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PV-Kredit: Raten zurückhalten bei Mängeln – wann du der Bank nach § 359 BGB nicht zahlen musst

Die Anlage läuft nicht, die Raten schon: Wann Kredit und Anlagenvertrag verbunden sind, was du der Bank nach § 359 BGB entgegenhalten darfst, warum zuerst die Nachbesserung scheitern muss und ab welchem Rückstand die Bank kündigen darf.

⏱️ 11 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 13. September 2026
Inhaltsverzeichnis · 10 Abschnitte
  1. 1.Raten zurückhalten wegen Mängeln: die Lage in drei Sätzen
  2. 2.Verbunden oder nicht: die Voraussetzung, an der alles hängt
  3. 3.Was § 359 BGB erlaubt: die Einrede gegenüber der Bank
  4. 4.Erst Nacherfüllung, dann Raten: die Sperre in Satz 3
  5. 5.Das Risiko: Gesamtfälligstellung nach § 498 BGB
  6. 6.Wenn der Vertrag ganz wegfällt: Anfechtung, Rücktritt, Widerruf
  7. 7.Die Null-Prozent-Falle: warum „zinslos" früher nicht reichte
  8. 8.So gehst du vor: Schritt für Schritt gegenüber Solarteur und Bank
  9. 9.Schwächen dieses Ratgebers: was offen bleibt
  10. 10.Häufige Fragen zu Raten und Mängeln bei der PV-Finanzierung

Die Anlage ist montiert, der Kredit läuft, und jeden Monat gehen die Raten an die Bank. Nur funktioniert die Anlage nicht, wie sie soll: Der Speicher schaltet ab, ein Modulstrang liefert keinen Ertrag, der Solarteur vertröstet. Die naheliegende Idee: Dann zahle ich eben die Raten nicht mehr, bis alles in Ordnung ist. Das Gesetz lässt das unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich zu. Wer es zu früh oder ohne die richtigen Schritte tut, riskiert aber, dass die Bank den ganzen Kredit auf einmal fällig stellt.

Dieser Ratgeber erklärt den sogenannten Einwendungsdurchgriff nach § 359 BGB: wann Kredit und Anlagenvertrag rechtlich zusammengehören, was du der Bank entgegenhalten darfst, warum zuerst die Nachbesserung scheitern muss und ab wie vielen offenen Raten die Kündigung droht. Alle Normtexte und drei Urteile des Bankrechtssenats des Bundesgerichtshofs, darunter eines zu einer kreditfinanzierten PV-Anlage, wurden am 13. September 2026 im Volltext gelesen.

Raten zurückhalten wegen Mängeln: die Lage in drei Sätzen

Hat dir der Solarteur den Kredit vermittelt oder selbst finanziert, sind Anlagenvertrag und Darlehen meist „verbundene Verträge". Dann darfst du der Bank nach § 359 BGB grundsätzlich alles entgegenhalten, was dich gegenüber dem Solarteur zum Zurückhalten der Zahlung berechtigen würde.

Bei Mängeln gilt das aber erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, und nur, soweit der Mangel reicht. Wer vorher einfach die Raten stoppt, gerät in Verzug, und ab einer gesetzlich festgelegten Schwelle darf die Bank kündigen.

Zuerst zwei Papiere heraussuchen: den Kreditvertrag und den Anlagenvertrag. Schau dir im Angebot und im Kreditvertrag an, wer als Vermittler genannt ist. Steht im Kreditvertrag der Solarteur als Vermittler, wurde er am Küchentisch zusammen mit dem Angebot unterschrieben oder zahlt die Bank direkt an den Betrieb aus, spricht viel für einen verbundenen Vertrag. Ohne diese Verbindung gibt es keinen Durchgriff auf die Bank.

Verbunden oder nicht: die Voraussetzung, an der alles hängt

Den Durchgriff gibt es nur bei verbundenen Verträgen. § 358 Absatz 3 BGB verlangt zweierlei: Das Darlehen muss ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dienen, und beide Verträge müssen eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine solche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Unternehmer selbst finanziert oder wenn sich die Bank bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung des Unternehmers bedient.

Dass der Bankrechtssenat genau das bei Photovoltaik prüft, zeigt das Urteil XI ZR 209/19 vom 26. Oktober 2021. Es ging um die kreditfinanzierte Investition in eine PV-Anlage in einem Solarpark mit 298 Anlagen, Streitwert 57.700 Euro. Für die Frage der wirtschaftlichen Einheit gab der BGH dem Berufungsgericht in Randnummer 38 mit, es dürfte zu bedenken sein, dass der Nettodarlehensbetrag genau dem Kaufpreis entsprach.

