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Technik & Störungen

Übergabestation Mittelspannung: wann die PV-Anlage eine eigene Station braucht

Bis 100 Kilowatt sichert das EEG den bestehenden Hausanschluss. Darüber verlangt der Netzbetreiber die Mittelspannung — und damit eine Übergabestation mit eigenen Bau-, Schalt- und Prüfpflichten. Was die Richtlinien wirklich fordern, wo sie sich widersprechen und was der Anschluss kostet.

⏱️ 15 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 11. September 2026
Inhaltsverzeichnis · 17 Abschnitte
  1. 1.Ab wann die Mittelspannung überhaupt zum Thema wird
  2. 2.Warum die Niederspannungsanschlussverordnung dir hier nicht hilft
  3. 3.Was eine Übergabestation ist — und wo die Grenze verläuft
  4. 4.24 kV, 20 kA, IAC AB: die drei Zahlen jeder Station
  5. 5.Die 16-Kiloampere-Ausnahme, die nur in manchen Netzen gilt
  6. 6.SF6 ist seit dem 1. Januar 2026 aus der Mittelspannung verbannt
  7. 7.Fensterlos, 95 Grad, fremder Schließzylinder: der bauliche Teil
  8. 8.Der Schlüssel gehört dem Netzbetreiber — und manchmal auch der Türkontakt
  9. 9.160 oder 250 Kilovoltampere: wo die Messung sitzt
  10. 10.Wer schalten darf: Betriebsführer, 24 Stunden erreichbar
  11. 11.Vier Jahre oder fünf? Zwei Richtlinien, zwei Prüffristen
  12. 12.Blindleistung, Fernwirktechnik und der Router des Netzbetreibers
  13. 13.Drei Prozent: warum das Netz über die Anlagengröße entscheidet
  14. 14.Was der Anschluss an die Mittelspannung kostet — und warum die Spanne so groß ist
  15. 15.So prüfst du ein Angebot mit Übergabestation
  16. 16.Was dieser Ratgeber nicht leisten kann
  17. 17.Häufige Fragen zur Übergabestation in der Mittelspannung

Bis 30 Kilowatt ist die Frage nach dem Netzanschluss im Grunde beantwortet, bevor sie jemand stellt: Die Anlage geht an den Hausanschluss, den es ohnehin gibt. Ab einer bestimmten Größe kippt das. Dann verlangt der Netzbetreiber einen Anschluss an die Mittelspannung — und damit ein eigenes kleines Gebäude auf dem Grundstück, in dem sein Netz und deine Anlage aufeinandertreffen: die Übergabestation.

Dieser Ratgeber zeigt, ab wann das droht, was in so einer Station technisch verlangt wird, wer dort schalten darf und welche Pflichten dauerhaft an dir hängen bleiben. Alle Zahlen stammen aus Richtlinien, die Netzbetreiber selbst veröffentlichen — und die sich an mehreren Stellen widersprechen.

Ab wann die Mittelspannung überhaupt zum Thema wird

Den Ausgangspunkt setzt das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Nach § 8 Absatz 1 EEG (Abruf am 11. September 2026) muss der Netzbetreiber an der Stelle anschließen, „die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist" und die kürzeste Luftlinie zum Standort hat — es sei denn, ein anderer Verknüpfungspunkt ist technisch und wirtschaftlich günstiger.

Zwei Sätze im selben Paragrafen nehmen dir die Diskussion ab, solange die Anlage klein bleibt. Bei insgesamt höchstens 30 Kilowatt auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss gilt dieser Anschluss kraft Gesetzes als der günstigste Verknüpfungspunkt. Und Absatz 6a dehnt das seit der Novelle auf Solaranlagen über 30 bis höchstens 100 Kilowatt aus — allerdings mit einer Bedingung: Die installierte Leistung darf die Kapazität des bestehenden Netzanschlusses nicht übersteigen.

Oberhalb dieser Schwelle entscheidet der Netzbetreiber. Die Nordhausen Netz GmbH nennt in ihrer Netzbetreiber-Richtlinie TAR Mittelspannung (Stand 1. Januar 2026, Revision 2.3) die Schwelle, ab der die verschärften Anforderungen greifen: eine kumulierte Leistung aller Erzeugungseinheiten von mehr als 100 Kilowatt, „bei Photovoltaikanlagen 100 kWp kumulierte Modulleistung".

