Solarpflicht 2026: Welches Bundesland was vorschreibt – und was 2027 der Bund ändert
Solarpflicht 2026 Land für Land: Wo Neubau, Dachsanierung und Parkplätze erfasst sind, welche Ausnahmen greifen – und warum die neue Bundespflicht nach § 106 GModG erst ab 2027 wirkt.

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Solarpflicht 2026: Was heute gilt – und was 2027 dazukommt
Es gibt in Deutschland gerade zwei Solarpflichten nebeneinander, und die werden ständig verwechselt. Die eine ist Landesrecht und gilt seit Jahren. Die andere ist Bundesrecht, steht schon im Gesetzblatt, wirkt aber noch nicht.
Wer heute baut oder saniert, wird ausschließlich vom Landesrecht getroffen. Die Bundespflicht ist ein Datum in deinem Kalender, kein Bescheid in deinem Briefkasten.
Diese Trennung ist der wichtigste Satz in diesem Artikel. Ich sehe immer wieder Bauherren, die eine Bundespflicht fürchten, die für ihr Einfamilienhaus erst 2030 kommt – und dabei die Landespflicht übersehen, die in ihrem Bundesland seit 3 Jahren scharf ist.
Der zweite Grund für Verwirrung: Landesrecht ändert sich. Brandenburg hat seine Solarpflicht 2026 wieder abgeschafft. Viele Übersichten im Netz führen das Land trotzdem noch als Pflichtland. Wer sich darauf verlässt, plant an der Realität vorbei.
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Die neue Bundes-Solarpflicht: § 106 GModG im Klartext
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Änderungsgesetz zum Gebäudeenergierecht beschlossen. Ausgefertigt wurde es am 23. Juli 2026, verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde dabei das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Der neue § 106 trägt die Überschrift „Solarenergie in Gebäuden". Er steckt in Artikel 2 des Änderungsgesetzes – und Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes bestimmt: Artikel 2 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Das ist der einzige Termin, der für die Bundespflicht zählt.
§ 106 Absatz 1 enthält eine Planungsvorgabe, die leicht überlesen wird: Jedes zu errichtende Gebäude ist so zu konzipieren, dass sein Solarpotenzial auf Grundlage der Sonneneinstrahlung am Standort optimiert wird. Das ist eine „Solar-ready"-Pflicht für den Entwurf – auch dort, wo die Anlage selbst noch nicht fällig ist.
Absatz 2 enthält den eigentlichen Stufenplan. Ich habe ihn direkt aus dem verkündeten Gesetzestext übernommen:
| Ab wann | Welches Gebäude | Schwelle | Wen trifft es zuerst |
|---|---|---|---|
| 1. Januar 2027 | Neues öffentliches Nichtwohngebäude | keine Flächenschwelle genannt | Kommunen, Länder, Bund |
| 1. Januar 2027 | Neues Nichtwohngebäude | mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche | Gewerbe, Handel, Logistik |
| 1. Januar 2028 | Bestehendes öffentliches Nichtwohngebäude | mehr als 2.000 Quadratmeter Nutzfläche | Schulen, Verwaltungsbauten |
| 1. Januar 2028 | Bestehendes Nichtwohngebäude bei größerer Renovierung nach § 36 GModG | mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche | Bestandsgewerbe im Umbau |
| 1. Januar 2029 | Bestehendes öffentliches Nichtwohngebäude | mehr als 750 Quadratmeter Nutzfläche | mittlere öffentliche Bauten |
| 1. Januar 2030 | Neues Wohngebäude | keine Flächenschwelle genannt | private Bauherren |
| 1. Januar 2030 | Neuer überdachter Parkplatz, der physisch an ein Gebäude angrenzt | keine Stellplatzschwelle genannt | Gewerbe mit Parkdeck |
| 1. Januar 2031 | Bestehendes öffentliches Nichtwohngebäude | mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche | kleine öffentliche Bauten |
Drei Beobachtungen zu dieser Tabelle, die in den meisten Zusammenfassungen fehlen.
Erstens: Das private Einfamilienhaus taucht überhaupt erst 2030 auf. Wer 2027 baut, hat vom Bund her nur die Planungspflicht aus Absatz 1 – nicht die Anlagenpflicht.
Zweitens: Die Parkplatzpflicht des Bundes gilt nur für überdachte Parkplätze, die physisch an ein Gebäude angrenzen. Der freistehende Solar-Carport auf der Wiese ist davon nicht erfasst. Mehrere Länder gehen hier deutlich weiter.
