Solarliebhaber.de
Recht & Streitfälle

Stromzähler mit Messabweichung: die Befundprüfung

Zwischen Wechselrichter und Abrechnung klafft eine Lücke — und der Zähler ist verdächtig. Das Eichrecht kennt dafür ein eigenes Verfahren: die Befundprüfung. Sie misst allerdings gegen eine weichere Grenze, als die meisten erwarten.

⏱️ 11 Lesezeit📅 September 2026
JK
Jan Kotzorek·Redaktion Solarliebhaber.de·Veröffentlicht und zuletzt geprüft am 12. September 2026
Inhaltsverzeichnis · 17 Abschnitte
  1. 1.Die Lage in drei Sätzen
  2. 2.Was eine Befundprüfung ist — und was sie nicht ist
  3. 3.„Begründetes Interesse" ist die einzige Hürde
  4. 4.Wer die Prüfung durchführt
  5. 5.Die Zahl, um die alles kreist: das Doppelte
  6. 6.Klasse A, B oder C — und was daraus folgt
  7. 7.Der Zählerschrank in der Sonne verschiebt die Grenze
  8. 8.Wer die Prüfung bezahlt
  9. 9.Die Grenze dieser Kostenregel
  10. 10.Was nach einem Befund mit der Abrechnung passiert
  11. 11.Die Einspeiseseite: dasselbe Recht, andere Gegenseite
  12. 12.Balkonkraftwerk am alten Zähler: hier gilt eine Vermutung
  13. 13.Intelligentes Messsystem: erst der Selbsttest
  14. 14.Der Anspruch, den fast niemand kennt: nachvollziehbare Rechnungen
  15. 15.Der Ablauf in 6 Schritten
  16. 16.Was hier keine Zahl steht — und warum
  17. 17.Häufige Fragen zur Befundprüfung beim Stromzähler

Die Abrechnung kommt, und die Zahl passt nicht zum Jahr. Der Verbrauch ist höher als je zuvor, obwohl die Anlage läuft. Oder umgekehrt: Der Netzbetreiber schreibt eine Einspeisemenge gut, die deutlich unter dem liegt, was der Wechselrichter protokolliert hat.

Für diesen Verdacht gibt es ein eigenes Verfahren im Eichrecht. Es heißt Befundprüfung, steht in § 39 des Mess- und Eichgesetzes und ist etwas anderes als die Eichung. Dieser Ratgeber zeigt, wann er sich lohnt — und welche Messabweichung dein Zähler haben darf, ohne dass irgendjemand etwas falsch gemacht hat.

Die Lage in drei Sätzen

Jeder Zähler darf im Betrieb daneben liegen, und zwar mehr als bei der Eichung: Die Verkehrsfehlergrenze ist nach § 22 Absatz 2 Satz 2 der Mess- und Eichverordnung das Doppelte der Fehlergrenze.

Für einen Haushaltszähler der Klasse B sind das bei 5 bis 30 Grad Celsius 2 Prozent Fehlergrenze und damit 4 Prozent im Betrieb — eine eigene Rechnung, die unten offen steht.

Erst wenn eine Prüfung mehr findet, zahlt der Versorger die Prüfung und korrigiert die Abrechnung. Darunter zahlst du selbst und die Zahl bleibt stehen.

Was eine Befundprüfung ist — und was sie nicht ist

Die Eichung ist der turnusmäßige Nachweis, dass ein Messgerät die Anforderungen erfüllt. Sie läuft nach Fristen ab, nicht nach Verdacht. Wie lange dein Zähler noch darf, steht im Ratgeber zur abgelaufenen Eichfrist.

Die Befundprüfung ist das Gegenstück: eine anlassbezogene Einzelprüfung dieses einen Geräts an dieser einen Messstelle. § 39 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes beschreibt sie als Feststellung, ob das Messgerät die wesentlichen Anforderungen erfüllt — und zwar ausdrücklich gemessen an den Verkehrsfehlergrenzen statt an den engeren Fehlergrenzen der Eichung.

