Streit mit dem Solarteur: Deine Rechte bei Vertrag, Mängeln, Verzug und Geld
Ärger mit dem Solarteur? Hier findest du 25 typische Streitfälle von Vertrag bis Verjährung, jeweils mit dem, was du tun kannst, und den Fristen, die du kennen musst.

Foto: Stefan Thiesen · CC BY-SA 3.0 · via Wikimedia Commons
Inhaltsverzeichnis · 11 Abschnitte
- 1.Alle 25 Streitfälle mit dem Solarteur auf einen Blick
- 2.Vor und bei Vertragsschluss: was im Vertrag mit dem Solarteur zählt
- 3.Raus aus dem Vertrag: Anfechtung, Wegfall der Grundlage, Rücktritt
- 4.Lieferung und Montage: wenn der Solarteur zu spät kommt oder anders liefert
- 5.Abnahme und Mängel: Protokoll, Einbehalt und Brandschaden
- 6.Geld und Kredit: Sicherheit, Grundbuch und Raten im Streit mit dem Solarteur
- 7.Eskalation: Schlichtung, Vergleich, Verjährung und Klage gegen den Solarteur
- 8.Nach dem Streit: deine Bewertung über den Solarteur
- 9.Die wichtigsten Fristen im Streit mit dem Solarteur
- 10.Häufige Fragen
- 11.Quellen
Diese Seite hilft dir, wenn es mit deinem Solarteur Ärger gibt: beim Vertrag, bei Lieferung und Montage, bei Mängeln, bei der Rechnung oder beim Kredit. Die wichtigste Erkenntnis aus allen 25 Fällen: Fast jedes Recht hängt an einer Frist oder an einem Satz auf Papier, etwa einem Datum im Vertrag, einem Vorbehalt im Abnahmeprotokoll oder einer Mängelrüge in Textform.
Geht es um Pfusch bei der Montage selbst, findest du den ausführlichen Ablauf mit Nachbesserung und Fristsetzung im Ratgeber Solarteur-Pfusch: Nachbesserung verlangen und Frist richtig setzen.
Alle 25 Streitfälle mit dem Solarteur auf einen Blick
Such deinen Fall und spring über den Link zur Erklärung. Die Norm in der letzten Spalte kannst du in einem Schreiben an den Betrieb nennen.
| Fall | Was du tun kannst | Frist oder Zahl | Norm |
|---|---|---|---|
| Mündliche Zusage fehlt im Vertrag | Zusage gilt, du musst sie beweisen | Bestätigungsmail binnen 3 Tagen | § 305b BGB |
| Preisvorbehalt im Kleingedruckten | unwirksame Klausel fällt weg | keine Erhöhung bei Montage binnen 4 Monaten | § 309 Nr. 1 BGB |
| Betrieb hat sich verrechnet | der Preis bleibt in der Regel bindend | Anfechtung nur bei Erklärungsirrtum | §§ 119, 145 BGB |
| Plan an anderen Betrieb geben | Fakten und eigene Fotos weitergeben | Fotos 50 Jahre geschützt | § 72 UrhG |
| Montage ohne Rechnung angeboten | ablehnen, sonst ist alles nichtig | Bußgeld bis 50.000 Euro | § 134 BGB |
| Vertragsstrafe für Verspätung | Datum und Strafe festlegen | Vorbehalt bei der Abnahme | § 341 BGB |
| Online gekauft, Widerruf | Button „Vertrag widerrufen“ nutzen | 14 Tage Frist | § 356a BGB |
| Vom Vertreter getäuscht | Vertrag anfechten | 1 Jahr ab Entdeckung | §§ 123, 124 BGB |
| Förderung oder Vergütung fällt weg | Anpassung verlangen | 1 % Degression alle 6 Monate | § 313 BGB |
| Rücktritt und Abbau | Rückgabe Zug um Zug | Mangel ab rund 5 % des Preises erheblich | §§ 346, 348 BGB |
| Liefertermin geplatzt | Frist setzen, dann zurücktreten | 14 Tage als Ausgangspunkt | §§ 286, 323 BGB |
| Andere Module geliefert | gilt als Mangel, Minderung möglich | MaStR-Korrektur binnen 1 Monat | § 633 BGB |
| Abnahmeprotokoll vorgelegt | Mängel vorbehalten, nicht schweigen | Abnahmefrist meist 12 Werktage | § 640 BGB |
| Restzahlung zurückhalten | nur einen bezifferten Teil einbehalten | das Doppelte der Reparaturkosten | § 641 BGB |
| Brand durch Wechselrichter | Hersteller haftet für Folgeschäden | 10 Jahre, 500 Euro Selbstbeteiligung | ProdHaftG |
| Solarteur fordert Sicherheit | prüfen, ob ein Bauvertrag vorliegt | offene Vergütung plus 10 % | § 650f BGB |
| Hypothek im Grundbuch | Mängel im Einspruch vorbringen | 2 Wochen Frist, ab 750 Euro | §§ 866, 867 ZPO |
| Kredit ohne Einkommen mitunterschrieben | Mithaftung kann nichtig sein | krasse Überforderung | § 138 BGB |
| Kreditraten im Rückstand | früh mit der Bank reden | 2 Raten und 5 oder 10 % Rückstand | § 498 BGB |
| Beide haben unterschrieben | jeder haftet nach außen für alles | intern im Zweifel die Hälfte | §§ 421, 426 BGB |
| Solarteur reagiert nicht mehr | Schlichtung beantragen | für dich meist kostenlos, 90 Tage | VSBG, § 204 BGB |
| Vergleich mit „alles abgegolten“ | nur benannte Mängel abgelten | 3 Monate nach Verhandlungsende | §§ 779, 203 BGB |
| Verjährung droht | Frist hemmen | 2 oder 5 Jahre ab Abnahme | § 634a BGB |
| Klage oder Mahnbescheid | Kostenrisiko vorher durchrechnen | 5.575 Euro Risiko bei 20.000 Euro | § 91 ZPO |
| Abmahnung wegen Bewertung | Meinung ist erlaubt | Unterlassungserklärung prüfen | §§ 823, 824 BGB |

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Vor und bei Vertragsschluss: was im Vertrag mit dem Solarteur zählt
Viele Streitfälle entscheiden sich vor der ersten Schraube. Worauf du beim Vergleich mehrerer Angebote achtest, steht im Ratgeber PV-Angebot vergleichen.