Drittens: § 106 Absatz 4 lässt den Ländern ausdrücklich Raum für weitergehende Anforderungen. Die Bundespflicht ersetzt die Landespflichten also nicht – sie legt einen Boden ein. Wo dein Land strenger ist, bleibt dein Land maßgeblich.
Solarpflicht Bundesland für Bundesland (Stand 2026)
Jetzt der Teil, für den du hergekommen bist. Ich habe für jedes Bundesland versucht, die Norm oder die Auskunft der zuständigen Landesbehörde selbst zu lesen. Wo mir das gelungen ist, steht die Fundstelle in der Zeile. Wo es nicht gelungen ist, steht das ebenfalls dort – und zwar genau so.
Das ist kein Schönheitsfehler, sondern der Kern der Sache: Mehrere Landesrechtsportale liefern über einen einfachen Abruf keinen Text aus, sondern nur ein leeres Programmgerüst – bei Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Berlin und Niedersachsen habe ich das selbst erlebt. Wer trotzdem so tut, als hätte er den Paragrafen gelesen, rät.
| Bundesland | Neubau | Dachsanierung | Parkplätze | Rechtsgrundlage | Beleglage (Abruf 02.09.2026) |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Pflicht bei Wohn- und Nichtwohngebäuden, seit 1. Mai 2022 | Pflicht bei grundlegender Dachsanierung, seit 1. Januar 2023 | Pflicht bei neuem offenem Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen, seit 1. Januar 2022 | § 23 KlimaG BW, ergänzt durch die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung | Umweltministerium Baden-Württemberg, Seite „Rechtsgrundlagen der Photovoltaikpflicht" direkt gelesen; Normtext selbst nicht abrufbar |
| Bayern | Pflicht für Nichtwohngebäude: gewerblich/industriell ab 1. März 2023, sonstige ab 1. Juli 2023. Wohngebäude nur Soll-Vorschrift ab 1. Januar 2025 | Pflicht bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut ab 1. Januar 2025 (Wohngebäude: Soll) | keine Parkplatzpflicht in der Norm | Art. 44a BayBO | Volltext der Norm direkt gelesen |
| Berlin | Pflicht seit 1. Januar 2023 bei Gebäuden über 50 Quadratmeter Nutzungsfläche, mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche | Pflicht bei wesentlichen Umbauten des Daches, mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche | im Solargesetz nicht geregelt | Solargesetz Berlin (SolarG Bln) | Senatsverwaltung für Energie, Darstellung der wesentlichen Inhalte direkt gelesen; Normtext selbst nicht abrufbar |
| Brandenburg | keine Pflicht mehr | keine Pflicht mehr | keine Pflicht mehr | § 32a BbgBO – aufgehoben | Bauordnung und Aufhebungsgesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt direkt gelesen |
| Bremen | Pflicht seit 1. Juli 2025, mindestens 50 Prozent der Dachfläche | Pflicht seit 1. Juli 2024: nach grundlegender Dachsanierung innerhalb von 2 Jahren mindestens 1 kW Modulleistung | nicht per Direktabruf verifiziert | §§ 2 bis 4 BremSolarG | Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Informationsplattform zum BremSolarG direkt gelesen |
| Hamburg | Pflicht seit 1. Januar 2023, mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche | Pflicht seit 1. Januar 2024 bei wesentlichen Umbauten des Daches, mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche | Stellplatzanlagen: nicht per Direktabruf verifiziert | §§ 16 und 16a HmbKliSchG | Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft direkt gelesen |
| Hessen | keine Pflicht für private Neubauten; Pflicht nur für landeseigene Gebäude | keine Pflicht für private Bestandsgebäude | Pflicht bei neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen | §§ 9a und 12 HEG | Pressemitteilung der Landesregierung zur HEG-Novelle direkt gelesen; Normtext selbst nicht abrufbar |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine Landespflicht bekannt | keine Landespflicht bekannt | keine Landespflicht bekannt | keine gefunden | nicht per Direktabruf verifiziert |
| Niedersachsen | Pflicht seit 1. Januar 2025 bei Dachflächen ab 50 Quadratmetern, mindestens 50 Prozent der Dachfläche | Pflicht seit 1. Januar 2025 bei Aufstockung, Anbau oder Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht | Pflicht seit 1. Januar 2025 bei mehr als 25 Einstellplätzen | § 32a NBauO | Normwortlaut im FAQ-Katalog des Wirtschaftsministeriums direkt gelesen (Dokumentenstand 15.07.2024) |
