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Recht & Streitfälle

PV-Rechnung abgetreten oder an Factoring verkauft: an wen du zahlst und welche Einwände bleiben

Abtretung und Factoring bei der PV-Rechnung: an wen du mit befreiender Wirkung zahlst, warum Mängeleinbehalt und Aufrechnung auch gegenüber dem neuen Gläubiger gelten und was bei zwei Zahlungsaufforderungen zu tun ist.

⏱️ 10 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 13. September 2026
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
  1. 1.Warum deine PV-Rechnung plötzlich von einer anderen Firma kommt
  2. 2.Abtretungsverbot im Vertrag: was § 399 BGB bewirkt
  3. 3.An wen du zahlst: die drei Lagen nach §§ 407, 409 und 410 BGB
  4. 4.Stilles Factoring: Zahlung an den Solarbetrieb befreit – bis du Bescheid weißt
  5. 5.Mängel und Einbehalt gelten auch gegenüber dem Factor
  6. 6.Aufrechnen mit Gegenforderungen: §§ 387 bis 389 und 406 BGB
  7. 7.Zwei Zahlungsaufforderungen für dieselbe Rechnung
  8. 8.Wenn der Factor mahnt oder ein Inkassobüro einschaltet
  9. 9.Der Solarbetrieb ist nach der Abtretung insolvent
  10. 10.Schwächen dieses Ratgebers: was offen bleibt
  11. 11.Häufige Fragen zur abgetretenen PV-Rechnung

Die Anlage ist montiert, die Schlussrechnung ist da – und kurz darauf kommt ein zweiter Brief. Nicht vom Solarbetrieb, sondern von einer Firma, die du nicht kennst: Die Forderung sei abgetreten, bitte zahle ab sofort auf ein anderes Konto. Manchmal steht der Hinweis schon klein auf der Rechnung, manchmal kommt er per E-Mail.

Dieser Ratgeber zeigt, was eine abgetretene PV-Rechnung rechtlich bedeutet, an wen du mit befreiender Wirkung zahlst, welche Einwände du gegenüber dem neuen Gläubiger behältst und was du tust, wenn zwei Firmen dasselbe Geld wollen. Alle Normtexte wurden am 13. September 2026 im geltenden Wortlaut gelesen.

Warum deine PV-Rechnung plötzlich von einer anderen Firma kommt

Nach § 398 BGB kann ein Gläubiger seine Forderung durch Vertrag auf einen anderen übertragen. Mit dem Vertrag tritt der neue Gläubiger an seine Stelle. Deine Zustimmung sieht die Vorschrift nicht vor. Der Solarbetrieb kann seine Forderung gegen dich also verkaufen oder zur Sicherheit abtreten, ohne dich zu fragen.

Häufig steckt Factoring dahinter. Die BaFin beschreibt es in ihrem Merkblatt zum Tatbestand des Factorings als Erwerb von Forderungen eines Forderungsverkäufers gegen Forderungsschuldner durch einen Forderungskäufer.

Der Tatbestand steht seit dem 25. Dezember 2008 im Katalog der Finanzdienstleistungen des Kreditwesengesetzes. Beim echten Factoring trägt der Käufer das Risiko, dass du nicht zahlst; beim unechten behält er sich die Rückbelastung an den Betrieb vor.

Für dich wichtiger ist eine zweite Unterscheidung aus demselben Merkblatt: Beim offenen Factoring wirst du über die Abtretung informiert, beim stillen nicht. Von dieser Frage hängt ab, an wen du richtig zahlst.

Abgetreten wird die Forderung, nicht der Vertrag: § 398 BGB überträgt nach seinem Wortlaut die Forderung. Nachbessern, Gewährleistung und Service schuldet weiterhin der Solarbetrieb. Das Factoringunternehmen kommt nicht aufs Dach.

Abtretungsverbot im Vertrag: was § 399 BGB bewirkt

§ 399 BGB schließt die Abtretung aus, wenn sie durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist. Steht im PV-Vertrag, dass der Betrieb seine Vergütungsforderung nicht abtreten darf, ist eine Abtretung nach dem Wortlaut unwirksam.

Die Ausnahme in § 354a HGB betrifft dich als Privatkunde in aller Regel nicht: Sie macht eine verbotene Abtretung einer Geldforderung nur wirksam, wenn das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft ist oder der Schuldner eine öffentlich-rechtliche Stelle ist. Anders kann es aussehen, wenn du die Anlage als Kaufmann für deinen Betrieb bestellt hast.

Prüfe im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ob ein Abschnitt zur Abtretung existiert. Ob solche Klauseln in PV-Verträgen üblich sind, haben wir nicht untersucht.

