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PV-Montage mit Azubi oder Schwangeren: was Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz und Arbeitszeitgesetz auf dem Dach erlauben

Wer bei der PV-Montage aufs Dach darf: Grenzen für Auszubildende und Jugendliche, Mutterschutz für schwangere Monteurinnen, Arbeitszeitgesetz für die Kolonne – und warum die Pflichten beim Betrieb liegen, nicht bei dir.

⏱️ 9 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 13. September 2026
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
  1. 1.Drei Gesetze für eine Dachbaustelle: wer geschützt ist
  2. 2.Jugendarbeitsschutz bei der PV-Montage: 8 Stunden am Tag, 40 in der Woche
  3. 3.Gefährliche Arbeiten: warum ein Azubi trotzdem aufs Dach darf
  4. 4.Berufsschule, Akkord und Erstuntersuchung: drei Regeln, die Montagepläne verschieben
  5. 5.Mutterschutz auf der PV-Baustelle: die Gefährdungsbeurteilung kommt zuerst
  6. 6.Umgestalten, umsetzen, Beschäftigungsverbot: die Rangfolge nach § 13 MuSchG
  7. 7.Arbeitszeitgesetz: 10 Stunden sind die Ausnahme, nicht der Montagealltag
  8. 8.Was dich als Bauherrn betrifft – und was nicht
  9. 9.Was du am Montagetag sehen kannst – und worüber du nicht urteilen musst
  10. 10.Schwächen dieses Ratgebers: was offen bleibt
  11. 11.Häufige Fragen zu Jugendarbeitsschutz und Mutterschutz bei der PV-Montage

Bei der PV-Montage auf deinem Dach steht nicht immer nur der Meister mit zwei Gesellen. Oft ist ein Auszubildender dabei, manchmal ein Ferienjobber, und in manchen Betrieben arbeitet eine Monteurin, die gerade schwanger ist. Für diese Menschen gelten auf der Baustelle strengere Regeln als für die übrigen Beschäftigten: das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz und für alle das Arbeitszeitgesetz.

Dieser Ratgeber zeigt, was die drei Gesetze bei der PV-Montage konkret festlegen, wo Jugendarbeitsschutz und Mutterschutz eine Arbeit auf dem Dach verbieten und wo das Gesetz selbst Ausnahmen macht. Alle Normtexte wurden am 12. und 13. September 2026 im geltenden Wortlaut gelesen. Vorweg das Wichtigste für dich als Bauherrn: Die Pflichten treffen den Arbeitgeber, also den Solarbetrieb, nicht dich.

Drei Gesetze für eine Dachbaustelle: wer geschützt ist

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) unterscheidet nach § 2 zwei Gruppen: Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist, Jugendlicher, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Für Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten die strengeren Vorschriften für Kinder.

Nach § 1 JArbSchG gilt das Gesetz für die Berufsausbildung, für Arbeitnehmer und für ähnliche Ausbildungsverhältnisse – nicht aber für geringfügige Hilfeleistungen, die gelegentlich aus Gefälligkeit oder auf Grund familienrechtlicher Vorschriften erbracht werden.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt schwangere und stillende Frauen unabhängig vom Alter. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt für alle erwachsenen Beschäftigten. Alle drei Gesetze richten sich an den Arbeitgeber. Wer auf einer Baustelle welche Pflichten hat, die dich als Bauherrn selbst treffen, steht im Ratgeber zu den Bauherrenpflichten nach der Baustellenverordnung.

Jugendarbeitsschutz bei der PV-Montage: 8 Stunden am Tag, 40 in der Woche

Ein 16-jähriger Auszubildender darf nach § 8 Absatz 1 JArbSchG nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Die Ruhepausen betragen nach § 11 mindestens 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden. Als Pause zählt nur eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten, und länger als viereinhalb Stunden am Stück darf ein Jugendlicher nicht ohne Pause arbeiten.

Für die Dachbaustelle gibt es eine eigene Zahl. § 12 JArbSchG begrenzt die Schichtzeit grundsätzlich auf 10 Stunden, nennt aber ausdrücklich „Bau- und Montagestellen“ mit 11 Stunden.

Nach Arbeitsende stehen dem Jugendlichen nach § 13 mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit zu. Beschäftigt werden darf er nach § 14 Absatz 1 nur zwischen 6 und 20 Uhr. Die Ausnahmen in Absatz 2 betreffen Gaststätten, Schausteller, mehrschichtige Betriebe, Landwirtschaft und Bäckereien – Bau und Montage stehen nicht darunter.

