PV-Module und Schornstein: Welchen Abstand der Kehrweg wirklich braucht
Kein Bundesgesetz nennt einen Mindestabstand zwischen Modul und Kamin. Die Zahl, die dein Modulfeld trotzdem begrenzt, steht im Baustein C 391 der BG BAU — samt der Eskalationskette, die läuft, wenn der Kehrweg zugebaut ist.
Wer eine Photovoltaikanlage auf ein Dach mit Schornstein plant, sucht meist nach einer Zahl: Wie viele Zentimeter müssen die Module vom Kamin wegbleiben? Diese Zahl steht in keinem Bundesgesetz. Sie steht im Arbeitsschutz — und sie lautet 40 Zentimeter, gemessen von der Abgasanlage bis zur Außenkante der Standfläche, auf der der Schornsteinfeger steht.
Dieser Ratgeber führt die Regeln zusammen, die dein Modulfeld begrenzen, wenn auf demselben Dach ein Kamin steht: die Maße aus dem Baustein C 391 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, die Zutrittspflicht aus dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und die Mündungshöhe aus der 1. BImSchV. Am Ende steht die Eskalationskette, die läuft, wenn der Kehrweg zugebaut ist.
Die einzige harte Zahl zum Modulabstand steht im Arbeitsschutz
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz nennt keinen Abstand. Die Kehr- und Überprüfungsordnung nennt keinen Abstand. Die Landesbauordnungen nennen keinen Abstand. Wer nach „Mindestabstand Solarmodul Schornstein" sucht, sucht nach einer Vorschrift, die es so nicht gibt.
Was es gibt, ist der Baustein C 391 „Schornsteinfegerarbeiten" der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Er beschreibt, wie die Standfläche an der Mündung einer Abgasanlage bemessen sein muss, damit dort jemand sicher arbeiten kann. Der waagerechte Abstand „zwischen Abgasanlage und Außenkante Standfläche" beträgt danach mindestens 40 Zentimeter.
Das ist keine Bauvorschrift für dich als Eigentümer, sondern eine Arbeitsschutzregel für den Betrieb, der das Dach besteigt. Die Wirkung ist dieselbe: Steht dort kein ausreichender freier Streifen, kann der Schornsteinfeger die Arbeit ablehnen — und du bleibst mit einer Pflicht zurück, die du nicht erfüllen kannst.
PV-Angebote zu Hause vergleichen?
Ein Mal dein Vorhaben beschreiben, mehrere geprüfte Solarteure planen lassen.
Die Standfläche an der Mündung: vier Maße, die dein Modulfeld begrenzen
Der Baustein C 391 legt die Geometrie rund um die Mündung vollständig fest. Die Standfläche darf nicht tiefer als 1,10 Meter unterhalb der Mündung liegen und muss mindestens 25 mal 40 Zentimeter groß sein. Dazu kommen vier waagerechte Maße.
| Maß | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Abgasanlage bis Außenkante Standfläche | mindestens 40 cm | BG BAU, Baustein C 391 |
| Innenkante Standfläche bis Außenkante Abgasanlage | höchstens 30 cm | BG BAU, Baustein C 391 |
| Standfläche bis Abgasanlage bei zwischenliegendem First | höchstens 60 cm | BG BAU, Baustein C 391 |
| Innenkante Standfläche bis Mitte Zug der Abgasanlage | höchstens 100 cm | BG BAU, Baustein C 391 |
| Tiefe der Standfläche unterhalb der Mündung | höchstens 110 cm (1,10 m) | BG BAU, Baustein C 391 |
| Standfläche an Reinigungsöffnungen | mindestens 50 mal 50 cm | BG BAU, Baustein C 391 |
Lies die Zeilen zusammen, dann wird der Konflikt sichtbar: Die Standfläche muss nah genug an der Abgasanlage sein, damit man die Mündung erreicht — höchstens 30 Zentimeter Luft zwischen Innenkante und Schornstein. Gleichzeitig muss ihre Außenkante mindestens 40 Zentimeter von der Abgasanlage entfernt liegen. Der Trittbereich ist damit ein schmaler Ring um den Kamin, der weder verstellt noch überbaut werden darf.
Wer die Modulreihe direkt an den Schornstein heranrücken lässt, nimmt diesem Ring die Fläche. Ob die Anlage danach noch besteigbar ist, entscheidet nicht der Solarteur, sondern der Betrieb, der dort arbeiten soll.