An wen du zahlst: die drei Lagen nach §§ 407, 409 und 410 BGB

Das Gesetz schützt dich davor, doppelt zu zahlen. Entscheidend ist, was du wusstest und wer dir die Abtretung mitgeteilt hat.

LageAn wen zahlenNorm
Du weißt nichts von einer Abtretungan den Solarbetrieb – die Zahlung wirkt auch gegen den neuen Gläubiger§ 407 Abs. 1 BGB
Der Solarbetrieb zeigt dir die Abtretung schriftlich anan den neuen Gläubiger, ohne weitere Urkunde§ 409, § 410 Abs. 2 BGB
Nur der neue Gläubiger schreibt dirnur gegen Aushändigung einer Abtretungsurkunde des Betriebs§ 410 Abs. 1 BGB

Stand der Tabelle: §§ 407, 409 und 410 BGB gelesen am 13. September 2026.

§ 409 BGB hat eine Schutzwirkung, die oft übersehen wird: Zeigt der Betrieb dir die Abtretung an, muss er sie gegen sich gelten lassen, auch wenn sie gar nicht erfolgt oder unwirksam ist. Zahlst du daraufhin an den genannten neuen Gläubiger, kann der Betrieb nicht noch einmal von dir verlangen. Zurücknehmen kann er die Anzeige nach Absatz 2 nur mit Zustimmung des neuen Gläubigers.

Drei Spalten: ohne Kenntnis an den Solarbetrieb zahlen, nach schriftlicher Anzeige des Betriebs an den neuen Gläubiger, bei Schreiben nur des Factors nur gegen Abtretungsurkunde.
An wen du nach einer Abtretung zahlst, hängt davon ab, was du weißt und wer dich informiert hat. · Foto: Eigene Grafik

Stilles Factoring: Zahlung an den Solarbetrieb befreit – bis du Bescheid weißt

Nach § 407 Absatz 1 BGB muss der neue Gläubiger eine Zahlung gegen sich gelten lassen, die du nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger leistest – es sei denn, du kennst die Abtretung bei der Zahlung. Dasselbe gilt für Vereinbarungen, die du nach der Abtretung mit dem Betrieb über die Forderung triffst, etwa einen Vergleich über die Höhe.

Kenntnis kann schon auf der Rechnung stehen: Steht auf der Rechnung ein Vermerk wie „Die Forderung ist abgetreten, zahlbar ausschließlich an …“, geh davon aus, dass du Bescheid weißt. Ob ein solcher Vermerk im Einzelfall Kenntnis im Sinne des § 407 begründet, haben wir nicht aus Rechtsprechung belegt. Der sichere Weg ist, dann nicht mehr an den Betrieb zu zahlen, ohne nachzufragen.

Ein typischer Fehler in der Praxis: Der Betrieb bittet nach einer Abtretung trotzdem um Zahlung auf sein altes Konto, weil das Factoring beendet sei. Kennst du die Abtretung, schützt dich § 407 dann nicht mehr. Lass dir die Rückabtretung in diesem Fall schriftlich bestätigen – am besten vom Factoringunternehmen selbst.

Mängel und Einbehalt gelten auch gegenüber dem Factor

§ 404 BGB ist der wichtigste Satz dieses Ratgebers: Du kannst dem neuen Gläubiger alle Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren. Wer eine Forderung kauft, kauft sie mit ihren Schwächen.

Für eine PV-Anlage heißt das: Hat die Montage einen Mangel, darfst du nach § 641 Absatz 3 BGB einen angemessenen Teil der Vergütung zurückbehalten, in der Regel das Doppelte der Mangelbeseitigungskosten – auch gegenüber dem Factoringunternehmen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand 16. Januar 2026) empfiehlt, den Betrieb schriftlich zur Nachbesserung aufzufordern, eine Frist von im Regelfall zwei Wochen zu setzen und die Mängel schriftlich und per Foto zu dokumentieren.

Beispiel mit gesetzten WertenBetrag
Offene Schlussrechnung, abgetreten an Factor4.000 Euro
Geschätzte Kosten der Mangelbeseitigung600 Euro
Einbehalt, in der Regel das Doppelte1.200 Euro
Zahlung an den Factor2.800 Euro

Eigene Rechnung: 600 Euro mal 2 sind 1.200 Euro; 4.000 Euro minus 1.200 Euro sind 2.800 Euro. Wie du den Einbehalt begründest und mitteilst, steht im Ratgeber Restzahlung wegen Mängeln einbehalten.