Waagerechte Skala bis 250 Einheiten mit vier Marken: 30 kW und 100 kW für den gesetzlich gesicherten Verknüpfungspunkt, 160 kVA als Untergrenze der mittelspannungsseitigen Messung und 250 kVA als Obergrenze der niederspannungsseitigen Messung, dazwischen ein Band, in dem beides zulässig ist.
Zwei Schwellen aus dem EEG, zwei aus der Netzbetreiber-Richtlinie — und zwischen 160 und 250 kVA ist beides erlaubt. · Foto: Eigene Grafik

Warum die Niederspannungsanschlussverordnung dir hier nicht hilft

Wer bei Streit über den Hausanschluss schon einmal in die Niederspannungsanschlussverordnung geschaut hat, sucht dort bei einem Mittelspannungsanschluss vergeblich. § 1 Absatz 1 NAV (Abruf am 11. September 2026) grenzt sich gleich zweifach ab: Die Verordnung regelt den Anschluss an das Niederspannungsnetz — und ihr letzter Satz stellt klar: „Sie gilt nicht für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas."

Für die Übergabestation gilt deshalb ein anderes Regelwerk: die Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 für Anschlüsse an die Mittelspannung, ergänzt um die Netzbetreiber-Anforderungen des jeweiligen Verteilnetzbetreibers. Diese Ergänzungen sind kein Beiwerk. Sie füllen genau die Stellen, an denen die Anwendungsregel Spielraum lässt — und sie unterscheiden sich von Netzgebiet zu Netzgebiet.

Lade die Netzbetreiber-Anforderungen deines Netzbetreibers herunter, bevor du ein Angebot vergleichst. Jeder Verteilnetzbetreiber veröffentlicht sie als PDF, meist unter „Technische Anschlussbedingungen". Dort steht, was in deinem Netzgebiet gilt — nicht in einer allgemeinen Broschüre.

Was eine Übergabestation ist — und wo die Grenze verläuft

Eine Übergabestation ist der Ort, an dem das Mittelspannungsnetz des Netzbetreibers endet und deine Anlage beginnt. Baulich ist das ein Raum oder ein Fertigbau mit zwei Bereichen: der Schaltanlage des Netzbetreibers und dem Kundenteil mit Übergabeschaltfeld, Schutzeinrichtung, Messung und in aller Regel dem Transformator.

Die entscheidende Linie ist keine Wand, sondern eine Vereinbarung. Nordhausen Netz verlangt, dass „die Grenzen des Verantwortungsbereiches (Verfügungsbereich, Bedienbereich) zwischen dem Netzbetreiber und dem Kunden … schriftlich vor Inbetriebnahme der Kundenanlage zu definieren" sind. Gibt es keine räumliche Trennung zwischen Kunden- und Netzbetreiberteil, müssen Schaltanlagen mit verriegelbaren Schaltfeldtüren eingesetzt und die Trennung „mit einer gut sichtbaren Markierung" versehen werden.

In der Praxis heißt das: Zwei Meter Abstand im selben Raum können die Grenze zwischen „darf ich anfassen" und „darf ich unter keinen Umständen anfassen" sein. Ein typischer Fehler ist, diesen Punkt dem Elektrounternehmen zu überlassen: Wer die Grenze nicht vor der Inbetriebnahme schriftlich hat, klärt sie später im Störungsfall — zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt.

Schematischer Grundriss der Übergabestation: links der Bereich des Netzbetreibers mit Schaltanlage, Netzanschlusskabel mit 24 kV, Schließzylindern und VPN-Router, rechts der Kundenbereich mit Übergabeschaltfeld, Netzschutz für 20 kA, Abrechnungsmessung, Transformator und Fernwirktechnik, dazwischen die gestrichelte Grenze des Verfügungsbereiches.
Die Grenze ist keine Wand, sondern eine Vereinbarung — und sie muss vor der Inbetriebnahme schriftlich stehen. · Foto: Eigene Grafik

24 kV, 20 kA, IAC AB: die drei Zahlen jeder Station

Drei Angaben tauchen in fast jeder Netzbetreiber-Richtlinie auf, und sie entscheiden über den Preis der Schaltanlage.