| Nordrhein-Westfalen | Pflicht für Nichtwohngebäude ab Bauantrag nach dem 1. Januar 2024, für Wohngebäude nach dem 1. Januar 2025 | Pflicht bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut, die nach dem 1. Januar 2026 begonnen wird; kommunale Gebäude bereits ab 1. Juli 2024 | Stellplatzregelung in § 48 – nicht per Direktabruf verifiziert | § 42a BauO NRW, ergänzt durch die Solaranlagen-Verordnung | Volltext der Norm direkt gelesen (Fassung Stand 01.09.2026) |
| Rheinland-Pfalz | Pflicht für Gewerbeneubauten seit 1. Januar 2023 und für öffentliche Gebäude seit 1. Januar 2024; alle übrigen Neubauten müssen seit 2024 nur „PV-ready" sein | Pflicht nur bei Dachsanierung öffentlicher Gebäude | Pflicht bei gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen seit 2023, öffentliche seit 2024 | Landessolargesetz (LSolarG) und LSolarGDVO | Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten direkt gelesen; Normtext selbst nicht abrufbar |
| Saarland | keine Landespflicht bekannt | keine Landespflicht bekannt | keine Landespflicht bekannt | keine gefunden | nicht per Direktabruf verifiziert |
| Sachsen | keine Landespflicht bekannt | keine Landespflicht bekannt | keine Landespflicht bekannt | keine gefunden | nicht per Direktabruf verifiziert |
| Sachsen-Anhalt | keine Landespflicht bekannt | keine Landespflicht bekannt | keine Landespflicht bekannt | keine gefunden | nicht per Direktabruf verifiziert |
| Schleswig-Holstein | Pflicht beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; die geeignete Dachfläche ist grundsätzlich vollständig zu nutzen | Pflicht nur bei Nichtwohngebäuden, wenn mehr als 10 Prozent der Dachfläche renoviert werden | Neubau großer offener Parkplätze – Schwelle nicht per Direktabruf verifiziert | § 26 EWKG | Fragen-und-Antworten-Katalog der Landesregierung direkt gelesen; Startdatum der Wohngebäude-Erweiterung dort nicht ausgewiesen |
| Thüringen | keine Landespflicht bekannt | keine Landespflicht bekannt | keine Landespflicht bekannt | keine gefunden | nicht per Direktabruf verifiziert |
Brandenburg hat die Solarpflicht gestrichen – der Fall, den viele Übersichten verpassen
Brandenburg ist 2026 das erste Bundesland, das eine bestehende Solarpflicht wieder abgeschafft hat. Das ist keine Ankündigung, sondern geltendes Recht.
Bis dahin galt § 32a der Brandenburgischen Bauordnung: Auf öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden mussten bei Neubau und bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut mindestens 50 Prozent der Dachfläche belegt werden. Wohnhäuser waren in Brandenburg ohnehin nie erfasst.
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 29. Juni 2026, verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Nr. 20, wurde § 32a aufgehoben. Die Aufhebung steht in Artikel 1 Nummer 17 und ist nicht Teil der Regelungen mit späterem Inkrafttreten – sie wirkt seit dem Tag nach der Verkündung.
In der Bauordnung, wie sie heute im Landesvorschriftenportal steht, ist § 32a mit dem Zusatz „(aufgehoben)" ausgewiesen; das Inhaltsverzeichnis führt ihn als „(weggefallen)". Ich habe beides selbst geöffnet.
Für dich als Bauherr in Brandenburg heißt das: Eine Photovoltaikanlage kann sich weiter rechnen, aber sie ist keine Auflage mehr. Ab dem 1. Januar 2027 greift stattdessen die Bundesstufe für neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter Nutzfläche. Die Lücke zwischen Streichung und Bundespflicht ist also kurz.
Ausnahmen und Befreiungen: Wann die Pflicht entfällt (Stand 2026)
Keine der Regelungen ist absolut. Sowohl der Bund als auch alle Länder mit Pflicht kennen Ausnahmen. Sie unterscheiden sich aber in einem Punkt, der in der Praxis über Geld entscheidet: ob du einen Antrag stellen musst oder nicht.
Der Bund formuliert es in § 106 Absatz 2 Satz 2 knapp: Die Pflicht ist nicht anzuwenden, soweit die Errichtung technisch unmöglich, funktional nicht realisierbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht.
