Inkassobrief nach dem PV-Auftrag: Pflichtangaben, zulässige Inkassokosten und wann du die Forderung bestreiten solltest
Ein Inkassobrief nach dem PV-Auftrag: acht Pflichtangaben nach § 13a RDG, der Kostendeckel mit Beispielrechnung, Einbehalt wegen Mängeln und die Unterschriften, die dich Einwände kosten.
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
- 1.Ein Inkassobrief nach dem PV-Auftrag: erst lesen, dann handeln
- 2.Wann Inkassokosten überhaupt geschuldet sind: erst der Verzug
- 3.Acht Pflichtangaben: was im ersten Inkassoschreiben stehen muss
- 4.Der Kostendeckel für Inkassokosten: mehr als ein Anwalt geht nicht
- 5.Inkassobüro und Anwalt zugleich: doppelt zahlst du nicht
- 6.Die Forderung bestreiten: wann es trägt und was es auslöst
- 7.Mängel an der Anlage: Einbehalt statt Zahlung an das Inkassobüro
- 8.Schuldanerkenntnis und Ratenzahlung: zwei Unterschriften, die Einwände kosten
- 9.Vom Inkassobrief zum Mahnbescheid: was danach kommt
- 10.Schwächen dieses Ratgebers: was offen bleibt
- 11.Häufige Fragen zum Inkasso nach einem PV-Auftrag
Die Anlage läuft, der Streit mit dem Solarteur um die Schlussrechnung schwelt seit Wochen – und dann liegt ein Brief von einem Inkassounternehmen im Kasten. Offene Forderung, Zinsen, Inkassokosten, dazu die Ankündigung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Viele zahlen in diesem Moment, nur damit Ruhe ist.
Dieser Ratgeber zeigt, was ein Inkassoschreiben nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz enthalten muss, wie hoch Inkassokosten höchstens sein dürfen, wann du eine Forderung bestreiten solltest und welche zwei Unterschriften dich Einwände kosten. Alle Normtexte wurden am 13. September 2026 im geltenden Wortlaut gelesen.
Ein Inkassobrief nach dem PV-Auftrag: erst lesen, dann handeln
Ein Inkassodienstleister treibt eine Forderung für jemand anderen ein, hier meist für den Solarbetrieb, den Händler oder einen Finanzierer. Er hat dabei keine eigenen Rechte, die über die des Auftraggebers hinausgehen. Stimmt die Forderung nicht, wird sie durch das Inkassoschreiben nicht richtiger.
Die Verbraucherzentralen haben von September bis Dezember 2020 über 248 Inkassoschreiben ausgewertet. Die häufigsten angekündigten Folgen: Klage, Mitteilung an die Schufa, Gerichtsvollzieher, Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid, Lohnpfändung, Kontosperrung und Hausbesuche.
Die Ankündigung rechtlicher Schritte ist nach der Auswertung der Verbraucherzentrale (Stand 2. Dezember 2025) grundsätzlich zulässig. Sie sagt aber nichts darüber, ob die Forderung berechtigt ist.
Wann Inkassokosten überhaupt geschuldet sind: erst der Verzug
Inkassokosten sind Schadensersatz. Sie setzen voraus, dass du mit der Zahlung in Verzug bist. § 286 BGB kennt dafür mehrere Wege. Der Regelfall ist die Mahnung nach Fälligkeit. Ohne Mahnung tritt Verzug unter anderem ein, wenn für die Zahlung ein Datum nach dem Kalender bestimmt ist oder wenn du die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigerst.
Bei einer Entgeltforderung kommt ein Verbraucher spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug – aber nur, wenn die Rechnung auf diese Folge besonders hingewiesen hat. Nach § 286 Absatz 4 tritt kein Verzug ein, solange die Zahlung wegen eines Umstands unterbleibt, den du nicht zu vertreten hast.
| Weg in den Verzug | Voraussetzung | Norm |
|---|---|---|
| Mahnung | nach Fälligkeit, Zahlung bleibt aus | § 286 Abs. 1 BGB |
| Datum im Vertrag | Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt | § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB |
| Endgültige Verweigerung | du lehnst die Zahlung ernsthaft und endgültig ab | § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB |
| 30-Tage-Regel | 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung, bei Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung | § 286 Abs. 3 BGB |
Stand der Tabelle: § 286 BGB gelesen am 13. September 2026.
Die Verbraucherzentrale beschreibt die Folge nüchtern: Nach Eintritt des Verzugs müssen Verbraucher die Inkassokosten grundsätzlich tragen, angreifbar sei dann „nur die Höhe der Kosten“ (Verbraucherzentrale, Stand 1.
Oktober 2025). Bei einer Handwerkerrechnung komme in der Regel zuerst eine Mahnung. Die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Absatz 5 BGB gilt nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist.
