Haltbarkeitsgarantie und Software-Updates: welche Pflichtangaben dir Händler ab 27. September 2026 vor dem PV-Kauf machen müssen
Ab dem 27. September 2026 gibt es ein EU-Etikett für die Herstellergarantie und Pflichtangaben zu Updates und Ersatzteilen. Für Wechselrichter und Speicher greift fast alles nur, wenn der Hersteller die Angaben liefert.
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
- 1.Was sich am 27. September 2026 ändert: vier neue Pflichtangaben
- 2.Pflichtangabe 1: der Hinweis auf 2 Jahre Gewährleistung im EU-Format
- 3.Pflichtangabe 2: das Etikett zur Haltbarkeitsgarantie
- 4.Fünf Bedingungen: wann die Haltbarkeitsgarantie das Etikett auslöst
- 5.Pflichtangabe 3: Mindestdauer der Software-Updates bei Wechselrichter und Speicher
- 6.Pflichtangabe 4: Ersatzteile statt Reparierbarkeitswert
- 7.Online-Shop, Haustür, Ladengeschäft: wo die Pflichtangaben stehen müssen
- 8.Wenn die Angabe fehlt: Garantie, Gewährleistung und Aufsicht
- 9.Checkliste: Diese Pflichtangaben prüfst du ab 27. September im Angebot
- 10.Was offen bleibt: die Schwächen der neuen Pflichtangaben
- 11.Häufige Fragen zu Haltbarkeitsgarantie und Software-Updates
Ab dem 27. September 2026 muss ein Händler, der dir einen Wechselrichter, einen Speicher oder ein Balkonkraftwerk verkauft, vor dem Kauf mehr offenlegen als bisher: wie lange der Hersteller Software-Updates liefert, ob es eine Haltbarkeitsgarantie gibt und was Ersatzteile kosten. Für die Garantie gibt es dann ein EU-weit einheitliches Etikett.
Das klingt nach einem großen Schritt. Die Regeln haben aber einen eingebauten Vorbehalt, der für Photovoltaik entscheidend ist: Fast alles davon muss der Händler nur weitergeben, wenn der Hersteller es ihm liefert. Dieser Ratgeber zeigt, welche Angaben kommen, wann sie Pflicht sind und wie du sie im Angebot einforderst. Stand: 13.09.2026.
Was sich am 27. September 2026 ändert: vier neue Pflichtangaben
Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825. Ihr Artikel 4 verpflichtete die Mitgliedstaaten, sie bis zum 27. März 2026 umzusetzen und ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Deutschland hat die Vorgaben in das Gesetz vom 3. Februar 2026 aufgenommen, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 28. Nach dessen Artikel 10 Absatz 3 treten die hier beschriebenen Teile am 27. September 2026 in Kraft.
Geändert werden zwei Kataloge im Einführungsgesetz zum BGB: Artikel 246 Absatz 1 für Verbraucherverträge im Laden und Artikel 246a § 1 Absatz 1 für Online-Käufe und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen. Inhaltlich sind die neuen Angaben in beiden gleich.
| Pflichtangabe | Wann Pflicht | Laden (Art. 246 Abs. 1) | Online und Haustür (Art. 246a § 1) |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Gewährleistung, Mindestdauer 2 Jahre, im EU-Format | immer bei Waren | Nr. 5 | Nr. 11 |
| Haltbarkeitsgarantie des Herstellers mit Etikett | nur unter fünf Bedingungen | Nr. 5a | Nr. 11a |
| Mindestdauer der Software-Updates | Waren mit digitalen Elementen, wenn der Hersteller die Angabe liefert | Nr. 5d | Nr. 11c |
| Reparierbarkeitswert | nur wo EU-weit festgelegt | Nr. 9 | Nr. 20 |
| Ersatzteile, geschätzte Kosten, Anleitungen, Einschränkungen | wenn kein Reparierbarkeitswert besteht und der Hersteller die Angaben liefert | Nr. 10 | Nr. 21 |
Pflichtangabe 1: der Hinweis auf 2 Jahre Gewährleistung im EU-Format
Dass es eine gesetzliche Gewährleistung gibt, musste der Händler schon bisher erwähnen. Neu ist die Form: Der Hinweis samt Mindestdauer von 2 Jahren muss hervorgehoben und mit der harmonisierten Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 erfolgen. Nach ihrem Artikel 3 gilt diese Verordnung ab dem 27. September 2026.