Der Berater hat mehr versprochen, als im Vertrag steht
Zugesagt waren ein größerer Speicher und fünf Jahre Wartung, im Vertrag steht davon nichts, dafür der Satz „Mündliche Nebenabreden bestehen nicht“. Die Zusage ist damit nicht automatisch weg: Individuelle Abreden gehen vorformulierten Klauseln vor, auch wenn sie nur mündlich getroffen wurden (§ 305b BGB).
Der Bundesgerichtshof sieht in der Vollständigkeitsklausel nur eine widerlegbare Vermutung (BGH, Urteil vom 3. März 2021, XII ZR 92/19, Rn. 13). Beide Entscheidungen betreffen Gewerbemietverträge, ein Urteil speziell zu PV-Anlagen gibt es nicht.
Deine eigentliche Hürde ist der Beweis. Schick deshalb innerhalb von drei Tagen eine Mail an den Betrieb, nicht an den Berater, und liste jede Zusage im Wortlaut auf. Prüfe die Auftragsbestätigung Zeile für Zeile und beanstande Abweichungen sofort schriftlich. Am sichersten ist ein Nachtrag mit zwei Unterschriften.
Im Kleingedruckten stehen Preisvorbehalt und „ca.“-Termin
In den Lieferbedingungen des Angebots stehen ein Materialpreisvorbehalt, ein „ca.“-Termin und Mängelrechte nur als Nachbesserung. Auch Klauseln, die der Solarteur nur für dein Angebot vorformuliert hat, sind AGB (§ 305 Abs. 1 BGB). Im Verbrauchervertrag gilt die Inhaltskontrolle schon bei einmaliger Verwendung (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB).
Die wichtigste Zahl steht in § 309 Nr. 1 BGB: Für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, ist eine Preiserhöhung per Klausel unwirksam. Die fünfjährige Gewährleistung am Bauwerk lässt sich per AGB nicht verkürzen (§ 309 Nr. 8 b ff BGB). Fällt eine Klausel weg, bleibt der Vertrag bestehen, an ihre Stelle tritt das Gesetz (§ 306 BGB).
Unwirksam heißt nicht erledigt, du musst widersprechen. Besser ist es, vor der Unterschrift einen konkreten Montagetermin innerhalb von vier Monaten einzutragen und strittige Sätze zu streichen und abzeichnen zu lassen.
Der Betrieb meldet nach der Unterschrift, er habe sich verrechnet
Nach der Unterschrift meldet der Betrieb, er habe den Speicher vergessen, statt 14.800 Euro sollen es 21.900 Euro sein (ein Beispiel). Ein solcher Kalkulationsirrtum berechtigt den Betrieb grundsätzlich nicht zur Anfechtung, er bleibt an seinen Preis gebunden (§ 145 BGB).
Anders liegt es bei einem Tipp- oder Übertragungsfehler. Das ist ein Erklärungsirrtum, den der Betrieb unverzüglich anfechten kann (§§ 119 Abs. 1, 121 BGB). Eine Grenze zieht § 242 BGB: Wer einen erheblichen Fehler erkennt und trotzdem auf dem Preis besteht, kann scheitern.
Als Indiz für einen solchen Fehler nennt der BGH einen großen Abstand zum nächsten Angebot, im entschiedenen Fall 455.052,29 Euro gegen 621.054,68 Euro, also 26,7 Prozent (BGH X ZR 32/14).
Vergleiche Angebote deshalb Position für Position und lass dir den Preis schriftlich bestätigen, wenn eine Zahl auffällig niedrig wirkt. Eine höhere Auftragsbestätigung oder einen Nachtrag musst du nicht unterschreiben.
Du willst den Belegungsplan einem anderen Betrieb zeigen
Du willst den Belegungsplan aus einem Angebot einem zweiten Betrieb zum Vergleich geben. Geschützt sind Pläne nur, wenn sie „persönliche geistige Schöpfungen“ sind (§ 2 Abs. 2 UrhG). Ein typischer Belegungsplan erreicht das meist nicht; ein Urteil, das diese Frage für PV-Pläne klärt, gibt es nicht.