Erstens die Nennspannung. Nordhausen Netz verlangt Stationen „als 24 kV Kabelstationen" und schreibt: „Die Nennspannung für alle Trafostationen und Schaltanlagen im Netzgebiet beträgt 24 kV. Im Stadtgebiet werden diese Anlagen derzeit nur mit 10 kV Nennspannung betrieben." Die Betriebsspannung ist also niedriger als das, wofür du kaufst. Die TEN Thüringer Energienetze (Version 1.1, Stand Juni 2026) formuliert dieselbe Regel eine Stufe darunter: „In Netzgebieten mit einer Betriebsspannung kleiner 20 kV sind ausschließlich Betriebsmittel mit einer Nennspannung von 20 kV einzusetzen."

Zweitens die Kurzschlussfestigkeit. Die mittelspannungsseitigen Betriebsmittel sind bei Nordhausen Netz für einen Bemessungskurzzeitstrom von 20 Kiloampere über 1 Sekunde auszulegen.

Drittens die Störlichtbogenklasse. Für fabrikfertige Stationen nach DIN EN 62271-202 (VDE 0671-202) ist eine Typprüfung samt Störlichtbogenklassifizierung IAC AB 20 kA (1 s) nachzuweisen. Wer nicht fabrikfertig baut, muss die Störlichtbogenfestigkeit „über eine Druckberechnung für einen Kurzschlussstrom von 20 kA (1 s)" belegen. Für die Schaltanlage selbst kommt der Zugänglichkeitsgrad dazu: IAC AFL bei Wandaufstellung, IAC AFLR bei Aufstellung frei im Raum.

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Die 16-Kiloampere-Ausnahme, die nur in manchen Netzen gilt

Dass die 20 Kiloampere kein Naturgesetz sind, zeigt ein Blick ins Nachbarnetz. Die Richtlinie für Kunden-Transformatorenstationen der Energieversorgung Gera verlangt zunächst denselben Wert — IAC AB 20 kA (1 s) —, lässt aber ausdrücklich zu, dass „in Abhängigkeit von der Netzkonstellation … eine Störlichtbogenfestigkeit 16 kA (1 s) ausreichend sein" kann.

VorgabeNordhausen Netz (Stand 1.1.2026)Energieversorgung GeraTEN Thüringer Energienetze (6/2026)
Nennspannung der Station24 kV24 kV20 kV bei Betriebsspannung unter 20 kV
StörlichtbogenklasseIAC AB 20 kA (1 s)IAC AB 20 kA (1 s), im Einzelfall 16 kA (1 s)keine eigene Ergänzung
Fenster im Stationsraumnicht zulässignicht zulässignicht zulässig
Türöffnungswinkelmindestens 95 Gradmindestens 95 Gradkeine eigene Ergänzung
ZutrittskontrolleSchließzylinder des Netzbetreiberszusätzlich Meldekontaktkeine eigene Ergänzung

Der Unterschied klingt akademisch und ist es nicht: Er entscheidet darüber, welche Stationstypen eines Herstellers überhaupt infrage kommen. Wer nach der strengeren Vorgabe plant, obwohl sein Netzbetreiber die mildere zulässt, zahlt für Reserve, die niemand von ihm verlangt hat. Wer umgekehrt die mildere annimmt, bekommt die Station nicht ans Netz.

Notiere dir Versionsnummer und Stand der Richtlinie, nach der geplant wird. Die hier verglichenen Papiere tragen den Stand 1. Januar 2026, Juni 2026 und — im Fall der VDN-Richtlinie — Juni 2003. Wer im Streitfall belegen will, dass nach der geltenden Fassung gebaut wurde, braucht diese Angabe, nicht nur den Namen des Netzbetreibers.

SF6 ist seit dem 1. Januar 2026 aus der Mittelspannung verbannt

Wer in den vergangenen Jahren ein Angebot für eine Mittelspannungsschaltanlage eingeholt hat, kennt Schwefelhexafluorid als Isoliergas. Das ist Vergangenheit. Nach Artikel 13 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase (Abruf am 11. September 2026) ist die Inbetriebnahme verboten für „elektrische Mittelspannungsschaltanlagen für die Primär- und Sekundärverteilung bis einschließlich 24 kV: ab dem 1. Januar 2026". Für Anlagen über 24 bis einschließlich 52 Kilovolt greift das Verbot ab dem 1. Januar 2030.

