PV-Rechnung abgetreten oder an Factoring verkauft: an wen du zahlst und welche Einwände bleiben
Abtretung und Factoring bei der PV-Rechnung: an wen du mit befreiender Wirkung zahlst, warum Mängeleinbehalt und Aufrechnung auch gegenüber dem neuen Gläubiger gelten und was bei zwei Zahlungsaufforderungen zu tun ist.
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
- 1.Warum deine PV-Rechnung plötzlich von einer anderen Firma kommt
- 2.Abtretungsverbot im Vertrag: was § 399 BGB bewirkt
- 3.An wen du zahlst: die drei Lagen nach §§ 407, 409 und 410 BGB
- 4.Stilles Factoring: Zahlung an den Solarbetrieb befreit – bis du Bescheid weißt
- 5.Mängel und Einbehalt gelten auch gegenüber dem Factor
- 6.Aufrechnen mit Gegenforderungen: §§ 387 bis 389 und 406 BGB
- 7.Zwei Zahlungsaufforderungen für dieselbe Rechnung
- 8.Wenn der Factor mahnt oder ein Inkassobüro einschaltet
- 9.Der Solarbetrieb ist nach der Abtretung insolvent
- 10.Schwächen dieses Ratgebers: was offen bleibt
- 11.Häufige Fragen zur abgetretenen PV-Rechnung
Die Anlage ist montiert, die Schlussrechnung ist da – und kurz darauf kommt ein zweiter Brief. Nicht vom Solarbetrieb, sondern von einer Firma, die du nicht kennst: Die Forderung sei abgetreten, bitte zahle ab sofort auf ein anderes Konto. Manchmal steht der Hinweis schon klein auf der Rechnung, manchmal kommt er per E-Mail.
Dieser Ratgeber zeigt, was eine abgetretene PV-Rechnung rechtlich bedeutet, an wen du mit befreiender Wirkung zahlst, welche Einwände du gegenüber dem neuen Gläubiger behältst und was du tust, wenn zwei Firmen dasselbe Geld wollen. Alle Normtexte wurden am 13. September 2026 im geltenden Wortlaut gelesen.
Warum deine PV-Rechnung plötzlich von einer anderen Firma kommt
Nach § 398 BGB kann ein Gläubiger seine Forderung durch Vertrag auf einen anderen übertragen. Mit dem Vertrag tritt der neue Gläubiger an seine Stelle. Deine Zustimmung sieht die Vorschrift nicht vor. Der Solarbetrieb kann seine Forderung gegen dich also verkaufen oder zur Sicherheit abtreten, ohne dich zu fragen.
Häufig steckt Factoring dahinter. Die BaFin beschreibt es in ihrem Merkblatt zum Tatbestand des Factorings als Erwerb von Forderungen eines Forderungsverkäufers gegen Forderungsschuldner durch einen Forderungskäufer.
Der Tatbestand steht seit dem 25. Dezember 2008 im Katalog der Finanzdienstleistungen des Kreditwesengesetzes. Beim echten Factoring trägt der Käufer das Risiko, dass du nicht zahlst; beim unechten behält er sich die Rückbelastung an den Betrieb vor.
Für dich wichtiger ist eine zweite Unterscheidung aus demselben Merkblatt: Beim offenen Factoring wirst du über die Abtretung informiert, beim stillen nicht. Von dieser Frage hängt ab, an wen du richtig zahlst.
Abtretungsverbot im Vertrag: was § 399 BGB bewirkt
§ 399 BGB schließt die Abtretung aus, wenn sie durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist. Steht im PV-Vertrag, dass der Betrieb seine Vergütungsforderung nicht abtreten darf, ist eine Abtretung nach dem Wortlaut unwirksam.
Die Ausnahme in § 354a HGB betrifft dich als Privatkunde in aller Regel nicht: Sie macht eine verbotene Abtretung einer Geldforderung nur wirksam, wenn das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist oder der Schuldner eine öffentlich-rechtliche Stelle ist. Anders kann es aussehen, wenn du die Anlage als Kaufmann für deinen Betrieb bestellt hast.
Prüfe im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ob ein Abschnitt zur Abtretung existiert. Ob solche Klauseln in PV-Verträgen üblich sind, haben wir nicht untersucht.
An wen du zahlst: die drei Lagen nach §§ 407, 409 und 410 BGB
Das Gesetz schützt dich davor, doppelt zu zahlen. Entscheidend ist, was du wusstest und wer dir die Abtretung mitgeteilt hat.
| Lage | An wen zahlen | Norm |
|---|---|---|
| Du weißt nichts von einer Abtretung | an den Solarbetrieb – die Zahlung wirkt auch gegen den neuen Gläubiger | § 407 Abs. 1 BGB |
| Der Solarbetrieb zeigt dir die Abtretung schriftlich an | an den neuen Gläubiger, ohne weitere Urkunde | § 409, § 410 Abs. 2 BGB |
| Nur der neue Gläubiger schreibt dir | nur gegen Aushändigung einer Abtretungsurkunde des Betriebs | § 410 Abs. 1 BGB |
Stand der Tabelle: §§ 407, 409 und 410 BGB gelesen am 13. September 2026.