Fotos sind dagegen immer geschützt, und zwar 50 Jahre nach Erscheinen oder Herstellung (§ 72 UrhG). Den Plan nur zu zeigen, ist keine relevante Nutzung; heikel wird erst das Vervielfältigen und Weitergeben.
Einen Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen hast du in der Regel nur bei bezahlter oder vereinbarter Planung, denn ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB).
Gib deshalb statt fremder Pläne die Fakten weiter: Dachmaße, Ausrichtung, Neigung, Verschattung, Zählerschrank und eigene Fotos. Vereinbare im Vertrag einen Satz, dass du die Unterlagen für dieses Bauvorhaben nutzen darfst.
Der Solarteur bietet an, die Montage bar und ohne Rechnung zu machen
Beim Aufmaß schlägt der Solarteur vor, die Montage bar abzurechnen, das sei günstiger. Bei Anlagen bis 30 kWp sparst du dabei nicht einmal Umsatzsteuer, denn Lieferung und Installation sind ohnehin mit 0 Prozent besteuert (§ 12 Abs. 3 UStG). Dafür gehst du ein großes Risiko ein: Eine Schwarzgeldabrede macht den gesamten Werkvertrag nichtig (§ 134 BGB).
Bei 13.800 Euro schriftlich und 5.000 Euro bar war der ganze Vertrag nichtig (BGH, 10.04.2014, VII ZR 241/13). Gezahltes Geld bekommst du nicht zurück: Im Fall BGH VII ZR 216/14 scheiterte eine Rückforderung von 8.300 Euro (§ 817 Satz 2 BGB).
Dir selbst droht als Auftraggeber ein Bußgeld bis 50.000 Euro (§ 8 SchwarzArbG).
Du willst bei Verspätung Geld, ohne einen Schaden nachzuweisen
Der Termin verstreicht, und einen Verzugsschaden müsstest du belegen. Eine vorher vereinbarte Vertragsstrafe ist dagegen schon mit dem Verzug verwirkt (§ 339 BGB). Für Terminverzug passt die Strafe neben der Erfüllung (§ 341 BGB), denn du willst die Anlage ja trotzdem haben.
Die Falle steht im Gesetz selbst: „Nimmt der Gläubiger die Erfüllung an, so kann er die Strafe nur verlangen, wenn er sich das Recht dazu bei der Annahme vorbehält“ (§ 341 Abs. 3 BGB). In der Praxis ist das der häufigste Fehler: Die Abnahme wird unterschrieben, der Vorbehalt fehlt, die Strafe ist weg.
Schreib ein Kalenderdatum statt einer Kalenderwoche in den Vertrag, dazu „neben der Erfüllung“, einen Satz je Werktag oder Woche und eine Obergrenze. Bei der Abnahme vermerkst du handschriftlich: „Abnahme unter Vorbehalt der Vertragsstrafe nach § 341 Abs. 3 BGB.“
Du hast online bestellt und willst den Vertrag widerrufen
Du hast ein Balkonkraftwerk online bestellt und willst zurück. Seit dem 19.06.2026 muss der Anbieter bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen eine Funktion „Vertrag widerrufen“ bereitstellen (§ 356a Abs. 1 BGB, eingeführt durch das Gesetz vom 3. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 28).
Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB). Beim Warenkauf beginnt sie mit Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 BGB). Es zählt das Absenden, ein Klick um 23:50 Uhr am letzten Tag reicht (§ 356a Abs. 5 BGB). Fehlt der Button, genügt weiter jede eindeutige Erklärung.
Für die Dachanlage gilt der Button meist nicht: Wer nach einem Termin vor Ort unterschreibt, hat keinen Fernabsatzvertrag geschlossen (§ 312c BGB). Beim Balkonkraftwerk gilt: erst prüfen und fotografieren, dann montieren, sonst droht Wertersatz (§ 357a Abs. 1 BGB).
Raus aus dem Vertrag: Anfechtung, Wegfall der Grundlage, Rücktritt
Willst du die Anlage gar nicht mehr, gibt es drei Wege mit sehr unterschiedlichen Hürden.
Der Vertreter hat dir Erträge und Förderung vorgegaukelt
Der Vertreter versprach 1.100 kWh je kWp und eine Förderung, die es nie gab; das Monitoring zeigt 850 kWh je kWp (ein Beispiel). Die Widerrufsfrist ist längst abgelaufen. Wer durch arglistige Täuschung zum Vertrag gebracht wurde, kann ihn aber anfechten (§ 123 Abs. 1 BGB). Er gilt dann als von Anfang an nichtig (§ 142 BGB).
Für Arglist genügt bedingter Vorsatz (BGH, 22.02.2005, X ZR 123/03). Gehörte der Vertreter zu einer Agentur, ist er trotzdem kein „Dritter“, wenn er mit Wissen und Wollen des Betriebs als dessen Vertrauensperson auftrat (BGH VIII ZR 94/10, Rn. 15).
Die Frist ist kurz: ein Jahr ab Entdeckung (§ 124 BGB), Verhandlungen halten sie nicht an. Vorsicht bei Lob nach der Entdeckung: Eine Mail „vollumfänglich zufrieden“ wertete der BGH als Bestätigung, die das Anfechtungsrecht kostet (BGH V ZR 142/14, § 144 BGB). Erkläre die Anfechtung per Einschreiben mit Rückschein, hilfsweise Widerruf und Rücktritt.