So sieht das am Montagetag aus: In der Praxis setzt die Kolonne morgens Dachhaken, schraubt die Unterkonstruktion und legt Ziegel wieder ein. Beginnt sie um 6 Uhr, endet der Tag für den Azubi spätestens mit 8 Stunden Arbeit plus Pausen. Wird es abends eng, weil noch die letzte Modulreihe fehlt, bleibt er nicht bis nach 20 Uhr auf dem Dach. Um diese Uhrzeit endet übrigens auch beim Baulärm der Tag, siehe Baulärm und Ruhezeiten bei der Montage.
GrenzeErwachsene (ArbZG)Jugendliche (JArbSchG)Schwangere und Stillende (MuSchG)
Arbeitszeit pro Tag8 Stunden, bis 10 Stunden mit Ausgleich8 Stundenhöchstens 8,5 Stunden
Arbeitszeit pro Wocheüber den Durchschnitt geregelt40 Stunden90 Stunden in der Doppelwoche
Pause30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden30 Minuten ab mehr als 4,5 Stunden, 60 Minuten ab mehr als 6 Stundennach den allgemeinen Regeln
Ruhezeit nach Arbeitsende11 Stunden12 Stunden11 Stunden
Zeitfensterkein festes Fenster6 bis 20 Uhrnicht zwischen 20 und 6 Uhr

Stand der Tabelle: Normtexte gelesen am 12. und 13. September 2026. Für Schwangere unter 18 Jahren gelten nach § 4 MuSchG 8 Stunden täglich und 80 Stunden in der Doppelwoche.

Drei Spalten mit den Zeitgrenzen für Erwachsene, Jugendliche und Schwangere: Stunden pro Tag, Pausen, Ruhezeit und erlaubtes Zeitfenster.
Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit nach ArbZG, JArbSchG und MuSchG im Vergleich. · Foto: Eigene Grafik

Gefährliche Arbeiten: warum ein Azubi trotzdem aufs Dach darf

§ 22 Absatz 1 JArbSchG verbietet, Jugendliche mit Arbeiten zu beschäftigen, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können (Nummer 3). Nummer 4 nennt Arbeiten mit außergewöhnlicher Hitze, Kälte oder starker Nässe. Auf einem Dach im Juli oder im November trifft beides schnell zu.

Trotzdem lernen Auszubildende das Handwerk auf dem Dach. Möglich macht das § 22 Absatz 2: Die Verbote der Nummern 3 bis 7 gelten nicht, soweit die Arbeit zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist und der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist. Bei gefährlichen Stoffen muss zusätzlich der Luftgrenzwert unterschritten sein.

Die europäische Wurzel ist Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 94/33/EG: Abweichungen sind dort nur zulässig, soweit sie für die Berufsausbildung unbedingt erforderlich sind und unter Aufsicht einer zuständigen Person stattfinden.

Kein Ausbildungsziel, keine Ausnahme: Ein 16-Jähriger im Ferienjob hat kein Ausbildungsziel im Sinne des § 22 Absatz 2. Nach dem Wortlaut greift die Ausnahme für ihn nicht. Das ist unsere Lesart des Gesetzes; ein Urteil zu dieser Frage haben wir nicht gelesen.

Was „Aufsicht eines Fachkundigen“ auf dem Dach bedeutet, definiert § 22 nicht. Die technischen Anforderungen an Seitenschutz, Fangnetze und Gurte gelten für alle Beschäftigten gleich und stehen im Ratgeber zur Absturzsicherung bei Dacharbeiten.

Oben das Verbot gefährlicher Arbeiten für Jugendliche, darunter drei Kästen mit den Bedingungen der Ausnahme: Ausbildungsziel, Aufsicht eines Fachkundigen, Luftgrenzwert bei Gefahrstoffen.
Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche verboten – außer in der Ausbildung unter fachkundiger Aufsicht. · Foto: Eigene Grafik

Berufsschule, Akkord und Erstuntersuchung: drei Regeln, die Montagepläne verschieben

Berufsschule. Nach § 9 Absatz 1 JArbSchG darf ein Auszubildender nicht vor einem Unterricht beschäftigt werden, der vor 9 Uhr beginnt. Das gilt ausdrücklich auch für über 18-Jährige, die noch berufsschulpflichtig sind. An einem Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten ist einmal in der Woche keine Beschäftigung erlaubt, ebenso in Blockwochen mit mindestens 25 Stunden an 5 Tagen. Ein Lohnausfall ist nach Absatz 3 nicht zulässig.

