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Haltbarkeitsgarantie und Software-Updates: welche Pflichtangaben dir Händler ab 27. September 2026 vor dem PV-Kauf machen müssen

Ab dem 27. September 2026 gibt es ein EU-Etikett für die Herstellergarantie und Pflichtangaben zu Updates und Ersatzteilen. Für Wechselrichter und Speicher greift fast alles nur, wenn der Hersteller die Angaben liefert.

⏱️ 9 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 13. September 2026
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
  1. 1.Was sich am 27. September 2026 ändert: vier neue Pflichtangaben
  2. 2.Pflichtangabe 1: der Hinweis auf 2 Jahre Gewährleistung im EU-Format
  3. 3.Pflichtangabe 2: das Etikett zur Haltbarkeitsgarantie
  4. 4.Fünf Bedingungen: wann die Haltbarkeitsgarantie das Etikett auslöst
  5. 5.Pflichtangabe 3: Mindestdauer der Software-Updates bei Wechselrichter und Speicher
  6. 6.Pflichtangabe 4: Ersatzteile statt Reparierbarkeitswert
  7. 7.Online-Shop, Haustür, Ladengeschäft: wo die Pflichtangaben stehen müssen
  8. 8.Wenn die Angabe fehlt: Garantie, Gewährleistung und Aufsicht
  9. 9.Checkliste: Diese Pflichtangaben prüfst du ab 27. September im Angebot
  10. 10.Was offen bleibt: die Schwächen der neuen Pflichtangaben
  11. 11.Häufige Fragen zu Haltbarkeitsgarantie und Software-Updates

Ab dem 27. September 2026 muss ein Händler, der dir einen Wechselrichter, einen Speicher oder ein Balkonkraftwerk verkauft, vor dem Kauf mehr offenlegen als bisher: wie lange der Hersteller Software-Updates liefert, ob es eine Haltbarkeitsgarantie gibt und was Ersatzteile kosten. Für die Garantie gibt es dann ein EU-weit einheitliches Etikett.

Das klingt nach einem großen Schritt. Die Regeln haben aber einen eingebauten Vorbehalt, der für Photovoltaik entscheidend ist: Fast alles davon muss der Händler nur weitergeben, wenn der Hersteller es ihm liefert. Dieser Ratgeber zeigt, welche Angaben kommen, wann sie Pflicht sind und wie du sie im Angebot einforderst. Stand: 13.09.2026.

Was sich am 27. September 2026 ändert: vier neue Pflichtangaben

Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825. Ihr Artikel 4 verpflichtete die Mitgliedstaaten, sie bis zum 27. März 2026 umzusetzen und ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Deutschland hat die Vorgaben in das Gesetz vom 3. Februar 2026 aufgenommen, verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 28. Nach dessen Artikel 10 Absatz 3 treten die hier beschriebenen Teile am 27. September 2026 in Kraft.

Geändert werden zwei Kataloge im Einführungsgesetz zum BGB: Artikel 246 Absatz 1 für Verbraucherverträge im Laden und Artikel 246a § 1 Absatz 1 für Online-Käufe und Verträge außerhalb von Geschäftsräumen. Inhaltlich sind die neuen Angaben in beiden gleich.

PflichtangabeWann PflichtLaden (Art. 246 Abs. 1)Online und Haustür (Art. 246a § 1)
Gesetzliche Gewährleistung, Mindestdauer 2 Jahre, im EU-Formatimmer bei WarenNr. 5Nr. 11
Haltbarkeitsgarantie des Herstellers mit Etikettnur unter fünf BedingungenNr. 5aNr. 11a
Mindestdauer der Software-UpdatesWaren mit digitalen Elementen, wenn der Hersteller die Angabe liefertNr. 5dNr. 11c
Reparierbarkeitswertnur wo EU-weit festgelegtNr. 9Nr. 20
Ersatzteile, geschätzte Kosten, Anleitungen, Einschränkungenwenn kein Reparierbarkeitswert besteht und der Hersteller die Angaben liefertNr. 10Nr. 21

Pflichtangabe 1: der Hinweis auf 2 Jahre Gewährleistung im EU-Format

Dass es eine gesetzliche Gewährleistung gibt, musste der Händler schon bisher erwähnen. Neu ist die Form: Der Hinweis samt Mindestdauer von 2 Jahren muss hervorgehoben und mit der harmonisierten Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 erfolgen. Nach ihrem Artikel 3 gilt diese Verordnung ab dem 27. September 2026.