Die Netzbetreiber haben das übernommen. Nordhausen Netz schreibt in der Fassung vom 1. Januar 2026 knapp: „Ab 01.01.2026 dürfen nur noch SF6-freie Schaltanlagen im Netzgebiet der Nordhausen Netz GmbH eingesetzt werden."

Ein Angebot aus dem Jahr 2025 kann an dieser Stelle veraltet sein. Verboten ist die Inbetriebnahme, nicht der Weiterbetrieb bestehender Anlagen. Wer ein älteres Angebot liegen hat, in dem eine SF6-isolierte Schaltanlage steht, lässt sich schriftlich bestätigen, dass das angebotene Gerät nach dem 1. Januar 2026 noch in Betrieb genommen werden darf.

Fensterlos, 95 Grad, fremder Schließzylinder: der bauliche Teil

Die baulichen Anforderungen wirken kleinlich, bis man sie nebeneinanderlegt. Nordhausen Netz und die Energieversorgung Gera verlangen wortgleich: Türen müssen nach außen aufschlagen und einen Öffnungswinkel von mindestens 95 Grad zulassen; steht die Station im Freien, gehört ein Türfeststeller dazu, der beim maximalen Öffnungswinkel selbstständig einrastet. Die Räume der Übergabestation sind fensterlos auszuführen.

Dazu kommen Anforderungen, an die beim Grundstückszuschnitt niemand denkt: Der Kunde gestattet den Beauftragten des Netzbetreibers „zu jeder Zeit uneingeschränkten Zugang bzw. Zufahrt", der unmittelbare Transportweg von einer öffentlichen Straße ist anzustreben, und für Bedien- und Instandhaltungszwecke muss befestigter Freiraum vorhanden sein — Platten, Pflaster oder eine bituminöse Fläche.

Im Inneren wird es konkreter: In jedem Schaltfeld muss gefahrloses Erden und Kurzschließen möglich sein. Nordhausen Netz nennt dafür die dreipolige Erdungs- und Kurzschließvorrichtung mit 50 Quadratmillimetern und ein Erdungsseil mit 25 Quadratmillimetern.

Schnittskizze einer Fertigstation mit nach außen aufschlagender Tür bei mindestens 95 Grad Öffnungswinkel, fensterlosen Wänden, befestigter Zufahrt und den Angaben IAC AB 20 kA, DIN EN 62271-202, Erdung mit 50 mm² und Erdungsseil mit 25 mm².
Die baulichen Vorgaben wirken kleinlich — sie entscheiden aber darüber, ob die Station ans Netz darf. · Foto: Eigene Grafik

Der Schlüssel gehört dem Netzbetreiber — und manchmal auch der Türkontakt

Alle Türen, die zur Schaltanlage des Netzbetreibers und zu den Mess- und Steuereinrichtungen führen, sind mit Schließzylindern in der Schließung des Netzbetreibers auszurüsten. Die Energieversorgung Gera geht einen Schritt weiter und verlangt „an allen Zugängen zur Schaltanlage des Netzbetreibers ein Meldekontakt zur Zutrittskontrolle".

Die ältere VDN-Richtlinie „Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz" (Verband der Netzbetreiber beim VDEW, Juni 2003), die Netze Duisburg bis heute veröffentlicht, löst dasselbe Problem anders: Türen im Verlauf des Stationszugangs sollen „möglichst mit Schlössern für zwei Schließzylinder ausgerüstet werden", einer davon vom Netzbetreiber gestellt.

Hinzu kommt eine Eintragung, die viele erst beim Notartermin bemerken: Für die auf dem Kundengrundstück verlegten Kabel des Netzbetreibers ist laut Gera-Richtlinie „eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit abzuschließen". Die Station und ihre Zuleitung wandern damit dauerhaft ins Grundbuch.