Ab 20 Grad Dachneigung wird der Laufsteg Pflicht
Der zweite Konfliktpunkt liegt nicht an der Mündung, sondern auf dem Weg dorthin. Nach Baustein C 391 dürfen glatte Dachoberflächen mit einer Neigung von 5 bis 20 Grad nur betreten werden, wenn die Trittsicherheit gewährleistet ist. Bei mehr als 20 Grad Dachneigung sind Laufstege, Einzeltritte oder fest installierte Dachleitern nach DIN EN 12951 zu benutzen.
Das betrifft die meisten Satteldächer in Deutschland. Und es betrifft genau die Fläche, die auch der Solarteur belegen will. Die Maße: Laufstege und Trittflächen mindestens 25 Zentimeter breit, der Abstand zwischen einzelnen Flächen eines Laufstegs höchstens 5 Zentimeter. Trittflächen dürfen auf Dächern bis 45 Grad höchstens 75 Zentimeter auseinanderliegen, über 45 Grad höchstens 50 Zentimeter. Einzeltritte bis 60 Grad Neigung höchstens 40 Zentimeter, senkrecht übereinander.
Ein Modulfeld, das quer über die Trittreihe läuft, unterbricht diesen Weg. Und ein Trittbereich, der neben den Modulen neu angelegt wird, kostet Fläche, die dann keine Module mehr trägt. Beides gehört in die Planung, nicht in die Abnahme. Wie ein sauber geplanter Ablauf aussieht, steht in Aufdachanlage: der Installationsablauf.
Was die Bauordnung dazu sagt: ein Satz, in zwei Ländern wortgleich
Die Landesbauordnungen regeln den Abstand nicht, aber sie regeln die Pflicht dahinter. Art. 30 Abs. 8 der Bayerischen Bauordnung lautet: „Für vom Dach aus vorzunehmende Arbeiten sind sicher benutzbare Vorrichtungen anzubringen." § 32 Abs. 4 der Niedersächsischen Bauordnung enthält denselben Satz, Wort für Wort.
Der Satz nennt kein Maß. Er verlagert die Konkretisierung auf die Regeln des Arbeitsschutzes — und dort stehen die Zentimeter aus dem Abschnitt oben. Eine Zahl steckt allerdings doch in der Bauordnungspraxis: Steigleitern an Abgasanlagen mit einer Aufstiegshöhe von mehr als 5,00 Metern über Dach bis zur Mündung sind nach Baustein C 391 mit einer Steigschutzeinrichtung nach DIN 18799 auszurüsten.
Bemerkenswert ist, was die Niedersächsische Bauordnung im selben Paragrafen zur Photovoltaik sagt: § 32 Abs. 3 nennt Solarenergieanlagen ausdrücklich — aber nur mit Blick darauf, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile übertragen werden darf. Zum Kehrweg schweigt die Vorschrift. Diese Lücke ist der Grund, warum die Frage so schwer zu beantworten ist.
Photovoltaik ist keine kehrpflichtige Anlage — und was daraus folgt
Ein verbreiteter Irrtum: Die neue PV-Anlage müsse dem Bezirksschornsteinfeger gemeldet werden. Das ergibt sich aus dem Gesetz nicht. § 1 Abs. 1 KÜO zählt abschließend auf, welche Anlagen kehr- oder überprüfungspflichtig sind: Abgasanlagen, Heizgaswege der Feuerstätten, Räucheranlagen und notwendige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen. Eine Photovoltaikanlage steht dort nicht.
Die Mitteilungspflicht des § 1 Abs. 2 SchfHwG knüpft genau an diese Liste an: Zu melden sind „Änderungen an kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen". Das Modulfeld ist keine solche Änderung — der Umbau der Heizung wäre eine.
Wo die Meldung fehlt, bleibt die Zutrittspflicht. § 1 Abs. 3 SchfHwG verpflichtet jeden Eigentümer und Besitzer, dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger „Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten". Absatz 5 stellt klar, dass dafür sogar das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird. Und § 1 Abs. 1 verpflichtet dich, die Arbeiten fristgerecht zu veranlassen — eine Erfolgspflicht, nicht bloß eine Duldung.
Praktisch heißt das: Du musst nichts anmelden, aber du musst dafür sorgen, dass die Arbeit möglich bleibt. Eine Zahl aus derselben Vorschrift zeigt, wie eng die Prüfung getaktet ist: § 1 Abs. 2 KÜO begrenzt den Kohlenmonoxidanteil im Abgas auf höchstens 1.000 ppm; wird der Wert überschritten, ist die Überprüfung spätestens nach sechs Wochen zu wiederholen — mit einem weiteren Gang aufs Dach.