Kurz nach der Unterschrift fallen Vergütung oder Förderung weg
Nach der Unterschrift sinkt die Vergütung, oder eine Förderung fällt weg. § 313 BGB gibt dir dann zunächst nur einen Anspruch auf Anpassung, und das nur bei einer schwerwiegenden Veränderung der gemeinsamen Vertragsgrundlage, die dir das Festhalten unzumutbar macht. Zurücktreten kannst du erst, wenn eine Anpassung nicht möglich oder unzumutbar ist (§ 313 Abs. 3 BGB).
Rentabilität und Förderung liegen in der Regel in deinem Risiko als Besteller. Der BGH stellt auf die gemeinsamen Vorstellungen bei Vertragsschluss und die Risikoverteilung ab (BGH XII ZR 8/21, Rn. 44 und 54). Das Urteil betrifft das Mietrecht, ein PV-Urteil gibt es nicht.
Die Absenkung der Vergütung um 1 Prozent alle sechs Monate steht seit dem 1. Februar 2024 im Gesetz (§ 49 EEG) und ist damit vorhersehbar.
Verlässlicher ist die Kündigung. Bei der freien Kündigung (§ 648 BGB) zahlst du im Beispiel eines 24.000-Euro-Auftrags mit 40 Prozent erbrachter Leistung 9.600 Euro plus vermutete 5 Prozent vom Rest, zusammen 10.320 Euro.
Du trittst zurück und fragst, wer die Anlage abbaut
Der Speicher liefert nur noch einen Teil seiner Kapazität, die Nachbesserung ist gescheitert, und du trittst zurück. Dann werden die Leistungen zurückgewährt, also Geld gegen Anlage, und zwar Zug um Zug (§ 346 Abs. 1 BGB, § 348 BGB). Für den bestimmungsgemäßen Gebrauch schuldest du keinen Wertersatz (§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB), und Nutzungsersatz muss der Betrieb selbst geltend machen.
Ausgeschlossen ist der Rücktritt bei unerheblichen Mängeln. Für Kaufsachen hat der BGH die Grenze in der Regel bei einem Beseitigungsaufwand von fünf Prozent des Kaufpreises gezogen, allerdings an einem Neuwagen (BGH VIII ZR 94/13).
Dass auch ein Teilrücktritt geht, zeigt das LG Detmold, 15.05.2024, 1 O 5/24: 14.697,80 Euro Zug um Zug gegen Rückgabe von Speicher und Notstrompaket.
Wer den Abbau bezahlt, regelt das Rücktrittsrecht nicht ausdrücklich. Dokumentiere vor dem Abbau Dach, Zähler und Monitoring, biete die Rückgabe schriftlich mit Frist zur Abholung an und melde die Stilllegung binnen eines Monats im Marktstammdatenregister.
Lieferung und Montage: wenn der Solarteur zu spät kommt oder anders liefert
Der Montagetermin ist verstrichen
Der Montagetermin ist vorbei, auf dem Dach ist nichts passiert. Steht im Vertrag ein Kalenderdatum, ist der Betrieb mit dessen Ablauf ohne Mahnung im Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). „Ca. 12 bis 16 Wochen“ ist kein Kalenderdatum: Dann ist die Leistung zwar sofort fällig (§ 271 BGB), in Verzug kommt der Betrieb aber erst mit deiner Mahnung.
Für den Rücktritt setzt du eine Frist, 14 Tage sind ein üblicher Ausgangspunkt und keine Obergrenze (§ 323 BGB). Die Anzahlung bekommst du zurück (§ 346 Abs. 1 BGB), verzinst mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 1,52 Prozent ab 01.07.2026, also 6,52 Prozent.
Setz jede Frist schriftlich mit Enddatum und schreib neutral, dass du deine gesetzlichen Rechte geltend machst. Vor jeder Zahlung prüfst du, welche Leistung dafür erbracht ist (§ 632a BGB). Für gelagerte Module zahlst du einen Abschlag nur gegen Eigentumsübertragung oder Sicherheit.
Auf dem Dach liegen andere Module als im Angebot
Im Angebot stand ein bestimmtes Modul, auf dem Dach liegt ein anderes, und der Betrieb nennt es „gleichwertig“. Rechtlich steht ein anderes als das bestellte Werk einem Sachmangel gleich, selbst wenn es besser ist (§ 633 Abs. 2 S. 3 BGB, § 434 Abs. 5 BGB). Eine vorgedruckte „oder gleichwertig“-Klausel hält nur, wenn dir der Tausch zumutbar ist (§ 308 Nr. 4 BGB).
Eine Ersatzartikel-Klausel hat der BGH für unwirksam erklärt (BGH VIII ZR 284/04).
Ob du Geld bekommst, entscheidet der Wertunterschied, denn du kannst mindern (§ 638 Abs. 3 BGB). Wie weit eine Minderung gehen kann, zeigt das OLG Hamm, 16.06.2011, 21 U 103/10: Der Wechselrichter mit 9,9 kWp war für 11,22 kWp Modulleistung zu klein, der Preis wurde „auf Null“ gemindert.