Die Mitteilung ist ein festes Muster in Blau und Gelb mit QR-Code zum EU-Portal „Ihr Europa". Kein Element ist veränderbar. Bei Online-Käufen muss sie farbig sein; im Laden reicht Schwarz-Weiß, mindestens im Format A4.

Woran du das Muster erkennst: Achte auf ein blau-gelbes Feld mit QR-Code in der Nähe der Produktangaben oder im Bestellablauf. Scanne den Code mit dem Handy – er führt laut Verordnung zur Sprachauswahl des Portals „Ihr Europa" mit Erklärungen zu deinem Gewährleistungsrecht.
Schema des EU-Etiketts zur Haltbarkeitsgarantie: blaues Feld mit Kalendersymbol, Platzhalter XX für Jahre, QR-Code, Hersteller und Modellkennung; daneben die veränderbaren und die festen Felder.
Drei Felder füllt der Hersteller – der Rest ist EU-weit fest vorgegeben. · Foto: Eigene Grafik

Pflichtangabe 2: das Etikett zur Haltbarkeitsgarantie

Die zweite Angabe ist die, die du beim Kauf am deutlichsten sehen wirst. Gibt der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie, muss der Händler das mit der harmonisierten Kennzeichnung nach Anhang II der Verordnung 2025/1960 zeigen – zusammen mit einem Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung.

Auf dem Etikett sind drei Felder veränderbar: die Dauer der Garantie in Jahren, der Name des Herstellers und die Modellkennung. Fest vorgegeben sind der Titel, ein Kalendersymbol, die Zeile „Herstellergarantie in Jahren", der Hinweis auf die Gewährleistung und ein QR-Code, der auf die Seite des Portals „Ihr Europa“ zur Haltbarkeitsgarantie führt.

Was eine Haltbarkeitsgarantie ist, beschreibt die Begründung des Gesetzentwurfs, Bundestagsdrucksache 21/1856, auf Seite 50: das Versprechen, dass eine Ware bei normaler Verwendung die geforderten Funktionen und die geforderte Leistung beibehält. Das BGB kennt den Begriff schon in § 443 Absatz 2: Tritt während der Garantiedauer ein Sachmangel auf, wird vermutet, dass er die Rechte aus der Garantie auslöst.

Online kommt eine Verschärfung dazu. Nach dem geänderten § 312j Absatz 2 BGB muss die Garantieangabe unmittelbar vor dem Bestellbutton hervorgehoben stehen (Begründung Seite 36). Die frei abrufbare Fassung von § 312j BGB zeigt Stand September 2026 noch die alte Nummernliste – die Änderung gilt erst ab dem 27. September.

Fünf Bedingungen: wann die Haltbarkeitsgarantie das Etikett auslöst

Die Pflicht nach Artikel 246 Absatz 1 Nummer 5a und Artikel 246a § 1 Absatz 1 Nummer 11a EGBGB greift nur, wenn alle Merkmale zusammenkommen. Nach dem Wortlaut sind es fünf:

Erstens gewährt der Hersteller die Garantie, nicht der Händler. Zweitens gilt sie für die gesamte Ware. Drittens kostet sie nichts zusätzlich. Viertens dauert sie mehr als 2 Jahre. Fünftens hat der Hersteller dem Händler diese Information zur Verfügung gestellt – nach der Begründung auf Seite 50 trifft die Pflicht den Händler nur, wenn er auf diesem Weg Kenntnis hat.