Die Mitteilung ist ein festes Muster in Blau und Gelb mit QR-Code zum EU-Portal „Ihr Europa". Kein Element ist veränderbar. Bei Online-Käufen muss sie farbig sein; im Laden reicht Schwarz-Weiß, mindestens im Format A4.
Pflichtangabe 2: das Etikett zur Haltbarkeitsgarantie
Die zweite Angabe ist die, die du beim Kauf am deutlichsten sehen wirst. Gibt der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie, muss der Händler das mit der harmonisierten Kennzeichnung nach Anhang II der Verordnung 2025/1960 zeigen – zusammen mit einem Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung.
Auf dem Etikett sind drei Felder veränderbar: die Dauer der Garantie in Jahren, der Name des Herstellers und die Modellkennung. Fest vorgegeben sind der Titel, ein Kalendersymbol, die Zeile „Herstellergarantie in Jahren", der Hinweis auf die Gewährleistung und ein QR-Code, der auf die Seite des Portals „Ihr Europa“ zur Haltbarkeitsgarantie führt.
Was eine Haltbarkeitsgarantie ist, beschreibt die Begründung des Gesetzentwurfs, Bundestagsdrucksache 21/1856, auf Seite 50: das Versprechen, dass eine Ware bei normaler Verwendung die geforderten Funktionen und die geforderte Leistung beibehält. Das BGB kennt den Begriff schon in § 443 Absatz 2: Tritt während der Garantiedauer ein Sachmangel auf, wird vermutet, dass er die Rechte aus der Garantie auslöst.
Online kommt eine Verschärfung dazu. Nach dem geänderten § 312j Absatz 2 BGB muss die Garantieangabe unmittelbar vor dem Bestellbutton hervorgehoben stehen (Begründung Seite 36). Die frei abrufbare Fassung von § 312j BGB zeigt Stand September 2026 noch die alte Nummernliste – die Änderung gilt erst ab dem 27. September.
Fünf Bedingungen: wann die Haltbarkeitsgarantie das Etikett auslöst
Die Pflicht nach Artikel 246 Absatz 1 Nummer 5a und Artikel 246a § 1 Absatz 1 Nummer 11a EGBGB greift nur, wenn alle Merkmale zusammenkommen. Nach dem Wortlaut sind es fünf:
Erstens gewährt der Hersteller die Garantie, nicht der Händler. Zweitens gilt sie für die gesamte Ware. Drittens kostet sie nichts zusätzlich. Viertens dauert sie mehr als 2 Jahre. Fünftens hat der Hersteller dem Händler diese Information zur Verfügung gestellt – nach der Begründung auf Seite 50 trifft die Pflicht den Händler nur, wenn er auf diesem Weg Kenntnis hat.
Für Photovoltaik sind die Bedingungen zwei und drei der Prüfstein. In der Praxis können Garantiebedingungen bei Speichern zwischen dem Gerät und einer zugesagten Restkapazität unterscheiden, bei Modulen zwischen Produktgarantie und Leistungsgarantie; eine Verlängerung kann an einen Aufpreis geknüpft sein. Eine Garantie nur für ein Bauteil oder gegen Aufpreis erfüllt die Merkmale nach dem Wortlaut nicht. Wie die Garantiearten bei Speichern aufgebaut sind, zeigt Speicher: Lebensdauer und Garantie.

