PV-Anzahlung weg: Strafanzeige, Adhäsionsverfahren und wie das Geld zurückkommen kann
Anbieter weg, Anzahlung weg: wann strafrechtlich Betrug vorliegt und wann nur ein Vertragsbruch, wie die Strafanzeige abläuft und wie Adhäsionsantrag und Einziehung Geld zurückbringen können.
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
- 1.Anzahlung weg: die Lage in drei Sätzen
- 2.Wann aus einem geplatzten Auftrag Betrug wird
- 3.Warum die meisten Verurteilungen an diesem Punkt scheitern
- 4.Strafanzeige erstatten: wo und wie
- 5.Nach der Anzeige: Fristen, die du kennen musst
- 6.Drei Wege, wie die Anzahlung zurückkommen kann
- 7.Der Adhäsionsantrag: dein Geld im Strafprozess
- 8.Einziehung und Vermögensarrest: wenn der Staat das Geld sichert
- 9.Was die Kriminalstatistik über Betrug sagt
- 10.Was dieser Ratgeber nicht klären kann
- 11.Häufige Fragen zur Strafanzeige bei verlorener Anzahlung
Die Anzahlung ist überwiesen, 30 oder 50 Prozent des Anlagenpreises, oft mehrere tausend Euro. Dann kommt kein Montagetermin, das Telefon klingelt ins Leere, die Website ist abgeschaltet. Die erste Frage ist fast immer: Ist das Betrug, und bringt mir eine Strafanzeige mein Geld zurück?
Dieser Ratgeber trennt beides sauber. Er zeigt, wann ein ausgebliebener Auftrag strafrechtlich Betrug ist und wann schlicht ein gebrochener Vertrag, wie du Anzeige erstattest, welche Fristen danach laufen und über welche drei Wege Geld zurückkommen kann. Gelesen wurden am 13. September 2026 die Normtexte aus Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung, ein Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Betrug mit Vorkasse und die Pressemitteilung zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2025.
Anzahlung weg: die Lage in drei Sätzen
Betrug liegt nur vor, wenn der Anbieter dich schon beim Vertragsschluss über seine Fähigkeit oder seinen Willen zu liefern getäuscht hat. Wer ehrlich verkauft und später pleitegeht oder nicht nachkommt, bricht einen Vertrag, begeht aber keine Straftat. Für diesen Fall gelten Frist und Rücktritt, siehe Liefertermin geplatzt.
Eine Strafanzeige bringt dir nicht automatisch Geld. Sie kann aber drei Türen öffnen: den Arrest in das Vermögen des Anbieters, die Einziehung des Erlangten mit Auszahlung an die Geschädigten und einen eigenen Zahlungsantrag im Strafverfahren.
Wann aus einem geplatzten Auftrag Betrug wird
§ 263 Abs. 1 StGB bestraft, wer durch „Vorspiegelung falscher“ oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt und dadurch das Vermögen eines anderen schädigt, mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, etwa bei gewerbsmäßigem Handeln oder wenn der Täter „eine große Zahl von Menschen“ in die Gefahr eines Vermögensverlusts bringen will, sind es 6 Monate bis 10 Jahre.
Beim Anzahlungsfall kommt die Sonderform des Eingehungsbetrugs in Betracht. Der Bundesgerichtshof beschreibt sie im Beschluss vom 01.11.2022, 6 StR 387/22 so: Vollendet ist er, wenn der Getäuschte „unter Verzicht auf sein Leistungsverweigerungsrecht vorleistet“. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Täter getäuscht haben. Die Täuschung liegt darin, dass er bei Vertragsschluss wahrheitswidrig seine Leistungsfähigkeit oder seinen Leistungswillen vorspiegelt.
Warum die meisten Verurteilungen an diesem Punkt scheitern
Der BGH-Fall zeigt die Hürde. Ein Kfz-Händler hatte von Käufern Vorkasse verlangt und viele Autos nicht geliefert. Das Landgericht Coburg verurteilte ihn wegen Betrugs in 34 Fällen zu 4 Jahren und 6 Monaten und ordnete die Einziehung von 544.209,40 Euro an. Der BGH hob den Schuldspruch in den meisten Fällen, die gesamte Strafe und die Einziehung auf.
Der Grund: Das Landgericht hatte nicht festgestellt, dass der Händler schon bei Vertragsschluss getäuscht hatte. Dass er das Geld nicht für den Ankauf der Autos verwenden konnte oder wollte, war nach dem BGH „bereits keine Täuschung über Tatsachen“. Gegen eine von Anfang an fehlende Lieferbereitschaft sprachen Umstände wie eine eigene Anzahlung von 10.000 Euro, verspätet doch gelieferte Fahrzeuge und eine Rückzahlung von 27.390 Euro an eine Käuferin. In 2 der Fälle hielt der Schuldspruch.