Drei Kästen: Einwendungen nach § 404, Aufrechnung nach § 406 und ein Beispiel mit 4.000 Euro Rechnung, 600 Euro Mangelbeseitigung, 1.200 Euro Einbehalt und 2.800 Euro Zahlung.
Mängeleinbehalt und Aufrechnung gelten auch gegenüber dem Käufer der Forderung. · Foto: Eigene Grafik
Beide informieren: Schick die Mängelrüge an den Solarbetrieb, weil nur er nachbessern muss, und eine Kopie an das Factoringunternehmen, damit es den Einbehalt kennt. Notiere, wann welcher Brief rausging.
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Aufrechnen mit Gegenforderungen: §§ 387 bis 389 und 406 BGB

Hast du selbst Geld vom Solarbetrieb zu bekommen, etwa weil du nach einer Frist Montageabfall auf eigene Kosten entsorgt hast, kannst du unter Umständen aufrechnen. Nach § 387 BGB ist das möglich, wenn beide Seiten einander gleichartige Leistungen schulden, also Geld gegen Geld. Die Aufrechnung erfolgt nach § 388 durch Erklärung und ist unwirksam, wenn sie unter einer Bedingung abgegeben wird. Nach § 389 erlöschen die Forderungen, soweit sie sich decken.

§ 406 BGB erlaubt die Aufrechnung auch gegenüber dem neuen Gläubiger, mit zwei Ausnahmen: Du kanntest die Abtretung schon, als du die Gegenforderung erworben hast, oder die Gegenforderung ist erst nach deiner Kenntnis und später als die abgetretene Forderung fällig geworden. Ein Beispiel für eine Gegenforderung aus dem Montagealltag steht im Ratgeber zu Baustellenabfall und Verpackung.

Zwei Zahlungsaufforderungen für dieselbe Rechnung

Schreiben Betrieb und Factor gleichzeitig, und beide nennen ein eigenes Konto, zahlst du erst, wenn klar ist, wer Gläubiger ist. Nach § 410 Absatz 1 BGB musst du an den neuen Gläubiger nur gegen Aushändigung einer Abtretungsurkunde des bisherigen Gläubigers zahlen. Eine Mahnung des neuen Gläubigers ohne diese Urkunde ist unwirksam, wenn du sie aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.

1 So klärst du, an wen du zahlst:

Schritt eins: Vergleiche Rechnungsnummer, Betrag und Vertragsdatum in beiden Schreiben.

Schritt zwei: Frag beim Solarbetrieb schriftlich nach, ob und an wen er die Forderung abgetreten hat. Nutze dafür die Kontaktdaten aus deinem Vertrag, nicht die aus dem neuen Schreiben.

Schritt drei: Verlange vom neuen Gläubiger die Abtretungsurkunde. Kommt eine Mahnung ohne Urkunde, weise sie sofort schriftlich zurück.

Schritt vier: Bleibt es ohne dein Verschulden unklar, prüfe die Hinterlegung nach § 372 BGB.

Schritt fünf: Lass dir jede Zahlung nach § 368 BGB quittieren.

Die Hinterlegung nach § 372 BGB ist der Ausweg für echte Pattsituationen: Geld kann bei einer öffentlichen Stelle hinterlegt werden, wenn Ungewissheit über die Person des Gläubigers besteht, die nicht auf Fahrlässigkeit beruht.

Welche Stelle zuständig ist und was das kostet, steht nicht in § 372 und wurde nicht belegt. Nach § 368 BGB muss dir der Gläubiger auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis ausstellen.

Vorsicht bei geänderten Kontodaten per E-Mail: Eine angebliche Abtretung ist auch ein Muster, mit dem Betrüger Zahlungen umleiten. Häufig unterschätzt: Die E-Mail sieht aus wie vom Betrieb. Wie die Empfängerüberprüfung der Bank dabei hilft, steht im Ratgeber Anzahlung überweisen und IBAN prüfen.
Drei Schritte bei zwei Zahlungsaufforderungen: Betrieb fragen, Abtretungsurkunde verlangen, bei unverschuldeter Ungewissheit hinterlegen.
Drei Schritte, wenn Betrieb und Factor beide Geld verlangen. · Foto: Eigene Grafik

Wenn der Factor mahnt oder ein Inkassobüro einschaltet

Das Factoringunternehmen hat keine besseren Rechte als der Betrieb. Bist du wegen eines berechtigten Einbehalts nicht zur Zahlung verpflichtet, ändert eine Mahnung des neuen Gläubigers daran nichts. Beauftragt er ein Inkassounternehmen, gelten die Pflichtangaben und Kostengrenzen aus dem Ratgeber Inkassobrief nach dem PV-Auftrag. Nach § 13a Absatz 1 RDG muss das Schreiben unter anderem den Auftraggeber und den Forderungsgrund mit Vertragsdatum nennen – bei einer abgetretenen Forderung ist das der Weg, die Anlage wiederzuerkennen.