Das ist kein Nebensatz, sondern die entscheidende Weichenstellung. Ein Zähler, der bei einer Eichung durchgefallen wäre, kann eine Befundprüfung bestehen, weil für ihn im Betrieb der doppelte Spielraum gilt.

§ 39 MessEG (abgerufen am 12.09.2026)

Ablaufschema in fünf Schritten von der eigenen Messung über den Antrag bei Eichbehörde oder anerkannter Prüfstelle bis zu den zwei möglichen Kostenfolgen.
Der Weg vom Verdacht zur Befundprüfung — und die zwei möglichen Ausgänge. · Foto: Eigene Grafik

„Begründetes Interesse" ist die einzige Hürde

Antragsberechtigt ist nach § 39 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes, wer ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit darlegt. Mehr steht dort nicht. Kein Vertragsverhältnis, kein Mindestbetrag, keine Frist.

Das ist weiter, als es klingt. Auch wer seinen Strom im Sondervertrag bezieht und gar keinen Grundversorger hat, kann den Antrag stellen. Und auch der Anlagenbetreiber, der um die Einspeisemenge streitet, hat ein Interesse an der Messrichtigkeit — die Vorschrift kennt nur ein Messgerät und einen Antragsteller, keine Rollen.

Darlegen heißt allerdings: Zahlen nennen. Prüfe zuerst, ob du zwei Größen gegenüberstellen kannst, die nicht zusammenpassen — etwa 4.200 kWh Jahresertrag laut Wechselrichter gegen 3.650 kWh Einspeisung laut Abrechnung. Ein Gefühl reicht nicht.

Was als Darlegung trägt: Eine eigene Messreihe über 4 Wochen, notiert mit Datum, ist der billigste Beleg, den es gibt. Wer dazu die Erträge im Wechselrichter und die Zahlen auf der Rechnung nebeneinanderlegt, hat genau das, was § 39 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes verlangt.

Wer die Prüfung durchführt

§ 39 Absatz 1 verweist auf die Behörde nach § 40 Absatz 1 des Mess- und Eichgesetzes — das sind die nach Landesrecht zuständigen Eichbehörden.

Für Strom, Gas, Wasser und Wärme gibt es einen zweiten Weg: § 39 Absatz 2 erlaubt den Antrag auch bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle nach § 40 Absatz 3. Solche Prüfstellen sind private Stellen mit staatlicher Anerkennung; das Gesetz verlangt von ihnen eine Haftpflichtversicherung, und Leitung wie Stellvertretung werden öffentlich bestellt und verpflichtet.

§ 40 MessEG (abgerufen am 12.09.2026)

Die Zahl, um die alles kreist: das Doppelte

§ 22 Absatz 2 Satz 2 der Mess- und Eichverordnung formuliert es als Vermutung: Die Verkehrsfehlergrenze gilt als eingehalten, wenn sie nicht mehr als das Doppelte der Fehlergrenze beträgt und der Regelermittlungsausschuss nichts anderes veröffentlicht hat.

Praktisch heißt das: Verdopple die Fehlergrenze deiner Zählerklasse, und du hast die Grenze, an der die Befundprüfung dein Gerät misst.

§ 22 MessEV (abgerufen am 12.09.2026)

Klasse A, B oder C — und was daraus folgt

Woher die Fehlergrenze kommt, steht in einer Kette von Verweisen. Anlage 3 Tabelle 1 Nummer 3 der Mess- und Eichverordnung ordnet dem EU-Elektrizitätszähler den Anhang V der Richtlinie 2014/32/EU zu. Dort, unter der Kennung MI-003, legt Nummer 1 die Genauigkeitsklassen A, B und C fest, und Tabelle 2 nennt die Fehlergrenzen in Prozent.

Die folgende Zeile gilt für Einphasenzähler und für Mehrphasenzähler bei symmetrischer Last im oberen Strombereich. Die Spalte „im Betrieb" ist die Verdopplung nach § 22 MessEV — das ist eine eigene Rechnung, keine Angabe der Richtlinie.

