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Recht & Streitfälle

Dach undicht nach PV-Montage: Dachdecker oder Solarteur – wie die Streitverkündung zwei verlorene Prozesse verhindert

Wasser im Dachboden nach der PV-Montage, und Dachdecker und Solarteur zeigen aufeinander: warum zwei getrennte Prozesse doppelt scheitern können, wie die Streitverkündung nach §§ 72 bis 74 ZPO den zweiten Betrieb bindet, die Verjährung hemmt und wer die Kosten des Beitritts trägt.

⏱️ 9 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 13. September 2026
Inhaltsverzeichnis · 9 Abschnitte
  1. 1.Wasser unter den Modulen: warum die Schuldfrage oft offen bleibt
  2. 2.Das Problem mit zwei Prozessen
  3. 3.Streitverkündung: ein Schriftsatz, der den zweiten Betrieb bindet
  4. 4.Die Verjährung: warum die Streitverkündung auch die Uhr anhält
  5. 5.Kosten: was der Beitritt des zweiten Betriebs auslöst
  6. 6.Vor der Klage: Ursache eingrenzen, Beweise sichern
  7. 7.Drei Fehler, die den zweiten Betrieb entkommen lassen
  8. 8.Schwächen dieses Ratgebers: was offen bleibt
  9. 9.Häufige Fragen zur Streitverkündung beim undichten Dach

Nach der Montage der PV-Anlage tropft es im Dachboden. Der Solarteur sagt, die Dachhaken seien sauber eingedeckt, das Problem liege an den Pfannen, die der Dachdecker ein Jahr vorher verlegt hat. Der Dachdecker sagt, vor den Bohrungen sei alles dicht gewesen. Beide haben ein Stück des Dachs angefasst: der Dachdecker Ziegel und Lattung, der Monteur des Solarteurs die Dachhaken, die Unterkonstruktion und die Kabeldurchführung. Von außen lässt sich die Ursache selten eindeutig zuordnen.

Wer in dieser Lage einen der beiden verklagt und verliert, weil das Gericht die Ursache beim anderen sieht, steht vor einem zweiten Prozess, in dem alles von vorn beginnt. Dieser Ratgeber erklärt das Werkzeug, das die Zivilprozessordnung für genau diesen Fall bereithält: die Streitverkündung. Alle Normtexte wurden am 13. September 2026 auf gesetze-im-internet.de im geltenden Wortlaut gelesen.

Wasser unter den Modulen: warum die Schuldfrage oft offen bleibt

Nach einer Montage auf einem vorher gedeckten oder sanierten Dach stehen zwei Gewerke auf derselben Fläche. Wie lange Mängelansprüche gegen jeden von ihnen laufen, regelt § 634a BGB: 2 Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung oder Veränderung einer Sache besteht, und 5 Jahre bei einem Bauwerk. Die Frist beginnt nach Absatz 2 jeweils mit der Abnahme. Für die Dacheindeckung gelten danach 5 Jahre; ob eine Aufdachanlage als Bauwerk gilt, ist nicht allgemein geklärt.

Die Beweisfrage entscheidet sich oft lange vor dem Wassereintritt. Wurden beide Gewerke gemeinsam abgenommen und der Zustand der Dachhaut unter den Modulen dokumentiert, lässt sich eine spätere Ursache eingrenzen. Wie so ein Protokoll aussieht, steht im Ratgeber Dachsanierung und PV-Anlage. Wann ein Blechdach nach der Montage als mangelhaft gilt, erklärt Trapezblech- und Stehfalzdach.

Notiere beide Abnahmedaten: Such das Abnahmeprotokoll des Dachdeckers und das des Solarteurs heraus und schreib die Daten nebeneinander. Ab diesen Tagen laufen die Fristen getrennt. Fotografiere jede nasse Stelle mit Datum und markiere sie auf einer Skizze des Dachs.

Das Problem mit zwei Prozessen

Ein Urteil bindet grundsätzlich nur die Parteien des Prozesses. Klagst du gegen den Solarteur und das Gericht kommt nach einem Gutachten zu dem Schluss, die Ursache liege bei den Dachpfannen, verlierst du. Der Dachdecker war an diesem Prozess nicht beteiligt. In einem zweiten Prozess gegen ihn ist das erste Urteil deshalb nicht bindend, ein neues Gutachten kann die Ursache wieder bei den Dachhaken sehen – und du verlierst ein zweites Mal.

