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Brandschutz bei der PV-Anlage: Was die Feuerwehr im Ernstfall wirklich macht

Die Legende "Feuerwehr löscht PV-Häuser nicht" hält sich hartnäckig. Was DIN VDE 0132, zwei widersprüchliche Fraunhofer-Zahlen und die Rechtslage zum Feuerwehrschalter tatsächlich zeigen.

⏱️ 14 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 05. September 2026
Löschabstände nach DIN VDE 0132 im Vergleich: Niederspannung, gültig für PV-Anlagen bis 1.000 Volt Gleichspannung, mit mindestens 1 Meter Abstand beim Sprühstrahl und 5 Metern beim Vollstrahl, gegenüber Hochspannung mit 5 beziehungsweise 10 Metern, nach der 1-5/5-10-Regel der DGUV Information 205-018 von August 2012.

Foto: Eigene Grafik nach DGUV Information 205-018 (August 2012), Direktabruf 05.09.2026

Ein Kellerbrand unter dem Wechselrichter, ein Kurzschluss im Zählerschrank, ein Blitzeinschlag beim Nachbarn – sobald irgendwo ein Haus mit Photovoltaikanlage in Flammen steht, taucht in Kommentarspalten fast immer derselbe Satz auf: Die Feuerwehr lösche solche Häuser gar nicht, sie lasse sie kontrolliert abbrennen. Der Satz hält sich seit Jahren, obwohl er falsch ist.

Dieser Ratgeber trennt die Legende von der tatsächlichen Löschpraxis nach DIN VDE 0132, stellt zwei Fraunhofer-Veröffentlichungen aus demselben Forschungsprojekt gegenüber, die für scheinbar dieselbe Zeitspanne unterschiedliche Brandzahlen nennen, und klärt, was ein Feuerwehrschalter rechtlich wirklich ist: Pflicht, Empfehlung oder reine Kür. Stand 2026, alle Quellen am 05.09.2026 direkt abgerufen.

Löscht die Feuerwehr ein Haus mit PV-Anlage wirklich nicht?

Die Behauptung, Einsatzkräfte würden bei einer Photovoltaikanlage auf dem Dach von vornherein auf Löscharbeiten verzichten, widerspricht der Faktenlage der zuständigen Institutionen.

Bereits im August 2012 veröffentlichte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die DGUV Information 205-018 „Einsatz an Photovoltaikanlagen" – erarbeitet gemeinsam mit dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV), dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dem Bundesverband Solarwirtschaft, der Berufsfeuerwehr München und dem Landesfeuerwehrverband Niedersachsen.

Eine Expertenkommission aus genau diesen Institutionen setzt sich nicht zusammen, um ein Nichtlöschen zu organisieren, sondern um den Löscheinsatz an einer inzwischen alltäglichen Anlagentechnik sicher zu standardisieren.

Die Zahl der betroffenen Gebäude ist dabei nicht klein. Laut Feuerwehrmagazin gab es in Deutschland bereits Anfang 2021 etwa 1,7 Millionen Photovoltaikanlagen, Tendenz seither weiter steigend.

Jede einzelne davon kann bei einem Gebäudebrand betroffen sein, unabhängig davon, ob die Anlage selbst die Brandursache ist. Löschen ist in beiden Fällen möglich – nur eben nicht genau wie bei einem PV-freien Haus, weil die Module bei Lichteinfall weiter Spannung erzeugen.

Die Legende hält sich vor allem deshalb so hartnäckig, weil einzelne, oft Jahre alte Erfahrungsberichte einzelner Feuerwehrleute in sozialen Netzwerken ohne Kontext weiterverbreitet werden. Ein Einsatz, bei dem eine Löschgruppe wegen fehlender Freischaltinformationen tatsächlich zunächst Abstand hielt, wird so schnell zur pauschalen Aussage „die löschen grundsätzlich nicht" verkürzt. Die Regelwerke, um die es in diesem Ratgeber geht, existieren exakt deshalb, damit solche Verzögerungen seltener werden.