Für Photovoltaik sind die Bedingungen zwei und drei der Prüfstein. In der Praxis können Garantiebedingungen bei Speichern zwischen dem Gerät und einer zugesagten Restkapazität unterscheiden, bei Modulen zwischen Produktgarantie und Leistungsgarantie; eine Verlängerung kann an einen Aufpreis geknüpft sein. Eine Garantie nur für ein Bauteil oder gegen Aufpreis erfüllt die Merkmale nach dem Wortlaut nicht. Wie die Garantiearten bei Speichern aufgebaut sind, zeigt Speicher: Lebensdauer und Garantie.

Typischer Fehler: Das fehlende Etikett wird als „keine Garantie" gelesen. Es kann ebenso bedeuten, dass die Garantie eine der fünf Bedingungen verfehlt – etwa weil sie nur die Zellen eines Speichers erfasst – oder dass der Hersteller die Angabe nicht an den Händler weitergegeben hat. Frage in diesem Fall nach den Garantiebedingungen im Wortlaut.
Fünf Bedingungen untereinander – Herstellergarantie, gesamte Ware, ohne Aufpreis, mehr als 2 Jahre, Information an den Händler – führen gemeinsam zur Etikettpflicht.
Fehlt eine Bedingung, gibt es kein Etikett – die Gewährleistung bleibt. · Foto: Eigene Grafik
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Pflichtangabe 3: Mindestdauer der Software-Updates bei Wechselrichter und Speicher

Für Waren mit digitalen Elementen muss der Händler nach Nummer 5d beziehungsweise 11c angeben, wie lange der Hersteller mindestens Softwareaktualisierungen bereitstellt – als Zeitraum oder als Datum. Ein Wechselrichter mit Firmware und App-Anbindung ist eine solche Ware; warum, erklärt der Ratgeber zur Update-Pflicht nach § 475b BGB.

Der Begriff ist eng. Nach der Begründung auf Seite 50 f. ist eine Softwareaktualisierung eine kostenfreie Aktualisierung einschließlich Sicherheitsupdates, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich ist. Neue Funktionen gegen Gebühr zählen nicht dazu. Die Begründung verweist ausdrücklich auf § 475b BGB, der die Update-Pflicht nach dem Kauf regelt.

Der Unterschied ist wichtig: § 475b regelt, was der Verkäufer nach dem Kauf schuldet. Die neue Pflichtangabe regelt, was du vorher erfährst, damit du Geräte vergleichen kannst. Welche Anforderungen die Cybersicherheitsregeln zusätzlich an Wechselrichter stellen, steht in Wechselrichter und Cybersicherheit.

So vergleichst du zwei Wechselrichter: Prüfe im Angebot oder im Datenblatt, ob ein Datum oder ein Zeitraum für Updates genannt ist. Notiere für jedes Gerät das Enddatum. Ein Datum ist leichter vergleichbar als „mehrere Jahre" – und genau diese Vergleichbarkeit nennt die Begründung als Ziel.

Pflichtangabe 4: Ersatzteile statt Reparierbarkeitswert

Die Nummern 9 und 20 verlangen einen Reparierbarkeitswert – aber nur, wo er EU-weit nach harmonisierten Anforderungen festgelegt ist. Nach der Begründung auf Seite 51 gibt es solche Anforderungen bislang nur für Smartphones und Slate-Tablets. Für PV-Geräte entfällt die Angabe damit.

Stattdessen greifen die Nummern 10 und 21: Der Händler muss Angaben zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen, zu deren geschätzten Kosten, zum Bestellweg, zu Reparatur- und Wartungsanleitungen und zu Reparatureinschränkungen machen – sofern der Hersteller sie ihm zur Verfügung stellt. Für einen Speicher, dessen Batteriemanagement nach 8 Jahren ausfällt, wäre das die entscheidende Information.