Diese Lücke zwischen zwei Verfahren ist kein Sonderfall beim Dach. Sie entsteht immer, wenn zwei Betriebe als Verursacher in Frage kommen und nur einer verklagt wird. Beim PV-Auftrag kommt sie besonders häufig vor, weil Dachdecker, Elektriker und Solarteur oft getrennt beauftragt werden.

Prüfe, wer welche Stelle schuldet: Lies im Angebot des Dachdeckers und im Angebot des Solarteurs nach, wer das Anpassen der Ziegel, das Setzen der Dachhaken und die Abdichtung der Durchführungen übernommen hat. Notiere die Positionsnummern. Steht eine Stelle in keinem der beiden Angebote, gehört das in dein erstes Schreiben an beide.
Nicht nacheinander klagen, ohne den anderen einzubinden: Wer erst den einen und nach einem verlorenen Prozess den anderen verklagt, trägt zweimal das Kostenrisiko und kann zweimal an widersprechenden Gutachten scheitern. Und gegen den zweiten Betrieb kann die Frist inzwischen abgelaufen sein.
Zwei rote Zeilen: Prozess gegen Solarteur und späterer Prozess gegen Dachdecker, beide abgewiesen; grün der Hinweis auf die Bindung mit Streitverkündung.
Ohne Streitverkündung: zwei Prozesse, zwei widersprechende Gutachten. · Foto: Eigene Grafik
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Streitverkündung: ein Schriftsatz, der den zweiten Betrieb bindet

Nach § 72 Absatz 1 ZPO kann eine Partei, die für den Fall eines ungünstigen Ausgangs einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt, diesem Dritten bis zur rechtskräftigen Entscheidung gerichtlich den Streit verkünden. Der Dritte darf nach Absatz 3 seinerseits weiter den Streit verkünden, etwa an einen Subunternehmer.

Die Form regelt § 73 ZPO: Du reichst einen Schriftsatz ein, der den Grund der Streitverkündung und die Lage des Rechtsstreits angibt. Das Gericht stellt ihn dem Dritten zu. Wirksam wird die Streitverkündung erst mit dieser Zustellung.

Was dann geschieht, steht in § 74 ZPO. Tritt der Dachdecker bei, wird er Nebenintervenient und kann im Prozess vortragen. Lehnt er ab oder meldet er sich nicht, läuft der Prozess ohne Rücksicht auf ihn weiter. In beiden Fällen gilt gegen ihn § 68 ZPO: Er wird später nicht mit der Behauptung gehört, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem er hätte beitreten können.

Ob sich die Streitverkündung auch dann auf § 72 stützen lässt, wenn nur feststeht, dass entweder der eine oder der andere Betrieb verantwortlich ist, ergibt sich aus dem Wortlaut nicht ausdrücklich. Wir haben dazu keine Entscheidung im Volltext gelesen. Kläre das vor dem Schriftsatz mit der Anwältin oder dem Anwalt, die den Prozess führen.

NormWas sie regeltWas das für dich heißt
§ 72 ZPOStreitverkündung bis zur Rechtskraftauch mitten im Prozess noch möglich
§ 73 ZPOSchriftsatz mit Grund und Lage, Zustellungerst die Zustellung macht sie wirksam
§ 74 ZPOBeitritt oder Schweigender zweite Betrieb kann den Prozess nicht blockieren
§ 68 ZPOBindung an das Ergebniskein Neuanfang im Folgeprozess
§ 204 Abs. 1 Nr. 6 BGBHemmung der Verjährungdie Frist gegen den zweiten Betrieb steht still

Stand: 13. September 2026. Quelle: ZPO und BGB auf gesetze-im-internet.de.

Vier Kästen: Klage, Streitverkündung mit Zustellung, Beitritt oder Schweigen, Bindung des zweiten Betriebs.
Ein Prozess, zwei Betriebe gebunden. · Foto: Eigene Grafik

Die Verjährung: warum die Streitverkündung auch die Uhr anhält

Der zweite Nutzen ist mindestens so wichtig wie die Bindung. Nach § 204 Absatz 1 Nummer 6 BGB hemmt die Zustellung der Streitverkündung die Verjährung. Die Frist gegen den Dachdecker läuft also nicht weiter, während du gegen den Solarteur prozessierst. Die Hemmung endet nach Absatz 2 erst 6 Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder der anderweitigen Beendigung des Prozesses.

Ein Mängelprozess mit Gutachten kann länger dauern als die Restlaufzeit einer Gewährleistungsfrist. Wer den zweiten Betrieb nicht einbindet, riskiert, dass dessen Frist von 5 Jahren abläuft, während der erste Prozess noch läuft. Auch ein selbständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung, nach Nummer 7 mit der Zustellung des Antrags; was ein solches Verfahren kostet, steht in Gutachter bei PV-Mängeln.