Wie oft der Schornsteinfeger tatsächlich kommt
Die Häufigkeit entscheidet, wie oft ein zugebauter Kehrweg auffällt. Anlage 1 zur KÜO legt die Zahlen je Kalenderjahr fest.
| Brennstoff und Nutzung | Kehrungen je Kalenderjahr | Überprüfungen |
|---|---|---|
| Fest, ganzjährig regelmäßig benutzte Feuerstätte | 4 | — |
| Fest, regelmäßig in der üblichen Heizperiode | 3 | — |
| Fest, Holzpellets | 2 | — |
| Fest, gelegentlich benutzt | 1 | — |
| Flüssig, regelmäßig benutzt | 3 | — |
| Gasförmig, raumluftabhängige Feuerstätte | — | einmal im Kalenderjahr |
| Gasförmig, raumluftunabhängige Feuerstätte | — | einmal in jedem zweiten Kalenderjahr |
| Gasförmig, mit selbstkalibrierender Regelung | — | einmal in jedem dritten Kalenderjahr |
Der Unterschied ist groß: Ein ganzjährig betriebener Holzofen bringt vier Kehrungen pro Jahr, eine moderne Gastherme mit selbstkalibrierender Regelung eine Überprüfung in drei Jahren. Wer eine Wärmepumpe plant und den Kamin stilllegt, ändert diese Rechnung — dazu Photovoltaik mit Wärmepumpe kombinieren. Und § 1 Abs. 3 Nr. 1 KÜO nimmt dauerhaft stillgelegte Anlagen von der Pflicht aus, wenn die Anschlussöffnungen dicht verschlossen sind und die Stilllegung schriftlich oder elektronisch mitgeteilt wurde.
Die Feuerstättenschau: alle drei bis fünf Jahre steht er ohnehin oben
Unabhängig von den Kehrterminen gibt es die Feuerstättenschau. Nach § 14 Abs. 1 SchfHwG besichtigt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zweimal während seiner Bestellung sämtliche Anlagen in seinem Bezirk und prüft die Betriebs- und Brandsicherheit. Die Frist: frühestens drei Jahre und spätestens fünf Jahre nach der letzten Schau.
Findet er dabei eine Anlage, die nicht betriebs- oder brandsicher ist, und ist Gefahr im Verzug, trifft er nach § 14 Abs. 2 die erforderlichen vorläufigen Sicherungsmaßnahmen — ausdrücklich einschließlich der vorläufigen Stilllegung. Die Behörde verfügt sie anschließend oder hebt sie auf. Unmittelbar nach der Schau ergeht der Feuerstättenbescheid nach § 14a SchfHwG: Er nennt die Arbeiten, ihre Anzahl im Kalenderjahr sowie Fristbeginn und Fristende.
Wenn die Module den Weg versperren: die Kette in fünf Stufen
Ab hier wird es teuer, und der Ablauf ist im Gesetz vollständig durchgeschrieben.
- Der Mangel wird vermerkt. Nach § 5 Abs. 1 SchfHwG ist die Behebung binnen sechs Wochen nach dem spätesten Durchführungstermin nachzuweisen, sonst zeigt der Bezirksschornsteinfeger den Mangel der Behörde an. Bei unmittelbarer Gefahr für die Betriebs- und Brandsicherheit meldet er nach § 5 Abs. 2 unverzüglich.
- Die Behörde erfährt es nach 14 Tagen. § 25 Abs. 1 SchfHwG verpflichtet zur Meldung, wenn Formblatt und Bescheinigungen nicht binnen 14 Tagen nach Ablauf der Frist des Feuerstättenbescheids vorliegen.
- Der Zweitbescheid droht die Ersatzvornahme an. § 25 Abs. 2 verlangt, dass die Behörde die Arbeiten festsetzt und „für den Fall der Nichtvornahme die Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen" androht. Nach Absatz 4 haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung.
- Die Ersatzvornahme läuft auf deine Rechnung. § 26 SchfHwG verpflichtet die Behörde, die Vornahme unverzüglich zu beauftragen; sie kann Gebühren und Auslagen erheben, die voraussichtlichen Kosten vorab verlangen und sie im Verwaltungszwangsverfahren beitreiben.
- Parallel läuft das Bußgeld. § 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 SchfHwG erfassen sowohl das nicht rechtzeitige Veranlassen der Reinigung als auch das Nichtgestatten des Zutritts. Der Rahmen liegt bei bis zu 5.000 Euro.
Dazwischen steht noch ein Schritt, den viele übersehen: Verweigerst du faktisch den Zutritt — auch dadurch, dass die Arbeitsfläche fehlt —, erlässt die Behörde nach § 1 Abs. 4 SchfHwG unverzüglich eine Duldungsverfügung. Ein Rechtsbehelf dagegen hält die Vollziehung nicht auf.
