Flachdach-PV und Möwen: Nest, Brutzeit und was du ändern darfst
Möwen sind jagdbar und zugleich besonders geschützt. Was das für dein Flachdach mit PV bedeutet, warum ein Nistplatz aus dem Vorjahr tabu bleibt, wann Montage und Netze möglich sind und wo sich Kiel und ein Landkreis bei der Rechtsgrundlage widersprechen.
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
- 1.Möwen auf dem Flachdach: warum PV-Dächer in Küstenstädten Brutplätze werden
- 2.Jagdrecht und Naturschutzrecht zugleich: der Doppelstatus der Möwe
- 3.Jagdzeit: Der Bund nennt fünf Möwenarten, Schleswig-Holstein nur eine
- 4.Eier absammeln und Nester räumen: zwei Behörden, drei Rechtsgrundlagen
- 5.Das Zeitfenster für Montage, Wartung und Reinigung auf dem Flachdach
- 6.PV-Anlage auf ein Flachdach mit Möwenkolonie bauen
- 7.Netze und Spanndraht über den Modulen: was die Behörden verlangen
- 8.Kot auf den Modulen und das Fütterungsverbot
- 9.Wer hilft, wer zahlt?
- 10.Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte
- 11.Häufige Fragen zu Möwen auf dem Flachdach mit PV
Auf dem Flachdach des Mehrfamilienhauses liegen seit zwei Jahren Module in Ost-West-Aufständerung, dazwischen Kies. Im Mai kreischt es morgens um fünf, zwischen den Modulreihen sitzt eine Möwe auf einer Mulde, und der Monteur, der einen defekten Optimierer tauschen soll, bricht nach dem zweiten Angriffsflug ab. In Kiel, Rostock, Greifswald oder Bremerhaven ist das kein Einzelfall.
Möwen sind ein Sonderfall unter den Tieren am Dach: Sie unterliegen dem Jagdrecht und sind zugleich als europäische Vogelart besonders geschützt. Dieser Ratgeber zeigt, was beide Rechtsordnungen für dein Flachdach mit PV bedeuten, wann Arbeiten möglich sind und wo sich Behörden bei den Rechtsgrundlagen widersprechen.
Möwen auf dem Flachdach: warum PV-Dächer in Küstenstädten Brutplätze werden
Die Landeshauptstadt Kiel beschreibt die Lage offen: Möwen hätten in der Stadt „optimale Bedingungen gefunden“, das Nahrungsangebot aus Abfällen sei reichlich, und „auf den zahlreichen Flachdächern der Stadt finden sie ideale Brutbedingungen“. Die Zahl der Dachbruten habe in den letzten 10 Jahren bis 15 Jahren zugenommen. In Kiel brüten am häufigsten Sturm-, Silber- und Lachmöwen, dazu Mantel- und Heringsmöwen.
Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald nennt den Grund aus Sicht der Vögel: Sturmmöwen, auch Silbermöwen und einzelne Austernfischer, brüteten „insbesondere auf bekiesten Flachdächern in küstennahen Städten“, weil diese ihrem natürlichen Brutplatz ähneln und Schutz vor Fuchs und Marder bieten. In ihren ursprünglichen Brutgebieten an der Ostseeküste sei der Bestand der Sturmmöwe stark zurückgegangen.
Zur Brut schreibt Kiel: Möwen sind Koloniebrüter und Bodenbrüter, sie legen im Durchschnitt drei Eier in eine flache Mulde. Die Bebrütung dauert etwa 4 Wochen, die Aufzucht der Jungen weitere 5 Wochen. Scheitert eine Brut, legen Möwen ein zweites, selten ein drittes Mal. Eine Quelle, die Möwenbruten ausdrücklich auf PV-Flachdächern untersucht, haben wir nicht gefunden. Ein Modulfeld mit Kiesballast unterscheidet sich für den Vogel aber nicht grundsätzlich vom bekiesten Flachdach, das die Behörden beschreiben.
Jagdrecht und Naturschutzrecht zugleich: der Doppelstatus der Möwe
Die Bundesliste in § 2 Abs. 1 BJagdG nennt beim Federwild ausdrücklich „Möwen (Laridae)“. Damit gelten für sie die Regeln des Jagdrechts, etwa das Störungsverbot in § 19a BJagdG: Verboten ist, Wild „unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören“.