Vor dem Kauf und nach dem Kauf: Die Pflichtangaben helfen dir bei der Auswahl. Was gilt, wenn das Gerät später defekt ist – etwa die zusätzlichen 12 Monate Gewährleistung nach einer Reparatur –, erklärt der Ratgeber zum Recht auf Reparatur.
Vier Zeilen: Gewährleistungshinweis immer, Haltbarkeitsgarantie, Software-Update-Dauer und Ersatzteilangaben jeweils nur, wenn der Hersteller die Angabe liefert.
Nur eine der vier Angaben gilt ohne Bedingung. · Foto: Eigene Grafik

Online-Shop, Haustür, Ladengeschäft: wo die Pflichtangaben stehen müssen

Der Katalog in Artikel 246a gilt für Fernabsatzverträge und für Verträge außerhalb von Geschäftsräumen – also auch für den Vertreter, der am Küchentisch das Angebot für den Speicher unterschreiben lässt. Artikel 246 gilt für die übrigen Verbraucherverträge, etwa im Fachgeschäft.

Beim Kauf im Online-Shop kommt die Pflicht aus § 312j Absatz 2 BGB dazu: Die Angabe zur Haltbarkeitsgarantie muss ab dem 27. September 2026 unmittelbar vor der Bestellung stehen. Wie du einen online geschlossenen Vertrag wieder löst, erklärt der Ratgeber zum Widerrufsbutton.

Offen ist ein Fall, der bei Dachanlagen häufig vorkommt: der Werkvertrag über eine Komplettanlage. Die neuen Angaben beziehen sich auf „Waren". Ob sie für die in einer Gesamtanlage eingebauten Geräte gelten, beantworten die gelesenen Quellen nicht.

1 So forderst du die Angaben beim Angebot ein:

Schritt eins: Die Modellbezeichnung von Wechselrichter, Speicher und Modulen aus dem Angebot abschreiben.

Schritt zwei: Schriftlich nach vier Punkten fragen: Haltbarkeitsgarantie des Herstellers mit Dauer, Mindestdauer der Software-Updates, Ersatzteilverfügbarkeit mit geschätzten Kosten, Reparaturanleitungen.

Schritt drei: Die Antworten mit dem Datenblatt und auf dem Typenschild nach der Lieferung abgleichen.

Schritt vier: Fehlende Angaben notieren und fragen, ob der Hersteller sie nicht liefert oder der Händler sie nicht weitergibt.

Wenn die Angabe fehlt: Garantie, Gewährleistung und Aufsicht

Fehlt das Etikett, verlierst du keine Rechte. Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von jeder Angabe. Eine Garantie, die der Hersteller tatsächlich gegeben hat, bleibt nach § 443 BGB gegenüber dem Garantiegeber durchsetzbar.

MerkmalGesetzliche GewährleistungHaltbarkeitsgarantieAngabe zur Update-Dauer
Gegen wenVerkäuferGarantiegeber, meist der Hersteller (§ 443 Abs. 1 BGB)keine eigene Anspruchsgrundlage; die Update-Pflicht selbst regelt § 475b BGB
DauerFrist mindestens 2 Jahrelaut Garantie, für das Etikett mehr als 2 JahreZeitraum oder Datum laut Hersteller
Pflichtangabe vor dem Kaufimmer, im EU-Formatnur unter fünf Bedingungennur, wenn der Hersteller die Angabe liefert
Fällt weg, wenn die Angabe fehlt?neinnein, wenn die Garantie gegeben wurdedie Angabe fehlt, die Update-Pflicht nach § 475b bleibt

Behördlich erfasst Artikel 246e EGBGB in der Fassung desselben Gesetzes Verstöße gegen Informationspflichten nach § 312a und § 312d BGB. Ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, bei mehr als 1,25 Millionen Euro Jahresumsatz bis zu 4 Prozent, setzt aber einen weitverbreiteten Verstoß und eine koordinierte europäische Durchsetzungsmaßnahme voraus. Für den einzelnen Kauf ist das kein Hebel.

Vorsicht bei der Etikett-Laufzeit: Die Zahl auf dem Etikett nennt die Dauer der Garantie, nicht die Lebensdauer des Geräts und nicht die Dauer der Updates. Ein Etikett mit 10 Jahren – ein gesetzter Beispielwert – sagt nichts darüber, wie lange die App oder die Firmware gepflegt wird. Das ist eine eigene Pflichtangabe.

