Solarmodul defekt: Erkennen, Nachweis und Tausch
Ertragsvergleich im Portal, Kennlinie statt Bauchgefuehl und die Frage, wer die Messung bezahlt: der Weg vom Verdacht zum nachgewiesenen Modul-Defekt.
Foto: Eigene Grafik nach Meyer Burger Garantiebedingungen V1.4, Fraunhofer ISE (Kiefer et al. 2010, Photovoltaics Report), Paragraf 634a BGB, Paragraf 7 MaStRV und Clearingstelle EEG|KWKG, Direktabruf 05.09.2026
Ein String liefert seit Wochen weniger Ertrag als seine Nachbarn, und im Portal steht keine Fehlermeldung. Bei einer typischen 8,4-kWp-Anlage mit zehn Modulen macht schon ein einzelnes schwaches Modul im Ertrag einen messbaren Unterschied. Genau in dieser Lücke entscheidet sich, ob du einen Fachbetrieb kommen lässt oder erst selbst nachschaust. Dieser Ratgeber zeigt, welche Anzeichen auf ein defektes Solarmodul hindeuten, wie du sie von normaler Alterung unterscheidest und welche Messung im Garantiefall überhaupt etwas beweist.
Ein Kritikpunkt vorweg, weil er den meisten Ärger verursacht: Die Grenze zwischen normaler Degradation und einem echten Defekt ist keine feste Zahl, die dir ein Portal anzeigt. Sie ergibt sich erst aus dem Vergleich mehrerer Werte über Zeit. Wer nach dem ersten auffälligen Tageswert sofort eine Reklamation schreibt, liegt in der Praxis häufig daneben – der häufigste Fehler ist ein einzelner sonniger Tag, der mit einem bewölkten Vorjahrestag verglichen wird.
Solarmodul defekt? Das zeigt sich zuerst im Portal
Der erste Blick gehört nicht dem Dach, sondern der Monitoring-App. Fast jeder Wechselrichter mit mehreren MPP-Trackern zeigt den Ertrag je String einzeln an. Vergleiche diese Werte an einem wolkenlosen Tag um die Mittagszeit – nur dann sind die Strings überhaupt fair vergleichbar, weil Verschattung und Winkel sich sonst unterschiedlich auswirken.
Prüfe dabei zuerst, ob die Strings überhaupt gleich groß und gleich ausgerichtet sind. Ein String mit weniger Modulen oder anderer Dachneigung liefert systematisch weniger – das ist kein Defekt. Schau im Portal auf die installierte Leistung je String, bevor du Erträge gegenüberstellst.
Wie groß darf eine Abweichung sein, bevor sie auffällig wird? Eine feste Marke gibt es nicht, aber ein Anker hilft: Leistungsmessungen an Modulen tragen laut den Garantiebedingungen der Meyer Burger (Industries) GmbH eine anerkannte Toleranz von plus/minus 3 Prozent nach IEC 60904. Eine Abweichung in dieser Größenordnung kann allein Messtoleranz sein. Liegt ein String dauerhaft und deutlich stärker daneben, lohnt der genauere Blick.
PV-Angebote zu Hause vergleichen?
Ein Mal dein Vorhaben beschreiben, mehrere geprüfte Solarteure planen lassen.
Sichtbare Schäden und der Ausfall der Bypass-Diode erkennen
Manche Defekte sieht man, ohne ein Gerät anzusetzen. Glasbruch und Delamination – das Ablösen der Schichten im Laminat – sind die offensichtlichsten Fälle. Snail Trails wirken dagegen harmlos: schneckenspurartige, meist silbrig-graue Verfärbungen auf der Zelloberfläche. Sie gelten als Begleiterscheinung von Mikrorissen in der Zellstruktur und sind ein Hinweis, kein Beweis für Leistungsverlust.
Ein Hot Spot ist eine lokal überhitzte Stelle im Modul. Verschattung, Verschmutzung, eine fehlerhafte Lötstelle oder eben eine defekte Bypass-Diode können die Ursache sein. Sichtbar wird das zuverlässig erst per Wärmebildkamera unter Last – genau das Verfahren, das unser Ratgeber zur Thermografie per Drohne im Detail erklärt.
