Zoo und Tierpark mit PV-Anlage: Dauerlast der Tierhäuser, Ost-West-Parkdeck und Umsatzsteuer
Tierhäuser, Aquarien und Tropenhallen laufen jeden Tag. Lastmessungen aus dem Frankfurter Zoo, die Ost-West-Anlage des Erlebnis-Zoos Hannover mit PVGIS nachgerechnet und die Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 20 UStG.
Inhaltsverzeichnis · 9 Abschnitte
- 1.Dauerlast im Tierpark: zwei Tierhäuser, zwei Drittel des Stroms
- 2.Hannover: 548.000 kWh vom Parkdeck
- 3.Nachgerechnet: Ost-West bringt 872 statt 989 kWh je kWp
- 4.Sommer liefert, Tierhäuser brauchen ganzjährig: 78,9 Prozent von April bis September
- 5.Umsatzsteuer: § 4 Nr. 20 gilt für zoologische Gärten und Tierparks
- 6.Nullsteuersatz: auch für große Anlagen, aber das Parkdeck muss dazugehören
- 7.Checkliste für Zoo- und Tierparkverwaltung
- 8.Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte
- 9.Häufige Fragen zu PV im Zoo und Tierpark
Ein Zoo schließt abends das Tor, aber die Tierhäuser laufen weiter. Tropenhallen, Aquarien und Terrarien brauchen Licht, Pumpen und Lüftung an jedem Tag des Jahres. Damit gehört der Zoo zu den Verbrauchern mit echter Dauerlast, anders als Theater oder Eishalle mit ihren Pausen.
Dieser Ratgeber zeigt mit einem Energiekonzept des Frankfurter Zoos, wie viel Strom einzelne Tierhäuser ziehen, rechnet die Parkdeck-Anlage des Erlebnis-Zoos Hannover mit PVGIS nach und erklärt die Umsatzsteuer: Zoologische Gärten und Tierparks sind nach § 4 Nr. 20 UStG steuerfrei, mit Folgen für Vorsteuer und Nullsteuersatz.
Dauerlast im Tierpark: zwei Tierhäuser, zwei Drittel des Stroms
Das Energiekonzept für den Zoologischen Garten Frankfurt vom Juli 1999 beschreibt über 30 Einzelgebäude mit rd. 26.000 m² beheizter Fläche. Der Strom kam über 7 Zählstellen, zusammen ca. 3.300 MWh im Jahr für ca. 540.000 DM.
Zwei Häuser nennt der Bericht die mit Abstand größten Einzelverbraucher. Für das Grzimekhaus ergaben die Tagesgänge vom 1. bis 9. März 1999 hochgerechnet 1.409 MWh im Jahr, für das Exotarium 813 MWh. Zusammen sind das 2.222 MWh oder 67,3 Prozent, für alle übrigen Verbraucher blieben rechnerisch 1.078 MWh.
| Verbraucher | Strom im Jahr | Anteil | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Zoo Frankfurt gesamt | ca. 3.300 MWh | 100 % | Zählstellen |
| Grzimekhaus | 1.409 MWh | 42,7 % | Lastmessung, hochgerechnet |
| Exotarium | 813 MWh | 24,6 % | Lastmessung, hochgerechnet |
| übrige Verbraucher | 1.078 MWh | 32,7 % | Differenz |
Wichtiger als die Summe ist die Form der Last. Die Tagesverläufe im Exotarium lagen nach dem Bericht in einer sehr engen Bandbreite; nachts unterschieden sich zwei Betriebsweisen nur um Verbraucher von etwa 25 kW. Im Mittel zog das Haus rund 93 kW. Eine solche Last nimmt Solarstrom fast vollständig ab. Die Zahlen sind allerdings von 1999, Technik und Verbrauch dürften sich seither deutlich verändert haben.
Hannover: 548.000 kWh vom Parkdeck
Der Erlebnis-Zoo Hannover hat nach t-online vom 22.01.2025 auf dem obersten Deck seines Parkhauses eine Anlage mit 1.604 Modulen in Betrieb genommen, die bis zu 548.000 kWh im Jahr erzeugen soll. Die Module sind Ost-West ausgerichtet, damit der Strom gleichmäßig über den Tag entsteht. Gebaut wurde in vier Wochen.