Kein Akkord. § 23 Absatz 1 verbietet Akkordarbeit, die Arbeit in einer Akkordgruppe mit Erwachsenen und Arbeiten mit vorgeschriebenem Arbeitstempo. In der Praxis heißt das: Wird eine Kolonne nach verbauten Modulen bezahlt, darf ein Jugendlicher darin grundsätzlich nicht mitarbeiten. Absatz 2 enthält wieder die Ausnahme über Ausbildungsziel und Aufsicht eines Fachkundigen.

Erstuntersuchung. Nach § 32 JArbSchG darf ein Jugendlicher, der ins Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate ärztlich untersucht wurde und die Bescheinigung dem Arbeitgeber vorliegt.

Ausgenommen ist nur eine geringfügige oder höchstens 2 Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten. Ein Jahr nach Beginn folgt nach § 33 die erste Nachuntersuchung. Fehlt deren Bescheinigung 14 Monate nach Beschäftigungsbeginn, darf der Jugendliche nicht weiter beschäftigt werden.

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Mutterschutz auf der PV-Baustelle: die Gefährdungsbeurteilung kommt zuerst

Der Mutterschutz beginnt nicht erst mit der Mitteilung der Schwangerschaft. § 10 Absatz 1 MuSchG verlangt eine Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit – also auch für die Montage, bevor im Betrieb überhaupt eine Frau schwanger ist. Teilt eine Monteurin ihre Schwangerschaft mit, muss der Arbeitgeber unverzüglich die Schutzmaßnahmen festlegen und ihr ein Gespräch anbieten. Nach Absatz 3 darf er sie nur mit Tätigkeiten beschäftigen, für die diese Schutzmaßnahmen getroffen sind.

§ 11 MuSchG liest sich an mehreren Stellen wie eine Beschreibung der Dachmontage. Absatz 3 nennt Hitze, Kälte und Nässe. Absatz 5 nennt das Heben von Lasten regelmäßig über 5 Kilogramm oder gelegentlich über 10 Kilogramm ohne mechanische Hilfsmittel, häufiges Strecken, Beugen und Zwangshaltungen, Unfälle durch Ausgleiten, Fallen oder Stürzen und das Tragen einer Schutzausrüstung, wenn es eine Belastung darstellt. Absatz 6 verbietet Akkord und getaktete Arbeit.

Was nicht in diesem Artikel steht: Wie viel ein handelsübliches Solarmodul wiegt, haben wir nicht aus einer zitierfähigen Quelle gelesen. Die Grenzen von 5 und 10 Kilogramm stehen im Gesetz; ob ein bestimmtes Modul darüber liegt, steht im Datenblatt des Herstellers.

Dazu kommen die Zeitgrenzen: nach § 4 höchstens 8,5 Stunden täglich und 90 Stunden in der Doppelwoche, mindestens 11 Stunden Ruhezeit, nach § 5 keine Beschäftigung zwischen 20 und 6 Uhr. Die Schutzfristen nach § 3 betragen 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen danach, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen.

Umgestalten, umsetzen, Beschäftigungsverbot: die Rangfolge nach § 13 MuSchG

Stellt der Arbeitgeber eine unverantwortbare Gefährdung fest, muss er nach § 13 Absatz 1 MuSchG in einer festen Reihenfolge handeln. Zuerst gestaltet er die Arbeitsbedingungen um. Reicht das nicht oder ist es nachweislich unverhältnismäßig aufwendig, setzt er die Frau an einen anderen geeigneten Arbeitsplatz.

Erst wenn auch das nicht geht, darf er sie nicht weiter beschäftigen – das betriebliche Beschäftigungsverbot. Dieselbe dreistufige Logik steht in Artikel 5 der Richtlinie 92/85/EWG, dort mit der Beurlaubung als letzter Stufe.

Für einen Solarbetrieb heißt das in der Praxis: Eine schwangere Elektrikerin kann weiter Wechselrichter im Keller anschließen oder Anlagen planen, wenn die Gefährdungsbeurteilung das trägt. Das Dach selbst mit Absturzgefahr, Hitze und Lasten dürfte in den meisten Fällen nicht so umzugestalten sein, dass die Gefährdungen des § 11 ausgeschlossen sind. Das ist eine Einschätzung aus dem Wortlaut, keine Rechtsauskunft für den Einzelfall. Welche Arbeiten ein Elektriker und welche ein Solarteur übernimmt, steht im Vergleich Solarteur oder Elektriker.