160 oder 250 Kilovoltampere: wo die Messung sitzt

Ob die Abrechnungsmessung auf der Mittelspannungs- oder der Niederspannungsseite sitzt, ist keine Geschmacksfrage, sondern hängt an einer Leistungsschwelle — und es gibt ein Band, in dem beides zulässig ist. Nordhausen Netz nennt es in Kapitel 7.7: „Niederspannungsseitige Messungen können bis zu einer vereinbarten Vorhalte-/Erzeugungs-/Übertragungsleistung von 250 kVA erfolgen. Mittelspannungsseitige Messungen können ab einer vereinbarten … Leistung von 160 kVA erfolgen."

Zwischen 160 und 250 Kilovoltampere liegt also ein Bereich von 90 Kilovoltampere, in dem beides geht — und in dem die Entscheidung Geld kostet. Wird niederspannungsseitig gemessen, liegen die Verluste des Transformators auf der Netzseite der Messung und werden üblicherweise rechnerisch zugeschlagen. Wie eine Wandlermessung technisch aufgebaut ist und was sie jährlich kostet, steht im Ratgeber zur Wandlermessung und zum Wandlerzähler.

Frag im Band zwischen 160 und 250 kVA ausdrücklich nach beiden Varianten. Vorsicht bei Angeboten, die die Seite der Messung gar nicht benennen: Liegt der Zähler in der Niederspannung, sitzen die Transformatorverluste auf der Netzseite der Messung und werden üblicherweise pauschal zugeschlagen — über 20 Jahre ist das kein Rundungsfehler.

Wer schalten darf: Betriebsführer, 24 Stunden erreichbar

Mit der Übergabestation übernimmst du Betreiberpflichten, die es beim Hausanschluss nicht gibt. Nordhausen Netz verlangt, dass dem Netzbetreiber „ein technischer Betriebsführer zu benennen" ist. Dieser ist Elektrofachkraft, verfügt über eine Schaltberechtigung und trägt die Verantwortung für den Anlageneinsatz. Er oder ein Stellvertreter „muss für den Netzbetreiber ständig erreichbar und handlungsfähig sein (24 h / 365 Tage)".

Dazu kommen Regeln für den Alltag: Bedienhandlungen an Schaltgeräten, die am Netz des Netzbetreibers hängen, erfolgen nur nach Anordnung der Netzleitstelle, und sie dürfen nach DIN VDE 0105-100 nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Freischaltungen im Verfügungsbereich des Netzbetreibers sind 10 Werktage im Voraus anzuzeigen.

Das ist der am häufigsten unterschätzte Nachteil des Mittelspannungsanschlusses: Er kostet nicht nur einmalig, er bindet dauerhaft eine qualifizierte Person. Wer eine Anlage dieser Größe plant, rechnet die Betriebsführung deshalb als laufenden Posten mit ein — entweder über eigenes Personal mit Schaltberechtigung oder über einen Betriebsführungsvertrag mit einem Elektrounternehmen. Wie die Verantwortung bei kleineren Anlagen verteilt ist, zeigt der Ratgeber zum NA-Schutz und Kuppelschalter.

Vier Jahre oder fünf? Zwei Richtlinien, zwei Prüffristen

An dieser Stelle widersprechen sich zwei Quellen, die beide von Netzbetreibern veröffentlicht werden — und der Unterschied ist kein Rundungsfehler.

Die VDN-Richtlinie von Juni 2003 hält die Anforderung an den ordnungsgemäßen Zustand für erfüllt, „wenn eine ständige Überwachung durch eine Elektrofachkraft gewährleistet ist oder die in der BGV A2, Tabelle 1 genannten Prüffristen — in der Regel höchstens vier Jahre — eingehalten werden".

Nordhausen Netz schreibt in der Fassung vom 1. Januar 2026 für die Schutzeinstellungen dagegen: „Alle Schutzeinstellungen sind gemäß DGUV Vorschrift 3 im … Abstand von 5 Jahren erneut zu prüfen und dem Netzbetreiber vorzulegen."