💡 Praxistipp: Frag deinen Solarteur bei der Abnahme aktiv, wo sich der DC-Freischalter befindet, und lass dir die Stelle am Zählerschrank zeigen, an der ein Aufkleber auf die Anlage hinweist. Genau diese Information braucht die Feuerwehr im Ernstfall zuerst.

Einspeisevergütung: 7,70 ct/kWh nur noch bei Inbetriebnahme bis 31. Januar 2027 · danach sinkt der Satz erneut

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Wie oft brennen Photovoltaikanlagen laut Fraunhofer ISE?

Fraunhofer ISE lieferte die bis heute meistzitierte Zahl zum Brandrisiko von Solaranlagen bereits am 24. Januar 2013, im Anschluss an einen Expertenworkshop mit TÜV Rheinland in Freiburg. Projektleiter Dr.

Heribert Schmidt wird in der Pressemitteilung „Photovoltaik-Brandschutz – Fakten statt Phantome" mit dem Satz zitiert: „Jeder Brand ist ein Brand zu viel, doch wenn man die Statistik genau untersucht, dann verursachten 0,006 Prozent der Photovoltaikanlagen einen Brand mit größerem Schaden." Grundlage waren die damals 1,3 Millionen PV-Anlagen in Deutschland.

Konkret nennt die Pressemitteilung für die vorangegangenen 20 Jahre 350 Brände, bei denen eine Solaranlage beteiligt war. Bei 120 davon war die PV-Anlage nachweislich der Auslöser, in 75 Fällen entstand ein größerer Schaden, in 10 Fällen brannte das Gebäude vollständig ab. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Verbundprojekt von Fraunhofer ISE und TÜV Rheinland lief bereits seit 2011 und mündete zwei Jahre später in einen deutlich umfangreicheren Abschlussbericht – mit einer anderen Zahl für dieselbe Zeitspanne.

Seither ist die Anlagenzahl weiter kräftig gewachsen. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) waren im März 2022 bereits 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert – rund 900.000 mehr als zum Erhebungszeitpunkt der Fraunhofer-Zahlen. Eine öffentlich zugängliche, ebenso detaillierte Neuauflage der Brandfallanalyse für den heutigen, noch einmal deutlich größeren Anlagenbestand liegt bislang nicht vor.

Kein Grund zur Panik, aber auch keine Nullrisiko-Technik. 0,006 Prozent bedeutet nicht null. Bei weiter wachsender Anlagenzahl steigt automatisch auch die absolute Zahl möglicher Schadenfälle, selbst wenn die Quote pro Anlage niedrig bleibt.

120 oder 210 Brandfälle? Zwei Zahlen vom selben Forschungsprojekt

Der 2015 veröffentlichte Leitfaden „Bewertung des Brandrisikos in Photovoltaik-Anlagen" von Fraunhofer ISE und TÜV Rheinland nennt für exakt dieselbe Datenbasis – „Stand von Januar 2013", ebenfalls 1,3 Millionen Anlagen mit über 30 Gigawatt-Peak installierter Leistung – deutlich höhere Fallzahlen als die Pressemitteilung von 2013.

Recherchiert wurden laut Leitfaden „ca. 430 Fälle von Brand-/Hitzeschäden in PV-Anlagen", davon etwa 220 mit externer Brandursache und etwa 210 Fälle, bei denen die Ursache in der PV-Anlage selbst lag. Von diesen 210 Fällen war bei 59 nur eine Komponente beschädigt, bei 75 die gesamte PV-Anlage, bei 67 zusätzlich das Gebäude, und in 12 Fällen brannte das Gebäude komplett ab.

Nominell beschreiben beide Veröffentlichungen denselben Zeitraum und dasselbe Projekt – trotzdem verdoppelt sich die Zahl der PV-verursachten Fälle fast von 120 auf rund 210. Der Grund liegt in der Methodik, nicht in nachträglich entdeckten neuen Bränden: Die Pressemitteilung vom Januar 2013 zog eine vorläufige Zwischenbilanz aus reinen Brandfällen.

