Solaranlage fürs Wohnmobil: Wann 200 Watt autark reichen – Monat für Monat gerechnet
Reichen 200 Watt und 120 Ah, um mit dem Wohnmobil autark zu stehen? Unsere PVGIS-Inselrechnung für Kiel, München und Sevilla zeigt es Monat für Monat – dazu Gewicht, § 19 StVZO und warum der Nullsteuersatz meist nicht gilt.
Inhaltsverzeichnis · 12 Abschnitte
- 1.Die Solaranlage auf dem Wohnmobil in drei Sätzen
- 2.Wie viel Strom ein Wohnmobil am Tag braucht
- 3.So haben wir gerechnet: PVGIS-Inselrechner für drei Stellplätze
- 4.Monat für Monat: wann 200 Watt und 120 Ah reichen
- 5.Mehr Modul oder mehr Batterie?
- 6.Die Wohnwagen-Auslegung mit 400 Watt und 850 Wh
- 7.Gewicht: jedes Kilogramm geht von der Zuladung ab
- 8.Betriebserlaubnis: was § 19 StVZO wirklich sagt
- 9.TÜV-Merkblatt 769: Orientierung für Prüfer, kein Gesetz
- 10.Umsatzsteuer: warum der Nullsteuersatz beim Wohnmobil meist nicht greift
- 11.Was wir nicht belegen konnten
- 12.Häufige Fragen zur Solaranlage auf dem Wohnmobil
Zwei Module aufs Dach, ein Laderegler, eine Lithiumbatterie — und das Wohnmobil steht tagelang ohne Landstrom. So klingt das Versprechen. Wir haben die Auslegung, die der ADAC für ein kleines Wohnmobil empfiehlt (200 Watt Modulleistung, 120 Amperestunden Batterie), mit dem Inselrechner der EU-Kommission für Kiel, München und Sevilla Monat für Monat durchgerechnet. Dazu kommen zwei Fragen, die in kaum einem Camping-Ratgeber stehen: wann der Umbau die Betriebserlaubnis berührt und warum der Nullsteuersatz fürs Wohnmobil meist nicht gilt. Stand: 13.09.2026.
Die Solaranlage auf dem Wohnmobil in drei Sätzen
Die ADAC-Auslegung mit 200 W, 120 Ah und 480 Wh Tagesverbrauch lief in unserer PVGIS-Rechnung für Kiel im Juni an 0,0 Prozent der Tage leer, im September an 31,58 Prozent und im Oktober an 98,47 Prozent. Eine zweite Modulfläche bringt deutlich mehr als eine doppelt so große Batterie: In Kiel sinkt der Anteil leerer Tage im September mit 400 W auf 0,0 Prozent, mit doppelter Batterie nur auf 13,16 Prozent. Rechtlich ist das Wohnmobil kein Hausdach — der Nullsteuersatz setzt eine Wohnung voraus, und der Umbau muss § 19 StVZO standhalten.
Wie viel Strom ein Wohnmobil am Tag braucht
Der ADAC rechnet in seinem Ratgeber „Solaranlage fürs Wohnmobil" (veröffentlicht am 20.02.2023) für ein kleines Wohnmobil mit 480 Wattstunden am Tag, das sind bei 12 Volt 40 Amperestunden. Für einen Wohnwagen setzt er 850 Wh an (70,8 Ah). Die Liste für das kleine Fahrzeug sieht so aus:
| Verbraucher (ADAC-Beispiel) | Verbrauch je Tag |
|---|---|
| Zwei Smartphones | 50 Wh |
| Powerbank | 60 Wh |
| Wasserpumpe | 30 Wh |
| LED-Beleuchtung | 120 Wh |
| LED-Fernseher | 60 Wh |
| Laptop | 160 Wh |
| Summe | 480 Wh (40 Ah bei 12 V) |
Daraus leitet der ADAC mindestens 200 Watt Modulleistung und rund 120 Ah Batteriekapazität ab, für den Wohnwagen 400 Watt und rund 210 Ah. Bei 12 Volt entsprechen 120 Ah einer Kapazität von 1.440 Wh (1,44 kWh), 210 Ah sind 2.520 Wh. Zum Vergleich: 200 Watt Modulleistung sind 0,2 kWp — ein Fünfzigstel einer typischen 10-kWp-Anlage auf dem Hausdach.
Ein Nachteil der Beispielliste: Ein Kompressor-Kühlschrank fehlt darin, obwohl er in vielen Fahrzeugen der größte Dauerverbraucher ist. Einen belegten Durchschnittswert dafür haben wir nicht gefunden. Schau dir deshalb das Typenschild deiner eigenen Geräte an und rechne nach: Leistung in Watt mal Stunden am Tag ergibt Wattstunden. Wer eine Kühlbox mitnimmt, liegt schnell über 480 Wh — und dann gelten die Werte weiter unten nicht mehr. Wie du eine Batterie für das Haus nach dem Verbrauch dimensionierst, zeigt unser Ratgeber zur Speichergröße.