Die beiden Sätze sprechen streng genommen über unterschiedliche Dinge — die ältere Richtlinie über die gesamte elektrische Anlage, die neuere über die Einstellwerte des Netzschutzes. Trotzdem bleibt die Folgerung für dich dieselbe: Die Prüffrist deiner Station steht nicht in einer allgemeinen Regel, sondern in dem Papier, das dein Netzbetreiber für sein Netzgebiet veröffentlicht. Wer sich auf die vier Jahre aus einer 23 Jahre alten Richtlinie verlässt, prüft möglicherweise zu oft; wer die fünf Jahre auf die ganze Anlage überträgt, möglicherweise zu selten.

Die DGUV Vorschrift 3 selbst wurde für diesen Ratgeber nicht gelesen. Der Abruf über publikationen.dguv.de lieferte am 11. September 2026 nur 1.088 Byte ohne Fachtext. Beide Fristangaben sind deshalb den Netzbetreiber-Richtlinien zugeschrieben, die sie nennen — nicht der Unfallverhütungsvorschrift.

Blindleistung, Fernwirktechnik und der Router des Netzbetreibers

Eine Erzeugungsanlage an der Mittelspannung ist aus Sicht des Netzes ein steuerbares Kraftwerk. Die TEN Thüringer Energienetze setzt den Ausgangspunkt für die Blindleistung bei einem Anschluss an die Mittelspannungssammelschiene auf einen Sollwert von 0 kvar; die fernwirktechnische Vorgabe erfolgt ebenfalls in kvar. Ab einer vertraglich vereinbarten Anschlussleistung von mehr als 950 Kilowatt gelten unabhängig von der Art der Anlage — Bezug wie Erzeugung — zusätzliche Anforderungen.

Die Fernwirktechnik selbst musst du beistellen. Der Netzbetreiber liefert dazu einen VPN-Router, für den in der Station Platz vorzusehen ist. Was der Netzbetreiber an Blindleistung überhaupt verlangen darf, behandelt der Ratgeber zu den Blindleistungs- und cos-phi-Vorgaben.

Drei Prozent: warum das Netz über die Anlagengröße entscheidet

Die häufigste Enttäuschung bei gewerblichen Projekten hat nichts mit der Station zu tun, sondern mit dem Netz dahinter. Nordhausen Netz lässt an einem Verknüpfungspunkt eine Spannungsänderung durch alle angeschlossenen Anlagen bis Δu = 3 Prozent zu. Reicht der Platz im Netz nicht, wird nicht die Station größer — es wird die Anlage kleiner, der Anschlusspunkt weiter weg, oder der Netzausbau dauert.

Welche Fristen der Netzbetreiber dabei einhalten muss und was passiert, wenn er sie reißt, steht im Ratgeber zu den Fristen beim Netzanschluss. Ab welcher Größe zusätzlich ein Anlagenzertifikat fällig wird, klärt der Ratgeber zum Anlagenzertifikat und den NELEV-Schwellen.

Balkendiagramm mit fünf Baukostenzuschüssen für die Mittelspannung, netto und gültig ab 1. Januar 2026: TEN Thüringer Energienetze 11,94, Energienetze Mittelrhein 125,50, Stadtwerke Pirmasens 154,00, EAM Netz 164,66 und Stadtwerke Germersheim 209,08 Euro je Kilowatt.
Dieselbe Netzebene, dasselbe Jahr: Der höchste gelesene Satz ist das 17,5-Fache des niedrigsten. · Foto: Eigene Grafik

Was der Anschluss an die Mittelspannung kostet — und warum die Spanne so groß ist

Für die Station selbst veröffentlicht kein Netzbetreiber Preise; sie kommt vom Hersteller oder vom Elektrounternehmen. Öffentlich nachlesbar ist dagegen der Baukostenzuschuss, den ein Netzbetreiber für die jeweilige Netzebene ansetzt. Fünf Preisblätter, alle gültig ab dem 1. Januar 2026 und alle per Direktabruf gelesen:

NetzbetreiberBaukostenzuschuss Mittelspannung (netto)
TEN Thüringer Energienetze (Netzebene 5)11,94 €/kW
Energienetze Mittelrhein125,50 €/kVA
Stadtwerke Pirmasens Netze154,00 €/kW
EAM Netz164,66 €/kVA
Stadtwerke Germersheim209,08 €/kW

Zwischen dem niedrigsten und dem höchsten gelesenen Satz liegt der Faktor 17,5 — eine eigene Division aus 209,08 geteilt durch 11,94. Dieselbe Netzebene, dasselbe Jahr, ein Unterschied, der bei 500 Kilowatt Anschlussleistung rechnerisch zwischen rund 6.000 und rund 105.000 Euro ausmacht. Beides sind eigene Rechnungen aus den zitierten Sätzen.

