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Solarpflicht 2026: Welches Bundesland was vorschreibt – und was 2027 der Bund ändert

Solarpflicht 2026 Land für Land: Wo Neubau, Dachsanierung und Parkplätze erfasst sind, welche Ausnahmen greifen – und warum die neue Bundespflicht nach § 106 GModG erst ab 2027 wirkt.

⏱️ 16 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 02. September 2026
Luftbild einer Stadt mit Wohnblöcken, auf mehreren Flachdächern liegen Photovoltaikmodule.

Foto: Solarimo · Pixabay Content License · via Wikimedia Commons

💡 Das Wichtigste zuerst: Eine bundesweite Solarpflicht gibt es seit dem 28. Juli 2026 – aber sie greift nicht heute. Der neue § 106 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wurde im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 verkündet, tritt aber erst am 1. Januar 2027 in Kraft und beginnt mit Nichtwohngebäuden. Für neue Wohnhäuser gilt sie erst ab dem 1. Januar 2030. Was heute über deinem Dach entscheidet, ist weiterhin Landesrecht – und das ist uneinheitlicher denn je (Stand 2026).

Solarpflicht 2026: Was heute gilt – und was 2027 dazukommt

Es gibt in Deutschland gerade zwei Solarpflichten nebeneinander, und die werden ständig verwechselt. Die eine ist Landesrecht und gilt seit Jahren. Die andere ist Bundesrecht, steht schon im Gesetzblatt, wirkt aber noch nicht.

Wer heute baut oder saniert, wird ausschließlich vom Landesrecht getroffen. Die Bundespflicht ist ein Datum in deinem Kalender, kein Bescheid in deinem Briefkasten.

Diese Trennung ist der wichtigste Satz in diesem Artikel. Ich sehe immer wieder Bauherren, die eine Bundespflicht fürchten, die für ihr Einfamilienhaus erst 2030 kommt – und dabei die Landespflicht übersehen, die in ihrem Bundesland seit 3 Jahren scharf ist.

Der zweite Grund für Verwirrung: Landesrecht ändert sich. Brandenburg hat seine Solarpflicht 2026 wieder abgeschafft. Viele Übersichten im Netz führen das Land trotzdem noch als Pflichtland. Wer sich darauf verlässt, plant an der Realität vorbei.

⚠️ Häufigster Rechercheeinstieg, häufigster Fehler: Wenn du „§ 106 GEG" bei gesetze-im-internet.de aufrufst, bekommst du bis zum 31. Dezember 2026 die alte Norm „Gemischt genutzte Gebäude" angezeigt – nicht die Solarpflicht. Ich habe die Lesefassung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung selbst geöffnet: Für den Gültigkeitszeitraum 29.07.2026 bis 31.12.2026 steht dort tatsächlich der alte Text. Wer heute auf „§ 106" verlinkt, verlinkt den falschen Paragrafen. Der neue Wortlaut steht im verkündeten Bundesgesetzblatt.

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Die neue Bundes-Solarpflicht: § 106 GModG im Klartext

Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Änderungsgesetz zum Gebäudeenergierecht beschlossen. Ausgefertigt wurde es am 23. Juli 2026, verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde dabei das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Der neue § 106 trägt die Überschrift „Solarenergie in Gebäuden". Er steckt in Artikel 2 des Änderungsgesetzes – und Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes bestimmt: Artikel 2 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Das ist der einzige Termin, der für die Bundespflicht zählt.

§ 106 Absatz 1 enthält eine Planungsvorgabe, die leicht überlesen wird: Jedes zu errichtende Gebäude ist so zu konzipieren, dass sein Solarpotenzial auf Grundlage der Sonneneinstrahlung am Standort optimiert wird. Das ist eine „Solar-ready"-Pflicht für den Entwurf – auch dort, wo die Anlage selbst noch nicht fällig ist.