So haben wir gerechnet: PVGIS-Inselrechner für drei Stellplätze
Das Photovoltaic Geographical Information System PVGIS der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission hat neben dem Ertragsrechner ein Werkzeug für netzunabhängige Anlagen. Es simuliert Tag für Tag, ob die Batterie voll wird oder leer läuft, und gibt den Anteil der Tage mit leerer Batterie je Monat aus. Wir haben die Schnittstelle am 13.09.2026 mit diesen Eingaben abgefragt:
- Strahlungsdaten PVGIS-SARAH3, Wetterjahre 2005 bis 2023
- Modul flach liegend (Neigung 0 Grad), wie es auf einem Wohnmobildach meist montiert ist
- Entladegrenze 20 Prozent — unsere Annahme für eine LiFePO4-Batterie; PVGIS setzt ohne Angabe 40 Prozent an
- Verbrauch gleichmäßig über das Jahr, Tagesprofil nach PVGIS-Standard
- Orte: Kiel, München und Sevilla als typisches Winterziel
Wie du Schatten mit demselben Werkzeug einrechnest, steht in unserem Ratgeber Verschattung selbst messen mit PVGIS. Die Rechnung kennt kein Fahren. Eine Lichtmaschine mit Ladebooster oder ein Landstromanschluss am Campingplatz lädt in der Wirklichkeit nach, im Modell nicht. Die Werte beschreiben also den Fall, dass das Fahrzeug steht und nur die Sonne lädt. Wer zu Hause eine kleine Anlage mit Batterie betreibt, findet die Rechnung fürs Stecker-Solargerät im Ratgeber Balkonkraftwerk mit Speicher. Für eine Inselanlage am Haus oder Gartengrundstück gilt dieselbe Methode mit geneigten Modulen — die Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber zur PV-Inselanlage ohne Netzanschluss.
Monat für Monat: wann 200 Watt und 120 Ah reichen
Die Tabelle zeigt für die ADAC-Auslegung (200 W, 1.440 Wh, 480 Wh je Tag) den Anteil der Tage, an denen die Batterie die Entladegrenze erreicht hat. Je kleiner die Zahl, desto verlässlicher bist du autark.
| Monat | Kiel | München | Sevilla |
|---|---|---|---|
| Januar | 99,66 % | 99,66 % | 92,41 % |
| Februar | 100,0 % | 99,44 % | 26,69 % |
| März | 84,89 % | 59,76 % | 6,45 % |
| April | 18,25 % | 12,63 % | 0,35 % |
| Mai | 2,55 % | 4,58 % | 0,34 % |
| Juni | 0,0 % | 2,98 % | 0,0 % |
| Juli | 0,17 % | 0,0 % | 0,0 % |
| August | 2,89 % | 0,68 % | 0,34 % |
| September | 31,58 % | 15,79 % | 0,0 % |
| Oktober | 98,47 % | 73,17 % | 4,41 % |
| November | 100,0 % | 100,0 % | 47,72 % |
| Dezember | 100,0 % | 100,0 % | 100,0 % |
Von Mai bis August trägt die kleine Anlage an allen drei Orten: Der schlechteste Wert liegt bei 4,58 Prozent im Mai in München. Im April und September kippt das Bild im Norden — in Kiel war die Batterie im September an fast jedem dritten Tag leer. Ab Oktober reicht die flach liegende Fläche in Deutschland nicht mehr: In Kiel kamen im Dezember im Mittel nur 54,31 Wh am Tag in der Batterie an, gut ein Neuntel des Bedarfs.
Sevilla zeigt, warum der Süden für Wintercamper attraktiv ist, aber auch, wo die Grenze liegt. Im Februar war die Batterie dort nur an 26,69 Prozent der Tage leer, im Dezember an jedem Tag. Die tief stehende Sonne trifft ein flaches Modul auch in Andalusien zu flach.

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Mehr Modul oder mehr Batterie?
