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Bauhelfer auf dem Dach: Unfallversicherung und Haftung bei der PV-Montage

Sobald Freunde oder Verwandte bei der PV-Montage mithelfen, wirst du Unternehmer nicht gewerbsmaessiger Bauarbeiten. Was das kostet, wann die BG BAU statt der Unfallkasse zustaendig ist — und warum die Anmeldung vor allem deine eigene Haftung abloest.

⏱️ 10 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 08. September 2026

Bei der PV-Montage in Eigenleistung steht selten nur einer auf dem Dach. Der Schwager reicht Module an, ein Nachbar hält die Leiter, ein Kollege aus dem Verein bohrt die Dachhaken. Sobald jemand mithilft, der nicht dein Ehe- oder Lebenspartner ist, wirst du rechtlich zum „Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten" — mit Melde- und Beitragspflichten in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Punkt, der die meisten überrascht: Diese Anmeldung schützt nicht in erster Linie deine Helfer. Sie schützt dich. Und sie greift genau dann nicht, wenn du sie am nötigsten hättest.

💡 Worum es hier nicht geht. Nicht darum, was du überhaupt selbst montieren darfst — dazu PV in Eigenleistung montieren. Nicht um die Pflichten, die entstehen, wenn du Firmen beauftragst — dazu Bauherrenpflichten und Baustellenverordnung. Hier geht es allein um private Helfer ohne Rechnung.

Wann ein Bauhelfer versichert ist — und wann er nur einen Gefallen tut

Gesetzlich unfallversichert sind zunächst Beschäftigte. Dein Schwager ist keiner. Für ihn greift eine zweite Tür: § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII stellt Personen unter Schutz, „die wie nach Absatz 1 Nr. 1 Versicherte tätig werden" — die sogenannten Wie-Beschäftigten.

Ob jemand darunterfällt, entscheidet sich nicht am Helm, sondern an fünf Kriterien. Die Unfallkasse Hessen listet sie in der Fassung des Bundessozialgerichts (Stand der Seite: 6. September 2026) auf.

1 Die fünf Kriterien der arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit
  1. Es ist eine ernsthafte, vorübergehende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert.
  2. Sie entspricht dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen des Bauherrn.
  3. Sie könnte auch von jemandem verrichtet werden, der in einem regulären Beschäftigungsverhältnis steht.
  4. Sie ist nach den Umständen des Einzelfalls arbeitnehmerähnlich.
  5. Sie beruht nicht auf einer Sonderbeziehung — etwa als Familienangehöriger oder Vereinsmitglied.

Kriterium fünf ist der Knackpunkt. Die Unfallkasse Hessen schreibt dazu wörtlich: „Freundschaftsdienste oder ein Gefallen sind nicht gesetzlich unfallversichert – außer es handelt sich um arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten, die über die üblichen Gefälligkeitsdienste unter Freund*innen und Verwandten hinausgehen."

Drei Kaesten nebeneinander: Gefaelligkeitsdienst ohne Versicherungsschutz, arbeitnehmeraehnliche Taetigkeit nach Paragraf 2 Absatz 2 SGB VII mit Versicherungsschutz und Beschaeftigter mit Arbeitsvertrag.
Zwischen Gefallen und versicherter Mithilfe entscheidet die Sonderbeziehung — nicht die geleistete Arbeit. · Foto: Eigene Grafik

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Die 40-Stunden-Schwelle entscheidet, welche Unfallversicherung zuständig ist

Zwei Träger kommen in Frage, und die Grenze zwischen ihnen ist eine Zahl. § 129 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII weist die kommunalen Unfallkassen für Eigenarbeit an, „wenn für die einzelne geplante Bauarbeit nicht mehr als die im Bauhauptgewerbe geltende tarifliche Wochenarbeitszeit tatsächlich verwendet wird".

Wie viele Stunden das sind, nennt die BG BAU selbst: „derzeit 40 Stunden". Darüber ist sie zuständig, darunter die Unfallkasse deines Bundeslandes.