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Pflichtangabe 3: Mindestdauer der Software-Updates bei Wechselrichter und Speicher
Für Waren mit digitalen Elementen muss der Händler nach Nummer 5d beziehungsweise 11c angeben, wie lange der Hersteller mindestens Softwareaktualisierungen bereitstellt – als Zeitraum oder als Datum. Ein Wechselrichter mit Firmware und App-Anbindung ist eine solche Ware; warum, erklärt der Ratgeber zur Update-Pflicht nach § 475b BGB.
Der Begriff ist eng. Nach der Begründung auf Seite 50 f. ist eine Softwareaktualisierung eine kostenfreie Aktualisierung einschließlich Sicherheitsupdates, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich ist. Neue Funktionen gegen Gebühr zählen nicht dazu. Die Begründung verweist ausdrücklich auf § 475b BGB, der die Update-Pflicht nach dem Kauf regelt.
Der Unterschied ist wichtig: § 475b regelt, was der Verkäufer nach dem Kauf schuldet. Die neue Pflichtangabe regelt, was du vorher erfährst, damit du Geräte vergleichen kannst. Welche Anforderungen die Cybersicherheitsregeln zusätzlich an Wechselrichter stellen, steht in Wechselrichter und Cybersicherheit.
Pflichtangabe 4: Ersatzteile statt Reparierbarkeitswert
Die Nummern 9 und 20 verlangen einen Reparierbarkeitswert – aber nur, wo er EU-weit nach harmonisierten Anforderungen festgelegt ist. Nach der Begründung auf Seite 51 gibt es solche Anforderungen bislang nur für Smartphones und Slate-Tablets. Für PV-Geräte entfällt die Angabe damit.
Stattdessen greifen die Nummern 10 und 21: Der Händler muss Angaben zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen, zu deren geschätzten Kosten, zum Bestellweg, zu Reparatur- und Wartungsanleitungen und zu Reparatureinschränkungen machen – sofern der Hersteller sie ihm zur Verfügung stellt. Für einen Speicher, dessen Batteriemanagement nach 8 Jahren ausfällt, wäre das die entscheidende Information.
Online-Shop, Haustür, Ladengeschäft: wo die Pflichtangaben stehen müssen
Der Katalog in Artikel 246a gilt für Fernabsatzverträge und für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen – also auch für den Vertreter, der am Küchentisch das Angebot für den Speicher unterschreiben lässt. Artikel 246 gilt für die übrigen Verbraucherverträge, etwa im Fachgeschäft.
Beim Kauf im Online-Shop kommt die Pflicht aus § 312j Absatz 2 BGB dazu: Die Angabe zur Haltbarkeitsgarantie muss ab dem 27. September 2026 unmittelbar vor der Bestellung stehen. Wie du einen online geschlossenen Vertrag wieder löst, erklärt der Ratgeber zum Widerrufsbutton.
Offen ist ein Fall, der bei Dachanlagen häufig vorkommt: der Werkvertrag über eine Komplettanlage. Die neuen Angaben beziehen sich auf „Waren". Ob sie für die in einer Gesamtanlage eingebauten Geräte gelten, beantworten die gelesenen Quellen nicht.
Schritt eins: Die Modellbezeichnung von Wechselrichter, Speicher und Modulen aus dem Angebot abschreiben.
Schritt zwei: Schriftlich nach vier Punkten fragen: Haltbarkeitsgarantie des Herstellers mit Dauer, Mindestdauer der Software-Updates, Ersatzteilverfügbarkeit mit geschätzten Kosten, Reparaturanleitungen.
Schritt drei: Die Antworten mit dem Datenblatt und auf dem Typenschild nach der Lieferung abgleichen.
Schritt vier: Fehlende Angaben notieren und fragen, ob der Hersteller sie nicht liefert oder der Händler sie nicht weitergibt.
