Vertragsstrafe im PV-Vertrag: So sicherst du den Liefertermin ab
Eine Vertragsstrafe wirkt ohne Schadensnachweis — wenn die Klausel trägt und du bei der Abnahme den Vorbehalt nach § 341 Absatz 3 BGB erklärst. Die Normen, die zwei Fallen und der Paragraf aus dem HGB, der dem Bauherrn hilft.
Verzugsschaden und Vertragsstrafe sind zwei verschiedene Dinge
Der Liefertermin verstreicht, die Module liegen in der Garage, der Wechselrichter fehlt. Wer dann Geld sehen will, hat zwei Wege — und sie funktionieren völlig unterschiedlich.
Beim Verzugsschaden musst du beziffern und belegen, was dich die Verzögerung gekostet hat. Bei einer PV-Anlage ist das mühsam: entgangener Eigenverbrauch, entgangene Einspeisevergütung, vielleicht Mietkosten für eine Ersatzlösung. Jeder Posten braucht einen Nachweis.
Bei der Vertragsstrafe entfällt genau dieser Nachweis. Sie ist ein Betrag, der vorab im Vertrag steht und fällig wird, wenn der Betrieb den Termin reißt — unabhängig davon, ob dir ein Schaden entstanden ist. Das ist ihr ganzer Sinn.
Dieser Ratgeber zeigt, was das Bürgerliche Gesetzbuch dazu regelt, wo die zwei Fallen liegen, die eine vereinbarte Strafe wertlos machen, und warum ausgerechnet ein Paragraf aus dem Handelsgesetzbuch die Position des Bauherrn stärkt. Alle Normen sind am 07.09.2026 im Volltext bei gesetze-im-internet.de abgerufen. Wie du ohne Vertragsstrafe vorgehst, steht im Ratgeber zu Liefertermin, Verzug und Rücktritt.
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§ 339 BGB: Wann die Strafe verwirkt ist
§ 339 BGB ist kurz und trägt die ganze Konstruktion: „Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt.“
Zwei Wörter sind entscheidend. „Verspricht“ heißt: Es braucht eine Vereinbarung im Vertrag — eine Vertragsstrafe entsteht nicht von selbst. Und „wenn er in Verzug kommt“ heißt: Die Voraussetzungen des Verzugs müssen vorliegen. Steht ein kalendermäßiges Datum im Vertrag, tritt der Verzug ohne Mahnung ein; steht keines drin, brauchst du zuerst eine Mahnung — und gegenüber einem Verbraucher als Schuldner greift die 30-Tage-Regel des § 286 Absatz 3 BGB, gegenüber dem Betrieb nicht.
Deshalb hängt jede Vertragsstrafenklausel an einem präzisen Termin. „Lieferung im 3. Quartal“ ist kein Termin, an dem sich eine Strafe festmachen lässt. „Fertigstellung und Inbetriebnahme bis zum 15. Mai 2026“ ist einer.
Neben oder statt der Erfüllung: §§ 340 und 341 BGB
Das Gesetz unterscheidet zwei Strafarten, und die Wahl entscheidet darüber, ob du die Anlage am Ende trotzdem bekommst.
| § 340 BGB — Strafe statt der Erfüllung | § 341 BGB — Strafe neben der Erfüllung | |
|---|---|---|
| Versprochen für den Fall | dass der Schuldner gar nicht erfüllt | dass er „nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht zu der bestimmten Zeit“ erfüllt |
| Folge des Verlangens | Der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen, sobald du die Strafe verlangst | Du bekommst die Strafe zusätzlich zur Anlage |
| Für den Bauherrn sinnvoll bei | Fällen, in denen du die Anlage ohnehin nicht mehr willst | Terminverzug — der Regelfall |
Für den Liefertermin einer Photovoltaikanlage ist § 341 BGB der richtige Weg: Du willst die Anlage haben und die Strafe. Nach Absatz 2 gilt zusätzlich, was schon § 340 Absatz 2 für die andere Variante sagt — steht dir ein Schadensersatzanspruch zu, kannst du die Strafe als Mindestbetrag des Schadens verlangen, und ein weitergehender Schaden bleibt geltend machbar.
Der Vorbehalt bei der Abnahme: der häufigste Fehler
Das ist der Punkt, an dem die meisten Vertragsstrafen in der Praxis scheitern — nicht an der Klausel, sondern am Abnahmetermin. Der Monteur ist fertig, alles läuft, die Erleichterung ist groß, das Protokoll wird unterschrieben. Und mit der vorbehaltlosen Annahme ist der Anspruch weg.