Bevor du einem Tausch zustimmst, lass dir Datenblatt, Preis und Garantie des Ersatzmodells per Mail bestätigen. Fotografiere die Typenschilder, notiere die Seriennummern und lass Netzbetreiber-Anmeldung und Marktstammdatenregister korrigieren; die Änderung ist binnen eines Monats zu melden (§ 7 Abs. 1 MaStRV).

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Abnahme und Mängel: Protokoll, Einbehalt und Brandschaden
Mit der Abnahme wandert die Beweislast vom Solarteur zu dir. Den kompletten Ablauf mit Mängelanzeige und Nachbesserungsfrist beschreibt der Ratgeber Solarteur-Pfusch: Nachbesserung verlangen und Frist richtig setzen.
Der Bauleiter legt dir das Übergabeprotokoll zur Unterschrift hin
Mit deiner Unterschrift unter das Übergabeprotokoll wird der Werklohn fällig (§ 641 BGB), die Verjährung beginnt (§ 634a Abs. 2 BGB), die Gefahr geht auf dich über (§ 644 BGB), und die Beweislast für Mängel wechselt zu dir (§ 632a Abs. 1 S. 3 BGB). Bekannte Mängel musst du dir im Protokoll vorbehalten, sonst verlierst du Rechte (§ 640 Abs. 3 BGB).
Auch Schweigen kann eine Abnahme sein: Setzt der Betrieb eine angemessene Frist und du verweigerst nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn der Betrieb in Textform auf diese Folge hingewiesen hat. Als angemessen gilt in der Praxis eine Frist von 12 Werktagen (Haufe, Fachbeitrag „Fiktive Abnahme“).
Rüge Mängel innerhalb der Frist erneut und benenne mindestens einen konkret. Schreib den Vorbehalt als eigenen Satz ins Protokoll und verlange den Prüfbericht nach DIN EN 62446 mit Strangmessungen (Inbetriebnahmeprotokoll der DGS).
Die Anlage hat Mängel, und die Schlussrechnung liegt auf dem Tisch
Die Anlage hat Mängel, die Schlussrechnung ist da. Nach der Abnahme darfst du einen angemessenen Teil verweigern, „in der Regel das Doppelte“ der Kosten für die Mangelbeseitigung (§ 641 Abs. 3 BGB, Stand 2026). Bezugsgröße sind die Reparaturkosten, nicht die Rechnungssumme: Bei 1.400 Euro Beseitigungskosten sind das rund 2.800 Euro.
Vor der Abnahme ist die Vergütung gar nicht fällig (§ 641 Abs. 1 BGB). Wer nach der Abnahme pauschal die ganze Rechnung zurückhält, riskiert Verzugszinsen von 6,52 Prozent im Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB). Wie viel bei echten Mängeln auf dem Spiel steht, zeigt BGH VII ZR 348/13: 335 Module auf einer Tennishalle, Auftragswert 286.461,12 Euro, Minderung 25 Prozent oder 71.615,28 Euro, und als Werkvertrag fünf Jahre Verjährung.
Überweise den unstrittigen Teil mit dem Verwendungszweck „Teilzahlung unter Einbehalt gemäß § 641 Abs. 3 BGB“ und schick dein Schreiben per Einwurf-Einschreiben. Ist der Schaden noch unklar, verweigerst du besser die Abnahme unter Angabe des Mangels.
Der Wechselrichter hat gebrannt und mehr als sich selbst beschädigt
Der Wechselrichter schmort durch und beschädigt den Dachstuhl. Gewährleistung und Garantie decken nur das defekte Gerät. Für Schäden an anderen Sachen haftet der Hersteller direkt und ohne Verschulden (§ 1 Abs. 1 ProdHaftG). Als Hersteller gilt auch der Importeur in den EWR (§ 4 Abs. 2 ProdHaftG).
Drei Zahlen bestimmen den Anspruch: 500 Euro Selbstbeteiligung bei Sachschäden (§ 11 ProdHaftG), drei Jahre Verjährung ab Kenntnis (§ 12 ProdHaftG) und das Erlöschen zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen (§ 13 ProdHaftG).
Ab dem 9. Dezember 2026 wird die Richtlinie (EU) 2024/2853 maßgeblich, für schon in Verkehr gebrachte Produkte bleibt das bisherige Recht.
Sichere das Gerät und entsorge es nicht; nimmt es jemand mit, lass dir die Seriennummer quittieren. Kennst du den Hersteller nicht, fordere den Lieferanten schriftlich auf, ihn binnen eines Monats zu benennen, sonst haftet er selbst (§ 4 Abs. 3 ProdHaftG).
Geld und Kredit: Sicherheit, Grundbuch und Raten im Streit mit dem Solarteur
Wer Geld zurückhält, muss mit Gegenwehr rechnen, und wer finanziert hat, hat zusätzlich die Bank als Gegenüber. Ob du Kreditraten wegen Mängeln zurückhalten darfst, klärt der Ratgeber Kreditraten bei Mängeln zurückhalten.
Du hältst Geld zurück, und der Solarteur verlangt eine Sicherheit
Du hältst die Restzahlung zurück, der Solarteur verlangt mit Frist eine Sicherheit. Grundlage ist § 650f BGB: Der Unternehmer darf eine Sicherheit für die offene Vergütung plus 10 Prozent verlangen. Bei 12.000 Euro offen sind das 13.200 Euro. Bestrittene Gegenforderungen mindern diese Summe nicht.