Wie finanziert?Verbunden nach § 358 Abs. 3?Folge für die Raten
Kredit über die Partnerbank des Solarteurs, Antrag beim Verkaufsgesprächin der Regel ja (Mitwirkung des Unternehmers)Durchgriff nach § 359 möglich
Ratenzahlung direkt beim Solarteur gegen Aufpreis§§ 358 bis 360 gelten entsprechend (§ 506 Abs. 1)Einwendungen wirken unmittelbar
Kredit bei der eigenen Hausbank, selbst beantragtmeist nein, wenn der Solarteur nicht mitwirktRaten laufen unabhängig vom Mangel weiter
Förderkredit, von der Hausbank durchgeleitethängt von der Mitwirkung des Solarteurs ab, nicht belegtim Einzelfall prüfen
Finanziertes Entgelt unter 200 Eurounerheblichkein Durchgriff (§ 359 Abs. 2)

Welche Finanzierungswege es gibt und wie sich die Kosten unterscheiden, steht in unserem Ratgeber zur PV-Finanzierung. Was sich bei Null-Prozent-Angeboten und beim Merkmal „Marketing" ab November 2026 ändert, erklärt der Ratgeber zur Null-Prozent-Finanzierung.

Kein Durchgriff ohne Verbund: Hast du den Kredit bei deiner Hausbank selbst beantragt, ohne dass der Solarteur dabei mitgewirkt hat, laufen die Raten unabhängig von jedem Mangel weiter. Zurückhalten kannst du dann nur gegenüber dem Solarteur, etwa bei der Schlussrechnung – nicht gegenüber der Bank. Wer trotzdem die Raten stoppt, gerät in Verzug.
Drei Kästen Kunde, Solarteur und Bank mit Verbindungslinien für Anlagenvertrag, Kreditvertrag und Vermittlung, dazu der Hinweis auf die Einrede nach § 359 BGB.
Wer über den Solarteur finanziert, kann Einwände gegen ihn auch der Bank entgegenhalten. · Foto: Eigene Grafik

Was § 359 BGB erlaubt: die Einrede gegenüber der Bank

Der Kern steht in einem Satz. Nach § 359 Absatz 1 Satz 1 BGB kann der Verbraucher die Rückzahlung des Darlehens verweigern, „soweit Einwendungen aus dem verbundenen Vertrag ihn gegenüber dem Unternehmer … zur Verweigerung seiner Leistung berechtigen würden". Du musst dich also nicht auf einen Streit mit der Bank über die Anlage einlassen, die Bank muss sich deine Einwände gegen den Solarteur zurechnen lassen.

Welche Einwände das sind, ergibt sich aus dem Vertrag mit dem Solarteur. Der wichtigste bei Mängeln ist die Einrede des nicht erfüllten Vertrags nach § 320 BGB: Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann seine Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern. Absatz 2 setzt eine Grenze: nicht, wenn das Zurückhalten wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des Rückstands gegen Treu und Glauben verstieße.

Zwei Ausnahmen nennt § 359 selbst. Einwendungen aus einer Vertragsänderung, die du mit dem Solarteur erst nach dem Kreditvertrag vereinbart hast, zählen nicht (Satz 2). Und bei einem finanzierten Entgelt unter 200 Euro gibt es den Durchgriff gar nicht (Absatz 2), was bei einer PV-Anlage praktisch nie greift.

Das Wort „soweit" ist wichtig. Ein fehlender Überspannungsschutz rechtfertigt nicht, eine Anlage mit 10 kWp und Speicher komplett nicht mehr abzuzahlen. In der Praxis geht es darum, einen Betrag zurückzuhalten, der zum Mangel in einem nachvollziehbaren Verhältnis steht. Wie hoch ein solcher Einbehalt gegenüber dem Solarteur sein darf, beschreibt unser Ratgeber zur einbehaltenen Restzahlung bei PV-Mängeln.

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Erst Nacherfüllung, dann Raten: die Sperre in Satz 3

Die entscheidende Einschränkung steht in § 359 Absatz 1 Satz 3 BGB: „Kann der Verbraucher Nacherfüllung verlangen, so kann er die Rückzahlung des Darlehens erst verweigern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist." Solange der Solarteur nachbessern darf und das noch nicht gescheitert ist, musst du die Raten weiterzahlen, auch wenn du dem Solarteur selbst gegenüber schon etwas zurückhalten dürftest.