Absatz 2 enthält den eigentlichen Stufenplan. Ich habe ihn direkt aus dem verkündeten Gesetzestext übernommen:

Ab wannWelches GebäudeSchwelleWen trifft es zuerst
1. Januar 2027Neues öffentliches Nichtwohngebäudekeine Flächenschwelle genanntKommunen, Länder, Bund
1. Januar 2027Neues Nichtwohngebäudemehr als 250 Quadratmeter NutzflächeGewerbe, Handel, Logistik
1. Januar 2028Bestehendes öffentliches Nichtwohngebäudemehr als 2.000 Quadratmeter NutzflächeSchulen, Verwaltungsbauten
1. Januar 2028Bestehendes Nichtwohngebäude bei größerer Renovierung nach § 36 GModGmehr als 500 Quadratmeter NutzflächeBestandsgewerbe im Umbau
1. Januar 2029Bestehendes öffentliches Nichtwohngebäudemehr als 750 Quadratmeter Nutzflächemittlere öffentliche Bauten
1. Januar 2030Neues Wohngebäudekeine Flächenschwelle genanntprivate Bauherren
1. Januar 2030Neuer überdachter Parkplatz, der physisch an ein Gebäude angrenztkeine Stellplatzschwelle genanntGewerbe mit Parkdeck
1. Januar 2031Bestehendes öffentliches Nichtwohngebäudemehr als 250 Quadratmeter Nutzflächekleine öffentliche Bauten

Drei Beobachtungen zu dieser Tabelle, die in den meisten Zusammenfassungen fehlen.

Erstens: Das private Einfamilienhaus taucht überhaupt erst 2030 auf. Wer 2027 baut, hat vom Bund her nur die Planungspflicht aus Absatz 1 – nicht die Anlagenpflicht.

Zweitens: Die Parkplatzpflicht des Bundes gilt nur für überdachte Parkplätze, die physisch an ein Gebäude angrenzen. Der freistehende Solar-Carport auf der Wiese ist davon nicht erfasst. Mehrere Länder gehen hier deutlich weiter.

Drittens: § 106 Absatz 4 lässt den Ländern ausdrücklich Raum für weitergehende Anforderungen. Die Bundespflicht ersetzt die Landespflichten also nicht – sie legt einen Boden ein. Wo dein Land strenger ist, bleibt dein Land maßgeblich.

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Solarpflicht Bundesland für Bundesland (Stand 2026)

Jetzt der Teil, für den du hergekommen bist. Ich habe für jedes Bundesland versucht, die Norm oder die Auskunft der zuständigen Landesbehörde selbst zu lesen. Wo mir das gelungen ist, steht die Fundstelle in der Zeile. Wo es nicht gelungen ist, steht das ebenfalls dort – und zwar genau so.

Das ist kein Schönheitsfehler, sondern der Kern der Sache: Mehrere Landesrechtsportale liefern über einen einfachen Abruf keinen Text aus, sondern nur ein leeres Programmgerüst – bei Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Berlin und Niedersachsen habe ich das selbst erlebt. Wer trotzdem so tut, als hätte er den Paragrafen gelesen, rät.