Acht Pflichtangaben: was im ersten Inkassoschreiben stehen muss
§ 13a Absatz 1 RDG verpflichtet Inkassodienstleister, mit der ersten Geltendmachung gegenüber einer Privatperson klar und verständlich in Textform anzugeben:
1. Auftraggeber: Name oder Firma und Anschrift.
2. Forderungsgrund: bei Verträgen mit Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses.
3. Zinsberechnung: zu verzinsende Forderung, Zinssatz und Zeitraum.
4. Höherer Zins: gesonderter Hinweis und Begründung, wenn mehr als der gesetzliche Verzugszins verlangt wird.
5. Inkassokosten: Art, Höhe und Entstehungsgrund.
6. Umsatzsteuer: Erklärung, dass der Auftraggeber sie nicht als Vorsteuer abziehen kann.
7. Adresse: Hinweis, wenn deine Anschrift anderweitig ermittelt wurde.
8. Aufsichtsbehörde: Bezeichnung, Anschrift und elektronische Erreichbarkeit.
Auf deine Anfrage muss der Inkassodienstleister nach § 13a Absatz 2 zusätzlich unverzüglich in Textform mitteilen, in wessen Person die Forderung entstanden ist und unter welchen wesentlichen Umständen der Vertrag geschlossen wurde. Das ist nützlich, wenn der Brief nur einen Finanzierer oder einen Forderungskäufer nennt und du nicht erkennst, um welche Anlage es geht.
Der Kostendeckel für Inkassokosten: mehr als ein Anwalt geht nicht
§ 13e Absatz 1 RDG begrenzt, was du ersetzen musst: Inkassokosten nur bis zur Höhe der Vergütung, die einem Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zustehen würde. Wie hoch die ist, ergibt sich aus der Geschäftsgebühr Nummer 2300 des Vergütungsverzeichnisses und der Wertgebühr nach § 13 RVG.
Für das Inkasso einer unbestrittenen Forderung gilt nach der Anmerkung zu Nummer 2300: Mehr als eine 0,9-Gebühr nur, wenn die Tätigkeit besonders umfangreich oder besonders schwierig war, höchstens 1,3. In einfachen Fällen nur 0,5 – ein einfacher Fall liegt in der Regel vor, wenn die Forderung innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Zahlungsaufforderung beglichen wird. Dazu kommt nach Nummer 7002 eine Pauschale für Post und Telekommunikation von 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro.
| Beispiel: 3.000 Euro offene Schlussrechnung | Gebühr | mit Pauschale |
|---|---|---|
| Volle Gebühr nach § 13 RVG | 235,50 Euro | – |
| Einfacher Fall: 0,5 | 117,75 Euro | 137,75 Euro |
| Regelfall unbestritten: höchstens 0,9 | 211,95 Euro | 231,95 Euro |
| Besonders umfangreich oder schwierig: höchstens 1,3 | 306,15 Euro | 326,15 Euro |
Eigene Rechnung nach § 13 Absatz 1 RVG, Stand 13. September 2026, ohne Umsatzsteuer: bis 500 Euro 51,50 Euro, bis 2.000 Euro je angefangene 500 Euro 41,50 Euro mehr, also 176,00 Euro; bis 3.000 Euro weitere 59,50 Euro, also 235,50 Euro. Die Pauschale von 20 Prozent liegt in allen drei Stufen über 20 Euro und wird deshalb auf 20 Euro gekappt.

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Inkassobüro und Anwalt zugleich: doppelt zahlst du nicht
Manchmal schreibt erst ein Inkassounternehmen, dann ein Anwalt, und beide berechnen Gebühren. § 13f RDG regelt: Beauftragt der Gläubiger beide, kann er die Kosten nur bis zu der Höhe ersetzt verlangen, wie sie entstanden wären, wenn er nur einen Anwalt beauftragt hätte. Das gilt für außergerichtliche und gerichtliche Aufträge.
Die Ausnahme ist für PV-Streitigkeiten wichtig: Die Begrenzung gilt nicht, wenn du die Forderung erst nach der Beauftragung des Inkassodienstleisters bestritten hast und dieses Bestreiten Anlass für die Beauftragung des Anwalts war. Wer Mängel an der Anlage sieht, sollte sie deshalb früh schriftlich rügen – nicht erst als Antwort auf den Inkassobrief.
Die Forderung bestreiten: wann es trägt und was es auslöst
Bestreiten heißt: Du teilst schriftlich mit, dass und warum du die Forderung ganz oder teilweise für unberechtigt hältst. Die Verbraucherzentrale unterscheidet dabei zwei Fälle – die ganze Forderung bestreiten oder nur die überhöhten Inkassokosten.
Ein ehrlicher Nachteil gehört dazu: Die 0,9-Grenze der Nummer 2300 gilt nach ihrem Wortlaut nur für unbestrittene Forderungen. Bestreitest du ohne Grund und verlierst später, kann der Gläubiger eine höhere Geschäftsgebühr verlangen, bis 1,3 und bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit darüber. Bestreiten ist deshalb kein Reflex, sondern eine Entscheidung mit Begründung.
Schritt eins: Prüfe die acht Pflichtangaben nach § 13a RDG und notiere, was fehlt.