Anders als beim Marder endet der Schutz dort nicht. Möwen sind europäische Vogelarten und damit nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. § 44 Abs. 1 BNatSchG verbietet, sie zu töten, ihre Entwicklungsformen zu zerstören und ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen. Auf dem Flachdach gelten also zwei Rechtsordnungen nebeneinander. Wie sich das von Waschbär und Siebenschläfer unterscheidet, zeigen die Ratgeber Waschbär an der PV-Anlage und Siebenschläfer im PV-Dach.
| Vorschrift | Was sie regelt | Folge für dein Flachdach |
|---|---|---|
| § 2 Abs. 1 BJagdG | Möwen (Laridae) sind Federwild | Jagdrecht gilt, zuständig ist auch die Jagdbehörde |
| § 1 Abs. 1 Nr. 25 JagdzeitV | Jagdzeit 1. Oktober bis 10. Februar für fünf Arten | Länder dürfen kürzen, Schleswig-Holstein hat es getan |
| § 19a BJagdG | kein Stören an Nist- und Brutstätten | kein Aufsuchen oder Vertreiben am Nest |
| § 22 Abs. 4 BJagdG | „Das Ausnehmen der Gelege von Federwild ist verboten.“ | Eier bleiben liegen, sofern das Land nichts anderes zulässt |
| § 44 Abs. 1 BNatSchG | Töten, Eier zerstören, Nistplatz beschädigen verboten | gilt zusätzlich, auch außerhalb der Jagd |
| § 45 Abs. 7 BNatSchG | Ausnahme im Einzelfall durch die Naturschutzbehörde | einziger Weg an einem bestehenden Brutplatz |
Quelle: Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de, Abruf am 13.09.2026.
Jagdzeit: Der Bund nennt fünf Möwenarten, Schleswig-Holstein nur eine
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 25 der Bundesverordnung über die Jagdzeiten dürfen „Lach-, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöwen vom 1. Oktober bis 10. Februar“ bejagt werden, also gut 4 Monate im Jahr. § 22 Abs. 1 BJagdG erlaubt den Ländern aber, Jagdzeiten „abzukürzen oder aufzuheben“.
Schleswig-Holstein hat davon Gebrauch gemacht. Die Stadt Kiel schreibt: „Die Silbermöwe hat eine Jagdzeit vom 1. Oktober bis 10. Februar, alle anderen genießen ganzjährig Schonzeit.“ Das Infoblatt des Landesjagdverbands Schleswig-Holstein vom Januar 2025 bestätigt das unter Verweis auf die Landesverordnung vom 6. März 2019. Wer nur die Bundesverordnung liest, liegt in Kiel also für vier von fünf Arten falsch.
Für den Hausbesitzer ist die Jagdzeit ohnehin selten der Hebel. In befriedeten Bezirken ruht die Jagd nach § 6 BJagdG ohnehin, und zur Brutzeit von April bis Juli ist auch nach Bundesrecht keine Möwe jagdbar.
Eier absammeln und Nester räumen: zwei Behörden, drei Rechtsgrundlagen
Dass Nester und Eier tabu sind, schreiben alle Quellen. Worauf sich das Verbot stützt, sehen sie verschieden:
- Stadt Kiel: Das Stören beim Brutgeschäft oder Absammeln der Eier sei nicht zulässig nach „§§ 19a, 26 Bundesjagdgesetz“.
- Landkreis Vorpommern-Greifswald: Töten oder Entfernen von Möweneiern sei ein „Straftatbestand“ nach § 44 BNatSchG. § 26 BJagdG helfe nicht, weil Lärm und Schmutz „nicht um Wildschäden im juristischen Sinne“ gehen; die Vorschrift erlaubt das Verscheuchen nur „zur Verhütung von Wildschäden“ (§ 26 BJagdG).
- Bundesjagdgesetz selbst: § 22 Abs. 4 verbietet das Ausnehmen von Gelegen und erlaubt den Ländern zugleich, „das Sammeln der Eier von … Silber- und Lachmöwen“ unter den Voraussetzungen der EU-Vogelschutzrichtlinie zuzulassen.
Beim Wort „Straftat“ ist der Landkreis ungenau. § 44 BNatSchG ist eine Verbotsnorm. Die Folge regeln § 69 Abs. 2 BNatSchG, der das Töten und Zerstören von Entwicklungsformen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro ahndet, und § 71a BNatSchG. Strafbar mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe ist das nach § 71a Abs. 1 nur bei Arten, die in Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind. Ob einzelne Möwenarten darunterfallen, haben wir nicht geprüft. Im Ergebnis sind sich alle einig: Finger weg.