ZählerklasseFehlergrenze bei 5 bis 30 Grad CVerkehrsfehlergrenze (eigene Rechnung: 2 mal)
Klasse A3,5 Prozent7 Prozent
Klasse B2 Prozent4 Prozent
Klasse C0,7 Prozent1,4 Prozent

Die Klasse steht als Aufschrift auf dem Zähler. Bei Haushaltsgeräten ist Klasse B der Normalfall, Klasse A findet sich bei älteren Geräten, Klasse C bei Messungen mit hohem Wert.

Anlage 3 MessEV und Richtlinie 2014/32/EU, Anhang V, ABl. L 96 vom 29.03.2014, S. 211 (beide abgerufen am 12.09.2026)

Balkendiagramm mit je zwei Balken für die Zählerklassen A, B und C: Fehlergrenze 3,5 / 2 / 0,7 Prozent und darunter die doppelte Verkehrsfehlergrenze 7 / 4 / 1,4 Prozent.
Die Verkehrsfehlergrenze ist das Doppelte der Fehlergrenze — bei Klasse B sind das 4 Prozent. · Foto: Eigene Grafik

Der Zählerschrank in der Sonne verschiebt die Grenze

Tabelle 2 des Anhangs V ist keine einzelne Zahlenreihe, sondern nach Betriebstemperatur gestaffelt. Klasse B liegt bei 5 bis 30 Grad Celsius bei 2 Prozent, im Band von 30 bis 40 Grad Celsius bereits bei 2,5 Prozent, zwischen 40 und 55 Grad Celsius bei 3,5 Prozent.

Verdoppelt ergibt das 4, 5 und 7 Prozent als Verkehrsfehlergrenze. In der Praxis entscheidet damit der Aufstellort mit darüber, wie weit ein Zähler danebenliegen darf: Ein Zählerkasten an der Südwand oder ein Technikraum neben dem Wechselrichter erreicht im Sommer ohne Weiteres das zweite Band.

BetriebstemperaturKlasse AKlasse BKlasse C
5 bis 30 Grad C3,5 Prozent2 Prozent0,7 Prozent
−10 bis 5 oder 30 bis 40 Grad C4,5 Prozent2,5 Prozent1 Prozent
−25 bis −10 oder 40 bis 55 Grad C7 Prozent3,5 Prozent1,3 Prozent
−40 bis −25 oder 55 bis 70 Grad C9 Prozent4 Prozent1,5 Prozent

Die Werte sind die Fehlergrenzen aus Tabelle 2 des Anhangs V; die Verkehrsfehlergrenze im Betrieb ist jeweils das Doppelte.

Dazu passt § 39 Absatz 2 der Mess- und Eichverordnung, der ausdrücklich verlangt, bei der Befundprüfung die Verwendungssituation des Messgeräts zu berücksichtigen. Wo dein Zähler hängt, ist also Teil der Prüfung — nicht nur das Gerät.

Eine Grenze zieht Anhang V trotzdem, und sie ist wörtlich formuliert: Der Zähler darf weder die Fehlergrenzen ausnutzen noch eine der beteiligten Parteien systematisch begünstigen. Eine dauerhafte Abweichung von 3 Prozent immer in dieselbe Richtung ist damit auch unterhalb der Verkehrsfehlergrenze angreifbar.

Vorsicht bei der Erwartung an das Ergebnis: Der Nachteil dieses Verfahrens ist die Schwelle selbst. Ein Zähler der Klasse B, der um 3 Prozent zu viel zählt, besteht die Befundprüfung — und dann bleibt die Rechnung stehen und die Kosten der Prüfung bleiben bei dir. Unterhalb der Verkehrsfehlergrenze hilft nur der Nachweis einer systematischen Begünstigung.

Wer die Prüfung bezahlt

Beim Strombezug in der Grundversorgung steht die Antwort in § 8 Absatz 2 der Stromgrundversorgungsverordnung. Der Grundversorger muss auf Verlangen jederzeit eine Nachprüfung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle veranlassen.

Die Kostenregel steht im selben Absatz und ist eine Alles-oder-nichts-Regel: Die Kosten fallen dem Grundversorger zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet — sonst dem Kunden. Bei einem Zähler der Klasse B entscheidet also die Marke von 4 Prozent darüber, wer die Rechnung trägt.