Umfang der HelferstundenZuständiger TrägerBeitrag
bis 40 Stunden je BauvorhabenUnfallkasse des Landes bzw. der Kommunekein gesonderter Beitrag des Bauherrn
mehr als 40 Stunden je BauvorhabenBG BAUbeitragspflichtig, Berechnung siehe unten
Bauvorhaben mit WoFG-FördermittelnUnfallkassebeitragsfrei, Bewilligungsbescheid vorlegen

Der Satz danach ist wichtiger als die Zahl selbst: „mehrere nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten werden dabei zusammengerechnet, wenn sie einem einheitlichen Bauvorhaben zuzuordnen sind". Wer Dach, Kabeltrasse und Speicherraum als drei kleine Aktionen plant, hat trotzdem ein Bauvorhaben.

Nur die Stunden deiner Helfer zählen — deine eigenen nicht

Bei der Schwelle zählt nicht, wie lange gebaut wird, sondern wie lange versicherte Helfer bauen. Die Unfallkasse Hessen formuliert es eindeutig: „Die Arbeitsstunden der Bauherrin/des Bauherrn und der Ehegatt*innen werden nicht dazu gerechnet."

In der Praxis fällt damit ein guter Teil der Stunden aus der Rechnung — und zwar ausgerechnet die von Leuten, die man spontan für versichert hält. Im Rechenbeispiel der Unfallkasse Hessen zum Kellerausbau bleiben der mithelfende Sohn und ein enger Freund außen vor: typischer Verwandtschafts- beziehungsweise Freundschaftsgefallen, keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit. Versichert ist dort allein die neu zugezogene Nachbarin.

Massstaebliche Stundenachse von 0 bis 120 Helferstunden mit der Marke bei 40 Stunden: darunter ist die Unfallkasse zustaendig, darueber die BG BAU; drei Beispielbalken mit 16, 48 und 120 Stunden.
Bis 40 Helferstunden ist die Unfallkasse zustaendig, darueber die BG BAU — drei Wochenenden mit drei Helfern reissen die Schwelle deutlich. · Foto: Eigene Grafik

Für dein PV-Projekt heißt das: Zwei Bekannte, die an einem Samstag je acht Stunden Module tragen, kommen auf 16 anrechenbare Stunden — die 40 sind nicht gerissen. Ziehen sich die Arbeiten über drei Wochenenden mit drei Helfern, bist du bei rund 100 Stunden und damit in der Zuständigkeit der BG BAU.

💡 Zaehle mit, bevor du schaetzt. Notiere ab dem ersten Handgriff Datum, Name und Stunden je Helfer. Die BG BAU stellt dafuer ein Bautagebuch als Vordruck bereit. Ohne Aufzeichnung wird die 40-Stunden-Frage im Nachhinein zur Erinnerungsfrage — und die verliert man gegen einen Aktenvermerk.

Anmeldung binnen einer Woche — sonst bis zu 2.500 Euro Bußgeld

Die Meldepflicht steht in § 192 Abs. 1 SGB VII: Unternehmer haben „binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens" Art und Gegenstand des Unternehmens, die Zahl der Versicherten und den Eröffnungstag mitzuteilen. Als Beginn gilt nach § 136 Abs. 1 Satz 2 SGB VII bereits die Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten.

Was passiert, wenn du es nicht tust, steht drei Paragrafen weiter. § 209 Abs. 1 Nr. 8 SGB VII macht die unterlassene, unrichtige, unvollständige oder verspätete Mitteilung zur Ordnungswidrigkeit; Absatz 3 setzt den Rahmen auf eine Geldbuße bis zu 2.500 Euro.

Hinzu kommt eine Auskunftspflicht, die speziell Bauherren trifft: Nach § 192 Abs. 5 SGB VII musst du auf Verlangen mitteilen, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden und welche Firmen du beauftragt hast. Der Träger muss also nicht raten — er darf fragen.

Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh nur noch bei Inbetriebnahme bis 31. Januar 2027 · danach sinkt der Satz erneut

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Was der Beitrag zur Unfallversicherung kostet: 15,82 Euro und 7,6692 Prozent

Der Beitrag hängt nicht davon ab, ob du deine Helfer bezahlst. Die BG BAU rechnet mit einem fiktiven Arbeitsentgelt. Für den Bauzeitraum 2026 nennt sie 15,82 Euro je geleisteter Arbeitsstunde (bundeseinheitlich) und einen Beitragssatz von 7,6692 Prozent.