Ein Standardmodul mit 60 oder 72 Zellen ist intern in drei gleich große Zellstränge aufgeteilt, denen je eine Bypass-Diode zugeordnet ist. Fällt eine Diode im Kurzschluss aus, wird ihr Teilstring dauerhaft überbrückt – unabhängig von Sonne oder Schatten. Rechnerisch verliert das Modul dadurch ein Drittel seiner Leistung, ohne dass von außen irgendetwas zu sehen ist.
| Anzeichen | Wahrscheinliche Ursache | Erster Schritt |
|---|---|---|
| Ein String dauerhaft mehrere Prozent unter den anderen | Einzelnes schwaches Modul oder Verschattung | Ertrag je String mehrere Wochen beobachten |
| Spannung sinkt um rund ein Drittel des Modulwerts | Bypass-Diode im Kurzschluss | Thermografie unter Last beauftragen |
| Silbrig-graue Schneckenspuren auf der Zelle | Mikrorisse (Snail Trails) | Elektrolumineszenz-Aufnahme veranlassen |
| Glasbruch nach Sturm oder Hagel | Mechanische Fremdeinwirkung | Fotos sichern, Versicherung informieren |
Degradation ist normal – ab wann ein Verlust auffällig wird
Module verlieren jedes Jahr planmäßig etwas Leistung. Das ist Physik, kein Mangel, und deshalb grundsätzlich kein Garantiefall. Die entscheidende Frage ist, wie viel Verlust normal ist – und da liegen gemessene Realität und Planungsannahme deutlich auseinander.
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) hat 2010 Anlagen mit zusammen rund 10 Megawatt Nennleistung über mehr als fünf Jahre ausgewertet (Kiefer, Dirnberger, Müller, Heydenreich, Kröger-Vodde, EU PVSEC 2010). Ergebnis für mono- und polykristalline Module: im Mittel nur 0,1 Prozent Leistungsverlust pro Jahr – deutlich weniger als die damals übliche Planungsannahme von einem halben Prozent. Ältere Module aus EFG-Silizium, einem heute kaum noch verbauten Zelltyp, degradierten in derselben Studie mit rund 0,6 Prozent pro Jahr spürbar schneller.
Für Lebenszyklus-Berechnungen setzt das Fraunhofer ISE selbst konservativ eine Degradation von 0,70 Prozent pro Jahr an (Photovoltaics Report, Fraunhofer ISE 2025). Das ist eine Rechenannahme für den Energy Payback, kein gemessener Praxiswert – aber sie zeigt, in welcher Größenordnung sich auch vorsichtige Schätzungen bewegen.
Neuere Zelltechnologie bringt eigene Fragen mit. Das Fraunhofer ISE fand 2025 in Vergleichstests, dass gängige Labor-UV-Tests die Degradation von TOPCon-Modulen deutlich überschätzen: Manche Module zeigten im Labor bis zu 5 Prozent Leistungsverlust nach UV-Belastung, erholten sich unter realer Sonneneinstrahlung aber wieder spürbar. Freilandmessungen liegen näher an der Praxis als beschleunigte Labortests – ein Grund mehr, eine Auffälligkeit erst über mehrere Monate zu beobachten, bevor du sie als Defekt einstufst.
Leistungsgarantie, Produktgarantie, Gewährleistung: drei Fristen für ein Modul
Diese drei Begriffe werden ständig verwechselt, obwohl sie nichts miteinander zu tun haben. Die Produktgarantie ist ein freiwilliges Herstellerversprechen gegen Material- und Verarbeitungsfehler. Die Leistungsgarantie ist ebenfalls freiwillig und sichert nur eine Mindest-Stromausbeute über die Zeit zu.
Die gesetzliche Gewährleistung dagegen gilt unabhängig von jedem Herstellerversprechen – sie richtet sich gegen deinen Installationsbetrieb, nicht gegen den Modulhersteller. Die Grundlagen dazu, inklusive Insolvenzfall, behandelt unser Ratgeber zu Garantie und Gewährleistung bei Photovoltaik ausführlich – hier geht es um die modulspezifischen Fallstricke.