Der zwei Jahre später fertiggestellte Leitfaden wertete zusätzlich Schadensakten der Mannheimer Versicherung, eine internetbasierte Umfrage und Sachverständigenberichte aus – und zählte bewusst auch reine Überhitzungsfälle ohne offenes Feuer mit, weil diese dieselben Schwachstellen offenlegen. Genau diese Verbreiterung der Datenbasis erklärt den Sprung, den man beim schnellen Vergleich beider Zahlen leicht für einen Widerspruch halten könnte.

Balkendiagramm: Fraunhofer-ISE-Pressemitteilung vom 24. Januar 2013 nennt für 1,3 Millionen PV-Anlagen 350 untersuchte Brandfälle, 120 davon mit der PV-Anlage als Ursache und 10 komplett abgebrannte Gebäude. Der 2015 veröffentlichte Leitfaden von Fraunhofer ISE und TÜV Rheinland nennt für denselben Datenstand Januar 2013 stattdessen 430 Fälle, 210 PV-verursacht und 12 abgebrannte Gebäude.
Gleiches Forschungsprojekt, gleicher Datenstand Januar 2013 - und doch unterschiedliche Fallzahlen: Der Leitfaden von 2015 wertete zusätzliche Quellen und Überhitzungsfälle aus. · Foto: Eigene Grafik nach Fraunhofer ISE (Pressemitteilung 24.01.2013) und Fraunhofer ISE/TÜV Rheinland (Leitfaden 2015), Direktabruf 05.09.2026
MerkmalPressemitteilung, 24.01.2013Leitfaden, 2015 (Datenstand Jan. 2013)
Installierte PV-Anlagen1,3 Millionen1,3 Millionen (>30 GWp)
Untersuchte Fälle insgesamt350 (20 Jahre, nur Brände)ca. 430 (Brand- und Überhitzungsfälle)
Fälle mit PV-Anlage als Ursache120ca. 210
Fälle mit Gebäudeschaden75 („größerer Schaden“)67 Gebäude beschädigt + 12 abgebrannt
Wichtigste QuellenInternet- und Medienrecherchezusätzlich Feuerwehrberichte, Gutachten, Versicherungsakten, Onlineumfrage

Für dich als Betreiber heißt das: Verlass dich bei einer Google-Suche nie auf die erste Zahl, die dir begegnet. Vergleiche, aus welchem Jahr und aus welcher Methodik eine Statistik stammt, bevor du sie zitierst oder dich davon verunsichern lässt.

Die 1-5/5-10-Regel: Was die Feuerwehr beim Löscheinsatz tatsächlich tut

DIN VDE 0132 regelt bundesweit, mit welchem Sicherheitsabstand Einsatzkräfte an spannungsführenden Anlagen löschen dürfen. Die DGUV Information 205-018 fasst die Norm in einer Tabelle zusammen, die Feuerwehrleute als „1-5/5-10-Regel" kennen: Bei Niederspannung – Wechselspannung bis 1 Kilovolt oder Gleichspannung bis 1,5 Kilovolt, also genau der Bereich, in dem sich haustypische PV-Anlagen bewegen – gilt beim Sprühstrahl ein Mindestabstand von 1 Meter, beim Vollstrahl von 5 Metern. Bei Hochspannung verdoppeln sich beide Werte auf 5 und 10 Meter.

Löschmittel Nummer eins bleibt Wasser, eingesetzt als Sprühstrahl über ein CM-Strahlrohr mit 5 bar Wasserdruck, wie Feuerwehrmagazin unter Berufung auf PV-Experte Ulrich Wolf erläutert.

Schaum ist dagegen tabu, solange eine Anlage noch unter Spannung steht: Der bei deutschen Feuerwehren übliche Löschschaum ist elektrisch leitfähig und würde die Gefährdung für die Einsatzkräfte erhöhen statt sie zu senken. Ergänzende Regeln liefert außerdem die BGI/GUV-I 8677 „Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle", auf die die DGUV-Information ausdrücklich verweist.