Übertragen auf die Solaranlage heißt das: Entscheidend sind Tatsachen aus der Zeit der Unterschrift. Hatte der Anbieter damals schon keine Monteure, kein Material, laufende Vollstreckungen oder verkaufte er nach demselben Muster an viele Kunden, spricht das für Betrug. Hat er anfangs noch Anlagen gebaut und ist dann in Schieflage geraten, spricht das dagegen. Einen Fall zu einem Solaranbieter haben wir nicht gelesen.
Strafanzeige erstatten: wo und wie
Nach § 158 Abs. 1 StPO kannst du die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, bei jeder Polizeidienststelle oder beim Amtsgericht anbringen. Die Stelle muss sie protokollieren oder dokumentieren. Auf deinen Antrag ist dir der Eingang schriftlich zu bestätigen, mit einer kurzen Zusammenfassung von Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat. Diese Bestätigung solltest du ausdrücklich verlangen.
Chronologisch, mit dem Datum des Vertragsschlusses ganz vorn. Die entscheidende Frage des Verfahrens betrifft genau diesen Tag. Prüfe im Angebot und auf der Rechnung, welche Firma mit welcher Rechtsform und Anschrift dein Vertragspartner ist; das ist nicht immer der Name auf dem Werbeflyer.
Eine Seite genügt: wer, wann, was versprochen, wie viel überwiesen, was danach passiert ist. Nenne, was dir über andere Betroffene bekannt ist, etwa aus Bewertungen oder Gesprächen mit Nachbarn.
Beantrage gleich mit: die schriftliche Eingangsbestätigung nach § 158 StPO und Mitteilungen nach § 406d Abs. 1 StPO über eine Einstellung, den Termin der Hauptverhandlung und den Ausgang des Verfahrens. Diese Mitteilungen gibt es nur auf Antrag.
- Angebot und unterschriebener Vertrag mit Datum.
- Überweisungsbeleg mit Betrag, Datum und Empfängerkonto.
- Rechnung oder Anzahlungsrechnung des Anbieters.
- E-Mails, Chatverläufe und Notizen zu Telefonaten mit Datum.
- Namen der Verkäufer und Ansprechpartner.
- Screenshots der Website und des Impressums.
- Hinweise auf weitere Geschädigte.
Nach der Anzeige: Fristen, die du kennen musst
Die Verfolgung eines Betrugs verjährt nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB in 5 Jahren, weil das Höchstmaß der Strafe 5 Jahre beträgt. Dass ein besonders schwerer Fall höher bestraft wird, verlängert die Frist nach Abs. 4 nicht. Sie beginnt nach § 78a StGB, sobald die Tat beendet ist. Deine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Anbieter verjähren nach eigenen Regeln, dazu der Ratgeber Verjährung hemmen.
| Schritt | Frist | Vorschrift |
|---|---|---|
| Beschwerde gegen die Einstellung | 2 Wochen nach Bekanntmachung | § 172 Abs. 1 StPO |
| Antrag auf gerichtliche Entscheidung | 1 Monat nach ablehnendem Bescheid | § 172 Abs. 2 StPO |
| Adhäsionsantrag in der Hauptverhandlung | bis zum Beginn der Schlussvorträge | § 404 Abs. 1 StPO |
| Anspruch nach Einziehung anmelden | 6 Monate nach Mitteilung der Rechtskraft | §§ 459j, 459k StPO |
| Verfolgungsverjährung Betrug | 5 Jahre ab Beendigung der Tat | §§ 78, 78a StGB |
Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, kannst du nach § 172 StPO binnen 2 Wochen Beschwerde einlegen und gegen deren Ablehnung binnen 1 Monat eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Er ist unzulässig, wenn nach § 153 Abs. 1 oder § 153a Abs. 1 StPO eingestellt wurde.

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Drei Wege, wie die Anzahlung zurückkommen kann
Der Nachteil jeder Strafanzeige: Sie ist ein Verfahren des Staates gegen den Täter, nicht deines gegen den Anbieter. Geld bringt sie dir nur über einen der folgenden Wege, und alle drei setzen voraus, dass beim Anbieter noch Vermögen zu holen ist.
| Weg | Wie er funktioniert | Grenze |
|---|---|---|
| Zivilklage | eigener Titel gegen den Anbieter, unabhängig vom Strafverfahren | eigenes Kostenrisiko; ist die Klage anhängig, ist ein Adhäsionsantrag über denselben Anspruch nicht mehr möglich |
| Adhäsionsantrag (§§ 403 bis 406 StPO) | Zahlungsantrag im Strafverfahren, Entscheidung steht einem Zivilurteil gleich | setzt Anklage und Verurteilung voraus; Gericht kann bei erheblicher Verzögerung absehen |
| Einziehung (§ 73 StGB, §§ 459h ff. StPO) | Gericht zieht das Erlangte ein, Erlös wird an Verletzte ausgekehrt | Anmeldung binnen 6 Monaten; nur so viel, wie gesichert wurde |
Der Adhäsionsantrag: dein Geld im Strafprozess
Nach § 403 StPO kannst du als Verletzter einen vermögensrechtlichen Anspruch aus der Straftat im Strafverfahren geltend machen, vor dem Amtsgericht „ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes“. Voraussetzung ist, dass der Anspruch nicht schon anderweit gerichtlich anhängig ist.