Die Verjährung der Gewährleistung regelt § 634a BGB im Volltext. Nach Absatz 1 gilt: zwei Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in „der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache“ besteht (Nummer 1), aber fünf Jahre bei einem Bauwerk (Nummer 2).
Eine schlüsselfertig montierte, fest mit dem Dach verbundene Aufdachanlage gilt nach überwiegender Rechtsprechung als Bauwerksleistung – damit greift regelmäßig die fünfjährige Frist gegenüber dem Solarteur, beginnend mit der Abnahme (Absatz 2).
Als Beispiel für eine echte Leistungsgarantie lohnt der Blick in ein Originaldokument. Die Garantiebedingungen der Meyer Burger (Industries) GmbH, Version 1.4, sichern für Glas/Folie-Module im ersten Jahr mindestens 98 Prozent der Nennleistung zu und danach für 24 Jahre eine jährliche Abnahme von höchstens 0,25 Prozent – macht am Ende des 25. Jahres mindestens 92 Prozent.
Für Glas/Glas-Module sind es 99 Prozent im ersten Jahr, danach 0,20 Prozent pro Jahr über 29 Jahre, also mindestens 93,2 Prozent nach 30 Jahren. Das ist eine Herstellerangabe – kein neutraler Prüfwert, sondern das Versprechen dieses einen Herstellers für diese Modulreihe.
| Ebene | Wer verspricht es | Typische Dauer | Wo du sie geltend machst |
|---|---|---|---|
| Produktgarantie | Modulhersteller, freiwillig | 10–15 Jahre marktüblich, teils 25/30 Jahre | Direkt beim Hersteller |
| Leistungsgarantie | Modulhersteller, freiwillig | 25–30 Jahre, Beispiel Meyer Burger: 92–93,2 % Restleistung | Direkt beim Hersteller |
| Gesetzliche Gewährleistung | Gesetzgeber, zwingend | 2 Jahre allgemein, 5 Jahre bei Bauwerksleistung (§ 634a BGB) | Beim Installationsbetrieb (Solarteur) |
Wenn der Solarteur selbst schlampig gearbeitet hat und sich weigert nachzubessern, ist das ein eigenes Thema mit eigenen Fristen – unser Ratgeber zu Solarteur-Pfusch und Nachbesserungsfrist zeigt den Weg dorthin.
Wer die Messung bezahlt, wenn kein Mangel gefunden wird
Das ist die Frage, die in Werbeprospekten nie beantwortet wird, aber im Streitfall über den Wert der ganzen Garantie entscheidet. Auch hier liefert das Meyer-Burger-Dokument eine wörtliche Klausel: Die Nennleistung wird „unter Standard-Testbedingungen“ nach IEC 61215 geprüft, durch ein anerkanntes Mess-Institut oder den Hersteller selbst.
Und dann folgt der entscheidende Satz: „Bestätigt die Messung, dass ein Garantiefall vorliegt, trägt MBI auch die Kosten der Messung. Kommt die Messung zu dem Ergebnis, dass ein Garantiefall nicht gegeben ist, behält sich MBI die kostenpflichtige Rücksendung der Module sowie Geltendmachung der Messkosten vor.“
Übersetzt heißt das: Bestätigt sich dein Verdacht, zahlt der Hersteller. Bestätigt er sich nicht, zahlst du – Rücksendung und Messkosten eingeschlossen. Das ist ein Kritikpunkt, den so gut wie kein Verkaufsgespräch erwähnt: Die Leistungsgarantie verschiebt das Kostenrisiko einer unklaren Diagnose vollständig auf dich, solange du nicht sicher bist, dass wirklich ein Mangel vorliegt.
Zusätzlich verlangt Meyer Burger für jede Reklamation die Seriennummer des Moduls, eine Beschreibung und Fotos des Mangels sowie eine Rechnungskopie mit Kaufdatum – Ansprüche werden abgelehnt, wenn Modultyp oder Seriennummer unlesbar gemacht wurden. Das ist der Grund, warum das Typenschild-Foto zu den wichtigsten Dingen gehört, die du archivierst, bevor überhaupt ein Verdacht entsteht.