BundeslandNeubauDachsanierungParkplätzeRechtsgrundlageBeleglage (Abruf 02.09.2026)
Baden-WürttembergPflicht bei Wohn- und Nichtwohngebäuden, seit 1. Mai 2022Pflicht bei grundlegender Dachsanierung, seit 1. Januar 2023Pflicht bei neuem offenem Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen, seit 1. Januar 2022§ 23 KlimaG BW, ergänzt durch die Photovoltaik-Pflicht-VerordnungUmweltministerium Baden-Württemberg, Seite „Rechtsgrundlagen der Photovoltaikpflicht" direkt gelesen; Normtext selbst nicht abrufbar
BayernPflicht für Nichtwohngebäude: gewerblich/industriell ab 1. März 2023, sonstige ab 1. Juli 2023. Wohngebäude nur Soll-Vorschrift ab 1. Januar 2025Pflicht bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut ab 1. Januar 2025 (Wohngebäude: Soll)keine Parkplatzpflicht in der NormArt. 44a BayBOVolltext der Norm direkt gelesen
BerlinPflicht seit 1. Januar 2023 bei Gebäuden über 50 Quadratmeter Nutzungsfläche, mindestens 30 Prozent der BruttodachflächePflicht bei wesentlichen Umbauten des Daches, mindestens 30 Prozent der Nettodachflächeim Solargesetz nicht geregeltSolargesetz Berlin (SolarG Bln)Senatsverwaltung für Energie, Darstellung der wesentlichen Inhalte direkt gelesen; Normtext selbst nicht abrufbar
Brandenburgkeine Pflicht mehrkeine Pflicht mehrkeine Pflicht mehr§ 32a BbgBO – aufgehobenBauordnung und Aufhebungsgesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt direkt gelesen
BremenPflicht seit 1. Juli 2025, mindestens 50 Prozent der DachflächePflicht seit 1. Juli 2024: nach grundlegender Dachsanierung innerhalb von 2 Jahren mindestens 1 kW Modulleistungnicht per Direktabruf verifiziert§§ 2 bis 4 BremSolarGSenatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Informationsplattform zum BremSolarG direkt gelesen
HamburgPflicht seit 1. Januar 2023, mindestens 30 Prozent der BruttodachflächePflicht seit 1. Januar 2024 bei wesentlichen Umbauten des Daches, mindestens 30 Prozent der NettodachflächeStellplatzanlagen: nicht per Direktabruf verifiziert§§ 16 und 16a HmbKliSchGBehörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft direkt gelesen
Hessenkeine Pflicht für private Neubauten; Pflicht nur für landeseigene Gebäudekeine Pflicht für private BestandsgebäudePflicht bei neuen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen§§ 9a und 12 HEGPressemitteilung der Landesregierung zur HEG-Novelle direkt gelesen; Normtext selbst nicht abrufbar
Mecklenburg-Vorpommernkeine Landespflicht bekanntkeine Landespflicht bekanntkeine Landespflicht bekanntkeine gefundennicht per Direktabruf verifiziert
NiedersachsenPflicht seit 1. Januar 2025 bei Dachflächen ab 50 Quadratmetern, mindestens 50 Prozent der DachflächePflicht seit 1. Januar 2025 bei Aufstockung, Anbau oder Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden SchichtPflicht seit 1. Januar 2025 bei mehr als 25 Einstellplätzen§ 32a NBauONormwortlaut im FAQ-Katalog des Wirtschaftsministeriums direkt gelesen (Dokumentenstand 15.07.2024)
Nordrhein-WestfalenPflicht für Nichtwohngebäude ab Bauantrag nach dem 1. Januar 2024, für Wohngebäude nach dem 1. Januar 2025Pflicht bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut, die nach dem 1. Januar 2026 begonnen wird; kommunale Gebäude bereits ab 1. Juli 2024Stellplatzregelung in § 48 – nicht per Direktabruf verifiziert§ 42a BauO NRW, ergänzt durch die Solaranlagen-VerordnungVolltext der Norm direkt gelesen (Fassung Stand 01.09.2026)
Rheinland-PfalzPflicht für Gewerbeneubauten seit 1. Januar 2023 und für öffentliche Gebäude seit 1. Januar 2024; alle übrigen Neubauten müssen seit 2024 nur „PV-ready" seinPflicht nur bei Dachsanierung öffentlicher GebäudePflicht bei gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen seit 2023, öffentliche seit 2024Landessolargesetz (LSolarG) und LSolarGDVOMinisterium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten direkt gelesen; Normtext selbst nicht abrufbar
Saarlandkeine Landespflicht bekanntkeine Landespflicht bekanntkeine Landespflicht bekanntkeine gefundennicht per Direktabruf verifiziert
Sachsenkeine Landespflicht bekanntkeine Landespflicht bekanntkeine Landespflicht bekanntkeine gefundennicht per Direktabruf verifiziert
Sachsen-Anhaltkeine Landespflicht bekanntkeine Landespflicht bekanntkeine Landespflicht bekanntkeine gefundennicht per Direktabruf verifiziert
Schleswig-HolsteinPflicht beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; die geeignete Dachfläche ist grundsätzlich vollständig zu nutzenPflicht nur bei Nichtwohngebäuden, wenn mehr als 10 Prozent der Dachfläche renoviert werdenNeubau großer offener Parkplätze – Schwelle nicht per Direktabruf verifiziert§ 26 EWKGFragen-und-Antworten-Katalog der Landesregierung direkt gelesen; Startdatum der Wohngebäude-Erweiterung dort nicht ausgewiesen
Thüringenkeine Landespflicht bekanntkeine Landespflicht bekanntkeine Landespflicht bekanntkeine gefundennicht per Direktabruf verifiziert
💡 So liest du die letzte Spalte richtig: „Normtext selbst nicht abrufbar" heißt nicht, dass die Angabe falsch ist. Es heißt, dass ich sie von der zuständigen Landesbehörde übernommen habe statt aus dem Paragrafen. Für eine Bauplanung reicht das zur Orientierung – für den Bauantrag lass dir die Fundstelle von deiner unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigen. Das ist ein Anruf und kostet dich 10 Minuten.