Die TEN nennt im selben Merkblatt den Grund dafür, dass diese Sätze so weit auseinanderliegen dürfen: „Die Finanzierungsfunktion des BKZ tritt gegenüber der Steuerungsfunktion in den Hintergrund." Der Baukostenzuschuss soll Leistung dort teuer machen, wo das Netz knapp ist — er ist keine Kostenerstattung.

Diese Sätze belegen nicht, dass deine Einspeiseanlage einen Baukostenzuschuss zahlt. Die Preisblätter stellen auf leistungsgemessene Anschlussnehmer und deren Vorhalteleistung ab. Ob und wann bei Erzeugungsanlagen überhaupt ein Baukostenzuschuss erhoben werden darf, ist eine eigene Frage — sie steht im Ratgeber zu Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss.

So prüfst du ein Angebot mit Übergabestation

1 In fünf Schritten durch das Angebot
  1. Lass dir die Netzbetreiber-Anforderungen zur TAR Mittelspannung deines Netzgebiets geben, mit Versionsnummer und Stand — nicht die eines Nachbarnetzes.
  2. Vergleiche Nennspannung, Bemessungskurzzeitstrom und Störlichtbogenklasse im Angebot mit den Werten in dieser Richtlinie. In Gera können 16 kA (1 s) reichen, in Nordhausen sind 20 kA (1 s) verlangt.
  3. Lass dir bestätigen, dass die angebotene Schaltanlage SF6-frei ist — seit dem 1. Januar 2026 ist die Inbetriebnahme SF6-isolierter Mittelspannungsschaltanlagen bis 24 kV verboten.
  4. Kläre schriftlich, wo die Grenze zwischen Verfügungsbereich des Netzbetreibers und deinem Bereich verläuft, und wer den Schlüssel für welche Tür hat.
  5. Frag nach dem technischen Betriebsführer: eigener Mitarbeiter mit Schaltberechtigung oder Vertrag? Die Erreichbarkeit 24 h / 365 Tage ist keine Formalie, sondern Voraussetzung für den Anschluss.
  • Steht im Angebot eine Station nach DIN EN 62271-202 mit Typprüfung — oder eine Eigenkonstruktion mit Druckberechnung?
  • Ist Platz für den VPN-Router des Netzbetreibers eingeplant?
  • Gibt es eine befestigte Zufahrt von der öffentlichen Straße bis zur Stationstür?
  • Ist die beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Netzkabel mit dem Grundstückseigentümer geklärt?
  • Sitzt die Abrechnungsmessung auf der Mittel- oder der Niederspannungsseite — und wer trägt die Transformatorverluste?
  • Steht im Angebot, in welchem Abstand die Schutzeinstellungen geprüft und dem Netzbetreiber vorgelegt werden?
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Was dieser Ratgeber nicht leisten kann

Drei Grenzen sind wichtig. Erstens: Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 selbst ist kostenpflichtig und wurde nicht gelesen. Alle technischen Zahlen hier stammen aus den frei veröffentlichten Netzbetreiber-Anforderungen, die sich auf sie beziehen, und sind diesen zugeschrieben.

Zweitens: Die zitierten Richtlinien gelten für vier Netzgebiete — Nordhausen, Gera, Thüringen und Duisburg. Sie zeigen, wie stark die Vorgaben streuen, sie ersetzen aber nicht die Richtlinie deines eigenen Netzbetreibers.

Drittens: Für die Station selbst nennt dieser Ratgeber keinen Preis. Es gibt keine veröffentlichte, nachprüfbare Preisliste für Übergabestationen — und eine Zahl, die nur aus Erfahrungswerten stammt, wäre hier eine Behauptung, keine Angabe.