Schritt zwei: Kläre, ob du in Verzug bist: Gab es eine Mahnung, ein Zahlungsdatum im Vertrag oder einen Hinweis auf der Rechnung?
Schritt drei: Entscheide: ganze Forderung bestreiten, wegen Mängeln einbehalten oder zahlen und nur die Kosten prüfen.
Schritt vier: Antworte schriftlich an den Inkassodienstleister und schick eine Kopie an den Solarbetrieb.
Schritt fünf: Unterschreibe weder ein Schuldanerkenntnis noch eine Ratenvereinbarung, bevor diese Fragen geklärt sind.
Mängel an der Anlage: Einbehalt statt Zahlung an das Inkassobüro
Der häufigste Hintergrund eines Inkassobriefs nach einer PV-Montage ist kein vergessener Betrag, sondern ein zurückgehaltener. Nach § 641 Absatz 3 BGB kannst du nach der Fälligkeit einen angemessenen Teil der Vergütung verweigern, wenn du die Beseitigung eines Mangels verlangen kannst – in der Regel das Doppelte der Kosten für die Mangelbeseitigung. Fällig wird die Vergütung nach § 641 Absatz 1 erst mit der Abnahme.
Wie du den Einbehalt berechnest, begründest und dem Betrieb mitteilst, steht ausführlich im Ratgeber Restzahlung wegen Mängeln einbehalten. Ob die Anlage überhaupt abgenommen ist, klärt der Ratgeber zum Abnahmeprotokoll nach § 640 BGB. In der Praxis hilft es, dem Inkassodienstleister genau diese Unterlagen zu schicken: Mängelrüge, Frist und die Berechnung des Einbehalts.
Schuldanerkenntnis und Ratenzahlung: zwei Unterschriften, die Einwände kosten
Inkassoschreiben enthalten oft ein vorbereitetes Formular. Fordert der Inkassodienstleister ein Schuldanerkenntnis, muss er nach § 13a Absatz 4 RDG in Textform darauf hinweisen, dass du damit in der Regel Einwendungen und Einreden verlierst, die bei der Unterschrift schon bestanden. Der Hinweis muss die erfassten Teile der Forderung nennen und Beispiele geben – ausdrücklich das Nichtbestehen, die Erfüllung und die Verjährung.
Wer die Forderung für berechtigt hält, aber gerade nicht zahlen kann, sollte die Kosten einer Ratenvereinbarung mit dem Verzugszins von 6,52 Prozent vergleichen. Für laufende Kredite zur Anlage gelten eigene Regeln, siehe Raten im Rückstand beim PV-Kredit.
Vom Inkassobrief zum Mahnbescheid: was danach kommt
Ein Inkassodienstleister kann dich nicht selbst zur Zahlung zwingen. Dafür braucht der Gläubiger einen Titel, meist über das gerichtliche Mahnverfahren. Die Zustellung eines Mahnbescheids steht nach § 286 Absatz 1 Satz 2 BGB der Mahnung gleich. Gegen einen Mahnbescheid kannst du Widerspruch einlegen; was ein solches Verfahren kostet, rechnet der Ratgeber zu Klagekosten, Mahnbescheid und Prozesskostenhilfe durch.
Für deine eigenen Ansprüche gegen den Solarbetrieb laufen parallel Fristen. Wie du sie anhältst, steht im Ratgeber zur Hemmung der Verjährung. Eine kostenlose Alternative zum Gericht beschreibt der Ratgeber zur Schlichtung mit dem Solarteur.

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Schwächen dieses Ratgebers: was offen bleibt
Keine Rechtsprechung gelesen. Ob ein berechtigter Einbehalt nach § 641 Absatz 3 BGB den Verzug und damit Inkassokosten ausschließt, haben wir nicht aus einem Urteil belegt. Die Verbraucherzentrale erwähnt ein BGH-Urteil zu Drohformulierungen, das wir nicht selbst gelesen haben.
Keine Aussage zur Schufa. Unter welchen Voraussetzungen ein Inkassounternehmen eine bestrittene Forderung melden darf, wurde in diesem Lauf nicht aus dem Normtext gelesen.
Kein Registerabruf. Die Registersuche des Bundesamts für Justiz ließ sich nicht direkt abrufen. Ob ein bestimmtes Inkassounternehmen registriert ist, kannst du dort selbst prüfen; wir zitieren die Seite nicht.
Häufige Fragen zum Inkasso nach einem PV-Auftrag
Muss ich Inkassokosten zahlen, wenn ich nie gemahnt wurde? +
Wie hoch dürfen Inkassokosten bei 3.000 Euro sein? +
Was muss im Inkassobrief stehen? +
Darf ich wegen Mängeln an der PV-Anlage weiter einbehalten? +
Soll ich die Ratenvereinbarung aus dem Inkassobrief unterschreiben? +
Zahle ich doppelt, wenn Inkassobüro und Anwalt schreiben? +
Ist die Drohung mit Klage im Inkassobrief erlaubt? +
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