Brandenburg hat die Solarpflicht gestrichen – der Fall, den viele Übersichten verpassen

Brandenburg ist 2026 das erste Bundesland, das eine bestehende Solarpflicht wieder abgeschafft hat. Das ist keine Ankündigung, sondern geltendes Recht.

Bis dahin galt § 32a der Brandenburgischen Bauordnung: Auf öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden mussten bei Neubau und bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut mindestens 50 Prozent der Dachfläche belegt werden. Wohnhäuser waren in Brandenburg ohnehin nie erfasst.

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 29. Juni 2026, verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Nr. 20, wurde § 32a aufgehoben. Die Aufhebung steht in Artikel 1 Nummer 17 und ist nicht Teil der Regelungen mit späterem Inkrafttreten – sie wirkt seit dem Tag nach der Verkündung.

In der Bauordnung, wie sie heute im Landesvorschriftenportal steht, ist § 32a mit dem Zusatz „(aufgehoben)" ausgewiesen; das Inhaltsverzeichnis führt ihn als „(weggefallen)". Ich habe beides selbst geöffnet.

⚠️ Prüfe das, bevor du dich auf irgendeine Übersicht verlässt: Öffne die Bauordnung deines Landes im amtlichen Vorschriftenportal und such nach dem Paragrafen, den die Übersicht nennt. Steht dort „(weggefallen)" oder „(aufgehoben)", ist die Übersicht veraltet – egal, wie bekannt die Quelle ist. Genau dieser Griff hat den Brandenburg-Fall aufgedeckt.

Für dich als Bauherr in Brandenburg heißt das: Eine Photovoltaikanlage kann sich weiter rechnen, aber sie ist keine Auflage mehr. Ab dem 1. Januar 2027 greift stattdessen die Bundesstufe für neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter Nutzfläche. Die Lücke zwischen Streichung und Bundespflicht ist also kurz.

Ausnahmen und Befreiungen: Wann die Pflicht entfällt (Stand 2026)

Keine der Regelungen ist absolut. Sowohl der Bund als auch alle Länder mit Pflicht kennen Ausnahmen. Sie unterscheiden sich aber in einem Punkt, der in der Praxis über Geld entscheidet: ob du einen Antrag stellen musst oder nicht.

Der Bund formuliert es in § 106 Absatz 2 Satz 2 knapp: Die Pflicht ist nicht anzuwenden, soweit die Errichtung technisch unmöglich, funktional nicht realisierbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht.

Der letzte Punkt ist der Denkmalschutz-Anker. Wenn dein Haus geschützt ist, greift die Pflicht nur so weit, wie das Denkmalrecht es zulässt. Wie das konkret abläuft, steht in unserem Ratgeber zu Photovoltaik und Denkmalschutz.

AusnahmegrundBund (§ 106 GModG, ab 2027)Typisch im LandesrechtAntrag nötig?
Technisch unmöglichausdrücklich genanntin allen geprüften Landesnormen enthaltenmeist nein, wirkt kraft Gesetzes
Wirtschaftlich unzumutbarausdrücklich genanntebenfalls Standard, teils mit Amortisationsgrenzeje nach Land unterschiedlich
Widerspruch zu anderem öffentlichen Recht (u. a. Denkmalschutz)ausdrücklich genanntin allen geprüften Landesnormen enthaltennein, aber Abstimmung mit der Denkmalbehörde
Ungünstige Ausrichtung oder Verschattungüber „funktional nicht realisierbar" erfassbarBerlin nennt reine Nordausrichtung ausdrücklich; Bremen definiert Verschattung über 25 Prozent Einstrahlungsverlustmeist nein
Unbillige Härte im Einzelfallnicht als eigener Tatbestand genanntBerlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kennen eine Befreiung auf Antrag; Bayern behandelt die unbillige Härte als Ausnahme, die kraft Gesetzes wirktin Berlin, NRW und Schleswig-Holstein ja, in Bayern nein
Kleine Dachflächenicht als eigener Tatbestand genanntBayern ab 50 Quadratmeter Dachfläche, Nordrhein-Westfalen ab 50 Quadratmeter Nutzfläche, Bremen ab 50 Quadratmeter Dachflächenein

Bei der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit lohnt der Blick ins Detail. Schleswig-Holstein beschreibt in seinem Fragenkatalog sehr konkret, was die Behörde sehen will: Investitions- und Betriebskosten, erwartete Einsparungen, erwartete Strompreissteigerung von etwa 2 bis 3 Prozent pro Jahr. Überschreitet die Amortisationsdauer die zu erwartende Nutzungsdauer von typischerweise etwa 20 Jahren, gilt die Anlage als unwirtschaftlich.