Der Landkreis nennt außerdem einen praktischen Grund. Wer Nester zerstört oder Gelege absammelt, verlängert oft das Brutgeschehen, weil die Möwen am selben Ort oder auf dem Nachbardach nachlegen.
Das Zeitfenster für Montage, Wartung und Reinigung auf dem Flachdach
Laut Kiel ziehen Möwen ihren Nachwuchs ungefähr von Mitte April bis Anfang Juli auf. Nach dem Flüggewerden verlieren sie „nach und nach ihre Nistplatzbindung“, bis sich die Familien im Juli oder August auflösen. In der Aufzuchtzeit seien die Vögel „sehr wachsam“, es komme zu „Angriffsflügen und Kot-Attacken“.
| Zeitraum | Was auf dem Dach passiert | Was das für Arbeiten bedeutet |
|---|---|---|
| Oktober bis März | keine Brut; Silbermöwe in SH jagdbar, übrige Arten geschont | Montage und Wartung möglich; bestehende Nistplätze trotzdem nicht verändern |
| vor Mitte April | Brutplatzwahl beginnt | letzte Gelegenheit, ungenutzte Flächen fachmännisch zu sichern |
| Mitte April bis Anfang Juli | Brut, etwa 4 Wochen, dann Aufzucht, etwa 5 Wochen | keine Vergrämung, keine Netze; Arbeiten nur nach Absprache mit der Behörde |
| Juli bis August | Familie löst sich auf, Nistplatzbindung lässt nach | Nachgelege möglich; vor Arbeiten Dach kontrollieren lassen |
In der Praxis heißt das: Wechselrichtertausch, Reinigung und Erweiterung gehören auf Küstendächern in den Herbst oder Winter. Wer im Frühjahr Module nachrüsten will, plant den Termin vor April. Zu Sicherung und Absturzschutz bei Dacharbeiten siehe Absturzsicherung bei Dacharbeiten.

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PV-Anlage auf ein Flachdach mit Möwenkolonie bauen
Hier liegt die eigentliche Falle für Betreiber. Eine neue Modulreihe belegt genau die Kiesfläche, auf der im Vorjahr Möwen gebrütet haben. Nach den Hinweisen des Landkreises Vorpommern-Greifswald braucht, wer „vergrämende Maßnahmen an bereits bestehenden Brutplätzen durchführen will“, einen Antrag auf artenschutzrechtliche Ausnahme bei der unteren Naturschutzbehörde. Zugelassen werde das nur in Einzelfällen, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung nachgewiesen ist, „welche über das hinzunehmende Maß hinausgeht“.
Ob eine PV-Montage auf einem bekannten Brutplatz rechtlich als Vergrämung gilt, sagt keine der Quellen ausdrücklich. Nach unserer Einschätzung liegt es nahe, weil der Nistplatz dauerhaft verloren geht. Die Voraussetzungen einer Ausnahme stehen in § 45 Abs. 7 BNatSchG: ein Grund aus dem Katalog, keine zumutbare Alternative, und der Erhaltungszustand der Population darf sich nicht verschlechtern. Ein Nachteil für die Planung: Die Behörde prüft Alternativen, etwa eine Belegung, die einen Teil der Fläche frei lässt. Wie ein solches Verfahren bei Fledermäusen abläuft, beschreibt der Ratgeber Artenschutz bei der PV-Montage.
Netze und Spanndraht über den Modulen: was die Behörden verlangen
Vorbeugen ist erlaubt, aber nur auf Flächen, die bisher nicht zum Brüten genutzt wurden, und nur vor der Brutzeit. Kiel empfiehlt, Dächer mit Netzdraht zu bespannen. Der müsse „so fachmännisch angebracht werden“, dass sich Möwen oder andere Vögel nicht verfangen und die Möwen den Draht nicht mit ihrem Körpergewicht herunterdrücken können. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald warnt, dass handelsübliche Garten-Vogelabwehrnetze für Klein- und Singvögel „grausame Todesfallen“ sein können, wenn sie unbeaufsichtigt bleiben.
Als Alternative zu Netzen nennt der Landkreis bauliche Veränderungen, das Blockieren der zur Nestanlage geeigneten Flächen und eine regelmäßige Nutzung des Dachs. Wie Gitter und Abdeckungen an Modulen ohne Bohren in den Rahmen befestigt werden, steht im Ratgeber Vogelschutz, Tauben und Marder.