Der letzte Punkt ist der Denkmalschutz-Anker. Wenn dein Haus geschützt ist, greift die Pflicht nur so weit, wie das Denkmalrecht es zulässt. Wie das konkret abläuft, steht in unserem Ratgeber zu Photovoltaik und Denkmalschutz.
| Ausnahmegrund | Bund (§ 106 GModG, ab 2027) | Typisch im Landesrecht | Antrag nötig? |
|---|---|---|---|
| Technisch unmöglich | ausdrücklich genannt | in allen geprüften Landesnormen enthalten | meist nein, wirkt kraft Gesetzes |
| Wirtschaftlich unzumutbar | ausdrücklich genannt | ebenfalls Standard, teils mit Amortisationsgrenze | je nach Land unterschiedlich |
| Widerspruch zu anderem öffentlichen Recht (u. a. Denkmalschutz) | ausdrücklich genannt | in allen geprüften Landesnormen enthalten | nein, aber Abstimmung mit der Denkmalbehörde |
| Ungünstige Ausrichtung oder Verschattung | über „funktional nicht realisierbar" erfassbar | Berlin nennt reine Nordausrichtung ausdrücklich; Bremen definiert Verschattung über 25 Prozent Einstrahlungsverlust | meist nein |
| Unbillige Härte im Einzelfall | nicht als eigener Tatbestand genannt | Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kennen eine Befreiung auf Antrag; Bayern behandelt die unbillige Härte als Ausnahme, die kraft Gesetzes wirkt | in Berlin, NRW und Schleswig-Holstein ja, in Bayern nein |
| Kleine Dachfläche | nicht als eigener Tatbestand genannt | Bayern ab 50 Quadratmeter Dachfläche, Nordrhein-Westfalen ab 50 Quadratmeter Nutzfläche, Bremen ab 50 Quadratmeter Dachfläche | nein |
Bei der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit lohnt der Blick ins Detail. Schleswig-Holstein beschreibt in seinem Fragenkatalog sehr konkret, was die Behörde sehen will: Investitions- und Betriebskosten, erwartete Einsparungen, erwartete Strompreissteigerung von etwa 2 bis 3 Prozent pro Jahr. Überschreitet die Amortisationsdauer die zu erwartende Nutzungsdauer von typischerweise etwa 20 Jahren, gilt die Anlage als unwirtschaftlich.
Bayern geht einen ähnlichen Weg und lässt die Pflicht entfallen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass sich die Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht erwirtschaften lassen.
Bußgeld: Wer wirklich zahlt – und wer nicht (Stand 2026)
Hier wird in vielen Texten geraten. Ich halte mich an das, was ich in den Normen und amtlichen Auskünften wirklich gefunden habe.
Für die Bundespflicht gilt: Das Änderungsgesetz hat den Bußgeldkatalog des § 108 GModG angefasst und dort genau einen neuen Tatbestand eingefügt – für § 40 Absatz 1, die Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude. § 106 taucht im Bußgeldkatalog nicht auf. Der Bund sanktioniert seine Solarpflicht also nicht mit einer Geldbuße nach diesem Gesetz.
Das heißt nicht, dass sie folgenlos bleibt. Die Pflicht wird über das Baugenehmigungsverfahren durchgesetzt. Fehlt der Nachweis, fehlt im Zweifel die Freigabe – das ist in der Praxis unangenehmer als ein Bußgeldbescheid.
Für das Landesrecht habe ich genau eine Bußgeldhöhe belegt gefunden: Schleswig-Holstein weist im Fragenkatalog der Landesregierung aus, dass die untere Bauaufsichtsbehörde einen Nachweis verlangen kann und dass ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.
Dachsanierung: der unterschätzte Auslöser (Stand 2026)
Die meisten Menschen denken beim Wort Solarpflicht an Neubau. In der Praxis trifft die Regel deutlich häufiger Bestandsgebäude – weil in fast allen Pflichtländern die Dachsanierung ein eigener Auslöser ist.
Und die Definitionen sind unterschiedlich streng. In Niedersachsen genügt eine „Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht" auf mindestens 50 Quadratmetern. In Nordrhein-Westfalen ist die „vollständige Erneuerung der Dachhaut" gemeint, die nach dem 1. Januar 2026 begonnen wird. In Schleswig-Holstein reicht bei Nichtwohngebäuden schon eine Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche.
Der Fragenkatalog aus Schleswig-Holstein ist hier besonders instruktiv: Als Renovierung gilt dort auch eine Neubeschichtung oder das Aufbringen einer neuen Versiegelungsschicht auf einem Flachdach. Ausdrücklich ausgenommen sind unvorhersehbare Maßnahmen nach Naturereignissen.