Wenn die Angabe fehlt: Garantie, Gewährleistung und Aufsicht
Fehlt das Etikett, verlierst du keine Rechte. Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von jeder Angabe. Eine Garantie, die der Hersteller tatsächlich gegeben hat, bleibt nach § 443 BGB gegenüber dem Garantiegeber durchsetzbar.
| Merkmal | Gesetzliche Gewährleistung | Haltbarkeitsgarantie | Angabe zur Update-Dauer |
|---|---|---|---|
| Gegen wen | Verkäufer | Garantiegeber, meist der Hersteller (§ 443 Abs. 1 BGB) | keine eigene Anspruchsgrundlage; die Update-Pflicht selbst regelt § 475b BGB |
| Dauer | Frist mindestens 2 Jahre | laut Garantie, für das Etikett mehr als 2 Jahre | Zeitraum oder Datum laut Hersteller |
| Pflichtangabe vor dem Kauf | immer, im EU-Format | nur unter fünf Bedingungen | nur, wenn der Hersteller die Angabe liefert |
| Fällt weg, wenn die Angabe fehlt? | nein | nein, wenn die Garantie gegeben wurde | die Angabe fehlt, die Update-Pflicht nach § 475b bleibt |
Behördlich erfasst Artikel 246e EGBGB in der Fassung desselben Gesetzes Verstöße gegen Informationspflichten nach § 312a und § 312d BGB. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, bei mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz bis zu 4 Prozent, setzt aber einen weitverbreiteten Verstoß und eine koordinierte europäische Durchsetzungsmaßnahme voraus. Für den einzelnen Kauf ist das kein Hebel.
Checkliste: Diese Pflichtangaben prüfst du ab 27. September im Angebot
1. Das blau-gelbe Muster zur gesetzlichen Gewährleistung. Es muss hervorgehoben erscheinen und die Mindestdauer von 2 Jahren nennen.
2. Das Garantie-Etikett mit Jahren, Hersteller und Modellkennung. Prüfe, ob die Modellkennung mit dem Angebot übereinstimmt.
3. Die Garantiebedingungen im Wortlaut. Gilt die Garantie für die gesamte Ware und ohne Aufpreis?
4. Die Mindestdauer der Software-Updates. Als Datum oder Zeitraum, für Wechselrichter, Speicher und Wallbox getrennt.
5. Angaben zu Ersatzteilen und geschätzten Kosten. Besonders für Batteriemodule und Leistungselektronik.
6. Reparatur- und Wartungsanleitungen. Frage, ob sie für Fachbetriebe ohne Herstellerbindung verfügbar sind.
Was offen bleibt: die Schwächen der neuen Pflichtangaben
Der Hersteller-Vorbehalt. Garantieetikett, Update-Dauer und Ersatzteilangaben muss der Händler nur weitergeben, wenn der Hersteller sie liefert. Ein Hersteller, der schweigt, erzeugt keine Pflicht. Das ist der größte Nachteil der Regel.
Kein Reparierbarkeitswert für PV. Solange die EU keine harmonisierten Anforderungen für Wechselrichter oder Speicher festlegt, bleibt diese Angabe leer.
Werkvertrag. Ob die Angaben bei einer Komplettanlage für die eingebauten Komponenten gelten, ist nicht geklärt.
Keine Erfahrungswerte. Die Regeln gelten erst ab dem 27. September 2026. Wie viele PV-Hersteller eine Garantie im Sinne der fünf Bedingungen geben, erhebt keine der gelesenen Quellen.

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Häufige Fragen zu Haltbarkeitsgarantie und Software-Updates
Ab wann gelten die neuen Pflichtangaben? +
Muss jeder Wechselrichter künftig ein Garantie-Etikett haben? +
Ist das Etikett dasselbe wie die gesetzliche Gewährleistung? +
Muss der Händler sagen, wie lange mein Speicher Updates bekommt? +
Gibt es einen Reparierbarkeitswert für Solarmodule oder Wechselrichter? +
Gilt das auch beim Vertreter an der Haustür? +
Was kann ich tun, wenn die Angaben fehlen? +
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