Rechne die Restfrist nach: Zähle von jedem Abnahmedatum 5 Jahre für die Dacheindeckung und prüfe, wie viele Monate noch bleiben. Liegt die Restfrist unter der Zeit, die ein Prozess mit Gutachten dauern kann, gehört die Streitverkündung in den ersten Schriftsatz.
Zwei Balken: Frist von zwei oder fünf Jahren ab Abnahme, darunter die Hemmung durch Streitverkündung plus sechs Monate.
Die Verjährung gegen den zweiten Betrieb anhalten. · Foto: Eigene Grafik

Kosten: was der Beitritt des zweiten Betriebs auslöst

Tritt der Dachdecker dem Prozess bei, entstehen auch für ihn Kosten. Wer sie trägt, regelt § 101 Absatz 1 ZPO: Die Kosten der Nebenintervention trägt der Gegner der Hauptpartei, soweit er nach den allgemeinen Regeln die Prozesskosten tragen muss. Soweit das nicht der Fall ist, trägt sie der Nebenintervenient selbst.

Für dich heißt das: Tritt der Dachdecker dir bei und du gewinnst gegen den Solarteur, trägt der Solarteur auch die Beitrittskosten. Verlierst du, bleibt der Dachdecker auf seinen eigenen Kosten sitzen. Tritt er dagegen dem Solarteur bei, weil er ihn für den Verursacher hält, kehrt sich die Rechnung um. Wie hoch Gerichts- und Anwaltskosten im PV-Streit ausfallen, rechnet Klage, Kosten und Mahnbescheid an zwei Fällen durch.

Dachdecker tritt bei auf der Seite von …AusgangKosten des Beitritts trägt
dirdu gewinnstder verklagte Solarteur
dirdu verlierstder Dachdecker selbst
dem Solarteurdu gewinnstder Dachdecker selbst
dem Solarteurdu verlierstdu, soweit du die Prozesskosten trägst

Stand: 13. September 2026. Quelle: § 101 ZPO auf gesetze-im-internet.de; die Zeilen wenden Absatz 1 auf die vier Konstellationen an.

Die Streitverkündung erhöht nicht automatisch dein Kostenrisiko – der Beitritt gegen dich schon: Tritt der Dachdecker deinem Gegner bei und du verlierst, trägst du nach § 101 Absatz 1 ZPO als Gegner seiner Hauptpartei auch seine Beitrittskosten. Kalkuliere das vor dem Schriftsatz mit ein.
Zwei Kästen: Bei Sieg trägt der verklagte Betrieb die Beitrittskosten, bei Niederlage der beigetretene Betrieb selbst.
Wer die Kosten des Beitritts trägt. · Foto: Eigene Grafik
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Vor der Klage: Ursache eingrenzen, Beweise sichern

Die Streitverkündung ersetzt keine Beweise. Je enger die Ursache vor dem Prozess eingegrenzt ist, desto eher lässt sich entscheiden, gegen wen du klagst und wem du den Streit verkündest. Wie du falsch montierte Dachhaken vom Dachboden aus erkennst, steht in Dachhaken falsch montiert erkennen; wie du dem Betrieb eine Frist zur Nachbesserung setzt, erklärt Pfusch am Dach: Nachbesserung mit Frist.

War der Dachdecker nicht dein Vertragspartner, sondern ein Subunternehmer des Solarteurs, liegt ein anderer Fall vor: Dann ist der Solarteur dein einziger Ansprechpartner. Wie die Haftung für Subunternehmer funktioniert, beschreibt Subunternehmer und Haftung.

1 So bereitest du den Streit um das undichte Dach vor:
  1. Prüfe in den Verträgen, wer Dachdecker und Solarteur beauftragt hat: du beide getrennt oder der Solarteur den Dachdecker.
  2. Fotografiere jede nasse Stelle mit Datum und notiere das Wetter der Tage davor.
  3. Rüge den Mangel schriftlich bei beiden Betrieben und setze beiden eine Frist zur Stellungnahme.
  4. Lass die Ursache durch ein Gutachten eingrenzen, bei Bedarf im selbständigen Beweisverfahren.
  5. Kläre mit deiner Anwältin oder deinem Anwalt, gegen wen geklagt und wem der Streit verkündet wird.