Eine Verdopplung der Modulleistung von 200 auf 400 Watt senkt den Anteil leerer Tage in den Übergangsmonaten viel stärker als eine Verdopplung der Batterie von 1.440 auf 2.880 Wh. Wir haben beide Varianten mit sonst gleichen Eingaben gerechnet:
| Ort und Monat | ADAC-Auslegung (200 W, 1.440 Wh) | Modul verdoppelt (400 W) | Batterie verdoppelt (2.880 Wh) |
|---|---|---|---|
| Kiel, April | 18,25 % | 0,35 % | 17,89 % |
| Kiel, September | 31,58 % | 0,0 % | 13,16 % |
| München, Oktober | 73,17 % | 5,77 % | 60,44 % |
| Sevilla, Januar | 92,41 % | 1,52 % | 90,05 % |
Der Grund ist einfach: Eine Batterie überbrückt nur, was vorher hineingekommen ist. Liefert die Fläche an einem Oktobertag weniger als den Tagesbedarf, wird auch eine große Batterie nie voll — sie läuft nur einen Tag später leer. Im Hochsommer dagegen ist die Batterie der ADAC-Auslegung schon so gut wie nie leer, dort bringt keine der beiden Verdopplungen spürbar mehr. Die Aussage des ADAC, zwei 100-Watt-Module laden an einem sonnenreichen Tag genug für drei Tage ohne Sonne, passt zum Sommer; im April oder September trägt sie in Norddeutschland nicht.
Die Wohnwagen-Auslegung mit 400 Watt und 850 Wh
Für den größeren Bedarf von 850 Wh am Tag empfiehlt der ADAC 400 Watt und rund 210 Ah (2.520 Wh). In unserer Rechnung lag diese Kombination in Kiel im April bei 9,82 Prozent leerer Tage, im September bei 16,67 Prozent und im Oktober bei 93,55 Prozent. In München waren es im September 9,3 Prozent und im Oktober 56,03 Prozent, in Sevilla im Januar 68,13 Prozent.
Die doppelte Modulleistung wird hier also fast vollständig vom höheren Verbrauch aufgezehrt. Wer mit 850 Wh am Tag im Herbst verlässlich stehen will, braucht in Deutschland eine Fläche, die auf den meisten Fahrzeugdächern nicht vorhanden ist — oder plant Landstrom und Fahrstrecken ein.
Gewicht: jedes Kilogramm geht von der Zuladung ab
Ein Wohnmobil, das mit dem Führerschein der Klasse B gefahren wird, darf nach § 6 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg haben. Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gewicht der Solarkomponenten von der Zuladung abgeht und viele Camper ohnehin knapp unter den 3,5 Tonnen bleiben müssen.
Wie schwer starre Module sind, zeigt das Datenblatt der BlueSolar-Monomodule von Victron Energy:
| Modul (Victron BlueSolar Mono) | Maße | Gewicht |
|---|---|---|
| 115 W, 12 V | 1030 × 668 × 30 mm | 8 kg |
| 175 W, 12 V | 1485 × 668 × 30 mm | 11 kg |
| 215 W, 24 V | 1580 × 705 × 35 mm | 11,7 kg |
| 360 W, 24 V | 1980 × 1002 × 40 mm | 23 kg |
Zwei Module mit je 175 W wiegen damit 22 kg, ohne Halterung, Kleber, Kabel, Laderegler und Batterie. Das Gewicht der Batterie hängt stark von Technik und Hersteller ab; der ADAC nennt LiFePO4-Batterien als leichter als Blei. Prüfe vor dem Kauf im Fahrzeugschein, wie viel Zuladung nach Wasser, Gas und Gepäck tatsächlich übrig bleibt. Wie ein beschädigtes Modul aussieht und wann es getauscht werden muss, beschreibt unser Ratgeber Solarmodul defekt erkennen. Flexible Module sind leichter — von voll flexiblen Modulen rät der ADAC-Techniker allerdings ab, weil sie früh altern können.
Betriebserlaubnis: was § 19 StVZO wirklich sagt
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nennt in § 19 Abs. 2 StVZO drei Fälle, in denen die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs durch eine Änderung erlischt: wenn die genehmigte Fahrzeugart geändert wird, wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder wenn sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Für eine Solaranlage kommt praktisch nur der zweite Fall in Betracht.
Ein Solarmodul auf dem Dach löscht die Betriebserlaubnis also nicht automatisch. Nach unserer Lesart kommt es darauf an, ob die Befestigung, die Leitungen oder die Batterie eine Gefährdung erwarten lassen — ein Modul, das sich bei Autobahntempo lösen kann, wäre genau so ein Fall.
Zwei weitere Sätze der Vorschrift sind für die Praxis wichtig: Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen, die zum Erlöschen führen, es sei denn, sie holen unverzüglich eine neue Betriebserlaubnis nach § 21 ein. Und hat die Behörde Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann sie ein Gutachten oder die Vorführung des Fahrzeugs anordnen; eine Prüfplakette darf dann nicht zugeteilt werden.