Der Vorbehalt selbst ist eine einzige Zeile. Er muss erkennen lassen, dass du dir die Strafe wegen der Terminüberschreitung offenhältst, und er muss bei der Annahme erklärt werden. Schreib ihn handschriftlich ins Abnahmeprotokoll, bevor du unterschreibst, und lass dir eine Kopie geben. Wie ein Abnahmeprotokoll sonst aufgebaut ist, steht im Ratgeber zum Einbehalt bei Mängeln.
§ 343 BGB: Herabsetzung — und warum sie beim Solarteur meist ins Leere geht
§ 343 BGB erlaubt dem Schuldner, sich gegen eine überzogene Strafe zu wehren: „Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.“ Bei der Beurteilung ist „jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse“ zu berücksichtigen. Und Satz 3 setzt eine harte Grenze: „Nach der Entrichtung der Strafe ist die Herabsetzung ausgeschlossen.“
Hier kommt die Norm ins Spiel, die den Bauherrn stärkt und die kaum jemand auf dem Schirm hat. § 348 des Handelsgesetzbuchs bestimmt: „Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.“
Ein Solarteur, der als Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes handelt, kann sich also auf die richterliche Herabsetzung nicht berufen. Die Kehrseite: Auch der Bauherr sollte die Höhe nicht ins Unermessliche treiben — eine Klausel kann aus anderen Gründen unwirksam sein, und § 348 HGB rettet nur vor § 343 BGB, nicht vor der Unwirksamkeit der Klausel selbst.
Ob der konkrete Betrieb Kaufmann ist, hängt an seiner Rechtsform und am Umfang des Geschäftsbetriebs. Der Gesetzeswortlaut beantwortet diese Einordnung nicht; sie ist im Einzelfall zu prüfen. Wir nennen deshalb keine Faustregel dazu.
§ 309 Nummer 6 BGB schützt nicht dich, sondern deinen Vertragspartner
Im Klauselkatalog des BGB steht ein Verbot, das oft falsch herum gelesen wird. § 309 Nummer 6 BGB erklärt in vorformulierten Vertragsbedingungen eine Bestimmung für unwirksam, „durch die dem Verwender für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzugs oder für den Fall, dass der andere Vertragsteil sich vom Vertrag löst, Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wird“.
Das Verbot richtet sich gegen den Verwender der Klausel. In der Praxis heißt das: Eine Klausel im Formularvertrag des Solarteurs, die dir eine Strafe auferlegt, wenn du nicht abnimmst oder nicht zahlst, ist nach dieser Vorschrift unwirksam. Eine Vertragsstrafe für den Lieferverzug des Betriebs fällt nicht unter diesen Katalogtatbestand — er zählt Nichtabnahme, verspätete Abnahme, Zahlungsverzug und Vertragslösung auf, nicht die verspätete Leistung des Unternehmers.
§ 344 BGB: Wenn das Hauptversprechen unwirksam ist
Eine kurze, aber folgenreiche Norm zum Schluss des Abschnitts. § 344 BGB bestimmt: „Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam, selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben.“
Die Strafe teilt also das Schicksal der Hauptpflicht. Eine Vertragsstrafe, die an eine Leistung geknüpft ist, die der Betrieb gar nicht wirksam versprechen konnte, läuft ins Leere — und daran ändert es nichts, wenn beide Seiten das bei Vertragsschluss wussten.
| Norm | Was sie regelt | Wirkt zugunsten von |
|---|---|---|
| § 339 BGB | Die Strafe ist mit dem Verzug verwirkt, ohne Schadensnachweis | dir als Gläubiger |
| § 341 BGB | Strafe neben der Erfüllung — du bekommst die Anlage trotzdem | dir als Gläubiger |
| § 341 Abs. 3 BGB | Ohne Vorbehalt bei der Annahme entfällt der Anspruch | der Gegenseite |
| § 343 BGB | Herabsetzung einer unverhältnismäßig hohen Strafe durch Urteil | dem Schuldner |
| § 344 BGB | Die Strafe fällt mit einem unwirksamen Hauptversprechen | dem Schuldner |
| § 309 Nr. 6 BGB | Verbot einer Strafklausel zugunsten des Klauselverwenders | dem Vertragspartner des Verwenders |
| § 348 HGB | Keine Herabsetzung nach § 343 BGB bei einem Kaufmann | dir als Gläubiger |
So sieht eine Klausel aus, die trägt
Schritt 1 — Termin kalendermäßig festlegen. Schreib ein Datum in den Vertrag, keinen Zeitraum. „Fertigstellung einschließlich Inbetriebnahme bis zum 15. Mai 2026“ ist prüfbar, „Kalenderwoche 20“ ist es nicht.
Schritt 2 — Bezugsgröße und Höhe benennen. Üblich ist ein Prozentsatz der Netto-Auftragssumme je angefangener Woche Verzug, gedeckelt auf einen Höchstbetrag. Beide Zahlen gehören ausdrücklich in den Text — Prozentsatz je Woche und Obergrenze.