Häufige Fragen zur Übergabestation in der Mittelspannung

Ab welcher Anlagengröße brauche ich eine Übergabestation? +
Eine feste Kilowattgrenze gibt es im Gesetz nicht. § 8 Absatz 1 Satz 2 EEG sichert dir bis 30 Kilowatt den bestehenden Hausanschluss als günstigsten Verknüpfungspunkt, Absatz 6a dehnt das auf Solaranlagen über 30 bis höchstens 100 Kilowatt aus, solange die Kapazität des vorhandenen Anschlusses reicht. Darüber bestimmt der Netzbetreiber die geeignete Spannungsebene. Die verschärften Anforderungen der TAR Mittelspannung greifen bei Nordhausen Netz ab mehr als 100 Kilowatt, bei Photovoltaik ab 100 kWp kumulierter Modulleistung.
Was kostet eine Übergabestation? +
Dieser Ratgeber nennt dazu bewusst keine Zahl, weil keine nachprüfbare Preisquelle existiert. Nachlesbar ist nur der Baukostenzuschuss je Netzebene, und der streut zwischen 11,94 €/kW bei der TEN Thüringer Energienetze und 209,08 €/kW bei den Stadtwerken Germersheim — beide netto und gültig ab dem 1. Januar 2026.
Darf ich in meiner eigenen Übergabestation schalten? +
In deinem Verfügungsbereich ja, wenn du Elektrofachkraft mit Schaltberechtigung bist oder eine solche beauftragst; nach DIN VDE 0105-100 dürfen Bedienhandlungen nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen vorgenommen werden. Im Verfügungsbereich des Netzbetreibers nicht: Diese Anlagenteile bedient laut Nordhausen Netz ausschließlich der Netzbetreiber oder dessen Beauftragter, und Freischaltungen sind dort 10 Werktage im Voraus anzuzeigen.
Muss die Station wirklich fensterlos sein? +
In den hier gelesenen Richtlinien ja: Sowohl Nordhausen Netz als auch die Energieversorgung Gera und die TEN Thüringer Energienetze verlangen wortgleich, dass die Räume der Übergabestation fensterlos auszuführen sind. Ebenso wortgleich verlangen sie Türen, die nach außen aufschlagen und einen Öffnungswinkel von mindestens 95 Grad zulassen.
Was ändert sich durch das SF6-Verbot für mein Projekt? +
Nach Artikel 13 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2024/573 ist die Inbetriebnahme von Mittelspannungsschaltanlagen mit fluorierten Treibhausgasen bis einschließlich 24 kV seit dem 1. Januar 2026 verboten. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen; neu in Betrieb genommen werden darf nur SF6-freie Technik. Angebote aus dem Jahr 2025 gehören deshalb an dieser Stelle geprüft.
Wer bekommt den Schlüssel zur Station? +
Alle Türen zur Schaltanlage des Netzbetreibers und zu Mess- und Steuereinrichtungen tragen Schließzylinder in der Schließung des Netzbetreibers. Die Energieversorgung Gera verlangt zusätzlich einen Meldekontakt zur Zutrittskontrolle an allen Zugängen zur Schaltanlage des Netzbetreibers; die ältere VDN-Richtlinie von Juni 2003 löst dasselbe über Schlösser für zwei Schließzylinder.
Sitzt der Zähler in der Mittel- oder in der Niederspannung? +
Das hängt an der vereinbarten Leistung, und es gibt eine Überschneidung. Nordhausen Netz lässt niederspannungsseitige Messungen bis 250 kVA zu und mittelspannungsseitige ab 160 kVA. Im Band zwischen 160 und 250 kVA ist also beides möglich; entscheidend ist unter anderem, auf welcher Seite der Messung die Transformatorverluste anfallen.
Wie oft muss die Station geprüft werden? +
Hier widersprechen sich zwei veröffentlichte Richtlinien. Die VDN-Richtlinie von Juni 2003 nennt die Prüffristen der BGV A2, Tabelle 1 mit in der Regel höchstens vier Jahren, alternativ die ständige Überwachung durch eine Elektrofachkraft. Nordhausen Netz verlangt in der Fassung vom 1. Januar 2026 für die Schutzeinstellungen eine erneute Prüfung im Abstand von 5 Jahren mit Vorlage beim Netzbetreiber. Maßgeblich ist die Richtlinie deines Netzbetreibers.