Die Formel lautet: geleistete Helferstunden × fiktives Arbeitsentgelt × Beitragssatz. Das Beispiel der BG BAU: 200 Stunden × 15,82 Euro × 7,6692 Prozent = 242,65 Euro.

HelferstundenFiktives Entgelt (15,82 Euro/Std.)Beitrag bei 7,6692 Prozent
48 Stunden (drei Helfer, zwei Tage)759,36 Euro58,24 Euro
120 Stunden (drei Helfer, drei Wochenenden)1.898,40 Euro145,59 Euro
200 Stunden (Beispiel der BG BAU)3.164,00 Euro242,65 Euro

Gemessen an einer Anlage für 15.000 Euro ist das eine Randgröße: Selbst der größte Fall in der Tabelle liegt bei rund 1,6 Prozent der Investition. Wer daran spart, spart am falschen Ende — die nächsten beiden Abschnitte zeigen, warum.

Drei massstaebliche Balken fuer den Beitrag zur BG BAU im Bauzeitraum 2026: 48 Stunden ergeben 58,24 Euro, 120 Stunden 145,59 Euro und 200 Stunden 242,65 Euro.
Der Beitrag folgt einer Formel: Helferstunden mal 15,82 Euro mal 7,6692 Prozent. · Foto: Eigene Grafik

Die Haftungsablösung nach § 104 SGB VII schützt vor allem dich

Stürzt ein versicherter Helfer vom Dach, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Heilbehandlung, Reha und gegebenenfalls Rente. Das ist die eine Hälfte. Die andere steht in § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII.

Danach haftest du als Unternehmer den Versicherten für Personenschäden „nur …, wenn du den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem … versicherten Weg herbeigeführt" hast. Fahrlässigkeit — die ungesicherte Leiter, das fehlende Geländer — löst gegenüber dem versicherten Helfer keinen Schadensersatzanspruch mehr aus. Satz 2 schneidet zusätzlich den Regress des Sozialversicherungsträgers nach § 116 SGB X ab.

§ 105 Abs. 1 SGB VII zieht dieselbe Sperre zwischen den Helfern untereinander ein. Der Kollege, der beim Anheben eines Moduls unaufmerksam ist, haftet dem Verletzten ebenfalls nur bei Vorsatz.

Der Nachteil: Ohne Versicherungsschutz haftest du in voller Höhe

⚠️ Der Nachteil der gesparten Anmeldung. Die Haftungsablösung des § 104 SGB VII gilt nur gegenüber Versicherten. Ist dein Helfer als bloße Gefälligkeit eingestuft, greift sie nicht — dann bleibt es bei § 823 BGB, und du haftest für Personenschäden nach allgemeinem Deliktsrecht: Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, im Dauerschadenfall lebenslang.

Genau hier liegt der Denkfehler, der die Sache teuer macht. Wer die Anmeldung unterlässt, glaubt, er riskiere Ärger mit einer Behörde. Tatsächlich riskiert er den Verlust der eigenen Enthaftung. Die Unfallkasse Hessen sagt für die nicht versicherten Helfer nüchtern: „Falls die anderen Personen sich verletzten, so leistet die entsprechende Krankenversicherung" — der Krankenversicherer kann seine Aufwendungen dann bei dir holen.

Prüfe deshalb vorher, welche Deckung du außerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung hast. Eine private Bauherrenhaftpflicht ist bei Eigenleistung nicht selbstverständlich mitversichert, und die private Unfallversicherung deiner Helfer zahlt an sie, nicht an dich — meist mit Selbstbeteiligung und im Streitfall erst nach einem Gutachten. Was deine Anlage selbst absichert, steht in unserem Überblick zur Photovoltaikversicherung.

Zwei Träger, zwei Auskünfte — der Widerspruch, den du kennen musst

Wer die Sache googelt, stößt auf zwei Aussagen, die sich schlecht vertragen. Die BG BAU schreibt auf ihrer Seite zu privaten Bauhelferinnen und Bauhelfern, diese seien „zum Beispiel Freunde, Familienangehörige, Bekannte und so weiter" und „unabhängig von der Dauer des Einsatzes und der Vergütung kraft Gesetzes" abgesichert.