§ 409 BGB hat eine Schutzwirkung, die oft übersehen wird: Zeigt der Betrieb dir die Abtretung an, muss er sie gegen sich gelten lassen, auch wenn sie gar nicht erfolgt oder unwirksam ist. Zahlst du daraufhin an den genannten neuen Gläubiger, kann der Betrieb nicht noch einmal von dir verlangen. Zurücknehmen kann er die Anzeige nach Absatz 2 nur mit Zustimmung des neuen Gläubigers.
Stilles Factoring: Zahlung an den Solarbetrieb befreit – bis du Bescheid weißt
Nach § 407 Absatz 1 BGB muss der neue Gläubiger eine Zahlung gegen sich gelten lassen, die du nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger leistest – es sei denn, du kennst die Abtretung bei der Zahlung. Dasselbe gilt für Vereinbarungen, die du nach der Abtretung mit dem Betrieb über die Forderung triffst, etwa einen Vergleich über die Höhe.
Ein typischer Fehler in der Praxis: Der Betrieb bittet nach einer Abtretung trotzdem um Zahlung auf sein altes Konto, weil das Factoring beendet sei. Kennst du die Abtretung, schützt dich § 407 dann nicht mehr. Lass dir die Rückabtretung in diesem Fall schriftlich bestätigen – am besten vom Factoringunternehmen selbst.
Mängel und Einbehalt gelten auch gegenüber dem Factor
§ 404 BGB ist der wichtigste Satz dieses Ratgebers: Du kannst dem neuen Gläubiger alle Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren. Wer eine Forderung kauft, kauft sie mit ihren Schwächen.
Für eine PV-Anlage heißt das: Hat die Montage einen Mangel, darfst du nach § 641 Absatz 3 BGB einen angemessenen Teil der Vergütung zurückbehalten, in der Regel das Doppelte der Mangelbeseitigungskosten – auch gegenüber dem Factoringunternehmen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 16. Januar 2026) empfiehlt, den Betrieb schriftlich zur Nachbesserung aufzufordern, eine Frist von im Regelfall zwei Wochen zu setzen und die Mängel schriftlich und per Foto zu dokumentieren.
| Beispiel mit gesetzten Werten | Betrag |
|---|---|
| Offene Schlussrechnung, abgetreten an Factor | 4.000 Euro |
| Geschätzte Kosten der Mangelbeseitigung | 600 Euro |
| Einbehalt, in der Regel das Doppelte | 1.200 Euro |
| Zahlung an den Factor | 2.800 Euro |
Eigene Rechnung: 600 Euro mal 2 sind 1.200 Euro; 4.000 Euro minus 1.200 Euro sind 2.800 Euro. Wie du den Einbehalt begründest und mitteilst, steht im Ratgeber Restzahlung wegen Mängeln einbehalten.

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Aufrechnen mit Gegenforderungen: §§ 387 bis 389 und 406 BGB
Hast du selbst Geld vom Solarbetrieb zu bekommen, etwa weil du nach einer Frist Montageabfall auf eigene Kosten entsorgt hast, kannst du unter Umständen aufrechnen. Nach § 387 BGB ist das möglich, wenn beide Seiten einander gleichartige Leistungen schulden, also Geld gegen Geld. Die Aufrechnung erfolgt nach § 388 durch Erklärung und ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung abgegeben wird. Nach § 389 erlöschen die Forderungen, soweit sie sich decken.
§ 406 BGB erlaubt die Aufrechnung auch gegenüber dem neuen Gläubiger, mit zwei Ausnahmen: Du kanntest die Abtretung schon, als du die Gegenforderung erworben hast, oder die Gegenforderung ist erst nach deiner Kenntnis und später als die abgetretene Forderung fällig geworden. Ein Beispiel für eine Gegenforderung aus dem Montagealltag steht im Ratgeber zu Baustellenabfall und Verpackung.
Zwei Zahlungsaufforderungen für dieselbe Rechnung
Schreiben Betrieb und Factor gleichzeitig, und beide nennen ein eigenes Konto, zahlst du erst, wenn klar ist, wer Gläubiger ist. Nach § 410 Absatz 1 BGB musst du an den neuen Gläubiger nur gegen Aushändigung einer Abtretungsurkunde des bisherigen Gläubigers zahlen. Eine Mahnung des neuen Gläubigers ohne diese Urkunde ist unwirksam, wenn du sie aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.