Bayern geht einen ähnlichen Weg und lässt die Pflicht entfallen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass sich die Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht erwirtschaften lassen.

💡 Praxistipp zur Härtefall-Rechnung: Wenn du eine Befreiung beantragst, rechne nicht mit dem Einspeisetarif allein. Rechne mit deinem Eigenverbrauchsanteil – das ist der Posten, der die Amortisation trägt. Wie du den realistisch ansetzt, zeigt unser Ratgeber zu den PV-Kosten. Eine Rechnung, die nur die Einspeisung ansetzt, macht deine Anlage künstlich unwirtschaftlich und fällt bei einer sorgfältigen Behörde auf.

Bußgeld: Wer wirklich zahlt – und wer nicht (Stand 2026)

Hier wird in vielen Texten geraten. Ich halte mich an das, was ich in den Normen und amtlichen Auskünften wirklich gefunden habe.

Für die Bundespflicht gilt: Das Änderungsgesetz hat den Bußgeldkatalog des § 108 GModG angefasst und dort genau einen neuen Tatbestand eingefügt – für § 40 Absatz 1, die Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude. § 106 taucht im Bußgeldkatalog nicht auf. Der Bund sanktioniert seine Solarpflicht also nicht mit einer Geldbuße nach diesem Gesetz.

Das heißt nicht, dass sie folgenlos bleibt. Die Pflicht wird über das Baugenehmigungsverfahren durchgesetzt. Fehlt der Nachweis, fehlt im Zweifel die Freigabe – das ist in der Praxis unangenehmer als ein Bußgeldbescheid.

Für das Landesrecht habe ich genau eine Bußgeldhöhe belegt gefunden: Schleswig-Holstein weist im Fragenkatalog der Landesregierung aus, dass die untere Bauaufsichtsbehörde einen Nachweis verlangen kann und dass ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

⚠️ Was du hier nirgends lesen solltest: Für die übrigen Bundesländer nenne ich bewusst keine Bußgeldhöhe. Ich konnte die entsprechenden Ordnungswidrigkeitenvorschriften nicht per Direktabruf lesen, und eine erfundene Zahl wäre schlimmer als keine. Wenn dir eine Übersicht für alle 16 Länder saubere Bußgeldbeträge nennt, prüfe dort die Fundstelle – oder ignoriere die Angabe.

Dachsanierung: der unterschätzte Auslöser (Stand 2026)

Die meisten Menschen denken beim Wort Solarpflicht an Neubau. In der Praxis trifft die Regel deutlich häufiger Bestandsgebäude – weil in fast allen Pflichtländern die Dachsanierung ein eigener Auslöser ist.

Und die Definitionen sind unterschiedlich streng. In Niedersachsen genügt eine „Erneuerung der Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht" auf mindestens 50 Quadratmetern. In Nordrhein-Westfalen ist die „vollständige Erneuerung der Dachhaut" gemeint, die nach dem 1. Januar 2026 begonnen wird. In Schleswig-Holstein reicht bei Nichtwohngebäuden schon eine Renovierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche.

Der Fragenkatalog aus Schleswig-Holstein ist hier besonders instruktiv: Als Renovierung gilt dort auch eine Neubeschichtung oder das Aufbringen einer neuen Versiegelungsschicht auf einem Flachdach. Ausdrücklich ausgenommen sind unvorhersehbare Maßnahmen nach Naturereignissen.

Niedersachsen kennt eine ähnliche Ausnahme: Die Pflicht entfällt, wenn die Baumaßnahme wegen besonderer äußerer Umstände zwingend erforderlich ist, insbesondere zur Behebung unvorhergesehener Sturmschäden.

💡 Der teuerste Fehler, den ich in diesem Zusammenhang sehe: Erst das Dach neu decken, dann über Photovoltaik nachdenken. Wenn das Gerüst schon abgebaut ist, kostet die Anlage dich mehrere Tausend Euro mehr – für Rüstung und einen zweiten Anfahrtsblock. Kläre die Pflicht, bevor du den Dachdecker beauftragst, nicht danach. Frag deinen Dachdecker direkt, ob er im Angebot eine Unterkonstruktion für Module vorsieht.