Ein zweiter Satz ist im Streit oft mehr wert als der erste: Der Grundversorger darf die Prüfung nicht von einer Vorleistung oder Sicherheitsleistung abhängig machen, wenn du Umstände darlegst, die Zweifel an der ordnungsgemäßen Funktion begründen. Wer seine Zahlen auf den Tisch legt, muss nicht vorab zahlen.

§ 8 StromGVV (abgerufen am 12.09.2026)

Die Grenze dieser Kostenregel

Die Stromgrundversorgungsverordnung gilt nach ihrem § 1 für die Grundversorgung von Haushaltskunden und für die Ersatzversorgung. Wer einen Sondervertrag hat — und das sind die meisten Haushalte mit einem selbst gewählten Tarif —, kann sich auf § 8 Absatz 2 nicht unmittelbar berufen.

Häufigster Fehler ist, beide Ebenen zu verwechseln. Der Anspruch auf die Befundprüfung selbst steht in § 39 des Mess- und Eichgesetzes und gilt unabhängig vom Vertrag. Nur die Kostenverteilung hängt am Vertragstyp. Was im Sondervertrag gilt, steht in dessen Bedingungen; ob und wie die 4-Prozent-Regel dort hineinwirkt, ist nicht allgemein belegbar.

Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ihr persönlicher Solar-Berater –
kostenlos & unverbindlich

Schätzpreis im ~20-Min-Anruf · 3 verbindliche Angebote per Mail

  • Kostenloses PV-Quiz (2 Min.)
  • Bis zu 3 Festpreisangebote lokaler Fachbetriebe
  • Kostenlos & unverbindlich
Kostenlos & unverbindlich · Geprüfte Fachpartner

100 % kostenlos & unverbindlich · Nur geprüfte Partnerbetriebe

Was nach einem Befund mit der Abrechnung passiert

§ 18 Absatz 1 der Stromgrundversorgungsverordnung knüpft genau an das Ergebnis an: Ergibt die Prüfung eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen, ist die Überzahlung zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag nachzuentrichten.

Lässt sich die Größe des Fehlers nicht einwandfrei feststellen oder zeigt die Messeinrichtung gar nichts an, wird geschätzt — aus dem Durchschnitt des vorhergehenden und des nachfolgenden Ablesezeitraums oder aus dem Vorjahresverbrauch. Wie das im Detail läuft, behandelt der Ratgeber zu Ersatzwerten bei fehlenden Messwerten.

Und dann kommt die Zahl, die den Streit begrenzt: Nach § 18 Absatz 2 sind die Ansprüche auf den vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt — es sei denn, die Auswirkung des Fehlers lässt sich über einen größeren Zeitraum feststellen. Dann gilt eine Obergrenze von 3 Jahren, also 36 Monaten.

§ 18 StromGVV (abgerufen am 12.09.2026)

Zeitstrahl mit zwei Balken: 12 Monate Ablesezeitraum als Regelfall und 36 Monate als Obergrenze der Rückwirkung.
Rückwirkend wird längstens 3 Jahre korrigiert — der Regelfall ist der letzte Ablesezeitraum. · Foto: Eigene Grafik
Reihenfolge spart Geld: Erst die Rechnung nachvollziehbar machen lassen, dann die Befundprüfung. Rund 1 von 2 Verdachtsfällen klärt sich schon an der Abrechnung — falscher Zählpunkt, Zählerwechsel im Jahr, doppelt gebuchter Ablesewert. Das kostet nichts.

Die Einspeiseseite: dasselbe Recht, andere Gegenseite

Bei der Einspeisung ist nicht der Stromlieferant dein Gegenüber, sondern der Messstellenbetreiber und der Netzbetreiber. § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Messstellenbetriebsgesetzes nimmt den Messstellenbetreiber in die Pflicht, eine mess- und eichrechtskonforme Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie zu gewährleisten.

Das Wort „eingespeister" steht dort ausdrücklich. Die Einspeisemessung ist also keine Nebensache, sondern Teil derselben gesetzlichen Aufgabe wie die Bezugsmessung.

