Rundsteuerempfänger und Wechselrichter: wenn das Tonfrequenzsignal gestört wird
Die Tonfrequenz-Rundsteuerung schaltet Tarifzählwerke, Heizungen und die Leistungsvorgabe deiner Anlage — über ein Signal, das der Netzspannung überlagert ist. Wechselrichter können es schlucken oder übertönen. Was die Netzbetreiber dazu wirklich verlangen.
Inhaltsverzeichnis · 10 Abschnitte
- 1.Was die Tonfrequenz-Rundsteuerung tut
- 2.Jedes Netzgebiet hat seine eigene Steuerfrequenz
- 3.Zwei Pegel, die deine Anlage einhalten muss
- 4.Warum ausgerechnet Wechselrichter stören
- 5.Wann eine Verdrosselung verlangt wird
- 6.Der Rundsteuerempfänger in der eigenen Anlage
- 7.Was sich durch § 14a EnWG ändert — und was nicht
- 8.Wenn der Netzbetreiber eine Störung meldet
- 9.Was dieser Ratgeber nicht belegen kann
- 10.Häufige Fragen zur Rundsteuerung und zur Störung durch Wechselrichter
Die Waschmaschine läuft plötzlich zur falschen Zeit, der Nachtspeicher schaltet nicht mehr, oder der Netzbetreiber meldet sich mit dem Satz, deine Anlage störe die Rundsteuerung. Dahinter steckt eine Technik, die älter ist als jede Photovoltaikanlage und in vielen Netzen weiter läuft: die Tonfrequenz-Rundsteuerung.
Sie legt der 50-Hertz-Spannung ein Steuersignal auf, mit dem der Netzbetreiber Tarifzählwerke, Straßenbeleuchtung, Nachtspeicherheizungen und die Leistungsvorgabe für Erzeugungsanlagen schaltet. Wechselrichter erzeugen Frequenzanteile im selben Bereich — und genau dort beginnt der Konflikt.
Was die Tonfrequenz-Rundsteuerung tut
Die Energienetze Mittelrhein beschreiben die Funktion in ihren Ergänzenden Hinweisen zur Tonfrequenz-Rundsteuerung (Abruf am 11. September 2026) knapp: Mit Tonfrequenz-Rundsteueranlagen werden Steuersignale an Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger gesendet, die daraufhin Tarifzählwerke, Beleuchtungseinrichtungen, Nachtstromspeicher-Heizungen und die Leistungssollwertvorgabe für das Einspeise- und Netzsicherheitsmanagement schalten.
Achte auf den Unterschied zur Abregelung über die Einspeisung: Das Signal ist ein kurzes Impulstelegramm, das der Netzspannung überlagert wird. Bei den Energienetzen Mittelrhein dauert eine Sendung 6,6 Sekunden. In dieser Zeit muss der Empfänger im Zählerschrank das Signal sauber erkennen — sonst schaltet er nicht.
Jedes Netzgebiet hat seine eigene Steuerfrequenz
Die wichtigste Erkenntnis für jeden, der eine Anlage plant: Es gibt keine bundesweite Rundsteuerfrequenz. Drei per Direktabruf gelesene Netzbetreiber-Dokumente nennen fünf verschiedene Werte.
| Netzgebiet | Steuerfrequenz | Verdrosselung |
|---|---|---|
| Mark-E Aktiengesellschaft | 168 Hz | 13,5 % |
| vorgelagertes Netz bei Energienetze Mittelrhein | 216 2/3 Hz | keine Angabe |
| Energienetze Mittelrhein | 316 2/3 Hz | mindestens 7 % |
| Stadtwerke Lüdenscheid | 316,7 Hz | 7 % |
| Stadtwerke Konstanz | 724 Hz | Vorgabe im Einzelfall |
Die ersten beiden Werte stehen in einem Dokument: Die Ergänzenden Technischen Richtlinien von ENERVIE Vernetzt nennen in Abschnitt 2.4.7 für den Netzbereich der Mark-E 168 Hz bei 13,5 Prozent Verdrosselung und „davon abweichend" für den Netzbereich der Stadtwerke Lüdenscheid 316,7 Hz bei 7 Prozent. Zwei Netzbereiche desselben Richtlinientexts, zwei Frequenzen.
Die TAB Mittelspannung der Stadtwerke Konstanz (Stand 12. Oktober 2021) liegt mit 724 Hz noch einmal deutlich höher. Erfahrungsgemäß ist das der Punkt, an dem Planungen aus einer anderen Region scheitern: Ein Filterkonzept, das bei 168 Hz funktioniert, passt bei 724 Hz nicht.
Zwei Pegel, die deine Anlage einhalten muss
Die Anforderungen sind zweiseitig: Deine Anlage darf das Signal weder schlucken noch übertönen.