Niedersachsen kennt eine ähnliche Ausnahme: Die Pflicht entfällt, wenn die Baumaßnahme wegen besonderer äußerer Umstände zwingend erforderlich ist, insbesondere zur Behebung unvorhergesehener Sturmschäden.
So prüfst du in sechs Schritten, ob dich die Pflicht trifft
Diese Reihenfolge hat sich bewährt, weil sie mit dem billigsten Schritt anfängt und erst am Ende jemanden kostet.
- Bestimme deinen Auslöser. Neubau, Anbau, Aufstockung, Dachsanierung oder Parkplatz – die Länder knüpfen an unterschiedliche Vorgänge an. Schreib dir auf, welcher dieser Fälle bei dir eintritt und wann die Bauarbeiten beginnen sollen.
- Schlag dein Bundesland in der Tabelle oben nach. Steht dort eine Fundstelle mit Paragraf, hast du deinen Suchbegriff für Schritt 3.
- Öffne die Norm im amtlichen Vorschriftenportal deines Landes. Such nach dem Paragrafen. Prüfe zwei Dinge: Steht dort noch Text, oder steht dort „(weggefallen)"? Und welches Datum trägt die Fassung?
- Prüfe deinen Stichtag. Fast alle Landesregelungen knüpfen an das Eingangsdatum des Bauantrags oder an den Baubeginn an, nicht an das Fertigstellungsdatum. Trag dir das Datum ein, das für dich gilt.
- Prüfe die Ausnahmen an deinem konkreten Dach. Dachfläche unter der Schwelle? Nordausrichtung? Denkmalschutz? Verschattung? Jede dieser Fragen kann die Pflicht ganz oder teilweise entfallen lassen.
- Ruf die untere Bauaufsichtsbehörde an. Erst jetzt, mit Paragraf, Datum und Sachverhalt in der Hand. Ein solches Gespräch dauert 10 Minuten statt 40 und bringt dir eine belastbare Auskunft. Nach Auskunft des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums behält eine erteilte Baugenehmigung dort übrigens 3 Jahre Gültigkeit in der genehmigten Form – ein Puffer, der bei Stichtagsfragen hilft.
Bevor du den Bauantrag abgibst, sollten diese Punkte abgehakt sein:
✅ Deine Checkliste für: So prüfst du in sechs Schritten, ob dich die Pflicht trifft
Den letzten Punkt vergessen erstaunlich viele. Die Anmeldung ist unabhängig von der Solarpflicht vorgeschrieben; wie sie abläuft, steht in unserem Ratgeber zur Anmeldung im Marktstammdatenregister.
Was die Solarpflicht nicht regelt – und wo sie wirtschaftlich wehtut
Jetzt der unbequeme Teil. Ich empfehle Photovoltaik in den meisten Fällen, aber die Pflicht hat drei Schwächen, die du kennen solltest.
Erste Schwäche: Die Pflicht schreibt Fläche vor, nicht Ertrag. Berlin verlangt 30 Prozent der Dachfläche, Niedersachsen und Bremen 50 Prozent, Bayern ein Drittel. Keine dieser Zahlen sagt etwas darüber, ob die Anlage zu deinem Verbrauch passt. Eine pflichtkonforme Anlage kann für deinen Haushalt zu groß oder zu klein sein.
Zweite Schwäche: Die Pflicht kennt keinen Speicher. Wer die Mindestfläche belegt, aber tagsüber nicht zu Hause ist, speist den Großteil ein – zu Vergütungssätzen, die deutlich unter dem Strompreis liegen. Die Wirtschaftlichkeit steht und fällt mit dem Eigenverbrauch, nicht mit der Modulzahl. Wir haben das in Lohnt sich Photovoltaik noch? durchgerechnet.
Dritte Schwäche, und das ist der Kritikpunkt, den ich am ernstesten nehme: Die Pflicht garantiert keinen Netzanschluss. Wenn der Netzbetreiber in deiner Region Kapazitätsprobleme hat, hilft dir keine Bauordnung. Du bist verpflichtet zu bauen, aber niemand ist verpflichtet, deinen Strom jederzeit abzunehmen.
Vorsicht bei einem weiteren Punkt: Die Pflicht endet nicht mit der Montage. Bremen weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Pflicht auf Instandhaltung und dauerhaften Betrieb erstreckt, dass bei einem Austausch von Anlagenteilen die Modulfläche nicht kleiner werden darf und dass die Anlage auch nach Wegfall der EEG-Förderung weiter zu betreiben ist. Das ist eine Verpflichtung über 20 Jahre und länger, nicht über einen Montagetag. Rechne bei einer Pflichtanlage also mit Wartungs- und Reparaturkosten über 25 Jahre, nicht nur mit dem Kaufpreis.