Drei Fehler, die den zweiten Betrieb entkommen lassen

Keine Zustellung abwarten: Ein typischer Fehler ist, den Dachdecker nur per Brief über den Prozess zu informieren. Wirksam wird die Streitverkündung nach § 73 ZPO erst mit der Zustellung des Schriftsatzes durch das Gericht, und erst sie hemmt die Verjährung.

Zu spät verkünden: Die Streitverkündung ist zwar bis zur Rechtskraft möglich, die Bindung richtet sich aber nach dem Zeitpunkt, zu dem der Dritte beitreten konnte. In der Praxis sind Gutachten und Beweisaufnahme dann oft schon gelaufen, und der Dritte kann einwenden, er habe darauf keinen Einfluss mehr gehabt.

Den Grund zu knapp angeben: § 73 verlangt den Grund der Streitverkündung und die Lage des Rechtsstreits. Ein Schriftsatz, der nicht erkennen lässt, welcher Mangel an welcher Stelle gemeint ist, erschwert später die Frage, wofür die Bindung gilt.

1. Verträge: Beide Betriebe von dir beauftragt oder einer als Subunternehmer?

2. Abnahme: Beide Abnahmedaten notiert?

3. Fristen: Restfrist gegen jeden Betrieb nachgerechnet (2 oder 5 Jahre)?

4. Beweise: Fotos mit Datum, Skizze der nassen Stellen?

5. Streitverkündung: Im ersten Schriftsatz, mit Grund und Lage?

6. Zustellung: Bestätigung des Gerichts abgewartet?

7. Kosten: Risiko eines Beitritts auf der Gegenseite eingeplant?

Schwächen dieses Ratgebers: was offen bleibt

Keine Rechtsprechung zur alternativen Verursachung: Ob die Streitverkündung zulässig ist, wenn entweder der Dachdecker oder der Solarteur haftet, haben wir nicht aus einem Urteil belegt. Der Artikel stützt sich allein auf den Wortlaut der ZPO.

Reichweite der Bindung nicht im Detail: Für welche Feststellungen des ersten Urteils die Bindung nach § 68 genau gilt, entscheiden die Gerichte im Einzelfall. Wir haben keine Entscheidung dazu ausgewertet.

Bauwerk oder nicht: Ob für die Montage einer Aufdachanlage 2 oder 5 Jahre gelten, ist nicht allgemein geklärt. Wir nennen deshalb keine pauschale Frist für die Anlage.

Kein Ersatz für anwaltliche Beratung: Die Streitverkündung ist ein prozessuales Werkzeug. Formulierung und Zeitpunkt gehören in die Hand der Person, die den Prozess führt.

Häufige Fragen zur Streitverkündung beim undichten Dach

Was ist eine Streitverkündung? +
Ein Schriftsatz, mit dem du einem Dritten einen laufenden Prozess mitteilst. Nach § 74 und § 68 ZPO ist der Dritte danach an das Ergebnis gebunden, auch wenn er nicht beitritt.
Muss der Dachdecker dem Prozess beitreten? +
Nein. Er kann beitreten, ablehnen oder schweigen. Der Prozess läuft in jedem Fall weiter, § 74 Absatz 2 ZPO.
Hemmt die Streitverkündung die Verjährung? +
Ja, mit ihrer Zustellung, § 204 Absatz 1 Nummer 6 BGB. Die Hemmung endet 6 Monate nach dem Ende des Prozesses.
Bis wann kann ich den Streit verkünden? +
Bis zur rechtskräftigen Entscheidung, § 72 Absatz 1 ZPO. Die Bindung richtet sich aber nach dem Zeitpunkt, zu dem der Dritte beitreten konnte – früh ist deshalb besser.
Wer zahlt, wenn der Dachdecker beitritt? +
Das hängt vom Ausgang und von der Seite ab, auf der er beitritt. § 101 Absatz 1 ZPO legt die Beitrittskosten dem Gegner der Hauptpartei auf, soweit dieser die Prozesskosten trägt.
Kann ich nicht einfach beide Betriebe gleichzeitig verklagen? +
Diese Frage haben wir in diesem Ratgeber nicht untersucht. Ob eine gemeinsame Klage oder die Streitverkündung besser passt, hängt vom Einzelfall ab.
Wie lange habe ich Zeit, den Mangel geltend zu machen? +
Nach § 634a BGB 2 Jahre bei der Herstellung oder Veränderung einer Sache, 5 Jahre bei einem Bauwerk, jeweils ab Abnahme. Für die Dacheindeckung gelten fünf Jahre.