Wenn die Vergütung nicht zur Menge passt, ist die Messung nur eine von mehreren möglichen Ursachen — die anderen sind Vergütungssatz, Inbetriebnahmemonat und Umsatzsteuer. Die Prüfreihenfolge steht im Ratgeber zur falsch abgerechneten Einspeisevergütung, und welche Zählpunkte es überhaupt gibt, klärt der Ratgeber zum Messkonzept.

§ 10a Absatz 1 des EEG 2023 verweist für den Messstellenbetrieb auf das Messstellenbetriebsgesetz und lässt zu, dass der Anlagenbetreiber den Messstellenbetrieb selbst übernimmt — dann treffen ihn alle Anforderungen, die das Gesetz an einen Dritten stellt. Wer wechseln will, findet die Schritte im Ratgeber zum Wechsel des Messstellenbetreibers.

§ 3 MsbG und § 10a EEG 2023 (beide abgerufen am 12.09.2026)

Vorsicht bei eigenen Umbauten: Wer am Zähler oder an der Zuleitung selbst etwas verändert, riskiert den Vorwurf der Manipulation — und verliert damit die Grundlage für jede Befundprüfung. Arbeiten an der Messstelle sind Sache des Messstellenbetreibers, der sie nach § 3 Absatz 3a MsbG binnen 1 Monat auszuführen hat.

Balkonkraftwerk am alten Zähler: hier gilt eine Vermutung

Für Steckersolargeräte hat der Gesetzgeber eine eigene Regel geschaffen. § 10a Absatz 3 Satz 1 des EEG 2023 erlaubt den Betrieb an einer bereits vorhandenen Messeinrichtung, bevor ein Zweirichtungszähler oder ein intelligentes Messsystem eingebaut ist.

Satz 2 zieht daraus die Folge: Die Richtigkeit der Messwerte wird für Abrechnung und Bilanzierung vermutet, und diese Vermutung kann nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation widerlegt werden.

Für den Betreiber eines 800-Watt-Geräts heißt das: Der Weg über die Messrichtigkeit ist hier nicht der naheliegende. Was für dieses Gerät sonst gilt, steht im Ratgeber zur 800-Watt-Regel.

Die Verwendungssituation gehört in den Antrag: § 39 Absatz 2 der Mess- und Eichverordnung verlangt, sie zu berücksichtigen. Schreib also dazu, wo das Gerät hängt — Außenwand, unbelüfteter Technikraum, 40 Grad Celsius im Sommer. Das ist kein Beiwerk, sondern verschiebt die Grenze.

Intelligentes Messsystem: erst der Selbsttest

Steht kein einfacher Zähler, sondern ein intelligentes Messsystem in deinem Schrank, schiebt sich ein Schritt davor. § 39 Absatz 4 der Mess- und Eichverordnung ordnet an, dass die zuständige Behörde bei Smart-Meter-Gateways zunächst einen Selbsttest nach den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik durch den Gateway-Administrator anordnet.

Ergibt dieser Selbsttest keinen Anlass für Zweifel an der Messrichtigkeit, kann die Befundprüfung auf deinen Wunsch beendet werden — das entscheidest du, nicht die Behörde von sich aus.

Ein zweiter Weg steht in Absatz 3 derselben Vorschrift: Auf Verlangen kann auch eine Teilbefundprüfung im Hinblick auf einzelne Aspekte durchgeführt werden. Wer nur an einer der 2 Messrichtungen zweifelt, muss also nicht das ganze Programm bezahlen.

§ 39 MessEV (abgerufen am 12.09.2026)

Der Anspruch, den fast niemand kennt: nachvollziehbare Rechnungen

Vor der Prüfung steht die Rechnung. § 33 Absatz 3 Nummer 1 des Mess- und Eichgesetzes verpflichtet denjenigen, der Messwerte verwendet, dafür zu sorgen, dass Rechnungen in einfacher Weise zur Überprüfung der angegebenen Messwerte nachvollzogen werden können — und nach Nummer 2 erforderlichenfalls geeignete Hilfsmittel bereitzustellen.