Schritt 3 — „neben der Erfüllung" hineinschreiben. Formuliere ausdrücklich, dass die Strafe neben der Erfüllung verlangt werden kann. Das ist der Fall des § 341 BGB und verhindert, dass die Klausel als Strafe statt der Erfüllung nach § 340 BGB gelesen wird.
Schritt 4 — Verschulden und Ausnahmen regeln. Halte fest, welche Fälle die Frist verlängern: nachträgliche Änderungswünsche von dir, behördliche Verzögerungen, ein vom Netzbetreiber verschobener Zählertermin. Was am Netzanschluss hängt, steht im Ratgeber zu Netzanschluss und Fristen.
Schritt 5 — Vorbehalt im Kalender vormerken. Trag dir jetzt schon ein, dass du bei der Abnahme den Vorbehalt nach § 341 Absatz 3 BGB erklären musst. Dieser eine Termin entscheidet später darüber, ob die ganze Klausel etwas wert war.
Termin: Kalenderdatum im Vertrag, nicht Quartal oder Kalenderwoche.
Höhe: Prozentsatz je Verzugswoche und Obergrenze stehen beide im Text.
Art: „neben der Erfüllung" ist ausdrücklich formuliert (§ 341 BGB).
Ausnahmen: Fristverlängernde Fälle sind benannt und abschließend.
Gegenrichtung: Keine Strafklausel gegen dich für Nichtabnahme oder Zahlungsverzug.
Abnahme: Der Vorbehalt nach § 341 Absatz 3 BGB ist im Protokoll vermerkt.
Was eine Klausel rechnerisch bedeutet — als Illustration, nicht als Empfehlung
Weil Prozentsätze abstrakt bleiben, hier dieselbe Klausel dreimal durchgerechnet. Angenommen wird eine Netto-Auftragssumme von 22.000 Euro und ein Verzug von 3 Wochen, also 15 Werktagen. Die Prozentsätze sind gesetzt, nicht belegt — welche Höhe üblich oder wirksam ist, sagen wir weiter unten ausdrücklich nicht.
| Satz je Werktag | 15 Werktage Verzug | Deckel 5 Prozent | Auszahlung |
|---|---|---|---|
| 0,1 Prozent | 330 Euro | 1.100 Euro | 330 Euro |
| 0,2 Prozent | 660 Euro | 1.100 Euro | 660 Euro |
| 0,3 Prozent | 990 Euro | 1.100 Euro | 990 Euro |
Zwei Dinge werden daran sichtbar. Erstens greift der Deckel von 5 Prozent bei 3 Wochen Verzug in keinem der drei Fälle — er wirkt erst ab etwa 17 Werktagen bei 0,3 Prozent und ab rund 50 Werktagen bei 0,1 Prozent. Wer den Deckel niedrig ansetzt, entwertet die Klausel genau in den langen Verzügen, in denen sie gebraucht wird.
Zweitens liegt die Größenordnung unter dem, was viele erwarten. 660 Euro sind bei einer Anlage für 22.000 Euro rund 3 Prozent — spürbar für den Betrieb, aber kein Ersatz für einen echten Schaden. Genau dafür lässt § 341 Absatz 2 in Verbindung mit § 340 Absatz 2 BGB den weitergehenden Schadensersatz ausdrücklich offen. Was ein Verzug an entgangenem Ertrag kostet, lässt sich über den erwarteten Jahresertrag abschätzen — dazu gibt es den Ratgeber zur Anlagengröße in kWp und den zur Wirtschaftlichkeit. Bei 9,8 kWp und 3 Wochen im Juni gehen überschlägig 250 bis 300 kWh verloren.
Was die Vertragsstrafe nicht kann
Sie ersetzt kein Druckmittel, das du ohnehin hast. Der Verzug allein gibt dir bereits Rechte — Nachfristsetzung, Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung. Die Vertragsstrafe kommt hinzu, sie tritt nicht an ihre Stelle.
Sie hilft auch nicht gegen Mängel. Wer eine schlecht montierte Anlage bekommt, aber pünktlich, hat keinen Fall für die Terminstrafe. Dafür ist der Weg über Nachbesserung und Einbehalt der richtige — nachzulesen im Ratgeber zu Pfusch und Nachbesserungsfrist.
In der Praxis liegt ihr Wert oft vor dem Streitfall: Ein Betrieb, der eine Terminstrafe unterschreibt, plant den Termin sorgfältiger und meldet eine Verzögerung eher 4 Wochen vorher als 2 Tage nachher. Erfahrungsgemäß ist die Reaktion auf den Vorschlag schon aufschlussreich — wer jede Terminzusage ablehnt, sagt damit etwas über seine Auslastung.