1 Schritt 1: Lage erkunden

Ausmaß des Schadens einschätzen, Standort von AC-Sicherung, DC-Freischalter, Modulen und Wechselrichter lokalisieren.

2 Schritt 2: Wechselstromseite abschalten

AC-Sicherung ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern – trennt das Haus vom öffentlichen Netz, nicht aber die PV-Module untereinander.

3 Schritt 3: DC-Freischalter betätigen, wenn vorhanden

Ist ein DC-Freischalter zugänglich, wird er ausgeschaltet und gesichert. Fehlt er, gilt: Kabel zwischen Modulen und Wechselrichter führen bei Lichteinfall weiter Spannung.

4 Schritt 4: Löschabstände einhalten

Strahlrohrabstände nach der 1-5/5-10-Regel der DIN VDE 0132 einhalten, Schaum nur in nachweislich spannungsfreien Anlagenteilen einsetzen.

Strahlrohrart (DIN 14365-C)Niederspannung – gilt für haustypische PV-AnlagenHochspannung
Sprühstrahlmind. 1 Metermind. 5 Meter
Vollstrahlmind. 5 Metermind. 10 Meter

Warum sich eine PV-Anlage nie komplett stromlos schalten lässt

Wechselstromseitige Sicherungen kappen zwar die Verbindung zum öffentlichen Netz, doch die Gleichstromseite einer Photovoltaikanlage bleibt davon unberührt, solange Licht auf die Module fällt.

Das vfdb-Merkblatt MB 05-02 „Einsätze an Photovoltaik-Anlagen" der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes hält bereits seit Februar 2012 fest, dass bei nicht eindeutig gekennzeichneter Parallelschaltung von einer Reihenschaltung mit Gleichspannungen bis 1.000 Volt auszugehen ist.

Die DGUV Information 205-018 ergänzt: Auch nach Betätigen des DC-Freischalters bleiben die Anlagenteile zwischen Modul und Freischalter weiterhin unter Spannung – erst ab dem Wechselrichter wird der Umgang gefahrlos.

Seit Juli 2006 errichtete PV-Anlagen sind laut DGUV in der Regel mit einem DC-Freischalter am oder im Wechselrichter ausgestattet, ältere Bestandsanlagen jedoch nicht zwingend. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass genau diese älteren Anlagen ohne dokumentierten Freischaltpunkt den Feuerwehreinsatz erschweren, weil Einsatzkräfte den kompletten Leitungsweg bis zum Wechselrichter als spannungsführend behandeln müssen.

Module im Ernstfall nicht beschädigen. Das aktive Zerstören von Modulen oder Leitungen führt laut DGUV Information 205-018 nicht zur Spannungsfreiheit, sondern erhöht die elektrische Gefährdung am Einsatzort zusätzlich. Auf Module darf grundsätzlich nicht getreten werden.

Feuerwehrschalter: Pflicht, Empfehlung oder Kür?

VDE-AR-E 2100-712 ist die zentrale Anwendungsregel, die im Mai 2013 speziell für den DC-Bereich von PV-Anlagen im Brandfall eingeführt wurde.

Laut der Normeninformation des Herstellers E-T-A vom November 2013 nennt sie drei gleichrangige Maßnahmenkategorien:

Kennzeichnung der Anlage, bauliche beziehungsweise organisatorische Maßnahmen wie eine feuerwiderstandsfähige Leitungsverlegung, und technische Installationsmaßnahmen wie einen Feuerwehrschalter zum Trennen oder Kurzschließen des DC-Kreises. Ein Feuerwehrschalter ist damit eine mögliche, aber nicht die einzige zulässige Umsetzung.

Genau das bestätigt Thomas Neumann, Geschäftsführer eines Herstellers von Feuerwehrschaltern, im Solarserver-Interview vom 29. Januar 2025 unumwunden:

„Die Anwendungsregel stellt letztlich generell deutschlandweit nur eine Empfehlung dar, einen solchen Schalter einzubauen, wird aber regional oder durch Ausschreibung verpflichten." Für private Einfamilienhausanlagen reicht demnach häufig ein einfacher DC-Freischalter oder eine manuell schaltbare PV-Sicherung, während große Aufdachanlagen im öffentlichen Bereich mit Brandmeldezentrale komplexere Systeme mit externem Schlüsselschalter benötigen.