Die Ausnahme für Verbraucher greift nur beim Verbraucherbauvertrag (§ 650f Abs. 6 Nr. 2 BGB, § 650i BGB), und darunter fällt eine nachträglich montierte Aufdachanlage meist nicht; ganz geklärt ist die Frage nicht. Die Kosten der Bürgschaft trägt der Unternehmer bis höchstens 2 Prozent im Jahr, außer deine Einwendungen waren unbegründet. Stellst du keine Sicherheit, darf er die Arbeit verweigern oder kündigen.
Dann werden 5 Prozent der Vergütung für den nicht erbrachten Teil vermutet (§ 650f Abs. 5 BGB).
Prüfe zuerst, ob überhaupt ein Bauvertrag nach § 650a BGB vorliegt. Antworte schriftlich innerhalb der Frist und trenne unstreitige von bestrittenen Gegenforderungen.
Das Grundbuchamt meldet eine Hypothek für den Solarbetrieb
Das Grundbuchamt meldet eine Sicherungshypothek für den Solarbetrieb auf deinem Haus. Dafür braucht der Betrieb keine Unterschrift von dir, ein Vollstreckungsbescheid genügt (§§ 866, 867 ZPO), sofern mehr als 750 Euro offen sind (§ 866 Abs. 3 ZPO).
Entscheidend ist die Zeit davor. Gegen den Mahnbescheid hast du 2 Wochen für den Widerspruch (§ 692 Abs. 1 ZPO), gegen den Vollstreckungsbescheid 2 Wochen Notfrist für den Einspruch (§ 339 ZPO). Mängel an der Anlage kannst du nur bis zum Ende der Einspruchsfrist einwenden, danach nur noch später entstandene Gründe (§ 796 Abs. 2 ZPO).
Notiere das Zustelldatum jedes Bescheids sofort. Widersprich nur in Höhe des bestrittenen Betrags und zahle den unstreitigen Teil. Nach der Zahlung bleibt die Hypothek stehen, bis du sie löschen lässt: Verlange Zug um Zug die beglaubigte Löschungsbewilligung (§ 1144 BGB) und reich sie beim Grundbuchamt ein.
Du hast den Kredit mitunterschrieben, ohne eigenes Einkommen
Du hast den PV-Kredit über 30.000 Euro mitunterschrieben, obwohl du kein eigenes Einkommen hattest (ein Beispiel). Nach der Trennung fordert die Bank das Geld von dir. Bei krasser finanzieller Überforderung ist eine solche Mithaftung nach der Rechtsprechung des BGH in aller Regel sittenwidrig und nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB).
Krass überfordert ist, wer voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen aus eigenem pfändbarem Einkommen tragen kann. In BGH XI ZR 56/01 ging es um 105.000 DM bei 9,5 Prozent Zins und ein pfändbares Einkommen von 49,70 DM; die Klage der Bank wurde abgewiesen. Der Schutz entfällt aber bei eigenem Interesse am Kredit.
Als unmittelbaren Vorteil nennt der BGH „insbesondere das Miteigentum an dem finanzierten Objekt“ (BGH XI ZR 32/16, Rn. 30). Gehört dir das Haus mit der Anlage mit, kann der Schutz deshalb entfallen; ein PV-Urteil dazu gibt es nicht.
Maßgeblich ist der Tag des Vertragsschlusses, nicht die Trennung. Sichere deine Einkommensbelege von damals und unterschreib kein Schuldanerkenntnis.
Du bist mit Kreditraten im Rückstand
Zwei Raten sind offen, und du fürchtest die Kündigung. Das darf sie nur unter den Voraussetzungen von § 498 Abs. 1 BGB: Verzug mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten, ein Rückstand von mindestens 10 Prozent des Nennbetrags bei bis zu 3 Jahren Laufzeit oder 5 Prozent bei längerer Laufzeit, und eine erfolglose Zahlungsfrist von zwei Wochen.
Ein Beispiel: Bei 20.000 Euro und 10 Jahren Laufzeit liegt die Schwelle bei 1.000 Euro. Mit 190 Euro Rate ist sie erst nach 6 offenen Raten erreicht. Ab dem 20.11.2026 verpflichtet der neue § 497a BGB die Bank zu angemessener Nachsicht und zum Hinweis auf Schuldnerberatung (BGBl. 2026 I Nr. 139), allerdings nur bei Allgemein-Verbraucherdarlehen ab diesem Tag und ohne Grundschuld.
Schreib der Bank früh, schildere deine Lage und schlag eine konkrete Lösung vor, etwa einen Aufschub für drei Raten oder eine längere Laufzeit.
Ihr habt beide unterschrieben, und jetzt gibt es Streit
Ihr habt Vertrag oder Kredit zu zweit unterschrieben, und jetzt ist die Rechnung strittig. Wer gemeinsam eine Leistung verspricht, haftet im Zweifel als Gesamtschuldner (§ 427 BGB). Der Gläubiger darf von jedem von euch das Ganze verlangen (§ 421 BGB).
Untereinander gilt im Zweifel die Hälfte (§ 426 BGB). Bei 12.000 Euro Restschuld trägt jeder 6.000 Euro; zahlt einer 9.000 Euro, schuldet der andere ihm 3.000 Euro Ausgleich. Kündigung, Verzug und Verjährung wirken nur bei der Person, bei der sie eintreten (§ 425 BGB).