Nicht schlucken. Die Energienetze Mittelrhein verlangen, dass Planungen hinter dem Netzanschluss die Tonfrequenzspannung auf der Niederspannungsseite nicht unter 2 Volt (Phase gegen Neutralleiter) und auf der Mittelspannungsseite nicht unter 200 Volt (Phase gegen Phase) absenken. Kondensatoren in Kompensationsanlagen wirken für hohe Frequenzen wie ein Kurzschluss und sind der klassische Grund für einen zu niedrigen Pegel. Was der Netzbetreiber daneben an Blindleistung vorgeben darf, steht im Ratgeber zu den Blindleistungs- und cos-phi-Vorgaben.
Nicht übertönen. Umgekehrt darf die von der Kundenanlage verursachte Störspannung auf der Steuerfrequenz oder dicht daneben 0,1 Prozent der Nennspannung am Verknüpfungspunkt nicht übersteigen; auf den Nebenfrequenzen von 100 Hz zu 316 2/3 Hz sind es höchstens 0,3 Prozent. Beide Werte zitieren die Energienetze Mittelrhein aus der VDEW-Empfehlung zur Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen.
Entscheidend ist der Bezugspunkt: Beurteilt wird laut demselben Merkblatt „nicht das einzelne Betriebsmittel, sondern die Kundenanlage in ihrer Gesamtheit am Verknüpfungspunkt". Der einzelne Wechselrichter mag die Norm einhalten — sechs davon plus Speicher und Wallbox tun es womöglich nicht mehr.
| Anforderung | Wert | Bezugspunkt |
|---|---|---|
| Mindestpegel Niederspannung | 2 V (Phase gegen Neutralleiter) | hinter dem Netzanschluss |
| Mindestpegel Mittelspannung | 200 V (Phase gegen Phase) | hinter dem Netzanschluss |
| Störspannung auf der Steuerfrequenz | höchstens 0,1 % Un | Verknüpfungspunkt |
| Störspannung auf den Nebenfrequenzen | höchstens 0,3 % Un | Verknüpfungspunkt |
Warum ausgerechnet Wechselrichter stören
Die Stadtwerke Konstanz benennen die Ursache in ihrer TAB Mittelspannung direkt: Umrichter erzeugen „auch Zwischenharmonische" — also Frequenzanteile, die nicht auf ganzzahligen Vielfachen der 50 Hertz liegen. Fallen diese Anteile mit der Steuerfrequenz der Rundsteueranlage zusammen, ist der Störfall da.
Wie sich Wechselrichter darüber hinaus elektromagnetisch bemerkbar machen und was dabei rechtlich gilt, steht im Ratgeber zur Funkstörung und EMV beim Wechselrichter.
Das ist der Unterschied zur klassischen Oberschwingung. Ein Anteil bei 250 oder 350 Hertz ist ein Vielfaches der Netzfrequenz und in jeder Netzberechnung vorgesehen. Ein Zwischenharmonischer bei 316 Hertz ist es nicht — und er trifft genau die Frequenz, auf der das Netz seine Befehle sendet. Typischer Fehler in der Planung ist deshalb, die Prüfung auf die Oberschwingungstabelle des Datenblatts zu stützen, in der Zwischenharmonische gar nicht auftauchen.
Wann eine Verdrosselung verlangt wird
Bei Kompensationsanlagen — in gewerblichen Anlagen der Normalfall — nennen die Energienetze Mittelrhein drei Auslöser für eine Verdrosselung: Rundsteuerfrequenzen größer 250 Hz, ein hoher Oberschwingungspegel oder eine Kompensationsleistung größer 35 Prozent der Vertragsleistung. Bei einer Tonfrequenz von 316 2/3 Hz ist ein Verdrosselungsgrad von mindestens 7 Prozent anzusetzen.
Bemerkenswert ist der Nachsatz im selben Papier: Der Netzbetreiber verlangt zurzeit keine Verdrosselung, behält sich aber vor, sie zu fordern, wenn die Tonfrequenz unverhältnismäßig gestört wird. In der Praxis heißt das: Die Nachrüstpflicht kann Jahre nach der Inbetriebnahme kommen — und zwar dann, wenn jemand misst.
Der Rundsteuerempfänger in der eigenen Anlage
Viele Netzbetreiber steuern die Leistungsreduzierung von Erzeugungsanlagen weiter über einen Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger. Netze Hochfranken lässt sich das mit einer Erklärung zum Netzsicherheitsmanagement bestätigen. Darin wird nicht nur der Empfang des Signals quittiert, sondern ausdrücklich auch „die Funktionalität der Regelstrecke (Verbindung zwischen TRE und Wechselrichter/Generator)". Beides ist „jederzeit vom Anlagenbetreiber sicherzustellen", die Seriennummer des Empfängers wird eingetragen, und die Kosten trägt der Anlagenbetreiber.