Das ist ein eigener Anspruch neben der Befundprüfung und kostet nichts. Eine Abrechnung, die nur eine Jahressumme von 5.800 kWh nennt, ohne Zählerstände und Ablesedaten, erfüllt ihn nicht.

Absatz 1 Satz 1 derselben Vorschrift setzt die Grundlage: Messwerte dürfen im geschäftlichen Verkehr nur verwendet werden, wenn zu ihrer Bestimmung ein Messgerät bestimmungsgemäß verwendet wurde.

§ 33 MessEG (abgerufen am 12.09.2026)

Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ihr persönlicher Solar-Berater –
kostenlos & unverbindlich

Schätzpreis im ~20-Min-Anruf · 3 verbindliche Angebote per Mail

  • Kostenloses PV-Quiz (2 Min.)
  • Bis zu 3 Festpreisangebote lokaler Fachbetriebe
  • Kostenlos & unverbindlich
Kostenlos & unverbindlich · Geprüfte Fachpartner

100 % kostenlos & unverbindlich · Nur geprüfte Partnerbetriebe

Der Ablauf in 6 Schritten

Die Reihenfolge ist wichtig, weil jeder Schritt den nächsten billiger macht.

1
  1. Zählerstand selbst erfassen, mindestens 4 Wochen lang, jeweils mit Datum und Uhrzeit.
  2. Die eigene Reihe gegen die Abrechnung stellen und die Abweichung in Prozent ausrechnen; bei der Einspeisung dazu die Erträge im Wechselrichter ablesen.
  3. Klasse und Baujahr am Zähler ablesen und daraus die Verkehrsfehlergrenze bestimmen.
  4. Eine nachvollziehbare Rechnung nach § 33 Absatz 3 des Mess- und Eichgesetzes verlangen.
  5. Liegt die Abweichung über der Grenze: Befundprüfung beantragen — beim Grundversorger nach § 8 Absatz 2 StromGVV, sonst direkt bei der Eichbehörde oder einer anerkannten Prüfstelle.
  6. Nach dem Ergebnis die Korrektur nach § 18 StromGVV verlangen, begrenzt auf 3 Jahre.

Der Zählerschrank selbst ist dabei eine eigene Baustelle; was ein Austausch kostet, steht im Ratgeber zum Zählerschrank. Bei größeren Anlagen kommt die Wandlermessung hinzu, bei der ein zweiter Fehlerbeitrag im Spiel ist.

  • Zählernummer, Klasse und Eichjahr am Zähler fotografieren
  • Zählerstand am selben Wochentag notieren, über mindestens 4 Wochen
  • Erträge im Wechselrichter für denselben Zeitraum exportieren
  • Abweichung in Prozent ausrechnen und gegen die Verkehrsfehlergrenze der eigenen Klasse halten
  • Abrechnung auf Zählpunkt, Ablesedaten und Zählerwechsel prüfen, bevor ein Antrag läuft
  • Antrag und Benachrichtigung des Grundversorgers am selben Tag abschicken

Was hier keine Zahl steht — und warum

Vier Punkte bleiben in diesem Ratgeber offen, weil keine Quelle sie im Volltext trägt.

Die Kosten der Befundprüfung. Sie richten sich nach Landesgebührenrecht oder nach dem Entgelt der anerkannten Prüfstelle. Es gibt dazu keinen bundeseinheitlichen Betrag, deshalb steht hier kein Eurobetrag.

Gerichtsentscheidungen. Zu Streitfällen über Messrichtigkeit war keine Entscheidung im Volltext abrufbar: Die juris-Portale laden den Text per JavaScript nach, openJur sperrt den Abruf per Bildrätsel.

Wie oft Befundprüfungen erfolgreich sind. Dazu veröffentlichen die Eichbehörden keine gebündelte, direkt abrufbare Zahl.

Der Sondervertrag. Ob die Kostenregel des § 8 Absatz 2 StromGVV über Vertragsbedingungen in Sonderkundenverträge hineinwirkt, ist nicht belegt und wird hier deshalb nicht behauptet.