Der Nachweis: welche Messung was zeigt
Drei Verfahren beantworten drei unterschiedliche Fragen, und die Unterscheidung entscheidet, welche Messung du überhaupt beauftragen solltest. Unsere Ratgeber zur Thermografie per Drohne und zum Hagelschaden-Gutachten gehen auf Kennlinienmessung, Thermografie und Elektrolumineszenz bereits im Detail ein – hier reicht die Kurzfassung, damit du weißt, was du bestellst.
Die Kennlinienmessung beziffert den Leistungsverlust in Watt und Prozent, sagt aber nichts über die Ursache. Sie braucht ausreichende Einstrahlung und Zugang zum String. Die Thermografie zeigt, wo im Feld sich etwas auffällig erwärmt – etwa das schon beschriebene Drittel eines Moduls bei einer defekten Bypass-Diode – beantwortet aber nicht, wie viele Kilowattstunden (kWh) dadurch verloren gehen.
Die Elektrolumineszenz macht Mikrorisse und Zellbrüche sichtbar, indem sie die Zelle im Dunkeln mit Strom durchflutet, sagt aber nicht, ob der Riss überhaupt Ertrag kostet.
Für eine Garantiereklamation zählt am Ende fast immer die Kennlinienmessung, weil nur sie eine Zahl liefert, die sich gegen die zugesagte Mindestleistung rechnen lässt. Thermografie und Elektrolumineszenz liefern die Erklärung dazu – warum das Modul die Zahl nicht erreicht.
Der Tausch: warum ein Ersatzmodul nach Jahren schwer zu finden ist
Ist der Defekt bewiesen, beginnt oft das eigentliche Problem: Ein Modul, das vor zehn oder mehr Jahren installiert wurde, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr als Neuware erhältlich. Modultypen, Zelltechnologien und selbst ganze Hersteller wechseln in der Solarbranche schneller, als PV-Anlagen altern.
Ein anonym zitierter Branchen-Insider beziffert in einem Bericht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) die Reserve, die Hersteller pro Baureihe typischerweise zurücklegen, auf „nur etwa ein Prozent, also weit unter der Industriefehlerrate“. Für ältere Baureihen bleibt dann oft nur der Gebrauchtmarkt. Der Marktplatz Secondsol aus Meiningen gibt für seinen eigenen Bestand rund 200.000 Module auf 8.000 Quadratmetern Lagerfläche an – ein Anhaltspunkt dafür, wie groß dieser Sekundärmarkt tatsächlich ist.
Findet sich kein baugleiches Modul, ist ein elektrisch möglichst ähnliches die zweitbeste Lösung – dazu gleich mehr. Bleibt auch das erfolglos, bietet ein Leistungsoptimierer unter dem neuen Modul einen Ausweg: Er entkoppelt das einzelne Modul elektrisch vom Rest des Strings und gleicht unterschiedliche Kennlinien aus.
Modulmischung im String: was beim Mischen wirklich passiert
In einer Reihenschaltung bestimmt das schwächste Glied die Stromstärke des gesamten Strings – ein einzelnes Ersatzmodul mit falschen elektrischen Werten drosselt dann alle anderen Module mit. Maßgeblich ist vor allem der Arbeitsstrom im Punkt maximaler Leistung, kurz Impp, nicht die Wattzahl auf dem Datenblatt.
Als Faustregel gilt eine Abweichung des Impp von bis zu 5 Prozent als elektrisch unkritisch. Liegt der Strom des Ersatzmoduls niedriger als der der bestehenden Module, zwingt es den ganzen String auf sein niedrigeres Niveau – ein leistungsstärkeres Ersatzmodul dagegen schadet nicht, seine Mehrleistung bleibt nur ungenutzt. Prüfe im Datenblatt des Ersatzmoduls deshalb gezielt den Impp-Wert, bevor du dich für die Wattzahl entscheidest.
Impp, Uoc und Modulabmessungen des Ersatzmoduls mit den bestehenden Modulen abgleichen, nicht nur die Wattzahl peak.
Rahmenhöhe und Befestigungspunkte müssen zum vorhandenen Montagesystem passen – moderne Module haben oft flachere Rahmen als ältere.