Nach sehnde-news vom 28.01.2025 belegt die Anlage rund 3.000 m² und ist für den Eigenverbrauch gedacht. Die Region Hannover als Gesellschafterin gab einen Investitionszuschuss von 1,8 Millionen Euro. Seit 2016 laufen bereits zwei kleinere Anlagen mit ca. 49.000 und ca. 34.000 kWh im Jahr; mit dem nach r-energy.eu nach ISO 50001 zertifizierten Energiemanagement sank der Energieverbrauch um fast 37 Prozent.
Den Strom beziffert die Stadt Hannover: 2022 lag der Jahresverbrauch bei 3,5 Mio. kWh, fast 44 Prozent unter den 6,2 Mio. kWh von 2011. Die Parkdeck-Anlage entspricht rechnerisch 15,7 Prozent davon, mit den beiden älteren Anlagen 18,0 Prozent.
Nachgerechnet: Ost-West bringt 872 statt 989 kWh je kWp
Die Leistung der Parkdeck-Anlage nennt keine der Meldungen. Wir haben sie mit PVGIS 5.3 zurückgerechnet: In Hannover liefern Ost-Module mit 10 Grad Neigung 879 kWh je kWp, West-Module 864 kWh, im Mittel 872 kWh. 548.000 kWh entsprechen damit rund 629 kWp oder 392 Watt je Modul, ein üblicher Wert. Die Gegenprobe mit 629 kWp ergibt 548.247 kWh.
Nach Süden mit 15 Grad wären es in Hannover 989 kWh je kWp gewesen, also rund 13 Prozent mehr. Die Ost-West-Anlage erreicht dafür nur eine Spitzenleistung von 453 kW und verteilt ihren Strom auf Vormittag und Nachmittag, wenn Besucher, Gastronomie und Tierhäuser gleichzeitig Strom brauchen.
Sommer liefert, Tierhäuser brauchen ganzjährig: 78,9 Prozent von April bis September
Die Stundenreihe für 629 kWp zeigt, wie ungleich der Ertrag über das Jahr fällt. Von April bis September entstehen 78,9 Prozent, im Dezember nur 7.000 kWh.
| Monat | Ertrag | Monat | Ertrag |
|---|---|---|---|
| Januar | 9.916 kWh | Juli | 70.024 kWh |
| Februar | 17.074 kWh | August | 68.083 kWh |
| März | 46.349 kWh | September | 52.575 kWh |
| April | 79.987 kWh | Oktober | 22.376 kWh |
| Mai | 81.867 kWh | November | 13.156 kWh |
| Juni | 79.838 kWh | Dezember | 7.000 kWh |
Für einen Zoo ist das weniger ein Problem als für eine Eishalle, weil die Tierhäuser auch im Sommer laufen. Der Nachteil liegt im Winter: Dann decken selbst große Anlagen nur einen kleinen Teil. Im Frankfurter Konzept wurden die Tierhäuser mit Gas beheizt; wo heute Wärmepumpen heizen, steigt der Winterverbrauch, genau wenn die Anlage wenig liefert.

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Umsatzsteuer: § 4 Nr. 20 gilt für zoologische Gärten und Tierparks
§ 4 Nr. 20 a UStG stellt die Umsätze von Theatern, Museen, botanischen und zoologischen Gärten sowie Tierparks juristischer Personen des öffentlichen Rechts steuerfrei. Für private Träger, auch eine Gesellschaft im Besitz einer Region oder Stadt, gilt das nur, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen. Ob der Erlebnis-Zoo eine solche Bescheinigung hat, nennen die Meldungen nicht.
Ist der Zoo steuerfrei, schließt § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG den Vorsteuerabzug für Leistungen aus, die er für steuerfreie Umsätze verwendet. Der im Zoo verbrauchte Solarstrom dient dem steuerfreien Betrieb, nur für eingespeisten Strom kommt ein Abzug in Betracht. Das gleiche Muster steht ausführlich im Ratgeber zum Theater mit PV.
Nullsteuersatz: auch für große Anlagen, aber das Parkdeck muss dazugehören
§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG gewährt 0 Prozent für Anlagen auf oder in der Nähe von Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Abschnitt 12.18 Abs. 3 Satz 5 UStAE zählt Gebäude mit Umsätzen nach § 4 Nr. 20 bis 25 UStG dazu. Ein steuerbefreiter Zoo ist damit auch über 30 kW erfasst.