Keine Auskunft an Kunden: Nach § 27 Absatz 1 muss der Arbeitgeber die Aufsichtsbehörde unverzüglich benachrichtigen, sobald eine Frau mitteilt, dass sie schwanger ist oder stillt. Die Unterlagen bewahrt er nach Absatz 5 mindestens 2 Jahre auf. An Dritte darf er die Information nicht weitergeben – auch nicht an dich als Kunden.
Oben die im Mutterschutzgesetz genannten Gefährdungen einer Dachbaustelle, darunter drei Stufen: Umgestalten, anderer Arbeitsplatz, Beschäftigungsverbot.
Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 13 Mutterschutzgesetz. · Foto: Eigene Grafik

Arbeitszeitgesetz: 10 Stunden sind die Ausnahme, nicht der Montagealltag

Für die erwachsenen Monteure gilt das Arbeitszeitgesetz. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Auf bis zu 10 Stunden verlängert werden darf sie nur, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die Pausen betragen nach § 4 mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis neun Stunden und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden; länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten.

Nach § 5 Absatz 1 ArbZG folgt auf jeden Arbeitstag eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden. Absatz 2 erlaubt eine Verkürzung um bis zu eine Stunde nur in aufgezählten Bereichen, etwa Krankenhäusern, Gaststätten, Verkehrsbetrieben und der Landwirtschaft. Bau und Montage gehören nicht dazu.

Eigene Rechnung: Arbeitet eine Kolonne in einer Sommerwoche an 5 Tagen je 10 Stunden, sind das 50 Stunden und 10 Stunden mehr als 5 mal 8 Stunden. Diese 10 Stunden müssen innerhalb des Ausgleichszeitraums von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen durch kürzere Tage ausgeglichen werden. Mehrere solcher Wochen hintereinander summieren sich entsprechend.
GesetzGeldbußeStraftat bei Vorsatz und Gefährdung oder beharrlicher Wiederholung
JArbSchG (§ 58)bis 30.000 EuroFreiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
MuSchG (§ 32)bis 30.000 Euro, in den übrigen Fällen bis 5.000 Euronicht Gegenstand dieses Artikels
ArbZG (§§ 22, 23)bis 30.000 EuroFreiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Stand: Normtexte gelesen am 12. September 2026. Fahrlässige Gefährdung wird nach JArbSchG und ArbZG mit bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätzen bestraft.

Was dich als Bauherrn betrifft – und was nicht

Alle drei Gesetze verpflichten den Arbeitgeber. Du musst weder den Ausweis eines Monteurs prüfen noch nach einer Schwangerschaft fragen, und die Bußgeldvorschriften aus der Tabelle richten sich nicht an Auftraggeber. Anders ist es mit deinen eigenen Pflichten als Bauherr nach der Baustellenverordnung, die unabhängig davon bestehen.

Eine Ausnahme vom Grundsatz betrifft dich direkt: Hilft dein 16-jähriger Sohn am Wochenende beim Aufständern auf dem Garagendach, ist das nach § 1 Absatz 2 JArbSchG eine gelegentliche Hilfeleistung aus Gefälligkeit oder auf Grund familienrechtlicher Vorschriften – das Gesetz gilt dann nicht. Das Unfallrisiko bleibt trotzdem, und die Frage, wer bei einem Sturz zahlt, beantwortet der Ratgeber zu Bauhelfern, Unfallversicherung und Haftung.

Arbeitet eine Kolonne aus dem Ausland auf deinem Dach, kommen weitere Anmelde- und Nachweispflichten hinzu, die im Ratgeber zur entsandten Montagekolonne stehen.

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Was du am Montagetag sehen kannst – und worüber du nicht urteilen musst

1 So ordnest du Beobachtungen auf der Baustelle ein:

Vorab: Prüfe im Angebot, welche Montagetage und Uhrzeiten der Betrieb nennt. So weißt du, wann die Kolonne kommt und wann sie wieder geht.

Schritt eins: Ein junger Mensch auf dem Dach ist kein Verstoß. Auszubildende dürfen dort unter Aufsicht eines Fachkundigen arbeiten.