Unterschreibt Mängelrügen und Fristsetzungen gemeinsam und erstreckt jede Einigung auf beide. Haltet nach einer Trennung schriftlich fest, wer die Raten trägt, und sprecht mit der Bank: Aus der Gesamtschuld entlassen können euch nur Bank oder Betrieb.
Eskalation: Schlichtung, Vergleich, Verjährung und Klage gegen den Solarteur
Reagiert der Betrieb nicht mehr, gibt es eine feste Reihenfolge, die Geld spart und Fristen sichert.
Anspruch in Textform geltend machen. Mangel, Forderung und Frist mit Enddatum nennen.
Bezifferten Teil einbehalten. In der Regel das Doppelte der Reparaturkosten nach § 641 Abs. 3 BGB, den Rest zahlen.
Schlichtung beantragen. Für dich meist kostenlos, und der Antrag hemmt die Verjährung, auch wenn der Betrieb nicht mitmacht.
Kosten rechnen, dann klagen. Streitwert bestimmen und Verlustrisiko ausrechnen.
Der Solarteur reagiert nicht mehr auf deine Mängelanzeige
Reagiert der Solarteur nicht mehr, liegt zwischen Aufgeben und Klage die Universalschlichtungsstelle des Bundes, die als Auffangstelle zuständig ist (§§ 29, 30 VSBG). Für dich ist das Verfahren in aller Regel kostenlos, höchstens 30 Euro fallen bei Missbrauch an (§ 23 Abs. 1 VSBG).
Der Antrag hemmt die Verjährung, auch wenn der Betrieb nicht mitmacht (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB); die Hemmung endet sechs Monate nach Verfahrensende. Der Nachteil: Der Betrieb muss nicht teilnehmen (§ 15 Abs. 2 VSBG), und ein Schlichtungsvorschlag ist kein Titel.
Die Verfahren dauerten 2025 im Schnitt 100 Tage (Verbraucherschlichtungsbericht 2026). Rund zwei Drittel der zulässigen Anträge blieben unbehandelt, weil Unternehmen die Teilnahme ablehnten (Schlichtungs-Forum).
Mach deinen Anspruch vorher konkret in Textform beim Betrieb geltend (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 VSBG). Reich die Akte vollständig ein, denn die Frist von 90 Tagen für das Verfahren läuft erst ab der vollständigen Akte (§ 20 Abs. 2 VSBG).
✅ Ihre Checkliste für: Eskalation: Schlichtung, Vergleich, Verjährung und Klage gegen den Solarteur
Der Solarteur bietet 500 Euro Nachlass, wenn damit alles abgegolten ist
Per Mail bietet der Solarteur 500 Euro Nachlass an, „damit sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche abgegolten“. Ein Vergleich ist formfrei (§ 779 BGB), eine Mail kann also reichen. Die Abgeltungsklausel wirkt wie ein Erlass (§ 397 BGB) und kann nach ihrem Wortlaut auch Mängel erfassen, die noch niemand kennt.
Rechne nach, bevor du zusagst. Nach § 641 Abs. 3 BGB dürftest du in der Regel das Doppelte der Mangelbeseitigungskosten einbehalten, so auch die Verbraucherzentrale (Stand 3. Februar 2026). Bei angenommenen 900 Euro Reparaturkosten sind das 1.800 Euro, abzüglich 500 Euro Nachlass liegen 1.300 Euro zwischen beiden Lösungen.
Solange ihr verhandelt, ist die Verjährung gehemmt, danach bleiben mindestens drei Monate (§ 203 BGB).
Streich jede allgemeine Formel wie „abgegolten“ oder „erledigt“ und ersetze sie durch die Liste der geregelten Mängel plus den Satz „Ansprüche wegen anderer Mängel bleiben unberührt“. Unterschreib nur die schriftliche Fassung mit beiden Unterschriften und kein Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB), solange deine Einwände offen sind.
Der Mangel zeigt sich nach zwei Jahren, und der Betrieb beruft sich auf Verjährung
Nach zwei Jahren fällt ein Mangel auf, und der Betrieb sagt: verjährt. Ob das stimmt, hängt an der Frist: 2 Jahre nach § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB oder 5 Jahre beim Bauwerk nach Nr. 2, jeweils ab Abnahme (§ 634a BGB). Welche Frist für deine Anlage gilt, ist eine Frage des Einzelfalls. Was Hersteller zusätzlich garantieren, erklärt der Ratgeber Garantie und Gewährleistung.
Zwei Werkzeuge halten die Uhr an. Die Hemmung stoppt sie, etwa durch Verhandlungen (§ 203 BGB, danach frühestens drei Monate bis zur Verjährung) oder durch Klage, Mahnbescheid und Schlichtungsantrag (§ 204 BGB, Ende sechs Monate nach Verfahrensende).
Der Neubeginn setzt sie auf null, etwa wenn der Betrieb den Anspruch durch Abschlagszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt (§ 212 BGB).
Ein Mahnbescheid am letzten Tag kann noch reichen, wenn er „demnächst“ zugestellt wird (§ 167 ZPO). Such das Abnahmeprotokoll, notiere das Datum und trag zwei Termine ein: das Fristende und einen Vorlauf sechs Monate davor.