- Fotografiere aus einem höheren Fenster oder vom Nachbarhaus, ohne aufs Dach zu gehen, ob Mulden, Nistmaterial oder Eier zwischen den Modulreihen liegen.
- Notiere Datum und Anzahl der Vögel. Brutverdacht zwischen Mitte April und Anfang Juli heißt: nichts verändern.
- Prüfe, ob der Platz schon im Vorjahr genutzt wurde, zum Beispiel über alte Fotos der Wartungsfirma.
- Bei bestehendem Nistplatz: Ruf die untere Naturschutzbehörde an, bevor Netze, Montage oder Reinigung geplant werden.
- Bei bisher ungenutzter Fläche: Lass vor der Brutzeit einen Fachbetrieb Netz oder Abdeckung montieren.
- Schau in deiner Stadt nach, ob ein Fütterungsverbot gilt, und sprich Nachbarn an, die füttern.
Kot auf den Modulen und das Fütterungsverbot
Möwenkot auf den Modulen ist lästig und kann den Ertrag drücken, belastbare Zahlen speziell für Möwen haben wir nicht. Wie stark Verschmutzung allgemein wirkt und wann Reinigen lohnt, steht im Ratgeber PV-Reinigung und Wartung. Zur Brutzeit gilt für die Reinigung dasselbe wie für jede andere Arbeit: nicht in der Nähe eines Nests.
An der Ursache setzt Kiel an. Die Stadtverordnung Möwenfütterungsverbot vom 12.05.2023 verbietet, im Stadtgebiet Möwen zu füttern, einschließlich des Auslegens von Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Möwen aufgenommen werden. Die Geldbuße liegt zwischen 5 Euro und 1.000 Euro, bei Fahrlässigkeit bei höchstens 500 Euro. Andere Städte haben wir nicht geprüft.
Wer hilft, wer zahlt?
In Kiel ist Ansprechpartner für Möwen das Ordnungsamt als untere Jagdbehörde, für eine artenschutzrechtliche Ausnahme die untere Naturschutzbehörde. Ersatz für Lärm und Verschmutzung sieht keine der Quellen vor; der Landkreis stellt ausdrücklich fest, dass es sich nicht um Wildschäden im juristischen Sinne handelt. Ob eine Versicherung Schäden durch Möwen an Modulen oder Kabeln übernimmt, hängt vom Vertrag ab, siehe PV-Versicherung.
- Gab es im Vorjahr Nester oder Mulden zwischen den Modulreihen?
- Sind Netze oder Drähte gespannt und nicht durchgehängt?
- Stehen Wartung, Reinigung oder Erweiterung vor Mitte April im Kalender?
- Liegt der Kontakt der unteren Naturschutzbehörde bereit?
- Gilt in deiner Stadt ein Fütterungsverbot, und füttert jemand im Haus?
- Monitoring: Ertrag der Modulreihen gegen den Vorjahresmonat plausibel?

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Was dieser Ratgeber nicht belegen konnte
Eine Quelle, die Möwenbruten gezielt auf PV-Flachdächern beschreibt, haben wir nicht gefunden; die Übertragung vom bekiesten Flachdach auf das Modulfeld ist unsere Einschätzung. Ob eine PV-Montage auf einem bekannten Brutplatz als Vergrämung gilt, beantwortet keine Quelle. Die Landesjagdzeiten haben wir nur für Schleswig-Holstein geprüft, das Fütterungsverbot nur für Kiel. Ob einzelne Möwenarten unter die Strafvorschrift des § 71a BNatSchG fallen, blieb offen, ebenso Zahlen zum Ertragsverlust durch Möwenkot.
Häufige Fragen zu Möwen auf dem Flachdach mit PV
Darf ich ein Möwennest auf meinem Flachdach entfernen? +
Wann brüten Möwen auf Dächern? +
Darf ich Netze über die Module spannen? +
Sind Möwen jagdbar? +
Was kostet das Füttern von Möwen in Kiel? +
Ist das Zerstören von Möweneiern eine Straftat? +
Darf ich auf ein Dach mit Möwenkolonie eine PV-Anlage bauen? +
Hilft Nester räumen gegen Möwen? +
Quelle der Behördenangaben: Landeshauptstadt Kiel, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Landesjagdverband Schleswig-Holstein; Abruf aller Quellen am 13.09.2026.
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