So prüfst du in sechs Schritten, ob dich die Pflicht trifft

Diese Reihenfolge hat sich bewährt, weil sie mit dem billigsten Schritt anfängt und erst am Ende jemanden kostet.

1 Sechs Schritte bis zur Gewissheit
  1. Bestimme deinen Auslöser. Neubau, Anbau, Aufstockung, Dachsanierung oder Parkplatz – die Länder knüpfen an unterschiedliche Vorgänge an. Schreib dir auf, welcher dieser Fälle bei dir eintritt und wann die Bauarbeiten beginnen sollen.
  2. Schlag dein Bundesland in der Tabelle oben nach. Steht dort eine Fundstelle mit Paragraf, hast du deinen Suchbegriff für Schritt 3.
  3. Öffne die Norm im amtlichen Vorschriftenportal deines Landes. Such nach dem Paragrafen. Prüfe zwei Dinge: Steht dort noch Text, oder steht dort „(weggefallen)"? Und welches Datum trägt die Fassung?
  4. Prüfe deinen Stichtag. Fast alle Landesregelungen knüpfen an das Eingangsdatum des Bauantrags oder an den Baubeginn an, nicht an das Fertigstellungsdatum. Trag dir das Datum ein, das für dich gilt.
  5. Prüfe die Ausnahmen an deinem konkreten Dach. Dachfläche unter der Schwelle? Nordausrichtung? Denkmalschutz? Verschattung? Jede dieser Fragen kann die Pflicht ganz oder teilweise entfallen lassen.
  6. Ruf die untere Bauaufsichtsbehörde an. Erst jetzt, mit Paragraf, Datum und Sachverhalt in der Hand. Ein solches Gespräch dauert 10 Minuten statt 40 und bringt dir eine belastbare Auskunft. Nach Auskunft des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums behält eine erteilte Baugenehmigung dort übrigens 3 Jahre Gültigkeit in der genehmigten Form – ein Puffer, der bei Stichtagsfragen hilft.

Bevor du den Bauantrag abgibst, sollten diese Punkte abgehakt sein:

Deine Checkliste für: So prüfst du in sechs Schritten, ob dich die Pflicht trifft

Den letzten Punkt vergessen erstaunlich viele. Die Anmeldung ist unabhängig von der Solarpflicht vorgeschrieben; wie sie abläuft, steht in unserem Ratgeber zur Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Was die Solarpflicht nicht regelt – und wo sie wirtschaftlich wehtut

Jetzt der unbequeme Teil. Ich empfehle Photovoltaik in den meisten Fällen, aber die Pflicht hat drei Schwächen, die du kennen solltest.

Erste Schwäche: Die Pflicht schreibt Fläche vor, nicht Ertrag. Berlin verlangt 30 Prozent der Dachfläche, Niedersachsen und Bremen 50 Prozent, Bayern ein Drittel. Keine dieser Zahlen sagt etwas darüber, ob die Anlage zu deinem Verbrauch passt. Eine pflichtkonforme Anlage kann für deinen Haushalt zu groß oder zu klein sein.

Zweite Schwäche: Die Pflicht kennt keinen Speicher. Wer die Mindestfläche belegt, aber tagsüber nicht zu Hause ist, speist den Großteil ein – zu Vergütungssätzen, die deutlich unter dem Strompreis liegen. Die Wirtschaftlichkeit steht und fällt mit dem Eigenverbrauch, nicht mit der Modulzahl. Wir haben das in Lohnt sich Photovoltaik noch? durchgerechnet.

Dritte Schwäche, und das ist der Kritikpunkt, den ich am ernstesten nehme: Die Pflicht garantiert keinen Netzanschluss. Wenn der Netzbetreiber in deiner Region Kapazitätsprobleme hat, hilft dir keine Bauordnung. Du bist verpflichtet zu bauen, aber niemand ist verpflichtet, deinen Strom jederzeit abzunehmen.

Vorsicht bei einem weiteren Punkt: Die Pflicht endet nicht mit der Montage. Bremen weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Pflicht auf Instandhaltung und dauerhaften Betrieb erstreckt, dass bei einem Austausch von Anlagenteilen die Modulfläche nicht kleiner werden darf und dass die Anlage auch nach Wegfall der EEG-Förderung weiter zu betreiben ist. Das ist eine Verpflichtung über 20 Jahre und länger, nicht über einen Montagetag. Rechne bei einer Pflichtanlage also mit Wartungs- und Reparaturkosten über 25 Jahre, nicht nur mit dem Kaufpreis.