Häufige Fragen zur Befundprüfung beim Stromzähler

Wie viel darf mein Zähler falsch messen? +
Maßgeblich ist die Verkehrsfehlergrenze, nicht die Fehlergrenze der Eichung. Nach § 22 Absatz 2 Satz 2 MessEV ist sie das Doppelte — bei einem Zähler der Klasse B also 4 Prozent statt 2 Prozent, solange die Betriebstemperatur zwischen 5 und 30 Grad Celsius liegt.
Was kostet eine Befundprüfung? +
Dazu nennt dieser Ratgeber bewusst keinen Betrag: Die Gebühr richtet sich nach Landesrecht oder nach dem Entgelt der anerkannten Prüfstelle. Belegt ist nur die Verteilung — nach § 8 Absatz 2 StromGVV trägt sie der Grundversorger, wenn die Verkehrsfehlergrenze überschritten ist, sonst der Kunde.
Kann der Versorger eine Vorauszahlung verlangen? +
Nicht, wenn du Umstände darlegst, die Zweifel an der ordnungsgemäßen Funktion begründen. Das steht ausdrücklich im letzten Satz von § 8 Absatz 2 StromGVV.
Wie weit zurück wird korrigiert? +
Nach § 18 Absatz 2 StromGVV grundsätzlich nur bis zum vorhergehenden Ablesezeitraum. Lässt sich die Auswirkung über einen längeren Zeitraum feststellen, sind es längstens 3 Jahre.
Gilt das auch für meine Einspeisung? +
Der Anspruch auf die Befundprüfung aus § 39 MessEG gilt für das Messgerät, unabhängig von der Richtung. Die Pflicht zur eichrechtskonformen Messung erfasst nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 MsbG ausdrücklich auch eingespeiste Energie. Die Kostenregel des § 8 Absatz 2 StromGVV betrifft dagegen die Grundversorgung mit Strom.
Mein Balkonkraftwerk hängt am alten Zähler — kann ich die Messung angreifen? +
Nur eingeschränkt. § 10a Absatz 3 Satz 2 EEG 2023 vermutet die Richtigkeit der Messwerte bis zum Einbau eines Zweirichtungszählers oder eines intelligenten Messsystems; widerlegbar ist diese Vermutung nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder einer Manipulation.
Was ist eine Teilbefundprüfung? +
Eine Prüfung, die sich auf einzelne Aspekte beschränkt. § 39 Absatz 3 MessEV lässt sie auf Verlangen der antragstellenden Person zu — sinnvoll, wenn nur 1 der 2 Messrichtungen im Streit steht.
Muss ich zuerst den Versorger fragen? +
Nein. § 39 Absatz 1 und 2 MessEG lässt den Antrag direkt bei der Eichbehörde oder bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle zu. In der Grundversorgung ist der Weg über den Grundversorger nach § 8 Absatz 2 StromGVV zusätzlich eröffnet — und dort hängt die Kostenfolge dran. Stellst du den Antrag nicht beim Grundversorger, musst du ihn nach Satz 2 zugleich benachrichtigen.
Mein Zähler steht in einem heißen Technikraum — ändert das etwas? +
Ja. Tabelle 2 des Anhangs V der Richtlinie 2014/32/EU staffelt die Fehlergrenzen nach Betriebstemperatur: Klasse B liegt bei 2 Prozent zwischen 5 und 30 Grad Celsius, bei 2,5 Prozent zwischen 30 und 40 Grad Celsius. Verdoppelt sind das 4 beziehungsweise 5 Prozent Spielraum im Betrieb. § 39 Absatz 2 MessEV verlangt zudem, die Verwendungssituation zu berücksichtigen.

Alle zitierten Vorschriften wurden am 12.09.2026 im Volltext abgerufen — gesetze-im-internet.de per curl, die Richtlinie 2014/32/EU als PDF über EUR-Lex. Stand: 12.09.2026. Die Verdopplung der Fehlergrenze zur Verkehrsfehlergrenze ist eine eigene Rechnung nach § 22 Absatz 2 Satz 2 MessEV und im Text als solche gekennzeichnet. Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung im Einzelfall.