Bundespflicht und Landespflicht: Wer gewinnt im Zweifel? (Stand 2026)
Diese Frage kommt ab 2027 auf jeden Bauantrag zu, und die Antwort steht direkt im Gesetz. § 106 Absatz 4 Satz 1 GModG bestimmt, dass die Länder durch Landesrecht weitergehende Anforderungen an die Errichtung von Solarenergieanlagen stellen können.
Praktisch heißt das: Es gilt immer die strengere Regel. Ein Beispiel macht das greifbar.
Nimm ein neues Einfamilienhaus in Niedersachsen mit Baubeginn 2027. Der Bund verlangt für neue Wohngebäude erst ab 2030 eine Anlage. Niedersachsen verlangt sie seit dem 1. Januar 2025 – mit mindestens 50 Prozent der Dachfläche ab 50 Quadratmetern. Maßgeblich ist Niedersachsen.
Umgekehrtes Beispiel: Ein neues Gewerbegebäude mit 400 Quadratmetern Nutzfläche in Sachsen, Baubeginn 2027. Sachsen kennt nach meiner Recherche keine Landespflicht. Ab dem 1. Januar 2027 greift die Bundesstufe für neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter. Maßgeblich ist der Bund.
Für Brandenburg ergibt sich daraus eine Besonderheit: Das Land hat seine Pflicht gestrichen, aber der Bund zieht ab 2027 für Nichtwohngebäude nach. Die Streichung verschafft gewerblichen Bauherren dort ein Zeitfenster von etwa einem halben Jahr, keine dauerhafte Befreiung.
Eine Sonderregel betrifft nur wenige: § 106 Absatz 5 nimmt Gebäude im Eigentum des Bundes, der verbündeten Streitkräfte oder einer Gesellschaft mit Bundesbeteiligung aus, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen. Absatz 4 Satz 2 verwehrt den Ländern für diese Gebäude auch strengere Regeln.
Was du bis Ende 2026 konkret tun solltest
Drei Dinge, sortiert nach Dringlichkeit.
Erstens, wenn du ein gewerbliches Gebäude über 250 Quadratmeter Nutzfläche planst und der Bauantrag 2027 eingeht: Rechne die Anlage jetzt in die Kostenschätzung ein. Nachträglich in eine bereits kalkulierte Baufinanzierung eingeschoben wird sie teuer.
Zweitens, wenn in den nächsten 12 Monaten eine Dachsanierung ansteht: Kläre die Pflicht vor der Beauftragung. In Nordrhein-Westfalen ist der Auslöser der Beginn der Dacherneuerung nach dem 1. Januar 2026 – dieser Termin läuft also bereits.
Drittens, wenn du in einem Land ohne Pflicht baust: Rechne trotzdem. Ein Dach, das später nachgerüstet wird, kostet mehr als eines, das von Anfang an mit Unterkonstruktion geplant wurde. Ich rate dir, mindestens die Leerrohre und die Dachhaken einplanen zu lassen, auch wenn du die Module später kaufst. Das sind wenige Hundert Euro heute gegen mehrere Tausend Euro in 5 Jahren. Module laufen typischerweise 25 Jahre – das Dach darunter deutlich länger.
Und ein Hinweis zur Wirtschaftlichkeit, der oft untergeht: Die Vergütungsseite ändert sich unabhängig von der Solarpflicht. Was sich dort bewegt, steht in unserem Ratgeber zur EEG-Reform 2027. Pflicht und Vergütung sind zwei getrennte Baustellen, die dein Ergebnis aber gemeinsam bestimmen.
Häufige Fragen
Gilt die Solarpflicht 2026 schon bundesweit? +
Ab wann gilt die Bundes-Solarpflicht für mein neues Einfamilienhaus? +
Stimmt es, dass Brandenburg keine Solarpflicht mehr hat? +
Löst eine Dachsanierung die Solarpflicht aus? +
Welche Bußgelder drohen bei einem Verstoß? +
Befreit mich Denkmalschutz automatisch von der Solarpflicht? +
Kann ich die Pflicht mit einem Balkonkraftwerk erfüllen? +
Zählt für den Stichtag der Bauantrag oder die Fertigstellung? +
Kann ich die Pflicht mit Solarthermie statt Photovoltaik erfüllen? +
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