Wann eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist, hängt vom Vertragstyp ab. Beim Kauf gilt sie nach § 440 Satz 2 BGB nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, sofern sich aus der Art der Sache oder des Mangels nichts anderes ergibt.

Beim Werkvertrag, dem typischen Vertrag über eine montierte Dachanlage, nennt § 636 BGB das Fehlschlagen neben der Verweigerung und der Unzumutbarkeit, ohne eine Zahl von Versuchen festzulegen.

Für dich folgt daraus eine klare Reihenfolge. Rüge den Mangel schriftlich beim Solarteur, setze eine angemessene Frist zur Nachbesserung und dokumentiere jeden Termin. Kommt der Betrieb nicht, verweigert er die Nachbesserung oder bleibt der Mangel nach dem Nachbesserungsversuch bestehen, ist der Weg zur Bank frei. Wie du Frist und Rüge formulierst, steht im Ratgeber Nachbesserung mit Frist beim Solarteur.

Schreib der Bank, bevor du die erste Rate zurückhältst: Teile ihr mit, dass Kredit- und Anlagenvertrag verbunden sind, welcher Mangel besteht, wann du ihn gerügt hast und warum die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Füge Rüge, Fristsetzung und Fotos bei und erkläre ausdrücklich, dass du dich auf § 359 BGB berufst. Eine kommentarlos geplatzte Lastschrift ist aus Sicht der Bank schlicht Zahlungsverzug.
Vier Kästen mit Pfeilen: rügen, nachbessern lassen, Fehlschlagen feststellen, Bank informieren; darunter der Hinweis, dass die Raten vorher weiterlaufen.
Die Raten dürfen erst nach fehlgeschlagener Nachbesserung ausbleiben. · Foto: Eigene Grafik

Das Risiko: Gesamtfälligstellung nach § 498 BGB

Hält die Bank deine Einrede für unberechtigt, bewertet sie die offenen Raten als Verzug. Kündigen darf sie einen Verbraucherkredit deswegen aber nur unter den engen Voraussetzungen von § 498 Absatz 1 BGB. Alle drei Bedingungen müssen zusammenkommen:

BedingungLaufzeit bis 3 JahreLaufzeit über 3 Jahre
Verzug mit aufeinanderfolgenden Ratenmindestens 2mindestens 2
Rückstand gemessen am Nennbetragmindestens 10 Prozentmindestens 5 Prozent
Zahlungsfrist mit Androhung der Gesamtfälligkeit2 Wochen, erfolglos2 Wochen, erfolglos

Ein Rechenbeispiel mit gesetzten Werten: Ein PV-Kredit über 25.000 Euro mit 10 Jahren Laufzeit erreicht die 5-Prozent-Schwelle bei 1.250 Euro Rückstand. Bei einer Monatsrate von 265 Euro sind 4 offene Raten 1.060 Euro und bleiben darunter, 5 offene Raten sind 1.325 Euro und liegen darüber. Danach fehlt der Bank nur noch die Frist von 2 Wochen mit Kündigungsandrohung. Die Rechnung ist unsere eigene; maßgeblich sind Nennbetrag und Rate aus deinem Vertrag.

Die Norm verlangt zudem, dass die Bank spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über eine einverständliche Regelung anbieten soll. Nimm dieses Angebot an. Parallel droht bei Zahlungsrückständen eine Meldung an eine Auskunftei; wann eine bestrittene Forderung gemeldet werden darf, steht im Ratgeber zum Schufa-Eintrag bei bestrittener Forderung.

Typischer Fehler: Raten stoppen, bevor die Nachbesserung gescheitert ist. Dann fehlt die Voraussetzung von § 359 Absatz 1 Satz 3, der Rückstand ist echter Verzug, und nach wenigen Monaten sind die Kündigungsschwellen erreicht. Eine sichere Alternative ist, die zurückgehaltenen Beträge auf ein getrenntes Konto zu zahlen und das der Bank mitzuteilen. Das ändert nichts an der Rechtslage, zeigt aber, dass du zahlungsfähig und -willig bist.
Drei Kästen mit den Kündigungsbedingungen des § 498 BGB und darunter ein Rechenbeispiel mit 25.000 Euro Kredit und 265 Euro Rate.
Ab diesen Schwellen darf die Bank einen Verbraucherkredit wegen Verzugs kündigen. · Foto: Eigene Grafik

Wenn der Vertrag ganz wegfällt: Anfechtung, Rücktritt, Widerruf

Stärker als ein Zurückhalten wirkt es, wenn der Anlagenvertrag insgesamt entfällt. Das Urteil XI ZR 568/19 vom 15. Juni 2021 betraf einen finanzierten Neuwagen, dessen Kauf der Käufer wegen arglistiger Täuschung angefochten hatte. Der BGH entschied: Wegen der Rückwirkung der Anfechtung stand dem Darlehensanspruch aus § 359 Absatz 1 Satz 1 BGB von Anfang an eine dauernde Einrede entgegen.