⚠️ Kein Freibrief für schlechte Angebote: Ich warne ausdrücklich davor, die Pflicht als Kaufargument zu akzeptieren. „Sie müssen ja sowieso" ist der Satz, mit dem überteuerte Anlagen verkauft werden. Die Pflicht sagt dir, dass du bauen musst – sie sagt dir nicht, bei wem und zu welchem Preis. Hol dir drei Angebote, auch wenn du keine Wahl hast, ob du baust.

Bundespflicht und Landespflicht: Wer gewinnt im Zweifel? (Stand 2026)

Diese Frage kommt ab 2027 auf jeden Bauantrag zu, und die Antwort steht direkt im Gesetz. § 106 Absatz 4 Satz 1 GModG bestimmt, dass die Länder durch Landesrecht weitergehende Anforderungen an die Errichtung von Solarenergieanlagen stellen können.

Praktisch heißt das: Es gilt immer die strengere Regel. Ein Beispiel macht das greifbar.

Nimm ein neues Einfamilienhaus in Niedersachsen mit Baubeginn 2027. Der Bund verlangt für neue Wohngebäude erst ab 2030 eine Anlage. Niedersachsen verlangt sie seit dem 1. Januar 2025 – mit mindestens 50 Prozent der Dachfläche ab 50 Quadratmetern. Maßgeblich ist Niedersachsen.

Umgekehrtes Beispiel: Ein neues Gewerbegebäude mit 400 Quadratmetern Nutzfläche in Sachsen, Baubeginn 2027. Sachsen kennt nach meiner Recherche keine Landespflicht. Ab dem 1. Januar 2027 greift die Bundesstufe für neue Nichtwohngebäude über 250 Quadratmeter. Maßgeblich ist der Bund.

Für Brandenburg ergibt sich daraus eine Besonderheit: Das Land hat seine Pflicht gestrichen, aber der Bund zieht ab 2027 für Nichtwohngebäude nach. Die Streichung verschafft gewerblichen Bauherren dort ein Zeitfenster von etwa einem halben Jahr, keine dauerhafte Befreiung.

Eine Sonderregel betrifft nur wenige: § 106 Absatz 5 nimmt Gebäude im Eigentum des Bundes, der verbündeten Streitkräfte oder einer Gesellschaft mit Bundesbeteiligung aus, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen. Absatz 4 Satz 2 verwehrt den Ländern für diese Gebäude auch strengere Regeln.

Was du bis Ende 2026 konkret tun solltest

Drei Dinge, sortiert nach Dringlichkeit.

Erstens, wenn du ein gewerbliches Gebäude über 250 Quadratmeter Nutzfläche planst und der Bauantrag 2027 eingeht: Rechne die Anlage jetzt in die Kostenschätzung ein. Nachträglich in eine bereits kalkulierte Baufinanzierung eingeschoben wird sie teuer.

Zweitens, wenn in den nächsten 12 Monaten eine Dachsanierung ansteht: Kläre die Pflicht vor der Beauftragung. In Nordrhein-Westfalen ist der Auslöser der Beginn der Dacherneuerung nach dem 1. Januar 2026 – dieser Termin läuft also bereits.

Drittens, wenn du in einem Land ohne Pflicht baust: Rechne trotzdem. Ein Dach, das später nachgerüstet wird, kostet mehr als eines, das von Anfang an mit Unterkonstruktion geplant wurde. Ich rate dir, mindestens die Leerrohre und die Dachhaken einplanen zu lassen, auch wenn du die Module später kaufst. Das sind wenige Hundert Euro heute gegen mehrere Tausend Euro in 5 Jahren. Module laufen typischerweise 25 Jahre – das Dach darunter deutlich länger.

Und ein Hinweis zur Wirtschaftlichkeit, der oft untergeht: Die Vergütungsseite ändert sich unabhängig von der Solarpflicht. Was sich dort bewegt, steht in unserem Ratgeber zur EEG-Reform 2027. Pflicht und Vergütung sind zwei getrennte Baustellen, die dein Ergebnis aber gemeinsam bestimmen.