Prüfe nach jedem Eingriff, ob die Steuerleitung wieder aufliegt — bei einem Stringwechselrichter sitzt der Eingang meist auf der Klemmleiste unter der Abdeckung, und im Datenblatt steht, welcher Kontakt welcher Abregelungsstufe entspricht.
Das ist eine Dauerpflicht, keine Abnahmeformalie. Aus meiner Erfahrung fällt sie erst auf, wenn nach einem Wechselrichtertausch die Steuerleitung nicht wieder aufgelegt wurde — und der Netzbetreiber Monate später Nachweise für die Funktionstüchtigkeit verlangt.

Ihr persönlicher Solar-Berater –
kostenlos & unverbindlich
Schätzpreis im ~20-Min-Anruf · 3 verbindliche Angebote per Mail
- Kostenloses PV-Quiz (2 Min.)
- Bis zu 3 Festpreisangebote lokaler Fachbetriebe
- Kostenlos & unverbindlich
100 % kostenlos & unverbindlich · Nur geprüfte Partnerbetriebe
Was sich durch § 14a EnWG ändert — und was nicht
Auf der Verbrauchsseite verschiebt sich die Technik. Nach § 14a Absatz 3 EnWG (Abruf am 11. September 2026) gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie sowie Nachtstromspeicherheizungen. Absatz 2 knüpft daran ein reduziertes Netzentgelt im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung.
Was dort nicht steht: dass die Steuerung über ein Smart-Meter-Gateway laufen muss. In vielen Netzgebieten läuft sie weiterhin über den Rundsteuerempfänger, weil die Infrastruktur vorhanden ist. Für dich heißt das: Der Rundsteuerempfänger ist kein Auslaufmodell, sondern Bestandteil der Anlage — und die Störfrage bleibt aktuell, solange die Sendeanlage sendet. Wie die Steuerung und die Netzentgeltreduzierung im Detail zusammenhängen, steht im Ratgeber zu § 14a EnWG und den Netzentgelten.
Wenn der Netzbetreiber eine Störung meldet
- Lass dir schriftlich geben, welche Steuerfrequenz betroffen ist und an welchem Punkt gemessen wurde — Verknüpfungspunkt oder Verteilung.
- Kläre, ob der Pegel zu niedrig ist (Anlage schluckt das Signal) oder die Störspannung zu hoch (Anlage sendet selbst). Die Gegenmaßnahmen sind gegenläufig.
- Prüfe die Kompensationsanlage zuerst. Über 250 Hz Steuerfrequenz ist eine Verdrosselung nach dem Merkblatt der Energienetze Mittelrhein der Regelfall, nicht die Ausnahme.
- Lass die Zwischenharmonischen der Wechselrichter messen, nicht nur die Oberschwingungen aus dem Datenblatt.
- Stimme jeden Sperrkreis mit dem Netzbetreiber ab, bevor er eingebaut wird.
- Steht die Steuerfrequenz deines Netzgebiets in den Planungsunterlagen — mit Netzbetreiber und Datum?
- Ist der Verdrosselungsgrad der Kompensation dokumentiert?
- Wurde die Anlage in ihrer Gesamtheit am Verknüpfungspunkt beurteilt oder nur ein einzelnes Gerät?
- Ist die Regelstrecke vom Rundsteuerempfänger zum Wechselrichter nach jedem Gerätetausch geprüft worden?
- Liegt die Seriennummer des Rundsteuerempfängers in der Anlagendokumentation?
- Gibt es einen Messbericht, der auch Zwischenharmonische ausweist?

Ihr persönlicher Solar-Berater –
kostenlos & unverbindlich
Schätzpreis im ~20-Min-Anruf · 3 verbindliche Angebote per Mail
- Kostenloses PV-Quiz (2 Min.)
- Bis zu 3 Festpreisangebote lokaler Fachbetriebe
- Kostenlos & unverbindlich
100 % kostenlos & unverbindlich · Nur geprüfte Partnerbetriebe
Was dieser Ratgeber nicht belegen kann
Drei Grenzen. Erstens: Die VDEW-Empfehlung zur Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen wurde nicht im Original gelesen; die Grenzwerte von 0,1 und 0,3 Prozent stammen aus dem Merkblatt der Energienetze Mittelrhein, das sie zitiert, und sind diesem zugeschrieben.
Zweitens: Es gibt keine belastbare, veröffentlichte Liste aller Steuerfrequenzen in Deutschland. Die fünf Werte hier stammen aus drei gelesenen Netzbetreiber-Dokumenten und sind Beispiele für die Streuung, keine Landkarte. Anbieterlisten im Netz wurden bewusst nicht übernommen, weil sie ihre Werte nicht je Netzgebiet mit Stand belegen.
Drittens: Zu den Kosten einer Verdrosselung oder eines Sperrkreises nennt keine der gelesenen Quellen eine Zahl. Ein Nachteil dieser Quellengattung: Netzbetreiber schreiben, was verlangt wird, nicht was es kostet.