-, Landes- und EU-Programme
- KfW — Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard"; KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen
- BAFA — Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude
- IBB Business Team — SolarPLUS Berlin; Stadt Köln und Stadt Freiburg — kommunale Programme
- Energie-Atlas Bayern und Bezirksregierung Arnsberg — Programmstatus Bayern und NRW
- BDEW-Strompreisanalyse 2026 — Haushaltsstrompreis