Kostenseitig macht dieser Unterschied sich deutlich bemerkbar: Ein einfacher DC-Freischalter für ein Einfamilienhaus schlägt üblicherweise mit einem niedrigen bis mittleren dreistelligen Eurobetrag zu Buche, während ein normgerechter Feuerwehrschalter mit Motorantrieb, Unterspannungsauslöser und Lichtbogenerkennung für gewerbliche Anlagen deutlich teurer ausfällt. Bei größeren Dachanlagen lässt er sich laut Solarserver-Interview oft mit dem ohnehin nötigen Überspannungsschutz kombinieren, was die Zusatzkosten wieder etwas relativiert.

Was der Gesetzgeber wirklich vorschreibt

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages fassten die Rechtslage in der Kurzinformation WD 8 – 3000 – 079/21 vom 26. August 2021 unmissverständlich zusammen: Ein DC-Trennschalter beziehungsweise Feuerwehrtrennschalter trennt zwar die PV-Anlage vom Wechselrichter, „der Einbau dieses Schalters ist aber keine Pflicht".

Eine bundesweite, für alle Wohngebäude geltende gesetzliche Pflicht zur Feuerwehrabschaltung existiert damit nicht – anders als beim klassischen Hauptschalter, mit dem die Feuerwehr ein PV-freies Haus komplett stromlos schalten kann.

Gesetzlich verankert sind stattdessen allgemeinere Brandschutzpflichten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung wird in derselben Bundestags-Kurzinformation mit dem Hinweis zitiert, dass PV-Module „häufig auf Dächern mit brennbaren Baustoffen, wie z. B. Dämmstoffen, installiert" werden und dadurch selbst eine zusätzliche Brandlast darstellen.

Bei Sonderbauten – etwa Gewerbehallen oder öffentlichen Gebäuden – kann die zuständige Behörde im Rahmen des ohnehin erforderlichen Brandschutzkonzepts zusätzliche Anforderungen bis hin zu einer DC-Freischaltung verlangen; bei einem privaten Einfamilienhaus bleibt das die Ausnahme.

💡 Praxistipp: Betreibst du eine gewerbliche oder öffentliche Anlage, prüfe im Angebot deines Fachbetriebs ausdrücklich, ob ein Brandschutzkonzept und eine Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr enthalten sind – bei privaten Einfamilienhäusern ist das in der Regel nicht erforderlich.

Modulintegrierte Abschaltung: Was Hersteller-Datenblätter zusagen

Leistungsoptimierer versprechen eine feinere Lösung als ein einzelner zentraler Freischalter: Jedes Modul erhält einen eigenen kleinen Regler, der es im Notfall auf eine ungefährliche Spannung herunterfährt. Was das konkret bedeutet, zeigt das Datenblatt des Huawei Smart PV Optimizer SUN2000-450W-P2/600W-P (Version 4 vom 6. Oktober 2020): Die absolute maximale Ausgangsspannung pro Optimierer liegt bei 80 Volt.

Wird die Verbindung zum Wechselrichter getrennt oder der Wechselrichter abgeschaltet, gibt der Optimierer laut Datenblatt 0 Volt Gleichspannung aus, bei einer Ausgangsimpedanz von 1 Kiloohm plus/minus 10 Prozent.

Wichtig für dich als Leser: Das ist eine Herstellerzusage für dieses konkrete Bauteil, keine allgemeine deutsche Rechtsvorschrift für alle Wechselrichtersysteme. Prüfe im Datenblatt eines konkreten Angebots, ob und auf welche Spannung die verbaute Technik im Notfall tatsächlich herunterregelt – die Werte unterscheiden sich je nach Hersteller.