Die Unfallkasse Hessen schließt Familienangehörige über das Sonderbeziehungs-Kriterium im Regelfall gerade aus — und lässt im eigenen Rechenbeispiel den mithelfenden Sohn leer ausgehen.

Aufzulösen ist das nur, wenn man die Blickrichtung trennt: Die BG BAU beschreibt die Melde- und Beitragsseite des Eigenbauunternehmers, die Unfallkasse die Leistungsseite im Einzelfall. Die Unfallkasse Hessen sagt das selbst: „Eine pauschale Zusage des Versicherungsschutzes bei Bauarbeiten kann nicht gegeben werden. Eine Einzelfallprüfung ist immer erforderlich."

⚠️ Verlass dich nicht auf die Formel „kraft Gesetzes". Sie beschreibt, dass niemand einen Vertrag abschließen muss — nicht, dass jede Mithilfe gedeckt ist. Ob im Einzelfall Versicherungsschutz besteht, prüft der Träger nach dem Unfall, nicht vorher.

Für dich folgt daraus eine unbequeme, aber klare Konsequenz: Die Anmeldung ist die Voraussetzung des Schutzes, nicht seine Garantie. Ob im Schadensfall Versicherungsschutz besteht, entscheidet der Träger — und zwar rückblickend.

Du selbst bist nicht versichert — kannst dich aber versichern

Als Bauherr bist du Unternehmer, nicht Versicherter. Dein eigener Sturz vom Dach ist kein Arbeitsunfall. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII lässt aber zu, dass sich Unternehmer und mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner „auf schriftlichen oder elektronischen Antrag" freiwillig versichern.

Die Ausnahmen, die derselbe Satz nennt, betreffen Haushaltsführende, nicht gewerbsmäßige Binnenfischereien und Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII — das ist die Tierhaltung ohne Bodenbewirtschaftung. Der private Eigenbau steht dort nicht. Der Antrag muss vor dem Unfall gestellt sein; rückwirkend geht nichts.

💡 Zwei Anträge, ein Termin. Wer das Vorhaben ohnehin anmeldet, stellt den Antrag auf freiwillige Unternehmerversicherung im selben Vorgang. Getrennt erledigt, bleibt er erfahrungsgemäß liegen — und wirkt dann genau bis zu dem Tag nicht, an dem er gebraucht wird.

Was du vor dem ersten Modul auf dem Dach klärst

Sechs Handgriffe, bevor Helfer aufs Dach steigen
  • Schätze die Helferstunden für das gesamte Vorhaben, nicht je Bauabschnitt — § 129 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII rechnet zusammen, was zu einem Vorhaben gehört.
  • Melde das Vorhaben binnen einer Woche nach den ersten vorbereitenden Arbeiten; über 40 Helferstunden bei der BG BAU, darunter bei der Unfallkasse deines Landes.
  • Führe ein Bautagebuch mit Datum, Name und Stunden je Helfer. Die BG BAU stellt dafür einen Vordruck bereit; ohne Aufzeichnung wird jede spätere Prüfung zur Erinnerungsfrage.
  • Rechne den Beitrag durch, bevor du ihn schätzt: Stunden × 15,82 Euro × 7,6692 Prozent für den Bauzeitraum 2026.
  • Achte darauf, dass jeder Helfer in der Meldung erfasst ist — die Zahl der Versicherten ist nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII Teil der Mitteilung.
  • Frage deine Haftpflicht, ob Eigenleistung am eigenen Dach und Personenschäden von Helfern gedeckt sind — schriftlich, nicht am Telefon.
  • Stelle den Antrag nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, wenn du selbst mit aufs Dach willst.

Wer die Absturzsicherung nicht ohnehin plant, sollte den Ablauf zuerst in Ruhe durchgehen: Aufdachanlage — Installation Schritt für Schritt. Steht das Gerüst teils auf Nachbargrund, kommt das Hammerschlags- und Leiterrecht hinzu. Und wer Helfer bar entlohnt, sollte vorher PV ohne Rechnung lesen — die Bezahlung ändert an der Meldepflicht nichts, an anderen Pflichten sehr wohl.