Verzug und Zins gegenüber dem neuen Gläubiger: Ohne Mahnung kommst du als Verbraucher nach § 286 Absatz 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, aber nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hingewiesen hat. Der Verzugszins liegt nach § 288 Absatz 1 BGB fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz von 1,52 Prozent seit dem 1. Juli 2026, also bei 6,52 Prozent im Jahr. Eigene Rechnung: Auf 2.800 Euro sind das 15,21 Euro pro Monat.

Deine eigenen Ansprüche gegen den Betrieb verjähren unabhängig von der Abtretung. Wie du Fristen anhältst, steht im Ratgeber zur Hemmung der Verjährung.

Der Solarbetrieb ist nach der Abtretung insolvent

Gerade dann tauchen abgetretene Rechnungen oft auf, weil der Insolvenzverwalter oder der Factor die Außenstände einzieht. Deine Einwendungen nach § 404 BGB bleiben bestehen, und nach § 406 kannst du unter den genannten Voraussetzungen weiter aufrechnen. Der Nachteil: Wer nachbessert, ist offen, wenn der Betrieb nicht mehr arbeitet. Einen Einbehalt musst du dann über andere Wege auflösen. Was bei einer Insolvenz des Anbieters sonst zu tun ist, beschreibt der Ratgeber PV-Anbieter insolvent: was tun.

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1. Vertrag: Prüfe, ob die Abtretung nach § 399 BGB ausgeschlossen ist.

2. Absender: Hat der Solarbetrieb die Abtretung selbst schriftlich angezeigt oder nur der neue Gläubiger?

3. Urkunde: Liegt eine Abtretungsurkunde des Betriebs bei?

4. Mängel: Schriftlich gerügt, Frist von im Regelfall 2 Wochen gesetzt, Fotos gemacht?

5. Einbehalt: In der Regel das Doppelte der Mangelbeseitigungskosten, beiden Seiten mitgeteilt.

6. Quittung: Für jede Zahlung nach § 368 BGB verlangt.

Schwächen dieses Ratgebers: was offen bleibt

Keine Rechtsprechung gelesen. Ab wann ein Vermerk auf der Rechnung Kenntnis im Sinne des § 407 BGB begründet, haben wir nicht aus Urteilen belegt.

Keine Vertragsmuster geprüft. Ob PV-Verträge üblicherweise ein Abtretungsverbot enthalten und ob solche Klauseln wirksam sind, wurde nicht untersucht.

Keine Marktzahlen. Wie verbreitet Factoring bei Solarbetrieben ist, ließ sich nicht belegen.

Häufige Fragen zur abgetretenen PV-Rechnung

Darf der Solarbetrieb meine Rechnung ohne meine Zustimmung abtreten? +
Ja, § 398 BGB sieht keine Zustimmung des Schuldners vor. Ausgeschlossen ist die Abtretung nach § 399 BGB, wenn ihr sie im Vertrag ausgeschlossen habt.
Ich habe schon an den Betrieb gezahlt – muss ich noch einmal zahlen? +
Nein, wenn du die Abtretung bei der Zahlung nicht kanntest. Der neue Gläubiger muss die Zahlung nach § 407 Absatz 1 BGB gegen sich gelten lassen.
Muss ich an das Factoringunternehmen zahlen, wenn nur es mir schreibt? +
Nur gegen Aushändigung einer Abtretungsurkunde des Betriebs, § 410 Absatz 1 BGB. Hat der Betrieb dir die Abtretung selbst schriftlich angezeigt, brauchst du keine Urkunde.
Darf ich wegen Mängeln auch gegenüber dem Factor einbehalten? +
Ja. Nach § 404 BGB behältst du alle Einwendungen, die zur Zeit der Abtretung begründet waren, also auch das Recht, nach § 641 Absatz 3 BGB in der Regel das Doppelte der Mangelbeseitigungskosten zurückzubehalten.
Wer muss nach einer Abtretung nachbessern? +
Weiterhin der Solarbetrieb. Abgetreten wird nach § 398 BGB die Forderung, nicht der ganze Vertrag.
Was tue ich, wenn Betrieb und Factor beide Geld verlangen? +
Nachfragen, Abtretungsurkunde verlangen und bei nicht verschuldeter Ungewissheit über den Gläubiger das Geld nach § 372 BGB hinterlegen. Jede Zahlung quittieren lassen.
Ist Factoring erlaubnispflichtig? +
Factoring ist nach dem Merkblatt der BaFin eine Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes; nur ein Teil der am Markt ausgeübten Tätigkeiten fällt aber tatsächlich unter die Erlaubnispflicht.