TÜV-Merkblatt 769: Orientierung für Prüfer, kein Gesetz
Der TÜV-Verband hat am 20.08.2025 das Merkblatt 769 „Photovoltaikanlagen in/an Fahrzeugen" veröffentlicht. Laut Pressemitteilung richtet es sich in erster Linie an Sachverständige für Einzelbegutachtung, Änderungsabnahme und Hauptuntersuchung und behandelt unter anderem Leitungsdimensionierung, Sicherungen, die Befestigung von Modulen, Speichern und Reglern, Masseverteilung, Brandschutz, Dachlast und Isolationsüberwachung.
Als Normen nennt der Verband DIN VDE 0100-721 und DIN EN 50618. Das Merkblatt kostet digital 24,90 Euro.
Die Prüforganisation KÜS Selm leitet daraus ab, dass eine seit 2025 nachgerüstete Solaranlage eingetragen werden muss, während für bestehende Anlagen keine Eintragungspflicht bestehe. In der Pressemitteilung des TÜV-Verbands steht eine solche Pflicht nicht. Ein Merkblatt ist keine Rechtsnorm; die Rechtsgrundlage bleibt § 19 StVZO. Den Wortlaut des Merkblatts selbst haben wir nicht gelesen, weil es nur kostenpflichtig erhältlich ist.
Umsatzsteuer: warum der Nullsteuersatz beim Wohnmobil meist nicht greift
Seit 2023 gilt für Solarmodule, Speicher und wesentliche Komponenten ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent — aber nur unter einer Bedingung. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG verlangt, dass die Anlage „auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden" installiert wird, die dem Gemeinwohl dienen. Ein Fahrzeug nennt das Gesetz nicht. Die Grundregeln für die Anlage am Haus stehen in unserem Überblick Photovoltaik und Steuern.
Das Bundesfinanzministerium hat die Vorschrift im Schreiben vom 27.02.2023 ausgelegt (Abschnitt 12.18 Abs. 3 UStAE).
Eine Wohnung ist danach jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Gleich danach folgt die Einschränkung: Wohnwagen und Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnungen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Ein Wohnmobil, mit dem du regelmäßig reist, erfüllt diese Bedingung nach unserer Einschätzung nicht — dann gilt für die Module der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Das Wort „Wohnmobil" steht im Schreiben nicht, und ein Urteil zu genau diesem Fall haben wir nicht gefunden. Anders kann es beim Wohnwagen auf dem Dauerstellplatz aussehen, der das Jahr über nicht bewegt wird. Dass eine Inselanlage ohne Netzanschluss nicht im Marktstammdatenregister steht, schadet dem Nullsteuersatz dagegen nicht: Das BMF-Schreiben lässt ihn bei Anlagen ohne Registrierungspflicht ausdrücklich zu.
- Tagesverbrauch aus den Typenschildern addieren: Watt mal Stunden je Gerät.
- Reisemonate und Region festlegen — im Hochsommer genügt wenig, im Herbst viel.
- Den PVGIS-Rechner für netzunabhängige Anlagen mit deinen Werten und Neigung 0 Grad füttern.
- Die freie Dachfläche zuerst mit Modulen belegen, erst danach die Batterie vergrößern.
- Gewicht von Modulen, Halterung und Batterie gegen die Zuladung im Fahrzeugschein halten.
- Vor dem Einbau bei der Prüfstelle klären, ob eine Änderungsabnahme nötig ist.
- Auf der Rechnung den Steuersatz prüfen: Beim reisenden Wohnmobil sind 19 Prozent zu erwarten.
- Tagesverbrauch in Wh, inklusive Kühlbox oder Kompressor-Kühlschrank
- Reisemonate: nur Sommer oder auch Frühjahr, Herbst und Winter
- Freie Dachfläche in Millimetern zwischen Luken und Aufbauten
- Verbleibende Zuladung bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
- Befestigungsart der Module und Leitungsführung durchs Dach
- Auskunft der Prüfstelle zur Änderungsabnahme
- Zusätzliche Lademöglichkeit über Ladebooster oder Landstrom
Was wir nicht belegen konnten
Den Wortlaut des TÜV-Merkblatts 769 haben wir nicht gelesen; es ist nur kostenpflichtig erhältlich. Ob sich daraus eine Eintragungspflicht ergibt, bleibt deshalb offen. Zum Nullsteuersatz beim reisenden Wohnmobil fanden wir weder ein Urteil noch eine ausdrückliche Aussage der Finanzverwaltung — unsere Einordnung folgt aus dem Satz zu Wohnwagen und Wohnschiffen.
Die PVGIS-Rechnung berücksichtigt weder das Nachladen während der Fahrt noch Schatten von Bäumen auf dem Stellplatz oder verschmutzte Module; beides verschiebt die Zahlen in der Praxis. Einen belegten Verbrauchswert für Kompressor-Kühlschränke im Wohnmobil haben wir nicht gefunden.

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