Der Nachteil modulintegrierter Optimierer: zusätzliche Elektronik an jedem einzelnen Modul bedeutet mehr potenzielle Fehlerquellen und einen höheren Anschaffungspreis als eine einfache zentrale Freischaltstelle. Mehr zu den Unterschieden zwischen zentralen und modulintegrierten Lösungen findest du im Ratgeber zu Leistungsoptimierern und Modulwechselrichtern.

💡 Praxistipp: Achte beim Angebotsvergleich nicht nur auf den Kaufpreis der Optimierer, sondern auch auf die im Datenblatt genannte Abschaltspannung und -zeit. Zwei Hersteller können hier spürbar unterschiedliche Werte angeben, obwohl beide Geräte äußerlich fast identisch aussehen.

Wer haftet, wenn die PV-Anlage einen Hausbrand verursacht?

Ein Rechtsstreit aus Niedersachsen zeigt, wie genau Gerichte bei PV-Brandschäden hinschauen. Laut Fachbericht von photovoltaik.eu entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 23. September 2019 (Aktenzeichen 13 U 20/17) über einen Hausbrand, der von einem technischen Defekt in der Photovoltaikanlage ausging.

Der Bundesgerichtshof machte das Urteil am 20. April 2020 (Aktenzeichen VII ZR 233/19) rechtskräftig. Ausschlaggebend war nicht allein der technische Defekt, sondern der vernachlässigte Brandschutz der Dachhaut: Das betroffene Bitumendach hielt zwar Flugfeuer und Wärmestrahlung von außen stand, nicht aber einer unmittelbaren Befeuerung direkt unter den Modulen.

Das Gericht gewichtete den Schadensanteil des Gebäudeeigentümers mit 60 Prozent und den des ausführenden Elektrofachbetriebs mit 40 Prozent – zulasten des Eigentümers wurde unter anderem gewertet, dass er die Anlagenplanung selbst koordiniert hatte, statt sie vollständig einem Fachbetrieb zu übertragen.

Wer haftet, hängt also stark davon ab, wer welchen Planungsschritt tatsächlich verantwortet hat. Details zur richtigen Absicherung findest du im Ratgeber zur PV-Versicherung, und wer bei der Installation überhaupt ran darf, klärt der Vergleich Solarteur vs. Elektriker.

Die häufigsten Brandursachen – und wie du sie vermeidest

Installationsfehler und Wechselrichter-Produktfehler sind laut dem Fraunhofer-Leitfaden von 2015 die mit Abstand häufigsten Ursachen für Überhitzungen und Brände in PV-Anlagen. Allein der DC-Hauptschalter wurde in den ausgewerteten Schadensfällen 13-mal als konkrete Fehlerquelle identifiziert – meist wegen unterdimensionierter oder falsch verarbeiteter Kontakte.

Häufigster Fehler in der Praxis: Steckverbinder, die mit einer gewöhnlichen Kombizange statt mit dem vom Hersteller vorgeschriebenen Spezialwerkzeug verpresst wurden, oder das Mischen inkompatibler Steckertypen verschiedener Hersteller.

Ein typischer Fehler betrifft außerdem die Befestigung: In vielen dokumentierten Fällen wurden Wechselrichter auf Holzuntergrund montiert, was der Leitfaden ausdrücklich als grob fahrlässig bezeichnet, weil im Fehlerfall brennbares Material direkt am heißesten Bauteil der Anlage liegt.

Wie du eine mangelhafte Montage der Unterkonstruktion erkennst, zeigt der Ratgeber zu falsch montierten Dachhaken; typische Ausfallmuster am Wechselrichter selbst findest du im Ratgeber zu Wechselrichterdefekten. Wer zusätzlich Überspannungsschutz und Blitzschutz sauber trennen will, findet die Rechtslage dazu im Ratgeber Blitzschutz und Überspannungsschutz.