Der Käufer konnte deshalb auch die Raten zurückverlangen, die er vor der Anfechtung schon gezahlt hatte, gestützt auf § 813 Absatz 1 Satz 1 BGB.

Für PV-Käufer ist das relevant, wenn der Verkäufer über Ertrag, Förderung oder Einspeisung getäuscht hat. Die Anfechtung muss binnen eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung erklärt werden. Wann ein überteuerter Vertrag sogar nichtig sein kann, beschreibt unser Ratgeber zur überteuerten PV-Anlage.

Beim Widerruf regelt § 358 Absatz 4 Satz 5 BGB einen weiteren Vorteil: Ist das Darlehen schon an den Solarteur geflossen, tritt die Bank dir gegenüber für die Rückabwicklung an seine Stelle. Ansprüche auf Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Darlehens sind nach Satz 4 ausgeschlossen. Einzelheiten stehen im Ratgeber PV-Vertrag widerrufen.

Die Null-Prozent-Falle: warum „zinslos" früher nicht reichte

Viele PV-Anlagen werden mit „0 Prozent Finanzierung" verkauft. Im Urteil XI ZR 168/13 vom 30. September 2014 scheiterte ein Käufer mangelhafter Haustüren genau daran. Er wollte der Bank seinen Rücktritt entgegenhalten, die Bank klagte auf 5.973,86 Euro.

Der BGH hielt fest, dass der Einwendungsdurchgriff in der bis zum 3. August 2011 geltenden Fassung einen entgeltlichen Darlehensvertrag voraussetzt. Ein zinsloses Darlehen wurde nicht dadurch entgeltlich, dass die Bank dem Händler nur einen Teil auszahlte.

Der BGH weist in Randnummer 15 selbst darauf hin, dass der Gesetzgeber das Wort „Verbraucherdarlehensvertrag" in § 358 ab dem 4. August 2011 durch „Darlehensvertrag" ersetzt hat. Ob eine zinslose Händlerfinanzierung heute für den Durchgriff reicht, beantwortet das gelesene Urteil nicht. Wer mit „0 Prozent" finanziert hat, sollte das vor dem Zurückhalten von Raten deshalb besonders sorgfältig prüfen lassen.

Prüfe die Auszahlungsbestätigung: Achte darauf, an wen gezahlt wurde. Sie zeigt, an wen die Bank gezahlt hat und welchen Betrag. Entspricht der ausgezahlte Betrag genau dem Anlagenpreis und ging er direkt an den Solarteur, ist das ein starkes Indiz für die wirtschaftliche Einheit, wie der BGH im Solarpark-Fall angedeutet hat.

So gehst du vor: Schritt für Schritt gegenüber Solarteur und Bank

Die Reihenfolge schützt dich vor dem Kündigungsrisiko. Sie kostet ein paar Wochen, spart aber im Ernstfall die Gesamtfälligkeit eines Kredits über viele tausend Euro.

1 Vorgehen bei Mängeln an einer finanzierten PV-Anlage:
  1. Mangel dokumentieren: Fotos, Fehlermeldungen, Ertragsdaten in kWh in der App mit Datum notieren.
  2. Mangel schriftlich beim Solarteur rügen und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.
  3. Nachbesserungstermine protokollieren; bleibt der Mangel nach dem Versuch bestehen oder kommt niemand, Fehlschlagen festhalten.
  4. Prüfen, ob Kredit und Anlagenvertrag verbunden sind: Vermittlung, Auszahlung an den Solarteur, gemeinsamer Termin.
  5. Der Bank schriftlich mitteilen, dass du dich auf § 359 BGB berufst, mit Kopien von Rüge, Frist und Nachweisen.
  6. Nur einen dem Mangel entsprechenden Betrag zurückhalten und die Schwellen des § 498 BGB im Blick behalten.