Die Mündungshöhe: warum eine neue Heizung dein Modulfeld verändern kann
Ein Fall, den kaum jemand vorher bedenkt: Die Mündungshöhe eines Schornsteins ist nicht für immer festgelegt. § 19 der 1. BImSchV knüpft die Anforderungen an den Zeitpunkt der Errichtung — und an wesentliche Änderungen.
Für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die nach dem 31. Dezember 2021 errichtet werden, muss die Austrittsöffnung firstnah angeordnet sein und den First um mindestens 40 Zentimeter überragen. Bei einer Gesamtwärmeleistung bis 50 Kilowatt muss sie außerdem in einem Umkreis von 15 Metern die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern und Türen um mindestens 1 Meter überragen.
Für Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2022 errichtet und in Betrieb genommen wurden und danach wesentlich geändert werden, gilt nach § 19 Abs. 2: bei Dachneigungen bis einschließlich 20 Grad den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 Meter entfernt sein; bei mehr als 20 Grad Neigung mindestens 40 Zentimeter über First oder ein waagerechter Abstand von der Dachfläche von mindestens 2,30 Metern. Und Satz 2 stellt klar: Das gilt für den Austausch der Feuerstätte entsprechend.
Der praktische Schluss: Wer heute Module dicht um einen niedrigen Bestandsschornstein legt und in fünf Jahren den alten Kaminofen austauscht, kann gezwungen sein, den Schornstein zu verlängern — mit einer Verschattung, die es vorher nicht gab. Wie stark eine solche Verschattung wirkt, lässt sich vorher messen: Verschattung selbst messen mit PVGIS.
Was du vor der Montage klärst
- Miss den freien Streifen rund um die Abgasanlage: mindestens 40 cm bis zur Außenkante der Standfläche.
- Prüfe mit dem Zollstock, ob die Standfläche höchstens 110 cm unter der Mündung liegt und mindestens 25 mal 40 cm misst.
- Achte darauf, dass bei mehr als 20 Grad Dachneigung eine durchgehende Trittreihe zum Kamin frei bleibt — Trittflächen bis 45 Grad höchstens 75 cm auseinander.
- Lies im Angebot nach, wer vorhandene Dachtritte versetzt und wer die Kosten dafür trägt; steht dort nichts, lass es nachtragen.
- Notiere, ob ein Heizungstausch ansteht — dann vor der Modulplanung prüfen, ob der Schornstein nach § 19 Abs. 2 der 1. BImSchV erhöht werden muss.
Den letzten Punkt zuerst zu klären, spart am meisten. Wer ohnehin über eine Dachsanierung nachdenkt, findet die Reihenfolge in Dachsanierung: Module abbauen und wieder aufsetzen.
Was dieser Ratgeber offen lässt
Stand: 8. September 2026. Drei Punkte konnten wir zu diesem Datum nicht belegen. Erstens gibt es keinen bundesweit geregelten Mindestabstand „Modul zu Schornstein" — weder das SchfHwG noch die KÜO noch die 1. BImSchV nennen einen solchen Wert; die 40 Zentimeter oben sind eine Arbeitsschutzregel, keine Bauvorschrift. Zweitens haben wir keine Erhebung darüber gelesen, wie häufig Kehrwege in der Praxis durch Modulfelder blockiert werden; wer eine Zahl nennt, schätzt. Drittens ist DIN 18160-5, die Norm zu Einrichtungen für Schornsteinfegerarbeiten, kostenpflichtig — wir haben den Volltext nicht gelesen und zitieren ihn deshalb nicht.
Wer wissen will, welche Genehmigungsfragen die Anlage sonst noch aufwirft, findet sie in Baugenehmigung, Verfahrensfreiheit und Standsicherheit.
Häufige Fragen
Welchen Abstand müssen PV-Module zum Schornstein halten? +
Muss ich die PV-Anlage beim Bezirksschornsteinfeger anmelden? +
Was passiert, wenn der Schornsteinfeger wegen der Module nicht arbeiten kann? +
Wie hoch kann das Bußgeld ausfallen? +
Ab welcher Dachneigung braucht der Kehrweg Laufstege oder Tritte? +
Wie oft kommt der Schornsteinfeger überhaupt aufs Dach? +
Haftet der Solarteur, wenn der Kehrweg zugebaut ist? +
Kann eine neue Heizung nachträglich Module verschatten? +
Darf der Schornsteinfeger meine Anlage stilllegen lassen? +
Ein Angebot ist kein Vergleich.
Hol zwei weitere ein, dann weißt du, ob der Preis stimmt – von geprüften Solarteuren aus deiner Region.
Kostenlos & unverbindlich · Geprüfte Fachpartner