Nähe bedeutet nach den Sätzen 7 und 8 desselben Abschnitts dasselbe Grundstück oder dasselbe Areal. Eine Anlage auf dem Parkhaus des Zoos passt dazu, wenn Parkhaus und Zoo ein Areal bilden. Wie Überdachungen von Stellplätzen genehmigt werden, steht im Ratgeber zum Solarcarport.
- Großverbraucher messen: Tierhäuser, Aquarien und Gastronomie getrennt erfassen.
- Grundlast bestimmen: Viertelstundenwerte nachts und im Winter auswerten.
- Flächen wählen: Parkdeck, Wirtschaftshof und Tierhausdächer vergleichen.
- Ausrichtung festlegen: Ost-West gegen Süd rechnen lassen.
- Steuer und Zuschuss klären: § 4 Nr. 20, Nullsteuersatz und Fördermittel vor der Vergabe festhalten.

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Checkliste für Zoo- und Tierparkverwaltung
- Prüfe, welche Tierhäuser die größten Stromverbraucher sind.
- Schau in den Lastgängen nach, wie hoch die Last nachts und im Winter ist.
- Notiere, welche Dächer und Parkflächen zum selben Areal gehören.
- Ist der Zoo eine Einrichtung nach § 4 Nr. 20 UStG oder hat er eine Bescheinigung der Landesbehörde?
- Werden Tierhäuser mit Wärmepumpen beheizt, und wie verteilt sich dieser Verbrauch über das Jahr?
- Fotografiere Parkdeck, Wirtschaftshof und Tierhausdächer, bevor der Planer die Belegung vorschlägt.
- Gibt es Zuschüsse des Trägers oder der Region?
- Wird die Anlage größer als 30 kW (peak)?
Wie viel Strom ein einzelnes Aquarium zu Hause braucht, steht im Ratgeber Aquarium mit Solarstrom. Die Grundrechnung zu Selbstverbrauch und Einspeisung erklärt Eigenverbrauch oder Volleinspeisung, Ausschreibungspflichten der Kommune der Ratgeber zum Vergaberecht.
Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte
Der Hannoversche Verbrauch von 3,5 Mio. kWh stammt aus 2022, also vor der Parkdeck-Anlage; wie viel ihres Stroms tatsächlich im Zoo bleibt, ist nicht veröffentlicht. Bei gleichmäßiger Last von rund 398,5 kW läge die Eigenverbrauchsquote nach unserer Rechnung bei 99,8 Prozent, echte Lastgänge sind aber nicht flach. Die Leistung in kWp ist unsere Rückrechnung, keine Angabe des Zoos.
Die Frankfurter Lastmessungen stammen von 1999 und aus einer Woche im März. Einen neueren veröffentlichten Lastgang eines deutschen Zoos haben wir nicht gefunden. Ob der Erlebnis-Zoo unter § 4 Nr. 20 UStG fällt und wie er die Vorsteuer behandelt, ist nicht veröffentlicht.
Häufige Fragen zu PV im Zoo und Tierpark
Wie viel Strom braucht ein Zoo? +
Passt eine PV-Anlage zu einem Zoo? +
Wie groß ist die Anlage des Erlebnis-Zoos Hannover? +
Warum Ost-West statt Süd? +
Ist ein Zoo umsatzsteuerfrei? +
Kann der Zoo die Vorsteuer aus der PV-Anlage ziehen? +
Gilt der Nullsteuersatz auch für ein Parkdeck? +
Wie viel Strom deckt die Anlage in Hannover? +
Wie viel liefert die Anlage im Winter? +
Quelle: Energiekonzept für den Zoologischen Garten Frankfurt, Juli 1999; t-online Hannover vom 22.01.2025; Stadt Hannover, Neuigkeiten aus dem Erlebnis-Zoo; sehnde-news vom 28.01.2025; r-energy.eu vom 03.02.2025; § 4, § 12 und § 15 UStG (gesetze-im-internet.de); PVGIS 5.3, eigene Stundenreihen. Abruf aller Quellen am 13.09.2026.
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