1. Verbund: Kredit über den Solarteur vermittelt oder direkt an ihn ausgezahlt?

2. Entgelt: Mehr als 200 Euro finanziert, und ist der Kredit verzinst oder anders entgeltlich?

3. Mangel: Schriftlich gerügt, mit Frist und Beweisen?

4. Nacherfüllung: Fehlgeschlagen, verweigert oder unzumutbar – und dokumentiert?

5. Bank informiert: Einrede nach § 359 BGB schriftlich erklärt, bevor die erste Rate ausbleibt?

6. Umfang: Einbehalt steht im Verhältnis zum Mangel?

7. Schwelle: Rückstand unter 5 Prozent (über 3 Jahre Laufzeit) beziehungsweise 10 Prozent?

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Schwächen dieses Ratgebers: was offen bleibt

Kein Urteil zur Dachanlage: Die gelesenen BGH-Entscheidungen betreffen einen Neuwagen, Haustüren und eine Beteiligung an einem Solarpark. Eine Entscheidung zu Mängeln an einer Dach-PV-Anlage und § 359 BGB haben wir nicht gefunden; Oberlandesgerichte sind in der frei zugänglichen Bundesdatenbank nicht enthalten.

Fehlschlagen beim Werkvertrag: Für den Werkvertrag nennt § 636 BGB keine Zahl von Versuchen. Wann ein Gericht die Nachbesserung einer PV-Anlage als fehlgeschlagen ansieht, haben wir nicht mit einem Urteil belegt.

Förderkredite und zinslose Finanzierung: Ob ein durchgeleiteter Förderkredit oder eine zinslose Händlerfinanzierung nach heutiger Rechtslage verbunden ist, bleibt ohne gelesene Entscheidung offen.

Höhe des Einbehalts: Das Gesetz sagt „soweit". Wie viel von einer Rate bei einem bestimmten Mangel zurückbehalten werden darf, haben wir nicht aus Urteilen abgeleitet.

Häufige Fragen zu Raten und Mängeln bei der PV-Finanzierung

Darf ich die Kreditraten stoppen, wenn meine PV-Anlage Mängel hat? +
Nur bei einem verbundenen Kredit und erst, wenn die Nachbesserung durch den Solarteur fehlgeschlagen ist. Dann erlaubt § 359 BGB, die Rückzahlung zu verweigern, soweit du auch dem Solarteur gegenüber die Zahlung zurückhalten dürftest.
Wann ist mein Kredit mit dem Anlagenvertrag verbunden? +
Wenn der Kredit die Anlage finanziert und beide eine wirtschaftliche Einheit bilden, insbesondere wenn der Solarteur selbst finanziert oder an der Kreditvergabe mitgewirkt hat, etwa durch Vermittlung beim Verkaufsgespräch.
Muss ich der Bank Bescheid geben? +
Ja. Erkläre schriftlich, dass du dich auf § 359 BGB berufst, und belege Mangel, Rüge und fehlgeschlagene Nachbesserung. Ohne Erklärung wertet die Bank ausbleibende Raten als Verzug.
Ab wann darf die Bank den ganzen Kredit kündigen? +
Bei einem Verbraucherkredit erst, wenn du mit mindestens 2 aufeinanderfolgenden Raten und mindestens 5 Prozent des Nennbetrags (Laufzeit über 3 Jahre) oder 10 Prozent (bis 3 Jahre) in Verzug bist und eine Frist von 2 Wochen mit Kündigungsandrohung erfolglos verstrichen ist.
Bekomme ich schon gezahlte Raten zurück? +
Wenn der Anlagenvertrag von Anfang an wegfällt, etwa nach einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, ja: Nach dem BGH-Urteil XI ZR 568/19 können auch vor der Anfechtung gezahlte Raten von der Bank zurückverlangt werden.
Gilt das auch bei einer 0-Prozent-Finanzierung? +
Das ist unsicher. Nach altem Recht setzte der Durchgriff ein entgeltliches Darlehen voraus. Ob eine zinslose Finanzierung heute reicht, beantwortet das gelesene Urteil nicht; lass das vor dem Zurückhalten prüfen.
Kann ich den Kredit bei der eigenen Hausbank auch zurückhalten? +
In der Regel nicht, wenn du ihn selbst und ohne Mitwirkung des Solarteurs abgeschlossen hast. Dann fehlt die wirtschaftliche Einheit, und die Raten sind unabhängig vom Mangel zu zahlen.

Stand: 13. September 2026. Quelle der Normtexte: gesetze-im-internet.de; Quelle der Entscheidungen: rechtsprechung-im-internet.de.