Erfahrungsgemäß lässt sich ein Großteil dieser Fehlerquellen bereits bei der Abnahme erkennen, wenn man gezielt danach sucht. Vergleiche die Angebote mehrerer Fachbetriebe nicht nur nach Preis, sondern danach, ob eine Abnahmeprüfung mit Thermografie oder zumindest eine dokumentierte Sichtprüfung der Steckverbinder enthalten ist. Diese Prüfung kostet wenig im Vergleich zur Gesamtinvestition, deckt aber genau die Fehlerbilder auf, die in den Fraunhofer-Fallzahlen am häufigsten auftauchen.

Checkliste: So bereitest du dein Haus auf den Ernstfall vor

Ein Großteil der oben beschriebenen Probleme lässt sich mit wenig Aufwand vermeiden. Notiere dir die folgenden Punkte direkt nach der Inbetriebnahme deiner Anlage, nicht erst, wenn es brennt.

Deine Checkliste für: Checkliste: So bereitest du dein Haus auf den Ernstfall vor

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Häufige Fragen zu Brandschutz und Feuerwehr bei der PV-Anlage

Löscht die Feuerwehr ein Haus mit PV-Anlage nicht?

Doch, sie löscht. Die DGUV Information 205-018 vom August 2012 wurde gemeinsam mit dem Deutschen Feuerwehrverband und dem GDV genau dafür erarbeitet, den Löscheinsatz an PV-Anlagen sicher zu standardisieren, nicht um ihn zu vermeiden.

Wie oft brennen Photovoltaikanlagen in Deutschland?

Laut Fraunhofer ISE verursachten 0,006 Prozent der 1,3 Millionen PV-Anlagen in Deutschland bis Januar 2013 einen Brand mit größerem Schaden (Pressemitteilung vom 24.01.2013). Der spätere Leitfaden von 2015 kommt für dieselbe Datenbasis auf rund 210 statt 120 PV-verursachte Fälle, weil zusätzliche Quellen und auch reine Überhitzungsfälle einbezogen wurden.

Brauche ich einen Feuerwehrschalter?

Für die meisten Einfamilienhäuser ist ein Feuerwehrschalter keine gesetzliche Pflicht, sondern eine von drei möglichen Umsetzungen der Anwendungsregel VDE-AR-E 2100-712. Bei gewerblichen Großanlagen mit Brandmeldezentrale wird er regional oder per Ausschreibung häufig trotzdem verlangt.

Ist die DC-Freischaltung Pflicht?

Nein. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stellten am 26.08.2021 klar, dass der Einbau eines DC-Trennschalters keine bundesweite Pflicht ist. Empfohlen wird sie trotzdem, weil sie den Löscheinsatz erheblich vereinfacht.

Wie weit muss die Feuerwehr bei einer brennenden PV-Anlage Abstand halten?

Nach der 1-5/5-10-Regel der DIN VDE 0132 gilt im für Hausanlagen relevanten Niederspannungsbereich ein Mindestabstand von 1 Meter beim Sprühstrahl und 5 Metern beim Vollstrahl.

Darf die Feuerwehr Schaum bei einer brennenden PV-Anlage einsetzen?

Nur, wenn die betroffenen Anlagenteile nachweislich spannungsfrei sind. Der bei deutschen Feuerwehren übliche Löschschaum leitet elektrischen Strom und wäre bei spannungsführenden Modulen ein zusätzliches Risiko für die Einsatzkräfte.

Wer haftet, wenn meine PV-Anlage einen Brand verursacht?

Das hängt vom Einzelfall ab. In einem vom BGH am 20.04.2020 bestätigten Urteil (Az. VII ZR 233/19) trug der Gebäudeeigentümer 60 Prozent und der ausführende Elektrobetrieb 40 Prozent des Schadens, weil beide Seiten Planungsfehler gemacht hatten.

Was bedeutet modulintegrierte Abschaltung beziehungsweise Rapid Shutdown?

Dabei senkt ein kleiner Regler an jedem einzelnen Modul die Ausgangsspannung im Notfall drastisch ab. Laut Datenblatt schaltet ein Huawei-Optimierer der Reihe SUN2000-450W-P2/600W-P bei getrenntem Wechselrichter auf 0 Volt Gleichspannung, bei maximal 80 Volt im Normalbetrieb.

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