Passt kein Modul elektrisch, entkoppelt ein Leistungsoptimierer das neue Modul vom Rest des Strings.
Im String liegen Gleichspannungen bis 1.000 Volt an – der Austausch gehört in die Hände eines Elektrofachbetriebs.
Netzbetreiber und Marktstammdatenregister: was du melden musst
Ein Modultausch ist nicht nur eine technische, sondern auch eine meldepflichtige Angelegenheit – unabhängig davon, ob das Ersatzmodul schwächer, gleich stark oder stärker ist als das alte. Nach den Hinweisen der Clearingstelle EEG|KWKG ist jedes Ersetzen von Solarmodulen dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen, unabhängig vom Leistungsunterschied. Zusätzlich ist die Änderung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Für diese Registrierung gilt eine feste Frist: § 7 Absatz 1 MaStRV verlangt, Änderungen „innerhalb eines Monats nach ihrem Eintritt“ im Register zu registrieren. Wer das versäumt, riskiert einen Meldeverstoß im Sinn des § 52 Absatz 1 EEG – mit möglichen finanziellen Folgen bei der Einspeisevergütung.
Eine gute Nachricht für den Vergütungssatz: Seit Inkrafttreten des Solarpakets I am 16. Mai 2024 ist für Dach-Solaranlagen ein sogenanntes vergütungserhaltendes Ersetzen möglich. Ein wegen technischem Defekt ausgetauschtes Modul kann den Inbetriebnahmezeitpunkt und damit den Vergütungssatz des alten Moduls behalten – die Meldepflicht entfällt dadurch aber nicht, sie ist nur die Voraussetzung dafür.
✅ Deine Checkliste für: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister: was du melden musst
Diese fünf Punkte griffbereit zu haben, verkürzt sowohl das Gespräch mit dem Fachbetrieb als auch eine spätere Garantiereklamation erheblich. Erfahrungsgemäß scheitert eine Reklamation seltener an der Sache selbst als an fehlenden Nachweisen, die sich im Nachhinein nicht mehr beschaffen lassen.
Zeigt sich nach dem Tausch, dass der Minderertrag größer war als angenommen oder mehrere Module betroffen sind, lohnt sich unter Umständen ein unabhängiges Gutachten – dazu im Detail unser Ratgeber zu PV-Gutachtern bei Minderertrag. Für den Wechselrichter und den Speicher gelten eigene Fristen und Garantiestrukturen, die unsere Ratgeber zum Wechselrichter-Defekt und zur Speicher-Lebensdauer im Detail behandeln.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, dass ein einzelnes Solarmodul defekt ist? +
Ist ein sinkender Ertrag automatisch ein Garantiefall? +
Was ist der Unterschied zwischen Leistungsgarantie und Gewährleistung? +
Wer zahlt die Messung, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt? +
Darf ich ein Modul eines anderen Herstellers als Ersatz einbauen? +
Muss ich den Austausch eines Solarmoduls überhaupt melden? +
Bleibt die Einspeisevergütung nach einem Modultausch gleich? +
Quellen
Alle Angaben stammen aus dem Direktabruf der folgenden Quellen, Stand 2026, Abruf 05.09.2026: § 634a BGB; § 7 MaStRV; Clearingstelle EEG|KWKG zu Meldepflichten beim Ersetzen von PV-Modulen sowie zum vergütungserhaltenden Ersetzen; Garantiebedingungen der Meyer Burger (Industries) GmbH, Version 1.4; Fraunhofer ISE zur Degradationsanalyse (Kiefer et al., EU PVSEC 2010); Fraunhofer ISE Photovoltaics Report; Fraunhofer ISE zur UV-Degradation von TOPCon-Modulen; Photovoltaik.info zu Kompatibilität beim Modultausch sowie Sonnenseite/DGS zur Ersatzteilverfügbarkeit. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Gutachterberatung.
Ein Angebot ist kein Vergleich.
Hol zwei weitere ein, dann weißt du, ob der Preis stimmt – von geprüften Solarteuren aus deiner Region.
Kostenlos & unverbindlich · Geprüfte Fachpartner