Checkliste: Diese Pflichtangaben prüfst du ab 27. September im Angebot

1. Das blau-gelbe Muster zur gesetzlichen Gewährleistung. Es muss hervorgehoben erscheinen und die Mindestdauer von 2 Jahren nennen.

2. Das Garantie-Etikett mit Jahren, Hersteller und Modellkennung. Prüfe, ob die Modellkennung mit dem Angebot übereinstimmt.

3. Die Garantiebedingungen im Wortlaut. Gilt die Garantie für die gesamte Ware und ohne Aufpreis?

4. Die Mindestdauer der Software-Updates. Als Datum oder Zeitraum, für Wechselrichter, Speicher und Wallbox getrennt.

5. Angaben zu Ersatzteilen und geschätzten Kosten. Besonders für Batteriemodule und Leistungselektronik.

6. Reparatur- und Wartungsanleitungen. Frage, ob sie für Fachbetriebe ohne Herstellerbindung verfügbar sind.

Was offen bleibt: die Schwächen der neuen Pflichtangaben

Der Hersteller-Vorbehalt. Garantieetikett, Update-Dauer und Ersatzteilangaben muss der Händler nur weitergeben, wenn der Hersteller sie liefert. Ein Hersteller, der schweigt, erzeugt keine Pflicht. Das ist der größte Nachteil der Regel.

Kein Reparierbarkeitswert für PV. Solange die EU keine harmonisierten Anforderungen für Wechselrichter oder Speicher festlegt, bleibt diese Angabe leer.

Werkvertrag. Ob die Angaben bei einer Komplettanlage für die eingebauten Komponenten gelten, ist nicht geklärt.

Keine Erfahrungswerte. Die Regeln gelten erst ab dem 27. September 2026. Wie viele PV-Hersteller eine Garantie im Sinne der fünf Bedingungen geben, erhebt keine der gelesenen Quellen.

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Häufige Fragen zu Haltbarkeitsgarantie und Software-Updates

Ab wann gelten die neuen Pflichtangaben? +
Ab dem 27. September 2026. Das folgt aus Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28) und aus Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
Muss jeder Wechselrichter künftig ein Garantie-Etikett haben? +
Nein. Das Etikett ist nur Pflicht, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware mit mehr als 2 Jahren gibt und dem Händler diese Information zur Verfügung stellt.
Ist das Etikett dasselbe wie die gesetzliche Gewährleistung? +
Nein. Die Gewährleistung besteht immer und richtet sich gegen den Verkäufer. Die Haltbarkeitsgarantie ist ein zusätzliches Versprechen des Herstellers. Das Etikett enthält deshalb ausdrücklich einen Hinweis, dass die Gewährleistung daneben besteht.
Muss der Händler sagen, wie lange mein Speicher Updates bekommt? +
Ja, wenn der Hersteller ihm die Mindestdauer mitgeteilt hat. Die Angabe erfolgt als Zeitraum oder Datum nach Artikel 246 Absatz 1 Nummer 5d beziehungsweise Artikel 246a § 1 Absatz 1 Nummer 11c EGBGB.
Gibt es einen Reparierbarkeitswert für Solarmodule oder Wechselrichter? +
Nein. Nach der Begründung der Drucksache 21/1856 sind harmonisierte Anforderungen bislang nur für Smartphones und Slate-Tablets festgelegt. Für PV-Geräte greifen stattdessen die Angaben zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen, sofern der Hersteller sie liefert.
Gilt das auch beim Vertreter an der Haustür? +
Ja. Artikel 246a EGBGB erfasst Verträge außerhalb von Geschäftsräumen ebenso wie Online-Käufe. Nur die zusätzliche Pflicht, die Garantieangabe unmittelbar vor dem Bestellbutton zu zeigen, betrifft den elektronischen Geschäftsverkehr.
Was kann ich tun, wenn die Angaben fehlen? +
Frag schriftlich nach und vergleiche mit anderen Angeboten. Deine Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Ein Bußgeld setzt einen weitverbreiteten Verstoß voraus und ist kein Werkzeug für den Einzelfall.