Schritt zwei: Achte darauf, ob ein erfahrener Kollege in der Nähe ist. Arbeitet ein Jugendlicher erkennbar allein am Dachrand, darfst du den Bauleiter darauf ansprechen.

Schritt drei: Wird es nach 20 Uhr, gehört ein Jugendlicher nach § 14 JArbSchG nicht mehr auf die Baustelle.

Schritt vier: Fragen zu Schwangerschaft oder Gesundheit stellst du nicht. Sie gehen dich nichts an, und der Arbeitgeber darf sie nicht beantworten.

Wie ein Montagetag normalerweise abläuft, von Gerüst bis Inbetriebnahme, zeigt der Ratgeber zum Ablauf der Aufdachanlage-Installation.

1. Alter: Unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, unter 15 Jahren gelten die Regeln für Kinder.

2. Zeit: Jugendliche 8 Stunden am Tag, 40 Stunden in der Woche, nur zwischen 6 und 20 Uhr.

3. Dach: Gefährliche Arbeiten nur mit Ausbildungsziel und Aufsicht eines Fachkundigen.

4. Mutterschutz: Gefährdungsbeurteilung, dann Umgestalten, anderer Arbeitsplatz, zuletzt Beschäftigungsverbot.

5. Erwachsene: 8 Stunden, 10 Stunden nur mit Ausgleich, 11 Stunden Ruhezeit.

Schwächen dieses Ratgebers: was offen bleibt

Kein Urteil gelesen. Wann Dacharbeit „zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich“ ist und was die Aufsicht eines Fachkundigen konkret verlangt, haben wir nicht aus Rechtsprechung belegt.

Keine Zahlen zur Kontrollpraxis. Wie oft die Aufsichtsbehörden Dachbaustellen kontrollieren und welche Bußgelder tatsächlich verhängt werden, wurde nicht abgerufen.

Keine Landesregelungen. Welche Behörde in deinem Bundesland zuständig ist, regelt das Land. Die Landesportale laden den Normtext per Skript nach und ließen sich nicht direkt zitieren.

Kein Modulgewicht. Siehe den Hinweis im Abschnitt zum Mutterschutz.

Häufige Fragen zu Jugendarbeitsschutz und Mutterschutz bei der PV-Montage

Darf ein 16-jähriger Azubi bei der PV-Montage aufs Dach? +
Ja, wenn die Arbeit für sein Ausbildungsziel erforderlich ist und ein Fachkundiger die Aufsicht führt. Das regelt § 22 Absatz 2 JArbSchG als Ausnahme vom Verbot gefährlicher Arbeiten.
Wie lange darf ein Jugendlicher auf einer Montagestelle arbeiten? +
Höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Die Schichtzeit darf auf Bau- und Montagestellen nach § 12 JArbSchG 11 Stunden nicht überschreiten, danach folgen 12 Stunden Freizeit.
Darf ein Schüler im Ferienjob Module aufs Dach tragen? +
Das Verbot gefährlicher Arbeiten nach § 22 Absatz 1 gilt für ihn, die Ausnahme über das Ausbildungsziel nach dem Wortlaut nicht. Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gelten zudem nach § 2 Absatz 3 die Vorschriften für Kinder.
Gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, wenn mein Sohn beim Aufbau hilft? +
Nicht für gelegentliche, geringfügige Hilfe aus Gefälligkeit oder auf Grund familienrechtlicher Vorschriften. Das steht in § 1 Absatz 2 JArbSchG.
Darf eine schwangere Monteurin weiter auf dem Dach arbeiten? +
Nur wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass Gefährdungen wie Stürzen, Hitze oder schweres Heben nach § 11 MuSchG ausgeschlossen sind. Sonst gilt die Rangfolge des § 13: Umgestalten, anderer Arbeitsplatz, Beschäftigungsverbot.
Darf eine Montagekolonne im Sommer 10 Stunden am Tag arbeiten? +
Ja, wenn die Mehrarbeit innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen auf durchschnittlich 8 Stunden werktäglich ausgeglichen wird. Die Ruhezeit von 11 Stunden lässt sich im Baugewerbe nach § 5 ArbZG nicht verkürzen.
Muss ich als Bauherr prüfen, wie alt die Monteure sind? +
Nein. Die Pflichten aus Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz treffen den Arbeitgeber. Deine eigenen Pflichten ergeben sich aus der Baustellenverordnung.