Was dieser Ratgeber offen lässt

Drei Punkte ließen sich nicht per Direktabruf belegen und stehen deshalb hier statt im Fließtext:

Erstens nennt die BG BAU in ihrer Aufzählung versicherungspflichtiger Eigenbauarbeiten „Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker-, Verputzer-, Installations-, Schreiner-, Maler-, Fliesen- und Bodenlegerarbeiten" — Photovoltaik kommt darin nicht ausdrücklich vor. Die Zuordnung als Dachdecker- und Installationsarbeit liegt nahe, ist aber unsere Einordnung, keine Aussage des Trägers.

Zweitens haben wir keine Statistik gefunden, die Unfälle privater Bauhelfer auf PV-Baustellen gesondert ausweist. Zahlen zu Absturzunfällen im Bauwesen insgesamt lassen sich darauf nicht seriös herunterrechnen.

Drittens stammen die 40 Stunden aus den Angaben von BG BAU und Unfallkasse Hessen, nicht aus einer von uns gelesenen Fassung des Bundesrahmentarifvertrags Bau. Ändert sich die tarifliche Wochenarbeitszeit, verschiebt sich die Schwelle mit ihr — der Gesetzestext nennt keine Zahl.

Häufige Fragen

Muss ich private Bauhelfer bei der PV-Montage anmelden? +
Ja, sobald außer dir und deinem Ehe- oder Lebenspartner weitere Personen mitarbeiten. Die BG BAU stellt ausdrücklich klar, dass das „unabhängig davon [gilt], ob diese gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten".
Bis wann muss die Anmeldung erfolgen? +
Binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Beginn ist nach § 136 Abs. 1 Satz 2 SGB VII bereits die Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten, also etwa Materialdisposition und Organisation.
Was kostet die Unfallversicherung für Bauhelfer? +
Helferstunden × 15,82 Euro fiktives Arbeitsentgelt × 7,6692 Prozent Beitragssatz für den Bauzeitraum 2026. Die BG BAU rechnet selbst vor: 200 Stunden ergeben 242,65 Euro.
Ab wann ist die BG BAU statt der Unfallkasse zuständig? +
Wenn für das einzelne geplante Bauvorhaben mehr als die tarifliche Wochenarbeitszeit des Bauhauptgewerbes aufgewendet wird — nach Angabe der BG BAU derzeit 40 Stunden (§ 129 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII).
Zählen meine eigenen Arbeitsstunden mit? +
Nein. Nach Darstellung der Unfallkasse Hessen bleiben die Stunden der Bauherrin oder des Bauherrn und der Ehegatten außen vor; gezählt werden nur die Stunden versicherter Bauhelfer.
Ist mein Sohn versichert, wenn er mithilft? +
Nicht zwangsläufig. Beruht die Hilfe auf einer Sonderbeziehung und ist sie nach Art, Umfang und Dauer ein üblicher Verwandtschaftsgefallen, fehlt die Arbeitnehmerähnlichkeit — im Rechenbeispiel der Unfallkasse Hessen fällt der mithelfende Sohn genau deshalb heraus.
Wofür brauche ich ein Bautagebuch? +
Als Nachweis der geleisteten Helferstunden gegenüber dem Unfallversicherungsträger. Die BG BAU stellt dafür einen eigenen Vordruck bereit; auf Verlangen bist du nach § 192 Abs. 5 SGB VII zur Auskunft über die Bauarbeiten verpflichtet.
Hafte ich, wenn ein Helfer vom Dach stürzt? +
Gegenüber einem versicherten Helfer nach § 104 Abs. 1 SGB VII nur bei Vorsatz oder auf einem versicherten Weg. Ist der Helfer nicht versichert, bleibt es beim allgemeinen Deliktsrecht — dann haftest du auch für Fahrlässigkeit.
Kann ich mich als Bauherr selbst versichern? +
Ja, auf schriftlichen oder elektronischen Antrag nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Der private Eigenbau fällt nicht unter die dort genannten Ausnahmen. Der Antrag wirkt nicht rückwirkend.

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