Den Antrag stellst du nach § 404 StPO schriftlich, zu Protokoll oder in der Hauptverhandlung mündlich bis zum Beginn der Schlussvorträge. Er muss Gegenstand und Grund des Anspruchs bestimmt bezeichnen, also etwa „Rückzahlung der Anzahlung von 9.000 Euro vom 12.03.2026 aus dem Vertrag über eine PV-Anlage“. Er wirkt wie die Erhebung einer Klage. Prozesskostenhilfe gibt es wie im Zivilprozess, sobald Anklage erhoben ist.
Wird der Angeklagte verurteilt, gibt das Gericht dem Antrag nach § 406 StPO statt, soweit er begründet ist. Die Entscheidung steht einem Zivilurteil gleich und ist vorläufig vollstreckbar. Das Gericht darf aber davon absehen, wenn die Prüfung „das Verfahren erheblich verzögern würde“. Was nicht zuerkannt wird, kannst du anderweit einklagen. Bei Erfolg trägt der Angeklagte nach § 472a StPO auch deine notwendigen Auslagen.
Einziehung und Vermögensarrest: wenn der Staat das Geld sichert
Hat der Täter durch die Tat etwas erlangt, „so ordnet das Gericht dessen Einziehung an“, heißt es in § 73 Abs. 1 StGB. Das ist keine Kann-Vorschrift. Damit bis zum Urteil nichts verschwindet, kann schon im Ermittlungsverfahren ein Vermögensarrest angeordnet werden; liegen dringende Gründe vor, soll er nach § 111e Abs. 1 StPO angeordnet werden. Deshalb lohnt eine frühe Anzeige mit konkreten Hinweisen auf Konten und Vermögen.
Nach der rechtskräftigen Einziehung wird der Erlös nach § 459h StPO an die Verletzten ausgekehrt. Dafür musst du deinen Anspruch nach § 459k Abs. 1 StPO binnen 6 Monaten nach Mitteilung der Rechtskraft bei der Vollstreckungsbehörde anmelden und seine Höhe angeben. Wie das mit einem Insolvenzverfahren zusammenwirkt, verweist das Gesetz auf § 111i StPO, den wir nicht gelesen haben. Zum Insolvenzfall selbst steht mehr im Ratgeber Anbieter insolvent.
Was die Kriminalstatistik über Betrug sagt
Nach der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 20.04.2026 zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 gingen die im Inland registrierten Betrugsfälle um 8,4 Prozent zurück, die aus dem Ausland begangenen stiegen um 7,0 Prozent. Die registrierte Schadenssumme beim Betrug lag bei 2,7 Mrd. Euro im Inland und 2,3 Mrd. Euro aus dem Ausland. Die Aufklärungsquote über alle Straftaten betrug 57,9 Prozent.
Eine eigene Zahl für Betrug mit Anzahlungen für Solaranlagen nennt die Pressemitteilung nicht, ebenso wenig eine Aufklärungsquote nur für Betrug. Wir haben deshalb keine solche Zahl übernommen.

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Was dieser Ratgeber nicht klären kann
Kein Solarfall: Der gelesene BGH-Beschluss betrifft Autokäufe mit Vorkasse. Wie Gerichte typische Anzahlungsfälle bei PV-Anbietern bewerten, ist ohne gelesene Entscheidung offen.
Dauer und Erfolg: Wie lange Ermittlungen dauern und wie oft Geschädigte über Einziehung tatsächlich Geld sehen, erhebt keine der gelesenen Quellen.
Gebühren: Die Gerichtsgebühren des Adhäsionsverfahrens stehen im Gerichtskostengesetz, das wir nicht gelesen haben. Belegt ist nur die Kostenregel des § 472a StPO.
Warnsignale vor Vertragsschluss: Wie man unseriöse Anbieter vor der Unterschrift erkennt, steht im Ratgeber Schwarze Schafe in der Solarbranche.
Häufige Fragen zur Strafanzeige bei verlorener Anzahlung
Ist es Betrug, wenn der Solarteur die Anzahlung nimmt und nicht liefert? +
Wo erstatte ich Strafanzeige? +
Bekomme ich durch die Strafanzeige mein Geld zurück? +
Wie lange habe ich Zeit für die Anzeige? +
Was ist ein Adhäsionsantrag? +
Was kann ich tun, wenn die Staatsanwaltschaft einstellt? +
Muss ich meinen Anspruch nach einer Einziehung selbst anmelden? +
Stand: 13. September 2026. Quellen der Normtexte: gesetze-im-internet.de; BGH-Beschluss: rechtsprechung-im-internet.de; Statistik: Bundesministerium des Innern.
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