Was wir nicht belegen konnten
Die übliche Höhe einer Vertragsstrafe bei Photovoltaikverträgen. In der Baubranche kursieren Werte von 0,2 bis 0,3 Prozent der Auftragssumme je Werktag mit einer Obergrenze von 5 Prozent. Eine im Volltext gelesene, datierte Quelle, die das für Photovoltaikverträge belegt, liegt uns nicht vor — und die Rechtsprechung zu Obergrenzen bei Bauverträgen haben wir für diesen Ratgeber nicht im Original ausgewertet. Wir nennen deshalb keine Zahl als Empfehlung.
Wann ein Solarteur Kaufmann im Sinn des § 348 HGB ist. Das hängt an Rechtsform und Geschäftsbetrieb und ist im Einzelfall zu prüfen. Der Gesetzeswortlaut gibt dafür keine Schwelle her.
Ob eine vom Verbraucher vorgeschlagene Klausel der AGB-Kontrolle unterliegt. Das hängt davon ab, ob sie im Einzelnen ausgehandelt wurde. Diese Abgrenzung haben wir nicht anhand von Rechtsprechung geprüft und treffen dazu keine Aussage.
Häufige Fragen zur Vertragsstrafe im PV-Vertrag
Kann ich als Privatperson überhaupt eine Vertragsstrafe verlangen?
§ 339 BGB knüpft die Strafe an ein Versprechen des Schuldners, nicht an die Kaufmannseigenschaft des Gläubigers. Eine Vertragsstrafe zugunsten eines privaten Bauherrn ist damit im Ausgangspunkt möglich, wenn sie im Vertrag vereinbart wird. Ob eine konkrete Klausel wirksam ist, hängt von ihrer Formulierung und davon ab, ob sie ausgehandelt oder vorformuliert wurde.
Muss ich einen Schaden nachweisen?
Nein, das ist der Kern der Vertragsstrafe: Sie wird nach § 339 BGB mit dem Verzug verwirkt, ohne dass du einen Schaden beziffern musst. Steht dir zusätzlich ein Schadensersatzanspruch zu, kannst du die Strafe nach § 341 Absatz 2 in Verbindung mit § 340 Absatz 2 BGB als Mindestbetrag verlangen und einen weitergehenden Schaden zusätzlich geltend machen.
Was passiert, wenn ich die Anlage trotzdem abnehme?
Dann brauchst du den Vorbehalt. § 341 Absatz 3 BGB sagt ausdrücklich: Nimmt der Gläubiger die Erfüllung an, kann er die Strafe nur verlangen, wenn er sich das Recht dazu bei der Annahme vorbehält. Ohne diesen Vorbehalt im Abnahmeprotokoll ist der Anspruch verloren, auch wenn die Klausel im Vertrag einwandfrei war.
Kann der Solarteur die Strafe vor Gericht kürzen lassen?
Nach § 343 BGB kann eine unverhältnismäßig hohe Strafe auf Antrag des Schuldners herabgesetzt werden. § 348 HGB nimmt davon eine Vertragsstrafe aus, die ein Kaufmann im Betrieb seines Handelsgewerbes versprochen hat — für diese ist die Herabsetzung nach § 343 BGB ausgeschlossen. Zudem gilt: Nach Entrichtung der Strafe ist eine Herabsetzung nach § 343 Absatz 1 Satz 3 BGB ohnehin ausgeschlossen.
Darf der Betrieb mir eine Vertragsstrafe auferlegen?
In vorformulierten Vertragsbedingungen nicht für die Fälle, die § 309 Nummer 6 BGB nennt: Nichtabnahme, verspätete Abnahme, Zahlungsverzug oder Lösung vom Vertrag. Eine solche Klausel zugunsten des Verwenders ist unwirksam. Prüfe den Vertragsentwurf gezielt auf diese Konstellation.
Was ist der Unterschied zwischen § 340 und § 341 BGB?
§ 340 BGB regelt die Strafe statt der Erfüllung — verlangst du sie, ist der Erfüllungsanspruch ausgeschlossen, du bekommst die Anlage also nicht mehr. § 341 BGB regelt die Strafe neben der Erfüllung für den Fall, dass „nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht zu der bestimmten Zeit“ erfüllt wird. Für einen überschrittenen Liefertermin ist § 341 BGB der passende Fall.
Gilt die Strafe auch bei höherer Gewalt oder Lieferengpässen?
§ 339 BGB knüpft die Verwirkung an den Verzug, und Verzug setzt Verschulden voraus. Ob ein Lieferengpass den Betrieb entlastet, hängt vom Einzelfall und von der Vertragsgestaltung ab. Deshalb gehören fristverlängernde Ausnahmen ausdrücklich und abschließend in die Klausel — sonst wird genau darüber gestritten.
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