Du überlegst zu klagen und fragst, was das kostet
Du überlegst, gegen den Solarteur vor Gericht zu gehen. Wer verliert, trägt die Kosten, auch die gesetzlichen Gebühren des gegnerischen Anwalts (§ 91 ZPO).
Bei 20.000 Euro Streitwert liegt das Verlustrisiko bei 5.575,00 Euro netto, berechnet nach § 34 GKG und § 13 RVG. Ob eine Rechtsschutzversicherung hilft, steht im Ratgeber Rechtsschutz und Baurisiko.
Endet das Verfahren mit Vergleich oder Klagerücknahme, sinkt die Gerichtsgebühr von 3,0 auf 1,0 (KV 1210 und 1211 GKG). Ein Mahnbescheid kostet eine 0,5-Gebühr, mindestens 38,00 Euro. Bei einem Baumangel ist er meist nicht sinnvoll, weil der Widerspruch programmiert ist (§ 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).
Prozesskostenhilfe gibt es bei Bedürftigkeit und Erfolgsaussicht, wenn die Klage nicht mutwillig ist (§ 114 ZPO).
Bestimme zuerst den Streitwert und rechne beide Gebührentabellen durch. Versuch vorher die kostenlose Schlichtung, die ebenfalls die Verjährung hemmt, und plane die Bereitschaft zu einem Vergleich von Anfang an ein.
Nach dem Streit: deine Bewertung über den Solarteur
Der Solarbetrieb mahnt dich wegen deiner Bewertung ab
Nach deiner schlechten Bewertung kommt ein Anwaltsschreiben mit Löschungsforderung und Unterlassungserklärung. Der Betrieb kann sich nur gegen rechtswidrige Äußerungen wehren (§ 823 BGB, § 1004 BGB). Entscheidend ist, ob du eine Meinung äußerst oder eine Tatsache behauptest, die dann wahr und beweisbar sein muss (§ 824 BGB).
Eine Tatsache liegt vor, wenn die Aussage „einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit Mitteln des Beweises zugänglich ist“ (BGH VI ZR 34/15, Rn. 33). Schmähkritik ist eng gefasst, auch überzogene oder ausfällige Kritik ist noch keine Schmähung (BVerfG 1 BvR 2397/19, Rn. 18 und 19).
Antwortest du nicht fristgerecht auf die Rückfrage des Portals, wird gelöscht (BGH VI ZR 1244/20, Rn. 31).
Ordne jeden beanstandeten Satz als Wertung oder prüfbare Tatsache ein. Einen Tatsachensatz, den du nicht belegen kannst, streichst du lieber, als die ganze Bewertung zu verlieren; vorher sicherst du einen Screenshot mit Datum. Wird trotzdem gelöscht, verlangst du die Begründung nach Art. 17 und legst binnen 6 Monaten Beschwerde nach Art. 20 des Digital Services Act ein.
Die wichtigsten Fristen im Streit mit dem Solarteur
Viele Rechte gehen nicht verloren, weil der Solarteur recht hat, sondern weil eine Frist abgelaufen ist:
| Frist | Dauer | Norm |
|---|---|---|
| Widerruf eines Fernabsatzvertrags | 14 Tage | § 355 BGB |
| Anfechtung wegen Täuschung | 1 Jahr ab Entdeckung | § 124 BGB |
| Mängelansprüche | 2 oder 5 Jahre ab Abnahme | § 634a BGB |
| Regelverjährung | 3 Jahre ab Jahresende | §§ 195, 199 BGB |
| Widerspruch gegen Mahnbescheid | 2 Wochen | § 692 ZPO |
| Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid | 2 Wochen | § 339 ZPO |
| Rest nach Ende von Verhandlungen | mindestens 3 Monate | § 203 BGB |
| Hemmung nach Schlichtung oder Klage | endet 6 Monate nach Verfahrensende | § 204 BGB |
| Produkthaftung | 3 Jahre ab Kenntnis, höchstens 10 Jahre | §§ 12, 13 ProdHaftG |
| Beschwerde gegen Löschung einer Bewertung | 6 Monate | Art. 20 DSA |
Häufige Fragen
Darf ich die Restzahlung zurückhalten, wenn meine PV-Anlage Mängel hat? +
Was passiert, wenn ich auf die Abnahmeaufforderung des Solarteurs nicht reagiere? +
Ab wann ist der Solarteur mit der Montage in Verzug? +
Wie lange habe ich Gewährleistung auf meine PV-Anlage? +
Muss der Solarteur bei einer Schlichtung mitmachen? +
Muss ich meine schlechte Bewertung löschen, wenn der Solarteur das verlangt? +
Quellen
- § 640 BGB, Abnahme
- § 641 BGB, Fälligkeit und Einbehalt
- § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche
- § 323 BGB, Rücktritt
- BGH, Urteil vom 02.06.2016, VII ZR 348/13
- BGH, Pressemitteilung Nr. 062/2014 zu VII ZR 241/13
- Universalschlichtungsstelle des Bundes
- Verbraucherschlichtungsbericht 2026
- Verbraucherzentrale: Was bei einem Handwerker-Auftrag zu beachten ist
- Deutsche Bundesbank: Basiszinssatz
- Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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