Schritt eins: Vergleiche Rechnungsnummer, Betrag und Vertragsdatum in beiden Schreiben.
Schritt zwei: Frag beim Solarbetrieb schriftlich nach, ob und an wen er die Forderung abgetreten hat. Nutze dafür die Kontaktdaten aus deinem Vertrag, nicht die aus dem neuen Schreiben.
Schritt drei: Verlange vom neuen Gläubiger die Abtretungsurkunde. Kommt eine Mahnung ohne Urkunde, weise sie sofort schriftlich zurück.
Schritt vier: Bleibt es ohne dein Verschulden unklar, prüfe die Hinterlegung nach § 372 BGB.
Schritt fünf: Lass dir jede Zahlung nach § 368 BGB quittieren.
Die Hinterlegung nach § 372 BGB ist der Ausweg für echte Pattsituationen: Geld kann bei einer öffentlichen Stelle hinterlegt werden, wenn Ungewissheit über die Person des Gläubigers besteht, die nicht auf Fahrlässigkeit beruht.
Welche Stelle zuständig ist und was das kostet, steht nicht in § 372 und wurde nicht belegt. Nach § 368 BGB muss dir der Gläubiger auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis ausstellen.
Wenn der Factor mahnt oder ein Inkassobüro einschaltet
Das Factoringunternehmen hat keine besseren Rechte als der Betrieb. Bist du wegen eines berechtigten Einbehalts nicht zur Zahlung verpflichtet, ändert eine Mahnung des neuen Gläubigers daran nichts. Beauftragt er ein Inkassounternehmen, gelten die Pflichtangaben und Kostengrenzen aus dem Ratgeber Inkassobrief nach dem PV-Auftrag. Nach § 13a Absatz 1 RDG muss das Schreiben unter anderem den Auftraggeber und den Forderungsgrund mit Vertragsdatum nennen – bei einer abgetretenen Forderung ist das der Weg, die Anlage wiederzuerkennen.
Deine eigenen Ansprüche gegen den Betrieb verjähren unabhängig von der Abtretung. Wie du Fristen anhältst, steht im Ratgeber zur Hemmung der Verjährung.
Der Solarbetrieb ist nach der Abtretung insolvent
Gerade dann tauchen abgetretene Rechnungen oft auf, weil der Insolvenzverwalter oder der Factor die Außenstände einzieht. Deine Einwendungen nach § 404 BGB bleiben bestehen, und nach § 406 kannst du unter den genannten Voraussetzungen weiter aufrechnen. Der Nachteil: Wer nachbessert, ist offen, wenn der Betrieb nicht mehr arbeitet. Einen Einbehalt musst du dann über andere Wege auflösen. Was bei einer Insolvenz des Anbieters sonst zu tun ist, beschreibt der Ratgeber PV-Anbieter insolvent: was tun.

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1. Vertrag: Prüfe, ob die Abtretung nach § 399 BGB ausgeschlossen ist.
2. Absender: Hat der Solarbetrieb die Abtretung selbst schriftlich angezeigt oder nur der neue Gläubiger?
3. Urkunde: Liegt eine Abtretungsurkunde des Betriebs bei?
4. Mängel: Schriftlich gerügt, Frist von im Regelfall 2 Wochen gesetzt, Fotos gemacht?
5. Einbehalt: In der Regel das Doppelte der Mangelbeseitigungskosten, beiden Seiten mitgeteilt.
6. Quittung: Für jede Zahlung nach § 368 BGB verlangt.
Schwächen dieses Ratgebers: was offen bleibt
Keine Rechtsprechung gelesen. Ab wann ein Vermerk auf der Rechnung Kenntnis im Sinne des § 407 BGB begründet, haben wir nicht aus Urteilen belegt.
Keine Vertragsmuster geprüft. Ob PV-Verträge üblicherweise ein Abtretungsverbot enthalten und ob solche Klauseln wirksam sind, wurde nicht untersucht.
Keine Marktzahlen. Wie verbreitet Factoring bei Solarbetrieben ist, ließ sich nicht belegen.
Häufige Fragen zur abgetretenen PV-Rechnung
Darf der Solarbetrieb meine Rechnung ohne meine Zustimmung abtreten? +
Ich habe schon an den Betrieb gezahlt – muss ich noch einmal zahlen? +
Muss ich an das Factoringunternehmen zahlen, wenn nur es mir schreibt? +
Darf ich wegen Mängeln auch gegenüber dem Factor einbehalten? +
Wer muss nach einer Abtretung nachbessern? +
Was tue ich, wenn Betrieb und Factor beide Geld verlangen? +
Ist Factoring erlaubnispflichtig? +
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