💡 Was ich dir als Merksatz mitgebe: Die Solarpflicht ist ein Bauordnungsthema, keine Wirtschaftlichkeitsfrage. Sie sagt dir, ob du musst. Ob es sich lohnt, entscheidet dein Verbrauchsprofil – und das ändert sich durch kein Gesetz. Rechne beides getrennt, sonst redest du dir eine schlechte Anlage schön oder eine gute schlecht.

Häufige Fragen

Gilt die Solarpflicht 2026 schon bundesweit? +
Nein. Der bundesweite § 106 GModG wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, tritt aber erst am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin gilt ausschließlich Landesrecht. Und selbst ab 2027 startet die Bundespflicht mit Nichtwohngebäuden – neue Wohnhäuser sind erst ab dem 1. Januar 2030 erfasst.
Ab wann gilt die Bundes-Solarpflicht für mein neues Einfamilienhaus? +
Nach § 106 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a GModG ab dem 1. Januar 2030. Vorher trifft dich vom Bund nur die Planungsvorgabe aus Absatz 1: Das Gebäude muss so konzipiert sein, dass sein Solarpotenzial am Standort optimiert wird. Deine Landespflicht kann aber deutlich früher greifen – in Niedersachsen etwa seit dem 1. Januar 2025.
Stimmt es, dass Brandenburg keine Solarpflicht mehr hat? +
Ja. § 32a der Brandenburgischen Bauordnung wurde durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 29. Juni 2026 aufgehoben. Im aktuellen Vorschriftentext steht an dieser Stelle „(aufgehoben)". Übersichten, die Brandenburg noch als Pflichtland führen, sind auf einem älteren Stand.
Löst eine Dachsanierung die Solarpflicht aus? +
In den meisten Pflichtländern ja, aber die Schwellen sind sehr unterschiedlich. Nordrhein-Westfalen verlangt die vollständige Erneuerung der Dachhaut mit Beginn nach dem 1. Januar 2026. Niedersachsen knüpft an die Erneuerung bis zur wasserführenden Schicht auf mindestens 50 Quadratmetern an. Schleswig-Holstein lässt bei Nichtwohngebäuden schon mehr als 10 Prozent der Dachfläche genügen, bei Wohngebäuden dagegen gar nicht.
Welche Bußgelder drohen bei einem Verstoß? +
Belegen kann ich das nur für Schleswig-Holstein: Dort ist ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Für die Bundespflicht sieht § 108 GModG keinen Bußgeldtatbestand zu § 106 vor – durchgesetzt wird sie über das Baugenehmigungsverfahren. Für andere Länder nenne ich bewusst keine Beträge, weil ich die jeweiligen Vorschriften nicht selbst lesen konnte.
Befreit mich Denkmalschutz automatisch von der Solarpflicht? +
Nicht automatisch, aber die Pflicht entfällt, soweit sie dem Denkmalrecht widerspricht. Diese Formulierung findet sich sowohl in § 106 GModG als auch in allen von mir geprüften Landesnormen. Bremen weist ausdrücklich darauf hin, dass die Errichtung nach dem Landesdenkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig ist und vorab mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden muss.
Kann ich die Pflicht mit einem Balkonkraftwerk erfüllen? +
In aller Regel nicht. Schleswig-Holstein antwortet darauf in seinem Fragenkatalog ausdrücklich: Die pauschale Installation eines Balkonkraftwerks erfüllt die Pflicht nicht; nur bei sehr kleiner geeigneter Fläche kann es im Einzelfall reichen. Rechne nicht damit, dass 800 Watt eine Dachpflicht ersetzen.
Zählt für den Stichtag der Bauantrag oder die Fertigstellung? +
Fast immer der frühere Zeitpunkt. Bayern stellt auf den Eingang des Bauantrags oder der vollständigen Bauvorlagen ab, Nordrhein-Westfalen auf die Stellung des Bauantrags, Bremen auf den Eingang bei der Bauordnungsbehörde. Bei genehmigungsfreien Vorhaben tritt der Baubeginn an diese Stelle. Die Fertigstellung ist nirgends der maßgebliche Zeitpunkt.
Kann ich die Pflicht mit Solarthermie statt Photovoltaik erfüllen? +
Das hängt vom Land ab, und die Antworten gehen auseinander. Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein lassen solarthermische Anlagen als Ersatzmaßnahme zu. Bremen lässt sie ausdrücklich nicht als Erfüllung zu, rechnet sie aber auf die Fläche an. Prüfe das für dein Land, bevor du dich festlegst.

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